4. Schutzbezogene Raumanalyse

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4 Schutzgutbezogene Raumanalyse zur Ermittlung und
Beurteilung der Wirkungen der Varianten
4.1 Kurzbeschreibung des Untersuchungsraumes
4.1.1 Naturräumliche Lage
Die Stadt Wörrstadt liegt 25 km südwestlich von Mainz im nördlichen Bereich des Oberrheinischen Tieflandes. Innerhalb dieser großräumigen naturräumlichen Einheit gehört das Stadtgebiet bzw. das Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt zur naturräumlichen Haupteinheit
des Rheinhessischen Tafel- und Hügellandes. In der Tabelle 4-1 sind die vier naturräumlichen Untereinheiten charakterisiert, die im Einzelnen berührt werden.
Charakteristisch für die naturräumliche Einheit „Rheinhessisches Tafel- und Hügelland“ sind
sonnenbeschienene Südhänge und Muldentäler sowie die Plateauflächen, die besonders dem
klimatischen Faktor Wind ausgesetzt sind.5
Abbildung 4-1:
Naturräumliche Einheiten in der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Quelle: Institut für
Landeskunde, Hrsg.: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 150 Mainz, Bad
Godesberg, 1964)
5
Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt, 2001
25
Nummer
Naturräumliche Einheit
Merkmale
227.0
Wöllsteiner Hügelland
Trockenwärmste Teil des rheinhessischen Binnenlandklimas; Löß
227.10
Rheinhessische Randstufe
Siedlungen liegen meist in den unteren Hangpartien,
dem Hauptquellhorizont nahe, an den Einschnitten
der kleinen Bäche
227.11
Westplateau
Klima ist geringfügig niederschlagsreicher, sommerkühl, wintermild
227.21
Mittleres Selzbecken
Hohe Siedlungsdichte mit gutem Ackerbau; Beschränkung des Weinbaus auf die oberen Talkanten;
Kaltluftstau, starke Auswinterungsgefahr
Tabelle 4-1:
Charakterisierung der naturräumlichen Einheiten (Quelle: Institut für Landeskunde,
Hrsg.: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 150 Mainz, Bad Godesberg, 1964)
4.1.2 Nutzungen
Im Untersuchungsraum (vgl. Abbildung 4-3) überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung. In
Teilbereichen bestimmt auch der Weinbau das Landschaftsbild.
Bezogen auf die Siedlungsentwicklung befinden sich nach dem Flächennutzungsplan der
Verbandsgemeinde Wörrstadt im Umfeld der 5 Trassenvarianten die folgenden vorhandenen
bzw. geplanten Nutzungen:
Stadt Wörrstadt:
Gewerbegebiete im Norden und Osten,
Wohnbauflächen im Westen, Süden, Nordosten und Osten,
geplante Wohnbauflächen im Nordwesten und Osten,
Gemeinbedarfsflächen (Schulen, Sport- und Spielflächen, Grünanlagen)
im Westen und Südosten.
Rommersheim:
Wohngebiete im Westen und Norden,
gemischte Bauflächen im Süden.
Saulheim:
Wohnbauflächen.
Sulzheim:
Wohngebiete im Westen und Osten,
gemischte Bauflächen im Süden.
26
4.2 Erfassung und Beurteilung der Schutzgüter
4.2.1 Schutzgut „Mensch“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes Mensch
Das Schutzgut „Mensch“ kann auf unterschiedliche Weise beschrieben werden. In der vorliegenden Machbarkeitsstudie werden dazu – von den bestehenden Verhältnissen ausgehend –
die folgenden raumrelevanten Indikatoren herangezogen:
Wohnnutzung im Bestand und in Planung,
Freizeit- und Kultureinrichtungen im Siedlungsbereich (Schulen, Kindergärten,
Spielplatz, Sportplatz und –anlagen, Freibad, Friedhof),
Vorranggebiet/Bestand Siedlung.
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der Indikatoren wurde der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde
Wörrstadt und der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den Abbildungen 4-2 und 4-3 dargestellt.
Die Indikatoren sind im Untersuchungsgebiet unterschiedlich stark ausgeprägt. Sie konzentrieren sich vor allem auf den Bereich der Stadt Wörrstadt und die Stadtteile Sulzheim und
Rommersheim. Sportanlagen und Friedhof sind südlich und nordwestlich von Wörrstadt vorhanden.
In der Nähe der Trassen befinden sich Sportanlagen, ein Friedhof, Wohngebiete und geplante Wohngebiete sowie ein Kinderspielplatz.
27
Abbildung 4-2:
Ausprägung der Indikatoren zum Schutzgut Mensch im Untersuchungsgebiet
(Quelle: Eigene Darstellung unter Verwendung des Flächennutzungsplans der VG
Wörrstadt)
28
Abbildung 4-3:
Ausschnitt aus dem Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das
Untersuchungsgebiet (Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium des
Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz)
4.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“
Zur Analyse und Beurteilung des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ im Untersuchungsgebiet
werden die folgenden Indikatoren herangezogen:
Biotope,
Schutzgebiete, Naturdenkmäler,
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Arten- und Biotopschutz.
