Erhaltungssatzung der Stadt Peitz Aufgrund der §§ 5 und 35 Abs. 2 Nr. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - GO - vom 15.10.1993 (GVBl. I, S. 398) und der §§ 172 und 246a des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I, S. 2253), zuletzt geändert durch Artikel 1 Investitions- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I, S. 466), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz in ihrer Sitzung am 28.02.1996 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Satzung umfaßt das Gebiet des historischen Stadtkerns Peitz einschließlich der ehemaligen Wall- und Grabenbereiche. In dem als Anlage 2 beigefügten Plan ist das Gebiet umrandet. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Erhaltungsgründe, Genehmigungstatbestände (1) Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt bedarf der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich dieser Satzung der Genehmigung. (2) Die Genehmigung für Abbruch, Änderung oder Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebietes durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird. (3) Im Genehmigungsverfahren wird die Zulässigkeit eines Vorhabens anhand von Merkmalen, nach denen bauliche Anlagen allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägen oder sie von städtebaulicher oder künstlerischer Bedeutung sind, geprüft und abgewogen. (4) Der als Anlage 1 enthaltene "Katalog von Merkmalen" ist Bestandteil dieser Satzung; jede Änderung des Kataloges bedarf eines satzungsändernden Beschlusses. §3 Zuständigkeit, Verfahren Die Genehmigung wird durch die Stadt erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt erteilt. §4 Ausnahmen Die den in § 26 Nr. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Zwecken dienenden Grundstücke und in § 26 Nr. 3 Baugesetzbuch bezeichneten Grundstücke sind von der Genehmigungspflicht nach § 2 dieser Satzung ausgenommen. §5 Ordnungswidrigkeiten Wer eine bauliche Anlage in dem durch die Satzung bezeichneten Gebiet ohne die erforderliche Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § 213 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch ordnungswidrig und kann gemäß § 213 Abs. 2 Baugesetzbuch mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 DM belegt werden. §6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 08. August 1996 in Kraft und ersetzt damit die Erhaltungssatzung der Stadt Peitz vom 10. November 1993. Peitz, den 02.01.2006 Dr. Odendahl Amtsdirektor - Siegel - Anlagen: Anlage 1 - Katalog von Merkmalen Anlage 2 - Geltungsbereich Diese Satzung wurde im "Amtsblatt für das Amt Peitz/Amtske łopjeno za amt Picnjo mit seinen Gemeinden Drachhausen, Drehnow, Heinersbrück, Jänschwalde, Tauer, Teichland, Turnow-Preilack und der Stadt Peitz“ Ausgabe 01/2006 vom 11.01.2006 veröffentlicht. Anlage 1 zur Erhaltungssatzung der Stadt Peitz vom 28.02.1996 Merkmalkatalog, um die vorhandene Stadtgestalt mit ihren ortstypischen baulichen Anlagen zu beschreiben. Den dabei ermittelten städtebaulichen Charakter gilt es zu erhalten. Gliederung 1. Betrachtungsebene Stadtkörper, Landschaftsraum, Altstadt 2. Betrachtungsebene Block 3. Betrachtungsebene Straße, Platz 4. Betrachtungsebene Parzelle, Haus 1. Betrachtungsebene Stadtkörper Der historische Stadtkörper von Peitz bildet eine in sich geschlossene bauliche Anlage, die es als Ganzes zu erhalten gilt. Er setzt sich aus dem