255 - T4 B -Umweltbericht FNP_GE Diendorfer - VG

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Gottfried Blank - Landschaftsarchitekt
Marktplatz 1 - 92536 Pfreimd
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Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nabburg im
Bereich des geplanten Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
1.
Allgemeines
Nach § 2a BauGB ist auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans ein Umweltbericht als Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung zu erstellen. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser Flächennutzungsplanänderung.
Zu dem parallel aufgestellten Bebauungsplan „Am Diendorfer Graben“, dessen Geltungsbereich dem Änderungsbereich des Flächennutzungsplans entspricht, wird ein
ausführlicher Umweltbericht erstellt. Der nördliche Teil des geplanten Gewerbegebiets ist im bestandskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Nabburg bereits als
Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Bereich wird jedoch aufgrund der Darstellungen
der Randbereiche in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den gesamten Bereich des geplanten Gewerbegebiets. Im bestandskräftigen Flächennutzungsplan ist im Norden bereits Gewerbegebiet, randlich Grünflächen dargestellt. Die südliche Teilfläche ist als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
2.
Planungsgrundlagen, natürliche Grundlagen
Biotopkartierung, gesetzlich geschützte Biotope
Im Bereich des geplanten Gewerbegebiets sowie im unmittelbaren Umfeld sind bei
der Biotopkartierung Bayern keine Strukturen als Biotope eingestuft worden.
Etwas 50 m südlich ist der westliche und mittlere Teil der Langwiedteiche als Biotop
mit der Nr. 6539-1018 in der Biotopkartierung erfasst worden.
Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne von § 30 BNatSchG und geschützte Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG sind im Änderungsbereich und dem unmittelbaren Umfeld nicht ausgeprägt. Teile des Lebensraumkomplexes der Langwiedteiche
sind als geschützte Feuchtflächen nach § 30 BNatSchG einzustufen. Diese werden jedoch nicht unmittelbar beeinflusst. Zu möglichen indirekten Auswirkungen siehe detaillierte Darstellung in Kap. 2.3, in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und
der FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung.
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind im unmittelbaren Bereich des geplanten Gewerbegebiets nicht
ausgewiesen. Die Schutzzone des Naturparks Oberpfälzer Wald liegt deutlich außerhalb des Vorhabensbereichs.
Wie bereits erwähnt, grenzt im Süden in ca. 50 m Entfernung das FFH-Gebiet und
SPA-Gebiet „Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche“
6639-372.01 bzw. 6639-472 als Bestandteil des europäischen Netzes „NATURA 2000“
an (Teil der Langwiedteiche).
Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nabburg
im Bereich des Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
Naturräumliche Gliederung und Topographie
Nach der naturräumlichen Gliederung ist das Planungsgebiet dem Oberpfälzer und
Bayerischer Wald (Naturraum 063) bzw. 401-E Naabgebirge und Neunburger
Schwarzachbergland zuzuordnen. Der Planungsbereich liegt an der Ostseite im
Randbereich des Talraums der Naab, im Übergang zum Talanstieg.
Das Gelände ist im Planungsgebiet nach Westen in Richtung Naab geneigt, wobei die
Topographie natürlicherweise mäßig ausgeprägt ist. Im Ostteil ist die Neigung aufgrund des beginnenden Talanstiegs etwas stärker ausgeprägt.
Die Geländehöhen liegen zwischen ca. 378 m NN im Osten und ca. 372 m NN im
Westen des Änderungsbereichs.
Anthropogene Geländeveränderungen dürften bisher nicht in nennenswertem Maße
stattgefunden haben.
Geologie und Böden
Nach der Geologischen Karte wird das Planungsgebiet aus geologischer Sicht von holozänen Talböden, z.T. anmoorig, eingenommen. Im Norden sind etwas ältere pleistozäne Terrassensande und –kiese kennzeichnend. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung kann nach eigenen Beobachtungen davon ausgegangen
werden, dass keine anmoorigen Böden (mehr) innerhalb des Änderungsbereichs
ausgebildet sind. Es sind rein mineralische Böden ausgeprägt.
Nach der Bodenschätzungskarte sind im Änderungsbereich lehmige Sande kennzeichnend (Bodenzahl 33/33). Die landwirtschaftliche Nutzungseignung ist dementsprechend als durchschnittlich einzustufen.
Näheres siehe Kap. 2.5.
Klima
Im Planungsgebiet sind für die Verhältnisse der Region durchschnittliche klimatische
Verhältnisse mit mittleren Jahrestemperaturen von ca. 7,5 -8,0° C und mittleren Jahresniederschlägen von ca. 650 mm kennzeichnend (etwas höhere Temperaturen im
Naabtal gegenüber der Umgebung).
