Avis Mediadaten

Werbung
Avis Mediadaten
Stand September 2009
1
Werbemöglichkeiten bei Avis
COUNTER
Counteraufsteller
Mietvertrag
Warenproben
Getränke
PKW
Spiegelhänger
Fahrzeugmäppchen
Parkscheibe
Deutschlandkarte
Eiskratzer
Flyer
Zeitschriften
Warenproben
LKW
Werbeflächen auf LKW
Werbung im LKW
INTERNET
Online Newsletter
DIGITALE MEDIEN
Werbung auf Flatscreens
SONSTIGES & KONTAKT
2
Werbung am Counter
Counteraufsteller
Auflage
nach Absprache
Laufzeit
max. 1 Monat
Preis
€ 1.000,-/Monat
3
Werbung am Counter
Mietvertrag
Auflage
ca. 600.000 Stück
Laufzeit
4 – 6 Monate
Preis
€ 1.380,-/Monat
4
Werbung am Counter
Warenproben (non food)
Auflage
ca. 40 – 90.000 Stück/Monat
Laufzeit
max. 1 – 2 Monate
Preis
€ 0,25/Stück
5
Werbung am Counter
Getränke/Snacks
Auflage
ca. 40 – 90.000 St./Monat
Laufzeit
1 – 3 Monate
Preis
nach Absprache/Kooperation
6
Werbung im PKW
Spiegelhänger
Auflage
ca. 40 – 90.000 Stück/Monat
Laufzeit
max. 1 - 2 Monate
Preis
€ 0,25/Stück
7
Werbung im PKW
Flyer
Auflage
ca. 40 – 90.000 Stück/Monat
Laufzeit
max. 1 - 2 Monate
Preis
€ 0,25/Stück
8
Werbung im PKW
Fahrzeugmäppchen
Auflage
ca. 60.000 Stück
Laufzeit
max. 12 Monate
Preis
€ 1.050,-/Monat
Logoeindruck auf der Rückseite;
weitere Formate auf Anfrage.
9
Werbung im PKW
Parkscheibe
Auflage
ca. 60.000 Stück
Laufzeit
max. 12 Monate
Preis
€ 20.000,- inkl. Produktion
(Teilauflagen möglich)
10
Werbung im PKW
Deutschlandkarte
Auflage
ca. 130.000 Stück
Laufzeit
min. 1 Jahr
Preis Anzeige
Innenseite € 11.500,Außenseite € 14.000,-
11
Werbung im PKW
Eiskratzer
Auflage
ca. 40.000 Stück
Laufzeit
max. 6 Monate
Preis
€ 0,29/Stück
Logoeindruck auf der Rückseite;
andere Formate auf Anfrage.
12
Werbung im PKW
Auslage von Zeitschriften
Auflage
nach Absprache
Laufzeit
1 – 12 Monate
Preis
nach Absprache
13
Werbung im PKW
Warenproben (non food)
Auflage
ca. 40 - 90.000 Stück/Monat
Laufzeit
1 - 3 Monate
Preis
€ 0,25/Stück
14
Werbefläche LKW
Kofferwagen 7,5 t
Sichtkontakte
ca. 53.000 je Fahrzeug/Monat
Mediakosten je Fahrzeug
2 Werbeflächen:
linke u. rechte Seite
je ca. 590 x 230 cm (B x H)
€ 500,-/Monat
Zusatzkosten je Fahrzeug
Fix:
- Beklebung*:
- Entklebung*:
- 2 Standtage:
€ 100,- einmalig
€ 100,- einmalig
€ 200,- einmalig
Variabel:
- Folienproduktion
- Transportkosten (abh. von Stückzahl, Model, Standort/Gebiet)
* Preise gelten für Fahrzeuge, die neu eingesteuert werden. D.h. Anfangszeiten sind von Avis vorbestimmt.
Für flexible Anfangszeiten müssen Fahrzeuge aus der bestehenden Flotte genommen werden.
Dabei entstehen zusätzliche Mehrkosten je Fahrzeug für den Austausch der Werbung in Höhe von 450,- Euro.
15
Werbefläche LKW
Kastenwagen
Sichtkontakte
ca. 80.000 je Fahrzeug/Monat
Mediakosten je Fahrzeug
2 Werbeflächen
linke u. rechte Seite
je ca. 100 cm x 60 cm (BxH)
€ 200,-/Monat
Zusatzkosten je Fahrzeug:
Fix:
- Beklebung*:
- Entklebung*:
- 2 Standtage:
€ 50,- einmalig
€ 50,- einmalig
€ 100,- einmalig
Variabel:
- Folienproduktion
- Transportkosten (abh. von Stückzahl, Model, Standort/Gebiet)
* Preise gelten für Fahrzeuge, die neu eingesteuert werden. D.h. Anfangszeiten sind von Avis vorbestimmt.
Für flexible Anfangszeiten müssen Fahrzeuge aus der bestehenden Flotte genommen werden.
Dabei entstehen Mehrkosten je Fahrzeug für den Austausch der Werbung in Höhe von 200,- Euro.
16
Werbung im LKW
Flyer
Auflage
ca. 1.100 St.
