Anlage 5 Notauskonzept

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Anlage 5 Notauskonzept
Das Notauskonzept ist ein reines Personenschutzsystem.
Beim Auslösen eines Not-Aus-Tasters werden alle Anlagen in diesem Raum abgeschaltet.
Das Notauskonzept besteht aus einer Notaus-Zentrale, in der alle Notaus-Taster (Öffner,
Ruhestromschleife 42V/50Hz) angeschlossen sind. Diese Zentrale stellt potentialfreie
Relaiskontakte
für
jeden
Senderanschalteschrank
zur
Verfügung,
mit
dem
die
Netzversorgungen über Schaltrelais abgeschaltet werden (Kleinspannung 42V/50Hz).
Abschaltung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Netzversorgung (230 V oder
400 V) getrennt wird. Damit können Personen gerettet werden, die mit lebensbedrohenden
Spannungen in Berührung gekommen sind.
Die Erfordernis und die Funktionsweise der Notausschaltung ist in der technischen Richtlinie
175TR1 (NOTAUS 0607.pdf) der MB detailliert beschrieben. Sie greift natürlich in die
Ausführung der Senderstromversorgungsanlagen (Senderanschaltschränke SAS) ein. Der
prinzipielle Aufbau der SAS ist in einem Übersichtsbild (SAS.pdf) dargestellt.
(Fortsetzung auf der nächsten Seite)
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Not-Aus-Schaltung von Rundfunksendeanlagen
175TR1
Inhaltsverzeichnis
0.
Geltungsbereich
1.
Erfordernis der Not-Aus-Schaltung
2.
Notausschaltbereich
3.
Anordnung der Not-Aus-Betätigungsgeräte
4.
Schaltung
5.
Geräteauswahl und konstruktive Hinweise
6.
Zusammenstellung verbindlicher Vorschriften
Herausgeber
Media Broadcast GmbH
Bearbeitet bei
SSE / BTS
10553 Berlin
Kaiserin-Augusta-Allee 104
Bestellangabe
Kurztitel: 175TR1
Ausgabe 05.98 / Rev. 06/07
0.
Geltungsbereich
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Mit der Not-Aus-Schaltung soll im Gefahrenfall ein schnelles Eingreifen ermöglicht werden.
Bei Einhaltung der Forderungen dieser Richtlinie wird sichergestellt, daß sowohl Personen wie auch
die Anlagen vor Schäden soweit wie möglich geschützt werden.
Die Richtlinie regelt nicht die Arbeiten an unter Spannung stehenden (nicht freigeschalteten) Teilen,
die einen Sonderfall des Arbeitens an elektrischen Anlagen darstellen und nur unter bestimmten
Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen (s.a. BGV A2 § 8 Absatz 2).
Für den Verantwortungsbereich des Rundfunks wird nach Abstimmung mit dem Arbeitsschutz der
Media Broadcast GmbH festgelegt, dass die Regelungen der Richtlinie für
-
Neuanlagen zwingend anzuwenden sind und
-
für bestehende Anlagen bei Veränderungen
umzusetzen sind.
Diese Richtlinie ersetzt die „Aufbaurichtlinie - Notabschaltung von Rundfunksendeanlagen“ vom
Dezember 1993 .
Sie gilt für alle Funksender, einschließlich der für den Normalbetrieb erforderlichen Zusatzgeräte
sowie der Netzwerke für Zusammenfassung und Anpassung.
Die Antennen und die zugehörigen Speiseleitungen sind nicht mit erfaßt.
Die Richtlinie gilt für alle Einzelsender mit einer RF - Spitzenausgangsleistung > 200 W, sowie für
mehrere Sender kleinerer Leistung, wenn sie in Gestellen zusammengefaßt sind.
Ausgenommen davon sind Kleinleistungsanlagen von 200 bis 500 W bzw. 600 W- Einheiten, die als
ortsveränderliche Betriebsmittel (Tischgeräte) betrieben werden, bei denen die netzspannungsführenden (gefährliche Berührungsspannungen) Teile weitgehend konstruktiv geschützt sind und
Instandsetzungen nicht vor Ort vorgenommen werden:

Bei Aufstellung außerhalb vorhandener Notausschaltbereiche ist dem Anschlusspunkt (Steckdose
oder Festanschluss) ein Hauptschalter mit Not-Aus-Funktion (s.h. DIN/VDE 0113 Teil 1; IEC
204- 1 Abschnitt 5.6.1 und 5.6.2) vorzuordnen. Sofern mehrere derartige Sender aufgestellt
werden, sind alle Sender an einem gemeinsamen Hauptschalter (Not-Aus-Funktion)
anzuschließen.

