Gestaltung + Dekoration PBV / Preisbekanntgabeverordnung 1 Wo werden die Preise angegeben? PBV Die Preisbekanntgabeverordnung und worum es dabei geht. Schaufenster Ausstellungen Bühnenbilder Events Feste Anlässe etc. Die Preisanschrift im Schaufenster Die Werbung Die PBV hat drei Ziele Die PBV gilt 1 .Für das Angebot von Waren für den Verkauf z. B. im Laden, Schaufenster, Messe- und Marktstände, Kioske. 2. Für das Angebot von Dienstleistungen in 11 Bereichen: z. B. Coiffeur, Restaurant usw. 3. Für die Werbung mit Preisangaben und Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen - in Zeitungen, Prospekten, Werbe-Katalogen, Femsehen, Radio. Es besteht eine Preisanschreibepflicht für alle Waren! Preisanschrift für Waren Welcher Preis ist anzugeben im Laden, im Schaufenster, am Messe- oder Marktstand, am Kiosk? Der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizer Franken inkl. Mehrwertsteuer (MWST) und sonstige Abgaben > Detailpreis. Für messbare Waren ist der Grundpreis anzugeben > Preis je kg, l, m, usw. z. B. Fr. 5- / kg Fr. 0.50 / IOOg Fr. 5.- / m Für vorverpackte Waren: Angabe von Detail- und Grundpreis z. B. Hauptstrasse 50 CH - 9126 Necker fon & fax: ++41 (0) 71 374 17 44 www.karrer-works.ch [email protected] August-05 / 3 -2 Wie müssen die Preise angeschrieben werden? • leicht • gut lesbar Es mussauf den ersten Blick klar sein, auf welches Produkt, auf wieviel Stück, Liter, Meter etc. sich der Detailpreis bezieht. • Angabe des Detailpreises, bei offen verkaufter Ware des Grundpreises. • Alle Preise müssen von aussen gut sichtbar sein. 1. Die Preisklarheit 2. Die Vergleichbarkeit der Preise 3. Die Verhinderung irreführender Preisangaben Karrer.Raumgefühle Grundsätzlich: • An der Ware selbst oder unmittelbar daneben Ausnahmsweise: • Anschrift am Regal • Anschlag von Preislisten • Auflage von Katalogen wenn die direkte Preisanschrift nicht zweckmässig ist (z. B. wenn ein Produkt in einer grösseren Menge zum gleichen Preis angeboten wird; aus technischen Gründen). Birchermus 300 g Fr. 4.50 100 g Fr. 1.50 Ausnahmen: Ausnahmen bei denen der Grundpreis nicht angegeben werden muss: z. B. •Verkauf per Stück •für gängige Masse, Volumen und Gewichte wie 1, 2, 5 kg, l, m usw. •für Behälter mit einem Nenninhalt von 25, 35, 37, 50, 70, 75 und 150 cl. in Zeitungen, Prospekten, Werbe-Katalogen, Fernsehen, Radio, Teletext, Internet, etc. • Im Unterschied zu Ladengeschäften und Schaufenstern, wo alle Waren mit dem Detailpreis anzuschreiben sind, müssen in der Werbung keine Preise angegeben werden. Werbung ohne Preisangabe fällt nicht unter die PBV • Enthält die Werbung jedoch Preise oder bezifferte Angaben über den Preisrahmen oder die Preisgrenze gilt folgendes: • Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises inkl. MWST und sonstige Abgaben. • Genaue Umschreibung der Ware (Marke, Typ, Sorte, Qualität, Eigenschaften) oder der Art der Dienstleistungen. • Es muss klar sein, auf was (Ware, Dienstleistung) sich der Preis bezieht. • Bei Waren muss klar sein, auf welche Verkaufseinheit (kg, l, m etc.) oder bei Dienstleistungen auf welche Einheit (Std.-, kmAnsatz) sich der Preis bezieht. • Der aufgeführte Preis muss mit der allenfalls abgebildeten oder in Worten bezeichneten Ware übereinstimmen. Vergleichspreise (doppelte Preise) und Preisreduktionen Bekanntgabe der Waren und Dienstleistungen am Ort des Angebots als auch in der Werbung. Die drei Möglichkeiten für die Bekanntgabe von Vergleichspreisen: Der Selbstvergleich • Vergleich des eigenen jetzt gültigen Preises mit dem eigenen vorher gültigen Preis. Der Einführungspreis • Vergleich des eigenen, jetzt gültigen Preises, mit dem eigenen späteren gültigen Preis. Der Konkurrenzvergleich • Vergleich des eigenen Preises mit jenem der Konkurrenz. Preisvergleich = Dieselbe Ware, zum selben Zeitpunkt, mit gleicher Menge. Gestaltung + Dekoration PBV / Preisbekanntgabeverordnung 2 Bedingungen für einen Selbstvergleich • Der Anbieter muss den zum Vergleich herangezogenen Preis unmittelbar vorher selber tatsächlich gehandhabt haben - und zwar viermal länger als der Preisvergleich dauert. • Für die gleiche Ware/Dienstleistung. • Maximale Dauer für einen Selbstvergleich: 2 Monate, für Saisonartikel 4 Monate. Was sind Mondpreise? Das sind willkürlich angesetzte hohe Preise. Einführungspreis - Bedingungen Schaufenster Ausstellungen