Laufzeit
max. 1 - 2 Monate
Preis
€ 0,25/Stück
17
Werbung im Internet
Online Newsletter
Abonnenten
ca. 70.000
Auflagen
2 Auflagen pro Monat
Preis
€ 2.500,- pro Auflage
18
Werbung in digitalen Medien
Stations TV
Stationsnetz
Flughäfen: Frankfurt (T1/T2, München,
Düsseldorf, Stuttgart, Berlin Tegel;
Hamburg, Hannover und Köln
Ab Ende 2009 geplant: München
Hauptbahnhof
Buchungsmöglichkeiten
Gesamtes Netz (13 Screens an 9
Stationen), Minimum 1 Monat
Werbemöglichkeiten
Video oder Standbild,
farbig und s/w ohne Audio
19
Werbung in digitalen Medien
Stations TV
Spotlänge
ca. 20 – 30 Sekunden
Frequenz pro Screen
ca. 240 Sekunden pro Stunde
ca. 64 Minuten x pro Tag
Mediakosten
€ 3000,- / Monat
20
Werbung in digitalen Medien
Stations TV –
technische Daten
Technik
Standbild:
Image
Logo
478 x 420 Pixel
221 x 119 Pixel
Full Screen
Teil Screen (4/3):
Teil Screen (16/9):
1.360 x 768 Pixel
512 x 386 Pixel
708 x 386 Pixel
Video:
Dateiformate
Bilder:
Video:
JPG oder PNG
nur WMV
21
Sonstiges und Kontakt
Weitere Formate und Auflagen besprechen wir gerne
persönlich mit Ihnen und kalkulieren diese für Sie individuell.
Auch lokale Aktionen können mit uns vereinbart werden.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Ihre Ansprechpartnerin:
Katja Beyer
Manager Marketing
06171 / 68 14 30
[email protected]
22
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Buchung von Werbeflächen in Avis Mietfahrzeugen, Avis Stationen und den Einsatz sonstiger Werbemittel
1. Vertragsschluss
Neben der direkten Avis Vermarktung, hat Avis auch Dienstleister mit der Vermarktung
der Werbeflächen als Werbeträger für Dritte beauftragt. Der Vertrag über diese
Werbemaßnahmen kommt entweder direkt mit Avis oder mit dem jeweiligen
Dienstleister, jeweils nach schriftlicher Auftragserteilung und schriftlicher Bestätigung
zustande.
2. Preise
Es gelten die Preise der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste.
3. Art der Werbemaßnahmen, Leistungsumfang und Sonderleistungen
3.1. Werbung im PKW
In den Mietfahrzeugen können im Innenraum der Fahrzeuge Spiegelanhänger,
Zeitschriften, Flyer oder Warenproben platziert werden. Es muss sichergestellt sein,
dass dadurch die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird.
3.2. Werbung in der Station
Avis bietet außerdem die Möglichkeit, Werbebotschaften in den Vermietstationen am
Avis am Counter oder an ausgewählten Stationen im Avis Stations-TV zu platzieren.
3.3. Werbung am und im LKW
Je nach Fahrzeugkategorie stehen die beiden Seitenflächen für werbliche Maßnahmen
zur Verfügung. Für die Werbemaßnahmen werden bedruckte Folien verwendet, die auf
den Fahrzeugen angebracht werden. Die Fahrzeuge sind zum Großteil in Bewegung.
Während der Standzeiten an Avis Vermietstationen in Deutschland werden die
Fahrzeuge nach Möglichkeit so platziert, dass die Werbung auch dort bestmöglich
wahrgenommen werden kann. Avis wird sich bemühen, Fahrzeuge mit Werbeflächen
des Auftraggebers vorrangig zu vermieten, damit die Werbung des Auftraggebers
möglichst viele potentielle Kunden erreicht.
3.4. Allgemeines
Werbung, die in Fahrzeugen oder an Vermietstationen ausgelegt bzw. verteilt werden
oder im Avis Stations-TV gezeigt werden soll, muss der Auftraggeber bin ausreichender
Stückzahl bzw. Auflösung im korrekten Format und auf eigene Kosten produzieren und
anliefern. Ausnahme: Spiegelhänger, diese werden von Avis namens und auf Kosten
des Auftraggebers beauftragt.
Der Auftraggeber hat Avis rechtzeitig vor Auftragsbeginn (mindestens 4 Wochen) ein
Layout zur Verfügung zu stellen.
Avis erbringt im Zusammenhang mit dem jeweiligen Werbeauftrag folgende Leistungen:
- Persönliche Beratung
- Anbringung/Entfernung/Verteilung des Werbematerials
- Auf Wunsch holt Avis auch Produktionsangebote ein und übernimmt – auf
Kosten des Auftraggebers – die Produktionssteuerung der Materialien.
Wünscht der Auftraggeber darüber hinausgehende Leistungen, sind diese individuell
zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren und vom Auftraggeber
gesondert zu vergüten.
