Ihr Gesundheitsamt informiert! Information zur Erkrankung an Hepatitis C Der Erreger Die Hepatitis C wird durch ein umhülltes Virus hervorgerufen, das nicht mit dem Hepatitis A oder BVirus verwandt ist. Wie wird die Krankheit übertragen? Anders als die Hepatitis B wird die Hepatitis C überwiegend durch Kontakt mit Blut und Blutprodukten übertragen. Allerdings steht seit Anfang der 90er Jahre ein zuverlässiger Test auf Hepatitis C zur Verfügung, so dass eine Übertragung der früher Hepatitis non A non B genannten Hepatitis C durch Spenderblut in Deutschland extrem selten geworden ist. Ein hohes Ansteckungsrisiko besteht bei der Wiederverwendung von Kanülen unter Drogenkonsumenten,die nach langjährigem Drogengebrauch bis zu 90% eine Infektion mit Hepatitis C aufweisen. Weitere Infektionsquellen sind nicht sterilisierte Nadeln zum Tätowieren und zum Durchstechen der Ohrläppchen sowie Piercings. Eine Übertragung durch Sexualkontakte kann nicht ausgeschlossen werden, wird aber vor allem in Zusammenhang mit verletzungsträchtigen Sexualpraktiken gebracht. Das Risiko einer Ansteckung von der Mutter auf das Kind vor oder unter der Geburt beträgt 3-5%. Die Gefahr einer Ansteckung des Kindes mit Hepatitis C Viren über die Muttermilch wird im Falle einer chronischen Hepatitis von der Nationalen Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung in einer ergänzenden Empfehlung vom 08.01.2004 als sehr unwahrscheinlich beschrieben. Lediglich bei Infektion der Mutter während oder kurz nach der Entbindung muss das Risiko sorgfältig abgewogen werden, da die Viruskonzentrationen hoch sind bei noch fehlenden neutralisierenden Antikörpern. Wie äußert sich die Erkrankung? Die Zeit von der Ansteckung bis zum Krankheitsausbruch beträgt zwischen zwei Wochen und sechs Monaten. Die meisten Hepatitis C-Infektionen verlaufen unbemerkt oder mit grippeartigen Symptomen. Nur in etwa einem Viertel der Fälle wird eine meist milde akute Leberentzündung mit Gelbfärbung von Augen und Haut beobachtet. Die Diagnose wird häufig zufällig durch eine Blutuntersuchung zur Abklärung erhöhter Leberwerte gestellt. Die Erkrankung geht in etwa 50- 85% der Fälle in eine chronische Verlaufsform über. Hieraus entwickelt sich bei 20% der Erkrankten nach vielen Jahren ein schwerer Leberschaden (Leberzirrhose). Das Risiko, an Leberkrebs zu erkranken, ist dann erhöht. Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung? • Verwenden Sie bei der Wundversorgung (erste Hilfe, etc.) immer Einmalhandschuhe. • Schützen Sie sich vor direktem Blutkontakt (oder anderen Körperflüssigkeiten), insbesondere bei Verletzungen an der eigenen Haut- oder Schleimhaut. • Benutzen Sie beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern ein Kondom. Seite 1 von 2 • Achten Sie darauf, dass beim Tätowieren und Piercen ausschließlich keimfreie Instrumente verwendet werden. • Sind Sie an Hepatitis C erkrankt, informieren Sie bei jeder ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung Ihre Ärztin / Ihren Arzt darüber. • Bei beruflich erhöhtem Übertragungsrisiko, wie bei bestimmten chirurgischen Eingriffen, kann das Gesundheitsamt dem Erkrankten eine Tätigkeitseinschränkung auferlegen. Wie wird die Krankheit behandelt? Die akute Hepatitis C wird in Abhängigkeit von dem jeweiligen Virustyp in der Regel über 24 Wochen mit einem speziellen Medikament (Interferon-α) behandelt. Bei der chronischen Hepatitis C ist eine Kombinationstherapie über 48 Wochen erforderlich. Bei den in Europa vorherrschenden Hepatitis CUntertypen ist die Therapie meistens erfolgreich. Kann man sich gegen die Hepatitis C impfen lassen? Derzeit steht weder eine aktive noch eine passive Impfung gegen die Hepatitis C zur Verfügung. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? An Hepatitis B erkrankte Kinder oder Betreuungspersonal dürfen, soweit es das Allgemeinbefinden zulässt, Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen, da kein spezielles Ansteckungsrisiko besteht. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen Kinder mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen), mit Blutungsneigung oder mit schweren Hauterkrankungen dar. Hier muss die Entscheidung individuell in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen werden. Es besteht keine Verpflichtung der Eltern, die Leitung der Einrichtung über die Erkrankung des Kindes zu informieren, soweit vertraglich keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Eine Mitteilung ist jedoch empfehlenswert, damit erforderliche Hygienemaßnahmen wie das Tragen von Einmalhandschuhen bei Verletzungen umso entschiedener eingehalten werden können. Dies ist entspricht den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert Koch-Institut und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. Haben Sie noch Fragen ? Regionalverband Saarbrücken - Gesundheitsamt – Stengelstr. 10-12 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 506-0 Seite 2 von 2