29
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der Indikatoren wurde der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt
und der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe ausgewertet.
Biotope
Nach der Biotopkartierung des Landes Rheinland-Pfalz gibt es im Norden (nördlich von
Sulzheim) und im Nordosten (zwischen Wörrstadt und Saulheim) des Untersuchungsgebietes
Biotopflächen, die sich in Trassennähe befinden. Auch südlich und nordöstlich von
Rommersheim sowie südlich von Sulzheim liegen ausgewiesene Biotope im Bereich der
Trassenkorridore.
Schutzgebiete
Im Untersuchungsgebiet befinden sich weder Naturschutzgebiete und noch gemeldete Natura 2000 Gebiete. Südlich Rommersheim gibt es eine Anhäufung von Naturdenkmälern nach §
22 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG).
Vereinzelt befinden sich im Norden und Süden in der Nähe der Trassen geschützte Landschaftsbestandteile nach § 20 LNatSchG.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Im äußersten Westen des Untersuchungsgebietes hat der Regionale Raumordnungsplan
Rheinhessen-Nahe ein Vorranggebiet für Arten- und Biotopschutz ausgewiesen. Dieses liegt
jedoch nicht in Trassennähe (vgl. Abb.4-4) (s. auch Anlagenband Bild 4-1). Vorbehaltsgebiete sind nicht ausgewiesen.
30
Abbildung 4-4:
Biotope und Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet
(Quelle: Eigene Darstellung unter Verwendung des Landschaftsplans der
Verbandsgemeinde Wörrstadt und des Regionalen Raumordnungsplans
Rheinhessen-Nahe)
4.2.3 Schutzgut „Boden“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes „Boden“
Zur Erfassung des Schutzgutes „Boden“ werden die folgenden Indikatoren herangezogen:
natürliche Ertragsfähigkeit (Ackerzahl),
Bedeutung für die Landwirtschaft (Vorranggebiet bzw. Vorbehaltsgebiet),
Flächenversiegelung.
31
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens werden die „Großmaßstäblichen
Karten zu Bodeneigenschaften und -funktionen auf Grundlage der Bodenschätzung“ des Geologischen Landesamtes Rheinland-Pfalz herangezogen. Hier wird die Ertragsfähigkeit des
Bodens mit Hilfe der Acker- und Grünlandzahl eines Standortes dargestellt. Diese wird aus
der Boden- bzw. Grünlandzahl unter Berücksichtigung weiterer Parameter, wie z. B. Klima,
Hangneigung oder Waldschatten, berechnet. Die Acker- und Grünlandzahl wird in 20erStufen in Form von 6 Klassen dargestellt.6
Die Flächenversiegelung im Untersuchungsgebiet wird anhand des Kartenblattes 6114
Wörrstadt der Topographischen Karte 1: 25 000 ermittelt.
Zur Beurteilung der Bedeutung der Böden für die Landwirtschaft wird auf den Regionalen
Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe zurückgegriffen.
In Rheinhessen, und somit auch im Untersuchungsgebiet, liegen vor allem Steppenböden
vor, die aus nacheiszeitlichen Lößanwehungen entstanden sind. Aufgrund des Gefüges, der
Durchlüftung, der Wasser- und Näherstoffspeicherfähigkeit sind diese Böden sehr fruchtbar,
für die landwirtschaftliche Nutzung gut geeignet und besitzen ein großes Entwicklungspotenzial für Natur und Landschaft (vgl. Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt).
Betrachtet man die natürliche Ertragsfähigkeit der Böden im Untersuchungsgebiet, wird dieses große Potential deutlich. So liegt die Acker- und Grünlandzahl im gesamten Gebiet größtenteils zwischen 60 und 100 (vgl. Abbildung. 4-5). Vor allem die Ackerflächen im Südosten
und Westen des Gebietes sowie jene, die nördlich an die Siedlungsfläche Wörrstadts angrenzen, besitzen eine Acker- bzw. Grünlandzahl von 80 bis 100. Letztere liegen im Bereich der
Trassenkorridore.
6
Vgl. Geologisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2008 http://mapserver.lgbrlp.de/php_boden_bs/index.phtml?suche_id=12543)
32
Abbildung 4-5:
Acker- und Grünlandzahl (Quelle: Geologisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2008,
leicht verändert)
Die hohe Wertigkeit der Böden spiegelt sich in den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe wider. Dort sind die Böden des Untersuchungsgebietes, von
Siedlungsflächen abgesehen, als Vorranggebiete bzw. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
ausgewiesen (vgl. Abb. 4-6). Hierbei schließen die Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
meist direkt an die Siedlungsgebiete an, anschließend folgen mit zunehmender Entfernung
zu den Siedlungsflächen die Vorranggebiete. Die Trassenvarianten verlaufen sowohl in Vorbehalts- als auch in Vorranggebieten.
