Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Stand Januar 2017 1. S TA D T D i e Anlass H ER D E CK E B ü r g e r m e i s t e r i n Das Angebot für Wohnbauland in Herdecke ist knapp. Durch die Reaktivierung der ehemaligen Brachfläche am Bahnhof wurde eine Möglichkeit geschaffen, neuen Wohnraum innenstadtnah zu schaffen. Städtebauliches Konzept „Alter Steinbruch“ Nachdem die Herdecker Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (HGWG) den ersten und zweiten Bauabschnitt umgesetzt hat, soll das neue Wohnquartier nun durch den dritten und letzten Bauabschnitt komplettiert werden. Hier sind zehn Kettenhäuser mit einem Anteil von 60% bis 65% sozialem Wohnungsbau geplant. Der verbleibende Anteil soll freifinanziert sein. Optisch und qualitativ soll die neue Bebauung an die vorhandene Bebauung anschließen. Im ersten Bauabschnitt der HGWG wurde ein Mehrgenerationenwohnprojekt, bestehend aus geförderten und freifinanzierten Mietwohnungen, realisiert. Auch für den zweiten, sich im Bau befindlichen Bauabschnitt wurde diese Mischung umgesetzt. 2. Zielsetzung Mit diesem Auswahlverfahren soll ein idealer, zuverlässiger Partner zur Realisierung einer zentrumsnahen, gestalterisch anspruchsvollen und sozial durchmischten Wohnbebauung gefunden werden. 3. Teilnahmebedingungen 3.1 Verkäuferin Verkäuferin des Grundstücks ist die Stadt Herdecke. Copyright Architektur: Post und Welters Architekten und Stadtplaner BDA Ansprechpartner: Zentrale Vergabestelle (ZVS) Kirchplatz 3 58313 Herdecke http://www.herdecke.de Tel.: 02330/611 223 E-Mail: [email protected] Fax 02330/611 15 223 Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt 3.2 Seite |2 Art des Verfahrens Der Verkauf des städtischen Grundstücks unterliegt keiner speziellen Vergabevorschrift, es handelt sich vielmehr um ein formlos durchgeführtes Investorenauswahlverfahren. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist kostenlos. Eine Vergütung für die Bewerbung wird nicht gewährt. Die eingegangenen Bewerbungen werden durch eine Jury, welche aus je einem Mitglied der politischen Fraktionen sowie der Verwaltung besteht, bewertet und dem Rat der Stadt Herdecke zur Entscheidung vorgelegt. 3.3 Teilnahmeberechtigung Das Auswahlverfahren richtet sich an Bauträger, Investoren und Entwickler, die mit Architekten oder Stadtplanern eine qualitativ und architektonisch ansprechende Planung für das angebotene Grundstück anbieten. Die Bewerber sollen das Grundstück zeitnah bebauen. Die Teilnehmenden erklären sich durch ihre Beteiligung oder Mitwirkung am Verfahren mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. 3.4 Anforderungen an die Bewerber Die Angebote müssen zwingend folgende Angaben/Bestandteile enthalten: Rechnerischer Flächennachweis der Geschossfläche für den geförderten Wohnraum Nachweis der Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude Lageplan im Maßstab 1:500 mit Eintragungen der Gebäude- und Freiflächengestaltung, Erschließung sowie Anzahl und Lage der Stellplätze Sämtliche Grundrisse im Maßstab 1:200 Sämtliche Ansichten im Maßstab 1:200 Mindestens 1 Querschnitt der Baukörper im Maßstab 1:200 mit Darstellung der Geschosshöhen und Geländeanschlusshöhen (sämtliche Angaben bezogen auf NN) Erläuterungsbericht zum Entwurf, Beschreibung des Bauvorhabens, Materialien etc. Energiekonzept mit Berechnung Kaufangebot Name und Anschrift des Investors, Betreibers, Planers Aussagen zur Bonität des Unternehmens Unvollständige Angebote bleiben unberücksichtigt. 3.5 Beurteilungskriterien Die eingegangenen Bewerbungen werden anhand von vorgegebenen Kriterien durch eine Jury beurteilt. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Punktevergabe: Höhe des Kaufpreisangebotes: maximal 30 Punkte, wobei nur Bewerbungen zugelassen sind, die das Mindestkaufpreisangebot aufweisen. Architektur, Gestaltung der Baukörper: maximal 40 Punkte, verteilt auf die Unterpunkte: Einfügen in die Umgebung: maximal 15 Punkte Architektur und Fassadengestaltung: maximal 15 Punkte Materialauswahl: maximal 5 Punkte Außen- und Stellplatzanlagen: maximal 5 Punkte. Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |3 Grundrissgestaltung: maximal 15 Punkte, verteilt auf: Flexible Grundrissgestaltung: maximal 8 Punkte Familiengerechte Grundrissgestaltung wird besonders berücksichtigt: maximal 7 Punkte Ökologische Aspekte: maximal 15 Punkte, aufzuteilen auf: Ökologische Baumaterialien: maximal 5 Punkte Regenwassernutzung: maximal 5 Punkte Energiekonzept, - bedarf, maximal 5 Punkte Hinzu kommen mögliche Referenzprojekte als Entscheidungshilfe. 