Wartungsvertrag Gas und Ölfeuerungsanlagen Zwischen Betreiber / Eigentümer und Wartungsfirma _________________________________________ Name __GWI Name GmbH_______________________________ _________________________________________ Straße / Hausnummer _Thielenstraße 8a___________________________ Straße / Hausnummer _________________________________________ PLZ / Ort _21109 Hamburg____________________________ PLZ / Ort _________________________________________ Telefon / Fax __040/754 42 Telefon / Fax _________________________________________ Email [email protected]______________________ Email 24 / 040/754 50 45_____________ Firma GWI GmbH übernimmt die Wartungsarbeiten von folgender Anlage Gerätedaten Standort __________________ Hersteller ____________________ Gerätetyp ____________________ Name ______________________ Straße __________________ Baujahr ____________________ Fabrikat-Nr./Geräte-Nr. ____________________ PLZ / Ort ______________________ Telefon / Fax Gerätedaten Standort __________________ Hersteller ____________________ Gerätetyp ____________________ Name _____________________ Straße __________________ Baujahr ____________________ Fabrikat-Nr./Geräte-Nr. ____________________ PLZ / Ort ______________________ Telefon / Fax Der Pauschalbetrag für die Überprüfung und Wartung der Heizgeräte beträgt …………. Euro inkl. MwSt. Kontaktdaten GWI GmbH Thielenstraße 8a 21109 Hamburg Telefon: 040 / 754 42 26 Fax : 040 / 754 50 45 Mail : [email protected] §1 Der Angebotspreis ist der Preis pro Wartungsintervall. Der Pauschalpreis kann im Falle von Lohn – und Kostenänderungen im Heizungs- und Sanitärgewerbe erhöht oder gesenkt werden. Der Benutzer / Eigentümer des Gerätes ist in diesem Falle berechtigt, den Wartungsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Eine Preisänderung ist vom Fachunternehmen schriftlich anzukündigen und wird frühestens 2 Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Wartung und Überprüfung ist vom Kunden schriftlich zu bescheinigen. Nachweis erfolgt durch Rechnungsstellung. §2 Die Wartung der Heizgeräte wird einmal jährlich durchgeführt. §3 Die Wartung Umfasst folgende Arbeiten 1. Reinigungsarbeiten am Gussblock und am Zünd- und Hauptbrenner 2. Überprüfung von Dichtungen im Gas und Wasserbereich 3. Funktionsprüfung der Sicherheits- und Regeleinheit 4. Überprüfung der Zündflamme und Zündsicherung bzw. elektrische Zündung 5. Überprüfung der Gasmenge 6. Prüfen der Abgasführung, Strömungssicherung, Abgasmessung / Durchführung einer Mess reihe und Ermittlung des feuerungstechnischen Wirkungsgrades zur Feststellung des Kohlenmonoxydgehaltes im Abgas ( CO )mit einem elektronischen Messgerät einschließlich der Gerätevorhaltungskosten . 7. Prüfen der gesamten Anlage auf Funktion 8. Überprüfung der Membrane – Ausdehnungsgefäße Zusätzlich Arbeiten bei Kessel mit Speicher: 9. Überprüfen der Opferanode, ggf. Austausch. 10. Überprüfung des Sicherheitsventils. Alle darüber hinausgehenden Arbeiten am Kessel oder Speicher sind nicht Gegentand dieses Wartungsvertrages. §4 Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Wartungsvertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Wohnungswechsel ist der Vertrag automatisch aufgehoben. §5 Für die auszuführenden Arbeiten werden unsere Fachmonteure eingesetzt. Das Fachunternehmen bietet die Gewähr für einwandfreie Ausführung der Arbeiten und die Geräte nach erfolgter Wartung in betriebssicherem Zustand zu übergeben. Für Schäden die an der Heizungsanlage durch Feuer, Bruch, Einfrieren, Korrosion am Heizgerät, Heizkörpern, Zuleitung, und dergleichen oder durch Wasser entstehen, wird vom Fachunternehmen keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlicher oder grober fahrlässiger Auftragsdurchführung durch das Fachunternehmen. Bei fehlerhafter Bedienung der Anlage durch den Benutzer wird vom Fachunternehmen ebenfalls keine Haftung übernommen. §6 Zusätzliche Vereinbarungen, die von zuvor genannten Punkten abweichen und diese ergänzen: Die Wartung von mehreren Thermen erfolgt an jeweils zusammenhängenden Terminen, die zuvor miteinander abgesprochen werden, sodass es mit dem Monteur möglich ist, die Thermen hintereinander zu waten. 1. 2. 3. Brennstoffe, Strom und Wasser sind vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Änderungen des Gerätes oder Anlage die für die Ausführung der Überprüfung- und Wartungsarbeiten von Bedeutung sind, sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vorher mitzuteilen. Im Pauschalpreis ist nicht enthalten: Kosten für die erforderlichen Ersatzteile. Kosten für Arbeiten die nicht genannt sind und über die Geräteanschlüsse Gas, Abgas, Wasser, Elektro, und die genannten Anlageteile hinausgehen, wie z.B. Abgasverlustmessungen, Schornsteinreinigung oder Entkalkung des Warmwasserspeichers. Notdiensteinsatz _________________________________ Ort / Datum _________________________________ Unterschrift des Auftraggebers ____________________________________ Ort / Datum ____________________________________ Unterschrift des Wartungsunternehmens