GERECHTIGKEIT für SUSANNE Z ACH BITTE HELFEN SIE MIR www.behandlungsfehler.cc Bitte helfen Sie mit, TEILEN Sie diesen Sachverhalt wann immer und wo immer es möglich ist weiter. Wir kämpfen nicht nur um meine Interessen, sondern auch darum, wieder Mut zu haben um mit Erfolg eine gerechte Sache durchsetzen zu können. 16 Jahre blicke ich schon in eine ungewisse Zukunft! Im März 1999 wurde ich an der Uniklinik Graz am Herzen operiert, da ich eine erweiterte Aorta am Abgang des Herzens hatte. Dabei wurde mir auch die Aortenklappe mitgewechselt. Ich bekam lebenslange Blutverdünnung. Der Gerichtsgutachter hatte festgehalten, dass zweifelsohne die Klappe erhalten hätte werden können. Der berühmteste Herzchirurg aller Zeiten Ch.B. hatte mir gesagt, er verstehe nicht, wieso die Klappe, die in Ordnung war, gewechselt wurde. Heute bin ich nach der Infektion mit Staphylokokken an dieser Kunstklappe/-aorta schwer behindert. Warum ? Wieso ? Ihr KLICK auf www.behandlungsfehler.cc ist mein GLÜCK! BITTE UNTERSTÜTZEN SIE MEINE PETITION AUF DER RÜCKSEITE! DANKESCHÖN! Weshalb dies wichtig ist I n den Jahren 1999/2000 kam es nach einer Herzoperation von Susanne Zach zu einer Infektion der implantierten Aortenklappe und der Kunststoffaorta mit Staphylokokken. Die Krankheit wurde seit Beginn des wiederkehrenden Fiebers im Herbst 1999 über viele Wochen an der Universitätskinderklinik GRAZ nicht erkannt und keiner Revisions-OP der infizierten Herzklappe zugeführt. Im Jänner 2000 endete dies mit einer Katastrophe:Durch eine Überdosierung des Blutverdünnungsmittels HEPARIN um das 10-fache und vorangegangenen weiteren Entgleisungen der Blutverdünnung fiel Susanne mit einer Hirnmassenblutung in ein tiefes mehrmonatiges Koma. Zuvor aber hatte die Staphylokokkeninfektion die implantierte Aorta vom Herzen bereits abgefressen und wurde dies an der Kinderkardiologie nicht erkannt. Gutachter der Ludwig-MaximiliansUniversität München hatten dies in einem Privatgutachten festgestellt, welches erst 2014 nach Rausgabe der entscheidenden Herzultraschallbilder im Jahre 2012, somit 14 Jahre nach den Geschehnissen, erstellt werden konnte. Die Steiermärkisches KrankenanstaltengesmbH KAGES, welche eine 100% Tochter des Landes STEIEERMARK ist, hatte trotz gerichtlichen Auftrag diese Videos nicht dem Gericht vorgelegt, die beiden Erstgutachter hatten diese nicht zu Gesicht bekommen, diese aber auch nicht angefordert. D Petitionsbrief an: Landtagspräsidium STEIERMÄRKISCHER LANDTAG LAND STEIERMARK Landeshauptmann Schützenhöfer BUNDESMINISTER für JUSTIZ Justizminister Dr. Brandstetter. araus ergibt sich der Stand des Verfahrens nach 12 Jahren , der letzte Gutachter sich im Prinzip nur an diese beiden Erstgutachten anlehnte. SUSANNE überlebte und ist heute schwer behindert.Die KAGES hatte von Anfang des Prozesses an alle Behandlungsfehlervorwürfe bestritten, die Fehlprogrammierung des Heparinperfusors aber zugegeben, allerdings die Causalität zur Hirnmassenblutung bestritten. Ein widriges Zivilverfahren am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz läuft seit 2003, wobei die KAGES während diesem Verfahren unseren Richter eine Nebenbeschäftigung anbot, dieser diese auch annahm und auch die Aufwandsentschädigung für diese Nebenbeschäftigung bezahlte. Diese Funktion war: Vorsitzender Richter der Schlichtungsstelle für die KAGES bei der Ärztekammer Steiermark. Der Richter wurde rechtskräftig abgelehnt, die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft aber stellte das Verfahren dazu ein... Im Dezember 2014 gab es seitens der Justiz ein Teilurteil, in dem das Klagebegehren von Susanne abgewiesen wurde. Das vorgelegte Privatgutachten der LMU München wurde auf Antrag der beklagten KAGES als verspätet eingebracht zurückgewiesen, obwohl diese die Videos erst 2012 außergerichtlich dem Vater von Susanne übergaben! Das OLG GRAZ aber hatte dieses Teilurteil wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben und die Sache zur Verhandlung und Neuaufrollung an die I. Instanz rückverwiesen. Das Verfahren sollte im Dezember 2015 mit neuem Richter starten, wurde aber wieder auf März 2016 und wieder mit neuem Richter vertagt.... W ir ersuchen dem Steirmärkischen Landtag mit seinen Abgeordneten als gewählte Repräsentanten unseres Heimatlandes entsprechend den Bestimmungen der Landesverfassung Sorge dafür zu tragen, dass diese Verhaltensweisen der im Besitz des Landes Steiermark stehenden Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft, KAGES, sofort beendet werden und Susanne umgehend einen Versorgungsanspruch erhält. Der Sachvortrag der KAGES der Bestreitung jeglicher Behandungsfehler - entgegen den nun bekannten Tatsachen durch das Gutachten aus München- ist unrichtig und menschenverachtend. Nach 16 Jahren der Schädigung von Susanne ist bislang keine einzige Entschädigung an diese ergangen, es ist menschenunwürdig, wie Landsleute in der Steiermark behandelt werden, die in landeseigenen Einrichtungen schwer geschädigt wurden. Wir ersuchen den Steiermärksichen Landtag darüberhinaus um Einsetzung eines UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES um diese Vorgänge im Verfahren am LGfZRS GRAZ genauestens zu untersuchen Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 78 Ö-StPO gelten die Anzeigepflichten aller eingebunden Behörden und ist der Stmk.Landtag aufgerufen, im Besonderen der Herr Landeshauptmann Schützenhöfer als Vorstand des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, diesen nachzukommen. Wir unterstützen die Petition GERECHTIGKEIT für SUSANNE ZACH Name/Vorname 1 2 3 4 5 6 7 8 Straße/Nr PLZ Ort Datenschutzbestimmungen: Ihre Daten sind geschützt! GERECHTIGKEIT für SUSANNE ZACH verwendet Ihre Adressdaten nur für Eigenzwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter. •Petitionen dürfen von allen EinwohnerInnen in Österreich unterschrieben werden. •Ganz oder teilweise ausgefüllte Petitionsbögen bitte einsenden an: Franz Zach, 3261 Steinakirchen am Forst, Kirchenplatz 4 •Online ausfüllen unter www.behandlungsfehler.cc