33
Abbildung 4-6:
Ausschnitt aus dem Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe für das
Untersuchungsgebiet (Quelle: Oberste Landesplanungsbehörde im Ministerium des
Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz)
Im Bereich der Trassen befinden sich bereits Flächen mit mehr oder weniger hohem Versiegelungsgrad (Vorbelastungen). Die dazu erarbeitete Karte versucht diese Flächen, wenn dies
auf dieser Maßstabsebene auch nur recht grob möglich ist, zu lokalisieren (vgl. Abb. 4-7) (s.
auch Anlagenband Bild 4-2).
34
Abbildung 4-7:
Bodenversiegelung in der Nähe der Trassenvarianten (Quelle: eigene Darstellung
unter Verwendung der TK 25 Blatt 6114)
4.2.4 Schutzgut „Wasser“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes „Wasser“
Zur Erfassung des Schutzgutes „Wasser“ werden die folgenden Indikatoren herangezogen:
Gewässer- und Auenbereiche,
Quellen,
Überschwemmungsgebiete,
Wasserschutzgebiete,
Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Wasserwirtschaft oder den
Hochwasserschutz,
Trinkwassergewinnungsanlagen.
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der Indikatoren Gewässer- und Auenbereiche sowie Quell- und Überschwemmungsgebiete wurde der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt ausgewertet.
35
Mit Hilfe des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe wurde geprüft, ob Wasserschutzgebiete und Vorbehalts- bzw. Vorranggebiete für die Wasserwirtschaft oder für Hochwasserschutz sowie für Trinkwassergewinnungsanlagen vorliegen.
Im Westen des Untersuchungsgebiets befinden sich Fließgewässer, die größtenteils als mäßig belastet (Gewässergüte II), vereinzelt auch als kritisch belastet (Gewässergüte II-III)
und stark verschmutzt (Gewässergüte III) eingestuft wurden. Der östliche Teil des Untersuchungsgebietes ist nahezu frei von Gewässern. Die Gewässerstruktur im Untersuchungsgebiet ist stark verändert bis vollständig verändert.
Quellen gibt es im Untersuchungsgebiet im Nordosten und im Süden (vgl. Abb. 4-8) (s. auch
Anlagenband Bild 4-3). Aufgrund ihrer nicht hinreichenden Höffigkeit erfolgt die Trinkwasserversorgung über externe Wassergewinnungsanlagen.
Im Untersuchungsgebiet gibt es weder Wasserschutzgebiete noch Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz.
Im Südwesten des Gebietes ist ein Überschwemmungsbereich ausgewiesen.
Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet weist eine gute Qualität auf. Auf Grund der relativ
geringen Niederschlagsmenge und der Bodenbeschaffenheit liegt nur ein mäßiges Wasserreservoir für Pflanzen vor.
Der renaturierte Abschnitt des Mühlbaches im Norden des Gebietes und das Stillgewässer
(Teich) südwestlich Wörrstadt sind als sensible Bereiche einzustufen. Sie liegen in
Trassennähe.
36
Abbildung 4-8:
Schutzgut „Wasser“ (Quelle: eigene Darstellung unter Verwendung des
Landschaftsplans der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der TK 25 Blatt 6114)
4.2.5 Schutzgut „Klima/Luft“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes Klima/Luft
Bezüglich des Schutzgutes Klima/Luft werden die folgenden Indikatoren berücksichtigt:
Kalt- und Frischluftkorridore,
Durchlüftung,
Klimaschutzgebiete.
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der Indikatoren wurde der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Wörrstadt
ausgewertet.
Im Osten des Untersuchungsgebietes wird die Durchlüftung im nicht besiedelten Bereich als
gut eingestuft (vgl. Abb. 4-9) (s. auch Anlagenband Bild 4-4). Hier sowie in zwei zentral
im Gebiet liegenden Bereichen, werden zum Teil Windgeschwindigkeiten zwischen 3,4 – 3,8
m/s gemessen. Im restlichen Bereich überwiegt eine mittelmäßige Durchlüftung. Vor allem in
37
den Siedlungsgebieten (Wörrstadt, Sulzheim, Rommersheim) ist die Durchlüftung als mittel
bis gering einzustufen. Im Westen des Gebietes, auch im Bereich der Trassenkorridore,
kommt es zu Kaltluftabflüssen hauptsächlich in Richtung Westen und Süden mit Windgeschwindigkeiten bis über 2,6 m/s.
Kaltluftseen befinden sich im Siedlungsgebiet von Sulzheim, südlich von Wallertheim und
nordöstlich von Wörrstadt.
Es gibt keinen Klima- und Immissionsschutzwald und auch kein Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen (Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe).
