hba51b 07-15 Seite 1 von 3 MIFID Best Execution Policy – die Durchführungspolitik der Hellobank 1 Vorbestimmungen Beachten Sie, dass soweit zur Wahl des Handelsplatzes Anweisungen des Kunden im Rahmen eines Kundenauftrags vorliegen – insbesondere im „Beratungsfreien Geschäft“ – die „Best Execution Policy“ der Hellobank nicht zur Anwendung kommt. 1.1 Feststellung des Kundeninteresses Gemäß allgemeinen Regelungen sind Wertpapierfirmen dazu verpflichtet, Grundsätze zur Ausführung von Aufträgen im Wertpapiergeschäft (nachfolgend auch Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte“) aufzustellen, um für ihre Kunden das „bestmögliche“ Ergebnis bei der Ausführung solcher Aufträge zu erzielen. Mit der Bestimmung des „bestmöglichen“ Ausführungsplatzes ist keine Garantie verbunden, für jeden einzelnen Auftrag das tatsächlich beste Ergebnis zu erzielen. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für den Kunden führt. Die Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung obliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Bank. Die Bank erstellt die Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte nach eigenem Ermessen. Dabei hat die Bank bei der Erstellung der Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte folgende Aspekte berücksichtigt: • den Preis des Finanzinstruments, • die mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, • die Geschwindigkeit der Ausführung, • die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, • den Umfang des Auftrags, • die Art des Auftrags sowie 1.1.2.2 Indirekte Ausführung durch einen Intermediär Wenn die Bank keinen direkten Zugang zu einem Handelsplatz hat, wird sie den Auftrag nicht selbst an dem Handelsplatz ausführen, sondern hierzu einen Intermediär beauftragen. Die Kosten umfassen in diesem Fall, neben den unter Nummer 1.1.2.1 genannten Kosten, auch die Kosten des Intermediärs. 1.1.2.3 Besonderheiten bei Festpreisgeschäften der Bank Bei einem Festpreisgeschäft mit der Bank sind die Entgelte in der Regel im Kaufpreis/Kurs für das Wertpapier berücksichtigt. 1.1.3 Sonstige Aspekte der Auftragsausführung Die Bank hat auch die folgenden Aspekte der Auftragsausführung gemäß den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt: 1.1.3.1 Geschwindigkeit der Ausführung Hierunter wird die Zeitspanne von der Entgegennahme des Auftrags bis zur Ausführbarkeit am Handelsplatz verstanden. Die Geschwindigkeit eines Handelsplatzes wird maßgeblich von der Art des Marktmodells bestimmt. 1.1.3.2 Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung Die Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung an einem Handelsplatz ist maßgeblich von der Liquidität an diesem Platz abhängig. Die Bank betrachtet unter diesem Aspekt auch das Risiko von Teilausführungen, die sich direkt auf die Gesamtkosten der Abwicklung auswirken können. Unter der Wahrscheinlichkeit der Abwicklung versteht die Bank die Risiken einer problembehafteten Abwicklung von Wertpapiergeschäften, die im Ergebnis zu einer Beeinträchtigung der Lieferung oder Zahlung führen können. 1.1.3.3 Art und Umfang des Auftrags Die Bank differenziert nach der Größe des Auftrags, sofern dies die Auswahl des Ausführungsplatzes hinsichtlich Preis und Kosten beeinflusst. • alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte. Bei Anlegern ist die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses am Gesamtentgelt zu messen. Dieses ergibt sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und den mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Weitere Aspekte wurden berücksichtigt, sofern sie sich direkt im Gesamtentgelt niederschlagen. Bei der Auswahl der relevanten Ausführungsplätze durch die Bank wurden die Ausführungsplätze berücksichtigt, an denen die betroffenen Finanzinstrumente in nennenswertem Umfang gehandelt werden. Bei der Auswahl der Ausführungsplätze hat die Bank zudem berücksichtigt, ob sie an dem Ausführungsplatz direkt handeln kann, oder sich hierzu eines Intermediärs bedienen muss. Bewertet der Kunde einzelne Faktoren anders als dies von der Bank im Rahmen der Erstellung der Grundsätze der Auftragsausführung vorgesehen wurde und wünscht so eine Ausführung an einem von den Grundsätzen der Auftragsausführung abweichenden Handelsplatz, so ist der Kunde berechtigt, eine konkrete Weisung bezüglich des von ihm gewünschten Ausführungsplatzes zu erteilen. 