Bürgerbüro – Wahlamt der Stadt Fulda Schlossstr. 1 (Stadtschloss) Telefon: 102 – 3344 Kommunalwahlen am 06.03.2016 STADT FULDA BÜRGERBÜRO Information für die Mitglieder im Wahlvorstand der allgemeinen Wahlbezirke Inhalt: Vorbereitungen vor dem Wahltag (Seite 2) 1. Abholung der Unterlagen 2. Einteilung der Wahlhelfer Der Wahltag (Seite 2) 1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes 2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands 3. Erfrischungsgeld 4. Wahlunterlagen 5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes 6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung 7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht Ablauf der Wahlhandlung (Seite 4) 1. Allgemeiner Ablauf 2. Wahlberechtigung 3. Kennzeichnung des Stimmzettels 4. Wahlniederschrift 5. Durchsage der Wahlbeteiligung 6. Rote Wahlbriefe 7. Ende der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses (Seite 6) 1. Allgemeines zur Auszählung 2. Ergebnisermittlung 3. Schnellmeldung 4. Abschluss der Wahlniederschrift 5. Verpacken der Unterlagen 6. Rückgabe der Unterlagen Auszählanleitung (Seite 8) Muster der Wahlniederschrift (Seite 10) Stapelhilfe (ab Seite 15) Vorbereitungen vor dem Wahltag 1. Abholung der Unterlagen Am Tag vor der Wahl (Samstag, 05.03.2016) zwischen 09:00 Uhr und 11:00 Uhr müssen folgende Unterlagen im Bürgerbüro der Stadt Fulda durch den Wahlvorsteher oder den Stellvertreter abgeholt werden: Wählerverzeichnis und Abschluss der Wählerverzeichnisse Wahlniederschriften Erfrischungsgeldliste, Erfrischungsgeld Schlüssel für die Wahlkiste bzw. den Wahlkoffer evtl. weitere Unterlagen die Wahlkoffer sowie Wahlkabinen und Wahlurnen befinden sich in ALLLEN Wahlbezirken bereits vor Ort im Wahllokal, Sofern Sie in dieser Zeit im Schlosshof parken, wird Ihnen die Zufahrt zum Schlosshof gewährt. 2. Einteilung der Wahlhelfer Die Wahlvorsteher kontaktieren die Mitglieder des Wahlvorstandes anhand der übergebenen Telefonlisten und teilen die Wahlhelfer in Dienstschichten ein. Zur Kommunalwahl wurden je nach Wahllokal unterschiedlich viele Beisitzer einberufen. Im Regelfall besteht jeder Wahlvorstand aus 8 bis 9 Mitgliedern. Somit werden alle Mitglieder in 2 Schichten (07:30 – 13:00, 12:30 – 18:00 Uhr), eingeteilt, sodass immer mindestens 4 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sind. Falls nur 7 Mitglieder einberufen wurden wird wie folgt verfahren: die Wahlvorsteher und die Schriftführer teilen sich in 2 Schichten ein (07:30 – 13:00, 12:30 – 18:00 Uhr), die Beisitzer in 3 Schichten (07:30 – 10:30, 10:30 – 14:00, 14:00 – 18:00 Uhr). Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands bereits im Vorfeld absagen, bitten wir um unverzügliche Mitteilung. Der Wahltag 1. Wahlzeit und Anwesenheit des Wahlvorstandes In allen Wahlbezirken wird von 08:00 – 18:00 Uhr gewählt. Um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten tritt der Wahlvorstand um 07:30 Uhr im Wahllokal zusammen (mindestens 3 Mitglieder, darunter ein Wahlvorsteher und Schriftführer). Die Wahlzeit darf nicht vor 18:00 Uhr beendet werden! Es muss gewährleistet sein, dass während des Wahlgeschäfts immer drei Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind. Ab 18:00 Uhr müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein und können erst nach der vollständigen Ermittlung und Mitteilung des Ergebnisses entlassen werden. Der Wahlvorsteher muss auf die Vollständigkeit aller Unterschriften des Wahlvorstandes in allen Niederschriften achten. Der Wahlvorsteher muss auch nach Übergabe der Unterlagen für eventuelle Rückfragen erreichbar sein. Sollte ein Mitglied des Wahlvorstands nicht zum Wahldienst erscheinen, oder kurzfristig absagen, bitte sofort das Wahlamt benachrichtigen (102-3344). Seite 2 Bitte geben Sie uns in jedem Fall nach Einrichtung des Wahllokals eine Rückmeldung, dass die Wahlhandlung pünktlich beginnen kann! Schalten Sie eventuelle Telefone ein! 2. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstands Der Wahlvorsteher verpflichtet alle Mitglieder des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werdenden Tatsachen. Der Wahlvorsteher sollte darauf achten, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes keine Anstecknadel oder sonstige Plaketten tragen, die auf deren politische Überzeugung hindeuten. 3. Erfrischungsgeld Der Wahlvorsteher händigt das Erfrischungsgeld gegen Unterschrift an die Mitglieder des Wahlvorstandes aus (Wahlvorsteher 35,00 Euro, Schriftführer 30,00 Euro, Beisitzer 25,00 Euro) 4. Wahlunterlagen Im vorbereiteten Wahlkoffer finden sich die im Folgenden aufgeführten Unterlagen. Sie können den Koffer mit dem Schlüssel, welcher sich an der Mappe mit dem Wählerverzeichnis befindet öffnen. In großen Wahlbezirken finden Sie eventuell weitere Kisten mit Stimmzetteln vor! Stimmzettel für die Kreistagswahl (rot) Stimmzettel für die Wahl zur SV (weiss) Rechtsgrundlagen zu Kommunalwahlen in Hessen zwei Abdrucke der Wahlbekanntmachung Umschläge zum Verpacken der Stimmzettel Siegelmarken nach der jeweiligen Wahl sortiert Hinweisschilder und Wahllokalschilder Büromaterial Kaffeepulver, Milch, Zucker und Becher, Kekse Weiterhin finden sich im Wahllokal für jeder der Wahlen eine Wahlurne aus Pappe, die von Ihnen zusammen zu bauen ist (auseinanderfalten). Die Wahlurne ist farblich nach den Wahlen zu kennzeichnen (rot=Kreistag, weiss=SV, grün=Ortsbeirat). Aufkleber in DIN A4 sind vorhanden. Jeder Wahlurne ist sodann mit dem beigefügten Deckel zu verschließen und mit zwei Siegelbändern zu sichern. Die Siegelbänder dürfen erst nach 18 Uhr wieder geöffnet werden. Wenn eine der Wahlurnen voll sein sollte, bitten wir um Mitteilung. Jedes Wahllokal erhält zwei Wahlkabinen aus Pappe. Diese sind mit dem beigefügten Spezialklebeband (bitte nicht das Packband nutzen) auf den Tischen zu fixieren! 5. Einrichtung und Kennzeichnung des Wahlraumes Der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass der Wahlraum mit Hinweisschildern deutlich gekennzeichnet wird und bringt Hinweispfeile an. Im Wahllokal, sowie vor dem Wahllokal, sind jeweils die im Koffer befindliche Bekanntmachung der Wahl sowie Musterstimmzettel für jede Wahl aufzuhängen. Seite 3 Die Wahlkabinen sind auf Tischen so aufzustellen, dass keinesfalls ein Einblick ermöglicht wird und eine geheime Wahl gewährleistet ist. Im Inneren der Wahlkabine wird ein Kugelschreiber an einem Seil befestigt (bitte an der Kabinenwand mit ausreichend langem Seil mit Klebeband befestigen). Bitte kontrollieren Sie mehrmals täglich die Wahlkabinen. Der Wahlvorstand sitzt an einem gut zugänglichen Tisch in der Reihenfolge (von Eingang aus gesehen): Beisitzer (gibt Stimmzettel aus), Schriftführer (führt das Wählerverzeichnis) und Wahlvorsteher (überwacht und gibt die Wahlurne frei). 6. Unterschriftensammlung und unzulässige Wahlwerbung Innerhalb des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild verboten. Dies gilt auch innerhalb eines Bereichs von mindestens 10 Metern rund um das Wahllokal, insbesondere auch am Gebäudeeingang sowie am gesamten Wahlgebäude. Das gleiche gilt für Unterschriftensammlungen. Das Verbot der Wahlwerbung trifft auch auf den Wahlvorstand zu. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Der Wahlvorstand muss sich sowohl vor Öffnung des Wahllokals, als auch während der gesamten Wahlhandlung, regelmäßig von der Einhaltung des Wahlwerbungsverbots überzeugen. 