Musik in ihren Lebenswelten

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Niklas Piel
Protokoll zur Vorlesung Musikgeschichte „Musik in ihren Lebenswelten“
Thema:
Musik und die Medien
„Pop“ und „Klassik“
In der 23. Vorlesung von „Musik in ihren Lebenswelten“ stand zu Beginn die
Unterschiedung zwischen „Pop“ und „Klassik“ im Mittelpunkt. Eine sehr umstrittene
Problematik, die auch in naher Zukunft wohl kaum eine Lösung findet. Die
Schwierigkeit einer genauen Definition zeigt sich, wenn man die einzelnen Begriffe
gegenüberstellt:
Auf der einen Seite stehen „Popmusik“, „populäre Musik“ und „U-Musik“, während
„Kunst-“ und „E-Musik“ den Gegenpol bilden. Doch was gehört nun zur einen und
was zur anderen Seite?
Unter „Popmusik“ kann man Musik aus der 2. Hälfte des 20. Jhds. auffassen. Als
Beginn für diese Strömung kann die Verbreitung der Schallplatte betrachtet werden.
Die Möglichkeit, Interpretationen unverwechselbar zu fixieren mag diese These
unterstützen.
Der ähnliche Begriff der „populären Musik“ lässt sich durchaus weiter fassen, da hier
ausschlaggebend ist, dass die Musik bei der breiten Masse beliebt und bekannt war.
Das Volkslied lässt sich beispielsweise auch in dieser Kategorie einordnen, da
Volkslieder vielfach bekannt und beliebt waren, auch wenn sie von der „musikalischen
Elite“ für das Volk und nicht vom Volk selbst gemacht wurden. Der Gedanke, Händels
Opern auch unter den Begriff der „populären Musik“ zu stellen, ist aufgrund der hohen
Beliebtheit in damaliger Zeit vollkommen berechtigt, zeigt aber auch, wie schnell sich
eine derartige Kategorisierung ad absurdum führen lässt. Letztendlich ist aus den
vergangenen Jahrhunderten hauptsächlich Musik von gebildeten Komponisten
überliefert. Die Musik, die das Volk selbst geschaffen hat, liegt, mangels Möglichkeiten
der Überlieferung, heute größtenteils im Dunkeln.
Das Grammophon, das im Jahr 1889 zum ersten Mal vorgeführt wurde, entwickelte
sich zu Beginn des 20. Jhds. zu einem festen Bestandteil des Haushaltes und
verdeutlicht, den Stellenwert der Unterhaltung in der damaligen Gesellschaft. In der
noch jungen Metropole Berlin florierten Operettenbühnen und Kabaretts, aber auch die
Plattenindustrie breitete sich aus. Erste Tonfilme werden gedreht, was auch zur
Entstehung der Filmmusik führt. Somit werden die Möglichkeiten zur Konservierung
von Musik immer vielfältiger. Walter Benjamin sieht hier die Gefahr, dass die
Einzigartigkeit der Erscheinung, die Aura, verloren geht und ein „Massenprodukt“ an
diese Stelle tritt.
Im Gegensatz dazu sieht Kurt Weill hier die Möglichkeiten, eine breitere Masse zu
erreichen und die Kunst für mehr Menschen zugänglich zu machen. Gelungen ist dies
mit der „Dreigroschenoper“, in der Weill und Berthold Brecht zeitgenössische
Probleme, in diesem Fall die hohe Kriminalität, darstellen. Von den Schöpfern als
„Zeit-Stück“ oder auch als „Stück mit Musik“ bezeichnet, lässt sich hier eine
Abgrenzung zur traditionellen Oper nicht leugnen. Mit Figuren, die alle einen mehr
oder weniger kriminellen Hintergrund haben, und einer instrumentalen Besetzung, die
gewissermaßen als „Anti-Besetzung“ bezeichnet werden kann, liegt schon im äußeren
Rahmen ein Kontrast. Die eingängige Overtüre hat einen für Brecht typischen,
epischen Erzähler, der die Musik an den Rand drängt und ist eines der wenigen Stücke
in „traditioneller Form“. Z.B. fallen Rezitative dem neoklassischer Songstil Kurt Weills
zum Opfer und werden beispielsweise durch Balladen ersetzt, die mit markantem
Sprechgesang die gleiche Funktion erfüllen. Eine weitere Parallele scheint in dem Ende
zu liegen. Glaubt man doch anfangs, die Geschichte würde einen positiven Abschluss
finden, so holt doch ein Choral den Zuhörer wieder auf den Boden. Denn inhaltlich
werden hier die gesellschaftlichen Probleme noch einmal auf den Punkt gebracht,
während aus musikalischer Sicht durch eine Parodie des Stil J.S. Bachs mit alten
Traditionen gespielt wird.
So gesehen führt die „Dreigroschenoper“ die gesellschaftlichen Schwierigkeiten mit
Ernst und Humor vor Augen. Eine Mischung, die für einen großen Erfolg gesorgt hat,
bevor das Werk von den Nationalsozialisten verboten wurde.
Eine besondere Neuerung in der Popmusik der 1950er/60er Jahre war, dass man,
zumindest in Westdeutschland, die USA als Vorbild nahm. Hitverdächtige Aufnahmen
wurden auch von deutschen Plattenfirmen verbreitet. Allerdings fielen manche Hits
auch dem Rassismus zum Opfer. Arthur Crudups Song „That's all right“ wurde in die
„schwarze Hitparade“ eingeordnet, während Elvis Presley mit exakt dem selben Titel
später Erfolg hatte.
Mit dem Namen Elvis geht kein Weg an der Musik des Rock'n Roll“ vorbei. Dieser Stil
lehnt an afroamerikanischer Tanzmusik an und war für die ältere Generation ist erster
Linie eine Provokation. Diese Provokation wurde aber auch gesucht und war der Weg,
mit dem „Halbstarke“ gegen alte Konventionen rebellieren wollten.
Auch die Beatles, die an diesen Stil anknüpften, waren mit ihren langen Haaren vielen
Eltern ein Dorn im Auge, doch glichen sie dies durch eher „brave“ Kleidung aus. Das
Pendant zu ihnen waren die Rolling Stones, die durchaus extremer auftraten.
In dem Ausschnitt einer Dokumentation zeigten sich Bilder, einer in Trümmern
liegenden Berliner Waldbühne, wo zuvor ein Konzert der Rolling Stones stattfand. Die
Rezeption dieses Chaos unterschied sich zwischen West- und Ostdeutschland. Das
Regime der DDR nutze den Vorfall, um seine Verbote in der Musik weiter zu
verschärfen und westlichen Einfluss zu verhindern.
In der BRD hingegen waren deratige Verbote nicht vorhanden. Stattdessen hatte man
mit der Sendung „Beat-Club“ eine Möglichkeit geschaffen, die Beat-Musik der
Jugendlichen salonfähig zu machen. Das Ergebnis war viel positive Fanpost junger
Leute, die sich mehr Sendezeit wünschten. Im Gegensatz dazu war die Rückmeldung
von Eltern deutlich negativer. Eine Spaltung, die sich auch in heutigen Tagen, vor allem
in Hinblick auf „U-“ und „E-Musik“, noch erkennen lässt.
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