Social Media Marketing

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Thomas Schwenke
o’r e i l l y s
basics
Social Media
Marketing
& Recht
Lösungen für die häufigsten Rechtsfragen
Abmahnungen vermeiden
Checklisten und aktuelle Beispiele
Social Media Marketing und Recht
Thomas Schwenke
Beijing · Cambridge · Farnham · Köln · Sebastopol · Tokyo
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1. Auflage 2012
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sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Lektorat: Susanne Gerbert, Köln
Fachliche Unterstützung: Henning Krieg, Berlin
Korrektorat: Eike Nitz, Köln
Umschlaggestaltung: Michael Oreal, Köln
Produktion: Karin Driesen, Köln
Satz: III-satz, www.drei-satz.de
Belichtung, Druck und buchbinderische Verarbeitung:
Mediaprint, Paderborn
ISBN 978-3-86899-142-0
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Inhalt
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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
XI
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII
Für wen das Buch geschrieben ist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV
Anforderungen an die Leser. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV
Aufbau des Buches. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XV
Danksagungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVII
Aktualität und Follow-up . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVIII
1
2
Max.
Linie
Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1
Social Media-Marketing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Social Media-Marketingrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschiede zwischen traditionellem Marketing und Social Media-Marketing . . .
Traditionelles Marketing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Social Media-Marketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Trotz allem: Keine Angst beim Social Media Marketing! . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die typischen rechtlichen Stolperfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste: Blogs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste: Microblogging . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste: Soziale Netzwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste: Diskussionsforen, Bewertungs- und Empfehlungsplattformen . . . .
Checkliste: Podcasts und Videocasts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Checkliste: Kuratierung, Embedding & Sharing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2
2
4
4
5
7
9
9
10
11
12
13
14
Social Media-Präsenzen einrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
Die richtige Kontoart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Transparenzgebot - warum kommerzielle Kommunikation
erkennbar sein muss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
Max.
18Linie
III
Wann ist ein Social Media-Auftritt kommerziell? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erkennbarkeit kommerzieller Social Media-Auftritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgen bei Verstößen gegen das Transparenzgebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Plattformregeln für kommerzielle Accounts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vereine und gemeinnützige Organisationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einschränkungen der Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Account-Name . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetzliche Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anforderungen der Plattformbetreiber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgen bei Verstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Den eigenen Namen schützen bzw. wiedergewinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Braucht der Social Media-Auftritt ein Impressum? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geschäftsmäßigkeit des Angebotes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Inhalt des Impressums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verlinkung und Aussehen des Impressums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiele für einzelne Social Media-Plattformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Folgen eines fehlenden Impressums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Notwendigkeit eigener Datenschutzerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorhandene Datenschutzerklärung der Plattform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzerklärungspflicht innerhalb von Social Media-Profilen . . . . . . . . .
Verlinkung und Aussehen einer Datenschutzerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Inhalt einer Datenschutzerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgen bei Verstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzungsbedingungen (AGB). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verhaltensrichtlinien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Disclaimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Ausschluss der Linkhaftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schädliche Disclaimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Disclaimer als haftungsmindernde Warnhinweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
19
22
23
23
31
31
32
32
41
43
45
48
49
50
51
56
59
65
66
66
66
67
67
68
69
71
71
72
72
73
74
Verwendung von Bildern, Videos und Texten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
75
Der rechtliche Schutz von Inhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geschützte Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Entstehen und Erlöschen von Urheberrechten und das ©-Zeichen . . . . . . . . . .
Urheber, Nutzungsberechtigte, Lizenzen und Rechteinhaber . . . . . . . . . . . . . .
Erlaubte und verbotene Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetzliche Nutzungserlaubnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
76
76
77
77
79
80
86
IV | Inhalt
Verwendung von Bildern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zwei Fragen vor jeder Bildernutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrechtlicher Schutz von Bildern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bildzitat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildungen von Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildung einer Person. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbot des Fotografierens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausnahme 1: Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausnahme 2: Person als Beiwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausnahme 3: Teilnehmer von Versammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einwilligung der abgebildeten Person. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Veröffentlichung von Mitarbeiterbildern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eventbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hausrecht und fremdes Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Hausrecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Persönlichkeitsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung von Musik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung von Videos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrechtlicher Schutz von Videos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung von Multimediawerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung von Texten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrechtlicher Schutz von Texten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kurze Textübernahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Textzitat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Presseclippings und Pressespiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Veröffentlichung von E-Mails, Schreiben und Privatnachrichten. . . . . . . . . . . .
