Software und Datenbanken

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Technologietransfer an
der Universität Salzburg
Das Forschungsservice der Universität
Salzburg begleitet Forscherinnen und
Forscher durch Patentierungs- und Verwertungsprozesse, um den Aufwand für
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
zu minimieren. Bei Aufgriff von Diensterfindungen übernimmt die Universität die
Kosten der Patentierung und trägt das finanzielle Risiko.
Wir informieren Sie gerne über:
• Schutz von geistigem Eigentum (z.B.
Patente, Marken, Design, Urheberrecht
uvm.)
• Schutzrechtliche Absicherung von Forschungsergebnissen in Drittmittelverträgen und Publikationen
• Diensterfindungen und Erfindungsmeldungen
Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. Erika Hebenstreit LL.M.
DLE Forschungsservice
Kapitelgasse 6, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8044 DW 2451
Fax: +43 662 8044 DW 177
E-Mail: [email protected]
Web: www.uni-salzburg.at/forschungsservice
Wissenstransferzentrum West
Als Zusammenschluss der Universitätsstand­
orte Salzburg, Linz und Innsbruck ist das
Wissenstransferzentrum West das wichtigste
Kompetenzzentrum für akademischen Wissens- und Technologietransfer Westösterreichs. Mit Unterstützung des bmwfw und der
AWS Austria schlossen sich 2014 in einem
Kooperations­
projekt sechs führende Hochschulen und ihre assoziierten Partner zusammen, um eine gemeinsame Wissenskultur zu
schaffen.
Gemeinsam Wissenshorizonte öffnen
Gemeinsam haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, sowohl die Zusammenarbeit
der Universitäten untereinander als auch die
Schnittstellen zu außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu
optimieren. Durch gemeinsame Aktionen
wollen wir so den Umgang mit geistigem Eigentum weiter professionalisieren, durch strategische Patentförderung die Verwertung von
universitären Erfindungen beschleunigen und
den Wissenstransfer zu Wirtschaft und Gesellschaft anregen.
Mehr über die Projektbeteiligten erfahren Sie
unter www.wtz-west.at
Impressum:
Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6, 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8044
Fax: +43 662 8044 177
E-Mail: [email protected]
Web: www.wtz-west.at
www.wtz.ac.at
/wissenstransferzentrumwest
Bild: 123rf.com
Herstellungsort: Salzburg
September 2015
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Schutz und Verwertung
von Software und
Datenbanken
In drei Schritten zur SoftwareLizenzierung
Sie haben ein Computerprogramm
oder eine Datenbank entwickelt, für die
sich Lizenznehmer wie Wirtschaftsunternehmen oder akademische Einrichtungen interessieren könnten? Das Forschungsservice der Universität Salzburg
unterstützt Sie rasch und unkompliziert
bei der Verwertung.
Das Forschungsservice ist Ihre erste Anlaufstelle. Wir stellen Ihnen gerne ein kurzes Datenblatt für die Meldung von Software bzw. Datenbanken zur Verfügung, mit
dem Sie uns die wichtigsten Informationen
übermitteln können.
Aufgrund der Angaben im Datenblatt richten wir für Sie ein Drittmittelkonto zur Verbuchung von Lizenzeinnahmen ein. Auf
Wunsch kann dieses Konto entweder im
Forschungsservice oder bei Ihrer Organisationseinheit angesiedelt sein (in diesem Fall
ist eine Rücksprache mit der Leiterin bzw.
dem Leiter der Organisationseinheit erforderlich).
Bei Meldung von mehreren Computerprogrammen können diese entweder über
einen gemeinsamen Innenauftrag oder getrennte Innenaufträge abgewickelt werden.
Was kann gemeldet werden?
Alle neuen Computerprogramme und Datenbankwerke (teilweise oder zur Gänze),
die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Universität geschaffen wurden, können
zur Verwertung gemeldet werden. Neben
den obligatorischen Meldungen nehmen
wir auch gerne freiwillige Meldungen entgegen.
• Obligatorische Meldungen:
Wurden Computerprogramme und Datenbanken im dienstlichen Auftrag geschaffen, sind diese immer zu melden.
• Freiwillige Meldungen:
Computerprogramme und Datenbanken, die nicht im dienstlichen Auftrag
geschaffen wurden, können freiwillig gemeldet werden.
1. Schritt: Meldung von Software oder
Datenbanken
2. Schritt: Verwertung
Für alle Verhandlungsgespäche mit potentiellen Interessenten empfehlen wir,
Informationen und Know-how erst nach
Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA)
auzutauschen. Sofern der Interessent eine
Lizenz erwerben möchte, solten wichtige
Punkte wie z.B. Gegenstand, Dauer, Art und
vor allem Preis und Auszahlungsmodus der
Lizenz in einem eigenen Vertrag geregelt
werden. Sie erhalten von uns Muster für
NDA und Lizenzverträge. Die Verträge sind
vom Forschungsservice zu prüfen und von
der Vizerektorin für Forschung zu unterfertigen.
Nach erfolgreichem Abschluss eines Lizenzvertrages erfolgt die Rechnungslegung
an den Lizenznehmer durch die Universität.
3. Schritt: Auszahlung der Lizenz­
einnahmen
Als letzer - und äußerst erfreulicher - Schritt
werden Ihnen die anteiligen Lizenzeinnahmen ausgezahlt. Ist das Drittmittelkonto
bei Ihrer Organisationseinheit eingerichtet
worden, so können Sie über die Lizenzeinnahmen im Rahmen der Drittmittelgebarung verfügen. Ist das Drittmittelkonto im
Forschungsservice eingerichtet, zahlen wir
Ihnen auf Ihre Anweisung die Erlöse aus.
In beiden Fällen kommt der Verteilungsschlüssel entsprechend den Richtlinien der
Universität über die Verwertung von geistigem Eigentum von 2008 zur Anwendung:
Handelt es sich um Computerprogramme
oder Datenbanken, die in dienstlichem
Auftrag geschaffen wurden, erhalten Sie
60 % und die Universität 40 % der Einnahmen. Bei freiwilligen Meldungen erhalten
Sie 90 % und die Universität 10 % für den
Verwaltungsaufwand.
Unser Serviceangebot
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Wir liefern Geheimhaltungsvereinbarungen, sogenannte Non-Disclosure-Agreements (NDA), damit Ihre
vertraulichen Informationen und wertvolles Know-how sicher sind.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung
von Lizenzverträgen.
Wir stehen Ihnen bei der Abwicklung
und Auszahlung von Lizenzerlösen mit
Rat und Tat zur Seite.
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