K RE I S L UDW IG SBURG S TA DT MA RKG RÖNI NG E N G E MA RK UNG UNTE RRI E XI NG E N 20.10.2016 BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN „JAHNSTRASSE-ENGE GASSE“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) Begründung zum Bebauungsplan nach §2a Baugesetzbuch Blick von Nord nach Süd Markgröningen, den 20.10.2016 1 Anlass und Ziel der Planung Die bestehenden Gebäude Jahnstraße 8 und 10 sowie das Gebäude Enge Gasse 13 und 15 wurden abgerissen. Die freigewordene Fläche zwischen der Jahnstraße und der Enge Gasse soll neu geordnet und zukünftig zur Wohnbebauung genutzt werden. 2 Erfordernis der Planaufstellung und Verfahren Die Erfordernis ergibt sich aus der geänderten Bebauung gegenüber dem seitherigen Baulinienplan aus dem Jahr 1960. Das Vorhaben dient der Nachverdichtung und Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB. Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB liegen vor. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB Die überbaubaren Grundflächen liegen unter dem Schwellenwert von 20.000 qm. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des § 1(6) Nr. 7b BauGB (keine FFH- oder Vogelschutzgebiete betroffen). Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant. Es sind keine umweltrelevanten Daten im Geltungsbereich vorhanden. 3 Rahmenbedingungen Das Quartier zwischen der Jahnstraße und der Enge Gasse ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet beschrieben. Durch die Entwicklung der Umgebungsbebauung hat es aber deutlich seinen Mischgebietscharakter verloren. Auf den Grundstücken südlich der Jahnstraße ist ein rechtskräftiger Baulinienplan aus dem Jahre 1960 vorhanden. Die Jahnstraße selbst, wurde im Bebauungsplan „Jahnstrasse – 1. Änderung“ 2006 überplant. Der Geltungsbereich liegt in der Wasserschutzzone III und III A. Die neue Nutzung (WA) ermöglicht unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung eine geordnete und nachhaltige Wohnbebauung im Geltungsbereich. 4 Verfahrensablauf Einleitungsbeschluss gemäß §2(1) BauGB, Entwurfsbilligung und Beschluss zur öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung gemäß §3 (2) BauGB, sowie Anhörung der berührten Behörden und TÖB gem. §4 (2) Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung gemäß §3 (2) BauGB Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB Ortsübliche Bekanntmachung und Inkrafttreten gemäß §10 (3) BauGB 5 vom bis vom bis 15.03.2016 29.03.2016 29.04.2016 20.12.2016 09.01.2016 09.02.2016 ??.??.2017 ??.??.2017 Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich zwischen der Nordseite der Jahnstraße im Norden und der Südseite der Engen Gasse im Süden. Im Westen grenzen die Gebäude Jahnstraße 6, Hauptstraße 19/1, 23 und 23/1 und Enge Gasse 5 bis 9 an. Im Süden grenzen die Gebäude Enge Gasse 10, Enge Gasse 14 und Enge Gasse 25 an. Im Osten grenzen die Gebäude Jahnstraße 14, ein Teil von Flst. 4126/2, Enge Gasse 17/1, Enge Gasse 17 und 19 an. 6 Planung 6.1 Nutzung Das ganze Gebiet wird als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. Im allgemeinen Wohngebiet sind neben dem Wohnen nur solche Nutzungen zulässig, die unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange sinnvoll und wohnverträglich sind. 6.2 Bebauung Zulässig sind Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen in offener Bauweise. Im südlichen Bereich ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern mit zwingend 2 Vollgeschossen und Satteldächern, im nördlichen Bereich ist eine Mehrfamilienhausbebauung mit maximal 3 Vollgeschossen, Pult- oder Flachdächern vorgesehen. Die Baugrenzen schließen auch die Balkone, die zum Teil breiter als 5 m sind, mit ein. 6.3 Erschließung Die Erschließung erfolgt im Norden über die Jahnstraße und im Süden über die Enge Gasse. Die Enge Gasse wird im Bereich der neuen Bauflächen südlich um 1,0 m und nördliche um 1,5 m aufgeweitet.(siehe Planeintrag) 6.4 Ver- und Entsorgung Die Entwässerung erfolgt über die bestehenden Mischwasserkanäle in der Jahnstraße und in der Enge Gasse. Das Regenwasser innerhalb des Geltungsbereiches darf nur gedrosselt mit max. 0,5 l/sec je 100 m² Dachfläche über Retensionszisternen in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden. 7 Umweltprüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung Grünordnung Da die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt, ist weder eine Umweltprüfung noch eine Eingriffs- / Ausgleichsbewertung erforderlich. Im Übrigen ändert sich durch diese Bebauungsplanänderung nichts Wesentliches im Hinblick auf Umweltbelange. 8 Städtebauliche Daten (ca. Werte) Übersichtstabelle Flächenanteile Besonderes Wohngebiet (WA) Verkehrsflächen Gesamtfläche B.-Plan Übersichtstabelle Wohneinheiten Gebäudeform 5 EH/DHH (WA, II VG) 5 MFH (WA, III VG) Summe Aufgestellt: Vaihingen an der Enz, den 20.10.2016 schwarzingenieure GmbH berat. Ing. u. fr. Stadtplaner 5920 m² 878 m² 6798 m² 87,1% 12,7% 100% Faktor 1- max. 2 Anzahl WE 5- max. 8 37- max. 39 42- max. 47