Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel

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Nahrungsergänzungsmittel,
Arzneimittel - gibt's da einen
Unterschied?
Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
Dipl. oec. troph. Angela Clausen
19.09.2016
Übersicht
• Präsentation im Handel
• Produktaufmachung
• Problemfall Medizinprodukte
• Sorgenkind Werbung
• Forderungen aus Verbrauchersicht
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
19.09.2016
Unterschied zwischen NEM und
Arzneimitteln
NEM
AM
Lebensmittel, das dazu
dient die allgemeine
Ernährung zu ergänzen
Krankheiten, Leiden,
Körperschäden oder
krankhafte Beschwerden zu
heilen, zu lindern, zu
verhüten oder zu erkennen
Lebensmittel- und
Futtermittel-Gesetzbuch,
NEM-VO (LMIV, HCVO)
Arzneimittelgesetz (HWG)
Anmeldung
Zulassungspflicht
?
Gegenanzeigen und
Nebenwirkungen sind
beschrieben
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
Das darf NEMWerbung nicht:
• Aussagen zur
Beseitigung,
Linderung,
Verhütung von
Krankheiten
• Hinweise auf
ärztliche
Empfehlungen und
Gutachten,
Krankengeschichten
, Dankesschreiben
• Lebensmitteln den
Anschein von
Arzneimitteln geben
19.09.2016
Unterschiede bei Inhaltsstoffen
Am Beispiel pflanzlicher Zutaten bei NEM
• Konzentrate, Extrakte, Auszüge sind hinsichtlich der
Herstellung nicht definiert, z.B. Ginkgo.
• Qualität von Pulver, Saft oder Zubereitung abhängig von
Rohware – keine Spezifikationen oder
Mindestanforderungen an Gehalt bestimmter sekundärer
Pflanzenstoffe nötig, z.B. Grüntee / EGCG
• Keine/kaum Grenzwerte für bestimmte toxische
Substanzen oder Allergene, z.B. Ginkgolsäure, Estragol
und Methyleugenol oder Pyrrolizidinalkaloide.
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19.09.2016
Gleicher Inhaltsstoff? Von
wegen!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
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Präsentation im Handel I
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
LM in Arzneibuchqualität
NEM / Vit.
Arzneitee
Arzneimittel
Medizinprodukt
zum Abnehmen
MedPro
d
(Pflaster
)
Arzneimittel
& NEM,
beide mit
Pflanzenauszügen
Kosmetik
Salbeibonbons mit und
ohne Arznei-Salbei-Extrakt
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Präsentation im Handel II
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Bunt gemischt – unter der Überschrift Arzneimittel
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Präsentation im Handel III
19.09.2016
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
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Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Bunt gemischt –
unter der
Überschrift
„Frei verkäufliche
Arzneimittel‟
Präsentation im Handel IV
Nur Nahrungsergänzungsmittel
aber eine Regalbeschriftung
„ Arzneimittel‟
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
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Präsentation im Handel V
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Nahrungsergänzungs
mittel
Arzneimittel
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Präsentation im Handel VI
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Nahrungsergänzungs
mittel
Arzneimittel
Lebensmittel
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Präsentation im Handel VII
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Traditionelles
Arzneimittel
„Naturarznei‟
Nahrungsergänzungs
-mittel
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Traditionelles
pflanzliches
Arzneimittel
Pflanzliches
Arzneimittel
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Präsentation im Handel VIII
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Hinweis auf Verbot des
„Verkaufs von Branntwein,
branntweinhaltigen
Getränken oder Lebensmitteln, die Branntwein in
nicht nur geringfügiger
Menge enthalten‟
an Kinder/Jugendliche
nach § 9 JSchG
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Präsentation im Handel IX
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Nahrungsergänzungs
mittel
In der Volksheilkunde gelten alle vier Botanicals
– Lavendel, Baldrian, Hopfen und Johanniskraut –
als beruhigend und schlaffördernd !
Produktbeschreibung bei allen: Nerven, Ruhe, Beruhigung
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Präsentation im Handel X
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Thema Erkältung:
Identische Aufmachung, allerdings deutliche Bezeichnung auf der
Frontseite
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Präsentation im Handel XI
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Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Diätetische
Lebensmittel –
ergänzende
bilanzierte Diät
(EBD) zur …
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Produktaufmachung – identisch!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
I
Nahrungsergänzungs
mittel
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Arzneimittel
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Produktaufmachung – identisch!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Quelle: Fachinformation
Vitasprint, Fa. Pfizer, April
2014
Die Verbraucherinformationen leider nicht!
II
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Produktaufmachung – identisch!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Traditionelles
Arzneimittel
AM
Nahrungsergänzungs
mittel
AM
III
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Produktaufmachung – identisch!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Arzneimittel
AM
Nahrungsergänzungs
mittel
AM
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
IV
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Produktaufmachung – identisch!