Satire, Karikatur und Parodie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Meinungsfreiheit erlaubt Satire und Kritik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Regeln der Social Media-Plattformen und Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Risiken der Satire . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Folgen von Verstößen gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte . . . . . . . . . . . . . .
4
94
95
97
102
111
111
112
113
115
116
118
122
124
127
127
129
130
131
131
135
138
138
152
153
157
159
165
167
175
176
176
Lizenzen, Stockarchive und Creative Commons . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
179
Erlaubnisse und Lizenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtekette, Rechteinhaber und »richtiger« Lizenzgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lizenznehmer bestimmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zweck, Art und Umfang der Verwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Im Zweifel für den Rechteinhaber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzeruploads und Crowdsourcing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beauftragung eines Fotografen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
180
180
182
182
183
184
187
Inhalt |
V
Durch Mitarbeiter erstellte Inhalte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herausgabe von Rohdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Form und Nachweis der Erlaubnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einfache Lizenz und ausschließliche Lizenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anfechtung und Rückruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Freie Lizenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Public Domain . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Musiklizenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stockbilderarchive. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stockarchivbilder und Social Media-Plattformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Creative-Commons-Lizenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Funktionsweise einer Creative Commons Lizenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unter CC lizensierte Werke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Lizenzmodule. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Versionen und internationale Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lizenz abwandeln und mehr Rechte aushandeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetzliche Urheberrechtsausnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzung von CC-Inhalten in Social Media . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiel der Nutzung von CC-lizensierten Inhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eigene Werke unter der CC-Lizenz veröffentlichen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorteile und Gefahren von CC-Lizenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Social Media-Plattformen und Einräumung von Nutzungsrechten . . . . . . . . . . . . .
Umfang der eingeräumten Rechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Praktische Risiken der Einräumung von Nutzungsrechten . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtliche Zulässigkeit der Nutzungsrechtseinräumung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wie Plattformmitglieder die Inhalte anderer Mitglieder nutzen dürfen . . . . . . . . . .
Social Media-Accounts kaufen und verkaufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vermietung von Social Media-Accounts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übertragung von Kommentaren zwischen
Social Media-Plattformen und Blogs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Urheberrechte an den Kommentaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzrechtliche Bedenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Restrisiko der Übertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übertragung von Kommentaren aus Blogs zu Facebook . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
VI
188
188
190
190
191
191
191
192
195
197
199
200
202
203
206
207
207
207
208
211
214
216
217
224
225
226
227
231
231
232
233
234
235
Marken, Logos und Markenprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
237
Der Schutzumfang einer Marke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markentypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Voraussetzungen des Markenschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umfang des Markenschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
237
239
239
240
241
| Inhalt
Erlaubte Nutzung fremder Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Private Nutzung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Presse- und Meinungsfreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gleichlautender Eigenname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Weiterverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leistungen rund um eine Marke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
AdWords. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Neben der Marke geschützte Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicht registrierte Marke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unternehmensnamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sonstige Unterscheidungsmerkmale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werktitel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
TM- und ®-Zeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Markenrecherche. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildungen von Markenlogos und Markenprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildung der Marke für Pressezwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildung der Marke zum Zweck des Verkaufs des Markenprodukts. . . . . . . .
Abbildung der Marke zum Zweck der Verlosung des Markenprodukts. . . . . . .
Abbildung der Marke zur Veranschaulichung von
Leistungen rund um eine Marke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abbildung der Marke zum Zweck der Bewerbung eigener Produkte . . . . . . . . .
Abbildung als Beiwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung der Marken und Logos von Social Media-Plattformen. . . . . . . . . . . . .
Regeln für die Verwendung der Marke »Facebook« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung des ausgeschriebenen Facebook-Logos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verwendung des »f«-Logos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Schaltfläche »Gefällt mir«. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eine eigene Marke anmelden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Internationale Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Meinungen, Tatsachen und Werbeaussagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Meinungen und Tatsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tatsachen müssen wahr sein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbreitung fremder Aussagen, Distanzierung und Laienprivileg . . . . . . . . . . .
Lieber »meinen« als Tatsachen zu behaupten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beleidigungen und Schmähungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Folgen von Beleidigung und unwahren Tatsachenbehauptungen . . . . . . . .
