Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 1a 9 Punkte Herr Meier hat seine Berufslehre als Kaufmann erfolgreich bestanden. Er verpflichtet sich mündlich, ab 01.09.2014 für unbestimmte Zeit entgeltlich im Dienste der Verkaufs GmbH tätig zu sein. Erklären Sie stichwortartig den Begriff der Rechtsfähigkeit am Beispiel der Verkaufs GmbH und nennen Sie den einschlägigen Artikel aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Eine GmbH erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch Eintrag im HR. Gesetzesartikel: ZGB 52 (1. Buch: Personenrecht) Nennen Sie die Art des Vertrags zwischen der Verkaufs GmbH und Herrn Meier. Hinweis: Nennen Sie auch den Gesetzesartikel. Einzelarbeitsvertrag. Gesetzesartikel: OR 319 Nennen Sie die wesentlichen Vertragsmerkmale anhand des obigen Beispiels. Vertragsmerkmale: Verkaufs GmbH ist Arbeitgeber, Herr Meier ist Arbeitnehmer, Vertragsbeginn, Kündigungsfrist, Aufgaben von Herrn Meier, Ferienansprüche, Regelung wegen Lohnzahlung bei Krankheit (Krankentaggeldversicherung?), monatliches Gehalt. Alle übrigen Bedingungen: Verweis auf OR Art. 319–362. AUFGABE 1b 2 Punkte Entscheiden Sie, ob die Verkaufs GmbH mit Herrn Meier einen schriftlichen Vertrag abschliessen muss. Begründen Sie Ihre Antwort. Bei diesem Vertrag ist Schriftlichkeit nicht gefordert. Gesetzesartikel: Art. 320 OR © swiss marketing academy GmbH Seite 1 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 1c 4 Punkte Im Skiurlaub, am 10.2.2015, verunfallt Herr Meier und wird von seinem Hausarzt für unbestimmte Zeit zu 100 Prozent arbeitsunfähig eschrieben. Am 11.2.2015 wird die Verkaufs GmbH unter Beilage des Arztzeugnisses orientiert, ist jedoch damit nicht einverstanden, zumal Herr Meier ab 1.4.2015 ohnehin Militärdienst zu leisten hätte. Sie spricht Herrn Meier am 12.2.2015 deshalb per Ende März 2015 die Kündigung aus. Entscheiden Sie, welche Kündigungsfrist die Verkaufs GmbH zu beachten hat, und ob die Kündigung gültig ist. Begründen Sie Ihre Antwort. Die Mitteilung von Herrn Meier am 11.2.2015 ist rechtens. Die Kündigung der Verkaufs GmbH am 12.2. auf 31.3.2015 ist nicht rechtens, da Herr Meier ab 11.2. für 1 Monat (im 1. Dienstjahr) Kündigungsschutz hat. Die Kündigungsfrist ist normal im 1. Dienstjahr nach OR 1 Monat. Ausfall wegen Krankheit oder Unfall ist während 3 Wochen (1. Dienstjahr) bezahlt, oder es besteht eine Krankentaggeldversicherung, dann bis zu 720 Tagen bezahlt. OR ab Art. 319, genauer 336c und 324a. Fazit: Die Kündigung ist also nichtig! Nichtig heisst, dass die Verkaufs GmbH nochmals richtig und auf den richtigen Termin kündigen müsste. AUFGABE 1d 5 Punkte Es gilt der gleiche Sachverhalt gemäss Aufgabe 1c. Mit welchem Rechtsbefehl, mit welcher Begründung und innert welcher Fristen kann sich Herr Meier gegenüber der Verkaufs GmbH zur Wehr setzen. Hinweis: Gefragt ist nach einem Rechtsbehelf aus dem Obligationenrecht (OR). Das Verhalten der Verkaufs GmbH ist rechtswidrig (Kündigung zu Unzeit), die Kündigung ist also nichtig, gilt rechtlich als nicht geschrieben! Eigentlich müsste Herr Meier also gar nichts tun, zur Sicherheit sollte er aber innert 5 Tagen nach Kündigung mit einem eingeschriebenem Brief darauf hinweisen, dass die Kündigung zu Unzeit geschah und er sie damit nicht annehme, d.h. als nicht geschrieben betrachtet. AUFGABE 2a Das Schweizerische Zivilgesetzbuch zerfällt in vier Teile sowie einen selbstständigen fünften Teil. Nennen Sie sämtliche fünf Teile. 