Protokoll Gemeinderat vom 21. Februar 2017 S5.03 Strassen / Einzelne Strassen und Wege, Unter- und Überführungen Radwegstudie Gemeinde Pfäffikon, Usterstrasse, Faichrüti bis Seestrasse Stellungnahme 1. Ausgangslage Aufgrund diverser Schwachstellen bezüglich des Langsamverkehrs entlang der Usterstrasse, im Abschnitt Faichrüti bis Seestrasse, veranlasste die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Ziel dieser Studie ist, Gefahrenstellen genau zu analysieren und geeignete Lösungen für bauliche und betriebliche Verbesserungen vorzuschlagen. Nebst dem Radfahrerschutz in den Knotenbereichen wurden auch die Fussgängerquerungen und die Bushaltestellen hinsichtlich der normgerechten Anforderungen untersucht. Das Amt für Verkehr hat den Planungsauftrag im Jahr 2014 an das Ingenieurbüro M. Wiesendanger AG, Wetzikon vergeben. Im selben Jahr wurde die Planung, unter Einbezug von Vertretern der Gemeinde Pfäffikon, verschiedenen Fachstellen des Kantons und der Pro Velo, in Angriff genommen. 2. Planungsstudie / Erwägungen Das Dossier der Bestvariante dieser Planungsstudie, mit Stand vom 9. Dezember 2016, liegt nun vor. Das Amt für Verkehr erwartet vom Gemeinderat Pfäffikon bis zum 1. März 2017 eine entsprechende Stellungnahme. Die geplanten Massnahmen für Fussgänger und Radfahrer sowie die Neugestaltung der Bushaltestellen werden durch den Leiter Bauamt und den Leiter Sicherheit wie folgt beurteilt: 2.1 Knoten Faichrüti Der neue Fussgängerübergang entspricht einem Bedürfnis und erfüllt die Anforderungen bezüglich Sicherheit. Die Anpassungen der Fahrbahnränder im Bereich der Holzweidstrasse sind zweckmässig ausgebildet und schaffen den nötigen Platz für den Warteraum. Die geplanten Massnahmen können unterstützt werden. 2.2 Knoten Ruetschbergstrasse Der Ausbau im Knotenbereich Ruetschbergstrasse führt zu einer wesentlichen Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Mit dem neuen Fussgängerübergang wird eine längst fällige Massnahme umgesetzt und mit der Verschiebung der Ortseingangstafel nach Südwesten wird die Sicherheit weiter verbessert. Auch wenn die zwei Fahrbahnhaltestellen für Busse den Verkehrsfluss temporär behindern, ist diese Anordnung aus Sicherheitsgründen zwingend nötig. Die geplanten Massnahmen können unterstützt werden. 92 2.3 Knoten Schanzstrasse Beim Knoten Schanzstrasse wird aufgrund der mangelnden Sichtverhältnisse die Vortrittsregelung zwischen dem Langsamverkehr und dem MIV neu geregelt. Aus Sicherheitsgründen wird der Rad-/Gehweg vortrittsbelastet und zugleich wird der Rechts-Abbiegestreifen ab der Usterstrasse aufgehoben. Durch das Zurückversetzen des Übergangs entsteht ein Warteraum für Fahrzeuge auf der Schanzstrasse. Gleichzeitig wird mit der Neugestaltung auch das Vortrittsregime für diese Ausfahrt klar sichtbar. Die geplanten Massnahmen können unterstützt werden. 2.4 Knoten Schützenhausstrasse Die heutige Verkehrssicherheit im Knotenbereich Schützenhausstrasse ist insbesondere für den Langsamverkehr und die ausfahrenden Busse unbefriedigend. Mit der geplanten Aufhebung des Grünstreifens kann der Fahrbahnrand so angepasst werden, dass die Schleppkurve für die ausfahrenden Busse sichergestellt werden kann. Zudem kann mit der Verlegung des Fussgängerübergangs eine optimale Verbindung zur Bushaltestelle angeboten werden. Ob die geschwungene Rad-/Gehwegführung mit der Anrampung im Einmündungsbereich (ungünstig für Busbetrieb) zu einer Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer führen wird, ist hingegen ungewiss. Weil die Verhältnisse bei diesem Knoten und der Einmündung Schanzstrasse vergleichbar sind, ist es aus Sicht der Gemeinde zweckmässig, den Rad-/Gehweg auch bei dieser Einmündung vortrittsbelastet zu führen. Damit wird in diesem Abschnitt ein einheitliches Vortrittsregime geschaffen, welches aufgrund der einheitlichen Rad-/Gehwegführung mehr Akzeptanz und Sicherheit bewirkt. Die geplanten Massnahmen können im Wesentlichen unterstützt werden, wobei der Rad/Gehweg analog der Einmündung Schanz-/Usterstrasse vortrittsbelastet über die Schützenhausstrasse zu führen ist. 2.5 Knoten Obermattstrasse Die geplanten Massnahmen im Bereich des Knotens Obermattstrasse können grundsätzlich unterstützt werden, da die Verkehrssicherheit insgesamt wesentlich erhöht wird. Mit der neuen Querungsstelle für Radfahrer und dem Ausbau des Fussgängerübergangs kann die Sicherheit für den Langsamverkehr wesentlich verbessert werden. Ob es Sinn macht, den Radstreifen auf einer Länge von rund 140 m zu markieren ist fragwürdig. Insbesondere deshalb, weil die Fortsetzung aufgrund der engen Platzverhältnisse bis über den Kirchenplatz hinaus nicht realisiert werden kann. Die geplanten Massnahmen können unterstützt werden, wobei die Notwendigkeit der Markierung des Radstreifens zu überprüfen ist. 3. Kosten und Termin Die anfallenden Kosten in der Grössenordnung von Fr. 2.8 Mio. werden durch den Kanton finanziert. Es ist geplant, die Arbeiten bis im Jahr 2020 abzuschliessen. DER GEMEINDERAT BESCHLIESST: 1. Das Dossier der Planungsstudie vom 9. Dezember 2016 des Ingenieurbüros M. Wiesendanger, Wetzikon wird zur Kenntnis genommen. 2. Den Stellungnahmen und Änderungs-Vorschlägen gemäss den Erwägungen unter Punkt 2. wird zugestimmt. 93 3. Mitteilung durch Protokollauszug an: - Kanton Zürich, Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, Infrastrukturplanung, Tobias Etter, Neumühlequai 10, 8090 Zürich - Sicherheitsvorstand - Bauvorstand Gemeinderat Pfäffikon ZH Marco Hirzel Gemeindepräsident Hanspeter Thoma Gemeindeschreiber Versanddatum: 94