1.1.1 Preis Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit eines Ausführungsplatzes hinsichtlich des Preises beurteilt die Bank die Preisbildungsmechanismen der Handelsplätze. Insbesondere hängt die Kursqualität von der Anzahl der Marktteilnehmer, einer möglichen Beauftragung von Market-Makern und der Orientierung an einer Leitbörse (Referenzmarktprinzip) – soweit vorhanden – ab. 1.1.2 Kosten Die Kosten werden als Teil des Gesamtentgelts unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien bestimmt: 1.1.2.1 Direkte Ausführung durch die Bank an einem Börsenplatz Die Kosten umfassen neben den Wertpapierprovisionen der Bank die Spesen fremder Dritter (z. B. der Börsen bzw. der an den Börsen tätig werdenden Skontroführer/Market-Maker – dies umfasst auch die Kosten einer zentralen Gegenpartei – sowie der in die Abwicklung eingebundenen Einheiten) sowie Marktzugangskosten, sofern diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden. An den Börsen können ggf. Aufträge unterschiedlicher Auftragsarten aufgegeben werden. Neben Käufen und Verkäufen sind dies verschiedene Limit- und Orderzusatzarten (z. B. Fill-or-kill). Der Kunde kann bei Auftragserteilung die Art des Auftrags vorgeben. Hierbei kann es sich jedoch um Auftragsarten handeln, die gleichzeitig ein Ausschlusskriterium für bestimmte Handelsplätze bilden können. 1.2 Assetklassen Finanzinstrumente mit gleichen Ausstattungsmerkmalen wurden zu sog. „Assetklassen“ zusammengefasst und werden im Rahmen der Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte je Assetklasse gleich behandelt. 1.3 Anwendungsbereich Grundsätzlich finden die Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Anwendung auf die Ausführung von Aufträgen, die der Kunde der Bank zum Zweck des Erwerbs oder der Veräußerung von Wertpapieren oder anderer, nicht verbriefter Finanzinstrumente erteilt. Interessenwahrend oder in ähnlicher Form erteilte Aufträge, die die Benennung eines einzigen Ausführungsplatzes nicht möglich machen, werden von der Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden zur Ausführung gebracht. Die vorliegenden Grundsätze der Auftragsausführung finden jedoch keine Anwendung. Für die Niederlassungen der Bank im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte. 1.4 Handelszeiten Außerhalb der üblichen Handelszeiten der Bank bzw. der jeweiligen Handelsplätze eingehende Aufträge werden nach Wiederaufnahme des Handels berücksichtigt. 1.5 Handelsplätze Die Bank hat im Rahmen der Aufstellung der Grundsätze der Auftragsausführung insbesondere organisierte Märkte, multilaterale Handelssysteme, systematische Internalisierer, Market-Maker und sonstige Liquiditätsgeber sowie vergleichbare Unternehmen und Einrichtungen in Drittstaaten berücksichtigt Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402 hba51b 07-15 Seite 2 von 3 und bewertet. Soweit im Folgenden auf „deutsche Börsen“ bzw. „deutsche Parkettbörsen“ verwiesen ist, sind nähere Information hierzu bei der Bank erhältlich. Alle Aktien, die Bestandteil eines der folgenden führenden deutschen Indizes wie Die Bank bedient sich dann eines Intermediärs, wenn sie keinen direkten Zugang zu einem Ausführungsplatz hat. Die Bank arbeitet mit verschiedenen Intermediären zusammen. Diese haben in der Vergangenheit eine schnelle und zuverlässige Ausführung geboten, ohne dass im Einzelnen Qualitätsunterschiede festzustellen gewesen wären. Um im Interesse der Kunden möglichst günstige Ausführungskonditionen zu erreichen, wird die Bank die Auswahl der Intermediäre regelmäßig überprüfen. Im