Kleiner Wegweiser durch den Dschungel der Abmahngründe Hrsg. Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband, Benrather Schloßallee 49-53, 40597 Düsseldorf der Abmahngründe © fotogestoeber-Fotolia.com Kleiner Wegweiser durch den Dschungel Werbung Werbung ist für Heilpraktiker zulässig, beachtet werden sollten aber u.a. die Regeln des Heilmittelwerbegesetzes. Abmahner wie Abmahnvereine konzentrieren sich gerne auf leicht zu ermittelnden Verstöße. Was zählt als Werbung? Jeder Flyer, jede Praxis-Website, Briefbögen, Rezepte, Visitenkarten, Zeitungsanzeigen, Praxis-Schild Wer kann abmahnen? Abmahnen kann der sog. Mitbewerber. In der Regel gilt als Mitbewerber jeder heilkundlich Tätige im Gebiet der Verteilung der Werbeträger. Beim Flyer also im Gebiet der Verteilung, bei einer Website gibt es keine räumliche Einschränkung. Abmahnvereine mahnen im Namen ihrer Mitglieder ab, diese müssen heilkundlich Tätig sein. Wie wird abgemahnt? Sie erhalten ein Schreiben, in dem wortreich und mit vielen Urteils- und Gesetzestexten versehen der Gegenstand der Abmahnung dargestellt wird. Sie werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Verstoßen Sie eines Tages (und sei es in 20 Jahren) dagegen, wird eine Vertragsstrafe fällig (3.000-5.000 Euro). Sie erhalten eine Kostennote, die zwischen 150,-- und 1.000 Euro liegen kann. Zahlen Sie die Kostennote nicht und/oder verweigern Sie die Unterschrift, folgt in der Regel ein Gerichtsverfahren. Erfolgt eine Abmahnung, raten wir dringend zu einer anwaltlichen Beratung. Häufige Abmahn-Gründe Ausführlich werden die möglichen Abmahngründe in unserer Info-Schrift Heilpraktiker-Recht des Rechtsanwaltes Dr. René Sasse, Dortmund, behandelt. Die folgenden 5 Abmahnungsgründe sollten Sie sehr ernst nehmen. 1. Krankheitsindikationen und Diagnosen/Therapien Das Heilmittelwerbesetz (HWG) untersagt ohne Wenn und Aber die Benennung von Krankheitsindikationen und Anwendungsbeispielen für die Diagnosen und Therapien, die in ihrer Wirkung nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Vor Gericht sind Sie beweispflichtig und müssen entsprechende allgemein anerkannte wissenschaftliche Gutachten vorlegen. Daraus folgt, dass in der Werbung entweder nur die Therapien und Diagnosen genannt werden (ohne jeden gesundheitsfördernden Bezug und/oder Krankheitsindikation) oder es wird auf die Nennung jeglicher Diagnose und Therapie verzichtet, dafür werden die Krankheitsbereiche aufgeführt, die behandelt werden. 1 Die ersten Schritte auf dem Weg zur Praxis Hrsg. Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband, Benrather Schloßallee 49-53, 40597 Düsseldorf 2. Nennung der Berufsbezeichnung Neben der Nennung Ihres Namens und einer Praxisbezeichnung muss die Berufsbezeichnung Heilpraktiker/in aufgeführt sein und dies in unmittelbarer Nähe und in ähnlicher Schriftgröße. Andernfalls droht die Abmahnung wegen der Verwechselungsgefahr mit einer Arztpraxis. 3. Fotos Wenn Sie Grafiken und Bilder benutzen, müssen Sie hierfür die Nutzungsrechte besitzen. Verstöße hiergegen (Urheberrecht) werden besonders teuer. 4. Impressum einer Praxis-Website Ihre Website benötigt ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Im Telemediengesetz ist festgelegt, welche Angaben enthalten sein müssen: Impressum Heilpraktiker Max Mustermann, ebenfalls Verantwortlicher für den Inhalt der Homepage nach § 55 Abs. 2 RStV, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Telefon: 123123123, Telefax:123123124, Email: [email protected] Gesetzliche Berufsbezeichnung: Heilpraktiker (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Musterstadt, Adresse Berufsrechtliche Regelungen: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html und http://www.gesetze-im- internet.de/heilprgdv_1/index.html oder http://freieheilpraktiker.com/Patienteninfo/Heilpraktikergesetz Berufsverbandsmitgliedschaft in: Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband Berufsordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.freieheilpraktiker.com/Heilpraktikerinfo/Berufsordnung-1 Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Bildnachweis: Fotograf XY Diese Angaben wurden entnommen aus: Heilpraktiker-Recht von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband, Benrather Schloßallee 49-53, 40597 Düsseldorf Die Datenschutzerklärung ist sehr umfangreich. Unsere Mitglieder finden im Heilpraktiker-Recht und auf unserer Muster-Webseite ein kopierbares Beispiel. 5. Absolutes Werbeverbot mit bestimmten Krankheiten Es gibt fünf Krankheitsbereiche, mit denen grundsätzlich nicht geworben werden darf: 1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen, 2. bösartige Neubildungen, 3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit, 4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts. 2 Die ersten Schritte auf dem Weg zur Praxis Hrsg. Freie Heilpraktiker e.V. Berufs- und Fachverband, Benrather Schloßallee 49-53, 40597 Düsseldorf Abschließend Wenn wir einen Jahreszeitraum betrachten, werden nach unseren Beobachtungen ca. 70 % aller abmahnfähigen oder -gefährdeten Werbeträger und Websites nicht abgemahnt. Das heißt leider nicht, dass nicht doch in kommenden Zeiträumen die Abmahnung ins Haus flattert. Wenn Sie eine Website oder andere Werbeträger erstellen, machen Sie sich bitte erst einmal kundig, was zulässig ist und was nicht. Arbeiten Sie unbedingt das Kapitel zum Werberecht in unserer Info-Schrift Heilpraktiker-Recht durch. Unklarheiten hieraus versuchen wir gerne zu klären. Grafik-Designer erstellen meist sehr gute Websites, haben aber oft von den Regeln der HWG und des Telemediengesetzes keine oder zu wenig Kenntnis. Ein versierter Fachanwalt kann eine Werbeträger-Prüfung durchführen. Eine sorgfältige Prüfung und Korrektur eine mittel-umfangreichen Homepage z.B. kann schnell bis zu 1200,-- Euro kosten. Eine Abmahnung verursacht in der Regel aber höhere Kosten. Erfolgt eine Abmahnung, ist das Hinzuziehen eines Anwaltes auf jeden Fall sinnvoll. Hinweis: Wir übernehmen weder eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte, noch für deren Aktualität. Freie Heilpraktiker e.V. - FH - Berufs- und Fachverband Benrather Schloßallee 49 - 53, 40597 Düsseldorf, Tel.: 0211 9017290, Fax: 0211 3982710 [email protected], www.freieheilpraktiker.com, www.heilpraktikerkongress.de Eingetragen im Vereinsregister Düsseldorf VR 6153, Vorsitzender Dieter Siewertsen Heilpraktiker 3