Vorgehen gegen Verletzungen der eigenen Person oder des Unternehmens . . .
Gegendarstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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242
243
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276
278
Inhalt | VII
Werbeaussagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verschleierung des Werbecharakters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Testimonials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werbung mit Alleinstellung auf dem Markt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vergleiche mit Mitbewerbern oder deren Produkten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Versprechungen von Preisnachlässen, Zugaben und Geschenken. . . . . . . . . . .
Mitbewerber oder ihre Produkte verächtlich machen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werbung mit Selbstverständlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unwahre Aussagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Preiswerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verstöße gegen Spezialgesetze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtsfolgen bei Wettbewerbsverstößen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Facebook-Regeln für Werbeinhalte und Werbeanzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zielseiten/Ziel-URLs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verweise auf Facebook. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werbetexte und Bildinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbotene Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Daten und Privatsphäre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abonnements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Spam. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stil der Anzeigen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
VIII
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282
292
294
301
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308
308
314
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317
318
318
318
318
319
319
320
320
320
Gewinnspiele und Direktmarketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
321
Gewinnspiele. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kein Glücksspiel veranstalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kopplung des Gewinns an den Erwerb von Waren und Dienstleistungen . . . .
Keinen psychologischen Kaufzwang ausüben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klare Angaben über Gewinne und Folgekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicht mit vorgeblichen Gewinnzusagen werben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Klare und eindeutige Teilnahmebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzung der Teilnehmerdaten für Werbezwecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicht notwendige Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Veröffentlichung von Teilnehmernamen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Minderjährige Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Facebook-Regeln für Gewinnspiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Direktmarketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werbemaßnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einwilligung in Direktmarketing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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322
323
324
324
325
325
327
328
328
328
329
330
345
346
350
| Inhalt
Inhalt der Werbezusendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Analyse des Leserverhaltens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umsetzung des Widerrufs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Blacklisting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Direktmarketing auf Social Media-Plattformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtsfolgen bei Verstößen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8
9
Datenschutz, Nutzertracking und Social Media-Monitoring. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Quellen der Datenschutzproblematik im Social Media-Marketing . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzverständnis in den USA, Europa und Deutschland. . . . . . . . . . . . .
Datenschutzgesetze vs. Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anwendbarkeit deutscher Datenschutznormen auf internationale Dienste . . . .
Grundsätze des Datenschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personenbezogene Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
IP-Adresse als personenbezogenes Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesetzliche Regeln für personenbezogene Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzrechtliche Probleme beim Social Media-Marketing. . . . . . . . . . . . . . . .
Datenschutzerklärung innerhalb der Social Media-Präsenz . . . . . . . . . . . . . . . .
Facebook-Applikationen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einbindung von Drittinhalten und -diensten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzertracking und -analyse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzeranalyse mit Plugins der Social Media Plattformen,
Facebooks »Gefällt mir«-Schaltfläche und »Insights«-Statistiken. . . . . . . . . . . .
Social Media-Monitoring . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Datenschutzvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bußgelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abmahnungen durch Konkurrenten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abmahnungen durch betroffene Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Imageschaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
359
360
360
361
361
369
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372
372
374
376
377
377
378
380
383
383
384
385
387
392
398
403
403
404
405
406
Haftung für Mitarbeiter, Agenturen, Nutzer und Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
407
Haftung für Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftung innerhalb des Arbeitsauftrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftung außerhalb des Arbeitsauftrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Arbeitsrechtliche Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Social Media Guidelines und Policies . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftung für Agenturen, beauftragte Personen und erworbene Inhalte . . . . . . . . . . .
Die Verletzerkette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Agenturverträge und Haftungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftung für nutzergenerierte Inhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu eigen machen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Haftungsprivileg für fremde Inhalte – Haftung ab Kenntnis . . . . . . . . . . . . . . .