7. Öffentlichkeit der Wahl und Hausrecht Die Wahl ist öffentlich. Während der gesamten Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, wenn dadurch das Wahlgeschäft nicht gestört wird. Der Wahlvorstand hat das Hausrecht und somit das Recht, Personen aus dem Wahllokal bzw. aus dem Gebäude zu verweisen, die die Ruhe und Ordnung stören. Dies betrifft insbesondere Personen, die Wahlwerbung betreiben wollen. Eine Verletzung des Wahlwerbungsverbots kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ausgenommen hiervon sind zugelassene Meinungsforschungsinstitute über deren Anwesenheit die Wahlvorstände gesondert informiert werden. Bei Problemfällen bitten wir um Rücksprache. Ablauf der Wahlhandlung 1. Allgemeiner Ablauf Beim Betreten des Wahllokals prüft der Wahlvorstand die Wahlberechtigung des Wählers anhand des Wählverzeichnisses. Bitte lassen Sie sich hierzu die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument vorlegen. Falls der Wähler keine Wahlbenachrichtigung vorlegen kann, ist das Ausweisdokument ausreichend. Der Wähler erhält nun vom Beisitzer Stimmzettel für die Wahlen, zu denen der Wähler wahlberechtigt ist. Die Stimmzettel müssen komplett auseinandergefaltet ausgehändigt werden. Mit diesen begibt der Wähler sich nun alleine in eine Wahlkabine und wählt. Nach der Wahl müssen die Stimmzettel einzeln zusammengefaltet werden, sodass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Seite 4 Der Wähler tritt erneut vor den Wahlvorstand. Der Schriftführer sucht den Wähler im Wählerverzeichnis. Wenn der Wähler gefunden wurde, gibt der Wahlvorsteher die Wahlurne zum Einwurf des jeweiligen Stimmzettels in die jeweilige Wahlurne frei. Der Schriftführer kennzeichnet die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis mit einem roten Haken jeweils zu der Wahl, für die eine Stimmabgabe des Wählers erfolgte. Zusätzlich führt der Wahlvorsteher oder der Schriftführer eine Strichliste für die Kreistagswahl, mit der jederzeit die Anzahl der bisherigen Wähler festgestellt werden kann. Hierfür kann auch die Zählliste am unteren Rand des Wählerverzeichnisses verwendet werden. 2. Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger, die seit mindestens 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt (06.12.2015) und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben (06.03.1998). Für die Wahlberechtigung wird unterschieden, ob die Person schon mehr als drei Monate im Ortsteil, der Stadt oder im Kreis lebt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Wahlberechtigungen. Alle eingetragenen Wähler sind jedoch mindestens für die Kreistagswahl wahlberechtigt. Am Freitag vor der Wahl werden nach 13:00 Uhr die Wählerverzeichnisse erstellt. Es dürfen durch den Wahlvorstand – bis auf die Stimmabgabevermerke – keine Änderungen am Wählerverzeichnis vorgenommen werden, auch wenn der Wahlvorstand der Auffassung ist, das ein vorsprechender Wahlwilliger in das Wählerverzeichnis eingetragen gehört. Bitte kontaktieren Sie in einem solchen Fall das Wahlamt! Es ist weiterhin nicht entscheidend, ob ein Wahlbenachrichtigungskarte ist. Es kommt darauf Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wähler im Besitz einer an, dass die Person im Bestehen Zweifel über die Wahlberechtigung eines Wählers, oder bestehen Zweifel an der Identität einer Person, ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Auf die Notwendigkeit den Ausweis mit zuführen wird auf der Wahlbenachrichtigung deutlich hingewiesen. Wir empfehlen in Zweifelsfällen die Rücksprache mit dem Wahlamt durch den Wahlvorstand! Personen, die mit einem „W“ oder „WB“ im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen nicht mehr zur Wahl zugelassen werden da in einem solchen Fall bereits Wahlunterlagen per Briefwahl herausgegeben worden sind. Falls ein Wähler mit Wahlschein (nicht verwechseln mit Wahlbenachrichtigung) zur Wahl zugelassen werden möchte, MUSS die Zulassung telefonisch mit dem Wahlamt abgestimmt werden. Auf der Rückseite des Wahlscheins ist der Zeitpunkt des Anrufs, die Auskunftsperson und das Ergebnis zu vermerken! 