Quartierskonzept „Untere Stadt“ Stadt Altensteig Aufnahme Karl Lang Im Auftrag von: Stadt Altensteig Projektleitung: Nadine Hentschel und Sabrina Kurz Erstellt durch: endura kommunal GmbH Emmy-Noether-Str. 2 79110 Freiburg [email protected] www.endura-kommunal.de Autoren/Mitarbeiter: Sabine Barden Maximilian Schmid Daniel Krauß Kerstin Büche Die Erstellung dieses integrierten Quartierkonzeptes wurde gefördert durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms 432 „Energetische Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“. Geschäftspartner-Nr.: 00352373 Zuschuss-Nr.: 02963419 Zusage vom 14.04.2015 Dieses integrierte Quartierskonzept darf nur unter Nennung der endura kommunal GmbH als Verfasserin veröffentlicht werden. Sofern Änderungen an Berichten, Prüfergebnissen, Berechnungen u. ä. des Konzepts vorgenommen werden, muss eindeutig kenntlich gemacht werden, dass die Änderungen nicht von der endura kommunal GmbH stammen. Eine über die bloße Veröffentlichung hinausgehende Werknutzung des integrierten Quartierskonzeptes und seiner Bestandteile durch Dritte, insbesondere die kommerzielle Nutzung z.B. von Präsentationen oder Grafiken, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der endura kommunal GmbH gestattet. Stand 14.07.2016 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS ......................................................................................... III ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................................. VI TABELLENVERZEICHNIS ..................................................................................... VIII 1. AUFGABENSTELLUNG ............................................................................... 1 1.1. Inhalte des Förderprogramms .................................................................................... 1 1.2. Energiepolitische Vorarbeiten in Altensteig ............................................................... 1 1.3. Ziele des Quartierskonzeptes ..................................................................................... 2 2. AUSGANGSLAGE ...................................................................................... 3 2.1. Kurzcharakterisierung der Stadt Altensteig................................................................ 3 2.2. Das Quartier „Untere Stadt“....................................................................................... 5 2.2.1. Abgrenzung der Quartiers ................................................................................................ 5 2.2.2. Gebäudebestand............................................................................................................... 5 2.2.3. Bewohnerstruktur............................................................................................................. 6 2.3. Übergeordnete Planungen ......................................................................................... 7 2.3.1. Flächennutzungsplan ........................................................................................................ 7 2.3.2. Bauleitplanung .................................................................................................................. 8 2.3.3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept ............................................................................ 8 2.3.4. Baukulturelle Zielsetzungen.............................................................................................. 9 2.3.5. Klimaschutzziele von Bund und Land.............................................................................. 10 2.3.6. Klimaschutzziele der Stadt Altensteig ............................................................................. 10 3. METHODIK ............................................................................................. 12 3.1. Vorgehensweise ....................................................................................................... 12 3.2. Datengrundlagen ...................................................................................................... 13 4. ANALYSE ENERGETISCHER IST-ZUSTAND ................................................. 14 4.1. Energetischer Sanierungsbedarf der Wohngebäude ............................................... 14 K AP I T E L : I NH A L T SV E R Z E I C H N I S PRÜFKRITERIEN DER KFW .................................................................................... X III K AP I T E L : I NH A L T SV E R Z E I C H N I S IV 4.2. Wärme ...................................................................................................................... 16 4.2.1. Wärmeversorgungsinfrastruktur im Quartier ................................................................ 17 4.2.2. Anteile der Energieträger im Quartier ............................................................................ 20 4.2.3. Wärmebedarf der Wohngebäude .................................................................................. 20 4.2.4. Wärmebedarf der öffentlichen Liegenschaften ............................................................. 22 4.2.5. Wärmebedarf der kirchlichen Gebäude ......................................................................... 22 4.2.6. Wärmebedarf von Gewerbe, Handel, Dienstleistung ..................................................... 22 4.2.7. Gesamtwärmebedarf im Quartier ................................................................................. 24 4.3. Stromversorgung und Strombedarf ......................................................................... 25 4.4. Energie- und CO2-Bilanz nach Sektoren.................................................................... 27 4.4.1. Treibhausgas-Emissionen aus der Wärmeversorgung im Quartier ................................ 27 4.4.2. Treibhausgasemissionen aus der Stromversorgung ....................................................... 29 4.4.3. Gesamt-Treibhausgasemissionen aus dem Quartier ...................................................... 29 4.5. Energetische Potentialanalyse ................................................................................. 29 4.5.1. Potential für die Nutzung erneuerbarer Energien .......................................................... 29 4.5.2. Energieeffizienz............................................................................................................... 34 4.5.3. Energieeinsparung .......................................................................................................... 36 5. ABLEITUNG ENERGETISCHER MAßNAHMEN ........................................... 38 5.1. Gebäudesanierung ................................................................................................... 39 5.1.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur energetischen Sanierung ................................... 39 5.1.2. Sanierung der Gebäudehülle .......................................................................................... 42 5.1.3. Sanierung der Gebäudetechnik ...................................................................................... 43 5.2. Zentrale Wärmeversorgung ..................................................................................... 51 5.2.1. Erweiterung Gasnetz....................................................................................................... 51 5.2.2. Erweiterung Nahwärmenetz ........................................................................................... 52 5.2.3. Bau eines Mikronetzes.................................................................................................... 53 5.3. Synergien mit dem Sanierungsgebiet ....................................................................... 53 5.4. Nutzung von Gebäuden als Thermische Speicher .................................................... 55 5.5. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt ................................... 58 5.5.1. Gestaltung öffentlicher Plätze ........................................................................................ 59 5.5.2. Maßnahmen für Einzelhandel und Tourismus................................................................ 64 6. MACHBARKEIT EINES MIKRONETZES ...................................................... 65 Ausgangssituation „Am Brunnenhäusle“ ................................................................. 65 6.2. Konzepterarbeitung.................................................................................................. 67 6.2.1. Konzept und Auslegung Mikronetz ................................................................................. 67 6.2.2. Standort Heizzentrale ..................................................................................................... 69 6.2.3. Verteilnetz ...................................................................................................................... 70 6.3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ................................................................................ 71 6.3.1. Wärmetarif ..................................................................................................................... 72 6.3.2. Ermittlung Wirtschaftlichkeit – Betreibersicht ............................................................... 72 6.3.3. Ausbau bestehendes Wärmenetz der SWA .................................................................... 78 7. SZENARIEN............................................................................................. 79 7.1. Zielszenarien für das Quartier .................................................................................. 79 7.2. Einsparung von Endenergie, Primärenergie und CO2 in den Zielszenarien.............. 80 8. EMPFEHLUNGEN ZUR UMSETZUNG ........................................................ 82 8.1. Umgang mit Umsetzungshemmnissen ..................................................................... 83 8.2. Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit ........................................................... 88 8.2.1. Energieberatung als Schlüssel zur Umsetzung ............................................................... 89 8.2.2. Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................... 92 8.3. Organisatorische Umsetzung.................................................................................... 95 8.3.1. Prioritäten ....................................................................................................................... 95 8.3.2. Verantwortlichkeiten ...................................................................................................... 97 8.3.3. Zeitplan ........................................................................................................................... 99 8.4. Controlling ................................................................................................................ 99 9. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE................................................ 102 10. LITERATURVERZEICHNIS ....................................................................... 107 11. ANLAGEN ............................................................................................. 109 11.1. Fragebogen an die Hauseigentümer ...................................................................... 109 11.2. Förderrichtlinien zum Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ ....................................... 113 11.3. Gestaltungsrichtlinie............................................................................................... 117 11.4. Möglichkeiten der Wärmeversorgung: Kriterien zur Auswahl ............................... 118 K AP I T E L : I NH A L T SV E R Z E I C H N I S 6.1. V Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der Stadt Altensteig in Baden-Württemberg............................................................. 4 Abbildung 2: Ortsteile Stadt Altensteig ................................................................................................... 4 Abbildung 3: Abgrenzung des Quartiers ................................................................................................. 5 Abbildung 4: Altersstruktur im Quartier im Vergleich zur Gemeinde Altensteig und dem Land BW (endura kommunal, Statistisches Landesamt BW 2015) .............................................................. 6 Abbildung 5: Darstellung des Quartiers im Flächennutzungsplan .......................................................... 8 Abbildung 6: Öffentliche Plätze im Wettbewerbsgebiet (Stadt Altensteig 2014)................................... 9 Abbildung 7: Denkmalgeschützte Gebäude im Quartier (Stadt Altensteig; Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 Denkmalpflege) ........................................................................................ 10 Abbildung 8: Endenergieverbrauch nach Sektoren 2011 (Klimaschutzkonzept der Stadt Altensteig) . 11 Abbildung 9: Methodik .......................................................................................................................... 12 Abbildung 10: Ablauf integriertes Quartierskonzept ............................................................................ 13 Abbildung 11: Rückläufer aus dem Quartier ......................................................................................... 14 Abbildung 12: Sanierungsstand nach Gebäudeteilen – Untere Stadt II (endura kommunal, Auswertung Befragung 2015) ..................................................................................................... 15 Abbildung 13: Gebäudealter Untere Stadt II (Rückläufer und Ortsbegehung) (endura kommunal, Auswertung Befragung und Ortsbegehung 2015) ...................................................................... 16 Abbildung 14: Gasanschlüsse im Quartier ............................................................................................ 17 Abbildung 15: Nahwärmeanschlüsse im Quartier................................................................................. 18 Abbildung 16: Räumliche Verteilung der Energieträger im Quartier (Befragung und Ortsbegehung 2015) ........................................................................................................................................... 19 Abbildung 17: Anteile der Energieträger im Quartier (nur Rückläufer) (endura kommunal, Auswertung Befragung 2015) .......................................................................................................................... 20 Abbildung 18: Klassifizierung der Gebäude nach den Baualtersklassen des IWU (nur Rückläufer) ..... 21 K AP I T E L : A B B I L D U NG S V E R Z E I C H NI S Abbildung 19: Betriebsarten (Kartierung der KE und Ortsbegehung endura kommunal 2015) ........... 23 VI Abbildung 20: Erdgeschossnutzungen (KE, Ortsbegehung 2015) ......................................................... 23 Abbildung 21: Verteilung der Energieträger bei gewerblicher Erdgeschossnutzung (KE, Ortsbegehung 2015) ........................................................................................................................................... 24 Abbildung 22: Potentialräume zur Nutzung von Holz als Energieträger............................................... 31 Abbildung 23: Solarpotential (LUBW) ................................................................................................... 31 Abbildung 24: Funktionsweise Solarthermie (Agentur für Erneuerbare Energie www.unendlich-vielenergie.de) .................................................................................................................................. 32 Abbildung 25: Karte Solarpotential und Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energiequellen....... 33 Abbildung 26: Primärenergiefaktoren verschiedener Energieträger (EnEV 2014, Abbildung nach BDH Köln 2014) ................................................................................................................................... 34 Abbildung 27: Heizwärmebedarf von Wohngebäuden nach energetischem Standard (Planungsgruppe Buschmann, 2016)....................................................................................................................... 37 Abbildung 28: Entwicklung der Energiekosten privater Haushalte ....................................................... 38 Abbildung 29: Kostenentwicklung von Brennstoffen............................................................................ 39 Abbildung 30: Die KfW-Effizienzhaus-Standards (dena) ....................................................................... 40 Abbildung 31: Mögliche Varianten zur Umsetzung des EWärmeG (Eigene Darstellung, Abbildungen von www.zukunftaltbau.de) ....................................................................................................... 41 Abbildung 32: Alter der Heizungen ....................................................................................................... 44 Abbildung 33: Investitionskosten verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) ........... 49 Abbildung 34: Vollkosten verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) ........................ 49 Abbildung 35: CO2-Emissionen verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) ............... 50 Abbildung 36: Schematische Darstellung: Hydraulischer Abgleich (www.asue.de) ............................. 50 Abbildung 37: Karte Wärmeverbrauch der Gebäude pro Jahr ............................................................. 53 Abbildung 38: Steigende Nachhaltigkeit verschiedener Energieträger ................................................ 54 Abbildung 39: Energie- und CO2-Einsparpotential durch die Nutzung von Solarthermie..................... 55 Abbildung 40: Funktionsschema Smart Grid Building (Planungsgruppe Buschmann) .......................... 56 Abbildung 41: Wasserleitungsnetz für Betonkernaktivierung (Fraunhofer ISE, Freiburg) .................... 57 Abbildung 42: Stationen Energiepfad ................................................................................................... 59 Abbildung 43: Blick „Am Brunnenhäusle“ Richtung Rathaus ................................................................ 66 Abbildung 44: Geordnete Jahresdauerlinie für das Mikronetz „Am Brunnenhäusle“ .......................... 68 Abbildung 45: Auslegung des BHKW und gedeckter Wärmebedarf ..................................................... 68 Abbildung 46: Potentielle Anlagenstandorte ........................................................................................ 70 Abbildung 47: Netzstruktur Mikronetz ................................................................................................. 70 Abbildung 49: Deckungsbeitrag Erweiterung Nahwärmenetz in Abhängigkeit von Verlusten und Wärmegestehungskosten ........................................................................................................... 78 Abbildung 50: Vergleich der CO2-Emissionen im Ist-Zustand und den Zielszenarien ........................... 82 Abbildung 51: Beispiele von Solaranlagen mit Vorbildcharakter im Denkmalschutz (UrbanSolPlus 2014) ........................................................................................................................................... 85 Abbildung 52: Vorgehen mit Denkmalschutzbehörde bis hin zur Antragstellung ................................ 86 Abbildung 53: Motive der Gebäudeeigentümer im Rahmen der Maßnahmenauswahl ...................... 89 Abbildung 54: Fragestellungen bei der Sanierung (Energieagentur Regio Freiburg) ............................ 90 K AP I T E L : A B B I L D U NG S V E R Z E I C H NI S Abbildung 48: Heizraum im Dachspitz und mögliche Leitungsführung entlang der Dachrinne. .......... 71 VII Abbildung 55: Ablauf und Inhalte einer Energieberatung (Energieagentur Regio Freiburg) ................ 91 Abbildung 56: Qualitätskriterien Energieberatung ............................................................................... 92 Abbildung 57: Ansatzpunkte für nachhaltige Wärmeversorgung ......................................................... 92 Abbildung 58: Vorteile von Nahwärme (Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim) ............................. 93 Abbildung 59: Wärmeverbrauchskategorien im Quartier .................................................................... 95 Abbildung 60: Umsetzung des Quartierskonzeptes in der Sanierung................................................... 98 Abbildung 61: Zeitplan für die Maßnahmenpakete in der Unteren Stadt ............................................ 99 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anzahl der Gebäude aus Rücklauf nach Energieträger ........................................................ 19 Tabelle 2: Anzahl der Gebäude aus Rücklauf mit erneuerbaren sekundären Energieträgern.............. 19 Tabelle 3: Energieverbrauch Wärme der öffentlichen Liegenschaften (Angaben des Bauamtes) ....... 22 Tabelle 4: Energieverbrauch Wärme der kirchlichen Gebäude ............................................................ 22 Tabelle 5: Gesamt-Endenergieverbrauch Wärme im Quartier Untere Stadt........................................ 24 Tabelle 6: Jährlicher Stromverbrauch der öffentlichen Liegenschaften ............................................... 25 Tabelle 7: Jährlicher Stromverbrauch der kirchlichen Gebäude ........................................................... 25 Tabelle 8: Durchschnittliche Wärmeverbräuche GHD nach Branchen (Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 2011) ................................................... 26 Tabelle 9: Wärmeverbrauch Gewerbe im Quartier .............................................................................. 26 Tabelle 10: Gesamter jährlicher Stromverbrauch im Quartier Untere Stadt ........................................ 26 Tabelle 11: Kennzahlen verschiedener Heiztechnologien..................................................................... 28 Tabelle 12: Jährlicher Wärmeverbrauch und Emissionen in CO2-Äquivalenten nach Sektoren ........... 28 Tabelle 13: Jährlicher Stromverbrauch und resultierende Emissionen in CO2-Äquivalenten ............... 29 Tabelle 14: Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien .............................................................. 34 K AP I T E L : T AB E L L E N V E R Z E I C H N I S Tabelle 15: Prozentuale Energieeinsparungen bei Sanierungsmaßnahmen (endura Kommunal) ....... 37 VII I Tabelle 16: Erfüllungsoptionen EWärmeG 2015 (vereinfacht) ............................................................. 41 Tabelle 17: Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien .............................................................. 46 Tabelle 18: Heizungsaustausch – Alternativen und Prioritäten ............................................................ 47 Tabelle 19: Wärmeerzeugung durch verschiedene Energieträger........................................................ 47 Tabelle 20: Wärmebereitstellung mit Stromerzeugung vs. ohne Stromerzeugung.............................. 51 Tabelle 21: Gebühren für Nahwärme laut Website SWA März 2016 ................................................... 52 Tabelle 22: Wärmebedarf „Am Brunnenhäusle“ .................................................................................. 67 Tabelle 23: Auslegung Wärmeerzeuger Mikronetz ............................................................................... 69 Tabelle 24: Technische Daten BHKW .................................................................................................... 69 Tabelle 25: Kapitalkosten Wärmeerzeugung ........................................................................................ 73 Tabelle 26: Wartungs- und Betriebskosten Wärmeerzeugung ............................................................. 73 Tabelle 27: Brennstoffkosten Mikronetz ............................................................................................... 74 Tabelle 28: Prämissen KWK Vergütung ................................................................................................. 74 Tabelle 29: Erlöse aus Stromerzeugung im BHKW ................................................................................ 75 Tabelle 30: Kostenaufstellung Wärmeerzeugung / Wärmegestehungskosten .................................... 75 Tabelle 31: Kosten Wärmenetz ............................................................................................................. 76 Tabelle 32: Deckungsbeitragsberechnung Mikronetz ........................................................................... 76 Tabelle 33: Jahreskosten Wärmeerzeugung alternatives Szenario....................................................... 77 Tabelle 34: Netzkosten inklusive Förderung durch KWKG .................................................................... 77 Tabelle 35: Deckungsbeitragsrechnung – alternatives Szenario Mikronetz ......................................... 77 Tabelle 36: Zielszenario energetische Sanierung der Gebäude im Quartier bis 2030 .......................... 79 Tabelle 37: Zielszenario Heizungstausch – Verteilung der Energieträger ............................................. 80 Tabelle 38: Einsparungen der einzelnen Zielszenarien ......................................................................... 80 Tabelle 39: Einsparung an Endenergie, Primärenergie und CO2 in den Zielszenarien .......................... 81 Tabelle 40: Liste typischer Verhinderungsgründe aus Betreibersicht................................................... 84 Tabelle 41: Handlungsoptionen zur Überwindung von Hemmnissen privater Gebäudeeigentümer... 87 Tabelle 42: Aufgaben des Energieberaters bei von Gebäudebesitzern ................................................ 90 Tabelle 43: Vorteile Fernwärme im Vergleich zu anderen Heizarten (Stadtwerke LudwigsburgKornwestheim) ............................................................................................................................ 94 Tabelle 44: Maßnahmenkatalog mit Prioritäten ................................................................................... 96 K AP I T E L : T AB E L L E N V E R Z E I C H N I S Tabelle 45: Indikatoren für die jährliche Erfolgskontrolle im Quartier ............................................... 101 IX Prüfkriterien der KfW Zu behandelnder Aspekt: K AP I T E L : P R Ü F K R I T E R I E N D E R K F W Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren (insbesondere kommunale Einrichtungen, Kirche, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte) und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse) Beachtung vorhandener integrierter Stadtteilentwicklungs- (INSEK) oder wohnwirtschaftlicher Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf kommunaler Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen Aktionspläne und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure (einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit) Aussagen zu baukulturellen Zielstellungen unter Beachtung der Denkmale und erhaltenswerter Bausubstanz sowie bewahrenswerter Stadtbildqualitäten Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage für die energetische Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung vom 28.9.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 und bestehende energetische Ziele auf kommunaler Ebene Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung der quartiersbezogenen Interdependenzen mit dem Ziel der Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungsanalyse und Maßnahmenbewertung X Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen Maßnahmen der Erfolgskontrolle Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Sanierungskonzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten) Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit Siehe Kapitel: 4 2.3.1 bis 2.3.3 3 + 8.2 + 8.3.1 2.3.4 4.4 + 2.3.5 + 2.3.6 + 7 8.1 5 + 6 + 8.3.1 6.3 + 8.1 + 11.4 8.4 8.3 8.2 1. Aufgabenstellung 1.1. Inhalte des Förderprogramms Das Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz in Kommunen zu steigern. In diesem Zusammenhang werden vertiefte integrierte Quartierskonzepte gefördert, die unter anderem eine Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur beabsichtigen. Im Rahmen dieser Quartierskonzepte werden technische und wirtschaftliche Energieeinsparpotenziale in einem abgegrenzten räumlichen Bereich ausfindig gemacht und Maßnahmen erarbeitet, die zu einer Senkung von CO2Emissionen führen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird der aktuelle Energieverbrauch im Quartier „Untere Stadt“ ermittelt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse werden Maßnahmen erarbeitet, die im Quartier Energieeinsparungen, die Steigerung der Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien fördern sollen. 1.2. Energiepolitische Vorarbeiten in Altensteig Die Stadt Altensteig ist in Sachen Klimaschutz bereits sehr aktiv. Auf gemarkungsweiter Ebene wurde in den letzten Jahren mit intensiver Bürgerbeteiligung ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Parallel dazu wurden in einem Integrierten Klimaschutzkonzept die energetische Situation und Potentiale analysiert sowie mit lokalen Akteuren ein detaillierter Maßnahmenplan entwickelt und vom Gemeinderat beschlossen. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes nimmt die Stadt Altensteig seit 2014 am European Energy Award teil. Bereits 2015 konnte die Stadt die Erst-Zertifizierung erreichen. Mit der Teilnahme an dem in Baden-Württemberg in 2014 neu aufgelegten Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ mit dem zukunftsweisenden Thema „BHKW als virtuelle Stromspeicher“ zeigt die Stadt Altensteig ihr Selbstverständnis als Vorreiter für die Energiewende und als Vorbild für die Bevölkerung. K AP I T E L : A U FG A B E NS T E L L U NG Von großer Bedeutung für die Energiepolitik der Stadt Altensteig sind die Stadtwerke Altensteig (SWA). Sie haben seit Jahren Anstrengungen zur Ablösung von fossilen Brennstoffen unternommen. Neben dem Ausbau der Wasserkraft, mit der bis zu 10 % des auf der Gemarkung benötigten Stroms hergestellt wird, haben sie frühzeitig ein Netz zur Nahwärmeversorgung der Innenstadt auf Basis hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (Wirkungsgrad der überwiegend mit Erdgas betriebenen Anlagen: > 90 %) gebaut. Die SWA sind zuständig für die gesamte Wasserversorgung auf der Gemarkung und liefern außerdem Strom, Gas und Fernwärme. Neben dem Kerngeschäft bieten die Stadtwerke ein breites Angebot an Dienstleistungen wie Contracting-Angebote und den Verkauf von Ökostrom sowie Förderungen im Bereich Energieeffizienz an (Einbau effizienter Wärmepumpen). 1 1.3. Ziele des Quartierskonzeptes Sowohl mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept als auch mit dem nachgeschalteten Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ verfolgt die Stadt Altensteig letztlich das Ziel: Standortsicherung der Stadt Altensteig als Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsstandort durch städtebauliche Maßnahmen in der Innenstadt: o Vermeidung von Leerstand durch Anpassung der Wohnverhältnisse an heutige Wohnstandards und Reduktion von Wohn-Nebenkosten infolge effizienter Wärmeversorgung und Gebäudesanierung o Schaffung von attraktiven Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung städtebaulicher und energetischer Aspekte o Infolgedessen Sicherung und Stärkung des Einzelhandels vor Ort. Die Erarbeitung des Quartierskonzeptes parallel zum Sanierungsgebiet erhöht die Chancen auf die Bewilligung und Aufstockung von Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm, da auch aus Sicht des Klimaschutzes belegt werden kann, dass die Ausweisung des Sanierungsgebietes sinnvoll ist. Das Quartierskonzept ergänzt die städtebaulichen Vorarbeiten um energetische Aspekte, insbesondere die Pläne zur Umgestaltung der öffentlichen Flächen im Quartier laut Planungswettbewerb. Nach der Fertigstellung des übergeordneten Klimaschutzkonzeptes sollen nun konkrete Maßnahmen auf der Quartiersebene abgeleitet und damit weitere Schritte zur Umsetzung getan werden. In dem Quartier „Untere Stadt“ soll exemplarisch aufgezeigt werden, wie die Energieversorgung nachhaltig gestaltet, Energie effizient genutzt und die Emission von Treibhausgasen gesenkt werden kann. Mit dem geplanten Quartierskonzept werden folgende Ziele verfolgt: K AP I T E L : A U FG A B E NS T E L L U NG 2 Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung aus dem Klimaschutzkonzept: o Reduktion von CO2-Emissionen, Erhöhung der Energieeffizienz, erhöhter Einsatz erneuerbarer Energien, o Untersuchungen zum Ausbau von Nahwärmenetzen, o Detailuntersuchungen zum Bau von Wärmeinseln mit BHKW. Umsetzung von Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm 2015 des European Energy Award: o „Erarbeitung eines Quartierskonzeptes Untere Stadt mit Schwerpunkt energetische Aspekte zur Unterstützung des Antrags auf Ausweisung eines Sanierungsgebietes und zur Identifizierung wirtschaftlicher und nachhaltiger Lösungen zur Energieversorgung.