Wahlsystem der BRD

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Wahlsystem der BRD
Wahlrechtsgrundsätze: - Wahl
•
allgemein (aktives und passives Wahlrecht dürfen nicht von
Besitz, Stand, Konfession und Geschlecht abhängig sein)
•
frei (niemand darf zur Wahl gezwungen werden / an der Wahl
gehindert werden)
•
gleiche (alle abgegebenen Stimmen haben den gleichen Wert
bzw. gleiches Gewicht)
•
geheime (Entscheidungsfreiheit des Bürgers ist zu
gewährleisten)
•
unmittelbar (Abgeordnete werden von Wahlberechtigten selbst
gewählt, nicht über Wahlmännern)
Aktiv = Recht zu wählen
Passiv = Recht gewählt zu werden
Mindestvoraussetzung um Wahlrecht in Anspruch zu nehmen:
-
18 Jahre
deutsche Staatsangehörigkeit
seit mindestens 3 Monaten Wohnung oder Aufenthaltsort im Wahlgebiet
seit mindestens 1 Jahr Deutscher sein
Mehrheitswahlen: Das Wahlgebiet wird in ebenso viele Wahlkreise eingeteilt wie Sitze in der
Volksvertretung zu vergeben sind. Die Parteien stellen in jedem Wahlkreis nur je 1 Kandidaten auf.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die anderen Kandidaten - auch wenn sie nur ein oder
einige Stimmen weniger haben als der Sieger – haben keine Möglichkeit ins Parlament zu kommen.
Deshalb bezeichnet man dieses Wahlverfahren als Mehrheitswahl. Da eine Person und nicht eine
Parteiliste gewählt wird, spricht man von Peronenwahl.
Verhältniswahl: Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis oder wird in mehreren Wahlkreisen
eingeteilt. Die Parteien stellen für die einzelnen Wahlkreise Listen mit zahlreichen Kandidaten auf.
Die Wähler können
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personalisierte Verhältniswahl
Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen:
Erststimme
-
-
Zweitstimme
Wahl eines Wahlkreisabgeordneten
nach Mehrheitswahlverfahren
(Direktmandat)
Erhält eine Partei mehr Erst- als
Zweitstimmen, kommt es zu
Überhangsmandaten
-
nach Verhältniswahlverfahren wird Partei
gewählt (auf Landeslisten haben Parteien
zuvor Kandidat benannt
-
entscheidende Stimme, denn auf Grund der
Zweitstimme wird die Sitzverteilung im
Parlament berechnet
5% - Klausel - Sperrklausel (3 Direktmandate oder 5% der im gesamten
Wahlgebiet abgegebenen Stimmen)
-
Parteien
-
Vereinigung von Bürgern, die mit Hilfe einer eigenen Organisation in einem bestimmten
Sinne Einfluss auf die staatliche Willensbildung nimmt und zu diesem Zweck Vertreter in
die Parlamente senden will.
Funktion von Parteien
1.
2.
3.
4.
politische Meinungsbildung
Interessenartikulation
Partizipationsfunktion
Personalrekrutierung
Regierung
Wahl
Parlament
Wahl
Volk
Parteien:
- bieten Programme
- stellen Kandidaten
für Wahl auf
- beeinflussen die
öffentliche Meinung
- kontrollieren sich
gegenseitig
Typologien
1. nach Organisationsgrad
-
Wählerpartei (Zahl der Wähler unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur
Mitgliederzahl)
Mitgliederpartei oder Massenpartei (hohe Mitgliederzahl)
2. nach gesellschaftspolitischen Zielen
-
christliche Partei (CDU / CSU)
liberale Partei (FDP)
konservative Partei (Grüne)
sozialistische + sozialdemokratische Partei (SPD / PDS)
kommunistische Partei
rechtsextreme Partei
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3. nach Einzugsbereich
-
Volkspartei (versucht Interessen aller Bevölkerungsschichten zu berücksichtigen)
Interessenpartei (fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen Gruppe verpflichtet)
4. nach der Stellung zum politischen System
-
systemkonforme Partei (bejahen politisches System; wollen politische Ordnung
stabilisieren und die Reformen schrittweise verbessern)
systemfeindliche Parteien (akzeptieren politisches System nicht)
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