Übrigen gelten die Ausführungsgrundsätze und Usancen des jeweiligen Intermediärs. • MDAX® Die Intermediäre, derer sich die Hellobank zur Umsetzung der „Best Execution Policy“ bedient, werden unter 1.6 aufgeführt. • DAX® • SDAX® • TecDAX® sind, sowie Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von deutschen ETFs werden, aufgrund der regelmäßig höchsten Liquidität sowie einer schnellen und kostengünstigen Ausführung, regelmäßig im elektronischen Handelssystem XETRA zur Ausführung gebracht. Um eine möglichst gleichtägige Ausführung zu gewährleisten, werden Aufträge im Zeitraum von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr an einer deutschen Parkettbörse zur Ausführung gebracht. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. 1.6 Intermediäre Die Hellobank bedient sich bei der Abwicklung im Wesentlichen folgender Intermediäre: UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 81925 München Deutschland Commerzbank AG Theodor-Heuss-Allee 60486 Frankfurt am Main Deutschland Deutsche Bank AG Taunusanlage 12 60325 Frankfurt am Main Deutschland UBS AG Bahnhofstrasse 45 8098 Zürich Schweiz Zur Wiener Börse besteht eine Direktanbindung. Wiener Börse AG Wallnerstraße 8 1014 Wien Österreich 2 Auftragsausführung 2.1 Übergreifende Bestimmungen Die Bank weist den „bestmöglichen“ Ausführungsplatz unter Berücksichtigung der individuellen Merkmale des einzelnen Auftrags zu. Im Einzelfall können individuelle Auftragsmerkmale dazu führen, dass die Bank im Interesse des Kunden keinen den Ausführungsgrundsätzen für Wertpapiergeschäfte konformen Ausführungsplatz benennen kann. In diesem Fall nimmt die Bank Aufträge nur mit einer expliziten Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes entgegen. Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes aus, erfüllt sie damit die Pflichten zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses. Die Weisung ist dabei spezifisch je Einzelgeschäft zu erteilen. Hinweis: Führt die Bank einen Auftrag gemäß einer ausdrücklichen Weisung des Kunden aus, entfällt die Ausführung gemäß der vorliegenden Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte. Erteilt der Kunde eine Weisung, handelt er insoweit auf eigenes Risiko. Die Bank wird den Kunden hierauf nicht in jedem Einzelfall hinweisen. 2.2 Aktien und aktienähnliche Wertpapiere Neben Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren werden Exchange Traded Funds (ETFs) sowie stücknotierte Anleihen dieser Assetklasse zugerechnet. 2.2.1 Aktien Inland Aufträge inländischer Aktien, die an einer Börse gehandelt werden, werden im Inland (Xetra Wien) ausgeführt. Handelsplätze Inland Xetra Wien – Österreich 2.2.2 Aktien Ausland 2.2.2.1 Aktien Deutschland Deutsche Aktien werden im Wesentlichen in Deutschland gehandelt, sodass deutsche Börsen vor dem Hintergrund der geforderten Preisqualität und niedrigeren mit der Ausführung verbundenen Kosten grundsätzlich geeignete Handelsplätze darstellen. Wesentliche Unterschiede der Handelsplätze hinsichtlich der Preisbildung und des Risikos von Teilausführungen – letztere können eine Erhöhung der Gesamtkosten zur Konsequenz haben – hat die Bank bei der Auswahl der Handelsplätze berücksichtigt. Für alle anderen Werte dieser Assetklasse (Nebenwerte) legt die Bank aufgrund der nicht in jedem Einzelfall gewährleisteten Liquidität besonderes Augenmerk auf das Kriterium der Ausführungswahrscheinlichkeit innerhalb einer bestimmten Zeit. Sofern eine Ausführung im elektronischen Handelssystem XETRA nicht sinnvoll erscheint, erfolgt die Auftragsausführung an einer geeigneten deutschen Parkettbörse. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Die Bank übernimmt keine Garantie dafür, dass der jeweilige Auftrag an dem gewählten Handelsplatz tatsächlich noch am gleichen Handelstag ausgeführt wird. Nicht gleichtätig ausgeführte Aufträge verbleiben an den jeweiligen Handelsplätzen, sofern der Kunde nicht ein entsprechendes Erlöschen des Auftrags vorgesehen hat (z. B. bei tagesgültigen Aufträgen) oder dies aufgrund der Auftragsart vorgesehen ist. Handelsplätze Deutschland Berlin Düsseldorf Frankfurt Hamburg Hannover München Stuttgart Xetra Frankfurt 2.2.2.2 Aktien sonstiges Ausland Grundsätzlich bieten die Heimatbörsen (Markt im Herkunftsstaat des Emittenten oder abweichende Leitbörse) der jeweiligen Aktien in der Regel die höchste Liquidität und damit verbunden regelmäßig die höchste Wahrscheinlichkeit der Ausführung sowie die regelmäßig besten Preise. Aus Kostengründen ist es, da sich Preisunterschiede erst bei größeren Ordergrößen auswirken, jedoch in der Regel vorteilhafter a. an einer deutschen Börse notierte Werte – zumindest bei kleineren Auftragsgrößen – in Deutschland zur Ausführung zu bringen; b. ausländische Aktien in dem Land zu verkaufen, in dem die Stücke lagern. Aufträge über den Erwerb von in Deutschland notierten Werten werden daher bei kleineren Auftragsgrößen an einer geeigneten deutschen Börse, bei größeren Auftragsgrößen oder soweit der Wert nicht in Deutschland notiert ist, an der jeweiligen Heimatbörse zur Ausführung gebracht. Aufträge über die Veräußerung von ausländischen Aktien werden an einem Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Handelsplätze sonstiges Ausland Amsterdam – Niederlande American Stock Exchange – Amerika Sydney – Australien Brüssel – Belgien Budapest – Ungarn Kopenhagen – Dänemark Helsinki – Finnland Hongkong – China Lissabon – Portugal London – Großbritannien Madrid – Spanien Mailand – Italien Nasdaq – Amerika Nyse – Amerika Oslo – Norwegen Paris – Frankreich Prag – Tschechien Stockholm – Schweden Tokio – Japan Toronto – Kanada TSX Venture Exchange – Kanada Virt-X – Schweiz Warschau – Polen Zürich – Schweiz Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402 hba51b 07-15 2.3 Bezugsrechte Neben klassischen Bezugsrechten zählen zu dieser Assetklasse auch handelbare Erwerbsansprüche sowie Redemption-Rights. Im Hinblick auf die zeitlich begrenzte Bezugsfrist sind die Kriterien Wahrscheinlichkeit und Geschwindigkeit der Ausführung bei im Ausland verwahrten Bezugsrechten stärker zu gewichten. Aufträge inländischer Bezugsrechte, die an einer Börse gehandelt werden, werden im Inland ausgeführt. Aufträge über in Deutschland verwahrte (einschließlich der ausländischen Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) Bezugsrechte werden an einer geeigneten deutschen Parkettbörse, Aufträge über im Ausland verwahrte Werte (mit Ausnahme der bei den ausländischen Niederlassungen der Clearstream Banking Frankfurt AG) außerbörslich direkt an einem Handelsplatz im Land der Lagerstelle im Ausland zur Ausführung gebracht. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Um die mit der Abwicklung verbundenen Kosten gering zu halten, behält sich die Bank im Interesse der Kunden vor, Aufträge zusammenzufassen und gesammelt zum Handel aufzugeben. 2.4 Optionsscheine Die Bank wird Aufträge über den Erwerb oder die Veräußerung von in Deutschland notierten Optionsscheinen an einer geeigneten deutschen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht in Deutschland notierten Optionsscheinen werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Aufträge über Zeichnungen von Optionsscheinen werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. 2.5 Zertifikate und strukturierte Anleihen Für den Erwerb und die Veräußerung von strukturierten Anlageprodukten fremder Emittenten bietet die Bank gegebenenfalls die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt bei der Bank zu marktgerechten Preisen zu erwerben oder an die Bank zu verkaufen. Erwerb oder Veräußerung erfolgen als Festpreisgeschäft mit der Bank. Eine Verpflichtung der Bank über den Abschluss eines solchen Geschäftes besteht nicht. Sofern ein Festpreisgeschäft zustande kommt, bietet die Bank für diese Werte zu den üblichen Handelszeiten der Bank eine sofortige Preiszusage unter Berücksichtigung der Marktlage sowie unter Kenntnis aller mit