Rechtsanwaltskammer Stuttgart Für gestohlenes Baumaterial haftet die Baufirma Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Bauunternehmer für Baumaterialien haftet, die Diebe bis zu Gesamtabnahme des Bauwerks auf der Baustelle klauen. „Das Urteil ist gerade für private Bauherren wichtig, weil sie die Baustelle nicht rund um die Uhr beaufsichtigen können“, betont Rechtsanwältin Heidi Milsch von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. In dem konkreten Fall war ein Bauunternehmen beauftragt worden, ein Haus inklusive Innenausbau zu errichten. Noch vor der endgültigen Bauabnahme brach jemand in den Neubau ein und stahl eine größere Menge Baumaterial in Form von Sanitär- und Heizungsgegenständen. Der Bauherr bestellte das Material nach und bezahlte es. Als das Bauunternehmen die Rechnung stellte, rechnete er den Preis des nachgekauften Baumaterials in Höhe von rund € 18.000,00 dagegen auf. Zu Recht, meinten die Saarbrücker Richter. Die Lieferung des Baumaterials sei Sache des Bauunternehmens gewesen. Der Bauunternehmer könne selbst darüber entscheiden, welches Material er auf der Baustelle lagere und ob diese sicher genug sei. Im Rahmen des mit dem Bauherrn abgeschlossenen Werkvertrags habe der Bauunternehmer auch die Aufgabe, das benötigte Baumaterial zu beschaffen. Deshalb könne er sich nicht damit herausreden, der Bauherr habe den Kaufvertrag mit der Drittfirma abgeschlossen. Vielmehr sei es so, dass der Bauherr mit dem Kauf der Baumaterialien ein fremdes Geschäft getätigt habe, das der Baufirma zugutekam. Kurzfassung: Baufirma haftet für Diebstahl Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass die Baufirma bis zur Gesamtabnahme des Bauwerks für Baumaterialien haftet, die auf der Baustelle geklaut werden. In dem Fall waren Sanitär- und Heizungsgegenstände im Wert von € 18.000,00 auf einer Baustelle entwendet worden. Die Baufirma weigerte sich später, die Kosten zu übernehmen. Quelle: Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.12.2014, Az.: 1 U 49/14 Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm und betreibt im Internet unter www.rak-anwaltssuche.de einen kostenlosen Anwaltssuchservice. Hier sind über 7.300 Rechtsanwälte und Fachanwälte mit ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten direkt abrufbar. Zusätzlich zu den Kontaktdaten bietet der Anwaltssuchservice im Internet Direktverlinkungen zu einzelnen Anwaltskanzleien. Weitere Presseaussendungen finden Sie unter www.anwalts-pressedienst.de.