5 Punkte Zuerst Einleitungsartikel, dann… 1. Personenrecht; 2. Familienrecht; 3. Erbrecht; 4. Sachenrecht. Selbständiger 5. Teil: OR. © swiss marketing academy GmbH Seite 2 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 2b 3 Punkte Nennen Sie die Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit einer juristischen Person und nennen Sie den einschlägigen Artikel aus dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Die juristischen Personen sind handlungsfähig, sobald die nach Gesetzfähigkeit und Statuten hierfür unentbehrlichen Organe bestellt sind. Gesetzesartikel: Art. 54 ZGB Organe z.B. der AG sind Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle. In Klartext: Wenn Menschen da sind, die für diese AG rechtsgültig unterschreiben können. Es geht wohl in erster Linie um den Verwaltungsrat, der dann Direktoren und Prokuristen bestimmen kann. AUFGABE 3a 7 Punkte Die Verkaufs GmbH verpflichtet sich, für den Kunden Baumann ein defektes Mobiltelefon reparieren zu lassen. Definieren Sie, was unter einem Werkvertrag zu verstehen ist. Hinweis: Erläutern Sie in einem Satz die wesentlichen Merkmale und nennen Sie den einschlägigen Gesetzesartikel aus dem Obligationenrecht (OR). Bei einem Werkvertrag wird ein einmaliges Werk, speziell für den Besteller hergestellt, Vertragspartner sind Unternehmer/Auftragnehmer; Besteller/Auftraggeber, der Unternehmer hat Erfolgshaftung und die Zahlung durch den Besteller erfolgt bei Ablieferung des Werkes. Gesetzesartikel: Art. 363 ff OR AUFGABE 3b 3 Punkte Nennen Sie stichwortartig drei Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einem Auftrag im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Unterschied Bestandteil Haftung Auflösung Werkvertrag Gegenstand wird hergestellt oder repariert Erfolgshaftung des Unternehmers Vorzeitige Auflösung ist sehr schwierig © swiss marketing academy GmbH Auftrag Handelt sich um eine Dienstleistung Keine Erfolgshaftung Auflösung/Abbruch jederzeit möglich, auch ohne Begründung, Vergütung nur, wenn Auflösung zu Unzeit Seite 3 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 3c Kreuzen Sie an, welche der nachstehenden Tätigkeiten dem Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. 6 Punkte A begibt sich zur jährlichen zahnärztlichen Kontrolle. (NEIN! Einfacher Auftrag!) B lässt seinen PC mit der neusten Software versehen. C verpflichtet sich, das Unternehmen Y zu beraten. (NEIN! Einfacher Auftrag!) D vermittelt gegen Provision die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags. (Nein! Agent, Makler) E erwirbt in einem Grossverteiler ein Kilo Zucker. (Nein: Kaufvertrag!) F (Architekt) verpflichtet sich zur Zeichnung von Plänen für ein Einfamilienhaus. AUFGABE 3d 4 Punkte Die Verkaufs GmbH schreibt in ihrer Offerte an den Kunden Baumann "Arbeitskosten nach Aufwand". Erklären Sie, was unter diesem Ausdruck zu verstehen ist. Hinweis: Nennen Sie den einschlägigen Gesetzesartikel. Zitat des einschlägigen Gesetzesartikels: "Ist der Preis zum Voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt." Gesetzesartikel: Art. 374 OR Die Offerte der Verkaufs GmbH ist also "nach Aufwand", der Besteller/Auftraggeber hat da also kaum einen Einfluss, die Verkaufs GmbH wird nach Aufwand fakturieren (natürlich ist Tür und Tor offen für eine willkürliche Verrechnung, eine Bremse ist da nur der Vermerk im Gesetz (siehe oben) "Wert der Arbeit", das würde dann der Richter festsetzen.) AUFGABE 3e 6 Punkte Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der Besteller bei Ablieferung des Werks eine Vergütung zu zahlen hat, wenn nichts anderes abgemacht wurde. Erläutern Sie, was unter dem Retentionsrecht des Unternehmers (Herstellers) zu verstehen ist. Retentionsrecht = Gesetzliches Pfandrecht (retenir = franz. zurückbehalten) Wenn Baumann seinen Mobiltelefon abholen will, könnte