Bei Aufstellung innerhalb von Notabschaltbereichen anderer Sendeanlagen ist der jeweilige
Anschlusspunkt in diesen Bereich einzubeziehen. Außerdem ist ein Not-Aus-Betätigungsgerät in
der Nähe des Gerätes anzuordnen.
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1.
Erfordernis der Not-Aus-Schaltung
Not-Aus-Schalteinrichtungen sind Trennvorrichtungen, die bei Gefahr auch von Laien betätigt werden
und welche die komplette Senderanlage unverzüglich zentral von allen sie speisenden Stromquellen
abschalten.
Das Erfordernis der Not-Aus-Schalteinrichtung besteht besonders deshalb, weil der Sender bei
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten geöffnet werden muss und es zur Fehlersuche unumgänglich
werden kann, z.B. Schutzabdeckungen zu entfernen.
Die Senderanlagen sind dann mit Einrichtungen zur Not-Aus-Schaltung auszurüsten, wenn bei diesen
Arbeiten

sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven
Teilen und Erde höher als 50 V Wechselspannung (effektiv) oder 120 V Gleichspannung ist
oder wenn,

die Spitzenspannung > 72 V ist und der Körperstrom bei einem angenommenen Körperwiderstand von 2 k, folgende Werte überschreitet:
bei einer Frequenz (f) kleiner als
1 kHz
= 0,7
bei einer Frequenz (f) von
(Spitze)
1 kHz bis 100 kHz
= 0,7 x f kHz
bei einer Frequenz (f) größer als
100 kHz
= 70
2.
Notausschaltbereich
2.1
Der Notausschaltbereich umfasst
mA (Spitze)
mA
mA (Spitze).

alle in einem Raum aufgestellten Senderanlagen (Ausnahme Pkt. 2.5) einschließlich der zu
ihrem Betrieb ggf. notwendigen Nebenanlagen, die aus dem Sender gespeist werden oder RFmäßig mit ihm verbunden sind. Er endet am Ausgang der in Energierichtung letzten
Einrichtung für Zusammenschaltung, Abstimmung usw.,

alle im Senderraum untergebrachten, nicht ortsveränderlichen Zusatzeinrichtungen für den
Sendebetrieb (Ausgenommen sind Zusatzeinrichtungen/-gestelle zur Modulationszuführung/weiterverteilung, zentralen Takterzeugung, Fernüberwachung und USV, in denen die
Verteilung der Spannung ausschließlich über IEC-Kaltgeräteanschlussleitungen erfolgt.) und