Abbildung 4-9:
Schutzgut Klima/Luft (Quelle: eigene Darstellung unter Verwendung des
Landschaftsplans der Verbandsgemeinde Wörrstadt)
4.2.6 Schutzgut „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“
Indikatoren zur Erfassung des Schutzgutes Landschaft/Erholung/Kulturgüter
Zur Erfassung des Schutzgutes „Landschaft, Erholung und Kulturgüter“ werden die folgenden
Indikatoren analysiert:
38
Erlebniswirksamkeit,
Erholungseinrichtungen,
Zerschneidungsgrad der Landschaft,
Belastungen (Nähe zu Industrie, Straßen).
Ausprägung der Indikatoren im Untersuchungsgebiet
Zur Erfassung der Indikatoren wurde der Flächennutzungsplan, die Topographische Karte
1:25.000 für das Gebiet der Verbandsgemeinde Wörrstadt sowie der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe ausgewertet. Durch Ortsbegehungen wurde die Erlebniswirksamkeit der Teilräume erfasst.
Zwischen Wörrstadt und Saulheim sowie zwischen Wörrstadt und Sulzheim hat der Regionale
Raumordnungsplan Grünzäsuren ausgewiesen, um ein Zusammenwachsen der Orte zu vermeiden. Im Bereich der Trassenvarianten nördlich und südlich von Sulzheim sowie südlich
von Rommersheim weist der Regionale Raumordnungsplan Vorbehaltsgebiete für Erholung
und Fremdenverkehr aus (vgl. Abb. 4-6).
Vorhandene Rad- und Wanderwege sowie Nordic-Walking-Strecken erschließen die Landschaft für freiraumbezogene Erholung. Freibad und Sportanlagen runden das Freizeitangebot
ab.
In unmittelbarer Nähe der Trassenvarianten 1 und 2 befinden sich kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente (ein Bildstock westlich Sulzheim, ein jüdischer Friedhof südlich
Rommersheim). Weitere kulturhistorische Besonderheiten sind im Untersuchungsgebiet offensichtlich nicht vorhanden.
Zur Analyse der landschaftlichen Erlebniswirksamkeit wurden die Teilräume im Untersuchungsgebiet anhand folgender Kriterien (ästhetische Qualitätskriterien) analysiert und verglichen:
Vielfalt,
Eigenart,
Naturnähe,
Zugänglichkeit der Landschaft,
Lärmbelastung.
Der Zerschneidungsgrad des Untersuchungsgebietes ist in Abb. 4-10 dargestellt. Danach ist
innerhalb des Untersuchungsgebietes die Landschaft vor allem im Bereich der Stadt
Wörrstadt und zwischen Wörrstadt und Saulheim bzw. zwischen Wörrstadt und dem Stadtteil
39
Rommersheim durch Verkehrswege zerschnitten. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem
Grad der Zerschneidung auch das Natur- und Landschaftserleben und damit die Erlebniswirksamkeit einer Landschaft abnimmt (u.a. durch Verkehrslärm). Von Verkehrslärm belastet ist
vor allem der östliche Teil des Untersuchungsgebietes entlang der Autobahn A63. Nur in
größeren, unzerschnittenen Teilräumen und dort, wo das Verkehrsaufkommen noch relativ
gering ist, ist die Ausübung stiller Erholungsformen wie Natur- und Landschaftserleben möglich.
Abbildung 4-10:
Zerschneidungsgrad der Landschaft im Untersuchungsgebiet (Quelle:
Nachhaltigkeitsbericht der Verbandsgemeinde Wörrstadt)
Die Ergebnisse der landschaftsästhetischen Analyse - bei der Beurteilung der Teilräume in
ihrer Erlebniswirksamkeit wurde auch der Grad der Zerschneidung und Vorbelastungen berücksichtigt - sind in Abbildung 4-11 (s. auch Anlagenband Bild 4-5) dargestellt.
Zu den Teilräumen mit relativ hoher Erlebnisqualität werden gerechnet:
der Bereich des Michelstals, einschließlich des östlich angrenzenden Weinbergs,
der Weinberg zwischen Sulzheim, Wörrstadt und Rommersheim und der Teilbereich
zwischen Rommersheim, Bahnlinien und Weinberg/Neuborn,
der südlich an Wallertheim angrenzende Bereich der Wingbach-Aue, einschließlich
Hangbereiche.
40
Zu den Teilräumen mit relativ mittlerer Erlebnisqualität werden gerechnet:
der Landschaftsraum westlich B420 und Sulzheim,
ein südlich an Sulzheim angrenzender Landschaftsraum,
der gesamte Landschaftsraum südlich Rommersheim.
Zu den Teilräumen mit relativ geringer Erlebnisqualität werden gerechnet:
der östliche Teilraum des Untersuchungsgebietes parallel zur A63,
der Landschaftsraum östlich der L414, zum Teil im Bereich des Ortsausgangs von
Wörrstadt auch westlich der L414,
der Landschaftsraum zwischen Wallertheim, B420 und Bahntrasse Alzey-Wörrstadt.
