1. Klausur Die Studentin Karoline ist auf der Suche

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Übung Privatrecht I
WS 2016/2017
Univ.-Prof. Dr. Silvia Dullinger
Ass.-Prof. Mag. Dr. Andreas Geroldinger
Univ.-Prof. Mag. Dr. Erika Wagner
Institut für Zivilrecht
1. Klausur
Die Studentin Karoline ist auf der Suche nach einem preiswerten Laptop. Auf der
Onlineplattform ihrer Universität findet sie Valentins Inserat, der ein entsprechendes
Gerät um € 400,- verkaufen möchte. Beim Besichtigungstermin erkundigt sich Karoline
über die Eigenschaften des Geräts; insbesondere die Akkulaufzeit ist für sie von
Bedeutung. Valentin erklärt jedoch, die genaue Akkulaufzeit nicht zu kennen, er habe
nie besonders darauf geachtet. Karoline meint zu wissen, dass die Akkulaufzeit beim
entsprechenden Modell mindestens 6 Stunden betrage. Sie möchte den Laptop daher
kaufen, ist aber nicht bereit, mehr als € 320,- dafür zu bezahlen. Das möchte sich
Valentin noch drei Tage überlegen, womit Karoline einverstanden ist.
Anschließend erwähnt Karoline noch, dass sie ihren Kommentar zum ABGB verkaufen
möchte und sich dafür € 50,- vorstellen würde. Im Unterschied zu Karoline weiß
Valentin, dass der Kommentar – selbst in gebrauchtem Zustand – in Wahrheit
wesentlich mehr wert ist, sieht seine Chance auf ein gutes Geschäft und kauft das Buch
sofort. Gleich am nächsten Tag verkauft und übergibt er den Kommentar um
angemessene € 110,- an Gabi.
Drei Tage nach dem Treffen schreibt Valentin an Karoline: „Bestätige den Verkauf des
Laptops um € 230,- wie besprochen.“ Karoline denkt zwar, dass sich Valentin beim
Preis verschrieben haben muss, fragt aber vorsichtshalber nicht nach, sondern freut
sich über das unerwartete „Schnäppchen“ und vereinbart mit Valentin einen Termin für
die Übergabe des Geräts. Am selben Tag überweist Karoline den Kaufpreis. Als
Valentin bemerkt, dass Karoline lediglich € 230,- überwiesen hat, fordert er die seiner
Meinung nach fehlenden € 90,-. Karoline möchte hingegen, da sie feststellen musste,
dass die tatsächliche Akkulaufzeit des Laptops (wie bei gebrauchten Geräten üblich)
nur knapp 4 Stunden beträgt, das Gerät gar nicht mehr haben.
Einige Wochen später erfährt Karoline, dass „ihr ABGB-Kommentar“ in Wahrheit viel
mehr wert ist, und verlangt ihn zurück. Gabi will das Buch jedoch nicht mehr hergeben.
Wie ist die Rechtslage?
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