Bühnenbilder Events Feste Anlässe etc. • Der Anbieter muss den Preis, den er zum Vergleich heranziehen will, unmittelbar danach tatsächlich handhaben. • Und zwar viermal länger als der Preisvergleich gedauert hat. • Für die gleiche Ware/Dienstleistung. • Maximal Dauer für einen Einführungspreis 1 Monat. Konkurrenzvergleich-Bedingungen Der vom Anbieter bekanntgegebene Vergleichspreis muss: • Für die überwiegende Menge des gleichen Produkts/der Dienstleistung - im zu berücksichtigenden Marktgebiet. • Von anderen Anbietern tatsächlich gehandhabt werden. Zu beachten: Für Konsumenten bestimmte Richtpreise, Katalogpreise und dergleichen, die von Importeuren und Produzenten etc. bekanntgegeben werden, dürfen nicht ohne weiteres als Vergleichspreise dienen. Nur dann, wenn diese Katalogrichtpreise etc. echte Marktpreise darstellen, also die Bedingungen für einen Konkurrenzvergleich erfüllen. Bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen z. B. (30 % Rabatt), (½ Preis), (halber Preis), (20 Fr. billiger), (Geschenk im Wert von 100 Fr.) • Bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen sind eine Art. Vergleichspreise bekanntzugeben, deshalb werden sie wie Vergleichspreise beurteilt. • Die Angabe (10 % Rabatt) hat die gleiche Bedeutung wie (Fr. 90.- statt Fr. 100.-). Für bezifferte Hinweise auf Preisreduktionen gilt die Pflicht zur Bekanntgabe sowie zur Spezifizierung im Sinne des PBV. Zulässige Hinweise auf Preisreduktion Karrer.Raumgefühle Hauptstrasse 50 CH - 9126 Necker fon & fax: ++41 (0) 71 374 17 44 www.karrer-works.ch [email protected] August-05 / 4 -2 • 20% Rabatt auf allen Damen-, Herren- und Kinderschuhen. • 30% Ermässigung auf allen Polstergarnituren. • 20% Rabatt für Damenkleid, Mod. XY, hellrot, 100% Baumwolle, Gr. 38-44; bisher Fr. 200.-, jetzt nur noch Fr. 160.-• Günstiger als die Konkurrenz; bei uns Vollrahm UHT ½ Lit. 1 Franken billiger; statt Fr. 4.75, bei uns nur Fr. 3.75. Zu berücksichtigen: Nur die Angaben einer genauen Prozentzahl (=Reduktionssatz) auf mehreren Produkten, Produktegruppen usw. ist ohne Spezifikation und Preisbekanntgabe gestattet. • Bei Angabe eines Reduktionssatzes für einen einzigen Artikel ist dieser zu spezifizieren und sein Preis aufzuführen. • Das gleiche gilt bei Angabe eines Reduktionsbetrages. Beispiele für unkorrekte prozentuale Preisreduktionen • bis 10% Rabatt • ab 20% Ermässigung • von 20 - 50% Rabatt • bis 10 Franken billiger • zwischen 50 und 100 Franken billiger Diese Beispiele verstossen aus folgenden Gründen gegen die PBV: • Die Preisermässigungen sind ungenau • Bei ungenauen Preisreduktionen sind die Detailpreise aufzuführen; zudem sind die Angebote zu spezifizieren. Diese Angaben fehlen. Beispiele für unkorrekte betragsmässige Preisreduktionen: • Für Ihren alten Rasenmäher erhalten Sie Fr. 500.-beim Kauf eines Neuen. • 20 Franken billiger. • Wir haben die Preise für unsere Milchprodukte um 1 Franken ermässigt. • Gutschein/Bon im Wert von Fr. 50.-Diese Angaben verstossen aus folgenden Gründen gegen die PBV: • Für Preisreduktionen, die in einem Betrag ausgedrückt werden, sind die Detailpreise aufzuführen; zudem sind die Angebote zu spezifizieren. • Von...bis Preise dürfen nicht bei einer Warengruppe hängen. Aufgehobene Ausverkaufsvorschriften: Die Bewilligungspflicht für Sonderverkäufe, Totalund Teilausverkäufe ist aufgehoben! • Für diese Verkaufsveranstaltungen gelten die Bestimmungen der PBV. • Die Bekanntgabe von Vergleichspreisen und von Preisreduktionen in Prozentangaben (z. B. 20% Rabatt) ist ohne Spezifikation gestattet. Wer hat dafür zu sorgen, dass die PBV korrekt angewandt wird? • Die Leiter von Geschäften aller Art, sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Preisbekanntgabe am Ort des Angebots und in der Werbung vorschriftsgemäss erfolgt. Was passiert wenn gegen die PBV verstossen wird? • Bei Strafen für Verstösse gegen die PBV sind Haft oder Busse bis zu Fr. 20’000.- Angedroht. Wer ist zuständig für die Überwachung der korrekten Durchführung der PBV? • Die Kantone sind zuständig die Preisanschrift zu kontrollieren und die Werbung zu überwachen. Wer gibt Auskünfte bezüglich der PBV? BIGA Abteilung Gewerbe Gurtengasse 3 3003 Bern sowie zuständige kantonale Stellen. Quelle: Deko Schweiz / Okt 00 www.admin.ch/ch/d/sr/9/942.211.de.pdf Www.sg.ch/wirtschaft_neu/gewerbe/ Preisbekanntgabe.print..html