Avis Mediadaten Stand September 2009 1 Werbemöglichkeiten bei Avis COUNTER Counteraufsteller Mietvertrag Warenproben Getränke PKW Spiegelhänger Fahrzeugmäppchen Parkscheibe Deutschlandkarte Eiskratzer Flyer Zeitschriften Warenproben LKW Werbeflächen auf LKW Werbung im LKW INTERNET Online Newsletter DIGITALE MEDIEN Werbung auf Flatscreens SONSTIGES & KONTAKT 2 Werbung am Counter Counteraufsteller Auflage nach Absprache Laufzeit max. 1 Monat Preis € 1.000,-/Monat 3 Werbung am Counter Mietvertrag Auflage ca. 600.000 Stück Laufzeit 4 – 6 Monate Preis € 1.380,-/Monat 4 Werbung am Counter Warenproben (non food) Auflage ca. 40 – 90.000 Stück/Monat Laufzeit max. 1 – 2 Monate Preis € 0,25/Stück 5 Werbung am Counter Getränke/Snacks Auflage ca. 40 – 90.000 St./Monat Laufzeit 1 – 3 Monate Preis nach Absprache/Kooperation 6 Werbung im PKW Spiegelhänger Auflage ca. 40 – 90.000 Stück/Monat Laufzeit max. 1 - 2 Monate Preis € 0,25/Stück 7 Werbung im PKW Flyer Auflage ca. 40 – 90.000 Stück/Monat Laufzeit max. 1 - 2 Monate Preis € 0,25/Stück 8 Werbung im PKW Fahrzeugmäppchen Auflage ca. 60.000 Stück Laufzeit max. 12 Monate Preis € 1.050,-/Monat Logoeindruck auf der Rückseite; weitere Formate auf Anfrage. 9 Werbung im PKW Parkscheibe Auflage ca. 60.000 Stück Laufzeit max. 12 Monate Preis € 20.000,- inkl. Produktion (Teilauflagen möglich) 10 Werbung im PKW Deutschlandkarte Auflage ca. 130.000 Stück Laufzeit min. 1 Jahr Preis Anzeige Innenseite € 11.500,Außenseite € 14.000,- 11 Werbung im PKW Eiskratzer Auflage ca. 40.000 Stück Laufzeit max. 6 Monate Preis € 0,29/Stück Logoeindruck auf der Rückseite; andere Formate auf Anfrage. 12 Werbung im PKW Auslage von Zeitschriften Auflage nach Absprache Laufzeit 1 – 12 Monate Preis nach Absprache 13 Werbung im PKW Warenproben (non food) Auflage ca. 40 - 90.000 Stück/Monat Laufzeit 1 - 3 Monate Preis € 0,25/Stück 14 Werbefläche LKW Kofferwagen 7,5 t Sichtkontakte ca. 53.000 je Fahrzeug/Monat Mediakosten je Fahrzeug 2 Werbeflächen: linke u. rechte Seite je ca. 590 x 230 cm (B x H) € 500,-/Monat Zusatzkosten je Fahrzeug Fix: - Beklebung*: - Entklebung*: - 2 Standtage: € 100,- einmalig € 100,- einmalig € 200,- einmalig Variabel: - Folienproduktion - Transportkosten (abh. von Stückzahl, Model, Standort/Gebiet) * Preise gelten für Fahrzeuge, die neu eingesteuert werden. D.h. Anfangszeiten sind von Avis vorbestimmt. Für flexible Anfangszeiten müssen Fahrzeuge aus der bestehenden Flotte genommen werden. Dabei entstehen zusätzliche Mehrkosten je Fahrzeug für den Austausch der Werbung in Höhe von 450,- Euro. 15 Werbefläche LKW Kastenwagen Sichtkontakte ca. 80.000 je Fahrzeug/Monat Mediakosten je Fahrzeug 2 Werbeflächen linke u. rechte Seite je ca. 100 cm x 60 cm (BxH) € 200,-/Monat Zusatzkosten je Fahrzeug: Fix: - Beklebung*: - Entklebung*: - 2 Standtage: € 50,- einmalig € 50,- einmalig € 100,- einmalig Variabel: - Folienproduktion - Transportkosten (abh. von Stückzahl, Model, Standort/Gebiet) * Preise gelten für Fahrzeuge, die neu eingesteuert werden. D.h. Anfangszeiten sind von Avis vorbestimmt. Für flexible Anfangszeiten müssen Fahrzeuge aus der bestehenden Flotte genommen werden. Dabei entstehen Mehrkosten je Fahrzeug für den Austausch der Werbung in Höhe von 200,- Euro. 16 Werbung im LKW Flyer Auflage ca. 1.100 St. Laufzeit max. 1 - 2 Monate Preis € 0,25/Stück 17 Werbung im Internet Online Newsletter Abonnenten ca. 70.000 Auflagen 2 Auflagen pro Monat Preis € 2.500,- pro Auflage 18 Werbung in digitalen Medien Stations TV Stationsnetz Flughäfen: Frankfurt (T1/T2, München, Düsseldorf, Stuttgart, Berlin Tegel; Hamburg, Hannover und Köln Ab Ende 2009 geplant: München Hauptbahnhof Buchungsmöglichkeiten Gesamtes Netz (13 Screens an 9 Stationen), Minimum 1 Monat Werbemöglichkeiten Video oder Standbild, farbig und s/w ohne Audio 19 Werbung in digitalen Medien Stations TV Spotlänge ca. 20 – 30 Sekunden Frequenz pro Screen ca. 240 Sekunden pro Stunde ca. 64 Minuten x pro Tag Mediakosten € 3000,- / Monat 20 Werbung in digitalen Medien Stations TV – technische Daten Technik Standbild: Image Logo 478 x 420 Pixel 221 x 119 Pixel Full Screen Teil Screen (4/3): Teil Screen (16/9): 1.360 x 768 Pixel 512 x 386 Pixel 708 x 386 Pixel Video: Dateiformate Bilder: Video: JPG oder PNG nur WMV 21 Sonstiges und Kontakt Weitere Formate und Auflagen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen und kalkulieren diese für Sie individuell. Auch lokale Aktionen können mit uns vereinbart werden. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt! Ihre Ansprechpartnerin: Katja Beyer Manager Marketing 06171 / 68 14 30 [email protected] 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Werbeflächen in Avis Mietfahrzeugen, Avis Stationen und den Einsatz sonstiger Werbemittel 1. Vertragsschluss Neben der direkten Avis Vermarktung, hat Avis auch Dienstleister mit der Vermarktung der Werbeflächen als Werbeträger für Dritte beauftragt. Der Vertrag über diese Werbemaßnahmen kommt entweder direkt mit Avis oder mit dem jeweiligen Dienstleister, jeweils nach schriftlicher Auftragserteilung und schriftlicher Bestätigung zustande. 2. Preise Es gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste. 3. Art der Werbemaßnahmen, Leistungsumfang und Sonderleistungen 3.1. Werbung im PKW In den Mietfahrzeugen können im Innenraum der Fahrzeuge Spiegelanhänger, Zeitschriften, Flyer oder Warenproben platziert werden. Es muss sichergestellt sein, dass dadurch die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird. 3.2. Werbung in der Station Avis bietet außerdem die Möglichkeit, Werbebotschaften in den Vermietstationen am Avis am Counter oder an ausgewählten Stationen im Avis Stations-TV zu platzieren. 3.3. Werbung am und im LKW Je nach Fahrzeugkategorie stehen die beiden Seitenflächen für werbliche Maßnahmen zur Verfügung. Für die Werbemaßnahmen werden bedruckte Folien verwendet, die auf den Fahrzeugen angebracht werden. Die Fahrzeuge sind zum Großteil in Bewegung. Während der Standzeiten an Avis Vermietstationen in Deutschland werden die Fahrzeuge nach Möglichkeit so platziert, dass die Werbung auch dort bestmöglich wahrgenommen werden kann. Avis wird sich bemühen, Fahrzeuge mit Werbeflächen des Auftraggebers vorrangig zu vermieten, damit die Werbung des Auftraggebers möglichst viele potentielle Kunden erreicht. 3.4. Allgemeines Werbung, die in Fahrzeugen oder an Vermietstationen ausgelegt bzw. verteilt werden oder im Avis Stations-TV gezeigt werden soll, muss der Auftraggeber bin ausreichender Stückzahl bzw. Auflösung im korrekten Format und auf eigene Kosten produzieren und anliefern. Ausnahme: Spiegelhänger, diese werden von Avis namens und auf Kosten des Auftraggebers beauftragt. Der Auftraggeber hat Avis rechtzeitig vor Auftragsbeginn (mindestens 4 Wochen) ein Layout zur Verfügung zu stellen. Avis erbringt im Zusammenhang mit dem jeweiligen Werbeauftrag folgende Leistungen: - Persönliche Beratung - Anbringung/Entfernung/Verteilung des Werbematerials - Auf Wunsch holt Avis auch Produktionsangebote ein und übernimmt – auf Kosten des Auftraggebers – die Produktionssteuerung der Materialien. Wünscht der Auftraggeber darüber hinausgehende Leistungen, sind diese individuell zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren und vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. 4. Vertragsdurchführung Für Inhalt und Form der Werbung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch den Inhalt der Werbung weder Rechte Dritter (Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte) noch gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Avis von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund eines Rechts- oder Gesetzesverstoßes durch Inhalt oder Ausgestaltung der vom Auftraggeber beauftragten Werbung gegen Avis geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Avis den Rechts- oder Gesetzesverstoß zu vertreten hat. Jegliche Werbung muss im Vorfeld mit Avis abgestimmt und von Avis genehmigt werden. Avis hat das Recht, Werbung zurückzuweisen, deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt. Des Weiteren behält sich Avis das Recht vor, Werbung zurückzuweisen, die nicht mit der Unternehmensphilosophie von Avis vereinbar ist. Avis prüft die Werbung nicht auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften oder Rechten Dritter. Die Freigabe einer Werbung durch Avis bedeutet nicht den Verzicht auf oben genannten Freistellungsanspruch im Falle eines Gesetzes- oder Rechtsverstoßes. (cont‘d) 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsdurchführung (cont‘d) Der Auftraggeber haftet Avis darüber hinaus für alle Kosten, die daraus entstehen, dass Avis verpflichtet ist, mit einer gegen ein Gesetz oder gegen ein Recht eines Dritten verstoßenden Werbung ausgestattete Fahrzeuge aus laufenden Vermietungen zurückzuholen. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für konkret benannte Auftraggeber unter Angabe der Produktgruppe angenommen. Dies gilt auch für Aufträge, die direkt vom Auftraggeber erteilt werden. Für die Vermittlung von Werbeaufträgen werden keine Provisionen gezahlt. Avis gewährt dem Auftraggeber keine Exklusivität für seine Produktgruppe. Avis ist jedoch bemüht, darauf zu achten, nicht zeitgleich Werbemaßnahmen branchengleicher Produkte durchzuführen. Wird ein Fahrzeug vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gestohlen, beschädigt oder in sonstiger Weise aus dem Verkehr gezogen, wird die Werbung des Auftraggebers auf ein gleichwertiges Fahrzeug übertragen, sofern Reservefolien bereits vorhanden sind. Andernfalls wird der Auftraggeber von seiner Verpflichtung zur Mietzinszahlung befreit, ebenso wie Avis von ihrer Leistungsverpflichtung. 5. Zahlungsbedingungen Für die Rechnungsstellung gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis und erfolgt grundsätzlich als Vorauskasse. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn fällig, bei kurzfristigen Buchungen direkt nach Auftragsbestätigung. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Agenturen der Werbe- und Kommunikationsbranche erhalten 15% AE, bezogen auf die Mediakosten vom jeweiligen Netto-Rechnungsbetrag. Produktionskosten sind von derartigen Provisionszahlungen ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Avis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftraggeber haftet Avis gegenüber für den entstandenen Verzugsschaden. Fremdkosten (z.B. Kosten von Druckereien) werden in einer separaten Rechnung an den Auftraggeber weiter belastet. 6. Aufrechnung und Minderung Der Auftraggeber ist zur Minderung und/oder Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. 7. Haftung seitens Avis Avis übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Werbematerials keine Haftung, es sei denn Avis hat dies zu vertreten. Avis haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten vor. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden maximal bis zur Höhe des für den jeweiligen Auftrag gezahlten Entgeltes beschränkt. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Werbemaßnahme aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aufgrund höherer Gewalt befreit Avis von der Leistungsverpflichtung, ohne dass dem Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche erwachsen. 8. Laufzeit Je nach Art der Werbemaßnahme gelten unterschiedlich lange Laufzeiten, entsprechend der Angaben in der jeweils gültigen Preisliste. Verbindlich ist die in der Auftragsbestätigung genannte Laufzeit. Der Auftrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, nach Ablauf der individuell vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Avis ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Werbematerialen nach Ablauf der Laufzeit unverzüglich aus bzw. von den Fahrzeugen zu entfernen. Die Entfernung der Werbematerialien erfolgt im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes. Avis ist insbesondere nicht verpflichtet, mit Werbematerialien des Auftraggebers ausgestattete Fahrzeuge, die sich in einer laufenden Vermietung befinden, zum Zwecke der Entfernung der Werbematerialien zurückzurufen oder aus der Vermietung zu nehmen. In diesen Fällen erfolgt die Entfernung der Werbematerialien zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 9. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen zum jeweiligen Auftrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag ist Frankfurt am Main. Stand 01. September 2009 24