Steckdosen im und am Sender, die für Anschluss von Wartungsgeräten des Senders und für
Messzwecke vorgesehen sind.
2.2
Die Steckdosen der Gebäudeinstallation sollen nicht in die Not-Aus-Schaltung einbezogen
werden und sind nicht für Wartungszwecke zu nutzen.
2.3
Bei Betätigung der Notausschalteinrichtung muss der gesamte Notausschaltbereich ab
Trennstelle spannungsfrei sein. Der Notausschaltbereich endet an den Ausgangsklemmen des
außerhalb des Senders untergebrachten Schaltgerätes (Ausnahme s. Pkt. 4.1)
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Anmerkung: Die vor dieser Trennstelle liegenden Einrichtungen z.B. Netzklemmen, Sicherungen, Verbindungsleitungen, einschließlich Not-Aus-Zentrale werden nicht spannungsfrei.
2.4
Um Gefährdungen ( z.B. gefährliche Körperdurchströmungen) im Sinne dieser Richtlinie aus
zuschließen, ist für die Räume, die gleichzeitig auch von anderen Senderbetreibern genutzt
werden und wo es nicht möglich ist, eine eindeutige Trennung der Notabschaltbereiche
vorzunehmen, eine einvernehmliche Lösung aller Nutzer herbeizuführen.
2.5
Ein Senderraum darf nur dann in mehrere Notausschaltbereiche aufgeteilt werden, wenn diese
Bereiche und die Zuordnung der Notausschalteinrichtung zu diesen Bereichen für den
Benutzer der Anlage eindeutig erkennbar sind. Bedienungsgänge erfüllen diese Anforderung
nicht.
2.6
Sofern Teile der Rundfunksendeanlage, z.B. Antennenabstimmmittel, außerhalb des
Senderraumes abgesetzt betrieben werden und sie die Bedingung (vgl. Pkt. 2.1, Absatz 1)
erfüllen, muss die Möglichkeit bestehen, von diesen Einrichtungen aus den oder die
speisenden Sender abzuschalten.
2.7
Durch die Notausschaltung darf weder eine neue Gefährdung entstehen, noch darf sie sich auf
den Ablauf der Störbeseitigung störend auswirken. So darf z.B. die Raumbeleuchtung nicht in
die Notausschaltung einbezogen werden.
3.
Anordnung der Not-Aus-Betätigungsgeräte
3.1
Bei räumlich ausgedehnten Anlagen sollen mehrere Not-Aus-Betätigungsgeräte für die
Notausschalteinrichtung in einem maximalen Abstand von drei Metern angeordnet werden.
3.2
Zusätzlich sind außerhalb des Gefahrenbereiches z. B. an den Ausgängen der Senderräume, in
zentralen Bediengeräten usw. Möglichkeiten (mindestens eine) zur Notausschaltung
vorzusehen.
3.3
In Räumen, in denen der Rundfunk nicht der alleinige Nutzer ist, können Not-AusBetätigungsgeräte in Türnähe entfallen. Vorhandene Not-Aus-Betätigungsgeräte in Türnähe
sind hinsichtlich ihres Wirkungsbereiches eindeutig zu kennzeichnen.
3.4
Betätigungsgeräte müssen an leicht, schnell und gefahrlos zugänglicher Stelle vorgesehen
werden und gut erkennbar sein. Sie müssen so konstruiert und angebracht werden, das die
Gefahr einer unbeabsichtigten Betätigung möglichst gering ist.
Empfohlene Anbringungshöhe: 1,20 m bis maximal 1,80 m über der Zugangsebene.
4.
Schaltung
4.1
Die Notausschaltung muss alle Spannungen im Notausschaltbereich abschalten, die Gefährdungen hervorrufen können. Das muss mit einer einzigen Schalthandlung so direkt wie
möglich erfolgen. Dabei sind auch solche Stromkreise zu erfassen, die im Normalbetrieb nicht
mit abgeschaltet werden.
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Einzige Ausnahme bilden in Sendergestelle eingebaute Kompakt-USV (unterbrechungslose
Stromversorgung) kleiner Leistung, deren Anschluss und die Verteilung der Spannung
ausschließlich über IEC-Kaltgeräteanschlussleitungen erfolgt. Die Verteilung muss sich auf
das jeweilige Gestell beschränken.
4.2
Die Abschaltung muss durch eine Spannungsunterbrechung im Steuerstromkreis
(Ruhestromschaltung) erfolgen. Sofern diese Stromkreise mit Spannungen über 50 V
Wechselspannung (effektiv) bzw. 120 V Gleichspannung arbeiten, sind diese in die Not-AusSchaltung einzubeziehen.
Bei Aufstellung von Anlagen in kleinen Räumen mit übersichtlicher Anordnung kann ein
entsprechend gekennzeichneter handbetätigter Hauptschalter mit Not-Aus-Funktion zur
Notausschaltung genutzt werden.
4.3
Bei Mehrfacheinspeisungen von Geräten und Anlagen sind alle Spannungsquellen, sofern sie
50 V Wechselspannung (effektiv) bzw. 120 V Gleichspannung überschreiten, abzuschalten.
4.4
Die Ausschaltung muss alle Außenleiter (Phasen) der Einspeisungen erfassen und unverzögert
erfolgen. Der Schutzleiter darf nicht unterbrochen werden.
4.5
Kontakte der Trennstellen dürfen nicht mit Bauelementen überbrückt werden.
4.6
Nach einer Notausschaltung darf keine automatische Wiedereinschaltung erfolgen. Das
Entriegeln der Not-Aus-Betätigungsgeräte darf nicht die Wiedereinschaltung bewirken.
4.7
Eine Wiedereinschaltung darf nur durch eine dazu berechtigte Person erfolgen, nachdem diese
die Ursachen der Notausschaltung geprüft hat. Diese Wiedereinschaltung soll nur durch eine
bewusste Schalthandlung der berechtigten Person erfolgen. Die Realisierung (bezogen auf die
Varianten gemäß Pkt.4.2) erfolgt