408
409
410
413
415
423
424
425
429
430
439
Inhalt
| IX
Haftung für Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pressefreiheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Link-Disclaimer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Linkverbote und Deep Links . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
447
449
450
451
10 Abmahnung, Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
453
Durchsetzung von Ansprüchen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sicherung der Beweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestimmung von Ansprüchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestimmung des Gegners . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Selbst vorgehen oder melden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestimmung des konkreten Vorgehens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Formloser Hinweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abmahnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gerichtliches Klageverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einstweiliges Verfügungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Hinweis an Wirtschafts- und Verbraucherverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Strafrechtliches Vorgehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Meldung an den Plattformbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abwehr von Ansprüchen und Abmahnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicht nichts tun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sachverhalt und behauptete Rechtsverletzung prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kontaktaufnahme mit der Gegenseite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beweise sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtsverstoß beenden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prüfung und Modifikation der Unterlassungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beauftragung eines Rechtsanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sinn der Beauftragung eines Rechtsanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kosten eines Rechtsanwalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Versichern von Rechtsverletzungen –
ein Interview mit Ralph Günther von exali . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
454
455
456
457
459
460
461
464
477
478
480
480
482
482
484
485
485
486
486
486
487
491
492
492
A
Muster für Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
503
B
Muster für Social Media Guidelines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
509
C
Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
519
Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
531
X
| Inhalt
494
Unterschiede zwischen traditionellem
Marketing und Social Media-Marketing
Aus rechtlicher Sicht unterscheiden sich traditionelles und Social
Media-Marketing vor allem durch die Art, Geschwindigkeit und
Planungssicherheit der Marketingmaßnahmen.
Traditionelles Marketing
Traditionelles Marketing birgt
weniger rechtliche Probleme, da es
vor allem mehr Zeit zur Prüfung der
Marketingmaßnahmen lässt.
Im traditionellen Marketing vor den Zeiten des Social Web wurden
die Werbekampagnen in Marketingabteilungen von langer Hand
vorbereitet, gingen durch mehrere Hände und wurden bei Unsicherheiten einem Juristen vorgelegt. Dieser konnte zum Beispiel
empfehlen, die Aussagen rechtlich sicher abzufassen und rechtlich
gefährliche Werbeaussagen sprachlich abzumildern oder mit Sternchenhinweisen zu versehen. Dabei konnten die Beteiligten auf eine
gesicherte Rechtsprechung und persönliche Erfahrungen zurückgreifen. Der Dialog mit den Kunden fand nur in geringem Rahmen
und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wurden gegenüber
Kunden wettbewerbsrechtlich unzulässige Äußerungen getätigt
oder die Wettbewerber kritisiert, gelangte dies so gut wie nie an die
Öffentlichkeit. Damit war das Potenzial für rechtliche Fehler gering
und viele Rechtsverstöße wurden gar nicht erst publik.
Abbildung 1-1
Auch eine Website wie die der
Berliner Volksbank zählt zu
traditionellen Marketingmitteln, da
sie und ihre Inhalte von langer
Hand geplant und vor der
Veröffentlichung ausgiebig geprüft
werden können (Quelle:
http://berliner-volksbank.de).
4
Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Social Media-Marketing
Achtung
Beim Social Media-Marketing steigt
die Fehleranfälligkeit, weil weniger
Zeit zur Prüfung besteht und die oft
lockerere Herangehensweise zu
rechtlicher Nachlässigkeit verleitet.
1
Diese mehr oder weniger sichere Lage hat sich im Social MediaMarketing radikal verändert: Statt von langer Hand vorbereitet zu
sein, findet Marketing nun immer öfter in Echtzeit statt. Punktuell
vorbereitete »große« Werbemaßnahmen werden in vielen Unternehmen durch einen stetigen Fluss von »kleinen« Beiträgen wie
Tweets, Blogartikeln, Antworten in Foren oder Statusaktualisierungen bei Facebook ersetzt bzw. ergänzt. Dabei bleibt kaum Zeit, Kollegen zu befragen oder Juristen zu konsultieren. Auch sollen die
Aussagen in den Social Media nicht in wasserdichte Marketingtexte
verpackt werden, sondern authentisch und direkt klingen. Zugleich
findet ein permanenter Dialog mit Kunden statt, die jederzeit Fragen
stellen und Kritik üben können. Anders als früher findet der Dialog
mit den Kunden in der Öffentlichkeit statt und ist dadurch dauerhaft für andere Kunden und vor allem Wettbewerber einsehbar.
Sie sollten nicht dem Trugschluss erliegen, sich dem Social
Media-Marketing für immer entziehen zu können. Der Dialog
mit Kunden kann auch von diesen ausgehen, zum Beispiel in
Form von Bewertungen oder öffentlichen Debatten in Blogs.
Selbst Unternehmen, die selbst gar kein Social Media-Marketing betreiben, können so in den sozialen Medien zum Thema
werden.