mittelalterlichen, planmäßig angelegten, kreisrunden Stadtkern zusammen, welcher innerhalb der ehemaligen, zwischen 1590 und 1595 im Zusammenhang mit dem Bau der Festungsanlagen über dem mittelalterlichen Stadtgraben errichteten Unterfestung, mit den Zugängen Cottbuser Tor im Süden und Lieberoser Tor im Westen, liegt. Der im Nordwesten gelegene, durch Aussparung eines Baublocks nahezu rechteckige Marktplatz bildet mit Rathaus und Kirche das Zentrum der Stadt. Der Platz wurde Anfang 19. Jh. in den nach Westen abknickenden Teil des Hauptstraßenzuges verlegt. Ursprünglich befand sich der Markt in dem in Süd-Nord-Richtung verlaufenden, angerartig aufgeweiteten Bereich des Hauptstraßenzuges. Die Öffnung der Gebäudeflucht im Nordwesten war ursprünglich geschlossen. Hier stand der mittelalterliche Kirchenbau. Ein zweites Ortszentrum bildet der Bereich der ehemaligen Zitadelle. Von dem in seinen Grundmauern teilweise bis auf die mittelalterliche Burganlage zurückreichenden Festungskomplex aus dem 16. Jh. blieb der Festungsturm erhalten. Er fiel nach der Schleifung der Umwehrung aus dem südwestlichen Abseits der separat gelegenen Zitadelle ins Stadtgebiet und bildet seither als Solitär einen bedeutenden städtebaulichen Blickfang. Die Gestalt des Stadtkörpers wird bestimmt: 1. durch seinen inneren Aufbau. a) Der mittelalterliche Stadtgrundriß, der sich aus der Anlehnung an eine Burganlage ergibt, ist bis heute nahezu vollständig erhalten geblieben. Der Ausbau der 1559 begonnenen Festungsanlage bindet ab 1590 mit der Errichtung der Unterfestung diesen Grundriß mit ein und bestimmt so seine weitere Entwicklung. Der Markt ist als Stadtraum mit offenen zwangsläufigen Zugängen erfaßbar. Seine Lage und Form ergibt sich aus der von Süden her kommenden, durch das ehemalige Cottbuser Tor in die Stadt führenden und nach Nordwesten in Richtung ehemaliges Lieberoser Tor abknickenden Hauptachse. Der ursprünglich im Bereich der angerartigen Erweiterung des in Süd-Nord-Richtung verlaufenden Hauptstraßenzuges gelegene Hauptplatz wurde Anfang des 19. Jh. in den rechtwinklig nach Westen abknickenden Teil verlegt. Er wird durch den mit Treppengiebelfassade zur Hauptstraße gerichteten, aus ihrer westlichen Gebäudeflucht zurückspringenden, zweieinhalbgeschossigen Rathausbau im Neorenaissance und der auf gleicher Achse nach Westen folgenden Stadtpfarrkirche geprägt. Die Häuser der geschlossenen Platzwände stellen in ihrer Gestaltung und Höhe die Dominanz des Rathauses nicht in Frage. b) Netz der historischen Straßenräume in seiner hierarchischen Ordnung aus hervorgehobenen und nachgeordneten Straßen Die Erschließung der Stadt ergibt sich aus dem Verlauf der mittelalterlichen Handelsstraßen sowie aus der geographischen Situation. Zwei Zugänge führten ursprünglich in die an einer Verengung der Malxe-Niederung auf einem durch Talsanden umlagerten und durch Dünenbildung erhöhten Grundmoränenhügel gegründeten Stadt. Aus südöstlicher Richtung gelangte man über die heutige Dammzollstraße durch das ehemalige Cottbuser Tor in die Stadt. Ein zweiter Weg führte von Westen über die heutige August-Bebel-Straße zum ehemaligen Lieberoser Stadttor. Der Ringweg Um die halbe Stadt verläuft im Westen und Süden entlang des ehemaligen äußeren Festungsweges, der ursprünglich die beiden Stadttore miteinander verbunden hat. Die Schulstraße im Osten und die Mauerstraße im Nordosten verlaufen längs