Abbildung 4-11:
Räume mit unterschiedlicher Erlebnisqualität im Untersuchungsgebiet (Quelle:
eigene Darstellung unter Verwendung der TK Wörrstadt)
41
4.3 Ermittlung des Raumwiderstandes für die einzelnen
Schutzgüter
Zur Ermittlung der Raumwiderstände der einzelnen Schutzgüter im Untersuchungsgebiet
werden in Abhängigkeit von den Ausprägungen der Schutzgüter, d.h. der schutzgutbezogenen Potenziale, für jedes Schutzgut die folgenden drei Kategorien gebildet:
sehr hoher Raumwiderstand,
hoher Raumwiderstand,
mittlerer Raumwiderstand.
Die Kategorien dienen dazu, bei den Trassenvarianten die relativen Unterschiede in ihren
Auswirkungen auf die Schutzgüter herauszuarbeiten. Der Raumwiderstand gegenüber den
Trassen innerhalb des Untersuchungsgebietes ist dann sehr hoch, wenn die Ausprägung des
jeweiligen Schutzgutes am größten ist.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des trassenbezogenen Raumwiederstandes
werden zunächst für den gesamten Untersuchungsraum Bereiche mit unterschiedlichem
Raumwiderstand ermittelt und dann im zweiten Schritt die Raumwiderstände im Bereich der
Trassenkorridore (vgl. Abb. 4-12) (s. auch Anlagenband Bild 4-6) betrachtet. Die angenommene Breite des Korridors beträgt etwa 250 m.
Abbildung 4-12:
Korridore zur Ermittlung der schutzgutbezogenen Raumwiderstände bei den
Trassenvarianten
42
4.3.1 Schutzgut „Mensch“
Bezüglich des Schutzgutes „Mensch“ wird zur Ermittlung des Raumwiderstandes von den
folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
Indikatoren
sehr hoher Raumwiderstand
hoher Raumwiderstand
mittlerer Raumwiderstand
Flächennutzung
Wohngebiete, Gemeinbedarfsflächen
Industrie- und Gelandwirtschaftliche
werbefläche, geNutzfläche
plante Wohngebiete
Freizeit- und Kulturinnerorts/Ortsrand
einrichtungen
außerorts
Vorrang-/
Vorbehaltsgebiete
Vorranggebiet Sied- Vorranggebiet Landlung
wirtschaft und andere
Tabelle 4-2:
Kriterium
nicht zwingend
keine
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut „Mensch“
Raumwiderstände des Schutzgutes „Mensch“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Räume mit einem sehr hohen Raumwiderstand sind demzufolge gekennzeichnet durch
Wohnnutzung, Gemeinbedarfsflächen und Freizeit- und Kultureinrichtungen, die innerhalb
des Ortes bzw. der Stadt liegen. Ein hoher Raumwiderstand liegt bei Industrie- und Gewerbeflächen, geplanter Siedlungsfläche Wohnen, Freizeit- und Kultureinrichtungen außerorts
oder bei Vorranggebiet Siedlung vor (vgl. Abb. 4-13) (s. auch Anlagenband Bild 4-7).
43
Abbildung 4-13:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Mensch“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Raumwiderstände des Schutzgutes „Mensch“ im Bereich der Trassenkorridore
Betrachtet man die Verteilung der Raumwiderstandskategorien im Bereich der Korridore, so
kann festgestellt werden, dass der größte Teil der Korridore durch einen mittleren Raumwiderstand gekennzeichnet ist (vgl. Abb. 4-14) (s. auch Anlagenband Bild 4-8). Kleine Abschnitte weisen einen hohen oder sehr hohen Raumwiderstand auf und der längere, im
Nordwesten an die Siedlungsfläche Wörrstadts anschließende Trassenkorridor einen sehr
hohen.
44
Abbildung 4-14:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Mensch“ in Trassennähe
4.3.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“
Bezüglich des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ wird zur Ermittlung des Raumwiderstandes
von den folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
Indikatoren
sehr hoher Raumwiderstand
hoher Raumwiderstand
mittlerer Raumwiderstand
Schutzgebiete
geschützter Landschaftsbereich/Naturdenkmal
keine
keine
Biotope
nicht zwingend
Biotope
keine
Vorrang- /
Vorbehaltsgebiete
Vorranggebiet Arten- und
Biotopschutz
Vorbehaltsgebiet Arkeine
ten- und Biotopschutz
Vorschlag Entwicklung
Kriterium
nicht zwingend
geschützter Landschaftsbestandteil
Tabelle 4-3:
keine
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut „Tiere und
Pflanzen“
45
Raumwiderstände des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Räume mit einem sehr hohen Raumwiderstand liegen im Untersuchungsgebiet vor allem im
äußersten Westen im Bereich eines Vorranggebietes des Arten- und Biotopschutzes und im
Bereich von geschützten Landschaftsbereichen und Naturdenkmälern, wie zum Beispiel südlich von Rommersheim und zwischen Wörrstadt und Saulheim (vgl. Abb. 4-15) (s. auch Anlagenband Bild 4-9). Einen hohen Raumwiderstand weisen die Biotope und Vorbehaltsgebiete des Arten- und Biotopschutzes auf, die sich vor allem in der westlichen Hälfte des
Untersuchungsgebietes befinden. Die restliche Fläche des Gebietes wird der Kategorie mittlerer Raumwiderstand zugeordnet.