3. Kennzeichnung des Stimmzettels Jeder Wahlberechtigte hat seine Stimme persönlich und allein abzugeben. Eine Ausnahme gilt für Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind, dass sie die Stimmzettel nicht kennzeichnen können. Hier kann eine Hilfsperson (auch aus dem Wahlvorstand, wenn dieser aus mehr als 3 Personen besteht) für den Wahlberechtigten den Stimmzettel kennzeichnen. Ansonsten hat der Wahlvorstand dafür Sorge zu tragen, dass die Stimmabgabe geheim erfolgt. Eine öffentliche Kennzeichnung des Stimmzettels ist nicht zulässig. Seite 5 Der Wahlvorstand hat den Wähler zurückzuweisen, wenn die Stimmabgabe nicht geheim erfolgte. Dem Wähler ist auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. Der zurückgewiesene Stimmzettel ist zu vernichten. 4. Wahlniederschrift Über die gesamte Wahlhandlung im Wahlbezirk nimmt der Schriftführer für jede der Wahlen eine Wahlniederschrift auf. In den Wahlniederschriften wird der Ablauf der Wahlhandlung, beginnend mit dem Zusammentreten des Wahlvorstands, wiedergegeben. 5. Durchsage der Wahlbeteiligung Die Durchsage der Wahlbeteiligung ans Wahlamt muss um 10:00 Uhr, 11:45 Uhr, 14:00 Uhr und 17:00 Uhr erfolgen, und zwar unter der Telefonnummer: 102-3344 Bitte geben Sie keine Prozente durch, sondern nur die tatsächliche Anzahl der Wähler (laut Strichliste). Wir benötigen nur die Wahlbeteiligung zur Kreistagswahl! 6. Rote Wahlbriefe Kommen Personen mit roten Wahlbriefen zu Ihnen, so sind diese von Ihnen darauf hinzuweisen, dass der Brief bis spätestens 18:00 Uhr im Wahlamt abgegeben werden muss! Sie dürfen diese Wahlbriefe in keinem Fall annehmen! Falls es hierbei zu Konflikten kommt, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt um eine gemeinsame Lösung zu finden! 7. Ende der Wahlhandlung Der Wahlvorsteher hat dafür zu sorgen, dass die Wahlhandlung pünktlich um 18:00 Uhr beendet wird. Er hat das Ende der Wahlzeit im Wahlraum deutlich bekannt zu geben. Von da an dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich im Wahlraum befinden. Der Zutritt zum Wahlraum ist solange zu sperren, bis die anwesenden Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Ermittlung des Wahlergebnisses 1. Allgemeines zur Auszählung Alle Mitglieder des Wahlvorstandes treffen um spätestens 18:00 Uhr wieder im Wahllokal zusammen. Der Wahlvorstand hat direkt nach Beendigung der Wahl das Ergebnis des Wahlbezirks festzustellen. Die Ergebnisermittlung ist grundsätzlich ebenfalls öffentlich und der Wahlraum darf während der gesamten Zeit nicht verschlossen werden. Stellen Sie einen ausreichend großen Tisch bereit. Der Tisch muss von allen Seiten gut zugänglich sein. 2. Ergebnisermittlung Der Wahlvorstand muss die Vorschriften zur Ergebnisermittlung im Wahlbezirk genauestens einhalten. Beginnen Sie die Ergebnisermittlung in Ruhe und arbeiten Sie genau statt schnell!!! Im Anhang finden Sie eine Anleitung zur Auszählung. Auch die Wahlniederschrift Seite 6 enthält nochmals eine Anleitung. Die Auszählung erfolgt verbindlich in folgender Reihenfolge: 1. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 2. Wahl zum Kreistag Die Wahlurnen bitte komplett öffnen und überprüfen, ob in einer Wahlurne Stimmzettel zu einer der anderen Wahlen eingelegt wurden. Diese dann entsprechend sortieren. 3. Schnellmeldung Sobald das Ergebnis der Wahl festgestellt wurde, ist dieses vom Wahlvorsteher oder dem Schriftführer telefonisch unter 0661 102 1001 durchzugeben. Melden Sie sich bitte mit Namen und der Wahlbezirksnummer. Alle weiteren Informationen werden von unseren Mitarbeitern abgefragt. 