der ehemaligen Befestigungsanlagen. Der Festungsweg verband ursprünglich die Stadt mit der Zitadelle. Die von Cottbus nach Lieberose durch die Stadt verlaufende, mittelalterliche Handelsstraße bildet den Hauptstraßenzug und zugleich das Rückgrat des Stadtgrundrisses. Der von Süden nach Norden über das ehemalige Cottbuser Tor in die Stadt geleitete Handelsweg weitet sich auf seiner Westseite angerartig auf. Nach Osten gehen meridian verlaufende Querstraßen ab. Sie teilen und formen die Baublöcke in diesem Bereich. An der Westseite des Hauptstraßenzuges, dort, wo ursprünglich die mittelalterliche Stadtpfarrkirche stand, knickt die Handelsstraße im rechten Winkel nach Westen in Richtung Lieberoser Tor ab. Die nach Norden sich verjüngende Fortsetzung der von Süden kommenden Hauptachse hat im 20. Jh. eine Erweiterung erfahren. Die sich innerhalb der Festungsanlage herausgebildeten, historisch gewachsenen Straßenräume erfahren vereinzelt durch geringfügige Vor- und Rücksprünge in den Häuserfluchten eine zusätzliche Belebung, ohne daß dabei das geschlossene Straßenbild gestört wird. Die erfahrbare Vitalität bei gleichzeitiger Geschlossenheit des Straßenraums gilt es zu erhalten und durch keine Akzentuierung oder Erweiterung des Vorhandenen zu stören. 2. durch die Höhenentwicklung der baulichen Anlagen in ihrer Summe Der Stadtkörper von Peitz wird nach oben durch eine überwiegend homogene Dachlandschaft geschlossen. Sie ergibt sich aus in Winkel und Höhe nur leicht differierenden, symmetrischen Sattel- und Mansarddächern, die mit roten bis rotbraunen Tonziegeln in Biberschwanz- und Falzziegelform eingedeckt sind. Es gibt kein Flachdach, kein Turmhaus, kein Schornstein, auch keine Antennen- oder Werbeanlagen, die dieses Relief aufbrechen und damit negativ beeinträchtigen. Festungsturm, Kirche und Rathaus ragen mit ihren dominierenden Dächern zusammen mit der Turmhaube des Kirchturms aus dieser geschlossenen Dachlandschaft heraus und geben ihr eine Krone. 3. durch einen eindeutigen Rand Der Verlauf der ursprünglichen Festungsanlage ist heute noch durch die Reste der Stadtbefestigung (Bauwerke, Baukanten, Nutzungsgrenzen, Gräben), durch die der historischen Umwehrung folgenden Wege sowie durch den als zusammenhängenden, dem Verlauf der ehemaligen Festungsmauern und Gräben folgenden Grünzug erkennund erfahrbar. Nur vereinzelt finden sich auf den Grünflächen neue Gebäude. Dieser Grünzonengürtel schützt heute die Altstadt vor angrenzenden Neubaugebieten. Der Bereich des ehemaligen inneren Wassergrabens, der sich zwischen Zitadelle und Unterfestung befand, wird heute für private Gärten und eine gewerbliche Bebauung genutzt. Im westlichen Bereich der ehemaligen Unterfestung und im Bereich der ehemaligen Zitadelle gibt es keine Häuserkanten und keine baulichen Überformungen. Die an die sie angrenzenden bebauten Grundstücke laufen rückwärtig aus und fließen in den Grüngürtel über. Im nördlichen, westlichen und südlichen Bereich der ehemaligen Unterfestung gibt es neben weichen Übergängen auch vereinzelte Häuserkanten. 