Abbildung 4-15:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ im gesamten
Untersuchungsgebiet
46
Raumwiderstände des Schutzgutes „Tiere und Pflanzen“ im Bereich der
Trassenkorridore
Innerhalb der Trassenkorridore ist der Raumwiderstand südlich von Rommersheim, in der
Nähe von Neuborn (südlich von Wörrstadt) und zwischen Wörrstadt und Saulheim sehr hoch
(vgl. Abb. 4-16) (s. auch Anlagenband Bild 4-10). Einen hohen Raumwiderstand weisen
die Korridore vor allem nördlich und südlich von Sulzheim auf, wobei gesehen werden muss,
dass die Westtangente, auf der die Varianten 4 und 5 verlaufen, bereits besteht.
Abbildung 4-16:
Raumwiderstände zu dem Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ in Trassennähe
4.3.4 Schutzgut „Boden“
Bezüglich des Schutzgutes „Boden“ wird zur Ermittlung des Raumwiderstandes von den folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
47
sehr hoher
Raumwiderstand
Indikatoren
hoher Raumwiderstand
mittlerer Raumwiderstand
> 80 und Vorranggebiet
Wohnen
Ackerzahl
> 80
Vorrang-/
Vorbehaltsgebiete
41 bis 60 und VorranggeVorrang-/
biet Landwirtschaft
Vorbehaltsgebiete
Landwirtschaft
Vorbehaltsgebiet
Landwirtschaft
und andere, Siedlungsflächen
Flächenversiegelung
keine
mittel bis hoch
Tabelle 4-4:
61 bis 80 und Vorrangoder Vorbehaltsgebiet
Landwirtschaft
mittel
< 60
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut „Boden“
Raumwiderstände des Schutzgutes „Boden“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Ein sehr hoher Raumwiderstand liegt bei Böden mit einer Ackerzahl über 80 in Verbindung
mit einem Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und einer mittleren Flächenversiegelung vor. Diese Flächen befinden sich vor allem im Südwesten, im Osten und Norden des
Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 4-17) (s. auch Anlagenband Bild 4-11).
Einen hohen Raumwiderstand weisen Flächen mit einer Ackerzahl über 80 auf, die innerhalb
eines Vorranggebietes Wohnen liegen. Weiterhin zählen zu dieser Kategorie Böden mit einer
Acker- oder Grünlandzahl zwischen 61 und 80, die in einem Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet
der Landwirtschaft liegen. Auch Vorranggebieten der Landwirtschaft, die eine Ackerzahl zwischen 41 und 60 besitzen, wird ein hoher Raumwiderstand zugeordnet. Gebiete mit einem
solchen hohen Raumwiderstand liegen vorwiegend im Osten, Süden und Nordwesten.
Gebiete mit mittlerem Raumwiderstand besitzen weniger ertragsreiche Böden (Ackerzahl <
60) und befinden sich in Vorbehaltsgebieten der Landwirtschaft oder auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Wald- und Forstwirtschaft und im Bereich der Siedlungsflächen
von Wörrstadt, Sulzheim und Rommersheim.
Zu einigen Flächen liegen keine Angaben zur Ackerzahl vor. Diese Bereiche wurden aus der
Ermittlung der Raumwiderstände ausgeschlossen und sind in der Übersichtskarte ohne farbliche Kennzeichnung dargestellt.
48
Abbildung 4-17:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Boden“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Raumwiderstände des Schutzgutes „Boden“ im Bereich der Trassenkorridore
Im Bereich der Trassenkorridore sind die prozentualen Anteile an sehr hohem, hohem und
mittlerem Raumwiderstand recht gleichmäßig verteilt. Vor allem die Abschnitte nordwestlich
von Saulheim und von Wörrstadt sowie der Abschnitt nordwestlich von Rommersheim weisen
sehr hohe Raumwiderstände auf (vgl. Abb. 4-18) (s. auch Anlagenband Bild 4-12). Für
die Beurteilung der Trassenvarianten in ihren Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind
neben dem Raumwiderstand auch die Trassenlänge und der Verlauf der Trasse auf vorhandenen Trassen bedeutsam.