“ o Ausbau zentraler Wärmeversorgungssysteme zur Steigerung des Anteils der energieeffizienten Kraft-Wärme-Kopplung: Prüfung der Möglichkeiten zur Erweiterung des vorhandenen Nahwärmenetzes (Gas-BHKW) sowie der Realisierung weiterer Mikronetze Formulierung von energetischen Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude. Alle Gebäude, die im aktuellen Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ liegen, waren bereits in der Vergangenheit Gegenstand eines Sanierungsgebietes und sind schon in den Genuss einer Förderungsmöglichkeit für private Sanierungsmaßnahmen gekommen. Entsprechend hat das Regierungspräsidium den Fokus des Sanierungsgebietes „Untere Stadt“ auf öffentliche Flächen gelegt. Die öffentlichen Flächen werden folglich auch im vorliegenden Quartierskonzept aus energetischer Perspektive behandelt. 2. Ausgangslage 2.1. Kurzcharakterisierung der Stadt Altensteig Die Stadt Altensteig mit ihren 8 Ortsteilen liegt im Nordschwarzwald. Nach Calw und Nagold ist Altensteig die drittgrößte Stadt im Landkreis Calw. Die Kernstadt liegt am Ufer des Flusses Nagold und zieht sich von dort an den steilen Hängen bis auf das Hochplateau hinauf. Mehr als die Hälfte der Gemarkungsfläche ist von Wald bedeckt, ein Drittel der Gemarkung wird landwirtschaftlich genutzt. Mit etwas mehr als 10.000 Einwohnern ist Altensteig Unterzentrum für die Region. Von Bedeutung ist die Stadt als Schulstandort mit allen weiterführenden Schularten. 10.185 Menschen leben in Altensteig (Statistisches Landesamt BW), das in 2006 nach Jahrzehnten leichtem, aber kontinuierlichem Wachstums einen Bevölkerungshöchststand von 11.234 Einwohnern erzielte und seither, wie im ländlichen Raum verbreitet, mit leicht rückläufigen Bevölkerungszahlen kämpft. 2013 konnte seit 2006 erstmals wieder ein Wanderungsgewinn von 30 Personen verbucht werden, der sogar das Geburtendefizit ausglich. Seit 2006 übersteigt die Zahl der über 65 jährigen die Zahl der unter 15 jährigen. Bis zum Jahr 2030 prognostiziert das Statistische Landesamt unter Berücksichtigung von Wanderungen einen leichten Bevölkerungsrückgang auf 10.052 Einwohner. Die Kaufkraft lag 2009 bei 13.572 €/Einwohner und damit 12 % unter dem Landesdurchschnitt von 15.370 € pro Einwohner (Statistisches Landesamt BW). Die Arbeitslosenquote pendelte in den letzten Jahren um 4 %. Auch als Wirtschaftsstandort spielt Altensteig trotz schlechter Verkehrsanbindung eine Rolle. Altensteig ist mit der Stadt Nagold einer der beiden Industriestandorte im Landkreis Calw. Weltweit bekannt ist die Unternehmensgruppe Boysen, die 2.100 Mitarbeiter an 17 Standorten im In- und Ausland beschäftigt und ihre Hauptverwaltung und Fertigung in Altensteig hat. Der Automobilzulieferer und Entwickler von Innovationen in der Abgastechnologie liefert an namhafte Automobilhersteller im In- und Ausland, sowie an eine Vielzahl neu- bzw. ausgegründeter Technologiefirmen. Ein wichtiger Arbeitgeber ist außerdem die vor über 130 Jahren in Altensteig als Schmiede gegründete Firma Friedrich Bühler. Sie hat sich in der 5. Generation zu einem modernen Stahlbau-Unternehmen mit rund 150 Arbeitsplätzen entwickelt und hat sich als Anbieter von komplexen Stahlbau-Konstruktionen (z.B. Zeppelin-Museum Friedrichshafen) einen Namen gemacht. Gesunde mittelständische Betriebe bilden das solide Fundament für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe in der Stadt Altensteig. 2014 gab es in Altensteig 8 Betriebe im Sektor des verarbeitenden Gewerbes mit 1.354 Beschäftigten. Dennoch überwiegen die Berufsauspendler mit 2.621 Personen die Berufseinpendler mit 2.068 (Statistisches Landesamt BW). Die Oberzentren Karlsruhe und Stuttgart sind jeweils etwa 70 km entfernt und mit dem Auto in ca. 1,5 Stunden zu erreichen. Die 50 km entfernte Stadt Pforzheim ist in ca. 1 Stunde erreichbar. Der nächste Autobahnanschluss ist Herrenberg zur A 81, erreichbar in 35 Minuten Autofahrt. Tübingen ist 45 km entfernt und in 55 Minuten erreichbar. Seit Ende 2014 gibt es eine K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E Die pittoreske Altstadt mit Fachwerkhäusern und Schutzburg aus dem 13. Jahrhundert ist Anziehungspunkt für Tagestouristen, überwiegend aus Deutschland. 2014 wurden 71.115 Übernachtungen gezählt, davon waren 89 % deutsche Touristen. Die durchschnittliche Verweilzeit betrug 2,3 Tage, die Auslastung der Übernachtungsmöglichkeiten lag bei knapp 23 % (Statistisches Landesamt BW). Aufgrund der Lage im Naturpark Nordschwarzwald gibt es in der Umgebung vielfältige Möglichkeiten für Naturerlebnisse und sportliche Betätigung. Ein weitläufiges und gut ausgeschildertes Wegenetz auf der Gemarkung lädt zum Wandern und Radfahren ein. 3 Schnellbusverbindung zur S-Bahnhaltestelle in Herrenberg, von wo es im Halbstundentakt gute Bahnverbindungen nach Stuttgart mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten gibt. Die mitten durch das Stadtzentrum verlaufende Bundesstraße B28 stellt eine starke Beeinträchtigung für die Attraktivität des Zentrums dar. Die Verkehrsbelastung zieht Leerstände nach sich und hemmt Investitionen in die Instandhaltung der Gebäude. Die beeinträchtigte Aufenthaltsqualität ist zudem nachteilig für die Geschäftswelt. Abbildung 1: Lage der Stadt Altensteig in Baden-Württemberg Wart Hornberg Berneck Überberg Altensteigdorf K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E Garrweiler 4 Walddorf Spielberg Abbildung 2: Ortsteile Stadt Altensteig 2.2. Das Quartier „Untere Stadt“ 2.2.1. Abgrenzung der Quartiers Das Quartier umfasst den Stadtkern mit Rathaus, Marktplatz und Geschäftszentrum. Es erstreckt sich beidseits der Nagold von der Kaufhausbrücke bis zur Sternenbrücke mit einer Verlängerung in die Wilhelmstraße. Aufgrund energetischer Überlegungen geht die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Quartierskonzept etwas über die Abgrenzung des geplanten Sanierungsgebietes hinaus. Abbildung 3: Abgrenzung des Quartiers Insgesamt umfasst das Quartier 162 Gebäude. 2.2.2. Gebäudebestand Insgesamt umfasst das Quartier 162 Gebäude. Die Gebäude im Quartier sind überwiegend drei- bis viergeschossig. 2014 gab es in Altensteig 338 Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten; im Quartier sind es 65 (Daten Stadtverwaltung). Demnach stehen im Quartier 19 % der Mehrfamilienhäuser in der Stadt Altensteig. In fast jedem Gebäude wird das Erdgeschoss gewerblich genutzt. Hier handelt es sich überwiegend um Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch zahlreiche gastronomische Betriebe sind im Stadtkern zu finden. Darüber hinaus gibt es wenige handwerkliche Betriebe, vor allem an der Rosenstraße im Nordwesten des Quartiers. Außerdem finden sich im Quartier einige öffentliche Gebäude: das Rathaus mit der benachbarten Musikschule und dem dahinter liegenden Parkhaus, die Stadtbibliothek mit darüber liegenden Wohnungen am Steilhang zur Oberen Stadt (alter Stadtkern), einen Kindergarten mit weiteren Wohnungen in der Bahnhofstraße sowie Sozialwohnungen und ein weiteres Parkhaus in der Wilhelmstraße. K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E Das Quartier liegt im Stadtkern der Stadt Altensteig, weshalb hier zahleiche Gebäude anzutreffen sind, die unter Denkmalschutz stehen. Die Siedlungsstruktur ist im Stadtkern besonders dicht, d.h. die meisten Gebäude grenzen an Nachbargebäude an. Charakteristisch ist die bis an die Ufermauer der Nagold reichende Bebauung. 5 2.2.3. Bewohnerstruktur Der Energieverbrauch eines Wohnhauses wird nicht nur durch den energetischen Zustand der Gebäudehülle und der technischen Anlagen bestimmt. Auch die Anzahl der Hausbewohner und deren Nutzerverhalten sind wichtige Einflussgrößen, die sich mit den verschiedenen Lebensabschnitten verändern. Im Rahmen eines energetischen Quartierskonzeptes liefern demografische Daten daher wichtige Hinweise zum Energieverbrauch und zu der Wahrscheinlichkeit von Nahwärmeanschlüssen. Eine Wärmeversorgung zu sozialverträglichen Kosten und die Aufwertung des Ortsbildes können die Lebensqualität im Ort erhöhen und sich dadurch positiv auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken. Altersstruktur Das Durchschnittsalter in der Stadt Altensteig lag 2013 mit 43 Jahren knapp unter dem Landesdurchschnitt von 43,2 Jahren. Im Quartier ist die Altersgruppe der 19- bis 25-Jährigen überdurchschnittlich stark vertreten. Hingegen ist der Anteil der über 40-Jährigen vergleichsweise gering. Abbildung 4: Altersstruktur im Quartier im Vergleich zur Gemeinde Altensteig und dem Land BW (endura kommunal, Statistisches Landesamt BW 2015) K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E Nationalitäten 6 Der Ausländeranteil in der Stadt Altensteig ist nach den Angaben des Statistischen Landesamtes seit 1998 von 14,3 % auf 12 % im Jahr 2014 gesunken. Im Quartier fällt der Ausländeranteil mit 26,6 % deutlich höher aus, wobei die größten Gruppen die Mitbürger türkischer, portugiesischer und rumänischer Herkunft sind (Angaben der Stadtverwaltung). Anzahl 452 68 23 15 8 7 7 6 5 5 5 15 Summe: 616 Nationalität deutsch türkisch portugiesisch rumänisch polnisch vietnamesisch kroatisch bulgarisch italienisch kosovarisch bosnisch sonstige Haushaltsgröße Ausgehend von den Daten aus den Rückläufern wird von ca. 260 Wohneinheiten ausgegangen. Kombiniert mit den Daten der Stadtverwaltung zu der Zahl der Bewohner pro Gebäude wurde eine Haushaltsgröße im Quartier von durchschnittlich 2,26 Bewohnern pro Haushalt ermittelt. Sie ist damit höher als die durchschnittliche Haushaltsgröße in Altensteig insgesamt, die 2014 bei 2,1 Bewohnern lag (Statistisches Landesamt). Entsprechend ist ein niedrigerer Energieverbrauch pro Person zu erwarten, da mehrere Personen sich Haushaltsgeräte etc. teilen. Eigentumsverhältnisse Laut Angaben der Stadtverwaltung gehören die Gebäude im Quartier 252 Eigentümern. 165 der Eigentümer haben eine vom Objekt abweichende Postanschrift. 65 % der Eigentümer wohnen also nicht im Gebäude. Da es in den meisten Gebäuden mehrere Wohneinheiten gibt, ist anzunehmen, dass in Gebäuden, deren Eigentümern selbst im Gebäude wohnen, oftmals weitere Wohneinheiten vermietet sind. Der Anteil der Mieterhaushalte liegt also aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher als 65 %. Ein hoher Anteil an Mieterhaushalten ist typisch für Stadtzentren. Die hohe Anzahl der Mieter im Quartier erschwert die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen, da die Mieter keine Entscheidungsbefugnis besitzen und das Interesse der Eigentümer, Gebäude zu sanieren, bei Mietobjekten geringer sein dürfte als bei selbst genutztem Wohneigentum. Der hohe Anteil der Mieterhaushalte unterstreicht die Bedeutung von Information und Aufklärung der Bewohner im Quartier. Es muss deutlich gemacht werden, welche Möglichkeiten die Mieter haben, durch Verhaltensänderungen Energie zu sparen. 2.3.1. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt den überwiegenden Teil des untersuchten Quartiers als Mischgebiet (braun) dar. Ausnahmen bilden die Flächen für den Gemeinbedarf (pink) um Musikschule und Parkhaus an der Poststraße, um das Gemeindehaus mit Evangelischem Gemeindezentrum und die benachbarte alte Schule sowie das Grundstück an der Ecke Wilhelmstraße/ Postplatz. An zahlreichen K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E 2.3. Übergeordnete Planungen 7 Stellen in der Altstadt wird auf eine Belastung der Böden durch umweltgefährdende Stoffe hingewiesen (blaue Kreise). Abbildung 5: Darstellung des Quartiers im Flächennutzungsplan 2.3.2. Bauleitplanung In den Bebauungsplänen wird die Kernstadt als Mischgebiet dargestellt. Da die Bebauungspläne bereits vor längerer Zeit erstellt wurden, gibt es außer allgemeinen Textfestsetzungen zur Zulassung von Photovoltaikanlagen keine Aussagen zu energetischen Aspekten. Eine Ausnahme bildet lediglich der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Verkaufsflächen am Postplatz“ aus dem Jahr 2015, der an der Wilhelmstraße schräg gegenüber dem Parkhaus ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausweist. Die Flächen sollen an einen Schuh- und einen Textilfachmarkt vermietet werden. Die Textfestsetzungen enthalten die Hinweise, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien geprüft werden soll und Photovoltaikanlagen auf dem Dach zulässig sind (Stadt Altensteig 2015). K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E 2.3.3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept 8 2012-2014 wurde im Auftrag der Stadt ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit Bürgerbeteiligung erarbeitet. „Durch eine verkehrliche Neuregelung, die Gestaltung des öffentlichen Raumes und die Einbeziehung der Nagold in ein attraktives Freiraumkonzept soll die Aufenthaltsqualität erhöht und Altensteig als Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum für ein weites Umland gestärkt werden. Ziel ist es, die Stadt in ihren zentralen Handlungsfeldern strategisch auszurichten und in der Region zu positionieren“ (KE 2014). Dabei wurden Schwerpunkte der Stadtentwicklung festgelegt und in einem konkreten Investitionsprogramm dargestellt. Um das Stadtbild zu verschönern und damit die Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum Altensteig zu erhöhen, soll unter anderem eine Auf- wertung durch private Modernisierungsmaßnahmen angeregt werden. Damit soll der Einzelhandel gestärkt und Leerstand vermieden werden. Die Ziele für das Stadtzentrum Altensteig sind: Organisation und Lenkung des Verkehrs Aufwertung der Einkaufsstraße und des Marktplatzes Aufwertung der Innenstadt als Wohn- und Gewerbestandort Ausweitung des gastronomischen Angebotes. Einen Schwerpunkt des ISEK bildet die Stadterneuerung „Untere Stadt“, wobei hier die Umsetzung des Verkehrskonzeptes und des Gestaltungskonzeptes „Untere Stadt“ mit Fokus auf der Aufwertung des öffentlichen Raumes im Vordergrund stehen. Insbesondere soll die heute kaum wahrnehmbar durch das Stadtzentrum fließende Nagold erlebbar gemacht werden. Abbildung 6: Öffentliche Plätze im Wettbewerbsgebiet (Stadt Altensteig 2014) Zur Umsetzung wurde Ende 2014 die Aufnahme der „Unteren Stadt“ in das Landessanierungsprogramm beantragt. Dadurch stehen privaten Wohnungsbesitzern Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Da ein Großteil der privaten Gebäude bereits Teil eines früheren Sanierungsgebietes war, bilden im aktuellen Sanierungsgebiet Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes den Schwerpunkt. Insbesondere sollen die Poststraße als Hauptachsen und die im Quartier verstreuten Plätze eine höhere Aufenthaltsqualität bekommen. 2.3.4. Baukulturelle Zielsetzungen Das Landesdenkmalamt listet 18 Gebäude im Quartier, darunter die Musikschule. Sanierungsmaßnahmen an diesen Gebäuden müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E In der Konsequenz wurde ein städtebaulicher Wettbewerb für die Gestaltung der „Unteren Stadt“ ausgelobt mit dem Ziel, Defizite in den Bereichen Verkehr, Handel, Aufenthaltsqualität und Stadterlebbarkeit abzubauen und somit die Zukunftsfähigkeit der Stadt Altensteig zu sichern. 9 Abbildung 7: Denkmalgeschützte Gebäude im Quartier (Stadt Altensteig; Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 26 Denkmalpflege) 2.3.5. Klimaschutzziele von Bund und Land Die Bundesregierung hat im Jahr 2010 folgende Klimaschutzziele beschlossen: die Treibhausgasemissionen sollen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um 80 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 gesenkt werden. Der Primärenergieverbrauch soll bis 2020 gegenüber 2008 um 20 % und bis 2050 um 50 % sinken. Das Land Baden-Württemberg hat mit seinem Klimaschutzkonzept das Ziel einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 80 % bis zum Jahr 2050 im Vergleich zum Basisjahr 1990 beschlossen. Das Land legt einen Handlungsschwerpunkt auf den Bereich der Wärmeversorgung. Energieeffizienz und Energieeinsparung sind prioritäre Handlungsfelder für die Energiepolitik des Landes. Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit jährlich weniger als 1 % (2008) auf 2 % des gesamten Gebäudebestands verdoppelt werden. In Bezug auf den Primärenergieverbrauch hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, diesen bis 2020 um 20 % gegenüber 2008 zu senken. K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E 2.3.6. Klimaschutzziele der Stadt Altensteig 10 Mit der Beauftragung eines Klimaschutzkonzeptes hat die Stadt Altensteig bewiesen, dass sie ihre Verpflichtungen ernst nimmt, auf lokaler Ebene einen Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland zu leisten. Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes hat sich die Stadt Altensteig mit dem „Energie- und klimapolitischen Leitbild 2030“ folgende Ziele gesetzt: 1. Senkung der Kohlendioxid-Emissionen bis Ende des Jahres 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 gemäß den Zielen der Bundesregierung. 2. Deckung von mindestens 15 % des Gesamtwärmebedarfs der Stadt Altensteig aus Nahwärmenetzen sowie aus Mikronetzen bis zum Jahr 2030. 3. Verdopplung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) am Stromverbrauch von derzeit 7 % auf 14 % bis zum Jahr 2030. 4. Verdopplung der installierten Leistung von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 2012. 5. Erhöhung des Anteils des auf der Gemarkung erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien auf 50 – 60 % bis 2030. Die Verteilung des Endenergieverbrauchs auf die verschiedenen Sektoren in Altensteig macht deutlich, dass die privaten Haushalte mit 36 % (Daten aus dem Jahr 2011) nach dem Verkehr den zweitgrößten Energieverbraucher stellen. 2% 39% 36% 23% Wirtschaft Haushalte Stadt Verkehr Abbildung 8: Endenergieverbrauch nach Sektoren 2011 (Klimaschutzkonzept der Stadt Altensteig) Die Stadt Altensteig hat umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden durchgeführt und ist der Bürgerschaft damit mit gutem Beispiel vorangegangen. Dazu gehören neben Maßnahmen an der Gebäudehülle und dem Einbau neuer Heizanlagen auch der Anschluss des im Quartier gelegenen neuen Rathauses und der benachbarten Musikschule an das Nahwärmenetz der Stadtwerke. K AP I T E L : A U SG A NG SL A G E Das Quartierskonzept ist ein Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele in Altensteig. Eine effizientere Wärmeversorgung, wenn möglich auf regenerativer Basis, soll die Stadt dem Ziel der Reduktion des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen näher bringen. 11 3. Methodik Bei den Heizungen im Quartier handelt es sich zu einem erheblichen Anteil um ältere Heizungsanlagen. Zudem ist die Gebäudehülle oftmals sanierungsbedürftig. Hier besteht ein großes Energie- und CO2-Einsparpotential, das erschlossen werden soll. 3.1. Vorgehensweise Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Arbeitsschritte bei der Erarbeitung des Quartierskonzeptes. Datenerhebung (Fragebogen, Expertengespräche, Ortsbegehung) Datenanalyse, Potentiale EE Ausgestaltung energetischer Maßnahmen (Einsatz EE, Sanierungsmaßnahmen, zentrale Versorgung) Öffentlichkeitsarbeit/ Einbindung der Akteure Konzept "Energie im öffentlichen Raum", Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit Mikronetz Abbildung 9: Methodik K AP I T E L : M E T H O D I K Im März 2015 stellte die Stadt Altensteig einen Förderantrag für ein integriertes Quartierskonzept bei der KfW. Dieser Antrag wurde mit einer Laufzeit von 1,5 Jahren genehmigt Für die interessierte Öffentlichkeit und insbesondere für die Eigentümer und Mieter von Gebäuden im Quartier fand am 14.04.2015 eine Informationsveranstaltung statt, in der noch vor Beginn der Arbeiten im Quartier sowohl über das Sanierungsgebiet als auch über Inhalte und Zweck des Quartierskonzeptes informiert und zur Mitarbeit aufgefordert wurde. 12 Anschließend wurden Fragebögen an die Gebäudeeigentümer im Untersuchungsgebiet versandt, um die unmittelbar betroffenen Bürger aktiv am Prozess zu beteiligen. Erfragt wurde in diesem Zusammenhang unter anderem der momentane Energieverbrauch und geplante Sanierungsvorhaben sowie das Interesse an bestimmten Versorgungsmöglichkeiten (s. Fragebogen im Anhang). Ergänzt wurde die Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten durch eine Ortsbegehung. Darüber hinaus fanden wiederholte Gespräche mit wichtigen Akteuren statt, z.B. mit den Stadtwerken, dem Gewerbeverein, den Verwaltungen von Mehrfamilienhäusern, der Sparkasse und der Volksbank. Die ausgefüllten Fragebögen wurden im Mai/Juni 2015 ausgewertet. Danach folgten ergänzende Analysen und die Anfertigung eines energetischen Profils des Quartiers. Aufbauend auf den Erkenntnissen wurden Maßnahmen formuliert. Hierbei wurde auf Wunsch der Stadtverwaltung die Machbarkeit eines Mikronetzes in der Straße „Am Brunnenhäusle“ detailliert untersucht inklusive technischer Auslegung von Heizanlage und Netz sowie der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Außerdem wurden mit der Formulierung von energetischen Prioritäten für die Förderrichtlinie und der Formulierung einer Gestaltungsrichtlinie Synergien mit dem Sanierungsgebiet hergestellt. Darüber hinaus wurde das Thema Energie im öffentlichen Raum ausführlich behandelt. Am Ende des Bearbeitungsprozesses wurden die Bürger in einer öffentlichen Veranstaltung über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert. Parallel wurde in der örtlichen Presse und über die Homepage der Stadtverwaltung informiert. Analyse • Städtebauliche Ausgangssituation • Energetische Ausgangssituation • CO2-Bilanzierung • Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien Potenzial- • Energieeinsparpotenziale durch Sanierungsstrategien • Effizienzsteigerung systemischer Versorgungsstrategien ermittlung • Bauliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Heizungsaustausch, Wärmedämmung) • Versorgungssysteme (z.B. Nahwärmenetz, Mikronetz) Maßnahmen -entwicklung • Energie im öffentlichen Raum • Förderrichtlinie und Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet • Öffentlichkeitsarbeit, Änderung Nutzerverhalten, Fördermittelinformation Umsetzung • Controlling Abbildung 10: Ablauf integriertes Quartierskonzept 3.2. Datengrundlagen Zur energetischen Situation der einzelnen Gebäude im Quartier hat endura kommunal eine eigene Datenerhebung durchgeführt. Die Datenerhebung erfolgte mit Hilfe von Fragebögen, die an Haushalte im Quartier verteilt wurden. Daten zu den öffentlichen Gebäuden stammen direkt von der Stadtverwaltung bzw. von den Stadtwerken Altensteig. Ergänzende Informationen wurden bei Ortsbegehungen und Expertengespräche mit wichtigen Akteuren in der Stadt erhoben. Mit Hilfe von Berechnungstools von endura kommunal wurden die Daten ausgewertet. Befragt wurden die Hauseigentümer/innen des Quartiers bezüglich der verwendeten Heizungsart, des Energieträgers und des Wärmeverbrauchs. Auch wurden Fragen zum Baualter der Gebäude und K AP I T E L : M E T H O D I K Wichtige Arbeitsgrundlagen sind der Bericht zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept und die Ergebnisse des darauf folgenden städtebaulichen Wettbewerbs. Das ISEK wurde 2012-2014 von der KE (Kommunalentwicklung, Stuttgart) erarbeitet und liefert wichtige Daten zu städtebaulichen Missständen und Empfehlungen zur zukünftigen Entwicklung des Stadtkerns. 13 dem Sanierungszustand gestellt, um möglichst genaue Daten des Gebiets zu erhalten. Des Weiteren wurden das Interesse an erneuerbaren Energien und die grundsätzliche Bereitschaft zum Anschluss an eine zentrale Wärmelösung abgefragt. In einem späteren Schritt wurden Keller von ausgewählten Gebäuden besichtigt und noch fehlende Daten per Zusatz-Fragebogen bzw. in persönlichen Gesprächen erfragt. Daten zum Ist-Zustand der Gebäude ohne rückläufige Fragebögen wurden mithilfe der Daten der Rückläufer und der Daten aus der Ortsbegehung extrapoliert. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Abbildung 11: Rückläufer aus dem Quartier 14 4. Analyse energetischer Ist-Zustand Im Quartier befinden sich insgesamt 162 Gebäude. Die Eigentümer von 68 Gebäuden haben den Fragebogen beantwortet. Die Rücklaufquote liegt damit bei 42 %, was vergleichsweise sehr gut ist. 4.1. Energetischer Sanierungsbedarf der Wohngebäude Die Bausubstanz des Gesamtgebäudebestandes wurde von der KE nach dem äußeren Erscheinungsbild bewertet. Unter energetischen Aspekten sind allein die beheizten Gebäude im Quartier ausschlaggebend. Wirtschaftsgebäude wurden nicht berücksichtigt. Das Quartier umfasst insgesamt 161 Gebäude mit einem relevanten Heizenergiebedarf. Es ist zu beachten, dass sich der energetische Zustand eines Gebäudes nicht allein aus dem äußeren Erscheinungsbild der Bausubstanz ableiten lässt. Daher wurden im Fragebogen Angaben zur Gebäu- dehülle und zur Gebäudetechnik abgefragt. Bezüglich der Gebäudehülle wurde um eine Einschätzung der Qualität der Dämmung von Dach, Fassade, sowie Kellerdecke bzw. Bodenplatte gebeten. Dämmung 100% 90% 80% 70% 60% sehr gut 50% gut 40% schwach 30% nicht gedämmt 20% 10% 0% Dach/oberste Geschossdecke Fassade Kellerdecke/Bodenplatte Abbildung 12: Sanierungsstand nach Gebäudeteilen – Untere Stadt II (endura kommunal, Auswertung Befragung 2015) Die meisten Rückläufer gaben an, dass die Gebäude nicht gedämmt sind. Knapp 70 % der Kellerdecken bzw. Bodenplatten sind nicht gedämmt. Dies trifft auf knapp 60 % der Fassaden und ca. 45 % der Dächer bzw. obersten Geschossdecken zu. Im Quartier gibt es also ein erhebliches Potential zur Einsparung von Heizenergie, das durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen erschlossen werden soll. Etwa drei Viertel der Gebäude im Quartier wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut. Eine Gebäudedämmung, wenn vorhanden, entspricht bei weitem nicht dem heutigen Stand der Technik. Der Gebäudebestand im Quartier muss daher nach seinem Baualter differenziert werden, um Aussagen zum Sanierungsbedarf ableiten zu können. Leerstand Bei der Befragung gaben 15 Eigentümer an, dass ihr Gebäude zumindest teilweise leer steht. Meist handelt es sich bei dem Leerstand um das Erdgeschoss. Wenn man die Angaben der Rückläufer auf den gesamten Gebäudebestand hochrechnet, kann man von knapp 40 teilweise leer stehenden Gebäuden im Quartier „Untere Stadt“ ausgehen. Die meisten Leerstände sind entlang der stark befahrenen und daher für das Wohnen weniger attraktiven Poststraße (B28) zu finden. Hier konzentrieren sich demnach die Gebäude im Quartier, die äußerlich erhebliche Mängel aufweisen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Leerstand ein hoher Sanierungsbedarf bei Gebäudehülle und Gebäudetechnik vorliegt. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Auch Aussagen zum Alter der Heizanlage können nicht aus dem äußeren Erscheinungsbild abgeleitet werden. Die verwendete Heiz-Technologie kann anhand des Schornsteintyps, des Vorhandenseins von Einfüllstutzen für Heizöl und aus Holzlagern abgeschätzt, aber nicht sicher benannt werden. Diese Angaben wurden über den Fragebogen abgefragt und werden in Kapitel 4.2.2 behandelt. 15 Abbildung 13: Gebäudealter Untere Stadt II (Rückläufer und Ortsbegehung) (endura kommunal, Auswertung Befragung und Ortsbegehung 2015) 4.2. Wärme K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Zum Verständnis der Bewertung des energetischen Ist-Zustandes im Quartier seien zunächst einige Fachbegriffe definiert: 16 Endenergie ist die gelieferte Menge eines Energieträgers (Heizöl, Gas, Holz, Strom, etc.), die in der Energiekostenabrechnung ausgewiesen werden. Die Endenergie enthält somit die Anlagen-, Speicher- und Verteilverluste. Nutzenergie ist die Energiemenge, die von dem Verbraucher tatsächlich benötigt wird. Nutzenergie kann in Form von Wärme, Kälte, Licht und mechanischer Arbeit auftreten. Primärenergie ist die Endenergie plus die Aufwendungen, die zur Gewinnung, Verarbeitung und dem Transport der Endenergie zum Verbraucher erforderlich ist. Die Primärenergie umfasst den gesamten Energieaufwand für den Endverbraucher. Der Primärenergiefaktor dient zur Berechnung der CO2Emissionen als Faktor der Umweltbilanz. Der in diesem Konzept verwendete nichterneuerbare Anteil des Primärenergiefaktors gibt an, wie viel fossile Energie für die Bereitstellung des Energieträgers in vorgelagerten Prozessketten und beim Einsatz benötigt wird. 4.2.1. Wärmeversorgungsinfrastruktur im Quartier Gasnetz Das wichtigste Energieversorgungssystem im Quartier ist das Gasnetz. Es durchzieht fast alle Straßen des Quartiers. Im Quartier sind insgesamt 79 Gebäude an das Gasnetz angeschlossen. Abbildung 14: Gasanschlüsse im Quartier Ein weiteres Energieversorgungssystem im Quartier ist das Nahwärmenetz, das ebenfalls von den Stadtwerken betrieben wird. Die Heizzentrale befindet sich in der Hohenbergschule nördlich des Quartiers und besteht aus drei Erdgas-BHKWs mit einem Wirkungsgrad von mehr als 90 %. Geplant sind die Installation eines Solarabsorbers und einer Wärmepumpe, um die Komponenten der Heizzentrale als virtuellen Stromspeicher nutzen zu können und mit der marktgesteuerten Fahrweise der BHKWs (Strom- oder Wärmeproduktion) die Wirtschaftlichkeit weiter zu optimieren. Anschlussnehmer in Quartier sind drei öffentliche Gebäude (Rathaus, Musikschule, Stadtbibliothek) sowie neun private, unter denen die Volksbank und das Evangelische Gemeindezentrum als Großverbraucher hervorzuheben sind. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Nahwärmenetz 17 Abbildung 15: Nahwärmeanschlüsse im Quartier Strom Mit 12,3 % (Rückläufer) wird erstaunlich oft Strom als primärer Energieträger genutzt (9 Fälle). Stromheizungen sind als Einzelfälle quer über das Untersuchungsgebiet verteilt. Bei fast allen mit Strom beheizten Gebäuden handelt es sich um eine Kombination von Wohn- und Geschäftsgebäude. Alle nutzen Nachtspeicheröfen, wobei zwei mit Kaminöfen zuheizen, zwei mit Gas-Einzelöfen. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Heizöl 18 Obwohl fast alle Häuser im Untersuchungsgebiet die Möglichkeit eines Gasanschlusses hätten, werden laut Rückläufern 24,7 % der Gebäude (18 Stück) noch mit Heizöl beheizt. Dies ist insbesondere in der Poststraße, der Rosenstraße und der Wilhelmstraße der Fall. Ein Großverbraucher mit Erdölheizung ist bislang noch das Hotel Traube (Rosenstraße 6), dessen Fortbestand mittelfristig jedoch mangels Nachfolger unklar ist. Ein weiterer Großverbraucher ist das Gebäude mit der Gastronomie am Postplatz (Poststraße 28). Holz Der Energieträger Holz spielt erstaunlicherweise eine absolut untergeordnete Rolle im Quartier. Dies liegt wahrscheinlich am Mangel an Lagerfläche im dicht bebauten Zentrum Altensteigs. Holz ist für zwei Gebäude der Hauptenergieträger. Einmal handelt es sich um eine neue Zentralheizung auf Basis von Holzpellets, im zweiten Fall ist es ein Holz-Einzelofen in Verbindung mit einer Werkstatt. In fünf Fällen wird Holz als sekundärer Energieträger in Kamin- oder Kachelöfen genutzt. Folgende Karte zeigt die Verteilung der Primärenergieträger im Quartiers, d.h. welches Gebäude mit welchem Haupt-Energieträger beheizt wird. Abbildung 16: Räumliche Verteilung der Energieträger im Quartier (Befragung und Ortsbegehung 2015) Zusätzliche Energieträger Im Fragebogen wurde auch nach zusätzlichen Energieträgern gefragt. Den Angaben zufolge wird in etwa 15 % der Gebäude ein zweiter Energieträger genutzt. Bei einem Viertel handelt es sich um Kaminöfen, die mit Holz beheizt werden. Tabelle 1: Anzahl der Gebäude aus Rücklauf nach Energieträger Erdgas Strom Holz Nahwärme Anzahl Gebäude mit Hauptenergieträger 18 36 8 2 7 Anzahl Gebäude mit Zusatz-Energieträger 2 3 2 5 - Bei drei Gebäuden kommen neben dem Hauptenergieträger bereits erneuerbare Energien in Form einer Photovoltaikanlage zum Einsatz, bei fünf Gebäuden in Form von Solarthermie. Tabelle 2: Anzahl der Gebäude aus Rücklauf mit erneuerbaren sekundären Energieträgern Nutzung reg. Energien PV Solarthermie PV+Solarthermie Wärmepumpe 3 5 - - K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Heizöl 19 4.2.2. Anteile der Energieträger im Quartier Insgesamt liegt der Anteil fossiler Energieträger im Quartier bei fast 90 %! Klimaschädlich ist insbesondere das Heizöl, das laut Rückläufern im Quartier einen Anteil von etwa 25 % hat. Der Anteil des klimaneutralen Energieträgers Holz ist im Quartier bisher kaum von Bedeutung. Abbildung 17: Anteile der Energieträger im Quartier (nur Rückläufer) (endura kommunal, Auswertung Befragung 2015) 4.2.3. Wärmebedarf der Wohngebäude K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Gebäudetypologie 20 Um Lücken bei den Befragungsergebnissen im Quartier zu füllen, wurden alle Gebäude im Quartier einem Gebäudetyp zugeordnet. Mit Hilfe einer bei der Ortsbegehung erstellten Fotodokumentation wurden die Gebäude ohne Rücklauf einem Gebäudetyp zugeordnet. Anhand der Verbrauchsdaten aus den Rückläufen wurde der Energieverbrauch von Gebäuden gleichen Typs abgeschätzt, für die keine Angaben gemacht worden waren. Auf Basis dieser Daten wurde auch die Energie- und CO2Bilanz für das gesamte Quartier erstellt. Für die Klassifizierung der Gebäude wurde die deutsche Gebäudetypologie des IWU (Institut Wohnen und Umwelt GmbH) verwendet. Sie unterscheidet Baualtersklassen nach Einfamilienhäusern (EFH), Reihen- und Doppelhäusern (RH/DH), sowie (großen) Mehrfamilienhäusern (MFH) bzw. (GMH). Abbildung 18 stellt die Klassifizierung der Rückläufer dar. Es gibt unter den Rückläufern nur die Kategorien Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser. Das Baujahr der meisten Gebäude im Quartier datiert vor 1919. Viele der Mehrfamilienhäuser im Quartier wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 errichtet. Auch wenn unter den Rückläufern die Zahl der Einfamilienhäuser mit 51 zu 20 überwiegt, dominieren im gesamten Quartier die Mehrfamilienhäuser. Auf dieser Basis wurde für die Wohngebäude im Quartier ein Wärmebedarf von 5.283 MWh / Jahr ermittelt. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Abbildung 18: Klassifizierung der Gebäude nach den Baualtersklassen des IWU (nur Rückläufer) 21 4.2.4. Wärmebedarf der öffentlichen Liegenschaften Im Quartier befinden sich sieben kommunale Liegenschaften: das Rathaus mit angrenzender Musikschule und Parkhaus, ein Kindergarten in der Bahnhofstraße, die Stadtbibliothek in der Mühlstraße sowie die Sozialwohnungen und das Parkhaus in der Wilhelmstraße. Rathaus, Musikschule und Stadtbibliothek sind an das Nahwärmenetz angeschlossen. Tabelle 3: Energieverbrauch Wärme der öffentlichen Liegenschaften (Angaben des Bauamtes) Liegenschaft Fläche m² Wärme (kWh/a) Rathaus 7.427 462.861 Musikschule, Poststraße 47 1.472 88.575 Stadtbibliothek inkl. Wohnungen, Mühlstraße 3 630 54.629 Kindergarten inkl. Wohnungen, Bahnhofstr. 18 540 52.326 Sozialwohnungen Wilhelmstr. 17/1 130.000 Parkhaus hinter Rathaus - Parkhaus Wilhelmstraße - Summe 10.069 788.391 Insgesamt liegt der Wärmeverbrauch der öffentlichen Gebäude im Quartier bei ca. 788 MWh/Jahr. 4.2.5. Wärmebedarf der kirchlichen Gebäude Im Quartier gibt es zwei kirchliche Gebäude: das Evangelische Gemeindehaus und die Methodistische Kirche, die allerdings nur noch selten genutzt wird. Ersteres ist an das Nahwärmenetz angeschlossen, letztere wird mit Gas beheizt. Tabelle 4: Energieverbrauch Wärme der kirchlichen Gebäude K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Gebäude 22 Evangelisches Gemeindehaus Ecke Rosenstraße/ Bädergässchen Methodistische Kirche Ecke Hanfgässchen/ Paulusstraße Summe Wärme Strom 98.000 kWh/a 11.000 kWh/a 50.000 kWh/a 5.000 kWh/a 148.000 kWh/a 16.000 kWh/a Insgesamt liegt der Wärmeverbrauch der kirchlichen Gebäude im Quartier bei ca. 148 MWh/Jahr. 4.2.6. Wärmebedarf von Gewerbe, Handel, Dienstleistung Betriebsstruktur: Da das Quartier im Stadtkern liegt, sind gewerbliche Einheiten flächendeckend vertreten. Es handelt sich überwiegend um Einzelhandelsbetriebe und Büros, aber auch um gastronomische Betriebe. Abbildung 19: Betriebsarten (Kartierung der KE und Ortsbegehung endura kommunal 2015) Abbildung 20: Erdgeschossnutzungen (KE, Ortsbegehung 2015) K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Bei der Mehrzahl der Gebäude im Quartier ist das Erdgeschoß gewerblich genutzt. Zum Teil gibt es auch gewerbliche Nutzungen in Obergeschossen, insbesondere bei Hotels und in Form von Büros. Der Erhalt der vorhandenen Mischung aus „Wohnen“ und „Arbeiten“ wird ein wesentliches zu berücksichtigendes Kriterium im Rahmen der Sanierungsdurchführung sein. 23 Die konkreten Flächen und der jeweilige Wärmebedarf der einzelnen gewerblichen Einheiten im Quartier sind nicht bekannt. Die Flächen der gewerblichen Nutzungen wurden anhand der Angaben bei den Rückläufern (Zahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, Wohnfläche) und den Ortsbegehungen (Zahl und Nutzung der Geschosse pro Gebäude) abgeschätzt und mit der Kartierung der Gebäudenutzungen der KE (Nutzungen in Erdgeschoss und Obergeschoss) abgeglichen. Darüber wurde ermittelt, dass ca. 24,8 % der Geschossflächen im Quartier gewerblich genutzt werden. Abbildung 21: Verteilung der Energieträger bei gewerblicher Erdgeschossnutzung (KE, Ortsbegehung 2015) Die Verteilung der Energieträger beim Gewerbe im Quartier zeigt, dass auch die gewerblichen Einheiten überwiegend fossil beheizt werden. Bei den gewerblichen Einheiten handelt es sich in der Regel um Einzelhandels- oder Dienstleistungsbetriebe. Ihr Wärmeverbrauch wird dem von Wohngebäuden gleichgesetzt. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Der Endenergiebedarf des Gewerbes im Quartier beläuft sich demnach auf 1.742 MWh/Jahr. 24 4.2.7. Gesamtwärmebedarf im Quartier Im Quartier befinden sich einige größere Verbraucher wie z.B. das Evangelische Gemeindezentrum, Hotels, Gebäude mit Seniorenwohnungen und die Musikschule. Tabelle 5: Gesamt-Endenergieverbrauch Wärme im Quartier Untere Stadt Ist-Zustand über Verbrauch Rücklauf Endenergiebedarf [kWh/a] Wohngebäude 5.283.093 Öffentliche Gebäude 788.391 kirchliche Gebäude 148.000 Gewerbe 1.742.297 Gesamt 7.961.781 Aus dem Wärmebedarf der einzelnen Sektoren ergibt sich ein Gesamt-Endenergiebedarf für die Wärmeversorgung der Gebäude im Quartier „Untere Stadt“ von ca. 7.962 MWh/Jahr. 4.3. Stromversorgung und Strombedarf Im Konzept zur energetischen Sanierung des Quartiers „Untere Stadt“ liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich der Wärmeversorgung. Dennoch werden auch Stromversorgung und Strombedarf im Quartier mit betrachtet. Stromerzeugung: Im Quartier gibt es ein Laufwasserkraftwerk als kommunale Stromerzeugungsquellen. Privathaushalte haben nur vereinzelt eigene Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern. Wohngebäude: Der Strombedarf der Wohngebäude wurde anhand der durchschnittlichen Haushaltsgröße in Altensteig von 2,1 Pers./Haushalt und der Zahl der Wohneinheiten im Bestandsgebiet errechnet. Grundlage waren weiterhin Daten der Energieagentur Nordrhein-Westfalen zum durchschnittlichen Stromverbrauch in Deutschland je Haushaltsgröße. Für die Wohngebäude im Quartier wurde ein Strombedarf von 875.272 kWh/Jahr errechnet. Liegenschaften: Die Angaben zum Strombedarf der öffentlichen Gebäude im Quartier stammen von der Stadtverwaltung. Auch die Straßenbeleuchtung wurde berücksichtigt. Tabelle 6: Jährlicher Stromverbrauch der öffentlichen Liegenschaften Fläche m² Strom (kWh/a) Rathaus 7.427 240.675 Musikschule, Poststraße 47 1.472 7.880 Stadtbibliothek inkl. Wohnungen, Mühlstraße 3 630 23.068 Kindergarten inkl. Wohnungen, Bahnhofstr. 18 540 7.868 Sozialwohnungen Wilhelmstr. 17/1 25.921 Parkhaus hinter Rathaus 28.771 Parkhaus Wilhelmstraße 4.679 Summe 10.069 338.862 Der Strombedarf der öffentlichen Gebäude im Quartier beläuft sich auf etwa 339 MWh/Jahr. Für die Straßenbeleuchtung im Quartier werden ca. 28 MWh/Jahr benötigt. Insgesamt benötigt die öffentliche Hand im Quartier 370 MWh/Jahr. Kirchliche Gebäude: Die Daten zu den kirchlichen Gebäuden stammen von den Kirchengemeinden. Tabelle 7: Jährlicher Stromverbrauch der kirchlichen Gebäude kirchliche Gebäude ev. Methodistische Kirche Stromverbrauch [kWh/a] 5.000 kWh evangelisches Kirchengemeinde 11.000 kWh Gesamt 16.000 kWh Der Strombedarf der kirchlichen Gebäude im Quartier liegt bei etwa 16 MWh/Jahr. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Liegenschaft 25 Gewerbe: Zur Errechnung des Strombedarfs der gewerblichen Einheiten wurden die Angaben aus dem Leitfaden Energienutzungsplan Bayern zu Grunde gelegt: Tabelle 8: Durchschnittliche Wärmeverbräuche GHD nach Branchen (Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie 2011) GHD-Betriebe Berechnungsgrundlagen Flächenbezogener Kennwert [kWh/(m2a)] Spez. Kennwert [kWh/(BZE*a)] Bezugseinheit (BZE) Büroähnliche Betriebe 52 2420 Erw. Herstellungsbetriebe 46 4790 Erw. Einzelhandel 61 5000 Erw. Großhandel 51 6000 Erw. Beherbergung, Heime 73 8000 Erw. Gaststätten 113 6300 Erw. Backgewerbe 190 7400 Erw. Fleischerei/Metzgerei restliche Lebensmittel Wäschereien 226 35 233 9500 5100 9100 Erw. Erw. Erw. Schulen, Kindergärten 14 260 Schüler Verbraucherklassen Tabelle 9: Wärmeverbrauch Gewerbe im Quartier Gewerbe Metzgerei Gastronomie 169.500 kWh Bäckereien/Cafés Einzelhandel K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D 33.900 kWh 305.000 kWh Büro/Verwaltung 57.570 kWh Arztpraxen/Physiotherapie 42.060 kWh Gesamt 26 Stromverbrauch [kWh/a] 18.984 kWh 627.014 kWh Demnach ergibt sich für den Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) im Quartier ein Strombedarf von ca. 627 MWh/Jahr. Gesamt-Strombedarf im Quartier Insgesamt liegt der Strombedarf im Quartier inklusive der Straßenbeleuchtung bei ca. 1.885 MWh/Jahr. Tabelle 10: Gesamter jährlicher Stromverbrauch im Quartier Untere Stadt Sektor Stromverbrauch Wohngebäude 875.272 kWh Öffentliche Gebäude 338.862 kWh kirchliche Gebäude Gewerbe Straßenbeleuchtung Gesamt 16.000 kWh 627.014 kWh 28.128 kWh 1.885.276 kWh 4.4. Energie- und CO2-Bilanz nach Sektoren Eine Energie- und CO2-Bilanz zeigt, wie viel Energie in einem abgegrenzten Raum verbraucht wird und wie viele Emissionen, dargestellt in CO2-Äquivalenten, dadurch verursacht werden. Die Energie- und CO2-Bilanz spiegelt zunächst den Ist-Zustand wider. Durch den Vergleich mit einer Bilanz, die zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wird, können Entwicklungstrends offen gelegt werden. Insofern ist eine solche Bilanz auch ein wichtiges Monitoring-Instrument. Bei der Energie- und CO2-Bilanz wird der Anteil der einzelnen Sektoren – im Falle des Quartiers Untere Stadt: private Haushalte, öffentliche und kirchliche Gebäude, Gewerbe – ermittelt. Ist bekannt, in welchem Sektor die meiste Energie verbraucht wird, könne gezielt Maßnahmen definiert werden, mit denen der Energieverbrauch und die Emissionen gesenkt werden können. Die Werte wurden nach dem sogenannten bottom-up-Prinzip errechnet, d.h. es wurde von den realen Verbrauchszahlen in einzelnen Gebäuden hochgerechnet. Im Gegensatz dazu bricht man bei topdown-Prinzip Durchschnittswerte auf lokale Verhältnisse herunter. Auf Basis der Verbrauchsdaten aus der Gebäudeeigentümerbefragung konnten die Endenergie- und Primärenergiebedarfe sowie CO2-Emissionen für das gesamte Quartier hochgerechnet werden. Sie werden für die Strom- und für die Wärmebereitstellung getrennt ausgewiesen. 4.4.1. Treibhausgas-Emissionen aus der Wärmeversorgung im Quartier Der Primärenergiebedarf wird anhand des Primärenergiefaktors des Energieträgers, des Jahresnutzungsgrades und des Verbrauchs errechnet. Mit dem Emissionsfaktor des Energieträgers werden entsprechend auch der Endenergieverbrauch und die CO2-Emissionen ermittelt. Zur Berechnung der Primärenergiebedarfe wurden die Primärenergiefaktoren aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zu Grunde gelegt. Zur Berechnung des Gesamtwärmebedarfs wurden die Angaben der Verbräuche in den kommunalen und kirchlichen Gebäuden ergänzt. Die Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe in den gemischtgenutzten Gebäuden werden zur Berechnung des Wärmebedarfs den Wohngebäuden gleichgesetzt. Um die CO2-Emissionen errechnen zu können, muss bekannt sein, mit welchem Heizungstyp die Wärme produziert wird. Jeder Heiztechnologie können die resultierenden CO2-Emissionen pro kWh erzeugte Wärme (Emissionsfaktoren) zugeordnet werden. Grundlage für die Berechnungen der CO2Emissionen aus der Wärmebereitstellung sind die Nutzungsgrade der verschiedenen HeizTechnologien. In folgender Tabelle sind die entsprechenden Werte angegeben. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Der Wärmebedarf der Wohngebäude wurde durch Hochrechnungen der Wärmeverbräuche aus den Rückläufern ermittelt. Pro Gebäude wurde auf Basis des angegebenen bzw. geschätzten Wärmeverbrauchs und des Heizungstyps der Primärenergiebedarf errechnet. Die Erfahrung mit anderen Quartierskonzepten hat gezeigt, dass die Berechnung des Wärmebedarfs auf Basis der Gebäudetypologie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) i.d.R. zu hoch ausfällt. Die Schätzungen zur Heiztechnologie aus der Ortsbegehung ist nicht zuverlässig genug. Es hat sich gezeigt, dass die Hochrechnung aus den Rückläufern die genaueste Methode zur Berechnung des Gesamtwärmebedarfs im Quartier ist, insbesondere wenn der Rücklauf so hoch ist wie in Altensteig (> 40 %). 27 Tabelle 11: Kennzahlen verschiedener Heiztechnologien Primärenergiefaktor nach EnEV 2014 nichterneuerbarer Anteil Jahresnutzungsgrad bezogen auf Heizwert in [%] Emissionen pro kWh erzeugte Wärme [kgCO2/kWh] 1,8 99 % 0,58 0,0 für Umweltwärme 1,8 für Strom Jahresarbeitszahlen von 2,5 – 4,5 0,13 – 0,23 Heizöl 1,1 70 -90 % je nach Technik 0,33 Erdgas 1,1 70 -96 % je nach Technik 0,25 Holz (Pellets, Hackschnitzel) 0,2 60 -88 % je nach Technik 0,03 Erdgas-Blockheizkraftwerk 0,7 88 % (34el/54th) 0,13 Brennstoff Strom Wärmepumpe (nach deutschem Strommix und Umweltwärme) Der Primärenergiefaktor der Nahwärme Altensteig liegt aufgrund besonders hoher Wirkungsgrade der Erdgas-BHKWs bei nur 0,4. Die besonders niedrigen Emissionen bei der Holzbefeuerung entstehen dadurch, dass bei nachhaltigem Einschlag die gleiche Menge CO2 durch das Pflanzenwachstum aufgenommen, wie durch die Verbrennung abgegeben wird. Die übrigen Emissionen sind sogenannte indirekte Emissionen, die durch Waldwirtschaftsgeräte, Holztransporte etc. anfallen. In Tabelle 12 sind die ermittelten Endenergiebedarfe pro Jahr, die durchschnittlichen CO2-Emissionen und der nicht erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs im gesamten Quartier dargestellt. Insgesamt ergibt sich ein Endenergiebedarf im Quartier von 7.962 MWh pro Jahr. Auch durch die Elektroheizungen im Wohnbereich ergibt sich ein Primärenergiebedarf von 8.077 MWh/a. Die Wärmeversorgung des Quartiers verursacht aktuell CO2-Emissionen von 2.124 Tonnen/ Jahr. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Tabelle 12: Jährlicher Wärmeverbrauch und Emissionen in CO2-Äquivalenten nach Sektoren 28 Ist-Zustand über Verbrauch Rücklauf Wohngebäude Endenergiebedarf Primärenergiebedarf CO2-Emissionen [kWh/a] [kWh/a] [t/a] 5.283.093 5.670.246 1.455 öffentliche Gebäude 788.391 442.985 159 kirchliche Gebäude 148.000 94.200 31 Gewerbe 1.742.297 1.869.975 480 Gesamt 7.961.781 8.077.405 2.124 4.4.2. Treibhausgasemissionen aus der Stromversorgung Der Strombedarf wurde anhand der Rückmeldungen auf das gesamte Quartier hochgerechnet. Große gewerbliche Stromverbraucher sind z.B. die Volksbank und die Gaststätte mit Spielhalle in der Bahnhofstraße. Zur Berechnung des Strombedarfs in den gewerblichen Einheiten wurde nach den Durchschnittsverbräuchen verschiedener Branchen differenziert. Die Primärenergiebedarfe wurden anhand des Primärenergiefaktors 1,8 für den deutschen Strommix berechnet. Tabelle 13: Jährlicher Stromverbrauch und resultierende Emissionen in CO2-Äquivalenten Wohngebäude Öffentliche Gebäude kirchliche Gebäude Gewerbe 875.272 338.862 16.000 627.014 1.575.490 kWh 609.952 kWh 28.800 kWh 1.128.625 kWh CO2Emissionen pro Jahr 539 t/a 209 t/a 10 t/a 386 t/a Straßenbeleuchtung 28.128 1.128.625 kWh 17 t/a 1% 1.885.276 3.393.498 kWh 1.161 t/a 100 % Sektor Gesamt Stromverbrauch kWh Primärenergiebedarf nicht erneuerbar Anteil CO2Ausstoß 47 % 18 % 1% 33 % Insgesamt ergibt sich im Quartier ein Stromverbrauch von 1.857 MWh/Jahr, der somit einen Primärenergiebedarf von 3.393 MWh/J und die Emission von 1.161 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr verursacht (siehe Tabelle 13). 4.4.3. Gesamt-Treibhausgasemissionen aus dem Quartier Der Stromverbrauch im Quartier verursacht Treibhausgas-Emissionen in einer Größenordnung von 1.161 Tonnen pro Jahr. Die Summe der CO2-Emissionen aus der Wärmeversorgung im Quartier beträgt hingegen 7.962 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. 4.5. Energetische Potentialanalyse Das Potential zur Nutzung erneuerbarer Energien ist im Quartier sehr eingeschränkt. Daher kommen den anderen beiden Säulen des Klimaschutzes, der Steigerung der Energieeffizienz und vor allem der Energieeinsparung in Altensteig eine größere Bedeutung zu. 4.5.1. Potential für die Nutzung erneuerbarer Energien Es kann davon ausgegangen werden, dass die Preise für die im Quartier verbreitet genutzten fossilen Wärmeenergieträger in Zukunft nicht unerheblich steigen werden. Es ist zu prüfen, ob ökologisch und wirtschaftlich attraktive Alternativen existieren. Auch um die regionale Wertschöpfung voranzutreiben und nicht von fossilen Importen abhängig zu sein, sollen die der Stadt zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Das absolute Reduktionspotential im Bereich Wärme ist also deutlich größer als im Bereich Stromversorgung. Das Quartierskonzept legt daher den Schwerpunkt auf Möglichkeiten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen durch Maßnahmen zur Wärmeversorgung. 29 Einsatz erneuerbarer Energien Die Windenergie spielt im Quartier keine Rolle, da es in der Talsohle der Nagold und damit im Windschatten liegt. Auch die Geothermie ist als erneuerbare Energiequelle vernachlässigbar, da diese realistisch nur bei Neubauten umsetzbar ist, das Quartier jedoch fast vollständig bebaut ist. Wasserkraft Die Stadtwerke betreiben an der Nagold bereits 6 Wasserkraftwerke, mit denen sie ca. 10 % des auf der Gemarkung Altensteig verbrauchten Stroms erzeugen. Die Wasserkraft der Nagold könnte theoretisch noch stärker zur Stromgewinnung eingesetzt werden. Der Bau eines neuen Wasserkraftwerks ist aufgrund naturschutzrechtlicher Vorgaben jedoch sehr unwahrscheinlich. Realistischer ist ein Repowering bestehender Anlagen. Biomasse Von Bedeutung ist im Quartier die Biomasse. Insbesondere Holz kann hier als Energieträger zur Wärmeproduktion deutlich intensiver genutzt werden als bisher. Die rund 3.005 ha Wald in Altensteig nehmen rund 56 % der Gemarkungsfläche ein. Die Stadt Altensteig besitzt mit insgesamt 2.246 ha Waldfläche den größten kommunalen Forstbetrieb im Landkreis Calw. Nadelbäume machen im Stadtwald über 85 % des Baumbestandes aus. Derzeit werden rund 87 % des Holzeinschlags aus dem Stadtwald als Nadelstammholz verkauft und überwiegend in Sägewerken weiterverarbeitet. Die übrigen 13 % des Einschlags werden als Brennholz energetisch genutzt. Im Rahmen der Erarbeitung des städtischen Klimaschutzkonzeptes wurde inklusive des privaten Waldbesitzes ein Energieholzpotenzial von insgesamt 2.600 Efm pro Jahr ermittelt. Dies entspricht einem potentiellen jährlichen Wärmeertrag von 5.000 MWh und einer CO2-Einsparung von 1.500 Tonnen. Mit diesem Holzpotential könnten ca. 5 % des jährlichen Wärmebedarfs auf der Gemarkung Altensteig gedeckt werden. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Altensteig kann wegen seiner Lage im Schwarzwald über den eigenen Wald hinaus regional Holz beziehen und hat somit ein großes Potential vor allem im Bereich der Hackschnitzel-basierten Wärmeversorgung. Wird das Holzpotential genutzt, müssen keine importierten Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas eingesetzt werden. Dadurch wird der Abfluss von Geldmitteln ins Ausland reduziert und die regionale Wertschöpfung gestärkt. Zudem besitzt Holz, trotz mäßigem Jahresnutzungsgrad (siehe Tabelle 11), eine außer Konkurrenz stehende CO2-Bilanz. 30 Anzustreben ist eine Zentralheizung auf Holzbasis, z.B. als Ersatz von Ölheizungen. Voraussetzung für die Nutzung von Scheitholz ist u.a. eine ausreichend große Lagerfläche. Diese ist im dicht bebauten Stadtkern meist nicht gegeben, wohl aber an den Hanglagen beidseits der Nagold (s. Abbildung 22). Im Stadtkern können Pellets zum Einsatz kommen, die in Kunststoffbehältern gelagert werden, damit Feuchtigkeit aus den Kellern in der Nähe der Nagold abgehalten wird. Rauch- und Feinstaubbelastungen in der Tallage Altensteigs sind nicht zu befürchten. Zum einen gibt es bei Holz-Zentralheizungen keine Rauchentwicklung wie z.B. bei Schwedenöfen. Zudem wurden 2015 die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung an die Emission von Feinstäuben verschärft. Eine weitere Verschärfung ist für 2017 vorgesehen. Auf dem deutschen Markt gibt es elektrostatische Feinstaubabscheider, die bis zu 90 % des Feinstaubs aus dem Rauchgas filtern und die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung sicher einhalten (BINE Informationsdienst 2016). Maßnahmen zur Minderung von Staubemissionen aus Biomasseanlagen werden über das BAFA als Innovationsförderung finanziell gefördert mit 750 € für jede mit Anlagenkomponenten zur sekundären Abscheidung nachgerüstete Biomasseanlage (BAFA 2016). Abbildung 22: Potentialräume zur Nutzung von Holz als Energieträger Abbildung 23: Solarpotential (LUBW) K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Solarenergie In der Stadtmitte Altensteigs ist die mittlere jährliche solare Einstrahlung aufgrund der Lage in der Talsohle im landesweiten Vergleich sehr gering (LUBW 2016). Sie beträgt ca. 1.066 kWh/(m²*a). Eingesetzt werden können entweder Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung und Eigenstromnutzung oder Solarthermie-Anlagen zur Wärmeproduktion. 31 Photovoltaik Laut Potentialatlas des Landes Baden-Württemberg sind die Dächer von 158 Gebäuden im Quartier – darunter auch Nebengebäude – gut oder sehr gut für die Nutzung von PV-Anlagen geeignet. Auf Basis der GIS-Daten konnte eine theoretisch mögliche Modulfläche von 12.525 m² ermittelt werden. Dies entspricht bei den üblicherweise verkauften polykristallinen Modulen einer Leistung von 1.633 kWp. Das Potential zur Stromerzeugung mit PV-Anlagen liegt im Quartier somit bei insgesamt 1.021 MWh/Jahr. Solarthermie Sonneneinstrahlung kann mit solarthermischen Anlagen für die Wärmeversorgung genutzt werden. Theoretisches Potential: Solarthermischen Kollektoren zur Heizungsunterstützung erreichen in Deutschland einen mittleren Ertrag von 450 bis 600 kWh/m²*a, abhängig vom Kollektorwirkungsgrad und der solaren Einstrahlung. Die Solarstrahlung in Altensteig von 1.066 kWh/m²*a liegt im mittleren Bereich des deutschen Mittels (900 - 1.200 kWh/m²*a). Für Altensteig wird daher ein mittlerer Ertrag von 500 kWh/m²*a angenommen. Bei einer maximalen Modulfläche von 12.525 m² können somit in Altensteig theoretisch rund 6.263 MWh/Jahr durch Solarthermie erzeugt werden. Wirtschaftliches Potential: K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Um das wirtschaftliche Potential von Solarthermie in Altensteig zu bestimmen, wird die Annahme getroffen, dass für alle Gebäude im Quartier 15 % des jährlichen Wärmebedarfs durch Solarthermie gedeckt werden kann. Dies entspricht den Mindestanforderungen des EEWärmeG, welches in BadenWürttemberg bei einer Heizungserneuerung in Wohngebäuden 15 % erneuerbare Energien vorschreibt. Im Quartier könnten somit ca. 1.194 MWh/Jahr durch Solarthermie gedeckt werden. 32 Abbildung 24: Funktionsweise Solarthermie (Agentur für Erneuerbare Energie www.unendlich-viel-energie.de) Bei Solarthermie-Anlagen unterscheidet man zwischen Anlagen zur Warmwasserbereitung / Trinkwassererwärmung und Kombianlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Die Kombianlagen haben eine größere Kollektorfläche und einen größeren Speicher und können in der Übergangszeit die Raumheizung nennenswert mit solarer Wärme unterstützen. Ziel der Anlagen nur für die Warmwasserbereitung ist die vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs zwischen Mai und August. Photovoltaikanlagen werden in Zukunft auch einen Teil des Wärmebedarfes abdecken. Ausgerüstet mit Batteriespeichern und Wärmepumpen kann der Betreiber somit den Eigenstromanteil erhöhen. Der Einsatz dieser Lösung ist allerdings nur dort zu empfehlen, wo eine Wärmepumpe effizient betrieben werden kann. Dies ist typischerweise in Neubauten und energetisch sehr gut sanierten Bestandsgebäuden möglich. In diesen Fällen kann das Heizungssystem auf niedrige Temperaturen ausgelegt werden. Dies führt bei der Nutzung der Wärmepumpen zu einem besseren Verhältnis von Stromeinsatz zur Wärmeerzeugung (Jahresarbeitszahl). Dieses ist besonders für die kalten Wintermonate von Bedeutung, wenn die Photovoltaikanlage kaum Ertrag hat. In dieser Zeit ist der externe Strombezug dann besonders hoch. Abbildung 25: Karte Solarpotential und Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energiequellen 36 der 68 Rückläufer haben Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Sieben nutzen bereits erneuerbare Energien. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Es gibt einige größere Dachflächen, die aufgrund ihrer Ausrichtung für die Produktion von Strom oder Warmwasser geeignet sind. Zu nennen sind insbesondere die Dächer von Rathaus und benachbartem Parkdeck. 33 Tabelle 14: Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien Jetziger HauptEnergieträger Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie Heizöl 7 Erdgas 21 Nahwärme Strom 4 4 4.5.2. Energieeffizienz Das größte Potential zur Steigerung der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung ergibt sich durch den Wechsel des Energieträgers bzw. der Heiztechnologie: Nachtspeicheröfen K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Strom hat einen sehr hohen Primärenergiebedarf (vgl. Kapitel 4.2), da er in Deutschland noch immer überwiegend aus Kohle und Erdgas erzeugt wird. Zwar wurde der Primärenergiefaktor 2016 in der EnEV aufgrund des zunehmenden Anteils Erneuerbarer Energien im deutschen Strom-Mix auf 1,8 gegenüber dem Wert der EnEV im Jahr 2014 abgesenkt, jedoch reicht der Primärenergiebedarf von Strom bei Weitem nicht an die Primärenergiebedarfe der anderen möglichen Energieträger heran. 34 Abbildung 26: Primärenergiefaktoren verschiedener Energieträger (EnEV 2014, Abbildung nach BDH Köln 2014) Die Nutzung von Strom aus dem öffentlichen Netz zur Wärmeerzeugung ist daher aus Sicht des Klimaschutzes nicht sinnvoll. Die Nachtspeicheröfen sollten dringend durch andere Energieträger ersetzt werden, z.B. durch Gas-Brennwertgeräte, Nahwärme oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Hälfte der mit Strom beheizten Gebäude im Quartier verfügt über ein Solarpotential, sodass diese bei einem Austausch der Heizung den laut EWärmeG geforderten 15 %-Anteil von erneuerbaren Energien mit Solarthermie erfüllen könnten. Heizöl Aufgrund der hohen Mengen an Treibhausgas-Emissionen, die bei der Gewinnung von Rohöl, bei dessen Transport und den Raffinerieprozessen entstehen, sollen in erster Linie die Ölheizungen ersetzt werden. Aber nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern wegen künftig steigender Preise dieses fossilen Energieträgers sind Ölheizungen für die Endverbraucher eine schlechte Wahl. Am leichtesten gelingt der Ersatz von Heizöl durch den Anschluss an das fast im gesamten Quartier verfügbare Gasnetz. Erdgas ist zwar ebenfalls ein fossiler Energieträger, jedoch sind dessen Emissionen pro produzierter Energie geringer (Heizöl: 0,3 kg/kWh, Erdgas: 0,2 kg/kWh). Bei allen Gebäuden mit Ölheizung ist ein Umstieg auf Gasheizungen möglich, da das Gasnetz nahezu alle Straßen im Quartier durchzieht Gasanschluss und Brennwerttechnik Weitere Potentiale zur Steigerung der Effizienz bei der Energienutzung lassen sich durch den Austausch herkömmlicher Öl- und Gaskessel durch effiziente Brennwert-Kessel erschließen, die es auf Basis von Heizöl oder Erdgas gibt. Die Brennwertanlage nutzt auch die "schlummernden" Energieanteile im Abgas. Im Brennwertkessel werden die heißen Verbrennungsabgase am kühlen Heizwasserwärmetauscher vorbeigeleitet. Dabei geben die heißen Verbrennungsabgase ihre Wärme ab. Diese Wärmeabgabe ist der „Brennwert“. Die abgekühlten Verbrennungsabgase können nicht mehr von selbst im Schornstein aufsteigen. Ein Rauchgasgebläse sorgt für den notwendigen Auftrieb der Verbrennungsabgase im Schornstein. Für den Brennwertkessel ist ein separater Schornstein notwendig. Brennwertheizungen sollten mit großflächigen Heizkörpern oder Fußbodenheizungen betrieben werden. Brennwertheizung mit Sonnenkollektoren kombiniert sind am sparsamsten. Die meisten Brennwertheizungen sind mit den nötigen Anschlüssen und Komponenten für den Anschluss von Sonnenkollektoren ausgestattet. Öl-Brennwertkessel kosten je nach Größe 4.000 - 8.000 € (Deutscher Bauzeiger 2016). Eine Erdgasbrennwertheizung verursacht ca. 20 – 25 % weniger CO2-Emissionen bei gleicher Wärmeleistung als eine herkömmliche Ölheizung. Zentrale Wärmeversorgung Zentrale Wärmenetze versorgen mehrere Gebäude (Mikronetz) oder ganze Quartiere (Nahwärmenetz). Aufgrund der Größe der Heizanlagen kann die Wärme in der Regel effizienter erzeugt werden als in vielen Einzelgebäuden. Nahwärmenetz Die Nahwärme wird in Altensteig zwar auch auf Basis des fossilen Energieträgers Erdgas erzeugt, jedoch liegt der Gesamtwirkungsgrad aus Strom- und Wärmeproduktion des Blockheizkraftwerkes bei über 90 %, so dass das Gas sehr effizient genutzt wird. Der Primärenergiefaktor des Nahwärmenetzes in Altensteig liegt bei fP,FW=0,40 (Stadtwerke Altensteig, Technische Anschlussbedingungen Nahwärme). Gas-Blockheizkraftwerke sind eine akzeptierte Brückentechnologie, da Gas durch die Kraft-Wärme-Kopplung sehr effizient genutzt werden kann (gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme). Aus Sicht des Klimaschutzes ist daher ein Wechsel von einem Gas- zu einem Nahwärmeanschluss positiv zu bewerten. Das bestehende Nahwärmenetz der Stadtwerke Altensteig verfügt über ausreichend Kapazitäten, um zahlreiche weitere Gebäude anzuschließen. Derzeit werden bei einer Temperatur von -7°C im Schnitt 2.020 kW bereitgestellt. Die Netzabgabe beträgt ca. 6,4 Mio. kWh im Jahr. Die drei bestehenden Blockheizkraftwerke sowie die in Kürze installierten Solarabsorber und Wärmepumpe bieten viel Spielraum, um je nach Bedarf die Produktion von Strom oder Wärme zu erhöhen. In der Praxis stellt sich die Frage, wo eine Erweiterung des Nahwärmenetzes wirtschaftlich machbar ist. Die Wirtschaftlichkeit hängt mit Blick auf die Kosten für den Leitungsbau vor allem von der Anzahl der Interessenten in einer Straße ab (vgl. Ka- K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D 1. 35 pitel 5.2.2). In Kapitel 6.3.3 wird die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung des Nahwärmenetzes „Am Brunnenhäusle“ im Vergleich zu einem Mikronetz dargestellt. 2. Mikronetz Als Zentrale von Mikronetzen können Großverbraucher oder Wärme-Emittenten dienen. Im Quartier gibt es keinen Gewerbebetrieb, der Abwärme produziert, sodass Abwärme als Wärmequelle im Quartier nicht zur Verfügung steht. Eine räumliche Konzentration von Großverbrauchern, wie sie für ein Mikronetz günstig ist, ist in der Straße „Am Brunnenhäusle“ gegeben. Dieses Potential wurde im Verlauf des Quartierskonzeptes näher untersucht und wird in Kapitel 6 detailliert dargestellt. Eine Quantifizierung des Potentials zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier ist diffizil. Aus technischer Sicht könnten alle Gebäude im Quartier mit erneuerbaren Energiequellen beheizt werden. Diese Annahme ist aus wirtschaftlicher Sicht jedoch unrealistisch. Zur Berechnung des wirtschaftlichen Potentials müssten Angebote von Handwerken zur Umsetzung Sanierungsmaßnahmen unter verschiedensten Konstellationen eingeholt werden. Zur Vereinfachung werden bei der Errechnung verschiedener Szenarien in Kapitel 7 möglichst realistische Annahmen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Quartier getroffen – vom Heizungsaustausch über den Bau eines Mikronetzes bis zur Erweiterung des Nahwärmenetzes – und die resultierenden Einsparungen beim Endenergieverbrauch und bei den CO2-Emissionen errechnet. 4.5.3. Energieeinsparung K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Eine energetische Gebäudesanierung hat ein sehr großes Energie-Einsparpotential. Gleichzeitig ist sie mit erheblichen Sanierungskosten verbunden. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat Kosten und Einsparungen energetischer Sanierungen detailliert ermittelt. Grundsätzlich gilt, dass sich energetische Sanierungen besonders schnell rechnen, wenn sowieso Sanierungsmaßnahmen anstehen, da die Kosten für die energetischen Maßnahmen nur einen geringen Anteil von den gesamten Sanierungskosten betragen. Außerdem lassen sich durch Synergieeffekte wie das Aufstellen des Gerüstes etc. Kosten sparen. Nach den Berechnungen der dena-Sanierungsstudie für Einfamilienhäuser aus dem Jahr 2012 können sanierungsbedürftige Einfamilienhäuser (Endenergiebedarf von 239 kWh/m² Wohnfläche) kostenneutral zum Effizienzhaus 70 saniert werden. Sanierungsbedürftige Mehrfamilienhäuser können ebenfalls warmmietenneutral bis zum Effizienzhaus 70 saniert werden. 36 Abbildung 27: Heizwärmebedarf von Wohngebäuden nach energetischem Standard (Planungsgruppe Buschmann, 2016) Die Einsparung durch die energetische Sanierung hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab (Alter des Gebäudes, Dämmstärke, Material, bisherige Fassadenstärke, Gesamtmaßnahmen etc.). Tabelle 15 gibt eine Übersicht, wie viel Energie durch verschiedene Dämm-Maßnahmen ungefähr eingespart werden kann. Tabelle 15: Prozentuale Energieeinsparungen bei Sanierungsmaßnahmen (endura Kommunal) Energieeinsparung Fassadendämmung ca. 30 % Dach und obere Geschossdecke ca. 18 % Keller und Kellerdecke ca. 10 % Fenster ca. 8 % Diese Einsparpotentiale werden bei der Errechnung der Energie- und CO2-Einsparungen bei verschiedenen Szenarien in Kapitel 7 zu Grunde gelegt. Zur Quantifizierung des Potentials der Energieeinsparung im Quartier werden in Kapitel 7 bei der Errechnung verschiedener Szenarien möglichst realistische Annahmen für Dämm-Maßnahmen im Quartier getroffen und die resultierenden Einsparungen beim Endenergieverbrauch und bei den CO2-Emissionen errechnet. K AP I T E L : A N A L Y SE E NE R G E T I SC H E R I S T - Z U S T A N D Dämm-Maßnahme 37 5. Ableitung energetischer Maßnahmen Die Energie-und CO2-Bilanz (s. Kapitel 4.4.3) macht deutlich, dass die großen CO2-Einsparpotentiale im Sektor Wärme liegen. Die Untersuchung der Optionen für eine nachhaltige Wärmeversorgung bildet demnach einen der Maßnahmenschwerpunkte des Quartierskonzeptes. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Auch aus Sicht der Bewohner sollte die Wärmeversorgung im Vordergrund von Sparüberlegungen stehen. Bis 2013 stiegen die Energiekosten für Haushalte stark an. Oft wird hierbei nur der Stromverbrauch gesehen. Folgende Graphik macht jedoch deutlich, dass der größte Kostenblock durch Wärme entsteht. Der Kostenanteil für Heizwärme stieg überproportional an. Auch wenn in jüngster Zeit die Preise für fossile Energieträger wieder sanken, ist aufgrund der Endlichkeit von Erdöl und Erdgas davon auszugehen, dass die Preise langfristig weiter steigen werden. Somit hat das Thema Wärme auch eine soziale Komponente. Es gilt Lösungen zu finden, die zu langfristig stabilen Wärmekosten führen. 