4. Abschluss der Wahlniederschrift Abschnitt 6.2 mit den Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands ausfüllen (der stellvertretende Schriftführer unterschreibt in der rechten Spalte als Beisitzer) Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, der Wahlniederschrift beilegen Alle Wahlscheine der Wahlniederschrift beilegen evtl. Niederschriften über besondere Vorfälle der Wahlniederschrift beilegen 5. Verpacken der Unterlagen Die vorgefertigten Umschläge sind entsprechend ihrer Beschriftung zu füllen, die Anzahl der enthaltenen Stimmzettel ist auf dem Umschlag zu vermerken. Alle Umschläge sind mit einer Siegelmarke zu verschließen. Übrig bleiben die Wahlniederschriften, die eingenommenen Wahlscheine sowie die Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde. Diese Unterlagen sind mit ins Wahlamt zur Endkontrolle zu bringen. Auf keinen Fall dürfen Wahlunterlagen im Wahlraum zurückgelassen werden! Bitte alles sortiert im Wahlkoffer verstauen, die Wahlkabinen und die Wahlurne bitte mit ins Stadtschloss bringen, und den Wahlraum ordentlich verlassen. 6. Rückgabe der Unterlagen Sobald alle Schnellmeldungen durchgegeben und alle Unterlagen verstaut wurden, kann der Wahlvorsteher oder Stellvertreter und der Schriftführer (oder Freiwillige) zum Stadtschloss fahren, um die Wahlniederschrift und die sonstigen Unterlagen zur Überprüfung abzugeben. Dabei ist der Wahlkoffer mit allen Unterlagen mitzubringen. Parken können Sie hierbei im Schlosshof. Die Schranke wird für sie geöffnet. Die Rückgabe der Unterlagen findet im Bürgerbüro, Eingang A3 (zweite Tür links vom Brunnen, neben den Garagen) statt. Seite 7 Auszählanleitung für den Wahlvorstand Allgemeine Kommunalwahlen - Wahlbezirk Zu Nr. 3 und 4: Zählen und Auswerten der Stimmzettel, Schnellmeldung o Die Stimmzettel werden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung gezählt und ausgewertet. Es sollen hierbei alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein; für die Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands müssen die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher, die Schriftführerin oder der Schriftführer oder die sie vertretenden Mitglieder sowie mindestens drei Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend sein. Fehlende Beisitzer sind auch hier vom Wahlvorstand durch Wahlberechtigte zu ersetzen, wenn es für die Beschlussfähigkeit erforderlich ist; die Wahlberechtigten sind auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit hinzuweisen (s. Nr. 1). o Vor dem Öffnen der Wahlurnen werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Die Wahlurnen werden geöffnet und die Stimmzettel entnommen. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher überzeugt sich, dass die Wahlurnen leer sind. o Sofern nicht mehrere Wahlurnen verwendet worden sind, werden die Stimmzettel nach Farben getrennt. Danach werden sie in der verbindlichen Reihenfolge: Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, Kreiswahl und Ortsbeiratswahl ausgezählt. Die Stimmzettel, die noch nicht zur Auszählung anstehen, werden vom Wahlvorstand unter Aufsicht zunächst zur Seite gelegt und gesichert aufbewahrt. o Um die Zahl der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel und die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke; die Zahlen werden jeweils in Nr. 3.1 und 3.2 der Wahlniederschrift eingetragen. Die Zahl der abgegebenen Wahlscheine wird in Nr. 3.3 der Wahlniederschrift vermerkt. Sofern sich die Summe der Zahlen aus Nr. 3.2 und 3.3 (= Zahl der Stimmabgabevermerke + Zahl der abgegebenen Wahlscheine) von der Zahl der Stimmzettel in Nr. 3.1 unterscheidet, ist der Grund für die Differenz nach Möglichkeit zu ermitteln und in Nr. 3.4 der Wahlniederschrift festzuhalten. o o Die Schriftführerin oder der Schriftführer überträgt die Zahl der Wahlberechtigten („Wahlberechtigte insgesamt A 1 + A 2“) und die Zahl der Wählerinnen und Wähler insgesamt aus Nr. 3.1 in Nr. 4.1 der Wahlniederschrift. Danach werden die Stimmzettel vom Wahlvorstand auseinander gefaltet und unter gegenseitiger Kontrolle wie folgt sortiert: Stapel 1 Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag unverändert angenommen worden ist, Stapel 2 Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind (zweifelsfrei ungültige Stimmzettel), Stapel 3 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben und Seite 8 Nr. 3.1-3.4 Nr. 4.1 Stapel 4 o o alle übrigen Stimmzettel. Die einzelnen Stapel werden vom Wahlvorstand unter gegenseitiger Kontrolle jeweils zweifach gezählt und die Zahlen unter Nr. 4.2, Stapel 1, 2, 3 und 4, Spalte 1, (Ergebnis der Zählung) der Wahlniederschrift vermerkt. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die festgestellten Zahlen für jeden Stimmzettelstapel mündlich bekannt. Über die Gültigkeit der Stimmzettel in Stapel 3 beschließt der Wahlvorstand; die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die Entscheidung des Wahlvorstands einzeln mündlich bekannt. Sie oder er vermerkt auf jedem Stimmzettel die Tatsache, dass über ihn Beschluss gefasst wurde („B“) und, ob der Stimmzettel für ungültig („u“) erklärt wurde oder ob er gültige Stimmen („g“) enthält. Die Stimmzettel werden fortlaufend nummeriert und ihre Zahlen zu denen der betroffenen Stapel 1, 2 und 4 (Nr. 4.2, Spalten 2 und 3) addiert. Ausgewertet werden die Stimmzettel in Stapel 4 erst durch den Auszählungswahlvorstand. Nr. 4.2 Nr. 4.2 Vorsicht: Stimmzettel, über die Beschluss gefasst worden ist, gehören als Anlagen zur Niederschrift und dürfen nicht zu den übrigen Stimmzetteln gelegt werden (siehe Nr. 4.4). o Stapel 1 wird danach vom Wahlvorstand unter gegenseitiger Kontrolle nach Wahlvorschlägen sortiert und jeder Stapel ebenfalls zweifach durchgezählt; die Zahlen werden unter Nr. 4.3, Spalte 1, in der Wahlniederschrift vermerkt. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gibt die festgestellten Zahlen für jeden Stimmzettelstapel mündlich bekannt und sagt laut an, um welchen Wahlvorschlag es sich handelt. Stimmzettel, die durch Beschluss als gültige Stimmzettel mit unveränderter Annahme nur eines Wahlvorschlags bewertet wurden (Nr. 4.2, Spalte 2), werden zu der Zahl des jeweiligen Wahlvorschlags addiert (Nr. 4.3, Spalten 2 und 3). o Bei Stimmzetteln in Stapel 2 (zweifelsfrei ungültige Stimmzettel) sagt die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher laut an, dass diese Stimmen ungültig sind. Die Zahl der Stimmzettel, die durch Beschluss als ungültige Stimmzettel bewertet werden, wird in Nr. 4.2, Spalte 2 eingetragen und zu der Zahl der zweifelsfrei ungültigen Stimmzettel addiert (Nr. 4.2, Spalte 3). o Die Zahlen in den fett umrandeten Feldern in Abschnitt 4 der Niederschrift werden unter Angabe des Wahlbezirks als Schnellmeldung an den Gemeindevorstand bzw. an die von ihm beauftragte Stelle gemeldet. o Für das Zählen der Stimmen wurde ein Auszählungswahlvorstand bestellt. Dieser setzt die Stimmermittlung am Tag nach der Wahl fort. . Bitte diese Anleitung für alle auszuzählenden Wahlen erneut durchführen! Seite 9 Nr. 4.3 Vordruckmuster KW Nr. 14.1 (zu § 50 Abs. 1 KWO) Stand: 1. Juli 2015 Gemeinde/Stadt Ortsbezirk Fulda MUSTER Kreis Wahlbezirk Fulda 001 - Stadtschloss Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der X Gemeindewahl Kreiswahl Ortsbeiratswahl Gemeinde/Stadt/Landkreis/Ortsbezirk Stadt Fulda in der/dem 06.03.2016 am im Wahlbezirk 1 Wahlvorstand 1.1 Zusammensetzung beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher (Familienname, Vorname) 1. NAME 5. Stellvertreterin oder Stellvertreter von 1. (Familienname, Vorname) 2. NAME beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) 6. Schriftführerin oder Schriftführer (Familienname, Vorname) 3. NAME Stellvertreterin oder Stellvertreter von 3. (Familienname, Vorname) 4. NAME beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) 7. NAME NAME NAME beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) 8. NAME beisitzendes Mitglied (Familienname, Vorname) 9. NAME 1.2 Hilfskräfte waren hinzugezogen, sie sind in der Anlage 1 aufgeführt. 