49
Abbildung 4-18:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Boden“ in Trassennähe
4.3.3 Schutzgut „Wasser“
Bezüglich des Schutzgutes „Wasser“ wird zur Ermittlung des Raumwiderstandes von den
folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
Indikatoren
sehr hoher Raumwiderstand
hoher Raumwiderstand
mittlerer Raumwiderstand
fließende Gewässer
renaturierte Bereiche
von Fließgewässern
Bach/wasserführender Graben
keine
Quellen
Quellen
keine
keine
Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete
keine
keine
stehende Gewässer
Teiche
keine
keine
Tabelle 4-5:
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut „Wasser“
50
Raumwiderstände des Schutzgutes „Wasser“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Vor allem Räume, in denen sich Quellen befinden, wie etwa südlich von Rommersheim und
am Neuborn sowie der renaturierte Abschnitt des Mühlbaches zwischen Wörrstadt und
Saulheim und das Überschwemmungsgebiet südlich von Wallertheim besitzen sehr hohe
Raumwiderstände (vgl. Abb. 4-19) (s. auch Anlagenband Bild 4-13). Hohe Raumwiderstände liegen im Bereich von Bächen und wasserführenden Gräben vor, die sich vor allem in
der westlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes befinden. Dem restlichen Gebiet wird ein
mittlerer Raumwiderstand zugeordnet.
Abbildung 4-19:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Wasser“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Raumwiderstände des Schutzgutes „Wasser“ im Bereich der Trassenkorridore
Betrachtet man die Raumwiderstände innerhalb der Korridore, fällt auf, dass nur kurze Abschnitte einen sehr hohen Raumwiderstand aufweisen. Zu diesen zählt zum Beispiel die Stelle, an der der Korridor den renaturierten Mühlbach kreuzt oder Korridorabschnitte, die in der
Nähe von Quellen liegen (vgl. Abb. 4-20) (s. auch Anlagenband Bild 4-14). Einen hohen
Raumwiderstand besitzt vor allem der im Nordwesten im Michelstal verlaufende Teil des Korridors.
51
Abbildung 4-20:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Wasser“ in Trassennähe
4.3.4 Schutzgut „Klima/Luft“
Bezüglich des Schutzgutes „Klima/Luft“ wird zur Ermittlung des Raumwiderstandes von den
folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
Indikatoren
sehr hoher Raumwiderstand
hoher Raumwiderstand
mittlerer Raumwiderstand
Kaltluftabflüsse
Kaltluftabflüsse
keine
keine
Durchlüftung
gering bis mittel
mittel bis gut
gut
Tabelle 4-6:
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut „Klima/Luft“
Raumwiderstände des Schutzgutes „Klima/Luft“ im gesamten Untersuchungsgebiet
Innerhalb des gesamten Untersuchungsgebietes liegen sehr hohe Raumwiderstände im Bereich der Kaltluftabflüsse im Nordwesten vor (vgl. Abb. 4-21) (s. auch Anlagenband Bild
4-15). Hohe Raumwiderstände bestehen in Bereichen mit guter Durchlüftung, die sich au-
52
ßerhalb der Siedlungen befinden. Mittlere Raumwiderstände liegen vor allem im Bereich der
Dörfer bzw. der Stadt Wörrstadt vor.
Abbildung 4-21:
Raumwiderstände zu dem Schutzgut „Klima/Luft“ im gesamten
Untersuchungsgebiet
Raumwiderstände des Schutzgutes „Klima/Luft“ im Bereich der Trassenkorridore
Einen sehr hohen Raumwiderstand besitzt ausschließlich der nordwestlich im Untersuchungsgebiet gelegene Teil des Korridors (vgl. Abb. 4-22) (s. auch Anlagenband Bild 416). Vor allem der sich in Richtung Osten anschließende Abschnitt und jener im Südwesten
des Gebietes sind durch einen hohen Raumwiderstand gekennzeichnet.
53
Abbildung 4-22:
Raumwiderstände zu dem Schutzgut „Klima/Luft“ in Trassennähe
4.3.5 Schutzgut „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“
Bezüglich des Schutzgutes „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“ wird zur Ermittlung des
Raumwiderstandes von den folgenden drei Kategorien des Raumwiderstandes ausgegangen:
Indikatoren
sehr hoher Raumwiderstand
hoher Raumwider- mittlerer Raumwistand
derstand
Erlebniswirksamkeit
hoch
mittel
niedrig
Erholungseinrichtungen
Schwimmbad, Sportanlagen, kulturhistorische
Elemente
kulturhistorische
Elemente
keine
Belastung (Straßen,
Industrie)
gering
gering
Industrie, Autobahn
Vorrang- /
Vorbehaltsgebiete
Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für Erholung und
Fremdenverkehr
keine
keine
Tabelle 4-7:
Indikatoren und Kategorien des Raumwiderstandes beim Schutzgut
„Landschaft/Erholung/Kulturgüter“
54
Raumwiderstände der Schutzgüter „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“ im
gesamten Untersuchungsgebiet
Sehr hohe Raumwiderstände befinden sich in den Gebieten nördlich von Sulzheim, zwischen
Wörrstadt und Saulheim, zwischen Wörrstadt und Rommersheim und südöstlich von
Wallertheim an der westlichen Grenze des Untersuchungsgebietes (vgl. Abb. 4-23) (s. auch
Anlagenband Bild 4-17).