38 Abbildung 28: Entwicklung der Energiekosten privater Haushalte Abbildung 29 zeigt, dass die Preise fossiler Energieträger in der Vergangenheit wesentlich volatiler waren als auf Holz basierende. Auch dies ist bei der Wahl eines Heizsystems zu berücksichtigen. Abbildung 29: Kostenentwicklung von Brennstoffen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung bei Gebäuden ergeben sich einerseits durch Dämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle und andererseits durch Maßnahmen, die die Gebäudetechnik betreffen. Für beide Säulen der Gebäudesanierung werden im Folgenden Maßnahmen aufgezeigt. 5.1. Gebäudesanierung Viele Gebäude im Untersuchungsbereich sind unter energetischen Gesichtspunkten unsaniert und weisen daher hohe spezifische Energiebedarfe auf. In der Rosenstraße stellte die Ortsbesichtigung nur geringe Mängel in der Bausubstanz fest. Sanierungsbedarf besteht insbesondere im nördlichen Teil der Poststraße und am Postplatz. Ziel ist deshalb, durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudebestandes den Energiebedarf und die resultieren CO2-Emissionen zu minimieren. Im Gebäudebestand herrschen sehr unterschiedliche Ausgangslagen für Sanierungsmaßnahmen. Grundsätzlich muss für die Wahl einer Sanierungslösung auf die spezifischen Gegebenheiten bei jedem Einzelgebäude eingegangen und die bestmögliche Einzelfalllösung gesucht werden. Dabei muss u.a. auf den Sanierungszustand sowie auf den Zustand und die Art der Heizung und die Heizungstechnik geschaut werden. Eine gute Energieberatung muss daher für jeden Einzelfall die richtigen Maßnahmen definieren und Kosten und Nutzen abwägen. Die in diesem Kapitel genannten Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung sind als Denkanstöße zu verstehen. 5.1.1. Gesetzliche Rahmenbedingungen zur energetischen Sanierung Bei der Sanierung von Gebäuden sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Die umfassendste Möglichkeit zur Energieeinsparung im Quartier ist aufgrund des alten Gebäudebestandes in der Ortsmitte die Sanierung der bestehenden Gebäude. 39 Energieeinsparverordnung (EnEV) Die bundesweit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die gesetzliche Grundlage für Bauherren. Sie legt bautechnische Anforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf von Gebäuden oder Bauprojekten fest und gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. Laut EnEV 2014 verschärfen sich die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2016 um 25 Prozent. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden. Im Gebäudebestand wurden keine wesentlichen Verschärfungen vorgenommen. Verkäufer und Vermieter von Immobilien wurden jedoch verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Seit 2016 gilt die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke (= Decke beheizter Räume zum unbeheizten Dachgeschoss). Sie muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen. Alte Heizkessel auf Basis flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe müssen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden (nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Sind die Kessel bereits vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon seit 2015 nicht mehr betrieben werden. Bei Nicht-Erfüllung der EnEV-Vorgaben werden Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € verhängt. KfW-Effizienzhaus-Standard K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Angepasst an die Bestimmungen der EnEV für den Neubau sind auch die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) festgelegten Gebäude-Effizienzhaus-Standards. Diese Standards geben einen Rahmen für die Zielsetzung von Gebäudesanierungen und die finanzielle Förderung von Sanierungen durch die KfW vor. Das „Effizienzhaus 100“ stellt die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf NeubauStandard dar. Ein Effizienzhaus 70 benötigt nach der Sanierung nur noch 70 % der Primärenergie eines Neubaus (siehe Abbildung 30). 40 Abbildung 30: Die KfW-Effizienzhaus-Standards (dena) Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz in Baden-Württemberg und betrifft Eigentümer von Bestands-Wohngebäuden. Es schreibt vor, dass beim Ersatz einer Heizung nachgewiesen werden muss, dass 15 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Für Neubauten gilt ebenfalls eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese wird jedoch durch das bundesweite EEWärmeG geregelt. Um die Forderungen des EWärmeG bei der Sanierung von Bestandswohngebäuden zu erfüllen, sind folgende Varianten möglich: Tabelle 16: Erfüllungsoptionen EWärmeG 2015 (vereinfacht) 1 Wohngebäude Erfüllungsoptionen Solarthermie - Pauschaliert (0,07 bzw. 0,06 m2/m2 Wfl) - Rechnerischer Nachweis 5% ✔ (EZFH 0,023) (MFH 0,02) ✔ 10 % ✔(EZFH 0,046) (MFH 0,04) ✔ 15 % ✔ (EZFH 0,07) (MFH 0,06) ✔ Holzzentralheizung (i.d.R. 100 % EE) Wärmepumpe (JAZ 3,50; JHZ 1,20) Biogas (i.V.m. Brennwert) max. 50 kW Bioöl (i.V.m. Brennwert) Einzelraumfeuerung (Kachel-/Grund-/Pelletofen) Baulicher Wärmeschutz - „Dach“ (max. 4 VG) - „Dach“ (4 bis 8 VG) - „Dach“ (über 8 VG) - „Außenwände“ - „Kellerdeckendämmung“ (max. 2 VG) - „Kellerdeckendämmung“ (2 bis 4 VG) - Transmissionswärmeverlust (H’t) (✔) (✔) ✔ ✔ ✔ ✔ - ✔ ✔ ✔ (✔) nur wenn bis 30.06.15 in Betrieb genommen ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Solarkollektor Wärmepumpe 0,07 m² pro m² Jahresarbeitszahl Wohnfläche > 3,5 2.) Alternative Varianten: Besser dämmen Dämmung Dach/ oberste Geschoßdecke Holzpellets, Holzheizung Bioöl/Biogas zumischen (10 %) Fassadendämmung Abbildung 31: Mögliche Varianten zur Umsetzung des EWärmeG (Eigene Darstellung, Abbildungen von www.zukunftaltbau.de) 1 Darstellung verändert nach der Novellierung EWärmeG 2015 von www.baden-württemberg.de K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 1.) Varianten zur Nutzung regenerativer Energien 41 5.1.2. Sanierung der Gebäudehülle Aufgrund der Vielfalt an Konstellationen im Quartier ist es im Rahmen dieses Quartierskonzeptes nicht möglich, für jedes Gebäude bzw. jeden im Quartier vorhandenen Gebäudetyp eine Empfehlung abzugeben. Im Folgenden werden Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle beispielhaft vorgestellt. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches Über das Dach eines Wohnhauses geht oftmals die größte Menge an Wärme verloren. Durch die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke oder die Dämmung der Dachschrägen lässt sich der Wärmeverlust stark verringern. Die wirtschaftlichste Variante ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Sie bietet sich an, wenn der Dachboden nicht als beheizter Wohnraum dient und innerhalb der nächsten 10-15 Jahre auch nicht als Wohnraum ausgebaut werden soll. Bei vermietetem Wohneigentum ist die nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke bereits Pflicht, wenn der Dachboden begehbar ist. Die nachträgliche Dämmung der Dachschrägen ist mit höheren Kosten verbunden und sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn das Dachgeschoss als Wohnraum dienen soll. Die kostengünstigste Variante ist eine Zwischensparrendämmung. Diese kann auch ohne Neueindeckung der Dachhaut eingebaut werden, was wesentliche Kosten einspart. Nachteilig wirkt sich hierbei das Fehlen eines wasserabführenden Unterdaches (z.B. durch eine Dachfolie etc.) aus. Die fachlich beste Lösung ist eine Zwischensparrendämmung in Verbindungmit einer zusätzlichen Dämmschicht auf den Dachsparren (Aufsparrendämmung), die gleichzeitig als regensicheres Unterdach ausgebildet ist. Da hierzu die Neueindeckung des Daches erforderlich ist, ist eine Wirtschaftlichkeit oftmals nur dann gegeben, wenn ohnehin die Erneuerung des Daches notwendig ist. K AP I T E L : A B L E I T U NG E N E R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Fassadendämmung 42 Der Anteil der Außenwände an der Gesamthüllfläche eines Gebäudes beträgt je nach Gebäude 35 bis 45 %. Fehlende bzw. unzureichende Außenwanddämmung trägt daher wesentlich zum Wärmeverlust durch Transmissionsverluste bei. Ungedämmte Wände sind zudem oftmals Ursache für ein unbehagliches Raumklima bei tiefen Außentemperaturen sowie für Zugerscheinungen und für Feuchte- und Schimmelbildung. Durch eine nachträgliche Außenwanddämmung von Bestandsgebäuden können die Energieverluste durch die Wände um 75 % reduziert werden. Aus wirtschaftlicher Sicht macht es Sinn die Dämmstoffstärke von vorneherein optimal auszulegen. Der Aufwand für ein nachträgliches Aufbringen von weiterer Dämmung ist nicht wirtschaftlich. Bei der Altbausanierung sollten min. 15 cm Dämmstärke gewählt werden. Da bei der Altbausanierung jedoch nicht alle vorhandenen Wärmebrücken beseitigt werden können, wird der Einspareffekt bei Dämmstärken über 15 cm allmählich geringer. Im Neubau hingegen kann von vorneherein optimal geplant werde, wodurch Dämmstärken von min. 18 cm gewählt werden sollten. Für eine höhere Dämmstoffstärke als die heute üblichen 8 - 12 cm spricht vor allem der geringe Anstieg der Kosten pro cm Dämmstoffstärke von 2,50-3,00 €/m². Die Vorteile einer guten Wärmedämmung sind: - Wirtschaftlichkeit durch hohe Energiekosteneinsparung Einsparung an Energieverbrauch über die Außenwand von 50 – 75 % bester Winterlicher Wärmeschutz hohe Behaglichkeit durch warme Innenwandoberflächen - Tauwasserfreiheit der Konstruktion Schutz der Bausubstanz verbesserte Wärmespeicherung und guter sommerlicher Wärmeschutz Einbau neuer Fenster Durch den Einbau von Fenstern mit energiesparender Verglasung, wärmegedämmter Rahmenmaterialien sowie guten Dichtungen lassen sich erhebliche Energieverluste und -kosten vermeiden und die Wohnbehaglichkeit nimmt zu. Empfohlen werden Einfachfenster mit 2- oder besser 3-ScheibenWärmeschutzverglasung sowie sehr gut gedämmte Kunststoff- oder Holzrahmen bei gleichzeitig gutem Randverbund. Es sollte unbedingt auf einen sauberen und luftdichten Einbau geachtet werden. Die Vorteile moderner Fenster sind: - bester winterlicher Wärmeschutz sehr hohe Behaglichkeit durch warme innere Scheibenoberflächen Einsparung an Energieverbrauch von 50 % und mehr Wirtschaftlichkeit durch Energiekosteneinsparung Tauwasserfreiheit der Konstruktion Abdichtung von Fenstern und Türen Weit verbreitete Mängel an älteren Gebäuden sind undichte Fenster und Türen. Zwar beträgt die Lebensdauer von Fenstern und Haustüren i.d.R. über 25 Jahre. Fenster- und Türdichtungen sind jedoch Verschleißteile, die alle 8-10 Jahre ausgetauscht werden müssen, um ihre volle Funktionsfähigkeit zu erhalten. Mit Hilfe von selbstklebenden Dichtungsbändern lässt sich diese Schwachstelle auch selbst und kostengünstig beheben. Dämmung der Kellerdecke oder des Kellerbodens Im Vergleich zu den anderen Teilen der Gebäudehülle geht über den unteren Gebäudeabschluss weniger Energie verloren. Durch geringe Kosten bei nachträglicher Dämmung dieser Bauteile lässt sich auch hier wirtschaftlich Energie einsparen. In vielen Gebäuden im Quartier sind die Heizanlagen mittlerweile sanierungsbedürftig. Bereits heute sind bei 10 % der Rückläufer die Heizungen über 30 Jahre alt, sodass sie nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften (EnEV) ersetzt werden müssen. Bis zum Ende der Laufzeit des Sanierungsgebietes kommen weitere 24 % der Heizungen hinzu, so dass etwa ein Drittel der Gebäude bis 2025 neue Heizungen braucht, wobei die Vorgabe (EWärmeG BW) einzuhalten ist, dass ein gewisse Anteil der Wärme (aktuell 15 %) erneuerbar hergestellt werden muss (s. Kap. 5.1.1). K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 5.1.3. Sanierung der Gebäudetechnik 43 Abbildung 32: Alter der Heizungen Durch neue Heizsysteme können im Vergleich zu alten Heizanlagen große Effizienz- und Emissionseinsparpotentiale realisiert werden. Eine Zusammenschau aller Heiztechnologien samt Anmerkungen zu deren Wirtschaftlichkeit ist im Anhang zu finden. Zunächst werden die energetischen Maßnahmen zur Gebäudetechnik aus der Perspektive des Klimaschutzes formuliert und priorisiert. Oberste Priorität hat der Ersatz fossiler Energieträger. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Strom Das Heizen mit Strom-Nachtspeicherheizungen wird für die Gebäudebewohner immer teurer und zunehmend unbezahlbar. Außerdem hat Strom einen sehr hohen Primärenergiebedarf, der auch durch den zunehmenden Anteil Erneuerbarer Energien nicht an die Primärenergiebedarfe der anderen möglichen Energieträger heranreicht. In einigen Gebäuden im Quartier kommen noch StromNachtspeicherheizungen zum Einsatz, die aus diesen Gründen ausgetauscht werden sollten. 44 Bis auf eine Ausnahme im Bädergässchen wäre für alle neun Gebäude mit Nachtspeicheröfen ein Anschluss an das Gasnetz möglich. Sie können zusätzlich erneuerbare Energie in Form von Wärmepumpen zur Wärmeversorgung einsetzen. Drei haben zudem ein gutes Solarpotential und damit die Möglichkeit, eine Wärmelösung mit Solarthermie zu realisieren. Das größte Hemmnis für diese Haushalte dürfte die fehlende Zentralheizung sein, deren nachträglicher Einbau erstens große Baumaßnahmen erfordert und zweitens sehr kostenintensiv ist. Hier bietet die Bereitstellung von Fördermitteln wahrscheinlich den wichtigsten Anreiz, die Bewohner bzw. Eigentümer zum Handeln zu bewegen. Aus diesem Grund wurde als eine Maßnahme aus dem Quartierskonzept beschlossen, dass die Stadt Altensteig zusätzliche Fördermittel für den Einbau von Zentralheizungen gewährt (s. Kapitel 5.3). Wenn der nachträgliche Einbau einer Zentralheizung nicht praktikabel ist, da das Gebäude bewohnt ist oder der Umbau mit zu hohen Kosten verbunden ist, bietet sich der Einsatz von EtagenHolzpelletöfen an. Gegenüber herkömmlichen Kaminöfen sind diese mit einem deutlichen Komfortgewinn verbunden. Die Verbrennung wird automatisch gesteuert, was eine konstante Wärmeabgabe ermöglicht. Einige Modelle ermöglichen das Einstellen der gewünschten Raumtemperatur und Heizzeiten und verfügen über ein spezielles Gebläse, das die warme Luft im gesamten Stockwerk verteilt. Heizöl Am leichtesten gelingt der Ersatz von Heizöl durch den Anschluss an das fast im gesamten Quartier verfügbare Gasnetz. Die Versorgung mit Erdgas wäre theoretisch für 90 % der Gebäude im Quartier möglich. Alternativ kommt der Anschluss an das Nahwärmenetz in Frage. Ist der Anschluss an das Gasnetz oder das Nahwärmenetz nicht möglich, so sollte das Heizöl zumindest effizienter genutzt und ein Öl-Brennwertgerät eingesetzt werden. Optimal wäre aus Sicht des Klimaschutzes die Umstellung auf erneuerbare Energien in Form von Holz und Solarthermie oder deren Kombination mit Gas. Erdgas Um CO2-Emissionen zu verringern, ist der Umstieg auf ein effizientes Gasbrennwertgerät empfehlenswert, wenn wieder ein Kesseltausch ansteht bzw. wenn eine Sanierung stattfindet. Eine Erdgasbrennwertheizung verursacht ca. 20 – 25 % weniger CO2-Emissionen bei gleicher Wärmeleistung als eine herkömmliche Ölheizung. Auch der Anschluss an das Nahwärmenetz ist aus der Perspektive des Klimaschutzes eine sinnvolle Alternative. Wünschenswert wäre jedoch auch hier der Einsatz erneuerbarer Energie. Nahwärme Langfristig besteht das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien im Nahwärmenetz zu erhöhen. Aktuell planen die Stadtwerke Altensteig die Installation von Wärmetauschern und eines Solarabsorbers, um erneuerbare Energie in das Nahwärmenetz zu integrieren. Erwartet wird nach Inbetriebnahme der neuen Komponenten ein Anteil erneuerbarer Energien von ca. 14 %. Zu dem Gas für die BHKWs kann grundsätzlich Biogas beigemischt werden, um den Anteil erneuerbarer Energie zu erhöhen. Dies ist insbesondere im ländlichen Raum interessant, wo Biomasse aus der Forst- und Landwirtschaft energetisch genutzt werden kann. Immerhin 18 Gas-Anschlussnehmer sind an einem Wechsel zum Nahwärmenetz interessiert. Ein solcher Wechsel dürfte gemäß heutigem Leitungsverlauf in mindestens 5 Fällen realisierbar sein. Einsatz Erneuerbarer Energien Die Gebäudetechnik soll es ermöglichen, das Gebäude nach Möglichkeit mit erneuerbarer Energie zu versorgen oder aber fossile Energie möglichst effizient zu nutzen. Ein Viertel der Rückläufer aus dem Quartier „Untere Stadt“ (36 der 68 Rückläufer) haben Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Sieben nutzen bereits erneuerbare Energien. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Das im Quartier teilweise vorhandene Nahwärmenetz basiert ebenfalls auf Gas, jedoch wird das Gas deutlich effizienter in Blockheizkraftwerken (BHKWs) hergestellt. Aktuell reicht das Leitungsnetz von der Heizzentrale in der Oberen Stadt bis zum Rathaus in der Unteren Stadt. Die Rohre sind so dimensioniert, dass weitere Abnehmer angeschlossen bzw. weitere Nebenleitungen angeschlossen werden können. In Kapitel 6 wird die Wirtschaftlichkeit eines weiteren Leitungsstrangs in die Straße „Am Brunnenhäusle“ untersucht, wo es mehrere Großabnehmer gibt. 45 Tabelle 17: Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien Jetziger HauptEnergieträger Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie Heizöl 7 Erdgas 21 Nahwärme Strom 4 4 Im Gebäudebestand ist Solarenergie die erneuerbare Energieform, die am leichtesten nachgerüstet werden kann. Die Nutzung von Windenergie, Wasserkraft und Geothermie entfallen in Quartier „Untere Stadt“. Über das gesamte Quartier verstreut gibt es bereits einzelne Haushalte, die mit PVAnlagen Strom erzeugen. Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen hängt sehr von der gesetzlichen Förderung ab. Die Einspeisevergütung ist in den letzten Jahren stark gesunken. Daher wird die Eigenstromnutzung interessanter. Mit selbst produziertem Strom können z.B. Wärmepumpen für die eigene Wärmeversorgung in gut gedämmten Gebäuden betrieben werden. Die Anzahl der Solaranlagen sollte erhöht werden, auch mit Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit (siehe Kapitel 8). Solarthermie kann zur Warmwasserbereitung oder aber zusätzlich zur Unterstützung der Heizanlage genutzt werden. Hier sind verschiedene Kombinationen aus Brennwertkesseln mit Unterstützung durch regenerativ erzeugte Wärme aus Solarthermie oder Pelletöfen denkbar. Mit Blick auf Biomasse kann Holz zusätzlich zur Wärmeversorgung im Bestand eingesetzt werden. Viele Haushalte im Quartier feuern bereits mit Holz zu, das überwiegend aus lokalen und regionalen Waldbeständen kommt. Voraussetzung für die Holzverfeuerung ist die Verfügbarkeit von Lagerfläche für das Holz (vgl. Abbildung 22). K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Die Umstellung von Ölzentralheizungen auf alternative Energieträger gestaltet sich oft schwierig. Wärmepumpen sind i.d.R. nur in gut wärmegedämmten Häusern einsetzbar, und auch der Umweltnutzen ist im Falle der Luft-Wasser-Wärmepumpen begrenzt. Als ökologisch sinnvolle Alternative kann, gerade in ländlichen Regionen, eine Holzzentralheizung zum Einsatz kommen. Wenn Scheitholz günstig bezogen werden kann oder ohnehin mit Holz zugeheizt wird (Kaminofen), sollte die Investition in einen Scheitholzvergaserkessel als Zentralheizung geprüft werden. Diese Kessel arbeiten wesentlich effizienter als Standardholzkessel und verursachen weniger Emissionen. Ob und wann sich die Umrüstung auf eine Holzzentralheizung finanziell bezahlt macht, hängt jeweils vom Einzelfall ab. 46 Eine Gasheizung kann durch eine Kombination aus Holzheizung und Solarenergie ersetzt werden. Ob dies eine wirtschaftliche Lösung darstellt, hängt sehr von dem energetischen Zustand bzw. dem Sanierungsbedarf des Gebäudes ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Das Marktanreizprogramm MAP der BAFA bietet seit 2016 für den Austausch einer veralteten Heizung durch eine Holzheizanlage oder die Modernisierung einer Heizung durch die Einbindung einer Solarthermieanlage einen Zusatzbonus von 20 % (BAFA 2016). Somit erhalten Eigenheimbesitzer bei einer solaren Heizungsmodernisierung einen Zuschuss von mindestens 3.600 €. Folgende Tabelle fasst die Möglichkeiten zum Austausch der heutigen Heizsysteme im Quartier zusammen und priorisiert sie aus Sicht des Klimaschutzes: Tabelle 18: Heizungsaustausch – Alternativen und Prioritäten Alternative Alternative Priorität 2 Priorität 3 HolzNachtspeicherofen Holz-Zentralheizung Etagenheizungen Nahwärme Alternative Priorität 4 Heizöl Holz + Solarthermie Nahwärmenetz Gasnetz Ölbrennwertgerät Erdgas Holz + Solarthermie Nahwärmenetz Gasbrennwertgerät Nahwärmenetz Holz + Solarthermie Heutige Heizung Alternative Priorität 1 Erdgas In nachfolgender Tabelle werden die verschiedenen Heiztechniken anhand des Energieträgers auf ihre ökologische Verträglichkeit verglichen: Tabelle 19: Wärmeerzeugung durch verschiedene Energieträger Fossil Strom Erneuerbare Energien Solar Öl Gas CO2-Belastung hoch; Gas effizient verbrennbar; Rahmenbedingungen müssen jedoch stimmen; nicht CO2-neutral Stromheizung Wärmepumpe Geothermie Nur bei hohem regenerativen Anteil im Strommix ökologisch vertretbar Hybrid Biomasse Scheitholz Pellet Holzhackschnitzel Biogas Biotreibstoffe Zu bevorzugen, aber alleine nicht ausreichend (Solarthermie) bzw. nicht immer möglich; Holz nicht überall gleichermaßen verfügbar. Solarthermie Gas + Solarthermie Öl/Gas + Scheitholz Nicht überall möglich; Gas/Solar kann als Referenz bzw. Standardfall einer modernen Heizung gesehen werden Kriterien zur Auswahl der Heiztechnik Solarthermie (immer nur in Kombination): Ausrichtung und Neigung des Daches (Optimum: Südausrichtung; 30-45°) Verschattung Solarpotential Denkmalschutz ein möglichst hoher solarer Deckungsgrad ist anzustreben Holzfeuerungen (auch als alleiniger Energieträger): Scheitholz - manuelle Brennstoff-Befüllung (hoher Aufwand für Betreiber) ausreichend großer Brennstofflagerplatz erforderlich (möglichst überdacht) großer Pufferspeicher notwendig (Platzbedarf im Heizungskeller) K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Einen detaillierten Vergleich der gängigen Heizsysteme bietet die Tabelle im Anhang. 47 - ab ca. 15 kW Nennwärmeleistung wirtschaftlich Holzhackschnitzel - große Lagerkapazität erforderlich (ca. 1/3 mehr als bei Scheitholz) hoher Wartungsaufwand ab ca. 10 kW Nennwärmeleistung Pellets - geeigneter Platz für Brennstofflager (1/3 weniger Fläche als für Scheitholz, möglichst trocken) Lagerung auch in speziellen Kunststoff- oder Gewebetanks möglich (wichtig z.B. in feuchten Kellern im Uferbereich der Nagold) auch für kleine Leistungsbereiche geeignet Nahwärme - vorhandenes Wärmenetz oder Wirtschaftlichkeit für Ausbau Wärmenetz gegeben (ausreichende Belegungsdichte durch genügend weitere Interessenten -> Rücksprache Stadtwerke Altensteig) Optionen bei Gasheizung: - effizientere Nutzung (Umstellung auf z.B. Brennwerttechnik o.a.) Kombination mit anderem Energieträger (Solarthermie, Holz, Wärmepumpe) Ersatz durch andere Energieträger (Holz, Nahwärme) Optionen bei Ölheizung: - Umstellung auf einen anderen Energieträger (Holz, Solar, Nahwärme, effiziente Gasnutzung) K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Optionen bei Einzelöfen: Der Umbau von Einzelöfen zu Zentralheizung wird besonders gefördert! 48 Kosten verschiedener Heiztechniken Nachfolgende Graphiken zeigen einen Vergleich verschiedener Heiztechnologien nach Investitionskosten und Vollkosten. Abbildung 34: Vollkosten verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Abbildung 33: Investitionskosten verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) 49 Abbildung 35: CO2-Emissionen verschiedener Heizungen (Energieagentur Regio Freiburg) Maßnahmen zur Effizienzsteigerung K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Hydraulischer Abgleich: Wenn Heizkörper unterschiedlich schnell warm werden und sich manche Räume nur schwer aufheizen lassen und oder schnell überhitzen, kann ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage ein zu einem deutlichen Plus an Wohnkomfort und zu deutlichen Energieeinsparungen führen. Hierbei werden über verstellbare Ventile an den Heizkörpern die Durchflusswiederstände optimiert. Dies entlastet die Heizkreispumpe und verbessert das Aufheizverhalten der Heizkörper. 50 Abbildung 36: Schematische Darstellung: Hydraulischer Abgleich (www.asue.de) Optimierung der Heizungssteuerung: Die Steuerung vieler Heizanlagen wird bei Inbetriebnahme mit Standardeinstellungen versehen. Diese Einstellungen führen häufig zu unnötig hohem Heizenergieverbrauch, wenn beispielsweise die Heizgrenztemperaturen nicht optimal gewählt werden. Auch zu hohe Vorlauftemperaturen führen zu einer ineffizienten Nutzung der kostbaren Heizenergie. Die Überprüfung und Optimierung der Heizungssteuerung durch einen unabhängigen Fachmann ist daher in den meisten Fällen lohnenswert. Brennwertnutzung: Wenn der bestehende Heizkessel älter als 20 Jahre ist oder ohnehin eine größere Reparatur ansteht, sollte der komplette Austausch des Heizkessels geprüft werden. Dies gilt vor allem für besonders ineffiziente Heizkessel (z.B. Konstanttemperaturkessel). Beim Ersatz des Heizkessels sollte konsequent auf eine effiziente Technik geachtet werden. Bei Öl- und Gasheizungen sind Heizkessel mit Brennwertnutzung Stand der Technik. Die KfW fördert mit ihrem „Heizungspaket“ den Austausch einer ineffizienten Heizungsanlage durch effiziente Brennwert-Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung der gesamten Heizungsanlage. Beim Heizen mit Holz sind Holzvergaserkessel, Pellet- und Hackschnitzelheizungen eine effizientere und komfortable Alternative zum Kaminofen. Hocheffizienzpumpen: Wenn die Heizungspumpe erneuert werden muss, sind Hocheffizienzpumpen auf lange Sicht die günstigere Alternative zu Standardmodellen, da sie weniger Strom verbrauchen. 5.2. Zentrale Wärmeversorgung Die Treibhausgasemissionen lassen sich im Quartier „Untere Stadt“ durch das Angebot von Energieträgern über ein Leitungsnetz senken, da der Gesamtwirkungsgrad besser ist als bei vielen Einzellösungen. Zentrale Ansätze versorgen bei Nahwärmelösungen ganze Quartiere oder bei Mikronetzen einige wenige Gebäude. Technologien, die neben Wärme auch Strom erzeugen, nutzen die eingesetzte Primärenergie wesentlich effizienter (s. Tabelle 11 und Tabelle 20). Hier sind vor allem Blockheizkraftwerke zu nennen. Tabelle 20: Wärmebereitstellung mit Stromerzeugung vs. ohne Stromerzeugung z.B. Blockheizkraftwerke Holzvergasung Turbinen Organic-Rankine-Cycle-Anlagen ohne Stromerzeugung z.B. Holzhackschnitzel- oder Holzpelletkessel Zu bevorzugen, da Primärenergieträger optimal genutzt (hohe Energieeffizienz) 5.2.1. Erweiterung Gasnetz Eine hohe Priorität im Quartier hat der Ersatz von Heizöl. Dies kann durch das weniger klimaschädliche Erdgas ersetzt werden. Im Quartier ist fast flächendeckend der Anschluss an Gas möglich. Immerhin 13 Gebäudebesitzer haben Interesse an einem Wechsel auf Gas bekundet. Davon würden 11 von Öl auf Gas wechseln, zwei von Etagen-Kaminöfen. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N mit Stromerzeugung 51 Mit einer Ausnahme (Bädergässchen) wäre Gas auch für alle Gebäude, die bisher mit Strom geheizt werden, eine Alternative. Jedoch hat nur ein Besitzer Interesse an dieser Variante geäußert, ansonsten überwiegt das Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien. Die wenigen Lücken des Erdgasnetzes im Quartier könnten grundsätzlich vom Betreiber geschlossen werden. Diese sind das Hanfgässchen, der Mühleweg und periphere Lagen der Rosenstraße und der Poststraße (Nähe Postplatz). Interessenten für einen Gasanschluss gibt es vor allem in der nördlichen Rosenstraße und am östlichen Rand des Quartiers in der Wilhelmstraße. Die Wirtschaftlichkeit einer solchen Maßnahme hängt von der Zahl der an einem Gasanschluss interessierten Hauseigentümer in der jeweiligen Straße, von deren benötigter Gasmenge und von den Rahmenbedingungen ab. Stehen z.B. im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Quartier ohnehin Straßenarbeiten an, kann dieser Synergieeffekt genutzt werden, um eine Wirtschaftlichkeit herzustellen. Zusätzlich kann die verstärkte Werbung für den Anschluss an das vorhandene Gasnetz dazu beitragen, entlang der bestehenden Leitungsstränge die Belegungsdichte zu erhöhen und das Gasnetz insgesamt wirtschaftlicher zu machen. 5.2.2. Erweiterung Nahwärmenetz Das Nahwärmenetz der Stadtwerke Altensteig basiert ebenfalls auf Erdgas. Die Nahwärme wird somit zwar fossil, aber sehr effizient hergestellt. Die Blockheizkraftwerke in der Hohenbergschule haben einen Wirkungsgrad von weit über 90 %. Perspektivisch ist es denkbar, Wärme aus erneuerbaren Energien in das Nahwärmenetz einzuspeisen. Einen Anfang machen die Solarkollektoren, die auf der Hohenbergschule installiert werden. Sie werden zusammen mit Wärmepumpen (Leistung 300 kW) für einen Anteil von ca. 14 % erneuerbarer Energie im Nahwärmenetz Altensteig sorgen (Schätzung SWA März 2016). Die Stadtwerke und die Stadt verfolgen das Ziel, das Nahwärmenetz auszubauen - insbesondere in Gebieten mit großer Nachtspeicherheizungsdichte - um durch effiziente Heiztechnik die CO2-Emissionen zu verringern. Als Anreiz bieten die Stadtwerke subventionierte pauschale Anschlusskosten in Höhe von EUR 4.500,- pro Kunde. Für alle Kunden gelten dieselben Arbeits- und Leistungspreise, unabhängig von der abgenommenen Wärmemenge. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Tabelle 21: Gebühren für Nahwärme laut Website SWA März 2016 52 Anschluss 4.500 € Arbeitspreis brutto 9,7223 Cent/kWh Leistungspreis brutto 36,25 €/kW und Jahr Die Stadtwerke bieten steuerbare Lasten über eine zentrale Funkrundsteuerung (Wärmepumpe, Warmwasserbereitung) und last- und preisorientiertes Management von Blockheizkraftwerken an. Bisher sind das Rathaus und die Musikschule die südlichsten Ausläufer des Nahwärmenetzes. Die Rohre wurden so dimensioniert, dass eine Erweiterung problemlos möglich ist. Von den Rückläufern haben 33 Eigentümer Interesse an einem Anschluss an das Nahwärmenetz geäußert. Von den Interessenten nutzen 18 bisher Gas als primären Brennstoff, 14 Öl und einer Scheitholz. Potentialräume für Nahwärmenetzerweiterungen liegen gemäß der Interessensbekundungen in der Bahnhofstraße, der Wilhelmstraße und „Am Brunnenhäusle“. 5.2.3. Bau eines Mikronetzes Mikronetze versorgen wenige Gebäude, die an ein gemeinsames kleines Netz angeschlossen sind und mit einer Wärmequelle versorgt werden. Ein Mikronetz hat dann eine große Chance auf Wirtschaftlichkeit, wenn wenige Großverbraucher auf engem Raum vorhanden sind. Abbildung 37: Karte Wärmeverbrauch der Gebäude pro Jahr 5.3. Synergien mit dem Sanierungsgebiet Dem Quartier soll zu Gute kommen, dass die Untere Stadt gleichzeitig Sanierungsgebiet ist. Die Stadt Altensteig möchte die nachhaltige Nutzung von Energie fördern und einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten. Dies zeigt sie u.a. durch die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes mit Leitbild und durch die Teilnahme am European Energy Award. Förderrichtlinie Die Vergabe der Fördergelder für Maßnahmen im Sanierungsgebiet soll dementsprechend auch von Aspekten der Energieversorgung und des Klimaschutzes abhängig gemacht werden. Als Fördergegenstand wurde explizit der „Einbau einer umweltfreundlichen und energieeffizienten zeitgemäßen Heizung“ aufgenommen. Folgende Abbildung verdeutlicht, welche Wärmeversorgung angestrebt wird (steigende Nachhaltigkeit von Energieträgern von unten nach oben): K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Die Analyse des Wärmebedarfs hat ergeben, dass es eine Konzentration von Großverbrauchern im Bereich der Straße „Am Brunnenhäusle“ gibt. Daher wurde dieser Bereich auf Wunsch der Stadt Altensteig vertieft auf die Machbarkeit eines Mikronetzes untersucht. Die Untersuchung ist in Kapitel 6 detailliert dargestellt. 53 EE Holz, Solar, Wärmepumpe Nahwärme Erdgas Heizöl Nachtspeicheröfen Abbildung 38: Steigende Nachhaltigkeit verschiedener Energieträger Diese Hierarchie aus Sicht des Klimaschutzes spiegelt sich wieder in den Förderrichtlinien der Stadt Altensteig (s. Anhang). Auf Empfehlung von endura kommunal hat sich die Stadt entschlossen, bestimmte energetische Maßnahmen mit einem erhöhten Prozentsatz zu fördern. Die Umstellung von Einzelöfen auf eine Zentralheizung ist mit hohen Kosten und umfangreichen Baumaßnahmen verbunden. Diese sind oft der Grund, aus dem Eigentümer sich vor der Umsetzung einer solchen Maßnahme scheuen. Sie ist jedoch nötig, um die klimaschädlichen Nachtspeicheröfen zu ersetzen. Daher wird der Umbau von Einzelöfen auf Zentralheizung mit zusätzlich 5 % gefördert. Ebenso wird der Ersatz einer Ölheizung mit einen Förderzuschlag von 5 % gefördert. Die Stadt konnte sich nicht entschließen, den Nachweis einer Energieberatung durch einen qualifizierten, unabhängigen Energieberater zur Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern zu machen. In der Förderrichtlinie ist jedoch folgender Passus aufgenommen: „Die Stadt behält sich vor, die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Energieberaters als Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen zu verlangen.