1.3 Im Wahlbezirk befindet sich eine Einrichtung, für die die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen ist; die näheren Angaben sind in der Anlage 2 enthalten. Es handelt sich bei dem Wahlbezirk um einen Sonderwahlbezirk, in dem sich die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher oder das sie oder ihn vertretende Mitglied und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer unter Mitnahme einer verschlossenen Wahlurne zusätzlich in die Krankenzimmer der Wahlberechtigten begeben haben, die den Wahlraum nicht aufsuchen konnten. Die Angaben hierzu sind in der Anlage 2 enthalten. 1.4 Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses waren öffentlich. 2 Wahlhandlung 2.1 Das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbeurkundung X waren nicht zu berichtigen. sind berichtigt worden. Uhrzeit 2.2 Mit der Stimmabgabe wurde um 2.3 Als besondere Vorkommnisse während der Wahlhandlung waren zu verzeichnen: 08:00 begonnen. keine Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. 2.4 ------ bis Nr. ------ beigefügt. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher gab um 18:00 Uhr bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist und erklärte die Wahlhandlung um Uhrzeit 18:00 für beendet. 3 Stimmzettel, Wählerinnen und Wähler 3.1 Zahl der Stimmzettel (gleichzeitig Zahl der Wählerinnen und Wähler) 3.2 Zahl der Stimmabgabevermerke 3.3 Zahl der Personen, die mit Wahlschein gewählt haben 3.4 Summe aus Nr. 3.2 und 3.3 14 Kennbuchstabe B 14 Kennbuchstabe B 1 0 14 Die Summe weicht aus folgenden Gründen von der Zahl aus Nr. 3.1 ab: ------ 3.5 Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt worden; die näheren Angaben hierzu sind in Nr. 4 der Anlage 3 enthalten; bitte die folgende Nr. 4 überspringen. 4 Auswerten der Stimmzettel (Schnellmeldung) 4.1 Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler A1+A2 B B1 4.2 Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte (aus der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses übernehmen) Wählerinnen und Wähler insgesamt (aus Nr. 3.1 übernehmen) 14 Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein (aus Nr. 3.3 übernehmen) Zahl der Stimmzettel 100 0 Ergebnis der Zählung zusätzlich aus Stapel 3 Addition 1 + 2 Gesamt 1 2 3 Stapel 1 Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag unverändert angenommen worden ist 5 2 7 Stapel 2 Stimmzettel, die nicht gekennzeichnet sind (zweifelsfrei ungültige Stimmzettel) 0 2 2 Stapel 3 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (nach Beschlussfassung in Spalte 2 auf Stapel 1, 2 und 4 aufteilen) 4 Stapel 4 alle übrigen Stimmzettel 5 0 5 Summe (muss mit B übereinstimmen) 14 4.3 Von den Stimmzetteln aus Stapel 1 (Nr. 4.2, Spalte 3) entfielen auf Name oder Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe laut Stimmzettel Ergebnis von Stapel 1, Spalte 1 Ergebnis von Stapel 1, Spalte 2 Addition 1 + 2 Gesamt 1 2 3 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU 2 0 2 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD 1 1 2 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE 1 0 1 4 ---------------------------------------------------------------------- ----------------- ----------------- ----------------- 5 Freie Demokratische Partei, FDP 0 0 0 6 Christliche Wähler-Einheit e.V., CWE 0 0 0 7 Die Linke.offene Liste 1 0 1 8 DIE REPUBLIKANER, REP 0 1 1 9 ---------------------------------------------------------------------- ----------------- ----------------- ----------------- 10 ---------------------------------------------------------------------- ----------------- ----------------- ----------------- 7 Summe (muss mit Nr. 4.2, Stapel 1, Spalte 3 übereinstimmen) 4.4 X Stimmzettel, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, wurden unter den fortlaufenden Nummern 4 5 1 bis der Wahlniederschrift beigefügt. Auf Antrag des Mitglieds/der Mitglieder des Wahlvorstands Familienname/n, Vorname/n hat aus folgenden Gründen eine Nachzählung stattgefunden: Das bei der Nachzählung ermittelte Ergebnis stimmt mit dem in Nr. 4 festgestellten überein. weicht von dem in Nr. 4 festgestellten ab; die dortigen Zahlen sind mit einer anderen Farbe berichtigt. 