Abbildung 4-23:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“ im gesamten
Untersuchungsgebiet
In diesen Gebieten ist die Erlebnisqualität hoch. Hier befinden sich die meisten Erholungseinrichtungen und hier sind Bereiche zum Teil als Vorbehaltsgebiet für Erholung und Fremdenverkehr ausgewiesen.
Bereiche mit einem hohen Raumwiderstand liegen größtenteils im Westen, zum Teil auch im
Süden des Gebietes vor, mittlere hingegen eher im Osten.
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Raumwiderstände des Schutzgutes „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“ im
Bereich der Trassenkorridore
Im Bereich des Trassenkorridors sind die Abschnitte nordwestlich und südlich von Sulzheim,
der Abschnitt zwischen Wörrstadt und Saulheim sowie jene nördlich und nordöstlich von
Rommersheim durch sehr hohe Raumwiderstände gekennzeichnet (vgl. Abb. 4-24) (s. auch
Anlagenband Bild 4-18).
Hohe Raumwiderstände befinden sich innerhalb der Korridorschleife südlich von
Rommersheim, in Richtung Nord-Süd verlaufende Abschnitt südlich und nördlich von
Wörrstadt und in einem Abschnitt westlich von Saulheim.
Mittlere Raumwiderstände liegen allem im westlichsten Bereich des Korridors in Richtung
Wallertheim sowie im östlichsten Abschnitt in Richtung Autobahn und nördlich von Wörrstadt
vor.
Abbildung 4-24:
Raumwiderstände zum Schutzgut „Landschaft/Erholung/Kulturgüter“ in
Trassennähe
56
4.4 Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse der
schutzgutbezogenen Raumanalyse
Die schutzgutbezogene Raumanalyse bildet eine wichtige Grundlage für die Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der potenziellen Auswirkungen der fünf Trassenvarianten auf die
einzelnen Schutzgüter in Kap. 5.1.2.
Im Rahmen der Raumanalyse wurden zunächst die Potenziale der Schutzgüter im Bereich
des festgelegten Untersuchungsraums flächendeckend ermittelt und dargestellt. Im zweiten
Schritt erfolgte dann die Ermittlung der trassenbezogenen Raumwiderstände zu den Schutzgütern. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Raumwiderstände umso größer sind, je
höher die Potenziale der Schutzgüter sind und je höher die Schutzwürdigkeit der Schutzgüter
ist. Für die einzelnen Schutzgüter wurde so zunächst flächendeckend der Raumwiderstand
ermittelt und dann durch Überlagerung mit den Korridoren der Trassen die unterschiedlichen
Raumwiderstände im Bereich der Trassen festgestellt. Drei Kategorien von Raumwiderständen wurden dabei unterschieden:
sehr hoch,
hoch,
mittel.
Die erarbeiteten Karten erlauben so Aussagen in Kap. 5.1.2, in welchen Bereichen der Trassen welche Raumwiderstände bestehen bzw. in welchem Maße und wo Auswirkungen seitens
der Trassen auf die Schutzgüter zu erwarten sind.
In Verträglichkeitsstudien werden gelegentlich die schutzgutbezogenen Raumwiderstände
zusammengefasst zu einem Raumwiderstand aller Schutzgüter, um so Konfliktschwerpunkte
zu identifizieren. Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie wurde von einer solchen
Zusammenfassung bzw. Aggregation der schutzgutbezogenen Raumwiderstände abgesehen,
da sie für die Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung der potenziellen Auswirkungen der
Varianten in Kap. 5.1.2 und für den schutzgutbezogenen Variantenvergleich in Kap. 6.1 nicht
erforderlich war. Davon abgesehen, kann eine Zusammenfassung der Raumwiderstände zu
falschen Schlussfolgerungen verleiten. Nicht nur allein die Höhe der ermittelten Raumwiderstände ist für die Beurteilung der Trassenvarianten in ihren Auswirkungen auf die Schutzgüter wichtig, sondern auch die Länge der Trassen und die Führung der Trassenvarianten auf
bereits vorhandenen Straßentrassen oder neuen Trassen. Hinzu kommt, dass die Schutzgüter - wie die 2. Planungswerkstatt im Rahmen des Agenda21-Prozesses gezeigt hat - nicht
gleichgewichtig behandelt werden dürfen. Bei einer Gewichtung der Schutzgüter ergibt sich
zwangsläufig ein anderes Bild an Konfliktschwerpunkten. Auch vor diesem Hintergrund ist
eine Zusammenführung der Raumwiderstände nicht weiterführend.
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