Geländeklimatische Besonderheiten bestehen in Form von hangabwärts, also in
westliche Richtung abfließender Kaltluft, insbesondere bei bestimmten Wetterlagen
wie sommerlichen Abstrahlungsinversionen.
Nennenswerte Abflusshindernisse für Kaltluft gibt es innerhalb des Änderungsbereichs und dem relevanten Umfeld nicht.
Vorbelastungen der lufthygienischen Situation sind im Planungsgebiet zwar durch die
vorhandenen Gewerbebetriebe vorhanden, spielen jedoch faktisch keine relevante
Rolle im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Grenz- und Orientierungswerte der
TA Luft.
Näheres siehe Kap. 2.7.
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Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nabburg
im Bereich des Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
Hydrologie und Wasserhaushalt
Der Bereich des geplanten Gewerbegebiets entwässert natürlicherweise nach Westen in Richtung der Naab.
Oberflächengewässer gibt es innerhalb des Änderungsbereichs nicht.
Am Nordrand und Nordwestrand verläuft der Diendorfer Graben, der im Norden
nach Osten hin im Oberlauf (außerhalb des Geltungsbereichs) im Bereich weiterer
landwirtschaftlich genutzter Flächen verrohrt ist. Der Diendorfer Graben fließt am
Nordrand und im nördlichen Teil des Westrandes entlang und fließt in der Straße
Schwarzes Marterl nach Westen Richtung Naab ab (auf Flur-Nr. 226).
An der Südseite des Gebiets verläuft ein Graben (in einer Konzeptkarte des Wasserwirtschaftsamtes Weiden bezeichnet als Birkachgraben). Im Südwesten des Änderungsbereichs kommt aus südlicher Richtung ein weiterer Graben hinzu, der südlich
der Langwiedteiche verläuft und in den Birkachgraben mündet. Nach eigenen Beobachtungen führt dieser Graben deutlich mehr Wasser als der entlang des Flurweges verlaufende Birkachgraben. Durch einen Durchlass fließt der Birkachgraben nach
Westen entlang des Sportplatzes Diendorf, und mündet hinter der Neunburger Straße in den Diendorfer Graben. Beide Gräben weisen nur eine relativ geringe Mittelwasserführung auf (Anfang Juni 2016 nach längeren Niederschlägen beide Gräben
nahezu trocken).
Im Rahmen der Planungen zur Entwicklung eines Entwässerungskonzepts unter Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes werden Berechnungen durchgeführt, welche Gesichtspunkte im Rahmen des Hochwasserschutzes bei der Erschließung und Bebauung des Gewerbegebiets zu berücksichtigen sind. Die entsprechenden Anforderungen werden durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert bzw.
im wasserrechtlichen Antrag berücksichtigt.
Sonstige hydrologisch relevante Strukturen, wie Quell- oder Vernässungsbereiche
etc., findet man im Planungsgebiet nicht.
Über die Grundwasserverhältnisse liegen für das unmittelbare Planungsgebiet keine
detaillierten Angaben vor. Nach einem Bodengutachten zu dem nördlich angrenzenden, bereits realisierten Bauvorhaben ist bereichsweise mit Schichtwasser in 1,0 m
bis 1,2 m zu rechnen. Flächenhaftes Grundwasser wurde bis in eine Tiefe von 3,0 m
nicht angetroffen.
Der Planungsbereich wird im Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete nicht als sog. wassersensibler Bereich eingestuft (im Gegensatz zur nördlich angrenzenden bereits bebauten Gewerbefläche).
Amtliche Überschwemmungsgebiete (der Naab) liegen weit außerhalb des Planungsbereichs.
Wasserschutzgebiete liegen nicht innerhalb des Änderungsbereichs sowie der näheren Umgebung.
Näheres siehe Kap. 2.6.
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im Bereich des Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
Potenzielle natürliche Vegetation
Als potenzielle natürliche Vegetation ist im Gebiet nach den Angaben des fis-naturonline der Zittergrasseggen-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Schwarzerlen-Eschen-Sumpfwald anzusehen.
3.
Geplante Ausweisungen
Folgende Ausweisungen sind geplant:
- GE-Gewerbegebiet
- Südteil: Kompensationsfläche für vorhabensbedingte Eingriffe
4.
Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter
Schutzgut Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Vorbelastungen durch Lärmimmissionen; spezielle lärmtechnische Anforderungen
werden durch Emissionskontingente geregelt, die in einer Schalltechnischen Untersuchung erarbeitet und im Bebauungsplan festgesetzt werden
- Verlust von ca. 4,3 ha intensiv nutzbarer landwirtschaftlicher Fläche (Acker) für die
Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln sowie Energierohstoffen
- keine unmittelbaren Hinweise auf Bodendenkmäler vorhanden; Bodendenkmäler
unterliegen den denkmalrechtlichen Bestimmungen, die einzuhalten sind (Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan)
- gewisse Beeinträchtigungen der Erholungseignung (landschaftliche Kulisse), die
bisherigen Wegebeziehungen für Erholungssuchende bleiben erhalten und können
weiter genutzt werden
- insgesamt ist die Eingriffserheblichkeit bezüglich des Schutzguts vergleichsweise
gering bis mittel
Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
- unmittelbare Betroffenheit intensiv genutzter Ackerflächen
- randlich Gräben und z.T. Gehölzbestände angrenzend, die größtenteils mittelbar
betroffen sind
- mögliche Auswirkungen auf das im Süden liegende FFH- und SPA-Gebiet Langwiedteiche werden im Detail in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und einer FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans betrachtet;
es werden unter Beachtung der Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen weder artenschutzrechtliche Verbotstatbestände noch relevante Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH- und SPA-Gebiets hervorgerufen
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im Bereich des Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
Schutzgut Landschaft
- grundlegende Veränderung des Landschaftsbildes durch die Bebauung, relativ starke Auswirkungen durch die zulässigen großen Gebäudehöhen
- keine Beseitigung von Gehölzbeständen als das Orts- und Landschaftsbild positiv
prägende Landschaftselemente
- insgesamt relativ hohe Auswirkungen (große Gebäudehöhen zulässig)
Schutzgut Boden
- wie bei jeder Neuausweisung von Bauflächen erhebliche Auswirkungen durch Versiegelung und Überbauung
- keine Betroffenheit seltener Böden, Böden mit mittlerer Ertragskraft betroffen
- insgesamt vergleichsweise hohe Eingriffserheblichkeit; wie bei jeder Bebauung unvermeidbar; die Eingriffsempfindlichkeit ist vergleichsweise gering
Schutzgut Wasser
- durch die Versiegelung (Neuausweisung Wohn- und Mischgebiet) Reduzierung der
Grundwasserneubildung; Entwässerung im Trennsystem
- keine gravierende Beeinträchtigung von Oberflächengewässern, Aufrechterhaltung
des Hochwasserabflusses
- insgesamt mittlere bis relativ hohe schutzgutbezogene Auswirkungen; allerdings
durch entsprechende Vorkehrungen, z.B. zum Hochwasserschutz, auf der Ebene
des Bebauungsplans Minderung der Auswirkungen
Schutzgut Klima und Luft
- Zunahme der Ausprägung des Siedlungsklimas durch voraussichtlich hohe Versiegelungsgrade
- keine relevante Verschlechterung der lufthygienischen Situation zu erwarten
- insgesamt mittlere schutzgutbezogene Auswirkungen
Wechselwirkungen
Die einzelnen zu prüfenden Schutzgüter stehen untereinander in einem komplexen
Wirkungsgefüge.
Sofern Wechselwirkungen bestehen, wurden diese bereits bei der Bewertung der
einzelnen Schutzgüter erläutert. Beispielsweise wirkt sich die durch die Versiegelung
hervorgerufene Beeinträchtigung des Schutzguts Boden auch nachteilig auf die
Schutzgüter Wasser und Klima und Luft aus.
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im Bereich des Gewerbegebiets „Am Diendorfer Graben“
4.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Alternative Standorte zur Ausweisung des Gewerbegebiets (südlicher Teil des Änderungsbereichs) wurden geprüft. Trotz intensiver Prüfung stehen geeignete Standorte
mit geringeren Auswirkungen nicht zur Verfügung.
5.
Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen / Vermeidungsmaßnahmen
Die naturschutzrechtliche Bilanzierung für den Neuausweisungsbereich ergibt eine
Kompensationserfordernis von ca. 15.983 m². Die Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
werden im Süden des Änderungsbereichs und auf einer externen Kompensationsfläche erbracht (Festsetzung im Bebauungs- und Grünordnungsplan)
Vermeidungsmaßnahmen, insbesondere zum Artenschutz, werden im Bebauungsund Grünordnungsplan aufgezeigt.
6.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Durch die Ausweisung des Baugebiets werden unterschiedliche Auswirkungen auf die
Schutzgüter hervorgerufen. Beim Schutzgut Pflanzen und Tiere sind diese insgesamt
als mittel, beim Schutzgut Landschaft als mittel bis relativ hoch einzustufen. Wie bei
jeder Überbauung sind die Auswirkungen auf den Boden zwangsläufig hoch, die Empfindlichkeit ist jedoch vergleichsweise gering. Die Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser halten sich aufgrund der Vermeidungsmaßnahmen in Grenzen, sind jedoch
als relativ hoch einzustufen. Die Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima und Luft
sind als mittel zu bewerten.
Nicht vermeidbare Auswirkungen werden durch geeignete Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen im südlichen Anschluss an das Gewerbegebiet und auf externen Grundstücksflächen kompensiert.
Aufgestellt, 13.12.2016
Gottfried Blank
Landschaftsarchitekt
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