4. durch die Einbindung und Zuordnung im und zum Landschaftsraum Peitz wurde auf einer Talsandinsel im Niederungsgebiet von Malxe und Spree gegründet. Es liegt somit im Landschaftsraum des Spreewaldes im Baruther Urstromtal, einem Landschaftsgebiet, welches sich von Polen bis nach Lübben, im Norden bis nach Berlin ausdehnt. Der durch eine starke Verengung des Baruther Urstromtals im Brandenburger Stadium der Weichseleiszeit durch Dünenbildung erhöhte Grundmoränenhügel bot den idealen Ort für eine Siedlung. Das von der Malxe umspülte Siedlungsgelände konnte hier an der Niederungsgebiet leicht überquert werden. Die weiten Niederungen der Flüsse Malxe und Spree prägen zusammen mit den sich östlich an den Oberspreewald anschließenden Laßzinswiesen das Landschaftsbild um Peitz bis heute. Es zeichnet sich durch große landwirtschaftlich genutzte Grünflächen, die durch umfangreiche Regulierungs- und Meliorationsarbeiten der Überschwemmungsgebiete nutzbar gemacht wurden, sowie durch im Süden an die Stadt grenzende Fischzuchtteiche aus. Der von Bebauung weitestgehend freigehaltene, dem Verlauf der ehemaligen Festungsmauern und -gräben folgende Grünzonengürtel umgibt die Altstadt und trennt sie vor angrenzender moderner Architektur. Gleichzeitig bildet er einen weichen Übergang vom Stadtgebiet zu den sie umgebenden weiträumigen Landschaftsflächen. Die Abschlüsse des in rückwärtigen Gartengrundstücken auslaufenden Stadtkörpers sind grün und offen. 2. Betrachtungsebene Block Als Block wird die Gruppe von Häusern bezeichnet, die in der Regel von vier Straßen umgeben ist. Die Häuser eines Blocks bilden zusammen einen Innenbereich, dessen Gestaltung für die spezifische Eigenart der Stadt von Bedeutung ist. In Peitz haben sich im Zusammenhang mit den östlich von der Hauptstraße in geringen Abständen abgehenden, meridian verlaufenden Querstraßen länglich schmale Baublöcke gebildet, die noch heute den ehemaligen Verlauf der Festungsmauer erkennen lassen. Die Kleinteiligkeit der einzelnen Blöcke ergibt sich aus der begrenzenden räumlichen Situation der ehemaligen Unterfestung. Die auf historischen Parzellen in Größe und Höhe geringfügig variierenden Einzelhäuser bilden als Reihe mit der zur Straße gewandten Fassade den Blockrand. Im Bereich der ehemaligen Unterfestung (Mauer- und Wallstraße) sind die Blockränder durch vereinzelte Geländeöffnungen und rückwärtig auslaufende Gartengrundstücke geöffnet, ohne daß dabei die Blockstruktur verloren geht. Die Gestalt des Innenbereichs wird durch die enge räumliche Situation innerhalb der ehemaligen Stadtbefestigung bestimmt. Hier haben sich vereinzelt kleinere Nebengebäude (Remisen, Werkstätten, Lagerhäuser) angeordnet. Die Bebauung der Innenhöfe stellt die Dominanz der zur Straße gerichteten Hauptgebäude nicht in Frage. Die typische Bebauungsstruktur besteht aus dem zur Straße gewandten Vorderhaus, welchem sich kleinere Anbauten (Seitenflügel, Remisen, Werkstätten) um einen Innenhof herum anschließen. Die Parzellen sind sehr kleinteilig. Die darin angeordneten Anbauten passen sich ihrer Größe dieser Kleinteiligkeit an. Die Differenziertheit sowohl des Blockrandes als auch des Blockinnenbereichs sowie das Gegenüber von privatem und öffentlichem Raum bilden in ihrer Qualität ein unverzichtbares Element der baulichen Stadtgestalt von Peitz. 