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
V
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
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Produktaufmachung – identisch!
Nahrungsergänzungs
mittel
Arzneimittel
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
VI
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Produktaufmachung – identisch!
Nahrungsergänzungs
mittel
Arzneimittel
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
VII
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Und das sollen Verbraucher
unterscheiden..
Nahrungsergänzungsmittel
Arzneimittel
Zutaten
Zusammensetzung
Verzehrempfehlung
Dosieranleitung
Mindesthaltbarkeitsdatum
Verbrauchsdatum
./.
Gegenanzeigen
Angegebene Verzehrmenge nicht
überschreiten
Soweit nicht anders verordnet…
Kein Ersatz für ausgewogene Ernährung
Warnhinweis Kinder
Warnhinweis Kinder
Aufbewahrungshinweise
Aufbewahrungshinweise
PZN
PZN
Losnummer
Chargennummer
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… wenn es schon die Anbieter nicht
können
Quelle: www.doppelherz.de/produkte/doppelherz-b12-vitaenergie, Stand: 15.09.16
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Problemfall Medizinprodukt I
Foto: Verbraucherzentrale
NRW
Alles Produkte gegen Husten. Der Saft für Kinder ist ein Medizinprodukt,
der für Erwachsene ein Arzneimittel. Spitzwegerich ist sowohl im
Arzneimittel als auch im Medizinprodukt enthalten!
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Problemfall Medizinprodukt II
Fotos: Verbraucherzentrale
NRW
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Fotos: Verbraucherzentrale
NRW
Problemfall Medizinprodukt III
Quelle: Gebrauchsinformation Aktiv Fett-Control, Fa. Kleine Pharma
GmbH, Stand: Februar 2016 / Foto: Verbraucherzentrale NRW
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19.09.2016
Problemfall Medizinprodukt IV
Foto: Verbraucherzentrale NRW
Beide Produkte enthalten die lebenswichtigen Vitamine
A, D und E – dabei dient ein Medizinprodukt doch gar
nicht der Nahrungsergänzung?!
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19.09.2016
Sorgenkind Werbung I
„Schmuck“-Zutaten
beispielsweise
Cranberry (+ C + Zink),
Carnitin (+ B12)
Glucosamin (+ C, E, Se, Zn)
Sojaisoflavone (+ B6, K, Zn)
Lavendel (+ B6, B12)
Ginkgo (+ B-Vitamine)
Fotos: Verbraucherzentrale
NRW
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19.09.2016
Sorgenkind Werbung II
Klarer
Krankheitsbezug
in
Werbeanzeigen
Quelle: Gute Pillen – schlechte Pillen, Heft 5, Sept/Okt.
2016, S. 28
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19.09.2016
Sorgenkind Werbung III
Health Claims gelten nicht für Arzneimittel
Foto: Verbraucherzentrale NRW
„Eines der wichtigsten Vitamine
für unseren Körper ist Vitamin
C (Ascorbinsäure). Ein Mangel
an Vitamin C kann nachhaltige
Folgen haben. So ist dieses
Vitamin maßgeblich an der
Abwehr von Viren und
Bakterien beteiligt und
unterstützt damit wirksam das
Immunsystem, wie z. B. in
Grippostad®
C.“
Quelle: www.grippostad.de,
15.09.16
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
19.09.2016
•
Forderungen aus
Verbrauchersicht I
Eindeutige Definition des Begriffs „Lebensmittel“
• Klare räumliche Trennung von NEM / AM im Handel
• Ausreichend groß gestaltete Bezeichnung
(NEM/AM/Medizinprodukt) auf der Schauseite der
Verpackung
• Keine Verwendung von (zu niedrig dosierten)
pharmakologisch wirksamen Substanzen in NEM
• Keine Verwendung von Botanicals aus der traditionellen
Heilkunde in NEM
• Einordnung als Medizinprodukt muss von Behördenseite
aus erfolgen - bessere Überwachung erforderlich
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
19.09.2016
Forderungen aus
Verbrauchersicht II
• Arzneimittel müssen von anderen Produkten gut zu
unterscheiden sein.
• Auch innerhalb der Medikamente ist eine bessere
Kennzeichnung wichtig, z. B. von
 Arzneimitteln der besonderen Therapierichtung
(phytotherapeutische , homöopathische,
anthroposophisch)
 Arzneimitteln, die klinische Tests durchlaufen haben
 Arzneimitteln, die aufgrund von traditioneller
Anwendung im Gebrauch sind
BfArM im Dialog – Abgrenzung aus Sicht der Verbraucher
19.09.2016
Foto: Jörg Sabel / pixelio.de
Werbung und Marketing
müssen an die kurze Leine!
Kontakt:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Gruppe Lebensmittel und Ernährung
Angela Clausen
Tel.: 0211 3809-121
[email protected]
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