Schweiz

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Neuerungen des Schweizerischen Impflans 2012
• pdf-File Schweizerischer Impfplan 2012:
http://www.bag.admin.ch/ekif/04423/04428/index.html?lang=de
• BAG Bulletin Ausgabe 6/12:
http://www.bag.admin.ch/dokumentation/publikationen/01435/11505/12789/index.html?lang=de
(6/12)
di-Te-Rappel:
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Im Alter zwischen von 25 – 64 Jahre nur noch alle 20 Jahre (25., 45., 65. Lebensjahr).
Rational:
- durchgeimpfte zeigen meist auch 20 Jahre nach dem letzten Rappel noch genügende
Titer
- Vermeidung von nicht notwendigen Impfungen, Erhöhung der Akzeptanz
- Reduktion von lokalen Impfreaktionen durch Hyperimmunisierung
Vor dem 25. (Grundimmunisierung) und nach dem 65. Lebenjahr weiterhin alle 10 Jahre
Rational:
- korrekte Grundimmunsierung für oben stehende Empfehlung notwendig
- reduzierte Antikörperpersistenz bei älteren Menschen
Immuninkompetente weiterhin alle 10 Jahre
Rational:
- reduzierte Antikörperbildung / -persistenz
Bei sauberen, oberflächlichen Wunden im Alter zwischen von 25 – 64 Jahre TetanusAuffrischung, falls letzte Tetanusimpfung 20 oder mehr Jahre zurück liegt.
Bei allen anderen Wunden im Alter zwischen von 25 – 64 Jahre Tetanus-Auffrischung,
falls letzte Tetanusimpfung 10 oder mehr Jahre zurück liegt.
Jüngere oder ältere Personen erhalten Tetanus-Rappel bei sauberen, oberflächlichen
Wunden, falls Tetanusimpfung 10 oder mehr Jahre zurück liegt, bei allen anderen
Wunden, falls letzte Impfung älter als 5 Jahre ist.
Pertussisimpfung bei Erwachsenen
Hintergrund / Rational
• 4'000 Kinder und Erwachsene erkranken in der Schweiz pro Jahr an Pertussis
• 50 Kinder müssen wegen Pertussis pro Jahr in der Schweiz hospitalisiert werden
(mehrheitlich Säuglinge (oft noch nicht vollständig geimpft, erhöhtes Risiko bei einer
Erkrankung))
• Übertragung meist durch Erwachsene
Empfehlung
• Alle Erwachsene erhalten eine Auffrischimpfung oder Primaovakzination im Alter von 2529 Jahren (da nur dTpa-Kombiimpfstoffe erhätlich sind, minimaler Abstand zur letzten
Tetanusimpfung: 2 Jahre).
• Personen mit Kontakt zu Säuglingen im Alter von unter 6 Monaten erhalten eine
Pertussisimpfung, falls die letzte Pertussisimpfung mehr als 10 Jahre zurück liegt (max. 1
Impfung im Erwachsenenalter) sobald als möglich, mindestens 4 Wochen Abstand zur
letzten Tetanusimpfung.
HPV Basisimpfung
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Falls erste HPV-Impfung vor dem 15. Lebensjahr gegeben wurde, ist nur noch eine
zweite Dosis notwendig. Abstand der beiden Impfungen 6 Monate (min. jedoch 4
Monate).
Empfehlung: Grundimmunisierung im Alter von 11 – 14 Jahren (vor Aufnahme der
sexuellen Aktivität) nach dem Schema 0 – 6 Monate.
Falls die erste HPV-Impfung nach dem 15. Geburtstag erfolgt, werden drei Dosen nach
dem Schema 0 – 1bis2 – 6 Monate verabreicht (bis zum 20. Geburtstag).
Rational
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- Eine RCT in Kanada zeigte eine non-inferiority von zwei Dosen von Gardasil bei
Mädchen im Alter von 9-13 Jahren im Vergleich zu drei Dosen in der gleichen
Altersgruppe wie auch im Vergleich zur Altersgruppe von 16 – 26 Jahren.
BAG Bulletin 6/12
- Erhöhung der Impfcompliance bei weniger Impfdosen
- 1/3 weniger Kosten
- Dritte Dosis kann zur Boosterung verwendet werden, wenn Langzeitdaten eine solche
als notwendig aufzeigen sollten.