4. Vertragsdurchführung
Für Inhalt und Form der Werbung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der
Auftraggeber haftet dafür, dass durch den Inhalt der Werbung weder Rechte Dritter
(Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte) noch gesetzliche
Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Avis von sämtlichen Ansprüchen
frei, die Dritte aufgrund eines Rechts- oder Gesetzesverstoßes durch Inhalt oder
Ausgestaltung der vom Auftraggeber beauftragten Werbung gegen Avis geltend
machen. Dies gilt nicht, wenn Avis den Rechts- oder Gesetzesverstoß zu vertreten hat.
Jegliche Werbung muss im Vorfeld mit Avis abgestimmt und von Avis genehmigt
werden. Avis hat das Recht, Werbung zurückzuweisen, deren Inhalt gegen Gesetze,
behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt.
Des Weiteren behält sich Avis das Recht vor, Werbung zurückzuweisen, die nicht mit
der Unternehmensphilosophie von Avis vereinbar ist. Avis prüft die Werbung nicht auf
ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorschriften oder Rechten Dritter. Die Freigabe
einer Werbung durch Avis bedeutet nicht den Verzicht auf oben genannten
Freistellungsanspruch im Falle eines Gesetzes- oder Rechtsverstoßes.
(cont‘d)
23
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdurchführung (cont‘d)
Der Auftraggeber haftet Avis darüber hinaus für alle Kosten, die daraus entstehen, dass
Avis verpflichtet ist, mit einer gegen ein Gesetz oder gegen ein Recht eines Dritten
verstoßenden Werbung ausgestattete Fahrzeuge aus laufenden Vermietungen
zurückzuholen.
Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für konkret benannte
Auftraggeber unter Angabe der Produktgruppe angenommen. Dies gilt auch für
Aufträge, die direkt vom Auftraggeber erteilt werden. Für die Vermittlung von
Werbeaufträgen werden keine Provisionen gezahlt.
Avis gewährt dem Auftraggeber keine Exklusivität für seine Produktgruppe. Avis ist
jedoch bemüht, darauf zu achten, nicht zeitgleich Werbemaßnahmen branchengleicher
Produkte durchzuführen.
Wird ein Fahrzeug vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gestohlen, beschädigt
oder in sonstiger Weise aus dem Verkehr gezogen, wird die Werbung des
Auftraggebers auf ein gleichwertiges Fahrzeug übertragen, sofern Reservefolien bereits
vorhanden sind. Andernfalls wird der Auftraggeber von seiner Verpflichtung zur
Mietzinszahlung befreit, ebenso wie Avis von ihrer Leistungsverpflichtung.
5. Zahlungsbedingungen
Für die Rechnungsstellung gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Preis und
erfolgt grundsätzlich als Vorauskasse. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage vor
Leistungsbeginn fällig, bei kurzfristigen Buchungen direkt nach Auftragsbestätigung.
Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
Agenturen der Werbe- und Kommunikationsbranche erhalten 15% AE, bezogen auf die
Mediakosten vom jeweiligen Netto-Rechnungsbetrag. Produktionskosten sind von
derartigen Provisionszahlungen ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Avis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Auftraggeber haftet Avis gegenüber für den entstandenen Verzugsschaden.
Fremdkosten (z.B. Kosten von Druckereien) werden in einer separaten Rechnung an
den Auftraggeber weiter belastet.
6. Aufrechnung und Minderung
Der Auftraggeber ist zur Minderung und/oder Aufrechnung nicht berechtigt, es sei denn,
es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
7.
Haftung seitens Avis
Avis übernimmt für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Werbematerials keine
Haftung, es sei denn Avis hat dies zu vertreten. Avis haftet nur bei vorsätzlicher oder
grob fahrlässiger Verursachung, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher
Kardinalpflichten vor. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den
vorhersehbaren Schaden maximal bis zur Höhe des für den jeweiligen Auftrag
gezahlten Entgeltes beschränkt.
Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung einer Werbemaßnahme aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aufgrund
höherer Gewalt befreit Avis von der Leistungsverpflichtung, ohne dass dem
Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche erwachsen.
8. Laufzeit
Je nach Art der Werbemaßnahme gelten unterschiedlich lange Laufzeiten,
entsprechend der Angaben in der jeweils gültigen Preisliste. Verbindlich ist die in der
Auftragsbestätigung genannte Laufzeit. Der Auftrag endet, ohne dass es einer
gesonderten Kündigung bedarf, nach Ablauf der individuell vereinbarten Laufzeit. Das
Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Avis ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Werbematerialen nach Ablauf der Laufzeit
unverzüglich aus bzw. von den Fahrzeugen zu entfernen. Die Entfernung der
Werbematerialien erfolgt im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes. Avis ist
insbesondere nicht verpflichtet, mit Werbematerialien des Auftraggebers ausgestattete
Fahrzeuge, die sich in einer laufenden Vermietung befinden, zum Zwecke der
Entfernung der Werbematerialien zurückzurufen oder aus der Vermietung zu nehmen.
In diesen Fällen erfolgt die Entfernung der Werbematerialien zum nächstmöglichen
Zeitpunkt.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zum jeweiligen Auftrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden
die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
ursprünglichen Bestimmung entspricht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag ist Frankfurt am Main.
Stand 01. September 2009
24
Herunterladen