Institut für Zivilrecht Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger Übung Privatrecht I E-Mail: [email protected] SS 2013 1. Klausur Anton bietet bei einem Stammtischgespräch seinen drei Jahre alten Porsche zu einem angemessenen Preis von € 45.000,- zum Kauf an. Bertram hat großes Interesse an dem Wagen, mehr als € 30.000,- kann er jedoch nicht zahlen. Das ist Anton zu wenig. Da Bertram das Auto unbedingt haben möchte, sucht er Anton tags darauf in dessen Haus auf, um nochmals über den Kaufpreis zu verhandeln. Dabei erwähnt er beiläufig, er habe von mehreren „Seitensprüngen“ des Anton gehört, und stellt in Aussicht, dessen Frau darüber zu informieren, wenn er nicht den Porsche zum gewünschten Preis bekäme. Anton hat zwar in Wahrheit seine Frau noch nie betrogen, kennt aber das von Bertram angesprochene Gerücht und möchte unbedingt verhindern, dass seine Frau davon erfährt, weil sie sehr eifersüchtig ist. Daher unterschreibt Anton schweren Herzens den von Bertram vorbereiteten Kaufvertrag. Bertram zahlt Anton die € 30.000,- und nimmt das Auto gleich mit. Schon kurz darauf hat Bertram keine rechte Freude mehr an dem Porsche. Ihn plagen Gewissensbisse wegen seiner Vorgehensweise gegenüber Anton. Daher will er das Auto möglichst schnell wieder loswerden und bietet es dem Gebrauchtwagenhändler Clemens um € 35.000,- zum Kauf an. Dieser stimmt angesichts des günstigen Preises sofort zu, übernimmt den Wagen und überweist die € 35.000,- auf das Konto des Bertram. Clemens verkauft und übergibt den Porsche drei Wochen später um € 45.000,- an Dieter, der das Kfz immer noch hat. Anton hat mittlerweile seiner Frau erzählt, weshalb er das Auto so billig an Bertram veräußert hat. Sie glaubt ihrem Mann, dass er stets treu gewesen ist, und ermutigt ihn, sich den Porsche zurückzuholen – notfalls gerichtlich. Dieter ist nicht zur Herausgabe des Kfz bereit. Wie ist die Rechtslage?