Saisonale Grippeimpfung
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Kinder, welche zu einer Risikogruppe gehörten im Alter von 6 Monaten bis zu 8 Jahren
(bisher bis zu 2 Jahren) sollen 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen erhalten. Im Alter
von unter 36 Monaten zwei halbe Dosen, im Alter über 36 Monaten zwei volle Dosen.
Meningokokken-Impfung
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Neu soll bei Patienten mit einem erhöhten Risiko für invasive
Meningokokkenerkrankungen oder mit einem erhöhten Expositionsrisiko eine
Primovakzination mit dem neuen quadrivalenten (A, C, W135, Y) Konjugatimpfstoff
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(Menveo ) durchgeführt werden.
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Menveo ist in der Schweiz erst ab dem Alter von 11 Jahren zugelassen, kann aber „offlabel“ bereits ab 12 Monaten verabreicht werden.
2 Dosen für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko (Abstand 4-8 Wochen), eine Dosis
für Personen mit einem erhöhten Expositionsrisiko.
Bei weiter bestehendem Risiko soll alle 5 Jahren mit dem quadrivalenten
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Polysaccharidimpfstoff (Mencevax ) nachgeimpft werden.
Wurde bis anhin mit dem Polysaccharidimpfstoff geimpft, soll einmalig der
Konjugatimpfstoff verwendet werden.
Tollwut PEP
Hintergrund / Rational
• Übertragung durch Speichel (Biss), Nervengewebe oder Cornea von infizierten
Tieren/Menschen bei Kontakt mit lädierter Haut oder mit Schleimhäuten. 99% der
menschlichen Fälle durch Hundebisse.
• Fledermausbisse können inapperzept erfolgen. Jeder Kontakt mit Fledermäusen gilt
deshalb als Exposition.
• 15 Millionen PEP-Impfungen weltweit, Verhinderung von geschätzten 327'000
Todesfällen (NNTT: 50; Impfstoffkosten pro verhinderter Infektion: sFr. 75’000).
• 1977 letzter Tollwutfall bei einem Menschen in der Schweiz. Letzter Nachweis einer
terrestischen Tollwut in der Schweiz 2003 bei einem importierten Hund aus Nordafrika.
Schweiz gilt als tollwutfrei.
• Qualität und Immunogenität der Tollwutimpfstoffe hat sich laufend verbessert (1973 1423 Impfdosen über ein Jahr auf bis jetzt 5 Dosen über 28 Tage, neu 4 Dosen über 14
Tage).
• 84% der PEP-geimpften in der Schweiz erreichen einen schütztenden AK-Titer nach 4
Dosen.
• WHO und CDC empfehlen seit kurzem 4 PEP-Dosen plus Tollwut-Immunglobuline.
Empfehlung
• Wunde 15 Minuten mit Wasser und Seife waschen, dann mit Jod-Povidon-Lösung
desinfizieren
• Falls < 3 Dosen präexpositionell gegeben wurden (oder nie eine PEP-Impfung
©
durchgeführt wurde) sollte so rasch wie möglich eine passive Impfung mit 20 IE Berirab
pro kg KG (in und um sämtliche Wunden) simultan mit der ersten aktiven Impfung
durchgeführt werden. (die passive Impfung kann noch bis Tag 7 nach der ersten aktiven
Impfung verabreicht werden).
Aktive Impfungen nur noch vier Dosen (Tag 0, 3, 7, 14). Titerkontrolle Tag 21 (Schweiz.
Tollwutzentrale), falls Titer <0.5 IE/ml wöchentliches Weiterimpfen mit nachfolgenden
Titerkontrollen, bis Titer ausreichend.
• Falls drei oder mehr präexpositionelle Impfungen verabreicht wurden oder schon einmal
eine PEP-Impfung durchgeführt wurde, aktive Impfung an den Tagen 0 und 3. Am Tag 14
Titerkontrolle.
• Ggf. Impfschema 2-1-1-1, bei Immunschwäche, Verletzung am Kopf oder nervenreichen
Körperstellen, Exposition älter als 48 Stunden, bei vorgängiger Gabe von
Immunglobulinen, falls Immunglobuline nicht verfügbar sind.
Algorithmus Hepatitis B-Impfung im Gesundheitswesen
Schweizerischer Impfplan 2012
Marcel Stöckle, 13.02.2012
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