Hinweise im Zusammenhang mit öffentlich zugänglich gemachten

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Hinweise im Zusammenhang mit öffentlich zugänglich gemachten Übertragungen
von Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2016 (sog. „public viewing“ – /
„public screening“ – Veranstaltungen)
Hierzulande bezieht sich sog. „public viewing“ auf das Zeigen von Fußballspielen außerhalb
des häuslichen Bereichs. Folge: grundsätzlich für JEDE „public-viewing-Veranstaltung“
besteht seitens der veranstaltenden UEFA eine LIZENZPFLICHT – ohne Rücksicht darauf,
ob die Veranstaltung gewerblich oder nicht-gewerblich stattfindet.
Zu unterscheiden sind zwei Veranstaltungs-Kategorien öffentlicher Übertragungen:
1. Für kommerzielle (gewerbliche) öffentliche Übertragungen besteht eine Lizenzpflicht
gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr, deren Höhe sich nach der Zuschauerkapazität
des Veranstaltungsortes richtet.
2. Für nicht-kommerzielle (nicht-gewerbliche) öffentliche Übertragungen besteht eine
kostenfreie Lizenzpflicht. AUSGENOMMEN von dieser kostenfreien Lizenzpflicht sind
„kleine Veranstaltungen“ mit maximaler Kapazität von 300 Personen – vorausgesetzt,
sie finden ohne Sponsoring und ohne Erhebung von Eintrittsgeldern statt.
Weitergehende Informationen finden sich auf der UEFA-website. Offizielle Web-Adresse
der EM 2016 lautet: http://de.uefa.com/uefaeuro/finals/index.html
Unabhängig von der zu beantragenden UEFA-Lizenz sind die deutschen Regelungen zum
Rundfunkbeitrag (www. rundfunkbeitrag.de) ebenso zu beachten wie die Anmeldepflicht
der Fernseh-Wiedergabe bei GEMA (www.gema.de/em2016).
Werbemaßnahmen – ohne Verwendung von Wort-Bild-Marken und Logos der UEFA –
unterliegen bestimmten weitergehenden Persönlichkeits-, Urheber- bzw. Marken- /
Leistungsschutzrechten, die es zu beachten gilt. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Werbung
für geplante Veranstaltungen rechtlich beraten zu lassen. Informativ und gut verständlich ist
eine Zusammenfassung der IHK Nürnberg.
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