“ K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Gestaltungsrichtlinie 54 Als Konsequenz aus dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energie in Altensteig zu erhöhen, hat die Stadt Altensteig entschieden, dass die Nutzung von Solarenergie in der Unteren Stadt - im Gegensatz zur größtenteils denkmalgeschützten Oberen Stadt - grundsätzlich begrüßt wird. Allerdings ist jede Solaranlage hinsichtlich ihrer Gestaltung (Farbgebung, Material, Platzierung) mit der Stadtverwaltung abzustimmen und ggf. die Denkmalschutzbehörde hinzuzuziehen. Zu berücksichtige Aspekte sind z.B. der Erhalt eines homogenen Gesamteindruckes, die Einsehbarkeit, die Anpassung an die Dachneigung und die Gebäudesymmetrie, sowie Farbe und Reflektionsgrad der Module und Rahmen. Endura kommunal hat eine Gestaltungsrichtlinie entworfen (s. Anhang), die der Gemeinderat jederzeit beschließen kann. Die Verwaltung erhielt Empfehlungen und Positivbeispiele zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solaranlagen. Primärenergiebedarf 9.000 MWh/a Primärenergiebedarf CO2-Emissionen 2.100 t/a CO2-Emissionen 1.800 t/a 7.500 MWh/a 1.500 t/a 6.000 MWh/a 1.200 t/a 4.500 MWh/a 900 t/a 3.000 MWh/a 600 t/a 1.500 MWh/a 300 t/a 0 t/a 0 MWh/a Szenario ohne Potentialnutzung Solarnutzung Solar Szenario ohne Solarnutzung Potentialnutzung Solar Abbildung 39: Energie- und CO2-Einsparpotential durch die Nutzung von Solarthermie Durch die Nutzung des Potenzials für Solarthermie im Quartier können etwa 514 MWh Primärenergie und 220 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Geht man davon aus, dass durch die Solarnutzung hauptsächlich Heizöl ersetzt wird, werden im Jahr rund 51.400 Liter Heizöl substituiert. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von ca. 30.000 € an Brennstoffkosten. In der Rosenstraße sollen zwei größere Gebäude abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Dies betrifft die Volksbank (Rosenstraße 37) und das heutige Evangelische Gemeindehaus (Rosenstraße 28). Die Volksbank möchte ein ambitioniertes oder auch innovatives energetisches Konzept umsetzen, das sie für Image- und Marketing-Zwecke nutzen kann. Das Evangelische Gemeindehaus wurde von der Stadt Altensteig erworben. Nach dem Abriss soll das Gelände inklusive aufwändiger Hangsicherungsmaßnahmen so weit hergerichtet werden, dass ein Investor dort einen Neubau mit gewerblichen Einheiten errichten kann, möglicherweise ein Ärztehaus. Volksbank Altensteig Evangelisches Gemeindehaus K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 5.4. Nutzung von Gebäuden als Thermische Speicher 55 Diese beiden Neubauten bieten die Gelegenheit, ein innovatives Konzept zur Speicherung von Wärme und Kälte, das sogenannte „Smart Grid Building Projekt“ der Planungsgruppe Buschmann aus Freiburg erstmals in der Praxis zu erproben und als Pilotprojekt mit wissenschaftlicher Begleitforschung umzusetzen. Beschreibung des Projektes Hintergrund für das Pilotprojekt ist der für die Energiewende erforderliche ständig steigende Anteil an erneuerbaren Energien im Stromnetz, mit dem der Bedarf an Energiespeichern wächst, um diese unregelmäßig verfügbaren Energien im System speichern und bei Bedarf abrufen zu können. Das Smart Grid Building Projekt nutzt Gebäude als Speicher für Wärme und Kälte, um zu Zeiten unzureichender Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien diesen Mangel ausgleichen zu helfen. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Bei den für das Konzept benötigten Komponenten – Blockheizkraftwerk, Regelungstechnik, Betonkernaktivierung – handelt es sich um etablierte Technologien, die lediglich in geschickter Weise neu miteinander kombiniert werden. 56 Abbildung 40: Funktionsschema Smart Grid Building (Planungsgruppe Buschmann) Bei der Betonkernaktivierung werden Betondecken mit wassergefüllten Leitungen durchzogen, die Wärme oder Kälte zwischen Gebäude und Nahwärmenetz transportieren. Durch Ad- bzw. Absorption kann im Sommer über Wärmetauscher aus Wärme Kälte hergestellt und im Beton gespeichert werden. Die Nutzer bestimmen, zu welchen Temperaturschwankungen im Wohnraum sie sich bereit erklären. Ein Nutzer, der sich auf Temperaturschwankungen von 2 °C einlässt, ist wertvoller für den Energieversorger, da er mehr Puffer zur Verfügung stellt als ein Nutzer mit einer Temperaturspreizung von nur 1 °C und könnte daher z.B. mit einem niedrigeren Tarif „belohnt“ werden. Für das Blockheizkraftwerk bringt das Konzept den Vorteil, dass es nicht wie üblich wärmegeführt läuft, also dann anspringt wenn die Nutzer Bedarf an Wärme haben, sondern stromgeführt. Das heißt, das BHKW wird dann genutzt, wenn auf dem Strommarkt ein hoher Preis für Strom erzielt werden kann, also wenn z.B. die Sonne nicht scheint, kein Wind weht und/ oder der Bedarf bei den Verbrauchern hoch ist. Dies macht die BHKWs deutlich wirtschaftlicher, was für Energieversorger ein bedeutender Einkommensfaktor ist. Die SWA haben die Zeichen der Zeit früh erkannt und ihre BHKWs bereits vor einigen Jahren umgestellt. Die Laufzeiten ihrer BHKWs werden über eine Software gesteuert, das sowohl die Wetterprognose für den nächsten Tag als auch den Strompreis an der Börse und den Lastgang berücksichtigt. In dem aktuellen Projekt „Solarabsorber“ der SWA wird bereits die Nutzung des Nahwärmenetzes sowie ein Wasserspeicher als Wärmespeicher für das Herstellen der Regelenergie erprobt. Deshalb ist bereits ein Großteil der für das Projekt benötigten Regelungstechnik vorhanden. Beide Gebäude sind zudem bereits an das Nahwärmenetz angeschlossen und verfügen über eine Glasfaserverbindung, so dass eine Fernsteuerung von der Heizzentrale aus möglich ist und das vorhandene BHKW für den oben beschriebenen Zusatznutzen eingesetzt werden kann. Die im BHKW entstehende Wärme entsteht nun nicht mehr zu den Zeiten, zu denen die Nutzer sie benötigen und muss daher in einem Puffermedium gespeichert werden. Bisher nutzen die SWA einen 300.000 Liter-Wasserspeicher neben der Heizanlage. Entsprechend präparierte Neubauten können als weitere Puffer in das Nahwärmenetz integriert werden. Das Pilotprojekt soll aufzeigen und durch ein nachgeschaltetes Monitoring wissenschaftlich belegen, dass die Nutzung der Gebäudemasse als thermischer Speicher eine der kostengünstigsten Optionen ist, um thermische Speicher als Basis für das Herstellen von Regelenergie zu aktivieren -und damit sowohl ökologisch als auch ökonomisch einen maßgeblichen und nachhaltigen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Für das Projekt eignen sich insbesondere Bürogebäude, da sie im Sommer gekühlt werden müssen. Die Kühlung verlängert die Phase der thermischen Nutzung des Gebäudes von in der Regel 4 Monaten Heizperiode im Winter um weitere 4 Monate Kühlperiode im Sommer. Insofern sind der Neubau K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Abbildung 41: Wasserleitungsnetz für Betonkernaktivierung (Fraunhofer ISE, Freiburg) 57 der Volksbank und der Neubau eines gewerblich genutzten Gebäudes am Standort des heutigen Evangelischen Gemeindezentrums ideale Objekte zur Erprobung dieses Projektes. Das Pilotprojekt kann vom „Zentrum für Angewandte Forschung an Fachhochschulen“ der Hochschule für Technik in Stuttgart wissenschaftlich begleitet werden. Damit ist nicht nur eine genaue Prognose der Speicherfähigkeit pro m² Bruttogeschossfläche möglich, sondern auch eine Evaluation der Ergebnisse, um wertvolle Erkenntnisse für weitere Bauten zu gewinnen. Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitforschung können größtenteils über Forschungsgelder gedeckt werden. Aufgrund des innovativen Charakters des Projektes kann davon ausgegangen werden, dass für die investiven Kosten Fördergelder gewonnen werden können. Es handelt sich um ein Pilotprojekt für zukunftsweisende Architektur in Verbindung mit intelligenten Stromnetzen. Der Einbau der wassergefüllten Leitungen in Betondecken ist nicht teurer als der Bau einer herkömmlichen Wärmeverteilung durch Heizkörper. Zusätzliche Kosten verursacht insbesondere die Regelungstechnik, insbesondere auf Seiten des Energieversorgers. Die Vision ist, dass Neubauten künftig speicherfähig gebaut werden, so dass der Gebäudebestand in der Bundesrepublik zunehmend als riesiger, gut regelbarer Energiespeicher für ein Stromnetz dienen kann, das zu einem immer größer werdenden Anteil aus erneuerbaren Energiequellen gespeist wird. Das Speicherpotential von Gebäuden ist riesig, bisher allerdings noch nicht als Speicher in Kombination mit dem Strommarkt erkundet und schon gar nicht genutzt. Procedere und Zeitplan Die Volksbank hat im Frühjahr 2016 eine Mehrfachbeauftragung ausgeschrieben. Im Sommer soll eine Jury ein architektonisches Konzept auswählen. Der Baubeginn ist geplant für Ende 2016 / Anfang 2017. Parallel zur weiteren architektonischen Entwicklung des Projektes kann das innovative Energiekonzept auf das Gebäudeformat zugeschnitten und weiter konkretisiert werden. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Für den Neubau am Standort des heutigen Evangelischen Gemeindehauses kann die Stadtverwaltung als Eigentümerin des Grundstückes das Energiekonzept vorgeben und in dem Kaufvertrag mit einem Investor festschreiben. Das bestehende Gebäude soll im Laufe des Jahres 2016 abgerissen werden. Weiterhin sind ggf. ein geologisches Gutachten und umfangreiche Maßnahmen zur Hangsicherung notwendig. Geschätzter Baubeginn könnte im Frühjahr/Sommer 2017 sein. 58 Eine weitere Möglichkeit, dem Nahwärmenetz zusätzliche Speichermöglichkeiten zu verschaffen, ist das Rathaus. Das Rathaus wurde bereits mit Betonkernaktivierung realisiert. Da es ohnehin an das Nahwärmnetz angebunden ist, wäre die Nutzung als Smart Grid Building grundsätzlich möglich. Es muss näher geprüft werden, ob die technischen Voraussetzungen gegeben sind. 5.5. Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt Da der Fokus des Sanierungsgebietes „Untere Stadt“ auf den öffentlichen Flächen liegt, wurden auch im Rahmen des begleitenden Quartierskonzeptes Maßnahmen formuliert, mit denen das Thema nachhaltige Energieversorgung im öffentlichen Raum umgesetzt werden kann. Ziel ist es, die Innenstadt attraktiver zu gestalten, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Stadt Altensteig letztlich als Einkaufsstadt und Versorgungszentrum gegenüber den konkurrierenden Städten zu stärken. Das Thema „Energie in den öffentlichen Raum tragen“ stellt ein Bindeglied zu den bisherigen energieund klimapolitischen Aktivitäten der Stadt Altensteig dar. Sowohl mit dem Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes als auch mit dem Arbeitsprogramm des European Energy Awards hat die Stadt sich die Aufgabe gestellt, die Öffentlichkeit für das Thema Energie zu sensibilisieren. Der öffentliche Raum ist gut geeignet, um diese Aufgabe umzusetzen. Er kann als „Schaufenster“ für die Präsentation verschiedener Energiethemen dienen, die in Altensteig eine Rolle spielen. 5.5.1. Gestaltung öffentlicher Plätze Im Folgenden wird ein Konzept zur Integration des Themas Energie bei der Umgestaltung des öffentlichen Raumes vorgestellt. Insbesondere werden die verschiedenen Plätze in der Altstadt als Bühne für verschiedene energiebezogene Themen genutzt. Gleichzeitig präsentiert sich die Stadt Altensteig Besuchern als moderne Stadt, die auf Nachhaltigkeit Wert legt. Nicht umsonst ist die Stadt Altensteig mit dem European Energy Award ausgezeichnet worden. Einige energiebezogene Aktivitäten der Stadt, die nicht offensichtlich erkennbar sind, sollen der Öffentlichkeit verdeutlicht werden. So werden Plätze zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung genutzt. Für die Finanzierung können Fördergelder aus dem Programm „Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen“ (15 % Zuschuss) und/oder aus dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) des Landes Baden-Württemberg in Anspruch genommen werden. Für die Einrichtung von Themenwegen können auch Fördermittel über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord oder die LEADER-Region akquiriert werden. Abbildung 42: Stationen Energiepfad K AP I T E L : A B L E I T U NG E N E R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 1. Themenpfad Energie Ein „Themenpfad Energie“ stellt sowohl ein zusätzliches Freizeitangebot für Besucher als auch eine Informationsquelle für Einheimische dar. Er kann alle Plätze in der Altstadt einbeziehen und somit zur Besucherlenkung beitragen mit dem Ziel, die Besucher zu einem Rundgang durch die ganze Innenstadt zu animieren. Die Maßnahme dient somit auch der Stärkung des Einzelhandels. Als Thema für den Pfad sei „Erneuerbarer Energien auf der Gemarkung Altensteig“ vorgeschlagen. 59 Folgende Stationen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf der Gemarkung wären sinnvoll: Marktplatz: Solar-Wasserspiel Ein solar- unterstütztes Wasserspiel dient der Belebung des Platzes und ist gleichzeitig eine Maßnahme der Klimawandelanpassung, indem der kühlende Effekt von bewegtem Wasser auf der versiegelten Fläche genutzt wird, um im Sommer den Aufenthalt angenehmer zu gestalten. Alternativ könnte auch eine Wasserkurbel aufgestellt werden, jedoch ohne Kühlwirkung. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Sternenplatz: Wasserwerke Inhalte der Schautafel: Standorte der 6 Wasserkraftwerke der Stadtwerke Altensteig, Entwicklung der Stromproduktion aus Wasserkraft in den letzten Jahren, Foto des Mohnhardter Wasserstube, Anteil am Stromverbrauch der Stadt Altensteig, wie viele Haushalte können umgerechnet damit versorgt werden 60 Beispiel: Thementafel Wasserkraft Beispiel: Thementafel Solarenergie Schwanenplatz: Nahwärmenetz der SWA Inhalte: Wärmequellen, Wirkungsgrade, jährliche Wärmeproduktion, Zahl der angeschlossenen Gebäude, Abbildung des Leitungsnetzes. Der Verlauf der Leitungen kann zusätzlich durch eine spezielle Pflasterung auf dem Platz ins Bewusstsein gerufen werden. Savoyerplatz: Kraft-Wärme-Kopplung Inhalte Schautafel: kurze Erläuterung der Funktionsweise, Mikronetze in Ortsteil Spielberg und in Geschosswohnungsbau am nördlichen Ortsausgang Kernstadt u.a. Saumarkt: Solarnutzung Inhalte: Luftbild mit Markierungen für PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden, Solarabsorber der Hohenbergschule und der (geplanten) Freiflächen-Solaranlage an der Umgehungsstraße. Display (Förderprogramm Bafa: 2.000 € Zuschuss), das die aktuelle kommunale PVStromproduktion und die bisherige Jahressumme zeigt. Entwicklung der PV-Stromproduktion über die letzten Jahre Kaufhausplatz: Wärmepumpe Inhalt: Nutzung für das Nahwärmenetz, Typen von Wärmepumpen, Beispiel ErdreichWärmepumpen im „Rössle“/OT Berneck Postplatz: Bioenergiedorf Inhalte: Definition, Potential im Ortsteil Wart, bisherige Untersuchungen und Ausblick Ergänzend kann eine App über QR-Codes an den Stationen weiterführende Informationen bieten. Der Themenpfad kann durch ein Quiz für Kinder ergänzt werden, zu dem es an den einzelnen Stationen Antworten gibt. Das Quiz könnte z.B. in der Bürgerinformation des Rathauses ausgegeben werden. Für (richtig) ausgefüllte Quizzettel kann ein Andenken an Altensteig („Altensteigerle“ als Schlüsselanhänger, Solarspielzeug o.ä.) überreicht werden. 2. Das Thema Wasser stärken Aufgrund der Lage im Tal der Nagold spielt das Wasser in Altensteig eine große Rolle. Entsprechend soll das Thema Wasser ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Im Folgenden wird ausgeführt, wie das Thema „Wasser“ effektvoll in Szene gesetzt werden kann. Wasserkraft in Szene setzen Die Wasserkraftnutzung gehört zur Geschichte Altensteigs und sollte offensiver gezeigt werden. Dazu kann das Laufwasserkraftwerk an der Schwanenbrücke oder die historische Turbinenhalle (Werk II) genutzt werden. Hier wird ersteres Beispiel vorgestellt: Laufwasserkraftwerk an der Schwanenbrücke o o o o Generatorenhaus: digitale Anzeige zur Stromproduktion an Außenwand montieren Inhalt: Ökostromproduktion aus Wasserkraft, aktuelle und Jahresstromproduktion Generatorenhaus zugänglich machen oder 1 Seite Glaswand Inhalt: Blick auf Generator und Schaubilder zu Wasserkraft Die Zuwegung sieht aktuell aus wie eine private Rasenfläche. Bis zum Generatorenhaus soll ein gepflasterter Fußweg von der Schwanenbrücke angelegt werden. Die Zuwegung wurde mit der KE am 29.6. vor Ort besichtigt und eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um den Weg und das Generatorenhaus vereinbart. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 61 Fotos: Ortsbegehung endura kommunal, Sommer 2015 Bau eines Wasserspielplatzes Ein Wasserspielplatz kann eine neue Attraktion werden, die junge Familien auch aus den umliegenden Ortschaften anzieht. Diese können als Kundschaft für die örtliche Gastronomie und den Einzelhandel gewonnen werden. Vorschlag Standort: Postplatz (hier kann das Gefälle genutzt werden), im Umfeld des Freibades Wasserspielplatz Revierpark Wischlingen, Dortmund Volksgarten Düsseldorf K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N https://www.google.de/search?q=Wasserspielplatz+D%C3%BCsseldorf&biw=1440&bih=740&tbm=isch&tbo=u&sou rce=univ&sa=X&ved=0ahUKEwiwrciqsujKAhWkv3IKHayaBuoQ7AkINA 62 Fotos: Heidelberg – Neuer Stadtteil Bahnstadt, endura kommunal 2015 Bau einer Wasserorgel Eine Wasserorgel ist eine optische und akustische Besonderheit, die zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten genutzt werden kann. Sie kann zusätzlich nachts durch Bodenstrahler in Szene gesetzt werden. Mögliche Standorte: in der Nagold, Kaufhausplatz, Teilfläche Marktplatz Foto: Heidelberg – Neuer Stadtteil Bahnstadt, endura kommunal 2015 Foto: Heidelberg – Neuer Stadtteil Bahnstadt, endura kommunal 2015 Besuchermagnete sind gastronomische Angebote mit Sitzplätzen am Wasser oder zumindest mit Blick auf die Nagold. Positive Ansätze sind z.B. die Außen-Gastronomie an der Schwanenbrücke und der „Grüner Baum“ mit Außen-Sitzplätzen über der Nagold. 3. Wasserflächen zur Klimaanpassung anlegen Dies kann in Form von Brunnen, Becken, Wassergräben u. ä. geschehen. Standort: auf allen Plätzen möglich (Wärmeinsel vermeiden). K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N Nagold erlebbar machen Aufenthaltsqualität durch Sitzmöglichkeiten am Wasser stärken. Zielführend wäre ein Zugang zur Nagold mit Sitzstufen, sofern dies mit dem Hochwasserschutz vereinbar ist. 63 5.5.2. Maßnahmen für Einzelhandel und Tourismus Einzelhandel In der Innenstadt Altensteigs wird das Erdgeschoss der meisten Gebäude gewerblich genutzt. Hier kann der Einzelhandel öffentlichkeitswirksam zu einer nachhaltigen Energienutzung beitragen. Schaufenster mit LED beleuchten Einkaufsgemeinschaften ermöglichen Großeinkäufe von Leuchtmitteln zu rabattierten Preisen. Schaufenster sind die Visitenkarte nicht nur jedes einzelnen Geschäftes, sondern auch der Innenstadt. Mit Blick auf ein harmonisches Gesamtbild sollten die Beleuchtungszeiten der Schaufenster in den Geschäften der Innenstadt gleich geschaltet werden. Hinweise im (Elektro-)Einzelhandel auf „Öko-Produkte“ (z.B. Eco-Top Ten bei Elektrogeräten, s. www.ecotopten.de) nachhaltiges Einkaufen: Stoff- statt Plastiktüten mit eea-Logo Förderung regionaler Produkte (z.B. Lebensmittel auf Bauernmarkt und in Läden) Gastronomie: Marketing unter dem Motto „regional und saisonal“ (vgl. „Naturpark-Wirte“) Lebensmittelbranche: Angebot von Bring-Diensten, um Einzelfahrten einzusparen. Leerstands-Management Eine weitere wichtige Maßnahme für die Wirtschaftsförderung und den Einzelhandel in Altensteig ist die aktive Nutzung eines Leerstands-Managements, um auftretende Leerstände wegen ihrer negativen Außenwirkung möglichst rasch zu beseitigen. Es gibt bereits eine Börse für Gewerbeimmobilien, jedoch wird sie noch zu wenig genutzt. K AP I T E L : A B L E I T U NG E NE R G E T I SC H E R M A ß N A H M E N 64 Erfassung der Leerstände/ Ladenflächen: In einem Einzelgespräch mit jedem Gewerbetreibenden sind folgende Parameter zu erfassen: Ladenfläche, Nebenräume, Sanitäranlagen, Barrierefreiheit, Mietpreisvorstellungen, Entwicklungsperspektiven. Auf dieser Basis kann versucht werden, den Gründen für den Leerstand entgegen zu wirken. Beispielsweise können leerstehende Läden zu größeren Einheiten zusammengefasst werden oder Läden von Außenbezirken oder Ortsteilen in die Innenstadt verlagert werden. Flächenbörse einrichten: Eine sinnvolle Ergänzung dazu ist eine Informationsplattform, auf der sowohl Bieter von Ladenflächen ihre Angebote als auch Flächensuchende ihre Gesuche inserieren können. So greifen Leerstands-Vermeidung und Gründerförderung Hand in Hand. Tourismus Ein weiteres Mittel, um das Image einer nachhaltigen Stadt zu pflegen, ist das Angebot von Führungen zum Thema nachhaltige Energieversorgung. Hier seien zwei Vorschläge genannt: Geführter Energie-Rundgang Altstadt Inhalte: Wasserkraftwerk an der Schwanenbrücke, Smart Grid Building (Neubau des Evangelischen Gemeindehauses), Neubau Volksbank, Sanierung VHS, E-Ladestation im Parkhaus. Geführte Energie-Radtour mit Elektro-Leihfahrrädern: Inhalte: nachhaltige Aspekte im Gewerbegebiet Turmfeld mit Aussichtspunkt - Vorzeigeprojekt Boysen - Monhardter Wasserstube - Wärmeversorgung mit Geothermie im „Rössle“/ Ortsteil Berneck - Heizzentrale des Nahwärmenetzes in Hohenbergschule mit Wärmepumpe und Solarabsorber - Abschlussverköstigung am Werk II (historisches Turbinengebäude aus 20er Jahren). Eine modernere Variante ist eine Energiequiz-App für Radler, die per GPS auf dem Smartphone den Weg zu Energiestationen weist. Hier können beispielsweise auch Interviews mit Anlagenbetreibern per Audio-Datei eingespielt werden (vgl. http://donautal-aktiv.de/energiequiztour.php). Auch Duelle zwischen Teams sind möglich. Wichtige Werbemaßnahmen sind die Auslage von Broschüren an zentralen Stellen, die Anbindung an regionale Rad- und Wanderwege und die Aufnahme in Freizeitkarten, u.a. des Naturparks und des Landkreises. Ergänzende Angebote können im Rahmen der Aktivitäten beim European Energy Award entwickelt werden, z.B. Rad- und Wanderwege zu Energiethemen (Wasserweg zu allen 6 Wasserkraftwerken auf der Gemarkung Altensteig). 6. Machbarkeit eines Mikronetzes Die Sanierung von Bestandsgebäuden bringt aus energetischer Sicht hohe Einspareffekte, ist in der Umsetzung jedoch schwierig, da diese wesentlich von den Einzelentscheidungen zahlreicher Privatpersonen abhängt. So zeigt sich, dass Hemmschwellen wie u.a. die hohen Investitionskosten eine relativ geringe Sanierungsrate zur Folge haben. Vielversprechender für eine Kommune ist daher ein Engagement für den Bau eines zentralen Wärmenetzes. Mit einer wirtschaftlich attraktiven und im Vergleich zu Sanierungsmaßnahmen kostengünstigen Umstellung der Heizungsanlage bietet diese Maßnahme die Bündelung von Klimaeffekten mit Einflussmöglichkeiten der Stadt. Dies führt gleichzeitig zu einer deutlichen Reduktion des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen. Aus Sicht der Anschlussnehmer ist Fernwärme im Vergleich zu anderen Energieträgern nutzerfreundlicher, da sie einen geringeren Platzbedarf hat und mit weniger Wartungsaufwand verbunden ist. Die Stadt Altensteig hat sich dafür entschieden, die Machbarkeit eines Mikronetzes im Bereich „Am Brunnenhäusle“ detaillierter untersuchen zu lassen. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit eines Mikronetzes der Variante „Ausbau des bestehenden Nahwärmenetzes“ gegenübergestellt werden. Die Karte „Wärmeverbrauch“ (s. Kapitel 5.4.3) macht deutlich, dass im Bereich „Am Brunnenhäusle“ eine Konzentration von größeren Verbrauchern besteht. Des Weiteren gibt es dort eine größere Anzahl von Gebäuden, die noch mit Heizöl beheizt werden und wo demnach eine alternative Wärmeversorgung Chancen hätte. Außerdem haben einige Großverbraucher grundsätzlich Interesse an einem Anschluss an ein Nahwärmenetz geäußert. Für die Untersuchung der Machbarkeit eines Mikronetzes wurde ein Bereich abgegrenzt, der außer den Gebäuden im Brunnenhäusle die Häuser beidseits der Poststraße umfasst, die auf Höhe der Brunnenstraße liegen bis inkl. Poststraße 10, da dieses Gebäude mit Nachtspeicheröfen und GasEinzelöfen beheizt wird und der Eigentümer Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energie hat. Neun der insgesamt 22 Gebäude im Untersuchungsgebiet Mikronetz nutzen Heizöl als Hauptenergieträger, 13 sind an das Gasnetz angeschlossen, zwei Gebäude werden zusätzlich mit Nachtspeicheröfen beheizt. Drei Gebäude an der Poststraße besitzen keine Zentralheizung. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S 6.1. Ausgangssituation „Am Brunnenhäusle“ 65 In der Straße „Am Brunnenhäusle“ befinden sich drei vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser, von denen zwei vermietet sind und eines im Besitz von zahlreichen Wohnungseigentümern ist. Alle drei Gebäude mit jeweils 15 bis 20 Wohneinheiten wurden unter dem Schlagwort „Seniorengerechtes Wohnen“ vermarktet und werden überwiegend von Senioren bewohnt. Außerdem sind in den Gebäuden seniorenspezifische Dienstleister wie Physiotherapie, Fußpflege, die Diakonie-Verwaltung, Stadtseniorenrat untergebracht. Im Gebäude Brunnenhäusle 3 hat das örtliche Notariat seinen Sitz, der allerdings 2018 nach Böblingen verlegt wird. Die drei Mehrfamilienhäuser „Am Brunnenhäusle“ sind ans Gasnetz angeschlossen; die Heizungen sind gemäß Baujahr der Gebäude (1999 bis 2005) zwischen 11 und 17 Jahre alt. Abbildung 43: Blick „Am Brunnenhäusle“ Richtung Rathaus K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Bis auf drei reine Wohngebäude haben die Gebäude entlang der Poststraße einen Laden im Erdgeschoss – zwei derzeit leerstehend - und in den Obergeschossen Wohnungen. Sechs Gebäude wurden vor 1900 gebaut, die meisten anderen nach dem 2. Weltkrieg. Das jüngste Gebäude stammt von 2001. Die Gebäude sind drei- oder viergeschossig und meist in mehr als 2 Wohneinheiten aufgeteilt. Die Dächer, Kellerdecken und Fassaden sind i.d.R. nicht gedämmt, die Fenster meist 2-fach verglast. 66 Drei Eigentümer von Gebäuden an der Poststraße haben Interesse an einem Gas- oder Nahwärmeanschluss, drei weitere an der Nutzung von erneuerbaren Energien. Auch die Besitzer der Gebäude „Am Brunnenhäusle“ haben Interesse sowohl an einem Anschluss an das Nahwärmenetz als auch an der Nutzung erneuerbarer Energie geäußert, sofern die Kosten nicht höher als bisher sind. Alle Eigentümer der Gebäude im Untersuchungsgebiet des Mikronetzes erhielten einen zweiten Fragebogen, in dem Informationen zu Strom – und Wärmeverbräuchen sowie das Interesse an einem Anschluss an das bestehende Gas- oder Nahwärmenetz oder an ein neues Mikronetz abgefragt wurden. Letztlich kamen nur 5 Gebäude in die engere Wahl. Die folgenden konzeptionellen Überlegungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen basieren auf diesen fünf Gebäuden: den drei Mehrfamilienhäusern „Am Brunnenhäusle“ und den beiden Gebäuden des Modehauses Seeger. 6.2. Konzepterarbeitung 6.2.1. Konzept und Auslegung Mikronetz Für die Wärmeerzeugung in einem Mikronetz stehen grundsätzlich verschiedene Energieträger und Wärmeerzeugungsanlagen zur Auswahl. Aufgrund der Lage des Untersuchungsgebietes für das Mikronetz im Talkessel von Altensteig ist Holz mit Blick auf eine mögliche Belastung der Anwohner durch Rauch und Feinstaub nicht als potentieller Energieträger gewünscht. Die Nutzung und Einbindung von Solarthermie in das Mikronetz wäre grundsätzlich denkbar, wurde jedoch aufgrund hoher Kosten und vergleichsweise geringer Energieausbeute im Winter nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde bei der Konzeptionierung des Mikronetzes eine Lösung auf Basis eines GasBHKW geplant. Für die Bereitstellung der Restwärme und der Lastspitzen wurde ein Gas-Kessel eingeplant. Die Betriebsweise erfolgt dabei bivalent. Die fünf betrachteten Gebäude zeichnen sich aufgrund ihrer Größe und Nutzung durch einen hohen Heizwärmebedarf aus. Tabelle 22 zeigt den aus Verbrauchsdaten ermittelten Wärmebedarf der Gebäude. Tabelle 22: Wärmebedarf „Am Brunnenhäusle“ Objekt kWh/ Jahr Am Brunnenhäusle 3 126.000 Am Brunnenhäusle 7 114.000 Am Brunnenhäusle 9 153.000 Poststraße 19 54.000 Poststraße 21 44.000 Summe: 491.000 Der Gesamtwärmebedarf des Mikronetzes liegt bei 491 MWh/a, die Netzverluste belaufen sich auf ca. 60 MWh/a (11 %). Insgesamt wird im geplanten Mikronetz demnach mit einem gewissen Puffer eine Wärmeerzeugung von 555 MWh/a benötigt. Für die fünf Gebäude ergibt sich ein Anschlusswert von 306 kW und eine maximale Wärmeleistung von 280 kW. Der Gleichzeitigkeitsfaktor beträgt 0,86. Abbildung 44 zeigt die geordnete Jahresdauerlinie für das Mikronetz „Am Brunnenhäusle“. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Für die Ermittlung des Wärmebedarfs, der Anschlusswerte und der Wärmeleistungen wurde eine Vor-Ort-Begehung der Heizungskeller mit einem Fach-Ingenieur durchgeführt. Aus den aufgenommenen Daten sowie der technischen Auslegung und Planung ergeben sich folgende Rahmenbedingungen für ein Mikronetz: 67 Abbildung 44: Geordnete Jahresdauerlinie für das Mikronetz „Am Brunnenhäusle“ K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Bedingt durch die Betriebsweise und die technischen Rahmenbedingungen werden BHKW i.d.R. für die Abdeckung der Grundlast eingesetzt. Hierdurch soll eine möglichst hohe Zahl an Vollbetriebsstunden erreicht und ein Betrieb in Teil-Last vermieden werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kann es ggf. sinnvoll sein, das BHKW größer zu dimensionieren. Für das Mikronetz in Altensteig wurden 5000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr angenommen. Abbildung 45 zeigt die Auslegung des BHKW und den durch das BHKW gedeckten Wärmebedarf. 68 Abbildung 45: Auslegung des BHKW und gedeckter Wärmebedarf Um Lastspitzen zu verringern und die Auslastung des BHKW zu erhöhen, wurde ein Wärmespeicher eingeplant. Dieser dient dazu, überschüssige Wärme in der Zeit mit geringer Last zu speichern und Wärme während Lastspitzen wieder an das Netz abzugeben. Hierdurch kann die Taktung der Wärmeerzeuger verringert werden und die Laufzeit des BHKW erhöht werden. Zur Deckung von Lastspitzen wird ein sogenannter Spitzenlastkessel in Form eines Erdgas-Kessels eingesetzt. Dieser gewähr- leistet bei einer Störung des Haupterzeugers eine hohe Versorgungssicherheit, die weit über einer hausinternen Kesselanlage liegt. Die Auslegung der Wärmeerzeuger für das Mikronetz ist in Tabelle 23 aufgeführt. Das Gas-BHKW verfügt über eine thermische Leistung von 50 kW; der Gas-Kessel weist eine maximale Leistung von 300 kW auf. Der Pufferspeicher für das Mikronetz ist auf 8 m³ ausgelegt. Tabelle 23: Auslegung Wärmeerzeuger Mikronetz Technische Daten Wärmeerzeugung 300 kWth Erdgas-Kessel 50 kWth BHKW Pufferspeicher 8 m³ Das BHKW produziert mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) neben Wärme für das Mikronetz auch Strom. Der im BHKW erzeugte Strom kann vor Ort direkt verbraucht oder in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die Vergütung des Stroms wirkt sich stark auf die Wärmegestehungskosten und somit auf die Wirtschaftlichkeit des gesamten Mikronetzes aus. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Wärmeerzeugung und des Mikronetzes wird in Kapitel 6.3 beschrieben. Die technischen Daten des BHKW sind in Tabelle 24 aufgeführt. Tabelle 24: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW elektrische Leistung 22 kWel thermische Leistung 50 kWth Gesamtleistung 80 kW Betriebsstunden 5000 h Stromkennzahl 0,44 Nutzungsgrad BHKW 90 % Stromerzeugung 110 MWh/a Wärmeerzeugung 250 MWh/a Im Bereich „Am Brunnenhäusle“ kommen zwei potentielle Standorte für eine Heizzentrale in Frage: der Keller des Modegeschäftes Seeger (Poststraße 19 und 21) oder der jetzige Lagerraum des Notariats im Gebäude „Am Brunnenhäusle“ 3. Das Aktenlager wird schon jetzt kaum genutzt und wird aufgrund des Umzugs des Notariats ab 2018 leerfallen. Im Raum sind Leerrohre vorhanden, die als Verteilnetz zu den Wohnungen genutzt werden könnten. Der Keller des Modehauses Seeger ist sowohl von der Poststraße als auch von der Straße „Am Brunnenhäusle“ zugänglich. Bei einer Lösungsvariante auf Gas-Basis kämen die Zuwegung von der Poststraße und der dort gelegene Kellerraum als Standort für das BHKW in Frage. Bei einer Erweiterung des Nahwärmenetzes würde die Leitung vom Rathaus durch die Straße „Am Brunnenhäusle“ gelegt. Der jetzige Heizöl-Lagerraum an der Rückseite des Modehauses Seeger könnte in diesem Fall die Übergabestation aufnehmen. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S 6.2.2. Standort Heizzentrale 69 Rückseite Modehaus Seeger mit Zugang Heizölkeller Erdgeschoss „Am Brunnenhäusle“ 3 mit Leerrohren = Aktenlager Notariat, aktuell kaum genutzt, Wegzug 2018 Abbildung 46: Potentielle Anlagenstandorte 6.2.3. Verteilnetz Das Wärmenetz erstreckt sich von einer Heizzentrale im Gebäude des Modehauses Seeger (Poststraße 19 und 21) entlang der Straße „Am Brunnenhäusle“. Die einzelnen Gebäude werden mittels Hausanschlussleitungen an das Netz angeschlossen. Abbildung 47 zeigt die geplante Netzstruktur. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Die zwei Gebäude Poststraße 19 und 21 sind räumlich miteinander verbunden, jedoch verfügen beide über separate hausinterne Heizsysteme. Da eine Verbindung der Heizkeller und der Heizsysteme erhebliche Investitionskosten bedeuten würden, wurden die zwei Gebäude trotz räumlicher Verbindung als separate Hausanschlüsse betrachtet. 