3. Betrachtungsebene Straße, Platz Das von Süden nach Nordwesten orientierte mittelalterliche Straßensystem ist in seinem ursprünglichen Verlauf erhalten geblieben. Die von Süden herkommende, im Norden nach Westen abknickende Hauptachse ist über die ehemalige Befestigungsanlage hinaus geöffnet. Die größtenteils regelmäßigen Baublöcke sind durch nahezu rechtwinklig zueinanderstehende, im Osten meridian auf den Lutherplatz zulaufende Straßen begrenzt. Die geraden Straßenfluchten führten ursprünglich auf die Festungsmauern zu und wurden durch diese begrenzt. Mit der Schleifung der Festungsanlagen im 19. Jh. wurde der Blick durch die Straßenfluchten teilweise bis in die Flur geöffnet. Nach Westen gehen im südlichen Teil der Hauptachse keine Seitenstraßen ab. Der hier im rückwärtigen Bereich der Parzellen liegende ehemalige Schloß- und spätere Zitadellenbezirk war ursprünglich von einem Wassergraben umgeben und ist nur von Norden her über den heutigen Festungsweg zu erreichen. Der Plantagenweg, die Mauerstraße und die Wallstraße legen sich im Bereich der ehemaligen Zitadelle und der ehemaligen Unterfestung um die Altstadt. Im Süden und im Westen verlaufen Wege auf den Wällen (Um die Halbe Stadt und Grüner Weg). Am Rand der Stadtbebauung, zwischen den Baufluchten und den ehemaligen Festungsmauern sind platzartige Aufweitungen entstanden (Feuerwehr und Lutherplatz). Form und Funktion der Straßenräume und Plätze werden durch die Ausbildung ihrer Ränder bestimmt. Die konvex, konkav oder gerade verlaufenden Straßenränder sowie die leicht variierende Haushöhe vermitteln den Eindruck sich weitender oder verjüngender fließender Räume. Der von Süden nach Norden verlaufende Bereich der Hauptstraße bildete als Markt ursprünglich den Hauptplatz der Stadt. Der durch eine angerartige Erweiterung der Blockrandflucht geformte Platz wurde im Süden vom Cottbuser Tor und im Norden von der Blockrandbebauung der Straßen Markt und Lutherstraße begrenzt. Seine Geschlossenheit wurde ursprünglich durch die in der westlichen Häuserflucht der Hauptstraße errichteten mittelalterlichen Stadtpfarrkirche verstärkt. Im 20.Jh. wurde die in der Süd-Nord-Achse der Hauptstraße folgende, die nördliche Platzwand durchschneidende Gasse durch Hausabriß zur Gubener Straße erweitert. Die Zerstörung der mittelalterlichen Stadtpfarrkirche weitete den Hauptplatz an dieser Stelle deutlich auf. Der hier in westlicher Richtung abknickende Teil der Hauptstraße wird heute mit Rathaus und Kirche als Markt genutzt. Diese größte zusammenhängende Platzanlage innerhalb des historischen Stadtkerns ist winklig angelegt und weitet sich zu den Rändern (Nordsüd) stark auf Die einzelnen Fassaden der raumbegrenzenden Häuserwände zeichnen durch variierende Ausmaße und differenzierte Gestaltung ein lebendiges Straßenbild. Bauliche Vereinheitlichungen würden die so historisch gewachsenen Straßenproportionen entscheidend verändern. Die Böden der Straßenräume sind mit Naturstein-Kleinpflaster, Betonverbundpflaster und "Katzenköpfen" für die Gehwege und Großpflaster sowie Asphalt für die Fahrbahnen befestigt. Die Straßenbeläge variieren. Die Straßenräume sind im Querschnitt klassisch dreigeteilt, eine mittige Fahrbahn sowie je ein rechts und links daran anschließender Fußgängerweg. Straßenmöbel, die fest installiert werden müssen, wie Laternen oder Sitzbänke, sind Teil des Straßenraums und sollten durch Form und Plazierung seine Gestalt unterstützen. Fest installierte Buden, Cafes oder Gasthauslauben, Schirmwände, herausragende Vordächer und Vitrinen fügen sich nicht in die historisch gewachsene Stadtgestalt ein und stören den Charakter des Straßenraums in seiner Form und Funktion. Das gleiche gilt für Reklame. Diese darf im Fall ihrer Anbringung, sei sie unbeleuchtet oder beleuchtet, die typischen Merkmale der einzelnen Häuser nicht verdecken und die historischen Maßstäbe des Einzelgebäudes wie des gesamten Straßenraums nicht stören. 