Abbildung 1-2
Anders als eine Website besteht
eine Social Media-Präsenz aus
einem ständigen Fluss von
Marketingmaßnahmen, die nicht
viel Zeit zur Prüfung durch die
Rechtsabteilung lassen (Quelle:
https://fb.com/BerlinerVolksbank).
Unterschiede zwischen traditionellem Marketing und Social Media-Marketing
5
Des Weiteren zeichnet sich Social Marketing dadurch aus, dass es
nicht nur zentral von einer erfahrenen Marketingabteilung betrieben wird. Oft werden Mitarbeiter aus ganz verschiedenen Abteilungen aufgefordert, zum Erfolg des Unternehmens in sozialen Medien
beizutragen. Ein weiterer Aspekt ist die Einbindung der Nutzer
oder »Fans«, die dazu eingeladen werden, mit Produktvideos und
-bildern oder unternehmensbezogenen Beiträgen die Social MediaAktivitäten des Unternehmens mit Leben zu füllen und authentisch
wirken zu lassen.
Dabei gelten beim Social Media-Marketing nicht nur die gleichen
gesetzlichen Regeln wie beim traditionellen Marketing. Vielmehr
kommen zusätzliche Regeln wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die Nutzungsbedingungen der Plattformen hinzu.
Vor allem die letzteren müssen unbedingt beachtet werden, denn
der Verlust eines mühsam und langwierig aufgebauten Social
Media-Profils kann einen Investitionsverlust bedeuten, der ein paar
hundert Euro Abmahnungskosten wie eine Lappalie aussehen lässt.
Hinzu kommen ständige technische Änderungen und neue Marketingarten, für die weder Erfahrungen noch eine gesicherte Rechtsprechung bestehen.
Achtung
Lesen Sie unbedingt die Nutzungsbedingungen von Social
Media-Plattformen. Wenn Sie gegen diese verstoßen, kann Ihr
gesamter Account gelöscht werden, was nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen Imageschaden bedeuten kann.
Im Ergebnis treffen beim Social Media-Marketing höhere rechtliche
Anforderungen und öffentliche Überwachung auf geringere Erfahrungen, weniger Kontrollmöglichkeiten und mehr potenzielle Fehlerquellen. Damit müssen Unternehmen und Personen, die mit
Social Media-Marketing beauftragt werden, über ein weitaus größeres Rechtsverständnis verfügen als beim traditionellen Marketing.
Tabelle 1-1
Unterschiede zwischen
traditionellem und Social
Media-Marketing
6
Marketingaspekt
Traditionell
Social Media
Richtung der Kommunikation mit Kunden
Einseitig:
Unternehmen spricht, Kunden
hören zu
Beidseitig/Dialog:
Unternehmen spricht und hört zu,
Kunden sprechen und hören zu
Art der Marketingmaßnahmen
Homogen und übersichtlich:
Werbekampagnen, Servicehotlines usw.
Zergliedert und unübersichtlich:
Blogbeiträge, Statusupdates,
Tweets, Reaktionen auf
Bewertungen, Antworten in
Foren, Werbekampagnen
Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Traditionell
Social Media
Planung von
Werbemaßnahmen
Lange Vorbereitung
Spontan
Kommunikation mit
Kunden
Längere Zeit zur Überlegung und
Besprechung:
Kommunikation findet nur zwischen Anbieter und Kunden statt
Schnelle und unmittelbare
Reaktion:
Kommunikation mit Kunden findet in der Öffentlichkeit statt
Verfügbarkeit
Innerhalb von Geschäftszeiten
Permanente Bereitschaft, auf
Anfragen und Konfliktsituationen
zu reagieren
Reichweite
Bestimmte Märkte und
Zielgruppen
Von jedermann jederzeit abrufbar
Sprache
Marketingsprache,
rechtlich sicher abgefasste
Formulierungen
Authentische & direkte Sprache,
keine glatten und vorgefertigten
Formulierungen
Erfahrungsschatz
Gesicherte Rechtslage,
vergleichbare Fälle
Sich ständig ändernde technische
Voraussetzungen, neuartige
Marketingkonzepte, keine
gesicherte Rechtslage
Überwachungsinstanzen
Mitbewerber, Wettbewerbs- und Mitbewerber, Wettbewerbs- und
Verbraucherschutzzentralen
Verbraucherschutzzentralen,
Nutzer, Plattformbetreiber
Involvierte Personen
PR-Abteilung, Marketingabteilung, Agenturen
PR-Abteilung, Marketingabteilung, Agenturen, Social
Media-Abteilung, Mitarbeiter,
Nutzer
Zu beachtendes Recht
Urheberrecht, Markenrecht,
Wettbewerbsrecht
Urheberrecht, Markenrecht,
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht,
Telemedienrecht, Datenschutzrecht, Nutzungsbedingungen der
Plattformen
1
Marketingaspekt
Trotz allem: Keine Angst beim
Social Media Marketing!