dieser Ausführung verbundenen Kosten. Weiterhin übernimmt die Bank in diesem Fall eine sofortige Vollausführung. Soweit ein Festpreisgeschäft nicht zustande kommt, wird die Bank Aufträge über in Deutschland notierte strukturierte Anlageprodukte an einer geeigneten deutschen Börse zur Ausführung bringen. Aufträge über den Erwerb von nicht in Deutschland notierten strukturierten Anlageprodukten werden an der jeweiligen Heimatbörse ausgeführt. Aufträge über die Veräußerung solcher Werte werden an einem ggf. von der Heimatbörse abweichenden Handelsplatz im Land der Lagerstelle ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. Seite 3 von 3 Kann kein adäquater Börsenplatz ermittelt werden, so nimmt die Bank hierfür den Auftrag zur außerbörslichen Ausführung entgegen. Aufträge über Zeichnungen von strukturierten Anlageprodukten werden außerbörslich gegen den Emittenten ausgeführt. Details werden dem Kunden auf Anfrage bei Ordererteilung mitgeteilt. 3 Schlussbestimmungen Sofern keine eindeutige Zuordnung von einzelnen Finanzinstrumenten zu einer Assetklasse erfolgen kann, ist eine Weisung des Kunden hinsichtlich des Ausführungsplatzes erforderlich. Soweit Anweisungen des Kunden im Rahmen eines Kundenauftrags vorliegen, insbesondere im „beratungsfreien Geschäft“, kommt die „Best Execution Policy“ der Hellobank nicht zur Anwendung. Dem Kunden ist bewusst, dass es in diesem Fall nicht zu einer bestmöglichen Durchführung im Sinne der „Best Execution Policy“ kommen kann und der Kundenauftrag gemäß den Kundenangaben durchgeführt wird. Kann die Bank einen Auftrag aufgrund von Feiertagsregelungen, Handelsereignissen oder technischer Beschränkungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht an einem den Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte konformen Handelsplatz ausführen, so kann der Auftrag unter Wahrung der Interessen des Kunden auch an einem anderen Ausführungsplatz zur Ausführung gebracht werden. Stehen die von der Bank als geeignete Ausweichplätze ausgewählten Ausführungsplätze ebenfalls nicht zur Verfügung, so ist eine Kundenweisung bzgl. des Ausführungsplatzes erforderlich. Geht ein Auftrag außerhalb der Handelszeit des jeweils vorgesehenen Ausführungsplatzes ein, wird der Auftrag erst am nächsten Handelstag zum vorgesehenen Ausführungsplatz weitergeleitet. Wünscht der Kunde eine taggleiche Weiterleitung, muss eine entsprechende Weisung des Kunden zu einem bestimmten Ausführungsplatz erfolgen. Die Bank wird keine Auftragsverlagerung vornehmen, auch wenn der Auftrag an dem gewählten Ausführungsplatz über einen längeren Zeitraum nicht ausgeführt wird bzw. ausgeführt werden kann. Für nicht sofort oder am ersten Gültigkeitstag ausgeführte Aufträge übernimmt die Bank die rechtliche Verwaltung des Auftrags sowie die Informationsgabe bei etwaigen Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen eines Auftrags führen. Weitere Nachsorgepflichten wie zum Beispiel die Überwachung, ob ein Auftrag zur Ausführung gelangt, übernimmt die Bank nicht. Sie wird den Kunden auf Nachfrage jedoch über den Status seines Auftrags informieren. Die Grundsätze der Auftragsausführung werden überwiegend systemtechnisch unterstützt. Sollte die technische Unterstützung vorübergehend nicht zur Verfügung stehen, wird die Bank nach eigenem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden einen Ausführungsplatz bestimmen. Die Grundsätze der Auftragsausführung und die vorliegenden Informationen zur Auftragsausführung im Wertpapiergeschäft werden regelmäßig – zumindest jedoch einmal jährlich – überprüft und, sofern hierfür Erfordernisse bestehen, angepasst. Über jede wesentliche Änderung der Grundsätze der Auftragsausführung werden die Kunden unverzüglich unter Verwendung eines geeigneten Mediums informiert. Hellobank BNP Paribas Austria AG, Elisabethstraße 22, Postfach 150, 5020 Salzburg, Austria; Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Salzburg, FN 53877 g HG Salzburg, DVR: 1026402