Änderung der Pauschalpositionen im organisierten Notfalldienst

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ABRECHNUNGSTIPPS EBM
der niedergelassene arzt 1/2015
Für die meisten Hausärzte nachteilige Auswirkungen
Änderung der Pauschalpositionen im organisierten Notfalldienst
Niedergelassenen Ärzten wurde bislang
bei Berechnung der Notfallpauschalen
01210 ff. jeweils ein Zuschlag für die
Vorhaltung der Besuchsbereitschaft
vergütet. Krankenhäuser, die ebenfalls
in den Notfalldienst eingebunden sind,
erhielten diese Zuschläge nicht. Die
Klage gegen die daraus resultierende
geringere Vergütung der Notfalldienste
hatte Erfolg, der Bewertungsausschuss
musste die Berechnungsmöglichkeiten
für Krankenhäuser gleich stellen.
net hat, nur die Positionen 01214, 01216 oder
01218 – abhängig von dem Zeitpunkt der
Inanspruchnahme­ ­– berechnet werden.
Besuche im Notfalldienst
ie Zuschlagspositionen für die
Besuchsbereitschaft 01211, 01215,
01217 und 01219 sind gestrichen. Der Erst­
kontakt im Notfalldienst ist, abhängig von
der Zeit der Inanspruchnahme, nach zwei
Positionen abzurechnen: Nach 01210 für
Kontakte zwischen 7.00 und 19.00 Uhr (127
Punkte, 13,05 €), nach 01212 für Kontakte
zwischen 19.00 und 7.00 Uhr sowie an
Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
ganztägig (195 Punkte, 20,03 €).
Besuche im Notfalldienst sind anstelle der
bisherigen Nummer 01411 (469 Punkte)
unabhängig vom Zeitpunkt der Inanspruch­
nahme nach Nummer 01418 (778 Punkte)
abzurechnen. Zusätzlich zu dem Besuch
nach 01418 ist beim Erstbesuch im Quartal
abhängig von der Tageszeit die 01210 oder
01212 abzurechnen. Wird derselbe Patient in
demselben Quartal durch denselben Arzt
erneut im Notfalldienst besucht, ist neben
der Besuchsposition Nummer 01418 in
Abhängigkeit von der Tageszeit eine der Pau­
schalen nach den Nummern 01214, 01216
oder Nummer 01218 zu berechnen. Mit­
besuche im Notfalldienst sind mit Nummer
01413 zu berechnen.
Wichtig: Bei Abrechnung aller Notfall­
pauschalen ist die Angabe der Uhrzeit der
Inanspruchnahme erforderlich.
Weitere oder telefonische Kontakte
Aspekte zur Vergütung
Kontaktiert derselbe Patient nach erster Inan­
spruchnahme und Berechnung der 01210
oder 01212 denselben Arzt im Notfalldienst
noch einmal persönlich oder telefonisch,
sind die Folgekontakte wie bisher mit 01214
tagsüber, mit 01216 zwischen 19.00 und
22.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen
und Feiertagen zwischen 7.00 und 19.00
Uhr und mit 01218 zwischen 22.00 und 7.00
Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und
Feiertagen zwischen 19.00 und 7.00 Uhr zu
berechnen. Da die Positionen 01210 und
01212 für den Erstkontakt im Notfalldienst
nur einmal im Quartal bei demselben Pati­
ent berechnungsfähig sind, können, wenn
derselbe Arzt in demselben Quartal erneut
zum organisierten Notfalldienst eingeteilt ist
und dann (zufällig) von demselben Patienten
kontaktiert wird, bei dem er bereits die Num­
mer 01210 oder die Nummer 01212 berech­
Die Hauptlast bei der Ausführung der orga­
nisierten Notfalldienste schultern die Haus­
ärzte.
Durch den Wegfall der Pauschalen für
die Vorhaltung der Besuchsbereitschaft ist
der Erstkontakt im Notfalldienst nach
Nummer 01210 tagsüber um 129 Punkte
geringer bewertet, bei Inanspruchnahmen
nachts an Samstagen, Sonntagen und Feier­
tagen um 61 Punkte, entspricht einer Min­
derung um 13,25 beziehungsweise 6,27
Euro. Die Vergütung für den Erstkontakt im
Notfalldienst tagsüber nach Nummer
01210 wird damit um die Hälfte gemindert!
Auch weitere Kontakte durch denselben
Patienten im Notfalldienst beziehungsweise
telefonische Kontakte nach den Nummern
01214, 01216 und 01218 fallen durch den
Wegfall der Pauschalen für die Besuchs­
bereitschaft deutlich geringer aus: Für die
D
WICHTIG
• Abhängig von der Uhrzeit sind im Notfalldienst Nummer 01210 oder 01212
berechnungsfähig
• Für weitere Inanspruchnahmen durch
denselben Patienten oder für telefonische Kontakte 01214, 01216 oder
01218, je nach Uhrzeit
• Die Uhrzeit der Inanspruchnahme
immer­mit der Abrechnung der Notfallpositionen angeben
Nummer 01214 werden 0,82 Euro, für die
Nummer 01216 7,09 Euro und für die 01218
8,83 Euro weniger vergütet.
Mit 778 Punkten ist die neue Besuchs­
position 01418 um 309 Punkte (31,74 €)
höher bewertet als die bisherige Nummer
01411. Da aber bei einem Besuch im Notfall­
dienst zusätzlich tagsüber die Notfallpau­
schale 01210 beziehungsweise nachts und an
Wochenenden die Nummer 01212 berechnet
wird und diese Positionen gegenüber der frü­
heren Notfallpauschale geringer ausfallen,
mindert sich der Vorteil bei Besuchen tags­
über auf 180 Punkte (18,49 €) beziehungsweise­
auf 248 Punkte (25,47 €) bei Besuchen nachts,
an Wochenenden und an Feiertagen.
Folgerungen
Hausärzte, die den Notfalldienst in der Pra­
xis durchführen (sogenannter Sitzdienst),
erhalten eine deutlich geringere Vergütung.
Bei Besuchen im Notfalldienst als erste
Inanspruchnahme mit Berechnung der
Nummer 01210 oder 01212 ergibt sich eine
höhere Vergütung um 18,49 Euro bei Besu­
chen tagsüber, um 25,47 Euro bei Besuchen
nachts, an Wochenenden oder Feiertagen.
Folge: Nur Hausärzte, die im Notfall­
dienst viele Besuche durchführen, können
mit einem Plus rechnen.
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