70 Abbildung 47: Netzstruktur Mikronetz Eine Besonderheit ist der Standort der Heizräume in den drei Gebäuden „Am Brunnenhäusle“. Die Heizräume sind jeweils im oberen Stockwerk (Brunnenhäusle 3 neben dem Aufzug) bzw. im Dachspitz (Brunnenhäusle 7 und 9) untergebracht. Im Fall Brunnenhäusle 7 ist der Heizraum nur über eine Außentreppe zugänglich. Das heißt, die Verzweigung der Wärmeleitungen in die einzelnen Wohnungen erfolgt in den drei Gebäuden bisher jeweils von oben. Zu klären ist, ob es in den Häusern durchgängige Schächte gibt, durch die Wärmeleitungen in die einzelnen Wohnungen verlegt werden könnten. Laut Aussage der Hausmeister ist dies eher unwahrscheinlich. Nur in dem jetzigen Lagerraum im Erdgeschoss des Gebäudes „Am Brunnenhäusle“ 3 gibt es sichtbare Leerrohre. Es ist zu prüfen, ob es sich um einen durchgängigen Schacht nach oben handelt, über den Wärmeleitungen in die einzelnen Wohnungen gelegt werden könnten. Sind keine geeigneten Schächte vorhanden, muss die Wärme bei einem Anschluss an ein Mikronetz oder das bestehende Nahwärmenetz zunächst in den jetzigen Heizraum im oberen Stockwerk verbracht werden. Bei den Gebäuden „Am Brunnenhäusle“ 3 und 7 lässt sich in der Mitte des Gebäudes neben der Regenrinne optisch verträglich eine zweite Rohrleitung installieren. Eine ähnliche Lösung ist „Am Brunnenhäusle“ 9 realisierbar. Von dort kann das vorhandene hausinterne Verteilnetz genutzt werden. Abbildung 48 zeigt die Lage des Heizraums im Dachspitz des Gebäudes „Am Brunnenhäusle“ 7 sowie eine mögliche Leitungsführung entlang der bestehenden Dachrinnen „Am Brunnenhäusle“ 3. Heizung „Am Brunnenhäusle“ 7 Regenrohr „Am Brunnenhäusle“ 3 Abbildung 48: Heizraum im Dachspitz und mögliche Leitungsführung entlang der Dachrinne. 6.3. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit einer Wärmeversorgung gibt es zwei wesentliche Betrachtungsweisen. Zum einen die Sicht des Wärmenetzbetreibers, bei der die Investitionen und der Betrieb des Netzes den Einnahmen aus dem Wärmetarif entgegenstehen. Zum anderen die Sicht des K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Aufgrund dieser Besonderheit wurde bei der Planung ein Aufschlag für verlängerte Hausanschlussleitungen berücksichtigt. Insgesamt wurden für das Mikronetz 160 m Leitung geplant. Hierzu zählt die in der Straße verlegt Hauptleitung, sowie die teilweise in der Straße hausintern verlegten Hausanschlussleitungen. 71 Wärmekunden, bei der die Kosten aus dem Wärmetarif den Vollkosten alternativer Heizungssystemen gegenüberstehen. Der aktuelle Wärmetarif der Nahwärme wurde auch für das Mikronetz angesetzt, da ein Mikronetz sonst nicht konkurrenzfähig wäre. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Stadtwerke den Nahwärmetarif so gestalten, dass er den Bedingungen auf dem Markt angepasst ist. Aus Kundensicht ist der Bezug von Wärme aus dem Mikronetz daher gleichzusetzen mit dem Wärmebezug aus dem bestehenden Nahwärmenetz. Die folgende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll zeigen, ob eine Mikronetzlösung „Am Brunnenhäusle“ zu dem gegebenen Tarif für den Betreiber wirtschaftlich zu betreiben und konkurrenzfähig zum Nahwärmenetz ist. 6.3.1. Wärmetarif Der Wärmetarif setzt sich aus den einmaligen Anschlusskosten, dem Leistungspreis und dem Arbeitspreis zusammen. Für die Betrachtung des Mikronetzes wurde der Wärmetarif der Stadtwerke Altensteig für Nahwärme als Benchmark betrachtet. Anschlusskosten Die einmaligen Anschlusskosten decken die Herstellung des Anschlusses (also die Verlegung der Nahwärmeleitungen zum Gebäude), das Setzen der Wärmeübergabestationen und einen Baukostenzuschuss (für den Bau des Wärmenetzes) ab. Die Wärmeübergabestation bleibt im Eigentum des Betreibers. Wärmekunden müssen somit keine Rücklagen für eventuelle Erneuerungen der Übergabestation bilden. In Altensteig betragen die Anschlusskosten der Stadtwerke pauschal 4.500 € netto. Grund- und Leistungspreis Der jährliche Grund- und Leistungspreis deckt die Bereitstellung der notwendigen Heizleistung ab. Es handelt sich hierbei um Jahreskosten. Diese Kosten decken auch Reinvestitionen ab. Das bedeutet, dass Wärmekunden mit einem Wärmeanschluss keine Rücklagen für künftige Investitionen in eine Heizung mehr bilden müssen. In Altensteig wird lediglich ein Leistungspreis erhoben, der 30,46 € je kW und Jahr (netto) beträgt. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O NE T Z E S Arbeitspreis 72 Der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde (kWh) an bezogener Wärmeenergie entrichtet. Der Verbrauch wird auf die Kilowattstunde genau mittels eines Wärmemengenzählers gemessen und entsprechend abgerechnet. Im Gegensatz zu einer Heizung auf Basis von Öl oder Gas gibt es in der Wärmeübergabestation praktisch keine Verluste2. Der Arbeitspreis in Altensteig beträgt aktuell 8,17 €/kWh (netto). 6.3.2. Ermittlung Wirtschaftlichkeit – Betreibersicht Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde in zwei Schritten durchgeführt. Im ersten Schritt wurden die Kosten für die Wärmeerzeugung und der daraus resultierende Wärmegestehungspreis ermittelt. Im zweiten Schritt wurden die Kosten für das Netz betrachtet und der Deckungsbeitrag für die Wär- 2 Verluste von Öl und Gas: Zwischen 10 % und 35 %, je nach Alter und eingesetzter Technologie (Brennwertoder Niedertemperaturkessel), hydraulischer Situation im Gebäude etc.; Verluste Wärmeübergabestation: ca. 1 % in der Wärmeübergabestation meversorgung errechnet. Diese Vorgehensweise vereinfacht den Vergleich der Mikronetzlösung mit dem Ausbau des bestehenden Nahwärmenetzes. Kosten Wärmeerzeugung Mikronetz Die Wärmegestehungskosten der Wärmeerzeugung aus BHKW und Gas-Kessel setzen sich aus Kapital-, Betriebs- und Brennstoffkosten sowie den Erlösen aus der Stromerzeugung zusammen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgt in Anlehnung an VDI 2067. Die Investitionskosten für die Wärmeerzeugung belaufen sich auf 187.000 €. Die Kostenschätzungen sind in Tabelle 25 aufgeführt. Tabelle 25: Kapitalkosten Wärmeerzeugung Kapitalkosten Kosten Gas-Kessel BHKW Erdgasanschluss Einbindung Abgasanlage Elektroarbeiten Pufferspeicher Regelungstechnik (MSR) Lüftung Montage/Inbetriebnahme Planung/Sonstiges Summe 25.000 [€] 50.000 [€] 6.000 [€] 8.000 [€] 6.000 [€] 10.000 [€] 10.000 [€] 25.000 [€] 3.000 [€] 4.000 [€] 40.000 [€] 178.000 [€] Annuität 1.680 5.862 403 538 403 672 672 1.680 202 269 2.689 15.070 [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] [€/a] Die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten für die Wärmeerzeugung belaufen sich auf 7.400 €. Die Wartungskosten für das BHKW wurden mit 3 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom angesetzt. Eine Aufstellung der Einzelposten der Wartungs- und Betriebskosten ist in Tabelle 26 aufgeführt. Tabelle 26: Wartungs- und Betriebskosten Wärmeerzeugung Betriebskosten 3.300 [€/a] Wartungskosten Gas-Kessel 500 [€/a] Schornsteinfeger 300 [€/a] Betriebsstrom 300 [€/a] Verwaltung 1.500 [€/a] Aufwand Bedienung 1.500 [€/a] Summe 7.400 [€/a] Die Brennstoffkosten für das Mikronetz setzen sich zusammen aus dem Brennstoffverbrauch für den Gas-Kessel und das BHKW. Durch den Betrieb und die Erzeugung von Strom im BHKW kommt es zudem zu einer Energiesteuerrückerstattung. Die Brennstoffkosten für die Versorgung des Mikronetzes liegen bei 41.080 € im Jahr. Die Berechnung der Brennstoffkosten ist in Tabelle 27 dargestellt. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Wartungskosten BHKW 73 Tabelle 27: Brennstoffkosten Mikronetz Brennstoffkosten Kosten Gas Brennstoffverbrauch BHKW 6 [Ct./kWh] 400.000 [kWh] 24.000 [€] Energiesteuerrückerstattung Brennstoff Gas-Brenner -2.200 [€] 321.316 [kWh] 19.280 [€] Brennstoffkosten 41.080 [€/a] Um den Wärmegestehungspreis zu ermitteln, werden die Kosten der Wärmeerzeugung den Erlösen aus der Stromerzeugung gegenübergestellt. Die Höhe der Stromerlöse wird stark von den Rahmendaten wie Stromvermarktung, Stromeigennutzung, Abgaben auf den erzeugten Strom sowie der Vergütung durch das KWKG beeinflusst. Für das Mikronetzkonzept „Am Brunnenhäusle“ wurde eine Stromeigennutzung in Form einer Direktlieferung von 22.000 kWh Strom berücksichtigt. Dies entspricht 20 % des im BHKW erzeugten Stroms. Für erzeugten Strom, der nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, entfallen bzw. verringern sich die Abgaben auf den Strom. Zudem ist die Vergütung durch das KWKG geringer als bei der Stromeinspeisung. Durch die Eigennutzung bzw. die Direktlieferung wird der Bezug von Strom aus dem Netz verringert, wodurch Kosten eingespart werden können. Beim Betrieb eines BHKW kann es daher aus ökonomischen Gründen sinnvoll sein, einen möglichst hohen Anteil des erzeugten Stroms selbst zu nutzen oder mittels Direktlieferung (ohne Nutzung des öffentlichen Netzes) zu verkaufen. Die Direktlieferung ist wegen der komplexen rechtlichen Regelungen und des hohes Verwaltungs- und Abrechnungsaufwands (u.a. Bedarf an zusätzlichen Zählern) schwieriger zu realisieren. Die Direktlieferung geht i.d.R. an Mieter im selben Gebäude, aber auch ein Contracting mit anderen Gebäuden ist möglich. Eine Volleinspeisung, bei der der gesamte erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, kann ebenfalls ökonomische Vorteile bringen: Bei der Volleinspeisung ist der Verwaltungsaufwand für den Betreiber geringer, wodurch Kosten eingespart werden. Welches Konzept gewählt wird, hängt oftmals von den Voraussetzungen beim Betreiber ab. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Im vorliegenden Konzept wird der Strom zum Teil selbst genutzt und zu Teil eingespeist. Die wesentlichen Rahmendaten der Vergütung sind in Tabelle 28 aufgeführt. 74 Tabelle 28: Prämissen KWK Vergütung Rahmendaten Vergütung Vergütung KWKG – Einspeisung 8,00 [ct./kWh] Vergütung KWKG – Eigenstromnutzung 4,00 [ct./kWh] EEG-Umlage (100 %) 6,35 [ct./kWh] vermiedenes Netznutzungsendgeld 0,21 [ct./kWh] Energiesteuerrückerstattung (Erdgas) 0,55 [ct./kWh] Jahresmittel - Baseload - KWK-Index 2,98 [ct./kWh] Die Erlöse aus der Stromproduktion im BHKW belaufen sich auf 3.957 €. Hinzu kommt die Einsparung durch vermiedene Stromkosten in Höhe von 5.500 €. Die Abgaben in Form der EEG-Umlage belaufen sich auf 6.989 €. Tabelle 29 zeigt die Berechnung der Stromerlöse. Tabelle 29: Erlöse aus Stromerzeugung im BHKW Stromerlöse BHKW Jahresmittel Baseload 2.980 [€] vermiedenes Netznutzungsendgeld KWK - Vergütung - Einspeisung 46 [€] 7.040 [€] KWK - Vergütung - Eigenstrom/Direktlieferung 880 [€] Abführung EEG-Umlage -6.989 [€] Summe Stromerlöse 3.957 [€] Einsparung Stromeigennutzung/Direktlieferung 5.500 [€] Die Jahreskosten für die Wärmeerzeugung im Mikronetz in Anlehnung an VDI 2067 betragen insgesamt 54.092 € und setzten sich, wie in Tabelle 30 dargestellt, aus Kapitalkosten, Betriebskosten, Brennstoffkosten und Stromerlösen zusammen. Der Wärmebedarf inklusive Netzverluste beträgt, wie bereits in Kapitel 6.2.1 dargestellt, 555 MWh/a. Die Wärmegestehungskosten für die Wärmeerzeugung mittels BHKW und Gas-Kessel betragen demnach 9,74 €/MWh. Tabelle 30: Kostenaufstellung Wärmeerzeugung / Wärmegestehungskosten Jahreskosten Wärmeerzeugung Kapitalkosten 15.070 [€/a] Betriebskosten 7.400 [€/a] Brennstoffkosten 41.079 [€/a] Eigenstromnutzung -5.500 [€/a] Stromeinspeiseerlöse -3.975 [€/a] Summe 54.092 [€/a] Wärmeerzeugung Wärmegestehungskosten 555.250 [kWh/a] 9,74 [ct./kWh] Die Kosten für das Netz setzen sich aus Leitungskosten, Kosten für die Wärmeübergabestationen, Kosten für Hausanschlüsse/Technische Gebäudeausrüstung (TGA) sowie Planungskosten zusammen. Die Leitungskosten umfassen die Kosten für den Tiefbau, die Installation des Netzes, die Hausanschlussleitungen und Inbetriebnahme. Die Wärmeübergabestationen sind im Besitz des Betreibers und fallen daher als Investition an. Die Kosten decken alle Arbeiten auf der Primärseite. Mögliche weitere Kosten auf der Sekundärseite – d.h. dem hausinternen Heizsystem - wie z.B. Pumpen, Hydraulik, hydraulischer Abgleich, sind nicht enthalten. Tabelle 31 listet die Kosten für das Netz auf. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Kosten Netz 75 Tabelle 31: Kosten Wärmenetz Kosten Netz (ohne MWSt.) Leitung (160m x 300 €/lfm) 5 Wärmeübergabestationen (4.000 € je Wärmeübergabestation) Technische Gebäudeausrüstung (TGA)/ Hausanschluss 48.000 € 20.000 € 10.000 € Planung, Sonstiges 10.000 € Summe Netz 88.000 € Die Gesamtinvestitionskosten für das Mikronetz betragen 88.000 €. Wirtschaftlichkeit Mikronetz / Deckungsbeitrag Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Mikronetzes setzt sich aus den Kosten für das Netz, den Kosten für die Wärmeerzeugung und den Einnahmen aus der verkauften Wärme zusammen. Die Wärme wird dabei, wie bereits in Kapitel 6.3 beschrieben, nach dem Wärmetarif der SWA verkauft. Tabelle 32 zeigt eine vereinfachte Deckungsbeitragsberechnung für das Mikronetz „Am Brunnenhäusle“. Tabelle 32: Deckungsbeitragsberechnung Mikronetz Mikronetz „Am Brunnenhäusle“ Kosten Netz Kosten Wärmeerzeugung Einnahmen Wärme Deckungsbeitrag 5.900 [€/a] 54.200 [€/a] -51.600 [€/a] -5.500 [€/a] K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigt einen negativen Deckungsbeitrag von -5.000 €/a. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Mikronetzes wird nicht erreicht. Die Einnahmen aus dem Wärmeverkauf sind gegenüber den Kosten für Netz und Wärmeerzeugung zu gering. 76 Alternativszenario mit Förderung durch KWKG Das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Nahwärmenetze vor. Die Förderung beträgt 100 € je laufendem Meter Wärmeleitung. Voraussetzung ist, dass mindestens 60 % der Wärme aus hocheffizienter KWK stammen. In der bisherigen Auslegung des Mikronetzes wurden diese 60 % nicht erreicht. Um zu prüfen, ob eine Förderung durch das KWK zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit führt, wurde ein alternatives Szenario mit Förderung und angepasster Auslegung der Wärmeerzeuger berechnet. Um einen Anteil von 60 % KWK-Wärme zu erreichen, wurde das Gas-BHKW größer, der Gas-Kessel etwas kleiner dimensioniert. Das BHKW wurde mit 30 kWel und 68 kWth und der Gas-Kessel mit 230 kWth ausgelegt. Die Investitions-, Betriebs- und Brennstoffkosten für die Wärmeerzeugung erhöhen sich hierdurch. Die Erlöse aus der Stromerzeugung erhöhen sich ebenfalls. Die Stromeigennutzung liegt nun nur noch bei ca. 15 %. Tabelle 33 zeigt die Jahreskosten für das alternative Szenario. Tabelle 33: Jahreskosten Wärmeerzeugung alternatives Szenario Jahreskosten Wärmeerzeugung – alternatives Szenario Kapitalkosten 16.040 [€/a] Betriebskosten 8.540 [€/a] Brennstoffkosten 41.164 [€/a] Eigenstromnutzung -5.625 [€/a] Stromeinspeiseerlöse -5.863 [€/a] Summe 56.257 [€/a] Wärmeerzeugung Wärmegestehungskosten 555.250 [kWh/a] 10,16 [ct./kWh] Die Wärmegestehungskosten sind mit 10,16 ct./kWh höher als im ursprünglichen Szenario. Die Förderung durch das KWKG wird pro laufende Meter Trasse gewährt und wird daher mit den Investitionskosten für das Netz verrechnet. Tabelle 34 zeigt die Netzkosten inklusive Förderung. Tabelle 34: Netzkosten inklusive Förderung durch KWKG Kosten Netz (ohne MWSt.) – alternatives Szenario Wärmeübergabestationen (5 x 4.000 € je WÜST) Technische Gebäudeausrüstung (TGA) / Hausanschluss Planung, Sonstiges 48.000 € 20.000 € 10.000 € 10.000 € Förderung Netz KWKG (160m x 100 €/lfm) -16.000 € Summe Netz 72.000 € Die Wirtschaftlichkeit des Mikronetzes im alternativen Szenario mit größer dimensioniertem BHKW und inklusive der Förderung aus dem KWKG verbessert sich nicht im Vergleich zur ursprünglichen Auslegung. Wie in Tabelle 35 dargestellt verschlechtert sich der Deckungsbeitrag auf -9.740 €/a. Tabelle 35: Deckungsbeitragsrechnung – alternatives Szenario Mikronetz Mikronetz „Am Brunnenhäusle“ – alternatives Szenario Kosten Netz Kosten Wärmeerzeugung Einnahmen Wärme Deckungsbeitrag 4.840 [€/a] 56.500 [€/a] -51.600 [€/a] -9.740 [€/a] Bei alternativer Auslegung ist ein wirtschaftlicher Betrieb demnach ebenfalls nicht möglich. Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit kann ggf. durch die Erhöhung der Stromeigennutzung oder durch ein Direktlieferungskonzept erreicht werden. Solche Konzepte sind jedoch mit hohem Verwaltungs- K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Leitung (160m x 300 €/lfm) 77 und Planungsaufwand verbunden. Ein wirtschaftlicher Nutzen im Falle des geplanten Mikronetzes ist daher unwahrscheinlich. 6.3.3. Ausbau bestehendes Wärmenetz der SWA Im Untersuchungsgebiet für das Quartierskonzept ist in manchen Bereichen bereits ein Wärmenetz der Stadtwerke Altensteig vorhanden. Im Bereich des hier untersuchten Mikronetzes ist ein Ausbau dieses Wärmenetzes denkbar. Durch die ausreichend große Dimensionierung der vorhandenen Wärmeleitungen ist eine Erweiterung in die Straßen „Am Brunnenhäusle“ und Poststraße aus technischer Sicht unproblematisch. Ausreichend Wärmeerzeugungskapazität ist nach Angaben der SWA ohne Ausbau der Wärmeerzeuger vorhanden. Um das bestehende Wärmenetz im Bereich „Am Brunnenhäusle“ zu erweitern, ist im Vergleich zur Variante Mikronetz geringfügig mehr Leitungslänge notwendig. Insgesamt sind ca. 250 m Haupt- und Nebenleitung notwendig. K AP I T E L : M A C H B A R K E I T E I NE S M I K R O N E T Z E S Wie in Kapitel 4.2.1. beschrieben wird die Wärme für das bestehende Wärmenetz aus hocheffizienter KWK auf Basis von Erdgas erzeugt. Für die Erweiterung des bestehenden Netzes kann daher eine Förderung durch das KWKG in Anspruch genommen werden. Für Rohrleitungen bis 100 mm Durchmesser beläuft sich der Zuschuss auf 100 €/m (maximal 40 % der Investitionskosten) und für Rohrleitungen >100 mm auf 30 % der Investitionskosten. Die Investitionskosten für die Erweiterung des Wärmenetzes liegen bei 92.500 €. Die Netzverluste und die Wärmegestehungskosten aus den bestehenden Wärmeerzeugern sind nicht bekannt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde daher für einen Bereich zwischen 10 und 20 % Netzverlusten und Wärmegestehungskosten von 4 Ct./kWh bis 10 Ct./kWh durchgeführt. Abbildung 49 zeigt den Deckungsbeitrag einer Netzerweiterung bei variablen Netzverlusten und variablen Wärmegestehungskosten. 78 Abbildung 49: Deckungsbeitrag Erweiterung Nahwärmenetz in Abhängigkeit von Verlusten und Wärmegestehungskosten Die Erweiterung des bestehenden Nahwärmnetzes um die fünf Anschlüsse aus dem Szenario Mikronetz würde bei Wärmegestehungskosten von unter 8 Ct./kWh einen positiven Deckungsbeitrag erzielen. Da für diese Erweiterung des Wärmenetzes laut Aussage SWA kein zusätzlicher Erzeuger gebaut werden müsste ist davon auszugehen, dass die Wärmegestehungskosten gering sind. Sollten sich weitere Anschlussnehmer entlang der Poststraße für einen Nahwärmeanschluss entscheiden, könnte ggf. der Trassenverlauf angepasst werden. In diesem Fall wird empfohlen, die Erweiterung abschnittsweise zu betrachten und zu bewerten. Für die Gesamtwirtschaftlichkeit des bestehenden Nahwärmenetzes ist eine Erweiterung sinnvoll, da in diesem Fall Leistungsreserven in der Erzeugung und der Netzauslastung genutzt werden. 7. Szenarien Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 Klimaschutzziele definiert, um den Herausforderungen des globalen Klimawandels und deren Auswirkungen auf Deutschland Rechnung zu tragen. Demnach sollen CO2-Emissionen in Deutschland – ausgehend vom Basisjahr 1990 – bis zum Jahr 2020 um 40 %, bis 2030 um 55 % und bis 2050 um 90 % reduziert werden. Die Stadt Altensteig hat 2013 ein eigenes Klimaschutzkonzept erarbeiten lassen und sich in ihrem Energie- und klimapolitischen Leitbild zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen auf ihrer Gemarkung gemäß den Zielen der Bundesregierung bis 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Dies soll mit Hilfe von Energieeinsparung, Effizienzsteigerungen und der vermehrten Nutzung erneuerbarer Energiequellen erreicht werden. Konkret nennt das Klimaschutzkonzept: 1. Deckung von mindestens 15 % des Gesamtwärmebedarfs der Stadt Altensteig aus Nahwärmenetzen sowie aus Mikronetzen bis zum Jahr 2030. 2. Verdopplung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) am Stromverbrauch von derzeit 7% auf 14 % bis zum Jahr 2030. 3. Verdopplung der installierten Leistung von Solaranlagen (Photovoltaik und Solarthermie) bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 2012. 7.1. Zielszenarien für das Quartier Aufgrund der Ausgangsanalyse und abgestimmt auf den Maßnahmenplan für das Quartier „Untere Stadt“ wurde ein Zielszenario für das Jahr 2030 im Quartier „Untere Stadt“ entwickelt. Im Gebäudebereich setzt sich dieses zusammen aus einem Szenario für die energetische Sanierung der Gebäudehülle und einem Szenario zur Umstellung der Heiztechnik hin zu modernen, energieeffizienten Heizungsanlagen und einem vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energieträgern. Darüber hinaus wurden zwei zusätzliche Szenarien betrachtet, welche zum einen den Bau eines Mikronetzes im Bereich „Am Brunnenhäusle“ auf Basis eines Gas-BHKW und zum anderen den Ausbau des bestehenden Nahwärmenetzes in diesem Gebiet berücksichtigt (siehe Kapitel 6). Das Zielszenario für die energetische Gebäudesanierung basiert auf dem Maßnahmenplan für das Sanierungsgebiet und berücksichtigt Voll- und Teilsanierungen. Bei einer umfassenden Sanierung sollte das gesamte Gebäude umfassend energetisch saniert und Fenster, Dach und Fassade gedämmt werden. Bei einer Teilsanierung sollten Fenster und Dach energetisch erneuert werden. Die Annahmen des Zielszenarios und die zu erwartenden Einsparungen sind in Tabelle 36 abgebildet. % der Gebäude im Quartier Zusammensetzung der Maßnahmen Energieeinsparung je Gebäude Teilsanierung 39 % Fenster, Dach 26 % Vollsanierung 26 % Fenster, Dach, Fassade 56 % Das Zielszenario für die Umstellung der Heizung ist unabhängig von der Sanierung der Gebäude. Das Potential wird hauptsächlich durch das Alter, den Zustand und den Energieträger der derzeitigen Heizung sowie gebäudespezifische Faktoren bestimmt. Ziel ist der Einsatz effizienter Heiztechnik und K AP I T E L : SZ E N A R I E N Tabelle 36: Zielszenario energetische Sanierung der Gebäude im Quartier bis 2030 79 erneuerbarer Energien für die Reduktion der Primär- und Endenergiebedarfe und zur Einsparung von CO2-Emissionen. Das Zielszenario für die Umstellung der Heizung formuliert auf Basis der vorliegenden Daten einen Zielzustand für die künftig eingesetzten Energieträger. Tabelle 37 zeigt die aktuellen und die angestrebten Anteile der einzelnen Energieträger. Tabelle 37: Zielszenario Heizungstausch – Verteilung der Energieträger Heizöl Erdgas Biomasse Strom Nahwärme SWA IST-Zustand 25 % 51 % 2% 12 % 10 % Ziel-Zustand 15 % 55 % 5% 5% 20 % Zusätzlich zu den beschriebenen Zielszenarien für das gesamte Quartier werden im Bereich „Am Brunnenhäusle“ ein Szenario mit einem Mikronetz und ein Szenario mit einer Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes erstellt. Diese beiden Szenarien sehen vor, fünf mehrgeschossige Gebäude entweder über ein Mikronetz oder über Nahwärme zu versorgen und die bestehenden Heizsysteme auf Basis von Erdöl und Erdgas durch eine Wärmeversorgung auf Basis effizienter Kraftwärmekopplung zu ersetzen. 7.2. Einsparung von Endenergie, Primärenergie und CO2 in den Zielszenarien Im Vergleich zum Ist-Zustand erreichen die Zielszenarien vor allem beim Primärenergiebedarf und den CO2-Emissionen starke Einspareffekte. Eine Einsparung des Endenergiebedarfs wird lediglich beim Szenario Gebäudesanierung erreicht, beim Wechsel der Heizanlage wird keine Endenergie eingespart. Hingegen wird bei einem Wechsel des Energieträgers bzw. der Heiztechnik Primärenergie und CO2-Emissionen eingespart. Die Einsparungen bei Endenergie, Primärenergie und CO2Emissionen im Szenario Gebäudesanierung betragen jeweils 25 %. Im Szenario Heizungstausch betragen die Einsparungen bei der Primärenergie 11 % und bei den CO2-Emissionen 8 %. Für die Teilszenarien Mikronetz und Nahwärme im Bereich „Am Brunnenhäusle“ werden 3 % bzw. 5 % Primärenergie und je 2 % CO2-Emissionen eingespart. Der Unterschied bei der Primärenergieeinsparung ist durch den günstigen Primärenergiefaktor des bestehenden Netzes bedingt. Tabelle 38 zeigt die Einsparungen der einzeln betrachteten Zielszenarien pro Jahr in absoluten Zahlen. Die wichtigste Komponente zur Energie- und CO2-Einsparung ist demnach die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Tabelle 38: Einsparungen der einzelnen Zielszenarien Endenergie K AP I T E L : SZ E N A R I E N IST-Zustand 80 Primärenergie CO2-Emissionen 7.961.781 kWh 8.077.405 kWh 2.124 t Heizungstausch Einsparung: 0 kWh -866.100 kWh -166 t Sanierung Einsparung: -1.954.617 kWh -1.983.003 kWh -522 t Mikronetz Einsparung: 0 kWh -223.200 kWh -38 t Nahwärme Einsparung: 0 kWh -390.600 kWh -38 t Da der Austausch von Heizungen in der Regel parallel zur energetischen Sanierung der Gebäude stattfindet, wurden die oben aufgeführten Einzelszenarien für die Betrachtung der Zielszenarien kombiniert. Das Basiszielszenario bildet die Kombination aus Heizungstausch und Sanierung der Ge- bäude. Als weitere Varianten wurden hierzu einmal das Szenario Mikronetz und einmal das Szenario Erweiterung Nahwärme hinzugenommen. In Tabelle 39 werden die Einsparungen an Endenergie, Primärenergie und CO2-Emissionen gegenüber dem Ist-Zustand für die verschiedenen Zielszenarien aufgeführt. Tabelle 39: Einsparung an Endenergie, Primärenergie und CO2 in den Zielszenarien Endenergiebedarf Primärenergiebedarf CO2-Emissionen Ist-Zustand 7.961.781 kWh 8.077.405 kWh 2.124 t Zielszenario Heizungstausch + Sanierung 6.007.164 kWh 5.228.302 kWh 1.437 t -1.954.617 kWh -2.849.103 kWh -687 t 6.007.164 kWh 5.005.102 kWh 1.399 t -1.954.617 kWh -3.072.303 kWh -725 t 6.007.164 kWh 4.837.702 kWh 1.399 t -1.954.617 kWh -3.239.703 kWh -725 t Einsparung Zielszenario Heizungstausch + Sanierung + Mikronetz Einsparung Zielszenario Heizungstausch + Sanierung + Nahwärme Einsparung Das Zielszenario „Heizungstausch + Sanierung“ spart insgesamt 1.954 MWh (24,5 %) Endenergie und 2.849 MWh (38 %) Primärenergie ein. Durch das Zielszenario „Heizungstausch + Sanierung + Mikronetz“ werden 3.072 MWh (38 %) Primärenergie eingespart. Durch die Hinzunahme des Szenarios Mikronetz wird im Vergleich zum Basisszenario „Heizungstausch + Sanierung“ nicht mehr Endenergie eingespart. Beim Szenario „Heizungstausch + Sanierung + Nahwärme“ verhält es sich identisch. Wie weiter oben bereits beschrieben wird durch den Wechsel der Heiztechnologie der Endenergiebedarf nicht gesenkt. In diesem Szenario beträgt die Primärenergieeinsparung 3.239 MWh (40 %). Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.Abbildung 50 zeigt den End- und Primärenergiebedarf der Zielszenarien im Vergleich zum Ist-Zustand. K AP I T E L : SZ E N A R I E N Die Einsparung von CO2-Emissionen im Zielszenario „Heizungstausch + Sanierung“ liegt bei 687 t. Dies entspricht rund 32 % Einsparung gegenüber dem Ist-Zustand. Für die Szenarien mit Mikronetz oder der Erweiterung des Nahwärmenetzes betragen die Einsparungen jeweils 725 t, rund 34 %. Ein Vergleich der CO2-Emissionen der Zielszenarien und dem Ist-Zustand ist in Abbildung 50 dargestellt. 81 Abbildung 50: Vergleich der CO2-Emissionen im Ist-Zustand und den Zielszenarien Durch das Erreichen der Zielszenarien bis zum Jahr 2030 kann im Quartier eine signifikante Einsparung von Primärenergie und CO2-Emmissionen erreicht werden. Insbesondere durch die energetische Sanierung von Gebäuden mit bisher niedrigem oder fehlendem Wärmeschutz, sowie den Austausch alter ineffizienter Heiztechnik auf fossiler Basis hin zu modernen Heizanlagen unter Einsatz erneuerbarer Energieträger oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung werden große Effekte erreicht. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG In Altensteig ist daher der Fokus auf die energetische Gebäudesanierung und den Austausch veralteter ineffizienter Heizanlagen zu legen. Die Stadt kann im Wesentlichen durch den Ausbau des effizienten Nahwärmenetzes und durch die finanzielle Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen inkl. zusätzlicher Fördermittel für Beratungen (vgl. 8.1)- zum Erreichen der Zielszenarien hinwirken. 82 8. Empfehlungen zur Umsetzung Das nun vorliegende integrierte Quartierskonzept „Ortsmitte II“ ist eine informelle Planung. Durch den Beschluss des Gemeinderates zur Annahme des Konzepts geht keine Verpflichtung zur Durchführung von tatsächlichen energetischen Klimaschutz- und Sanierungsmaßnahmen oder eine Rechtswirksamkeit einher. Daher ist es wichtig, dass das Quartierskonzept sowohl in der Verwaltung als auch im kommunalen Entscheidungsgremium Akzeptanz als Richtschnur findet. Im privaten Bereich sollen Energieberatungen und eine gute Information der Gebäudeeigentümer und der Bürgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen motivieren. Die Chancen für Umsetzungen sind gut, weil das Quartier als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt ist und die Maßnahmen über die Städtebauförderung gefördert werden. Die weiteren Kapitel gehen auf die Verantwortlichkeiten, aber auch auf Umsetzungshemmnisse ein, beleuchten aber genauso die Lösungsansätze und kommunale Handlungsoptionen. Von großer Bedeutung für die gelungene Umsetzung von Maßnahmen ist die Information und Beratung der wichtigsten Akteursgruppen, insbesondere der Hauseigentümer, der Gewerbetreibenden und der Bürgerschaft. Aus diesem Grunde gibt es ein eigenes Kapitel zu Öffentlichkeitsarbeit. Weiterhin werden die Prioritäten verdeutlicht und die Verantwortlichkeiten aufgezeigt. Das Konzept schließt mit Ausführungen zum Zeitplan und zur Erfolgskontrolle. 8.1. Umgang mit Umsetzungshemmnissen Private Hemmnisse Bei privaten Gebäudeeigentümern treten im Allgemeinen zwei Umsetzungshemmnisse auf. Zum einen fehlt oftmals das Wissen über energetische Sanierungsmaßnahmen inklusive deren Notwendigkeit und wirtschaftlichem Nutzen. Zum anderen sind energetische Sanierungsmaßnahmen mit z.T. recht hohen finanziellen Investitionen verbunden und rechnen sich erst nach einem relativ langen Zeitraum, bzw. manchmal überhaupt nicht. Hier setzen die Energieberatungen im Sanierungsgebiet an. Durch die KE oder die Gemeinschaft der Energieberater des Landkreises erfolgen Erstberatungen kostenfrei und ohne ein wirtschaftliches Interesse an bestimmten Sanierungsmaßnahmen. Hierdurch werden die Eigentümer objektiv beraten und können besser einschätzen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sich wirklich lohnen. Nachfolgend werden weitere mögliche technische, wirtschaftliche und zielgruppenspezifische Umsetzungshemmnisse erläutert. Technische Hemmnisse Voraussetzung für die Nutzung von Solarthermie ist eine Zentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung, was nicht bei allen Gebäuden im Quartier gegeben ist. Nahwärmenetzerweiterung: unvorhergesehene Probleme bei der technischen Detailplanung Platzmangel für Brennstofflagerung Der Wechsel von Ölheizungen zu Gas und Nahwärme ist abhängig von der Preisentwicklung der Energieträger (Heizöl, Erdgas, Holz u.a.) Angesichts sinkender Einspeisevergütung ist die Installation von PV-Anlagen derzeit meist nur bei Eigenstromnutzung wirtschaftlich Unwirtschaftlichkeit Nahwärmenetzerweiterung wg. steigender Kosten (Energie, Bau, etc.) Sanierungsmaßnahmen sind für den Gebäudeeigentümer zu teuer -> Information über Fördermöglichkeiten Zielgruppenspezifische Hemmnisse Fehlende Entscheidungsbefugnis der Mieter Mangelndes Interesse der Gebäudeeigentümer an Sanierungsmaßnahmen Es ist eine Vielzahl von Eigentümern, die überzeugt werden muss, um das Potential zum Einsatz erneuerbarer Energien zu heben. Hier helfen Öffentlichkeitsarbeit und eine gesonderte Unterstützung von Wohnungseigentümergemeinschaften. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Wirtschaftliche Hemmnisse 83 Mangelndes Interesse der Einzelhändler. Hier helfen Information durch Experten, z.B. im Rahmen eines Vortrags eines Leuchtenherstellers zum Einsparpotential durch LED. Gemeinderat stimmt den Vorschlägen zur Integration energetischer Aspekte in den öffentlichen Raum nicht zu. Netzbetreiber: keine Netzerweiterung wg. Schwierigkeiten bei Finanzierung und Liquidität. Die wichtigsten Hürden aus Betreibersicht sind folgende: Tabelle 40: Liste typischer Verhinderungsgründe aus Betreibersicht Typische Verhinderungsgründe auf Seiten des Betreibers Gegenmaßnahmen Investitionskosten größer als geplant. Ausgleich durch mehr Anschlussnehmer Unvorhergesehene Probleme bei technischer Detailplanung. Durch gute Erhebung (Ortskenntnis und gute Datenbasis) kann das Risiko hierfür verringert werden. Steigende Zinsen während der Projektentwicklungsphase. Sensitivitätsanalyse für Zinsen mit Liquiditätsmodell. Frühzeitige Kommunikation mit Anschlussnehmern. Seriöse Planung seitens des Projektbüros. Vertrauensbasis bei Kunden, gute Informationsstrategie und Informationsmaterialien (Preisblatt, Vertrag…) Hoher Aufwand (zeitlich und finanziell) für Bewerbung von Nahwärmeverträgen. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Folgende technische Hürden für energetische Sanierungen sind in der Kernstadt zu erwarten: 84 1. Gebäudetypus Historische und alte Gebäude wirken sich sehr positiv auf das Ortsbild aus, wenn sie gut erhalten sind. Die Modernisierung solcher Gebäude gestaltet sich mitunter jedoch recht schwierig und ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Oftmals stehen niedrige Deckenhöhen, kleine Wohnräume oder kleine Fensteröffnungen (dunkle Räume) im Widerspruch zu modernen Wohnbedürfnissen, die im Trend zu größerer Wohnfläche sowie großzügiger und lichtdurchfluteter Raumgestaltung führen. 2. Grenzbebauung Aufgrund mangelnder Grenzabstände oder grenzständiger Gebäudemauern ist die energetische Sanierung der Außenwände häufig nicht möglich. Das aktuelle Nachbarschaftsrecht in Baden Württemberg sieht eine nachträgliche Dämmung der Außenwand über die Grundstücksgrenze hinaus nicht vor und muss demnach vom Nachbarn nicht hingenommen werden (eine Änderung des Nachbarschaftsrechts ist derzeit in Diskussion). In solchen Fällen ist nur eine Innendämmung möglich, die oftmals teurer ist und eine sehr hohe Kompetenz in der Bauausführung erfordert (drohende Bauschäden). 3. Verschattung Die dichte Bebauung, wie sie in der Kernstadt häufig zu finden ist, ist unter energetischen Aspekten nachteilig zu beurteilen, da die resultierenden Verschattungen die aktive und passive Solarenergienutzung verhindern bzw. unwirtschaftlich machen. 