Tipps zur rechtssicheren Werbung zur Fußball

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Tipps zur rechtssicheren Werbung
zur Fußball-Europameisterschaft 2016
Bitte halten Sie sich an die folgenden Tipps, dann sind Sie mit Ihrer Werbung auf der sicheren Seite.
Für weitere Hinweise, zum Beispiel zur Durchführung einer Public Viewing Veranstaltung, rufen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.
Grundsätzlich gilt:
Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller gewerblichen Schutzrechte nebst dem gesondert geltenden Urheberrecht am UEFA-Namen, - an Logos (Design), -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen etc., die
im Zusammenhang mit der Fußballeuropameisterschaft verwendet werden. Insoweit bestehen eingetragene
Marken- und /oder Designrechte (Kenntlich gemacht durch das TM-Zeichen).
Neben dem offiziellen Emblem der UEFA EURO 2016 FRANCE™, dem offiziellen Maskottchen der UEFA EURO
2016™ (SUPER VICTOR) und dem Pokal der UEFA EURO 2016™ genießt auch der Slogan „Le Rendez-Vous“ kennzeichenrechtlichen Schutz. Darüber hinaus hat die UEFA auch zahlreiche Einzelbegriffe oder Wortkombinationen
von Begriffen wie z.B. „EURO 2016“, „UEFA EURO 2016“ und „FRANCE 2016“ europaweit (und darüber hinaus)
markenrechtlich schützen lassen.
Aus diesen gewerblichen Schutzrechten folgt, dass Sie als Apotheker/in, der/die mit den geschützten Logos
und Markennamen werben wollen, eine Lizenz (kostenpflichtige Erlaubnis) der UEFA benötigen. Wer ohne
eine solche Lizenz den Absatz seiner Produkte und Dienstleistungen mit den geschützten Begriffen in Bezug auf
die Fußballeuropameisterschaft bewerben möchte, sollte vor jeder Verwendung derartiger Begriffe rechtlichen
Rat einholen.
Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen laufen Sie Gefahr von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft,
Beseitigung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Es drohen Abmahnungen, einstweilige
Verfügungen und Klagen, die nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen und ggf. Ihr gesamtes,
für Werbung vorgesehene Jahresbudget übersteigen können.
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Übersicht möglicher Werbeinstrumente (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Medium/ Instrument
Verwendung in Ihrer Werbung
(ohne Lizenz oder nachweisbares
Einverständnis)
EM-Logo (mit/ ohne Schriftzug):
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EM-Maskottchen (mit/ ohne Schriftzug)
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Pokal (mit/ ohne Schriftzug)
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Slogan (mit/ ohne Pokal oder sonstiges Bild)
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Die Grafiken
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Entwicklung eines eigenen Logos anlässlich der EM,
nur ohne gedankliche Verbindung zum offiziellen Logo erlaubt.
Vorsicht geboten!
Sammelbilder, Fotos und Portraits von Fußballern
(ohne deren Zustimmung)
Merchandising/ Streuartikel/ give aways
Bekleidung/ Accessoires/ Fan-Artikel/ Taschentücher…mit offiziellen UEFA-Marken
oder -Symbolen
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Einzelbegriffe und Wortkombinationen
EURO 2016
FRANCE 2016
EURO France 2016
UEFA France 2016
EURO Frankreich 2016
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Ausschließlich beschreibende Angaben
Werbung für Produkte/ Dienstleistungen, die rein zur Beschreibung
von Merkmalen und Eigenschaften dient
Beispiel: Schnell wieder fit für die EM mit ….
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Aktionen und Rabatte für die Dauer der EM
Beispiel 1:
10 Prozent Fan-Rabatt auf Verbandsmaterialien
Beispiel 2:
Linden-Apotheke im Fußballfieber:
20 % auf alle
WELEDA Duschgels und Bodylotions während der EM
Beispiel 3:
Für jedes geschossene Tor der deutschen Elf
erhalten Sie 1 % Nachlass (auf das gesamte OTC-Sortiment)
Beispiel 4:
EURO 2016-Markenpflaster jetzt günstiger oder FRANCE 2016-Lotion mit 20%
Rabatt oder SUPER VICTOR-Vitamine zum Sonderpreis
Verwendung der Farben schwarz-rot-gold und anderer Nationalfarben, ohne Verwendung als Hoheitszeichen (Flagge oder Fahne)
Gewinnspiele mit Eintrittskarten,
Nutzung von Eintrittskarten für gewerbliche Zwecke
Sportwetten (Ergebnis- und Platzierungswetten mit und ohne Gewinnspiele)
Übertragung der Spiele über ein TV-Gerät in Ihrer Apotheke *
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Legende:  = nicht zulässig  = grundsätzlich zulässig, im Einzelfall jedoch zu prüfen
*Hier gelten die Regularien zur Public Viewing Lizenz, wie auch die GEMA-Pflicht und gegebenenfalls eine Sky-Lizenz.
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