Die rechtlichen Herausforderungen bedeuten jedoch nicht, dass Sie
nur noch Juristen mit Social Media-Marketing beauftragen sollten.
Auch ist es nicht notwendig, dass Sie alle Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes oder alle Fallstricke bei Facebook kennen.
Die meisten rechtlichen Fehler resultieren nicht aus Fehlern bei der
Rechtsanwendung im Einzelfall. Nach meinen Erfahrungen aus der
Praxis passieren 90 % aller Rechtsverstöße aus fehlendem Bewusstsein dafür, dass ein Rechtsproblem vorliegen könnte. Wer dagegen
eine rechtlich möglicherweise problematische Stelle erahnt, kann
Unterschiede zwischen traditionellem Marketing und Social Media-Marketing
7
den Rechtsfehler in der Regel vermeiden. Dabei hilft, dass das
meiste rechtliche Wissen im Internet zu finden ist, wenn man nur
weiß, wonach man suchen muss.
Fallbeispiel
Dieses fiktive Beispiel eines Mercedes-Vertragshändlers, der eine Facebook-Präsenz anlegen
möchte, soll Ihnen veranschaulichen, wie
schnell man im Social Media-Marketing in rechtliche Schwierigkeiten geraten kann – aber auch,
wie sich diese Schwierigkeiten recht einfach
vermeiden lassen:
In der ersten Variante handelt der Händler ohne
rechtliches Problembewusstsein:
Er legt ein Facebook-Profil an, wählt möglicherweise einen Namen wie »Mercedes bei Facebook«, findet ein repräsentatives Bild in der
Google-Bildersuche und lädt es als Profilbild
hoch. Anschließend schreibt der Unternehmer
alle seine Kunden per E-Mail an und bittet sie,
seine Freunde zu werden. Als Dankeschön verlost er unter allen Freunden ein iPad.
Im zweiten Fall hat der Autohändler dieses Buch
gelesen und handelt mit Rechtsbewusstsein:
Er liest vor der Registrierung die Nutzungsbedingungen von Facebook. So weiß er, dass er für
das Unternehmen kein Facebook-Profil, sondern eine Facebook-Fanseite anlegen muss.
Zugleich erfährt er auch, dass er kein Gewinnspiel veranstalten darf, bei dem er pauschal
einen Gewinn unter den Fans der Seite verlost.
Darüber hinaus ist ihm bewusst, dass die
Impressumspflicht auch in sozialen Medien zu
beachten ist. Des Weiteren weiß er, dass er nicht
einfach fremde Marken als Seitennamen verwenden darf und fragt bei der Daimler AG an,
ob er den Namen »Mercedes« verwenden darf.
Auch weiß der Händler, dass er fremde Bilder
nicht ohne Einverständnis der Urheber nutzen
darf und fragt daher beim Fotografen um
Erlaubnis. Er weiß, dass E-Mail-Nachrichten an
Kunden schnell unerlaubten Spam darstellen
können. Daher fragt er zur Sicherheit seinen
Rechtsanwalt und erfährt, dass auch Einladungen auf eine Fanseite Werbung darstellen, die
ohne Einwilligung nicht an Kunden versendet
werden darf.
Das fiktive Fallbeispiel zeigt: Bei der ersten Variante ist der Autohändler schneller fertig und hat weniger Mühen. Rechnet man
jedoch die Rechtsverstöße gegen Impressumspflicht und Marken-,
Urheber- und Wettbewerbsrecht zusammen, können die möglichen
Abmahnungskosten 10.000 Euro und mehr betragen. Hinzu
kommt, dass er seinen Facebook-Auftritt samt investierter Zeit und
Mühe wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen verlieren
kann.