4. Denkmalschutz Bei denkmalgeschützten Gebäuden stehen die Besitzer bei der Umsetzung von Energieeinspar- und Effizienzmaßnahmen immer wieder vor einer schwierigen Aufgabe. Die Möglichkei- Solar auf Altbau-Fachwerkhaus in Dresden In die Dachgaube integrierte Solarkollektoren von Altbau in Coswig Zur Eigentumswohnanlage mit Solardach umgebaute Kirche in der Altstadt von Freiberg Integration von Solarkollektoren in die Dachgaube der ehemals königlichsächsischen Schrotfabrik Abbildung 51: Beispiele von Solaranlagen mit Vorbildcharakter im Denkmalschutz (UrbanSolPlus 2014) K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG ten der energetischen Gebäudesanierung, vor allem der Wärmedämmung, sind aus Gründen des Denkmalschutzes begrenzt. Eine umfassende Modernisierung des Heizsystems steht dagegen oft nicht im Widerspruch zu den Denkmalschutzbelangen. Zu prüfen ist hier insbesondere die Installation von solarthermischen Anlagen, die jedoch genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung ist jeweils eine Einzelfallentscheidung und hängt vor allem von der Gewichtung des Denkmalschutzes gegenüber dem Umweltschutz im Abwägungsprozess ab. Der Denkmalschutz genießt einen hohen Stellenwert in der Rechtsordnung. Solaranlagen ihrerseits dienen dem Erhalt der natürlichen Ressourcen. Dieses Ziel ist in Artikel 20a des Grundgesetzes erfasst. Ebenfalls kann der Eigentümer eines denkmalgeschützten Hauses sich auf das Grundrecht des Eigentums berufen. In dem Spannungsverhältnis zwischen Denkmal-, Umwelt- und Eigentumsschutz entscheiden Denkmalschutzbehörden über die Genehmigung von Veränderungen an Denkmälern. Kriterien für die Verträglichkeit von Solaranlagen mit dem Ziel des Denkmalschutzes sind u.a. die Größe, Farbe, Struktur und Einsehbarkeit der Anlage (vgl.: Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme: Solarthermie im Denkmalschutz – Handlungsmöglichkeiten für Hauseigner und Architekten).Mittlerweile gibt es zahlreiche positive Beispiele für die Installationen von Solaranlagen im Denkmalschutz (s. Abbildung 51). Wichtig ist, dass sich eine Anlage gut in das Erscheinungsbild des Denkmals einpasst. Wird eine Solaranlage z.B. durch Straßenbegrünung oder Dächer von anderen Häusern vor der direkten Sicht von der Straße aus abgeschirmt, wird das Erscheinungsbild des Denkmals weniger beeinträchtigt. 85 Überwindung von Umsetzungshemmnissen Sind Sanierungsmaßnahmen an einem denkmalgeschützten Gebäude geplant, so sollten die Denkmalschutzbehörden bereits frühzeitig kontaktiert werden, d.h. schon bevor eine Antragstellung für das Genehmigungsverfahren beginnt (siehe Abbildung 52). Der Antrag sollte ausführliche Unterlagen über das Gebäude (Fotografien, Pläne), Planskizzen, Beispielanlagen, Angebote, bei Solaranlagen eine Ertragssimulation und plausible Argumente für die Installation enthalten. Denkmalwert des Gebäudes abschätzen Verschiedene Möglichkeiten für Solaranlageninstallation planen Anfrage Denkmalschutzbehörde Gesprächstermin vor Ort Austausch über Gestaltungsmöglichkeiten, Prüfung örtlicher Gestaltungssatzung Vor Antragstellung die Stellungnahme vom Gebietsrefernt (Landesamt Denkmalpflege) abwarten Abbildung 52: Vorgehen mit Denkmalschutzbehörde bis hin zur Antragstellung K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Folgende Tabelle geht auf die technischen (blau), wirtschaftlichen (rot) und zielgruppenspezifischen (grün) Hemmnisse für energetischen Sanierungsmaßnahmen ein und zeigt Gegenmaßnahmen auf. 86 Tabelle 41: Handlungsoptionen zur Überwindung von Hemmnissen privater Gebäudeeigentümer E N E R G E T I SC H E SANIERUNGS- U M SE T Z U N G SH E M M NI S G E G E NM Aß N A H M E MAßNAHME Hohe Investitionskosten und damit meist Notwendigkeit der Finanzierung bzw. Kreditaufnahme, Z.T. kritische Wirtschaftlichkeit, Informationsdefizite Fördermittelberatung Öffentlichkeitsarbeit PHOTOVOLTAIK Gesamtpotenzial teilt sich auf in viele kleinteilige private Flächen, Viele Akteure müssen motiviert werden, Angesichts sinkender Einspeisevergütung i.d.R. nur bei Eigenstromnutzung wirtschaftlich. Fördermittelberatung SOLARTHERMIE Voraussetzung: Zentralheizung mit zentraler Warmwasserbereitung. Einige Wohngebäude im Untersuchungsgebiet erfüllen diese Voraussetzung bisher nicht. Z.T. kritische Wirtschaftlichkeit Hohe Investitionskosten Umfangreiche Bauarbeiten für Zentralheizung Eingeschränkte Wohnnutzung während Bauphase Holzlagerfläche für Etagenöfen Fördermittelberatung HOLZHEIZUNG Investitionskosten, Platzbedarf für Brennstofflagerung Langfristig: regionale Verfügbarkeit von Energieholz bei zunehmender Nutzung Fördermittelberatung Bereitstellung von Holzlagerflächen durch Stadt (s. Ebhausen) Verkauf von kommunalem Restholz an die Bürgerschaft MIKRONETZ Hohe Investitionskosten Organisatorischer Aufwand Suche nach einem qualifizierten Betreiber NAHWÄRME Wärmeverluste im Leitungsnetz, Hohe Investitionskosten für Betreiber Wunsch nach Unabhängigkeit Gute Leitungs-Isolierung Gute Wirtschaftlichkeitsprüfung Darlegung der Abhängigkeit bei Alternativen GEBÄUDEHÜLLE ERSATZ NACHTSPEICHEROFEN Öffentlichkeitsarbeit Energieberatung zu Möglichkeiten der Eigenstromnutzung Förderzuschlag durch die Stadt beim Umbau auf Zentralheizung Ggf. denkmalschutzverträgliche Konzeption K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG DÄMMUNG 87 Bedeutung finanzieller Förderung Die für Sanierungsmaßnahmen verfügbaren Fördermittel spielen oft die entscheidende Rolle bei der Neigung der Bevölkerung, den Sanierungsstau in Angriff zu nehmen. Zum einen bedarf es eines intensiven Beratungsaufwandes, um Gebäudeeigentümern die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Ihren individuellen Fall darzulegen. Aufbauend auf den Beratungen eines Energieberaters ist ein Maßnahmenpaket festzulegen, welches dann finanziert und umgesetzt werden muss. Sinnvoll wäre deshalb eine zusätzliche Förderung von Seiten der Stadt für vertiefende Energieberatungen für die Eigentümer im Quartier. Eine finanzielle Förderung ist insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften sinnvoll, die im Quartier gehäuft auftreten. Hier ist der Prozess der Entscheidungsfindung deutlich komplizierter und zeitaufwändiger. Zusätzliche Fördermittel für eine externe Prozessbegleitung können ein solches Hemmnis überwinden helfen. Die „Energieagentur Regio Freiburg“ hat aufgrund der Bedeutung des Themas ein Kompetenzzentrum für Wohnungseigentümergemeinschaften eingerichtet und mit anderen Energieagenturen einen Leitfaden erstellt, der diese bei der energetischen Sanierung unterstützt (Ablauf, Recht, Technik, Finanzierung u.a.) und auf folgender Website abgerufen werden kann: www.weg-forum.net. Stadt, Sanierungsträger und Energieberater sollten diesen Leitfaden verteilen bzw. weiterempfehlen. Zusätzliche Fördermittel für eine externe Prozessbegleitung können ein solches Hemmnis überwinden helfen. Auf der anderen Seite werden mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm und der Stadt auf das Quartier zugeschnittene Anreize geschaffen. Bei der Gewährung von Fördermitteln und durch einen aktiven Beratungsprozess kann die Stadt bestimmte energetische Sanierungslösungen fördern, wie das durch die Förderrichtlinie zum Sanierungsgebiet „Untere Stadt II“ geschieht (vgl. Kapitel 5.3). Anreize für die Umsetzung von Maßnahmen können auch Rabatte für Einkaufsgemeinschaften sein. Günstige Preise können erzielt werden, wenn mehrere Interessenten eine gemeinsame Bestellung aufgeben, z.B. für Solaranlagen, Scheitholzanlagen, Brennwertkesseln, Wärmepumpen, Holz, oder LED-Lampen für Schaufenster und Räume von Gewerbetreibenden. Ein Beauftragter der Stadt (Energieberater, Sanierungsträger o.ä.) kann solche Aktionen koordinieren und Angebote einholen. Durch die vertragliche Verpflichtung gegenüber der Stadt Altensteig zur Sanierung wird den Eigentümern die Möglichkeit eingeräumt, im Anschluss an die Gebäudesanierung die erhöhte Förderung (vgl. Kapitel 11.2) und/oder steuerliche Abschreibung in Anspruch zu nehmen. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG 8.2. Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit 88 Sanierungsentscheidung Entscheidend für die Umsetzung energetischer Maßnahmen sind letztlich die Gebäudeeigentümer. Die Entscheidungen, die Gebäudeeigentümer zu treffen haben, sind sehr komplex. Während aus Sicht der Politik Aspekte wie Energieverbrauch und CO2-Ausstoß eine wichtige Rolle spielen, entscheiden die Bürger v.a. nach „praktischen“ Aspekten. Diese sind u.a. die räumliche und technische Situation des Gebäudes (Lagermöglichkeiten, Zentralheizung etc.), aber auch die Hemmschwelle, sich mit Fördermitteln auseinanderzusetzen. Abbildung 53: Motive der Gebäudeeigentümer im Rahmen der Maßnahmenauswahl Anlässe für eine Heizungserneuerung oder Sanierung sind meist: Defekt der Heizungsanlage Kosten für Energieverbrauch steigen Erhöhter Wohnkomfort wird angestrebt Gesetzliche Verpflichtungen In Aussicht stehende Fördermittel, wie z.B. Landessanierungsmittel Beitrag zum Klima- und Umweltschutz Sanierungen steigern den Wert der Immobilie Vor einer Gebäudesanierung muss sich der Eigentümer über eine Vielzahl von Fragen klar werden (vgl. Abbildung 54). Da die Gegebenheiten in jedem Gebäude und die Finanzlage jedes Eigentümers individuell sind, muss jeweils der Einzelfall betrachtet werden. Für die komplexe Entscheidungsfindung der Eigentümer ist die Begleitung durch einen Energieberater daher unerlässlich. Ein Energieberater muss sich bei der Beratung unterschiedlichen Situationen stellen und eine Vielzahl von Aspekten abdecken, von der im Einzelfall geeigneten Technik bis zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG 8.2.1. Energieberatung als Schlüssel zur Umsetzung 89 Abbildung 54: Fragestellungen bei der Sanierung (Energieagentur Regio Freiburg) K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Tabelle 42: Aufgaben des Energieberaters bei von Gebäudebesitzern 90 Hemmnisse der Gebäudebesitzer Gegenmaßnahmen durch Energieberatung Unsicherheit, ob sich Inanspruchnahme der Sanierungsmittel und (umfangreiche) energetische Sanierung lohnen - Verzahnung von Modernisierungs- und Energieberatung, - Aufklärung über Effekte der Wertsteigerung und Steigerung der Wohnqualität - Zuschuss der Stadt für vertiefte Energieberatung, - Berechnung der Wirtschaftlichkeit durch Fördermittel und Einsparmöglichkeiten bei Sanierung - Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw mit Unterstützung der Stadt - Qualifizierten Energieberater frühzeitig einbinden - Aufklärung über die gesetzlichen Vorgaben zu Heizungstausch und Sanierungszielen - Fördermittelberatung durch qualifizierter Energieberater (Energieeffizienz-Expertenliste) - Finanzielle Förderung bei energetischer Sanierung (KfW, BAFA, L-Bank etc.) - Qualifizierten Energieberater als Mittler einbinden - Förderung der Energieberatung aus kommunalen Mitteln bei Wohnungseigentümergemeinschaften - Information über Vorteile für Hausbesitzer mit mehreren Wohneinheiten pro Gebäude bei Finanzierung, da bei bestimmten Förderprogrammen (KfW, L-Bank) nicht pro Gebäude sondern pro Wohneinheit gefördert wird (wenn Gebäude in Privatbesitz) Bedarf wird falsch eingeschätzt / (energetische) Sanierung wird aufgeschoben Unsicherheit bei Finanzierungsmöglichkeiten Komplexität durch mehrere Wohneinheiten pro Gebäude Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind oft recht kostenintensiv. Sie rechnen sich oft nur, wenn sowieso (Modernisierungs-)Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden, weil sich dann Synergieeffekte ergeben, z.B. muss der Aufbau eines Gerüstes sowieso gezahlt werden. Zur erfolgreichen Beratung der Gebäudeeigentümer sollte daher eine kombinierte Modernisierungs- und Energieberatung durchgeführt werden. Infobox: Modernisierungs- und Energieberatung Ziel einer kombinierten Modernisierungs- und Energieberatung ist es, dem privaten Grundstückseigentümer aufzuzeigen - welche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für eine umfassende Gebäudesanierung erforderlich sind, - wo Energie eingespart werden kann, - inwiefern der Einsatz erneuerbarer Energien realisiert werden kann, - welche gestalterischen Anforderungen zu berücksichtigen sind und - mit welchen Kosten zu rechnen ist. Der Eigentümer erhält mit dem Modernisierungs- und Energieberatungsbericht und der Erläuterung im persönlichen Gespräch eine Beratung aus einer Hand. Abbildung 55: Ablauf und Inhalte einer Energieberatung (Energieagentur Regio Freiburg) K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Nach einer kostenlosen Erstberatung ist in aller Regel eine tiefergehende Folgeberatung nötig, die kostenpflichtig ist. Um die Sanierungsquote im Quartier zu erhöhen, sollte die Stadt prüfen, ob eine Bezuschussung dieser vertieften Folgeberatung machbar ist. 91 Seit dem 1. Juni 2014 müssen Sachverständige für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes (www.energieeffizienzexperten.de) eingetragen sein. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet. Energieberatung Woran erkenne ich einen guten Energieberater? • Betrachtung von Gebäude und Heiztechnik • Kein Verkäufer einer bestimmten Technik (z.B. nur Solarthermie) • Gelistet als zertifizierter kfW-Effizienzberater oder unabhängiger BAFA-„Vor-OrtEnergieberater“ (online abrufbar)) • Schriftliche Zusammenfassung Was sollte ein guter Energiebericht enthalten? • Maßnahmenpaket für umfangreiche Erneuerung sowie energetische Verbesserung durch Einzelmaßnahmen, mit Materialnennung • Kostenübersicht energetische Maßnahmen • Amortisationsdauer • Berechnung von Energieeinsparung • Beratung zu Fördermöglichkeiten Abbildung 56: Qualitätskriterien Energieberatung 8.2.2. Öffentlichkeitsarbeit Bei Öffentlichkeitsarbeit zum Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ geht es in erster Linie um die Mobilisierung von privaten Gebäudeeigentümern. Am besten geschieht dies durch regelmäßige Informations- und Beratungsangebote, ergänzt durch punktuelle Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit. Was Wo kann kannman mantun? ansetzen? K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Persönliches Verhalten 92 •Absenkung Raumtemperatur (1°C = 6 % weniger Heizkosten) •Nachtabsenkung •Einzelraumregelung •Richtig lüften Technische/bauliche Maßnahmen (Effizienz etc.) •Dämmung, Solare Gewinne durch Verglasung •Umstellung auf Zentralheizung •Ausnutzung des Brennwertes bei Gasheizungen •Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Erneuerbare Energien •Holz •Sonne •Wind •Geothermie Abbildung 57: Ansatzpunkte für nachhaltige Wärmeversorgung Zur Sensibilisierung der Akteure soll die Öffentlichkeit fortlaufend über den Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen im Quartier und über die in der Gemeinde stattfindenden Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes im Allgemeinen informiert werden. Da die Stadt Altensteig mit dem European Energy Award zertifiziert wurde, lässt sich dies gut in die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu Klimaschutzmaßnahmen integrieren. Folgende Aktivitäten sollten umgesetzt werden: Die erfolgreiche Sanierung eines Bestandsgebäudes oder die Installation einer Solaranlage sollten zum Anlass für einen kurzen Artikel im Amtsblatt oder der Presse genommen werden. Positive Beispiele aus dem Quartier können Motivation und Vorbild für andere Bauherren im Quartier bzw. in der Stadt an sich sein, ihr Haus ebenfalls zu sanieren. Aushang der Energieausweise in den kommunalen Gebäuden Installation von Displays in kommunalen Gebäuden mit PV-Anlagen mit Anzeige der produzierten Strommenge unter Nutzung des Zuschusses von 2.000 .€ der BAFA. Information über Fördermittel für Maßnahmen im Sanierungsgebiet in größeren Zeitabständen (Brief mit Förderrichtlinie und Broschüre an die Besitzer der Gebäude in der „Unteren Stadt“). aktive Ansprache von Eigentümern sanierungsbedürftiger Gebäude durch die KE und/oder das Bauamt) Intensivere Bewerbung der kostenlosen ersten Energieberatung, die monatlich angeboten wird, durch regelmäßige Anzeigen im Amtsblatt und in der lokalen Presse, sowie Aushänge am Rathaus und in den Ortsteilen Presseberichte über energiebezogene Aktivitäten im Quartier, wie z.B. die Berichte der Stadtwerke über ihre Neuanschlüsse. Abbildung 58: Vorteile von Nahwärme (Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim) Einen guten Überblick für Eigentümer über Fördermöglichkeiten von KfW und MAP mit allen Neuerungen 2016 gibt die Broschüre „Bringen Sie Ihr Haus in Bestform“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de). Ebenso sei die Website http://www.die-hauswende.de/ empfohlen. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Bewerbung von Nahwärme durch Broschüren. Folgende Beispiele sollen zur Anregung dienen: 93 Tabelle 43: Vorteile Fernwärme im Vergleich zu anderen Heizarten (Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim) Nahwärme im Vergleich Heizöl erhöht Öltank und Kessel Erdgas niedrig nur Kesselanlage Nahwärme sehr gering nur Hausstation ja ja nein hoch Kessel, Brenner, Tank hoch mittel Kessel und Brenner hoch Gering Übergabestation sehr hoch hoch mittel niedrig Schornstein ja ja nicht erforderlich Schadstoffbelastung im unmittelbaren Lebensumfeld ja ja nein Abgaskontrolle ja ja nein Platzbedarf Brennsoff im Haus Anlagenkosten Anlageneffizienz Betriebs- und Wartungsaufwand Nutzung der alle 2 Jahre in Altensteig stattfindenden Messe BauEN, bei der regionale Betriebe, die Stadt und die Stadtwerke zu den Themen Bauen, Wohnen und Energie ausstellen, um Sanierungsmaßnahmen und ihre Effekte vorzustellen. Ansprache der Gewerbetreibenden durch den Gewerbering (z.B. Information zum Thema Beleuchtung: Informationsabend mit Präsentation eines Leuchten-Herstellers über Innen- und Außenbeleuchtung, Aktionen zur Bewusstseinsbildung der Kunden, regionale und saisonale Angebote in der Gastronomie, Förderung regionaler Produkte). Mobilisierung der Mieter: Die günstigste und wirtschaftlichste Maßnahme ist der sparsame Umgang mit Energie. Hier kommen die Mieter ins Spiel. Es ist nicht zu unterschätzen, wie viel Energie auch ohne große Investitionen gespart werden kann. Die Stadt kann dabei unterstützen, die Handlungsfelder für Mieter aufzuzeigen, z.B.: K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG 94 Die Reduktion der Raumtemperaturen um ein Grad Celsius führt zu Einsparungen bei der Heizenergie von ca. 2 %. Korrektes Lüftungsverhalten, wie Stoßlüften im Winter, kann den Heizenergieverbrauch merklich senken. Regelmäßiges Entlüften der Heizkörper ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage senken den Heizenergieverbrauch spürbar. Leider ist es schwer, Gewohnheiten nachhaltig zu verändern, so dass ein großes Potenzial zur Energieeinsparung (auch beim Stromverbrauch) oft ungenutzt bleibt. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bewohner aufgeklärt und zum Energieeinsparen motiviert werden. Die Auslage und der aktive Versand von Broschüren durch die Stadt sind sehr hilfreich für die Aufklärungs- und Motivationsarbeit. Hierzu gibt eine Vielzahl von kostenlosen Broschüren, z.B. vom Land Baden-Württemberg und der dena. Außerdem kann sie dort Ausstellungen ausleihen. Die Gemeinschaft der Energieberater kann in ihrem Auftrag der Stadt bei Informationsveranstaltungen und bei Hausbesuchen hierüber aufklären und viele Hinweise gegeben werden, wie ohne großen finanziellen Einsatz Einsparungen für die Haushaltskasse und die Umwelt erzielt werden können. 8.3. Organisatorische Umsetzung 8.3.1. Prioritäten Von überragender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen in der „Unteren Stadt“ sind die Beratung und Informationen der Hauseigentümer und Bewohner (vgl. Kapitel 8.2.2.). Ein wichtiger Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit ist auch die Aufklärung der Mieter über Möglichkeiten der Einsparung von Kosten, Energie und Treibhausgasen durch Verhaltensänderungen. Zu den Prioritäten zählen die aktuellen Großverbraucher von Wärme. Für sie soll eine möglichst nachhaltige Wärmeversorgung realisiert werden. Die Großverbraucher sind in folgender Karte ersichtlich: Folgende Tabelle fasst die im vorliegenden Bericht aufgezeigten Maßnahmen für die „Untere Stadt“ zusammen und zeigt die Prioritäten auf: K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Abbildung 59: Wärmeverbrauchskategorien im Quartier 95 Tabelle 44: Maßnahmenkatalog mit Prioritäten Maßnahmenpaket Sanierung Gebäudehülle Sanierung Gebäudetechnik Zentrale Wärmeversorgung Synergien mit Sanierungsgebiet Gebäude als Thermische Speicher Energie im öffentlichen Raum Maßnahme K A P I T E L : E M P F E H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Information, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit 96 Controlling Akteur Dämmung des Daches hoch Eigentümer Dämmung der oberen Geschossdecke mittel Eigentümer Fassadendämmung hoch Eigentümer Einbau neuer Fenster niedrig Eigentümer Abdichtung von Fenstern und Türen niedrig Eigentümer Dämmung der Kellerdecke / des Kellerbodens mittel Eigentümer Ersatz von Nachtspeicheröfen hoch Eigentümer Ersatz von Ölheizungen hoch Eigentümer Ersatz von Gasheizungen mittel Eigentümer Effizientere Nutzung von Erdgas hoch Eigentümer Nahwärmeanschluss hoch Eigentümer Einsatz von Solaranlagen hoch Eigentümer Nutzung von Holz als Energieträger (z.B. Scheitholzvergaser) mittel Eigentümer Hydraulischer Abgleich mittel Eigentümer Optimierung der Heizungssteuerung mittel Eigentümer Brennwertnutzung hoch Eigentümer Hocheffizienzpumpen mittel Eigentümer Erweiterung Gasnetz mittel Stadtwerke Erweiterung Nahwärmenetz hoch Stadtwerke niedrig Stadtwerke Bau eines Mikronetzes Am Brunnenhäusle Förderung prioritärer Maßnahmen gemäß Förderrichtlinie (Einbau Zentralheizung u.a.) hoch Stadt Förderung Solaranlagen gemäß Gestaltungsrichtlinie hoch Stadt Neubau anstelle Evangelisches Gemeindezentrum hoch Stadt Neubau Volksbank mittel Volksbank Rathaus hoch Stadt Gestaltung öffentlicher Plätze / Energiepfad hoch Stadt Wasserkraft in Szene setzen mittel Stadtwerke Nagold erlebbar machen mittel Stadt Wasserflächen zur Klimaanpassung anlegen: Bau von Wasserorgel, Wasserspielplatz Einzelhandel und Tourismus Priorität hoch Stadt Leerstands-Management hoch zu klären LED-Beleuchtung hoch Gewerbe Förderung von "Ökoprodukten" mittel Gewerbe Einkaufen ohne Plastik mittel Gewerbe Gastronomie regional und saisonal mittel Gewerbe Bring-Dienste anbieten mittel Gewerbe Geführte Energierundgang Altstadt mittel zu klären Geführte Energie-Radtour mit Elektro-Leihfahrrädern mittel zu klären Aufnahme in Freizeitkarten von Naturpark und Landkreis mittel Stadt Themenwege Energie hoch Stadt Anbindung an Rad- und Wanderwege mittel Stadt Frühzeitige Einbindung von Denkmalschutzbehörden mittel Eigentümer, Stadt Werbung für Energie- und Fördermittelberatung hoch Stadt, Sanierungsträger Durchführung von Energieberatungen hoch Energieagentur LK Calw oder Horb, dena-Expertenliste Förderung der vertieften Energieberatung hoch Stadt Förderung und Werbung für Energieberatung von Wohnungseigentümergemeinschaften hoch Stadt, Sanierungsträger Verknüpfung von Modernisierungs- und Energieberatung hoch Stadt, Sanierungsträger, Energieberater Bereitstellen von Holzlagerflächen durch Stadt mittel Stadt Verkauf von kommunalem Restholz mittel Stadt Organisation von Einkaufsgemeinschaften mittel Beauftragter der Stadt Pressearbeit mit Positivbeispielen hoch Stadt(werke) Werbung für Energieberatung hoch Stadt Broschüren und Briefe zu Fördermöglichkeiten hoch Stadt(werke) Werbung für Nahwärme hoch Stadtwerke Werbung bei Messe BauEN mittel Stadt(werke) Information der Mieter über Einsparmöglichkeiten von Energie/Kosten (Flyer, Briefe) hoch Stadtwerke, Stadt Ansprache der Gewerbetreibenden hoch Stadt, Gewerbering Werbung für den Einsatz effizienter und erneuerbarer Technik hoch Stadt, Sanierungsträger, Energieberater Indikatoren regelmäßig aktualisieren mittel Stadt(werke) Energiebericht hoch Stadtwerke Die Anzahl der Solaranlagen sollte erhöht werden, auch mit Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit (s. Kap. 5). 8.3.2. Verantwortlichkeiten Die wichtigsten Akteure bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Stadtverwaltung, der Sanierungsträger und die Stadtwerke Altensteig. In der Hand der Stadtverwaltung liegen folgende Verantwortlichkeiten: Vertragliche Festschreibung des Wärmekonzeptes beim Verkauf des Neubaus an der Stelle des heutigen Evangelischen Gemeindehauses an einen Investor Genehmigungsrechtliche Begleitung von Erweiterungen des Nahwärmenetzes Einbindung der Vorschläge zum Thema Energie im öffentlichen Raum bei der Realisierung der Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum in der „Unteren Stadt“. Prüfung und ggf. Realisierung eines Themenpfades Energie Identifikation und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden (wird jährlich im Rahmen des European Energy Award-Prozesses thematisiert) Prüfung von Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien in kommunalen Gebäuden Umstellung der Straßenbeleuchtung in der „Unteren Stadt“ auf LED Information über und Bewerbung von Sanierungsmaßnahmen durch private Gebäudeeigentümer Wohlwollende Entscheidung bei Anträgen zur Installation von Solaranlagen. Werbung für Anschluss Gasnetz, auch bei der Messe BauEN Erweiterung Nahwärmenetz „Am Brunnenhäusle“ Fortlaufende Prüfung und Realisierung von Erweiterungsoptionen für das Nahwärmenetz Langfristig: Einbindung weiterer erneuerbarer Energiequellen in das Nahwärmenetz Wasserkraft in Szene setzen (vgl. Kapitel 5.5.1). Sanierungsträger: Die Umsetzung des Quartierskonzeptes wird wesentlich unterstützt, wenn das Quartier wie in diesem Fall als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wird und die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm erfolgt. Seit der Novelle des Baugesetzbuches 2013 können auch Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung als Sanierungsziele definiert werden. Städtebauliche Missstände können sich seither auch auf die energetische Beschaffenheit des Quartiers beziehen. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG In den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerken Altensteig fallen folgende Verantwortlichkeiten: 97 Abbildung 60: Umsetzung des Quartierskonzeptes in der Sanierung Dem Sanierungsträger kommt eine bedeutende Rolle zu. In Eigentümerberatungen kann der Sanierungsträger energetische Sanierungslösungen, die laut Quartierskonzept vor Ort sinnvoll sind und von der Stadt mitgetragen werden, besonders empfehlen: 1. Bevorzugung von nachhaltigen Lösungen: a. Ersatz von fossilen Brennstoffen b. Einsatz von Solarthermie und Holz 2. Effizienz: a. Empfehlung der Brennwerttechnik b. Anbindung an Kraft-Wärmekopplung (Nahwärme) K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG c. Nutzung moderner Eigenstrom-Lösungen 98 3. Den Bürgern Angst vor der Sanierung von Gebäudehülle und -technik nehmen und Anreize schaffen: a. Aufklärung über das Procedere b. Modernisierungsberatung c. Empfehlung einer Energieberatung inkl. Fördermittel- und Finanzierungsberatung und erzielbaren Einsparungen Fördergelder des Landessanierungsprogramms unterstützen die Umsetzung bzw. machen sie erst möglich. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens kann den Missständen mittels Information und Beratung der Beteiligten begegnet werden. 8.3.3. Zeitplan In Kapitel 5 wurden Pakete von Maßnahmen zu verschiedenen Zielen formuliert. Abbildung 61 macht deutlich, zu welchen Zeiträumen welche Maßnahmenpakete bis zum Zieljahr 2030 (vgl. Kapitel 7.1) im Vordergrund stehen. Die Stärke der Schraffur steht für die Intensität, mit der die Umsetzung der Maßnahmen verfolgt wird. Abbildung 61: Zeitplan für die Maßnahmenpakete in der Unteren Stadt Während der Laufzeit des Sanierungsgebietes, d.h. bis 2025 stehen Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik im Vordergrund. Die Erweiterung des Nahwärmenetzes wird permanent erfolgen, sofern sich in einer Straße genügend Interessenten finden und die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen gegeben ist. Die Idee, Gebäude als Wärmespeicher für das Nahwärmenetz zu nutzen (Smart Grid Building) steht aktuell bei dem Neubau der Volksbank und den Ersatz des Evangelischen Gemeindehauses an und wird in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Weitere Neubauten dürften im Quartier selten sein. Die Umgestaltung des öffentlichen Raums wird kurzfristig gestartet und innerhalb der nächsten Jahre abgeschlossen sein. Die Öffentlichkeitsarbeit hat einen hohen Stellewert und wird sich wie ein roter Faden bis zum Zieljahr 2030 durchziehen. Ein Controlling dient der Überprüfung der Zielerreichung. Es ermöglicht, Entwicklungen über längere Zeiträume aufzuzeigen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Mit dem Quartierskonzept werden folgende Ziele verfolgt: 1. Senkung der CO2-Emissionen durch den Einsatz energieeffizienterer Technologien und den Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien 2. Energieeinsparung durch Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand 3. Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung im Quartier, z.B. durch Solarthermie 4. Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Altensteig durch Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raums im Stadtzentrum. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG 8.4. Controlling 99 Indikatoren und Datenbasis Ziele sind die Einsparung von Energie, die Steigerung der Energieeffizienz und die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie sowie daraus resultierend die Senkung der Treibhausgasemissionen. Indikatoren für den Erfolg sind v.a. die Zahl und die Art der Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden, die Zahl der Nahwärmeanschlüsse und die Zahl der Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Da das Quartier gleichzeitig Sanierungsgebiet ist, ist davon auszugehen, dass alle Eigentümer ihre Sanierungsmaßnahmen bezuschussen lassen. Zusätzlich zu den Fördermitteln des Landes beteiligt sich die Stadt mit einem Eigenanteil und wickelt das Verfahren ab. Daher ist der Stadt jeder einzelne Sanierungsfall bekannt, so dass sowohl die Zahl und Art der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen als auch deren Kosten durch die Stadt ermittelt werden können. Erfolgsindikatoren für die Nutzung energieeffizienterer Heiztechnik sind die Zahl der zusätzlichen Gas- und Nahwärmeanschlüsse bzw. die gelieferte Wärmemenge und die Höhe der Investitionskosten für die zentrale Wärmeversorgung im Quartier. Da das Gas- und das Nahwärmenetz von den Stadtwerken betrieben werden und diese ein Eigenbetrieb der Stadt Altensteig sind, kann die Zahl der Anschlussnehmer im Quartier jährlich ermittelt und die Entwicklung nachvollzogen werden. Während des Betriebs des Nahwärmenetzes sollten insbesondere die Kostengrößen Wartung und Instandhaltung überwacht werden. Regelmäßig sollte eine wirtschaftliche Standortbestimmung z.B. in Form von Soll-Ist-Vergleichen durchgeführt werden. So können etwaige Planabweichungen schnell entdeckt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Gleiches trifft zu, falls das Mikronetz „Am Brunnenhäusle“ realisiert und von den Stadtwerken betrieben werden sollte. Ist der Betreiber eine Privatperson, so ist das Controlling von deren Mitwirkungsbereitschaft abhängig. K AP I T E L : E M P FE H L U NG E N Z U R U M S E T Z U NG Die Stadt hat die Stadtwerke mit dem Energiemanagement für die kommunalen Gebäude beauftragt, sodass die Stadtwerke über die Strom- und Wärme-Verbräuche der einzelnen kommunalen Gebäude und deren Entwicklung informieren können. Daten zum Strom- und Wärmebedarf (Gas- und NahwärmeAnschlüsse) der privaten Gebäude im Quartier liegen den Stadtwerken ebenfalls vor, sodass die Aufgabe der regelmäßigen Auswertung der Daten und die Erstellung von Entwicklungsreihen sinnvollerweise auch hier anzusiedeln ist. 10 0 Informationen zu erneuerbare-Energien-Anlagen erhält man aus Datenschutzgründen nur auf Gemeindeebene. Für ein Monitoring der Anzahl der Solaranlagen ist daher die Liste der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet bei der Stadtverwaltung die erste Quelle. Da dort nicht alle solche Maßnahmen erfasst werden, ist von Zeit zu Zeit eine Ortsbegehung oder eine Befragung der Haushalte nötig. Um den Aufwand für die Haushalte gering zu halten, sollten Befragungen nur selten stattfinden, so dass für das Controlling die regelmäßige Ortsbegehung vorzuziehen ist. Als Basis dient eine Fotodokumentation der einzelnen Häuser im Jahr des Starts. In den Folgejahren wird durch den Vergleich mit der Fotos ersichtlich, wo Holzheizungen (erkennbar an der Art des Schornsteins) oder Solaranlagen (PV oder Solarthermie) montiert wurden. Bei diesen Häusern kann gezielt ggf. nachgefragt werden, um Details (z.B. zur Leistung der Anlage) zu erfahren. Zuständigkeiten Im Zusammenhang mit dem Controlling ist die Einführung eines Berichtssystems hilfreich, das die Zuständigkeiten und Abläufe für die regelmäßige Abfrage von Daten und Entwicklungen strukturiert. Dies umfasst auch die Vorbereitung von Erfassungsbögen, die den Aufwand minimieren und die Datenstruktur vereinheitlichen. Sofern mehrere Personen an der Datenerhebung beteiligt sind, sollte eine Person die Koordination Aller übernehmen. Folgende Tabelle enthält Indikatoren für die Erreichung o.g. Ziele und Vorschläge für die Zuständigkeit zur Datenerhebung und deren Auswertung für das Controlling und für die Öffentlichkeit. Tabelle 45: Indikatoren für die jährliche Erfolgskontrolle im Quartier Ziel Erhöhung der Energieeffizienz Erfolgsindikator Zahl der Anschlussnehmer im Nahwärmenetz Jahresverbrauch im Nahwärmenetz Höhe der Investitionskosten gleiche Daten für Mikronetz Einsatz erneuerba- Deckungsanteile von Wärmepumpe und Solarabsorrer Energien ber an der bereitgestellten Wärme im Nahwärmenetz Zahl der Photovoltaik-Anlagen Zahl der Solarthermie-Anlagen Energieeinsparung Zahl der Gebäudesanierungen pro Jahr Zahl der Heizungsaustausche Zuständigkeit Stadtwerke Altensteig (SWA) SWA SWA SWA/privater Betreiber SWA Stadtverwaltung / Energieteam eea Stadtverwaltung / Energieteam eea Stadtverwaltung/KE Stadtverwaltung/KfW Folgende bestehenden Strukturen können für das Controlling im Quartier genutzt werden: Die Stadtwerke Altensteig führen für die Stadtverwaltung das Controlling zum Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen durch. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig ein Energiebericht erstellt. Im Rahmen der Zertifizierung durch den European Energy Award wurde ein Energieteam gebildet, das sich um die Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz bemüht. Hilfreich können gerade in der Anlaufphase regelmäßige Treffen zwischen Stadtverwaltung, Stadtwerken und dem Sanierungsträger (Kommunalentwicklung KE) sein. Berichterstattung K AP I T E L : Die Ergebnisse des Controllings sollten in regelmäßigen Abständen in Form eines Kurzberichts zusammengefasst werden. Der zeitliche Rhythmus für die Berichterstattung ist nicht vorgegeben, jedoch erscheint es sinnvoll zu sein, ihn an die Erstellung des Energieberichts oder aber an das alle vier Jahre stattfindende Audit des European Energy Awards zu koppeln. 10 1 9. Zusammenfassung der Ergebnisse Das vorliegende Quartierskonzept hat sich mit der besonderen Situation des untersuchten Quartiers intensiv auseinandergesetzt. Neben den klassischen Elementen wie Energie-effizienzmaßnahmen an Gebäuden zeichnet sich die vorliegende Untersuchung dadurch aus, dass insbesondere Synergien mit dem Sanierungsgebiet und die Stärkung des vorhandenen Nahwärmenetzes durch weiteren Ausbau und die Nutzung von Gebäuden als thermische Speicher untersucht und bewertet wurden. Ergebnisse Datenerhebung und -analyse Die Datenerhebung erfolgte mithilfe von Fragebögen, Ortsbesichtigungen und Expertengesprächen. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass fast 90 % der Gebäude mit fossilen Energieträgern beheizt werden. Die Energie- und CO2-Bilanz des Quartiers macht deutlich, dass für die Wärmeversorgung im Quartier sieben Mal mehr Energie verbraucht wird als für die Stromversorgung. Maßnahmen sind daher vor allem auf den Bereich Wärme auszurichten. Ergebnisse Potentialanalyse 1. Der Großteil der Gebäude verfügt über einen nur unzureichenden energetischen Standard. Durch gezielte Maßnahmen an der Gebäudehülle (v.a. Dämmung von Fassaden und Dach, kann dieses große Energieeinsparpotenzial gehoben werden. 2. Auch bei der Gebäudetechnik besteht großer Handlungsbedarf. Die Heizungen von 34 % der Rückläufer sind bereits heute über 20 Jahre alt und werden zunehmend ineffizient. Bis zum Ende der Laufzeit des Sanierungsgebiets in 9 Jahren werden diese 34 % nach aktuell geltendem Recht (EnEV) erneuert werden müssen. K AP I T E L : Z U S A M M E N F A SS U NG D E R E R G E B N I SSE 3. Mit Blick auf erneuerbare Energien gibt es im Quartier große Potenziale zum Einsatz von Solaranlagen (PV, Solarthermie) und von Holz als Energieträger. Alleine durch die Nutzung des Potenzials für Solarthermie im Quartier können etwa 514 MWh Primärenergie und 220 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. In der Tallage ist der Einsatz von Holzheizungen wegen Rauchentwicklung nicht optimal. In Bezug auf Feinstäube werden die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung stetig verschärft (2015, für 2017 geplant). Moderne elektrostatische Feinstaubabscheider filtern bis zu 90 % des Feinstaubs aus dem Rauchgas. Bei bestehenden Holzheizungen werden Maßnahmen zur Minderung von Staubemissionen vom BAFA mit 750 € gefördert. 10 2 4. Wärmeversorgung „Am Brunnenhäusle“: Hier gibt es eine räumliche Konzentration von Gebäuden mit hohen Wärmebedarfen, sodass hier ein Potenzial für ein Mikronetz zur Wärmversorgung besteht. Die Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen, dass eine Erweiterung des vorhandenen Nahwärmenetzes in dieses Gebiet wirtschaftlicher ist als der Bau eines eigenen Gas-BHKWs. 5. Im Quartier gibt es das Potential, Gebäude als thermische Speicher für das Nahwärmenetz zu nutzen, um es zukunftsfähiger zu machen. Es handelt sich um einen innovativen Ansatz, für dessen Realisierung Forschungsgelder eingesetzt werden können. Ziel ist eine stromgeführte Fahrweise der Blockheizkraftwerke, die an den aktuellen Preis der Strombörse angepasst wird und somit die Ausnutzung wirtschaftlicher Vorteile erlaubt. 6. Da die Stadt Altensteig und die Stadtwerke auf den Feldern Energie und Klimaschutz in der Vergangenheit bereits sehr vorausschauend und aktiv waren, besteht ein großes Potential, das Image für die Stadt in der Außendarstellung entsprechend aufzubauen und die Stadt verstärkt unter diesem Gesichtspunkt zu vermarkten. Ergebnisse Maßnahmenentwicklung Aus den Ergebnissen der Potentialanalyse wurden umsetzungsbezogene Maßnahmen für die Zukunft abgeleitet und bewertet. Sanierung Gebäudehülle Formulierung und Beschluss einer Förderrichtlinie mit Zusatzförderung für den Ersatz von Ölheizungen und Nachtspeicheröfen Sanierung Gebäudetechnik Abgeleitete Maßnahmen für Stadt/Stadtwerke/ Sanierungsträger Prioritäten bei Gebäudehülle: Fassade und Dach Prioritäten bei Gebäudetechnik Empfehlungen zur Effizienzsteigerung Nach Möglichkeit GR-Beschluss, Förderung von Solaranlagen Potential Solarenergie Formulierung einer Gestaltungsrichtlinie Potential Holz Karte Eignung für Scheitholz/ Pellets in Tallage nicht optimal Potential für Mikronetz Machbarkeitsanalyse GasBHKW „Am Brunnenhäusle“, Wirtschaftlichkeitsprüfung Erweiterung Nahwärmenetz Potential thermische Gebäudespeicher für das Nahwärmenetz Identifikation von geeigneten Gebäuden, Kontakt mit Volksbank Entsprechende Vertragsgestaltung mit dem Investor des Neubaus Ev. Gemeindehaus Kontakt mit Volksbank Prüfung Eignung Rathaus Potential Vermarktung mit dem Thema Energie Konzept für Gestaltung der Plätze, Energiepfad Umsetzung zu passendem Zeitpunkt Unterstreichung: Zusatzleistungen über die Anforderungen des Fördermittelgebers hinaus Synergien mit dem Sanierungsgebiet: Identifikation von Gebäuden mit Sanierungsbedarf an Gebäudehülle oder -technik. Entwicklung von Empfehlungen für den Sanierungsträger zur Sanierungsberatung hinsichtlich Heizund Gebäudetechnik. Integration von energetischen Aspekten in die Förderrichtlinie zum Sanierungsgebiet, z.B. erhöhte Förderquote für den Ersatz von Nachtspeicheröfen und Ölheizungen. Formulierung einer Gestaltungsrichtlinie, um den Einbau von Solaranlagen (PV, Solarthermie) im Quartier grundsätzlich zu ermöglichen. Die genannten Kriterien dienen der Verwaltung als Grundlage für Einzelfall-Entscheidungen. Konzeptentwicklung „Energie im öffentlichen Raum“: Ideen für die Gestaltung der Plätze im Quartier, Betonung des Elements Wasser (Klimaanpassungsstrategie), Energiepfad u.a. K AP I T E L : Z U S A M M E N F A SS U NG D E R E R G E B N I SSE Instrumente zur Maßnahmenumsetzung Information und Beratung Ergebnisse Potentialanalyse 10 3 Empfehlungen zur Umsetzung Für eine erfolgreiche Umsetzung der genannten Maßnahmen werden folgende Priorisierung und ein Zeitplan vorgeschlagen. Die Verantwortlichkeiten der wichtigsten Akteure und deren aus dem Quartierskonzept abgeleiteten Aufgaben für die nächsten Jahre werden aufgeführt. 1. Prioritäten Ausschlaggebend für die Zielerreichung im Quartier sind die Aktivitäten der Gebäudeeigentümer (s. Kap. 8.2.2.). Für die Entscheidungsfindung der Eigentümer ist eine fundierte Energieberatung unerlässlich. Zur Unterstützung der Eigentümer sollte die Stadt aus dem Sanierungstopf ein Budget zur Bezuschussung von tiefergehenden Energieberatungen – insbesondere auch für die vielen Eigentümergemeinschaften – zur Verfügung stellen. Priorität Beschreibung der Maßnahme 1 Beratung und Informationen der Hauseigentümer (vgl. Kapitel 8.2.2.): 2 3 4 5 6 Werbung für kostenlose Einstiegs-Energieberatung im Landkreis Calw Zusätzliche Förderung der vertieften Energieberatung Förderung von Energieberatungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Sanierung Gebäudehülle: Dämmung von Fassade und Dach Sanierung Gebäudetechnik: - Ersatz von Nachtspeicheröfen und Ölheizungen, - Brennwerttechnik zur effizienteren Nutzung, - Nahwärmeanschluss Nahwärmenetz: Ausbau des Nahwärmenetzes, v.a. „Am Brunnenhäusle“ Nutzung von Gebäuden als thermische Speicher für das Nahwärmenetz Controlling K AP I T E L : Z U S A M M E N F A SS U NG D E R E R G E B N I SSE 2. Zeitplan 10 4 - bis 2018: Gebäude als Wärmespeicher für das Nahwärmenetz nutzbar machen (Smart Grid Building, s. Kap. 5.4.): Neubau der Volksbank, Ersatzbau für das Evangelische Gemeindehaus. Die diesbezügliche Eignung des Rathauses kann kurzfristig geklärt werden. - bis 2021: Erweiterungen des Nahwärmenetzes mit Nutzung der Synergieeffekte bei der Umgestaltung des Straßenbelags. Grundsätzlich ist dies eine Daueraufgabe. - bis 2021: Umgestaltung des öffentlichen Raums mit energetischen Aspekten (s. 8.2.2.) - bis 2025: Während der Laufzeit des Sanierungsgebietes stehen Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik im Vordergrund. - bis 2030: Die Öffentlichkeitsarbeit muss sich aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für die Überzeugung der Gebäudeeigentümer wie ein roter Faden bis zum Zieljahr 2030 durch ziehen. 3. Verantwortlichkeiten Vertragliche Festschreibung des Wärmekonzeptes „Thermischer Speicher“ beim Verkauf des Grundstücks des heutigen Evangelischen Gemeindehauses an einen Investor. Information über / Bewerbung von Sanierungsmaßnahmen bei Gebäudeeigentümern Wohlwollende Entscheidung bei Anträgen zur Installation von Solaranlagen. Genehmigungsrechtliche Begleitung von Erweiterungen des Nahwärmenetzes. Identifikation und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden (wird jährlich im Rahmen des European Energy Award-Prozesses thematisiert) Erweiterung des Einsatzes von erneuerbaren Energien in kommunalen Gebäuden Einbindung der Vorschläge zum Thema „Energie im öffentlichen Raum“ bei der Realisierung der Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Raum in der „Unteren Stadt“. Prüfung und Realisierung eines Themenpfades Energie zu einem passenden Zeitpunkt Umstellung der Straßenbeleuchtung in der „Unteren Stadt“ auf LED b. Stadtwerke: Fortlaufende Prüfung und Realisierung von Erweiterungen des Nahwärmenetzes Erweiterung Nahwärmenetz „Am Brunnenhäusle“ Langfristig: Einbindung weiterer erneuerbarer Energiequellen in das Nahwärmenetz K AP I T E L : Z U S A M M E N F A SS U NG D E R E R G E B N I SSE a. Stadtverwaltung: 10 5 Werbung für einen Anschluss an das Nahwärmenetz, auch bei der Messe BauEN Umstellung der Straßenbeleuchtung in der „Unteren Stadt“ auf LED Wasserkraft in Szene setzen (vgl. Kapitel 5.5.1). c. Sanierungsträger: K AP I T E L : Z U S A M M E N F A SS U NG D E R E R G E B N I SSE Dem Sanierungsträger kommt eine bedeutende Rolle zu, da er den direkten Kontakt zu den Eigentümern hat. In Eigentümerberatungen kann er energetische Sanierungslösungen besonders empfehlen, die laut Quartierskonzept vor Ort sinnvoll sind: 10 6 Empfehlung einer Energieberatung Maßnahmen an der Gebäudehülle entsprechend deren Einspareffekt Ersatz von fossilen Brennstoffen gemäß Prioritäten, u.a. Solarthermie und Holz Empfehlung der Brennwerttechnik zur Effizienzsteigerung Empfehlung einer Anbindung an Kraft-Wärme-Kopplung (Nahwärme) Information über Sanierungsmittel und weitere Fördermöglichkeiten. 10. Literaturverzeichnis Agentur für Erneuerbare Energien (2013): Strommix in Deutschland. Strommix 2012. 3/2013. http://www.unendlich-viel-energie.de/de/detailansicht/article/226/strommix-in-deutschland2012.html (Zugriff Juli 2013). Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (2011): Leitfaden Energienutzungsplan. BDH - Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (2016): EnEV 2014 – Was ist zu beachten? http://www.bdh-koeln.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Die_EnEV_2014.pdf (Zugriff Juli 2016). 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K AP I T E L : L I T E R A T U R V E R Z E I C H NI S Stadt Altensteig (2015): Bebauungsplan "Verkaufsflächen beim Postplatz". 10 7 Steinbeis Forschungsinstitut für solare und zukunftsfähige thermische Energiesysteme (2014): UrbanSolPlus. Solarthermie im Denkmalschutz - Handlungsmöglichkeiten für Hauseigner und Architekten. K AP I T E L : L I T E R A T U R V E R Z E I C H NI S Zukunftaltbau (2016): www.zukunftaltbau.de (Zugriff Juli 2016) 10 8 11. Anlagen K AP I T E L : A NL A G E N 11.1. Fragebogen an die Hauseigentümer 10 9 11 0 K AP I T E L : A NL A G E N 11 1 K AP I T E L : A NL A G E N 11 2 K AP I T E L : A NL A G E N 11.2. Förderrichtlinien zum Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ Förderrichtlinien der Stadt Altensteig für die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen „Untere Stadt II “ in Altensteig Präambel Grundlage für die Förderfähigkeit einzelner Sanierungsmaßnahmen über das Programm Aktive Stadt-und Ortsteilzentren (ASP) ist die „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen des Landes Baden-Württemberg über die Förderung städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR). Generell können nur Maßnahmen gefördert werden, die den Sanierungszielsetzungen der Stadt entsprechen und die sich im förmlich festgelegten städtebaulichen Erneuerungsgebiet befinden. Ein genereller Rechtsanspruch für Private auf Gewährung von Sanierungsfördermitteln gegenüber der Stadt besteht nicht. 1. Förderrichtlinien der Gemeinde Zuschüsse aus dem Landessanierungsprogramm können für folgende Maßnahmen gewährt werden: 1.1. Private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Modernisierungsmaßnahmen sind wohnwertverbessernde, wertsteigernde Maßnahmen an bestehenden Gebäuden wie z.B. - Einbau oder komplette Erneuerung von z.B. sanitären Anlagen, Fenstern, Elektroinstallationen - Einbau einer umweltfreundlichen und energieeffizienten zeitgemäßen Heizung - Wärmeschutzmaßnahmen zur Senkung des Heizenergiebedarfes z.B. an Fassade, Dach und Fenstern - Verbesserung der Raumaufteilung, z.B. Erschließung der Wohnungen oder Beseitigung „gefangener“ Zimmer Instandsetzungsmaßnahmen sind Maßnahmen zur Behebung von Mängeln aufgrund abgelaufener Nutzungsdauer im Zusammenhang mit der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen (Erneuerung von z.B. Dachdeckung, Dachrinnen, Außenputz, Türen, Fenstern ohne Verbesserung des Wärme-/Schallschutzes). Je nach Umfang der Maßnahme beträgt der Zuschuss 25 % der förderfähigen Kosten. Mit Blick auf das Energie- und klimapolitische Leitbild der Stadt Altensteig werden für vordringliche energetische Maßnahmen Zuschläge gewährt - 5 % für den Umbau von Einzelöfen auf Zentralheizung 5 % für den Ersatz einer Ölheizung K AP I T E L : A NL A G E N Schwerpunktmäßig werden nur umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert. Die Umfassende Modernisierung trägt zur Erhöhung der Wohnqualität des Gebäudes bei, beseitigt ungünstige Wohnungszuschnitte, verbessert die energetische Bilanz des Gebäudes und trägt zur Aufwertung des Wohnumfeldes im Sanierungsgebiet bei. 11 3 Der Zuschuss beträgt in der Regel pro Gebäude höchstens 50.000 EURO. An Gebäuden, die laufend modernisiert und instandgesetzt wurden, können auch punktuelle Maßnahmen (sogenannte Restmaßnahmen) gefördert werden, vor allem, wenn diese dazu dienen, den Energieverbrauch des Gebäudes zu verringern. Gefördert wird auch die Umnutzung und der Ausbau von Gebäuden, soweit diese Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen. Ortsbildgerechte Gestaltung und umweltfreundliche Baukonzeption und Materialien werden dabei grundsätzlich vorausgesetzt. Die äußere Gestaltung des Gebäudes ist rechtzeitig vor der Ausführung mit der Gemeinde abzustimmen. Bei Verstößen gegen dieses Abstimmungsgebot oder Nichteinhaltung der vereinbarten Gestaltung kann der Zuschuss gekürzt werden. Planungsleistungen werden bei der Ermittlung des Zuschusses nur dann berücksichtigt, wenn die geplante Maßnahme auch realisiert wird. 1.2. Private Ordnungsmaßnahmen Wird für eine den Sanierungszielen entsprechende Neubebauung bzw. Neuordnung der Abbruch nicht mehr erhaltenswürdiger Gebäude notwendig, sind auch hier Zuschüsse möglich. Die Kosten für die sanierungsbedingte Freilegung von Grundstücken, also Abbruchund Abräumkosten und daraus entstehende Folgekosten werden mit 100% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 50.000 € bezuschusst. Kosten des Umzugs von Bewohnern und Betrieben, einschließlich der Kosten für die Unterbringung in Zwischenunterkünften sowie Entschädigungen für andere umzugsbedingte Vermögensnachteile werden zu 100 % bezuschusst. 1.3. Einzelfallregelungen Die Stadt behält sich vor, in besonders gelagerten Ausnahmefällen abweichende Einzelfallregelungen im Rahmen der StBauFR zu treffen. 2. Leitfaden für die Förderung von Privatmaßnahmen Für die Förderung von Privatmaßnahmen gelten die nachfolgenden näheren Bestimmungen, welche sich aus den StBauFR sowie weiteren übergeordneten - nicht in die Entscheidungskompetenz der Stadt fallenden - Rechtsvorschriften ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern umfasst nur die in der Praxis erfahrungsgemäß wichtigsten Aspekte. Eine abschließende einzelfallbezogene Regelung wird in der zwischen Eigentümer und Stadt abzuschließenden Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung getroffen. 2.1. Verfahrensregelungen K AP I T E L : A NL A G E N 2.1.1.Antragstellung 11 4 Antragsberechtigt sind nur Eigentümer von Gebäuden und Eigentumswohnungen. Mieter können keine Förderanträge stellen. Interessierte Eigentümer wenden sich wegen der Antragstellung formlos an die Stadtverwaltung. Im Rahmen einer kostenlosen Sanierungsberatung werden der Umfang der Maßnahmen und deren grundsätzliche Förderfähigkeit ermittelt. Die Stadt behält sich vor die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Energieberaters als Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen zu verlangen. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt auf der Grundlage einer fachmännisch erstellten Kostenschätzung eines Architekten und ggf. der Sanierungsplanung eines qualifizierten Energieberaters bzw. auf der Grundlage von mindestens zwei Handwerkerangeboten pro Gewerk (jeweils vom Eigentümer nach erfolgter Sanierungsberatung vorzulegen). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt, solange die Fördermittel des Landes und der Kommune bereitstehen nach dieser Richtlinie und dem Gleichheitsgrundsatz. Sind die Fördermittel vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes der gesamten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme verbraucht, können Privatmaßnahmen nicht mehr bezuschusst werden. 2.1.2. Baubeginn Der Baubeginn darf erst nach Abschluss einer schriftlichen Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde erfolgen. Als Baubeginn zählt bereits die Beauftragung von Bauleistungen an einen Handwerker oder der Kauf von Baumaterial. Bei einem Baubeginn vor Abschluss der Modernisierungsbzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung kann für die Maßnahme nachträglich kein Zuschuss mehr gewährt werden! Auf Antrag des Eigentümers kann auch ein vorzeitiger Baubeginn genehmigt werden, so dass der Baubeginn bereits vor Abschluss einer Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung möglich ist. Ein von der Stadt genehmigter vorzeitiger Baubeginn ist für eine etwaige spätere Bewilligung von Fördermitteln unschädlich, begründet aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Der genehmigte vorzeitige Baubeginn erfolgt somit auf Risiko des Antragstellers. 2.1.3. Durchführungszeitraum Die Durchführung einer umfassenden Modernisierungsmaßnahme kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes der gesamten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme in Bauabschnitten erfolgen. Die Einzelheiten werden in der Modernisierungs-vereinbarung geregelt. 2.1.4. Auszahlungsverfahren Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der bezahlten Rechnungen. Die Auszahlung kann je nach Baufortschritt auch in Abschlagszahlungen erfolgen. 2.1.5. Rückforderung des Zuschusses Bei Eigentümerwechsel, Nutzungsänderung des Gebäudes oder Kündigung der Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung kann die Stadt unter bestimmten Voraussetzungen die Rückzahlung des Zuschusses verlangen. 2.1.6. Behördliche Genehmigungen Die zwischen Eigentümer und Stadt abzuschließende schriftliche Modernisierungs- bzw. Ordnungsmaßnahmenvereinbarung beinhaltet außer der sanierungsrechtlichen Genehmigung keine weiteren behördlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) welche für die Maßnahme eventuell erforderlich sein könnten. Diese sind vom Eigentümer zusätzlich rechtzeitig einzuholen. 2.2. Ergänzende Hinweise zu den förderfähige Kosten 2.2.1. Angemessenheit der Kosten 2.2.2. Gebäudeanbauten und Ausbau von Dachgeschossen Die Erweiterung eines Gebäudes um untergeordnete Anbauten und der Ausbau von Dachgeschossen kann ebenfalls gefördert werden. Untergeordnet ist ein Anbau bzw. ein Dachgeschossausbau dann, wenn die Nutzfläche bzw. die Kubatur um maximal 50% erhöht wird. K AP I T E L : A NL A G E N Die Modernisierungskosten müssen im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und die Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar sein. Die Gemeinde behält sich vor, nur den Standard des sozialen Wohnungsbaus zu fördern. 11 5 2.2.3. Private Stellplätze Die Schaffung von privaten Stellplätzen (Garagen, Carports, offene Stellplätze) kann im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung bezuschusst werden, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes noch keine Stellplatzverpflichtung bestanden hat. 2.2.4. Eigenleistungen Arbeitsleistungen des Bauherrn können bis zu 8 EURO pro Stunde und bis zu 15% der sonstigen Gesamtleistungen anerkannt werden. 2.2.5. Nicht förderfähige Kosten Nicht gefördert werden Außenanlagen (z.B. Gärten, Einfriedigungen) sowie Werkzeuge und Einrichtungsgegenstände. 2.3. Nachrangigkeit der Städtebauförderung Sofern die Möglichkeit einer Fachförderung gegeben ist (z.B. bei Maßnahmen im energetischen Bereich oder Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes), ist diese Möglichkeit der gemeindlichen StBauFR-Förderung vorzuziehen bzw. mit der gemeindlichen StBauFR Förderung zu kombinieren, sofern dies nach den Bestimmungen der Fachförderung zulässig ist. Der Eigentümer hat deshalb bei der Antragstellung anzugeben, ob und in welcher Höhe er Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen beantragt hat bzw. erhält. Abhängig von der Art der Zuschüsse werden diese gegebenenfalls auf die gemeindliche StBauFR-Förderung angerechnet, welche sich dann entsprechend reduziert. Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 2.4. Energetische Vorgaben Bei der Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind die Vorgaben der Energieeinsparverordnung des Bundes (EnEV) und die Vorschriften des Gesetzes zur Förderung erneuerbaren Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) sowie das Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg(EWärmeG) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 2.5. Steuerliche Absetzung der Herstellkosten K AP I T E L : A NL A G E N Auf die grundsätzliche Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Absetzung der Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gemäß §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG wird ausdrücklich hingewiesen. Ob und in welchem Umfang im konkreten Einzelfall diese Möglichkeit tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, ist von den steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Eigentümers abhängig und von diesem eigenverantwortlich abzuklären. Die steuerliche Abwicklung des Zuschusses ist daher Sache des Eigentümers. Auf Antrag stellt die Stadt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. 11 6 11.3. Gestaltungsrichtlinie Vorschläge für eine Gestaltungsrichtlinie Sanierungsgebiet Untere Stadt II, Stadt Altensteig Textbausteine zur Berücksichtigung energetischer Aspekte In den letzten Jahren sind Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie vielerorts ein fester Bestandteil des Ortbildes geworden. Beim Einsatz von solchen Anlagen ist im Sanierungsgebiet „Untere Stadt“ darauf zu achten, dass das Erscheinungsbild nicht negativ beeinflusst wird. Richtungsweisend für die Auswahl der Solarmodule ist ein "homogener Gesamteindruck" der Dachgestaltung und der Module. • Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sind in der vorhandenen Neigung des Daches auszubilden. • Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind immer in einer rechteckigen Fläche, ohne Versprünge, anzuordnen. Sie sollen einen Mindestabstand von 1,50 m zum Dachrand haben (und in der Regel maximal x - z.B. die Hälfte - der Dachfläche einnehmen). • Solaranlagen sind grundsätzlich so auszuführen, dass vorhandene Gebäudesymmetrien (in Dach und Fassade) aufgenommen werden. Bereits vorhandene Dachelemente (Dachgauben, Dachflächenfenster, Kamine etc.) sollen in gestalterischer Weise einbezogen werden. • Der Einsatz von kleinteiligen Indach-Photovoltaikmodulen ist Aufdachmodulen vorzuziehen. • Farbige Module entsprechend der Farbe der Dacheindeckung fügen sich gut in die Dachlandschaft ein. • Der Reflektionsgrad der Module ist so gering wie möglich zu wählen. • Der Einfassungsrahmen darf nicht metallisch glänzen. • Solar- und Photovoltaikanlagen sollen nicht an Dachflächen errichtet werden, die von öffentlichen Plätzen aus direkt einsehbar sind. Ausnahmen sind bei zwingender technischer Notwendigkeit nach Absprache möglich. • Solaranlagen auf Nebengebäuden können eine sinnvolle Alternative sein. • Gestalterisch ist die Errichtung von Solaranlagen rechtzeitig vor der Realisierung mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen. K AP I T E L : A NL A G E N Empfehlungen / Gestaltungsvorgaben: 11 7 11.4. Möglichkeiten der Wärmeversorgung: Kriterien zur Auswahl Verteilungsstrukur K AP I T E L : A NL AG E N Zentral oder dezentral 11 8 Lösung Eignung für … EnergieEnergie-erzeugung träger, Energiequelle Technik Sanierte und unsanierte Bestandsgebäude Mikronetz Blockheiz-kraftwerk Erdgas Bei ausreichendem Wärmeabsatz und Eigenstromnutzungskonzept Nahwärmenetz Holzhackschnitzelkessel Holz Nahwärmenetz Holzvergasung Holz Nahwärmenetz Neubau Kleinste Hallen, Schulen, wirtschaftliche Mehrfamilien-häuser Leistung/ verfügbare Leistung Wirtschaftlichkeit Wartungsaufwand, Anforderungen an den Betreiber Wärmekonzept Ökologie Stromkonzept Einmaliger Investitionsaufwand [€] Wirtschaftliche Attraktivität Über Wartungsvertrag gering für Betreiber Wärmeverkauf Ja Bei ausreichend Bei ausreichendem 50 kW Gebäude + günstiger Wärmeabsatz und Lage der Gebäude Eigenstromnutzungsk onzept - eher in Industrie Ja Ja 350 kW Hoch; Asche, Reinigung Brennkammer etc. Wärmeverkauf Ja Ja Ja 500 - 1000 kW Blockheiz-kraftwerk Erdgas Ja Ja, aber nur, wenn Netz schon besteht und nicht eigens für Neubaugebiet errichtet wird Ja 50 kW Verschiedene Wärmeverkauf Technologien am Markt verfügbar, hohe Absatzmenge erforderlich (1 MW-Leistung) bzw. hohe Anforderung an Brennstoffqualität und Betriebsführung Über Wartungsvertrag Wärmeverkauf gering für Betreiber Nahwärmenetz Blockheiz-kraftwerk Biogas Ja Ja Ja 75kW (>80% Über Wartungsvertrag wirtschaftl. Düngung) gering für Betreiber Wärmeverkauf + Eigenverbrauch Einspeisung nach EEG Ab 600.000 (Biogasanlage + Netz) dezentrale Lösung Wärmepumpen Strom + Unter Umständen geeignet für Umweltwärm sanierte Gebäude, nicht e geeignet für unsanierte Gebäude Bei gutem Standard und unter Berücksichtigung in der Planungsphase gut geeignet Im Einzelfall zu untersuchen 3 - 7 kW Gering Eigenverbrauch Keine Stromerzeugung Ab 20.000 mit Erschließung Umweltwärme (keine Luft/Luft) dezentrale Lösung Gas-Brennwerttherme mit Solarthermie Erdggas + Solarenergie Ja, wenn bauliche Gegebenheiten für Solarthermieanlage gegeben Ja, wenn bauliche Gegebenheiten für Solar-thermieanlage gegeben Ja, wenn bauliche Gegebenheiten für Solar-thermieanlage gegeben 5- 15 kW Gering Eigenverbrauch Keine Stromerzeugung Ab 25.000 für 10 kW, wenn gesetzeskonform, sonst günstiger dezentrale Lösung Gas-Brennwerttherme mit Biogastarif Erdgas + Biogas Ja, aber Prüfung der Gut geeignet Heizungsanlage auf Kompabitibilität mit Brennwerttechnik Gut geeignet Keine Stromerzeugung Ab 15.000 für 10 kW dezentrale Lösung Blockheiz-kraftwerk Erdgas Ausreichend Wärmeabsatz + Eigenstromnutzungskonzept - z.B. Industrie Einspeisung nach KWKG 30.000 - 80.000 dezentrale Lösung Mikro-BHKW Erdgas (Brennstoffzelle; Stirlingmotor + GasBrennwertgerät) In sanierten Gebäuden, wenn Nur sehr große ausreichender Wärmeabsatz Einheiten/Bedarf mit Eigenstromnutzungskonzept; in unsanierten nur i.V. mit Hallenbad o.ä. Ja Ja bedingt, ausreichender Wärmebedarf für möglichst hohe Laufzeiten benötigt 7 kW (ab 2014 Gering Eigenverbrauch vorraussichtlich nach badenwürttembergischen EWärmeG nur bis 50kW einsetzbar) 50 kW Hoch; es bedarf Eigenverbrauch Überlegungen für Zeit nach Vergütungszeitraum bedingt, da thermische Leistung eher gering 1-2,5 kWel; thermisch Hoch; komplexe Technik; ab ca. 2 kW Überlegung für Zeit nach Vergütungszeitraum Eigenverbrauch Eigenstromkonzept Ab 20.000 (höhere Kosten für (bei entsprechender Einbau als normale Heizung) Menge oder Einspeisung nach KWKG) dezentrale Lösung Hackschnitzelkessel Holz Prinzipiell geeignet, aber meist Gut geeignet Platzproblem Gut geeignet 10 kW Hoch; Asche, Reinigung Brennkammer etc. Eigenverbrauch Keine Stromerzeugung Ab 20.000 (mit günstige Fördertechnik, ohne Bunker) Brennstofpreise dezentrale Lösung Pelletkessel + Pelletbunker Holz Ja, bzw. bei ausreichend hohem Wärmebedarf Geeignet Gut geeignet 4-15 kW Höher als Gas, geringer als Eigenverbrauch Holzhackschnitzel Keine Stromerzeugung Ab 20.000 (mit Pellet teurer als Fördertechnik, ohne Bunker) Holzhackschnitzel, günstiger Öl oder Gas dezentrale Lösung Scheitholzanlage Holz Geeignet Ja, bzw. bei ausreichend hohem Wärmebedarf Ja, wenn Betreuung sichergestellt 15 kW Hoch, manuelle Befüllung und ggf. Anfeuerung Keine Stromerzeugung Ab 15.000 für 10 kW Eigenverbrauch Eigenstromkonzept bei entsprechender Menge oder Einspeisung nach KWKG Keine Stromerzeugung Ca. 4.000 €/kWel ab 10 kWel; ca. 400 €/kWel ab 2.000 kWel Einspeisung nach KWKG 300 - 500 € pro Trassenmeter Hängt stark von + 100.000 - 3.000.000 je nach Substratpreis und Heiztechniktechnologie Stromkonzept ab Einspeisung nach KWKG Ab 500.000 Fördermittel Bei hohem Wärme- und Energiesteuer; KWK-G Stromeigenverbrauch 300 - 500 € pro Trassenmeter Bei günstiger Biomasse + Heiztechnik + guter Netzstruktur (Absatzmenge vs. Leitungslänge) Quartier PrimärenergieCO2-Emmissionen faktor - nichter[kgCO2/ kWh] neuerbarer Anteil Stark schwankende 0 Werte, je nach Größe und Berechnungsmethode 0,078 0,1 Kommentar Betreiberseite: diverse Finanzierungsprogramm e der KfW, Landesprogramm Klimaschutz + Abnehmer: KfWProgramme KWKG für Stark schwankende 0,2 Stromeinspeisung Werte, je nach Berechnungsmetho de Zu große Holzentnahme in Wäldern ist langfristig problematisch Ascherückführung vorteilhaft Hängt stark von Stromkonzept ab Energiesteuer; KWK-G für Stromeinspeisung -0,451 bis 0,25 0,7 für fossil (stark schwankende Werte, je Berechnungsmethode) Schlüsseltechnologie mit hoher Energieeffizienz Hängt ab von Nutzungsgrad der Abwärme der bestehenden Biogasanlage; Direktvermarktung bei Kleinanlagen Nur bei energetisch optimierten Gebäuden und Verfügbarkeit von Umweltwärme Energiesteuer; KWK-G; Stromvergütung nach EEG; Finanzierung KfW 0,114 BAFA 0,153-0,182 2,6 für Strom; 0 für Umgebungswärme Solarthemie verteuert Fördermittel BAFA Gestehungskosten. Bei hohen Verbräuchen im Sommer gut geeignet (Sportheim) Derzeit noch sehr Keine; Sanierung etc. günstig 0,246 für Erdgas; 0,024 für Solarthermie 1,1 für Gas; 0 für Solar Hängt stark von Stromkonzept ab KWK-G für Stromeinspeisung, Stark schwankende Wert nicht Werte, je nach eindeutig Größe und Berechnungsmehtode Teuer; Technik noch in Entwicklung; oftmals geringe Laufzeiten im Sommer und somit wenig Stromproduktion Mini-KWKImpulsprogramms: mindestens: motorisch 1900€; Brennstoffzelle 3515€; Förderrichtlinie Brennstoffzellen für BAFA Stark schwankende Wert nicht Werte, je nach eindeutig Größe und Berechnungsmehtode 0,025 0,2 BAFA 0,028 0,2 0,023 0,2 Hängt von Bezugsquelle BAFA (Holzvergasung) des Holzes ab; sehr gut bei Eigenversorger, die Arbeitszeit nicht ansetzen Die langfristige ökologische Wirkung von Wärmepumpen hängt davon ab, wie sich der Strommix entwickeln wird. Unabhängig davon ist auf gute Jahresarbeitszahlen zu achten Solarthermie = kein Primärenergieverbrauch; allerdings ist der Anteil der Energiebereitstellung leider oft gering 0,246 für Erdgas; 1,1 für Gas; Wert für Wert für Biogas nich Biogas nicht eindeutig eindeutig Für EWärmeG: mindestens 15 kWh elektrische Arbeit pro m² Wohnfläche und Jahr Offen ist, wie effizient mit dem Energieträger Holz umgegangen wird Eignung Quartier