Begründung zum Bebbaungsplan

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K RE I S L UDW IG SBURG
S TA DT MA RKG RÖNI NG E N
G E MA RK UNG UNTE RRI E XI NG E N
20.10.2016
BEBAUUNGSPLAN und ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
„JAHNSTRASSE-ENGE GASSE“
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
Begründung zum Bebauungsplan nach §2a Baugesetzbuch
Blick von Nord nach Süd
Markgröningen, den 20.10.2016
1
Anlass und Ziel der Planung
Die bestehenden Gebäude Jahnstraße 8 und 10 sowie das Gebäude Enge Gasse 13 und 15
wurden abgerissen. Die freigewordene Fläche zwischen der Jahnstraße und der Enge Gasse soll
neu geordnet und zukünftig zur Wohnbebauung genutzt werden.
2
Erfordernis der Planaufstellung und Verfahren
Die Erfordernis ergibt sich aus der geänderten Bebauung gegenüber dem seitherigen Baulinienplan
aus dem Jahr 1960.
Das Vorhaben dient der Nachverdichtung und Innenentwicklung im Sinne von § 13a BauGB.
Die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB liegen vor.
 Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB
 Die überbaubaren Grundflächen liegen unter dem Schwellenwert von 20.000 qm.
 Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des
§ 1(6) Nr. 7b BauGB (keine FFH- oder Vogelschutzgebiete betroffen).
Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind nicht geplant. Es sind keine
umweltrelevanten Daten im Geltungsbereich vorhanden.
3
Rahmenbedingungen
Das Quartier zwischen der Jahnstraße und der Enge Gasse ist im Flächennutzungsplan als
Mischgebiet beschrieben. Durch die Entwicklung der Umgebungsbebauung hat es aber deutlich
seinen Mischgebietscharakter verloren. Auf den Grundstücken südlich der Jahnstraße ist ein
rechtskräftiger Baulinienplan aus dem Jahre 1960 vorhanden. Die Jahnstraße selbst, wurde im
Bebauungsplan „Jahnstrasse – 1. Änderung“ 2006 überplant. Der Geltungsbereich liegt in der
Wasserschutzzone III und III A.
Die neue Nutzung (WA) ermöglicht unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung eine
geordnete und nachhaltige Wohnbebauung im Geltungsbereich.
4
Verfahrensablauf
Einleitungsbeschluss gemäß §2(1) BauGB, Entwurfsbilligung
und Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß §3 (2) BauGB, sowie
Anhörung der berührten Behörden und TÖB gem. §4 (2)
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Öffentliche Auslegung gemäß §3 (2) BauGB
Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB
Ortsübliche Bekanntmachung und Inkrafttreten gemäß §10 (3) BauGB
5
vom
bis
vom
bis
15.03.2016
29.03.2016
29.04.2016
20.12.2016
09.01.2016
09.02.2016
??.??.2017
??.??.2017
Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Nordseite der Jahnstraße im Norden und der Südseite
der Engen Gasse im Süden.
Im Westen grenzen die Gebäude Jahnstraße 6, Hauptstraße 19/1, 23 und 23/1 und Enge Gasse 5
bis 9 an. Im Süden grenzen die Gebäude Enge Gasse 10, Enge Gasse 14 und Enge Gasse 25 an.
Im Osten grenzen die Gebäude Jahnstraße 14, ein Teil von Flst. 4126/2, Enge Gasse 17/1, Enge
Gasse 17 und 19 an.
6
Planung
6.1
Nutzung
Das ganze Gebiet wird als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
Im allgemeinen Wohngebiet sind neben dem Wohnen nur solche Nutzungen zulässig, die unter
Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange sinnvoll und wohnverträglich sind.
6.2
Bebauung
Zulässig sind Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen in offener Bauweise. Im südlichen Bereich
ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern mit zwingend 2 Vollgeschossen und
Satteldächern, im nördlichen Bereich ist eine Mehrfamilienhausbebauung mit maximal
3 Vollgeschossen, Pult- oder Flachdächern vorgesehen. Die Baugrenzen schließen auch die
Balkone, die zum Teil breiter als 5 m sind, mit ein.
6.3
Erschließung
Die Erschließung erfolgt im Norden über die Jahnstraße und im Süden über die Enge Gasse.
Die Enge Gasse wird im Bereich der neuen Bauflächen südlich um 1,0 m und nördliche um 1,5 m
aufgeweitet.(siehe Planeintrag)
6.4
Ver- und Entsorgung
Die Entwässerung erfolgt über die bestehenden Mischwasserkanäle in der Jahnstraße und in der
Enge Gasse. Das Regenwasser innerhalb des Geltungsbereiches darf nur gedrosselt mit max. 0,5
l/sec je 100 m² Dachfläche über Retensionszisternen in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.
7
Umweltprüfung, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung Grünordnung
Da die Bebauungsplanänderung nach § 13a BauGB erfolgt, ist weder eine Umweltprüfung noch
eine Eingriffs- / Ausgleichsbewertung erforderlich.
Im Übrigen ändert sich durch diese Bebauungsplanänderung nichts Wesentliches im Hinblick auf
Umweltbelange.
8
Städtebauliche Daten (ca. Werte)
Übersichtstabelle Flächenanteile
Besonderes Wohngebiet (WA)
Verkehrsflächen
Gesamtfläche B.-Plan
Übersichtstabelle Wohneinheiten
Gebäudeform
5 EH/DHH (WA, II VG)
5 MFH (WA, III VG)
Summe
Aufgestellt:
Vaihingen an der Enz, den 20.10.2016
schwarzingenieure GmbH
berat. Ing. u. fr. Stadtplaner
5920 m²
878 m²
6798 m²
87,1%
12,7%
100%
Faktor
1- max. 2
Anzahl WE
5- max. 8
37- max. 39
42- max. 47
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