6 X Für das Zählen der Stimmen ist ein Auszählungswahlvorstand bestellt, der die Stimmermittlung am Tag nach dem Wahltag fortsetzt (weiter mit Nr. 7). Für das Zählen der Stimmen ist kein Auszählungswahlvorstand bestellt; der Wahlvorstand nahm die Stimmermittlung ohne Unterbrechung vor (weiter mit Nr. 9). beschloss, die Stimmermittlung an einem anderen Ort Anschrift (Straße, Hausnummer, Raum) fortzusetzen (weiter mit Nr. 9). beschloss, die Stimmermittlung zu vertagen und am Tag nach dem Wahltag fortzusetzen (weiter mit Nr. 7). 7 Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschrift 7.1 Versicherung Der Wahlvorstand versichert, dass die in der „Anleitung für den Wahlvorstand“ beschriebenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt worden sind. Abweichungen davon hat es zu folgenden Punkten gegeben: 7.2 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstands genehmigt und von ihnen unterschrieben. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher Unterschrift 1. Stellvertreterin oder Stellvertreter von 1. Unterschrift 2. Schriftführerin oder Schriftführer Unterschrift 3. Die übrigen beisitzenden Mitglieder 5. Unterschrift 6. Unterschrift 7. Unterschrift 8. Unterschrift 9. Unterschrift Stellvertreterin oder Stellvertreter von 3. Unterschrift 4. 7.3 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstands Familienname/n, Vorname/n verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil Angabe der Gründe 8 Verpacken und Übergabe der Unterlagen 8.1 Dem Gemeindevorstand wurden übergeben 8.1.1 diese Wahlniederschrift mit Anlage 1 (Hilfskräfte), Anlage 2 (beweglicher Wahlvorstand, Wahlvorstand im Sonderwahlbezirk), Anlage 3 (Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl), Zahl 8.1.2 Stimmzetteln, über die Beschluss gefasst wurde. Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht der Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind (verpackt, versiegelt, mit Inhaltsangabe versehen): Bei einer Verhältniswahl Paket 1: Stimmzettel aus Stapel 1, getrennt nach Wahlvorschlägen, Paket 2: Stimmzettel aus Stapel 2, ungekennzeichnet abgegebene Stimmzettel, Paket 3: Stimmzettel aus Stapel 4, Paket 4: Eingenommene Wahlscheine. Bei einer Mehrheitswahl Paket 1: Zweifelsfrei gültige Stimmzettel, Paket 2: Ungekennzeichnet abgegebene Stimmzettel, Paket 3: Eingenommene Wahlscheine. 8.1.3 Das Wählerverzeichnis, das Verzeichnis der Wahlberechtigten, denen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses noch Wahlscheine erteilt worden sind, die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen, die Wahlurne mit Verschlussmaterial, alle sonstigen dem Wahlvorstand zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher Unterschrift 8.2 Vom Gemeindevorstand wurden die unter Nr. 8.1 genannten Unterlagen und Gegenstände am um Uhrzeit Name, Unterschrift übernommen. Datum Stapel 1 Stimmzettel, bei denen nur ein Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet ist (völlig unveränderte Stimmzettel). Eine Aufteilung in jeden Wahlvorschlag ist bereits jetzt gestattet! Stapel 2 Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel, also alle Stimmzettel die überhaupt nicht gekennzeichnet wurden (leere Stimmzettel) Stapel 3 Stimmzettel, die Anlass zu bedenken geben (Beschlussfassung). Alle Stimmzettel durchnummerieren, beschlussfassen, den Beschluss auf der Rückseite vermerken und die Stimmzettel zur Niederschrift sortieren. Stimmzettel mit Bewerberstimmen, die Anlass zu bedenken geben sind hier nicht zu erfassen, diese müssen unter Stapel 4 sortiert werden (NUR DIE KOPFZEILE UND DEN STIMMZETTEL INSGESAMT BETRACHTEN) Stapel 4 Alle Stimmzettel, auf denen Stimmen an Bewerber vergeben wurden, und Stimmzettel mit Streichungen, unabhängig davon, wie viele Wahlvorschläge in der Kopfzeile gekennzeichnet wurden.