4. Betrachtungsebene Haus Das einzelne Haus ist mit seiner zur Straße gewandten Fassade immer auch Bestandteil der den Blockrand bestimmenden Hausreihe. Bezogen auf die Parzelle im Blockbereich, ist es in der Regel Teil einer Gebäudegruppe. Diese Ein- und Zuordnungen dürfen bei Veränderungen nicht verletzt werden, vor allem die Dominanz des straßenseitigen Hauptgebäudes ist zu erhalten. Das Verhältnis des einzelnen Hauses zum Ganzen der Hausreihe wird dadurch bestimmt, daß es seine Eigenständigkeit innerhalb der Vielfalt bewahrt und sich gleichzeitig durch Verwendung verwandter Ordnungsprinzipien in die Reihe einpaßt. Im Altstadtkern kann man Großbürger- und Ackerbürgerhäuser unterscheiden. Mit Ausnahme der repräsentativen Gebäude mit öffentlicher Funktion und weniger Großbürgerhäuser sind die Gebäude zweigeschossig. Im Bereich des Marktplatzes, der von Rathaus und Kirche dominiert wird, ist die Geschoßhöhe im westlichen Bereich durch eingeschossige Bauten unterschritten. Die Nordplatzwand überschreitet sie mit bis zu vier Geschossen. Die in der Regel traufständig errichteten Häuser gliedern sich horizontal in Sockelzone, Erdbzw. Ladengeschoß, Obergeschoß und Dachzone. Die Höhenunterschiede sowohl der Firstals auch der Trauflinien sind geringfügig, die Dachneigungen unterscheiden sich nur um wenige Grade. Vertikal werden die Häuser vor allem durch die Anordnung hochrechteckiger Fenster gegliedert. Sie stehen entweder paarweise auf einer Achse übereinander oder im Obergeschoß symmetrisch zu den Achsen der Öffnungen im Erdgeschoß. Die Brüstungshöhen der Fenster differieren wenig zwischen den einzelnen Häusern. Die Ladengeschosse mit ihrem ausgeglichenen Verhältnis von Mauerwerk zu Schaufensteröffnung sind oft eigens gestaltet. Proportionierte Schaufenster fügen sich rücksichtsvoll in das Gebäude ein und lassen nicht, wie bei durchgehenden Glasfassaden, den Eindruck entstehen, als würde das Haus auf Glas stehen. Die vorherrschenden Dachformen in Peitz sind das Satteldach und das Mansarddach. Ihre Dachflächen sind mit rot bis rotbraunen Biberschwänzen oder Falzziegeln gedeckt. Sie sind kaum geöffnet. Vereinzelt finden sich Fledermaus- und Schleppgauben sowie übergiebelte Gauben. Sie ordnen sich in Form und Größe den Fensterachsen unter. Sonderformen finden sich nur an Häusern, die durch ihre städtebauliche Plazierung oder ihre öffentliche Funktion besonders hervorgehoben sind. Die glattgeputzten Fassaden sind in nuancierten Farben gestrichen, die sowohl auf den Gesamtcharakter des Hauses als auch auf die Ensemblewirkung im Straßenraum abgestimmt sind. Grelle und dunkle Farben sowie Kunststoff- und Metallbauteile (Ausnahme: Schmiedeeisen) sind dem historisch gewachsenen Straßenbild fremd. Die Fassaden sind überwiegend axial-symmetrisch aufgebaut. Einfache Elemente werden in der Reihe und im Feld wiederholt. Sie haben in der Regel ein einfaches Relief. Die Fenster sind sowohl bündig als auch mit tieferem Anschlag angeordnet. Es gibt keine Baumassengliederung, keine vor- oder zurückliegenden Teile des Hauses. Balkone oder Erker sind eher untypisch im historischen Stadtbereich. Die vorstehende Erhaltungssatzung der Stadt Peitz vom 28.02.1996 wurde mit ihren Anlagen 1 und 2 am 07.08.1996 öffentlich bekanntgemacht.