Zugegeben, es ist selten, dass man wegen aller Rechtsverstöße in
einem Social Media-Profil gleichzeitig belangt wird. Jedoch müssen
Sie berücksichtigen, dass Social Media-Marketing aus vielen einzelnen Maßnahmen wie dem Anlegen neuer Profile, der Bildernutzung
und Werbeaussagen gegenüber Kunden besteht, die viele rechtliche
Gefahren in sich bergen.
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Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Die typischen rechtlichen Stolperfallen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die häufigsten rechtlichen Stolperfallen bei der Verwendung von Social Media-Plattformen und -Diensten. Beachten Sie jedoch, dass die Funktionen der
Plattformen sich überschneiden und ständig ändern. Zum Beispiel
werden fremde Bilder, Videos und Texte nicht nur innerhalb von
sogenannten Kuratierungsplattformen mit anderen Nutzern geteilt,
sondern auch innerhalb von sozialen Netzwerken. Die Übersicht
gibt Ihnen daher nur einen schnellen Einblick, ersetzt aber nicht die
Lektüre des Buchs.
Checkliste: Blogs
1
Abbildung 1-3
Blogs können auf eigenem Server
oder innerhalb einer BloggingPlattform wie Wordpress.com,
Blogger.com oder Blogger.de
erstellt werden (Quelle: Blog des
Autors, http://spreerecht.de).
Blogname Verstößt der Blogname gegen fremde Marken-, Titeloder Namensrechte (Kapitel 2)?
Impressum Hat das Blog ein leicht erkennbares und zu findendes
Impressum (Kapitel 2)?
Datenschutzerklärung Hat das Blog eine Datenschutzerklärung
(Kapitel 2)?
Nutzung fremder Inhalte Werden Bilder und Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber oder im Rahmen des
Zitatrechts verwendet (Kapitel 3)? Werden Lizenzbedingun-
Die typischen rechtlichen Stolperfallen
9
gen bei Inhalten unter Creative-Commons-Lizenzen oder
Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)? Werden
Videos nur von sicheren Plattformen wie YouTube, Sevenload
oder MyVideo verwendet und sind sie auch nicht offensichtlich
rechtswidrig (Kapitel 3)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen veröffentlicht,
die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
Wettbewerbsrecht Werden Meinungen über Konkurrenten und
deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Wird keine
Schleichwerbung betrieben (Kapitel 6)?
Gewinnspiele Werden transparente Teilnahmebedingungen eingesetzt und die E-Mail-Adressen der Teilnehmer nur mit
deren Einwilligung für Werbezwecke wie Newsletter verwendet (Kapitel 7)?
Beitrags- und Kommentarabonnements Wird bei Artikel- und
Kommentarabonnements das »Double Opt-in«-Verfahren eingesetzt (Kapitel 7)?
Links Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt (Kapitel 9)?
Checkliste: Microblogging
Abbildung 1-4
Microblogging ist eine Form des
Bloggens, bei der die Nutzer kurze
Textnachrichten veröffentlichen.
Die bekannteste MicrobloggingPlattform ist Twitter (Beispiel:
http://twitter.com/kriegs_recht).
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Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Name Verstößt der Accountname gegen fremde Marken-, Titeloder Namensrechte (Kapitel 2)?
Impressum Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum
vorhanden (Kapitel 2)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen veröffentlicht,
die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
Wettbewerbsrecht Werden Meinungen über Konkurrenten und
deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Wird keine
Schleichwerbung betrieben (Kapitel 6)?
Links Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich
rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?
1
Checkliste: Soziale Netzwerke
Abbildung 1-5
Soziale Netzwerke im Internet sind
Netzgemeinschaften, bei denen die
Nutzer gemeinsam eigene Inhalte
erstellen und sich austauschen
können. Bekannte soziale Netzwerke sind Facebook und Google+
und Businessnetzwerke wie Xing
oder LinkedIn (Beispiel: FacebookFanseite des O’Reilly Verlags, https://
www.facebook.com/oreilly.de).
Nutzungsbedingungen Wurden die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle)
Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)? Wurde
geprüft, in welchem Umfang dem sozialen Netzwerk die Rechte
an den eigenen Inhalten eingeräumt werden (Kapitel 4)?
Name Verstößt der Accountname gegen fremde Marken-, Titeloder Namensrechte (Kapitel 2)?
