44 ABRECHNUNGSTIPPS EBM der niedergelassene arzt 1/2015 Für die meisten Hausärzte nachteilige Auswirkungen Änderung der Pauschalpositionen im organisierten Notfalldienst Niedergelassenen Ärzten wurde bislang bei Berechnung der Notfallpauschalen 01210 ff. jeweils ein Zuschlag für die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft vergütet. Krankenhäuser, die ebenfalls in den Notfalldienst eingebunden sind, erhielten diese Zuschläge nicht. Die Klage gegen die daraus resultierende geringere Vergütung der Notfalldienste hatte Erfolg, der Bewertungsausschuss musste die Berechnungsmöglichkeiten für Krankenhäuser gleich stellen. net hat, nur die Positionen 01214, 01216 oder 01218 – abhängig von dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme­ ­– berechnet werden. Besuche im Notfalldienst ie Zuschlagspositionen für die Besuchsbereitschaft 01211, 01215, 01217 und 01219 sind gestrichen. Der Erst­ kontakt im Notfalldienst ist, abhängig von der Zeit der Inanspruchnahme, nach zwei Positionen abzurechnen: Nach 01210 für Kontakte zwischen 7.00 und 19.00 Uhr (127 Punkte, 13,05 €), nach 01212 für Kontakte zwischen 19.00 und 7.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig (195 Punkte, 20,03 €). Besuche im Notfalldienst sind anstelle der bisherigen Nummer 01411 (469 Punkte) unabhängig vom Zeitpunkt der Inanspruch­ nahme nach Nummer 01418 (778 Punkte) abzurechnen. Zusätzlich zu dem Besuch nach 01418 ist beim Erstbesuch im Quartal abhängig von der Tageszeit die 01210 oder 01212 abzurechnen. Wird derselbe Patient in demselben Quartal durch denselben Arzt erneut im Notfalldienst besucht, ist neben der Besuchsposition Nummer 01418 in Abhängigkeit von der Tageszeit eine der Pau­ schalen nach den Nummern 01214, 01216 oder Nummer 01218 zu berechnen. Mit­ besuche im Notfalldienst sind mit Nummer 01413 zu berechnen. Wichtig: Bei Abrechnung aller Notfall­ pauschalen ist die Angabe der Uhrzeit der Inanspruchnahme erforderlich. Weitere oder telefonische Kontakte Aspekte zur Vergütung Kontaktiert derselbe Patient nach erster Inan­ spruchnahme und Berechnung der 01210 oder 01212 denselben Arzt im Notfalldienst noch einmal persönlich oder telefonisch, sind die Folgekontakte wie bisher mit 01214 tagsüber, mit 01216 zwischen 19.00 und 22.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 7.00 und 19.00 Uhr und mit 01218 zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr zu berechnen. Da die Positionen 01210 und 01212 für den Erstkontakt im Notfalldienst nur einmal im Quartal bei demselben Pati­ ent berechnungsfähig sind, können, wenn derselbe Arzt in demselben Quartal erneut zum organisierten Notfalldienst eingeteilt ist und dann (zufällig) von demselben Patienten kontaktiert wird, bei dem er bereits die Num­ mer 01210 oder die Nummer 01212 berech­ Die Hauptlast bei der Ausführung der orga­ nisierten Notfalldienste schultern die Haus­ ärzte. Durch den Wegfall der Pauschalen für die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft ist der Erstkontakt im Notfalldienst nach Nummer 01210 tagsüber um 129 Punkte geringer bewertet, bei Inanspruchnahmen nachts an Samstagen, Sonntagen und Feier­ tagen um 61 Punkte, entspricht einer Min­ derung um 13,25 beziehungsweise 6,27 Euro. Die Vergütung für den Erstkontakt im Notfalldienst tagsüber nach Nummer 01210 wird damit um die Hälfte gemindert! Auch weitere Kontakte durch denselben Patienten im Notfalldienst beziehungsweise telefonische Kontakte nach den Nummern 01214, 01216 und 01218 fallen durch den Wegfall der Pauschalen für die Besuchs­ bereitschaft deutlich geringer aus: Für die D WICHTIG • Abhängig von der Uhrzeit sind im Notfalldienst Nummer 01210 oder 01212 berechnungsfähig • Für weitere Inanspruchnahmen durch denselben Patienten oder für telefonische Kontakte 01214, 01216 oder 01218, je nach Uhrzeit • Die Uhrzeit der Inanspruchnahme immer­mit der Abrechnung der Notfallpositionen angeben Nummer 01214 werden 0,82 Euro, für die Nummer 01216 7,09 Euro und für die 01218 8,83 Euro weniger vergütet. Mit 778 Punkten ist die neue Besuchs­ position 01418 um 309 Punkte (31,74 €) höher bewertet als die bisherige Nummer 01411. Da aber bei einem Besuch im Notfall­ dienst zusätzlich tagsüber die Notfallpau­ schale 01210 beziehungsweise nachts und an Wochenenden die Nummer 01212 berechnet wird und diese Positionen gegenüber der frü­ heren Notfallpauschale geringer ausfallen, mindert sich der Vorteil bei Besuchen tags­ über auf 180 Punkte (18,49 €) beziehungsweise­ auf 248 Punkte (25,47 €) bei Besuchen nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. Folgerungen Hausärzte, die den Notfalldienst in der Pra­ xis durchführen (sogenannter Sitzdienst), erhalten eine deutlich geringere Vergütung. Bei Besuchen im Notfalldienst als erste Inanspruchnahme mit Berechnung der Nummer 01210 oder 01212 ergibt sich eine höhere Vergütung um 18,49 Euro bei Besu­ chen tagsüber, um 25,47 Euro bei Besuchen nachts, an Wochenenden oder Feiertagen. Folge: Nur Hausärzte, die im Notfall­ dienst viele Besuche durchführen, können mit einem Plus rechnen. 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