Technologietransfer an der Universität Salzburg Das Forschungsservice der Universität Salzburg begleitet Forscherinnen und Forscher durch Patentierungs- und Verwertungsprozesse, um den Aufwand für Wissenschafterinnen und Wissenschafter zu minimieren. Bei Aufgriff von Diensterfindungen übernimmt die Universität die Kosten der Patentierung und trägt das finanzielle Risiko. Wir informieren Sie gerne über: • Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Patente, Marken, Design, Urheberrecht uvm.) • Schutzrechtliche Absicherung von Forschungsergebnissen in Drittmittelverträgen und Publikationen • Diensterfindungen und Erfindungsmeldungen Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Erika Hebenstreit LL.M. DLE Forschungsservice Kapitelgasse 6, 5020 Salzburg Tel: +43 662 8044 DW 2451 Fax: +43 662 8044 DW 177 E-Mail: [email protected] Web: www.uni-salzburg.at/forschungsservice Wissenstransferzentrum West Als Zusammenschluss der Universitätsstand­ orte Salzburg, Linz und Innsbruck ist das Wissenstransferzentrum West das wichtigste Kompetenzzentrum für akademischen Wissens- und Technologietransfer Westösterreichs. Mit Unterstützung des bmwfw und der AWS Austria schlossen sich 2014 in einem Kooperations­ projekt sechs führende Hochschulen und ihre assoziierten Partner zusammen, um eine gemeinsame Wissenskultur zu schaffen. Gemeinsam Wissenshorizonte öffnen Gemeinsam haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sowohl die Zusammenarbeit der Universitäten untereinander als auch die Schnittstellen zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu optimieren. Durch gemeinsame Aktionen wollen wir so den Umgang mit geistigem Eigentum weiter professionalisieren, durch strategische Patentförderung die Verwertung von universitären Erfindungen beschleunigen und den Wissenstransfer zu Wirtschaft und Gesellschaft anregen. Mehr über die Projektbeteiligten erfahren Sie unter www.wtz-west.at Impressum: Universität Salzburg Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 8044 Fax: +43 662 8044 177 E-Mail: [email protected] Web: www.wtz-west.at www.wtz.ac.at /wissenstransferzentrumwest Bild: 123rf.com Herstellungsort: Salzburg September 2015 ung von ert Schutz und Verw ken tenban a D d n u e r a w t f o S Schutz und Verwertung von Software und Datenbanken In drei Schritten zur SoftwareLizenzierung Sie haben ein Computerprogramm oder eine Datenbank entwickelt, für die sich Lizenznehmer wie Wirtschaftsunternehmen oder akademische Einrichtungen interessieren könnten? Das Forschungsservice der Universität Salzburg unterstützt Sie rasch und unkompliziert bei der Verwertung. Das Forschungsservice ist Ihre erste Anlaufstelle. Wir stellen Ihnen gerne ein kurzes Datenblatt für die Meldung von Software bzw. Datenbanken zur Verfügung, mit dem Sie uns die wichtigsten Informationen übermitteln können. Aufgrund der Angaben im Datenblatt richten wir für Sie ein Drittmittelkonto zur Verbuchung von Lizenzeinnahmen ein. Auf Wunsch kann dieses Konto entweder im Forschungsservice oder bei Ihrer Organisationseinheit angesiedelt sein (in diesem Fall ist eine Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Organisationseinheit erforderlich). Bei Meldung von mehreren Computerprogrammen können diese entweder über einen gemeinsamen Innenauftrag oder getrennte Innenaufträge abgewickelt werden. Was kann gemeldet werden? Alle neuen Computerprogramme und Datenbankwerke (teilweise oder zur Gänze), die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität geschaffen wurden, können zur Verwertung gemeldet werden. Neben den obligatorischen Meldungen nehmen wir auch gerne freiwillige Meldungen entgegen. • Obligatorische Meldungen: Wurden Computerprogramme und Datenbanken im dienstlichen Auftrag geschaffen, sind diese immer zu melden. • Freiwillige Meldungen: Computerprogramme und Datenbanken, die nicht im dienstlichen Auftrag geschaffen wurden, können freiwillig gemeldet werden. 1. Schritt: Meldung von Software oder Datenbanken 2. Schritt: Verwertung Für alle Verhandlungsgespäche mit potentiellen Interessenten empfehlen wir, Informationen und Know-how erst nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) auzutauschen. Sofern der Interessent eine Lizenz erwerben möchte, solten wichtige Punkte wie z.B. Gegenstand, Dauer, Art und vor allem Preis und Auszahlungsmodus der Lizenz in einem eigenen Vertrag geregelt werden. Sie erhalten von uns Muster für NDA und Lizenzverträge. Die Verträge sind vom Forschungsservice zu prüfen und von der Vizerektorin für Forschung zu unterfertigen. Nach erfolgreichem Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgt die Rechnungslegung an den Lizenznehmer durch die Universität. 3. Schritt: Auszahlung der Lizenz­ einnahmen Als letzer - und äußerst erfreulicher - Schritt werden Ihnen die anteiligen Lizenzeinnahmen ausgezahlt. Ist das Drittmittelkonto bei Ihrer Organisationseinheit eingerichtet worden, so können Sie über die Lizenzeinnahmen im Rahmen der Drittmittelgebarung verfügen. Ist das Drittmittelkonto im Forschungsservice eingerichtet, zahlen wir Ihnen auf Ihre Anweisung die Erlöse aus. In beiden Fällen kommt der Verteilungsschlüssel entsprechend den Richtlinien der Universität über die Verwertung von geistigem Eigentum von 2008 zur Anwendung: Handelt es sich um Computerprogramme oder Datenbanken, die in dienstlichem Auftrag geschaffen wurden, erhalten Sie 60 % und die Universität 40 % der Einnahmen. Bei freiwilligen Meldungen erhalten Sie 90 % und die Universität 10 % für den Verwaltungsaufwand. Unser Serviceangebot • • • Wir liefern Geheimhaltungsvereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure-Agreements (NDA), damit Ihre vertraulichen Informationen und wertvolles Know-how sicher sind. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Lizenzverträgen. Wir stehen Ihnen bei der Abwicklung und Auszahlung von Lizenzerlösen mit Rat und Tat zur Seite.