3.6 Arbeitsunterlagen Den Anbietern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Luftbild Auszug aus der allgemeinen Liegenschaftskarte, M 1:1000 Bebauungsplan Nr. 65 „Bahnhof“ 1. Änderung und Begründung Baugrundgutachten für Bauabschnitt 3, September 2016 WFB, RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV A 2 – 2010-02/06 v. 26.01.2006 – zuletzt geändert durch RdErl. vom 22.01.2015 – IV.2-2010-8/15 3.7 Abgabetermin, Abgabeort Der Abgabetermin wird auf den 30. März 2017 festgelegt. Die Angebotsabgabe hat schriftlich zu erfolgen. Der Angebotsabgabe ist ein unterzeichnetes Angebotsschreiben beizufügen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die ZVS zu senden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Investors und der Angabe „Angebot für Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt“ zu versehen. Die Abgabefrist endet am 30. März 2017 um 10.00 Uhr. Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |4 4. Rahmenbedingungen 4.1 Lage Lage (im Ruhrgebiet) Mit seinen knapp 24.000 Einwohnern liegt die dem Ennepe-Ruhr-Kreis angehörige Stadt Herdecke als ruhender Pol zwischen den Großstädten Dortmund, Hagen und Witten. Die Stadt befindet sich nördlich der Ruhr mit seinen beiden Stauseen, dem Hengsteysee und dem Harkortsee, im Ardeygebirge. Herdecke erstreckt sich mit seinen sechs Stadtteilen über eine Fläche von mehr als 22 Quadratkilometern und liegt zwischen 90 und 274 Meter hoch über dem Meeresspiegel. Rund 74 Prozent des Stadtgebietes bestehen aus Wasser- und Waldflächen. Lage im Stadtgebiet Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt nördlich der Innenstadt, grenzt direkt an den Bahnhof (ZOB) an und hat eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV und SPNV. Das Bahnhofumfeld wurde neu gestaltet und bietet einen attraktiven Stadteingang. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept beinhaltet vier räumliche Elemente, die zu einer städtebaulichen Einheit verknüpft werden: da ist zum einen das Wohngebiet, das unterteilt wird in einen Bereich mit Geschosswohnungsbau sowie einen Bereich mit Kettenhäusern. Das unmittelbar anschließende Steinbruchgelände dient als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und zu guter Letzt die Walter-Freitag-Straße (ehemals Ladestraße) einschließlich Wendeanlage, welche gleichzeitig teilweise die Funktion eines öffentlichen Platzraums erfüllt (siehe auch städtebauliches Konzept „Alter Steinbruch“ S. 1). Quelle: Geoportal des Ennepe-Ruhr-Kreises ee Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |5 Grundstück 3. Bauabschnitt Die angebotene Fläche umfasst ca. 3.545 m² zuzüglich der Stellplatzfläche von ca. 300 m² aus den Grundstücken Gemarkung Herdecke, Flur 8, Flurstücke 1511 und 1513. Die Gesamtfläche beträgt demnach ca. 3.845 m². Eigentümerin dieser Fläche ist die Stadt Herdecke. M i n d e s t k a u f p Auszug Liegenschaftskarte Quelle: Geoportal des Ennepe-Ruhr-Kreises Luftbild Quelle: Stadt Herdecke Mindestkaufpreisgebot Das Mindestkaufpreisangebot beträgt 140,00 €/m² und beinhaltet bereits die Erschließungskosten. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen noch ca. 12.000 € Kosten für die privaten Grundstücksanschlüsse an, mit denen die Stadt Herdecke in Vorleistung getreten ist. Kaufangebote, die unter dem Mindestkaufpreis zuzüglich der Grundstücksanschlüsse liegen, werden nicht berücksichtigt. Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt 4.2 Seite |6 Planungsrecht Auszug aus den Festsetzungen des Bebauungsplans (Die gesamten Festsetzungen des Bebauungsplans sind der Anlage auf der CD zu entnehmen.) Städtebauliches Ziel Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung in der Bebauungsplanbegründung nur „Einfamilienhäuser“ zu errichten, können nun auch Wohngebäude mit bis zu maximal drei Wohneinheiten realisiert werden. Anzahl der Vollgeschosse Auf der zu veräußernden Fläche werden drei Vollgeschosse als Obergrenze festgesetzt. Ein viertes Nichtvollgeschoss ist unzulässig. Es sind maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |7 Bauweise Es sind nur Kettenhäuser zulässig. Die Gebäude sind an die nördlichen Grundstücksgrenzen und mit Grenzabstand zur südlichen Grundstücksgrenze zu errichten. Flachdächer von Wohngebäuden sind mit einer standortgerechten Vegetation extensiv zu begrünen. Von der Dachbegrünung ausgenommen sind verglaste Flächen und technische Aufbauten sowie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie. Die extensive Dachbegrünung ist dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen definiert („Baufenster“) und umfassen die im städtebaulichen Entwurf geplanten Gebäude. Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. 4.3 Gestalterische Vorgaben Im nördlichen Bereich des Wohngebietes ist eine geringere Dichte vorgesehen. Die Plankonzeption sieht hier dreigeschossige Gebäude vor, die nicht freistehend angeordnet sind. Diese Gebäude sollen das neue Quartier um innenstadtnahen Wohnraum für familienfreundliches und jetzt auch soziales Wohnen ergänzen. Durch die versatzartige Anordnung der Gebäude soll die lineare Bauweise aufgelockert werden. Das neue Quartier zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass trotz der Innenstadtnähe „Wohnen im Grünen“ möglich ist. Das äußere Erscheinungsbild der neuen Gebäude im 3. Bauabschnitt soll sich entsprechend der vorhandenen anspruchsvollen Gestaltung an die umliegenden Neubauten der HGWG anpassen, damit ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht. Architektur/Gestaltung angrenzende Bebauung 1.BA HGWG 1. Bauabschnitt, bereits fertiggestellt (Mehrgenerationenwohnprojekt) Copyright Fotografie: Cornelia Suhan / Architektur: Post und Welters Architekten und Stadtplaner BDA Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |8 Copyright Fotografie: Cornelia Suhan / Architektur: Post und Welters Architekten und Stadtplaner BDA Architektur/Gestaltung angrenzende Bebauung 2.BA HGWG , im Bau Copyright Architektur: Post und Welters Architekten und Stadtplaner BDA Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt Seite |9 4.4 Ver- und Entsorgung Im Bereich Gehweg, angrenzend an das Grundstück liegen Wasser-, Gas- und Stromleitungen. Ein Anschluss an eine Fernwärmeversorgung ist nicht möglich. Für das anfallende häusliche Abwasser und die auf den Grundstücken auf versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswässer wurden für jeweils zwei Hausparzellen bereits private Grundstückanschlussleitungen verlegt (insgesamt 5 Stück). Diese befinden sich angeschlossen an den in der Straße liegenden Mischwassersammler, ca. 1 m hinter der Gehwegekante. 4.5 Erschließung und ruhender Verkehr Das Grundstück ist durch die Walter-Freitag-Straße erschlossen. Die notwendigen Stellplätze sollen sowohl auf den einzelnen Grundstücken als auch auf den nördlichen Parkplatzflächen errichtet werden. 4.6 Bodenbeschaffenheit Baugrundgutachten September 2016 Die Grundaussage des Gutachtens ist, dass zur Gründung der Fläche besondere Vorkehrungen/Maßnahmen durchführen zu sind. Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten selbst. Vorhandener Stollen Der auch im Bebauungsplan verzeichnete Stollen wird von der Stadt Herdecke auf eigene Kosten verfüllt. Allerdings weicht die tatsächliche Lage von der im Plan gezeichneten ab. Eine genaue Ortsbestimmung ist erst bei Durchführung der Verfüllung möglich. 4.7 Vorgaben zum sozialen Wohnungsbau (soziale Durchmischung der Wohnbebauung) Es müssen 60 % bis 65 % der Gesamtgeschossfläche (GF) der 10 Gebäude als geförderter Wohnraum nach den Wohnraumförderbestimmungen (WFB NRW 2016) errichtet werden. Der verbleibende Anteil steht für freifinanzierten Wohnraum zur Verfügung. Es sind die Regelungen der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV A 2 – 2010-02/06 v. 26.01.2006 – zuletzt geändert durch RdErl. vom 22.01.2015 – IV.2-2010-8/15 – zu beachten. Diese regeln, welche Qualitätsstandards eingehalten werden müssen (z.B. barrierefrei, Ausstattung mit Balkonen/Terrassen etc.). 4.8 Weitere allgemeine Vorgaben Die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude wird auf maximal drei festgelegt, um eine zu hohe Wohnraumdichte auszuschließen. Jede Wohnung ist mit einem Freisitz (Balkon, Terrasse oder Loggia) auszustatten. 4.9 Bauverpflichtung Es muss innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss mit dem Bau begonnen werden. Investorenauswahlverfahren Herdecke Bahnhof, 3. Bauabschnitt 5. S e i t e | 10 Dateien auf CD: Luftbild Auszug aus der allgemeinen Liegenschaftskarte, M 1:1000 Bebauungsplan Nr. 65 „Bahnhof“ 1. Änderung und Begründung Baugrundgutachten für Bauabschnitt 3, September 2016 WFB, RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – IV A 2 – 2010-02/06 v. 26.01.2006 – zuletzt geändert durch RdErl. vom 22.01.2015 – IV.2-2010-8/15 Auszüge Grundbuch Die Dateien werden auf Anforderung durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS), siehe 3.1, zur Verfügung gestellt.