Die typischen rechtlichen Stolperfallen
11
Impressum Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum
vorhanden (Kapitel 2)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen veröffentlicht,
die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
Nutzung fremder Inhalte Werden Bilder und Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber oder im Rahmen des
Zitatrechts verwendet (Kapitel 3)? Werden Lizenzbedingungen bei Inhalten unter Creative-Commons-Lizenzen oder
Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)? Werden
Videos nur von sicheren Plattformen wie YouTube, Sevenload
oder MyVideo verwendet und sind sie auch nicht offensichtlich
rechtswidrig (Kapitel 3)?
Wettbewerbsrecht Werden Meinungen über Konkurrenten und
deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)?
Links Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich
rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?
Checkliste: Diskussionsforen, Bewertungsund Empfehlungsplattformen
Abbildung 1-6
Diskussionsforen sind die ältesten
Social Media-Plattformen. Ihr
Schwerpunkt (wie auch der von
Empfehlungs- und Bewertungsplattformen) ist der Austausch von
Meinungen und Informationen
(Beispiel: Qype.com).
12
Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Nutzungsbedingungen Wurden die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle)
Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)?
Name Verstößt der Accountname gegen fremde Markenrechte,
Titel- oder Namensrechte (Kapitel 2)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen veröffentlicht,
die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
Wettbewerbsrecht Werden Meinungen über Konkurrenten und
deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)? Werden keine Schleichwerbung und kein Astroturfing betrieben
(Kapitel 6)?
1
Links Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich
rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?
Checkliste: Podcasts und Videocasts
Abbildung 1-7
Podcasts sind abonnierbare Audiobzw. Videobeiträge (die auch als
Videocasts bezeichnet werden;
Beispiel: der Podcast des t3nMagazins unter Technikload.de).
Die typischen rechtlichen Stolperfallen
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Nutzungsbedingungen Wurden beim Upload auf Video- oder
Audio-Sharingplattformen die Nutzungsbedingungen daraufhin überprüft, ob die angestrebte (insbesondere kommerzielle)
Nutzung im geplanten Umfang erlaubt ist (Kapitel 2)? Wurde
geprüft, in welchem Umfang der Plattform die Rechte an den
eigenen Inhalten eingeräumt werden (Kapitel 4)?
Name Verstößt der Podcast-Name gegen fremde Marken-, Titeloder Namensrechte (Kapitel 2)?
Impressum Ist ein leicht erkennbares und zu findendes Impressum
auf der Website des Podcasts vorhanden (Kapitel 2)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen veröffentlicht,
die nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
Nutzung fremder Inhalte Werden Bilder, Filme, Musikstücke und
Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber
oder im Rahmen des Zitatrechts verwendet (Kapitel 3)? Werden Lizenzbedingungen bei Inhalten unter Creative-CommonsLizenzen oder Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)?
Wettbewerbsrecht Werden Meinungen über Konkurrenten und
deren Produkte sowie Vergleiche mit ihnen nur nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung veröffentlicht (Kapitel 6)?
Links Werden keine Links zu offensichtlich rechtswidrigen Inhalten gesetzt und machen Sie sich nur Links zu offensichtlich
rechtmäßigen Inhalten zu eigen (Kapitel 9)?
Checkliste: Kuratierung, Embedding & Sharing
Abbildung 1-8
Auf Kuratierungsplattformen
tragen die Nutzer hilfreiche, unterhaltsame oder interessante Inhalte
zusammen und teilen sie mit
anderen Nutzern (Beispiel:
Pinterest.com). Dieselben Voraussetzungen sind auch zu beachten,
wenn fremde Inhalte in Profilen
und Seiten sozialer Netzwerke eingebunden werden.
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Kapitel 1: Rechtliche Anforderungen beim Social Media-Marketing
Nutzung fremder Inhalte Werden Bilder, Filme, Musikstücke und
Texte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Urheber
oder im Rahmen des Zitatrechts eingebunden (Kapitel 3)?
Werden Lizenzbedingungen bei Inhalten unter CreativeCommons-Lizenzen oder Inhalten aus Stockarchiven beachtet (Kapitel 4)?
Haftung Werden nur offensichtlich rechtmäßige Inhalte eingebunden, da mit der Einbindung die Haftung für sie übernommen
wird (Kapitel 9)?
Meinungen und Tatsachen Werden nur Tatsachen verbreitet, die
nachweisbar wahr sind und keine Schmähungen enthalten
(Kapitel 6)?
1
Wettbewerbsrecht Werden keine Inhalte geteilt, die Konkurrenten
oder deren Produkte verunglimpfen (Kapitel 6)?
Die typischen rechtlichen Stolperfallen
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