im Steuerstromkreis durch Betätigung eines Schlüsseltasters und

im Hauptstromkreis durch Betätigen einer im Hauptschalter integrierten Sperre (z.B.
Zylinderschloss).
4.8
Notausschalteinrichtungen dürfen nicht mit anderen Schutzeinrichtungen verknüpft werden.
4.9
Innerhalb der Anlagen bzw. Anlagenteile ist grundsätzlich mindestens ein Ruhekontakt
(Öffner) der Schaltgeräte auf besonders gekennzeichnete Anschlussklemmen (bis max. 2,5
mm 2 ) zu führen. Als Steuerleitung außerhalb der Sendergestelle ist für die Not-AusEinrichtung ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm 2 Cu * vorzusehen.
* Bei Änderungen und Erweiterungen an bestehenden Anlagen, die noch einen
geringeren Querschnitt aufweisen, kann dieser beibehalten werden, wenn
nachgewiesen wird, das die Betriebsbedingungen (Spannungsabfall) der in der NotSchleife befindlichen Geräte unter allen Bedingungen eingehalten werden.
4.10
Die Not-Aus-Betätigungsgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach Änderungen
oder Instandsetzungen auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Danach müssen sie in
angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine Elektrofachkraft
auf einwandfreien Zustand und Wirksamkeit geprüft werden. Diese Prüfungen sind zu
dokumentieren. Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
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Anmerkung: Bei der Überprüfung der Not-Aus-Einrichtungen - sinngemäße Anwendung
DIN/VDE 0660 Teil 210 -Anhang 2.
5.
Geräteauswahl und konstruktive Hinweise
5.1
Notausschalteinrichtungen müssen den einschlägigen VDE-Bestimmungen oder als solche
gekennzeichneten Normen genügen.
5.2
Die Kontakte der Not-Aus-Schaltgeräte müssen ein ausreichendes Ausschaltvermögen
aufweisen und sind bei Anordnung im Steuerstromkreis für mindestens 230 V AC, 4 A ,
Gebrauchskategorie AC15 bzw. DC13 nach IEC 947-5-1, auszulegen.
5.3
Betätigungsorgane müssen sich ohne Werkzeug und sonstige Hilfsmittel bedienen lassen. Es
darf keine Möglichkeit bestehen, die Betätigungseinrichtungen ohne Hilfsmittel unwirksam zu
machen.
5.4
Die Bedieneinrichtung des Not-Aus-Betätigungsgerätes muss auffällig rot gekennzeichnet
sein.
Die Fläche unter der Not-Aus-Betätigung muss mit der Kontrastfarbe Gelb gekennzeichnet
sein.
5.5
Für die Betätigung der Not-Aus-Einrichtung im Steuerstromkreis dürfen nur Pilzdrucktaster
verwendet werden, die bei geöffneten Steuerkontakten mechanisch einrasten und deren
Rückstellung eine weitere Betätigung erfordert.
5.6
In Hauptstromkreisen sind Hauptschalter mit Not-Aus-Funktion und Wiedereinschaltsperre
nach IEC 204/EN 60204/DIN VDE 0113 und IEC 947/EN 60947 Teil 3 einzusetzen.
6.
Zusammenstellung verbindlicher Vorschriften
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[ 1] VDE 0100 Teil 410 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Schutzmaßnahmen; Schutz gegen elektrischen Schlag - Ausgabe 01.97
[ 2] VDE 0100 Teil 460 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Schutzmaßnahmen; Trennen und Schalten- Ausgabe 11.88
[ 3] VDE 0100 Teil 537 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V
Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel- Geräte zum Trennen und Schalten
Ausgabe 10.88
[ 4] VDE 0866 Sicherheitsbestimmungen für Funksender Ausgabe 12.93
[ 5] VDE 0800 Teil 6 Fernmeldetechnik; Zusatzfestlegungen für Errichtung und Betrieb der
Anlagen Ausgabe 05.89 z.Z. Entwurf
[ 6] VDE 0660 Teil 210 Schaltgeräte Ausgabe Entwurf 05.92
[ 7] VDE 0105 Teil 100 Betrieb von elektrischen Anlagen Ausgabe : Oktober 1997
[ 8 ] Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unfallverhütungsvorschrift BGV A2
vom 1. April 1979 und neue Durchführungsanweisungen gültig ab 1.10.1996
[ 9] VDE 0100 Teil 723 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Unterrichtsräume mit Experimentierständen Ausgabe 11.90
[10] VDE 0100 Teil 726 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V
Hebezeuge Ausgabe 03.90
[11] VDE 0100 Teil 727 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V
Antriebe und Antriebsgruppen
[12] VDE 0104 Errichten und Betreiben elektrischer Prüfanlagen - Ausgabe Oktober 1989.
[13] VDE 0113 Teil 1 Elektrische Ausrüstung von Industriemaschinen Ausgabe 02.86
[14] TS 0152/96 Bedingungen für sendertechnische Geräte und Anlagen ;
Allgemeine Forderungen vom November 2001
[15] Arbeitsschutzvorschrift Post u. Telekom-Grundsätzliche Bestimmungen AVPT 1.1
Ausgabe 1996 Herausgeber : Unfallkasse Post und Telekom
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