LegoEinstein Sozialkunde www.wissen4free.org Wahlsystem der BRD Wahlrechtsgrundsätze: - Wahl • allgemein (aktives und passives Wahlrecht dürfen nicht von Besitz, Stand, Konfession und Geschlecht abhängig sein) • frei (niemand darf zur Wahl gezwungen werden / an der Wahl gehindert werden) • gleiche (alle abgegebenen Stimmen haben den gleichen Wert bzw. gleiches Gewicht) • geheime (Entscheidungsfreiheit des Bürgers ist zu gewährleisten) • unmittelbar (Abgeordnete werden von Wahlberechtigten selbst gewählt, nicht über Wahlmännern) Aktiv = Recht zu wählen Passiv = Recht gewählt zu werden Mindestvoraussetzung um Wahlrecht in Anspruch zu nehmen: - 18 Jahre deutsche Staatsangehörigkeit seit mindestens 3 Monaten Wohnung oder Aufenthaltsort im Wahlgebiet seit mindestens 1 Jahr Deutscher sein Mehrheitswahlen: Das Wahlgebiet wird in ebenso viele Wahlkreise eingeteilt wie Sitze in der Volksvertretung zu vergeben sind. Die Parteien stellen in jedem Wahlkreis nur je 1 Kandidaten auf. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Die anderen Kandidaten - auch wenn sie nur ein oder einige Stimmen weniger haben als der Sieger – haben keine Möglichkeit ins Parlament zu kommen. Deshalb bezeichnet man dieses Wahlverfahren als Mehrheitswahl. Da eine Person und nicht eine Parteiliste gewählt wird, spricht man von Peronenwahl. Verhältniswahl: Das Wahlgebiet bildet einen Einheitswahlkreis oder wird in mehreren Wahlkreisen eingeteilt. Die Parteien stellen für die einzelnen Wahlkreise Listen mit zahlreichen Kandidaten auf. Die Wähler können LegoEinstein Sozialkunde www.wissen4free.org personalisierte Verhältniswahl Jeder Wahlberechtigte hat 2 Stimmen: Erststimme - - Zweitstimme Wahl eines Wahlkreisabgeordneten nach Mehrheitswahlverfahren (Direktmandat) Erhält eine Partei mehr Erst- als Zweitstimmen, kommt es zu Überhangsmandaten - nach Verhältniswahlverfahren wird Partei gewählt (auf Landeslisten haben Parteien zuvor Kandidat benannt - entscheidende Stimme, denn auf Grund der Zweitstimme wird die Sitzverteilung im Parlament berechnet 5% - Klausel - Sperrklausel (3 Direktmandate oder 5% der im gesamten Wahlgebiet abgegebenen Stimmen) - Parteien - Vereinigung von Bürgern, die mit Hilfe einer eigenen Organisation in einem bestimmten Sinne Einfluss auf die staatliche Willensbildung nimmt und zu diesem Zweck Vertreter in die Parlamente senden will. Funktion von Parteien 1. 2. 3. 4. politische Meinungsbildung Interessenartikulation Partizipationsfunktion Personalrekrutierung Regierung Wahl Parlament Wahl Volk Parteien: - bieten Programme - stellen Kandidaten für Wahl auf - beeinflussen die öffentliche Meinung - kontrollieren sich gegenseitig Typologien 1. nach Organisationsgrad - Wählerpartei (Zahl der Wähler unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Mitgliederzahl) Mitgliederpartei oder Massenpartei (hohe Mitgliederzahl) 2. nach gesellschaftspolitischen Zielen - christliche Partei (CDU / CSU) liberale Partei (FDP) konservative Partei (Grüne) sozialistische + sozialdemokratische Partei (SPD / PDS) kommunistische Partei rechtsextreme Partei LegoEinstein Sozialkunde www.wissen4free.org 3. nach Einzugsbereich - Volkspartei (versucht Interessen aller Bevölkerungsschichten zu berücksichtigen) Interessenpartei (fühlt sich den Interessen einer ganz speziellen Gruppe verpflichtet) 4. nach der Stellung zum politischen System - systemkonforme Partei (bejahen politisches System; wollen politische Ordnung stabilisieren und die Reformen schrittweise verbessern) systemfeindliche Parteien (akzeptieren politisches System nicht)