die Verkaufs GmbH sagen: "Bitte bezahlen Sie die Vergütung (den Werklohn) heute beim Abholen, dann bekommen Sie Ihr Natel!" Wenn Baumann nicht bezahlen würde, könnte die Verkaufs GmbH das Natel verwerten lassen, Betreibung auf Pfandverwertung. Achtung: Baumann darf das Pfand jedoch nicht selbst verkaufen, sondern nur über das Betreibungsamt! Gesetzesartikel: Art. 895 (ZGB, Sachenrecht) © swiss marketing academy GmbH Seite 4 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 4a 6 Punkte Herr Meier ist wieder gesund. Seine Streitigkeit mit der Verkaufs GmbH konnte er aussergerichtlich beilegen. Er beabsichtigt nun, einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mit seinen Kollegen Müller und Tanner will er eine Einkaufsgemeinschaft gründen. Definieren Sie den Begriff der einfachen Gesellschaft gemäss Artikel 530 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Gemäss OR Art. 530: Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Definition: Bestandteil einer „einfachen Gesellschaft“ sind natürliche und/oder juristische Personen, wobei eine lose Verbindung, ohne Eintrag im HR, besteht. Mit gemeinsamen Kräften/Mitteln wird hier einem gemeinsamen Zweck nachgegangen. Praxisbeispiel: "ARGE Arbeitsgemeinschaft Durchmesserbahnhof Löwenstrasse Zürich": Einige Bauunternehmer führen gemeinsam dieses sehr grosse Projekt durch. AUFGABE 4b 6 Punkte Zeigen Sie anhand von Art. 530 OR, weshalb es sich bei der besagten Einkaufsgemeinschaft um eine einfache Gesellschaft handelt. Es handelt sich hier um eine „einfache Gesellschaft“ da: - mehrere Personen (hier 3 natürliche Personen) involviert sind - eine vertragliche Bindung (müssen die drei machen) besteht - ein gemeinsamer Zweck (hier Einkaufsgemeinschaft) vorausgeht - mit vereinten Kräfte vorgegangen wird (wir gehen davon aus, dass alle drei an der Erfüllung des Zwecks arbeiten) AUFGABE 4c Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zur einfachen Gesellschaft an. 12 Punkte Eine einfache Gesellschaft muss stets im Handelsregister eingetragen werden, damit sie handlungsfähig ist. (Nein! Kein Eintrag gefordert.) Die einfache Gesellschaft ist eine juristische Person. (Nein! Die einzelnen Mitglieder sind entweder juristische oder natürliche Personen.) Für die einfache Gesellschaft wird kein Mindestkapital benötigt. Gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht kann eine einfache Gesellschaft einzig durch gegenseitige, gemeinsame Übereinkunft aufgelöst werden. (Nein! Verschiedene Möglichkeiten, siehe Art. 545) Wird nichts anderes vereinbart, so hat jeder Gesellschafter, ohne Rücksicht auf die Art und die Grösse seines Beitrags, gleichen Anteil an Gewinn und Verlust. Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern zu, soweit sie nicht durch Vertrag oder Beschluss einem oder mehreren Gesellschaftern oder Dritten ausschliesslich übertragen ist. © swiss marketing academy GmbH Seite 5 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 5a 3 Punkte Über die Python AG, die im Verkauf von Schlangen tätig ist, wurde am 8. Mai 2014 um 18.19 Uhr der Konkurs eröffnet. Der Konkursbeamte Huber hat das Inventar aufgenommen. Darunter befindet sich auch eine wertvolle Pseudonaja textilis (Östliche Braunschlange), die nachweislich im Eigentum von Herrn Umut steht. Herr Umut verlangt die Herausgabe der Schlange. Erläutern Sie kurz und stichwortartig, wie Herr Umut vorgehen muss. Herr Umut stellt der Konkursbehörde einen Aussonderungsantrag. Dies macht er sofort nachdem er festgestellt hat, dass sein Eigentum (östliche Braunschlange), das also nicht in die Konkursmasse gehört, im Inventar eingetragen ist. Falls die Konkursbehörde/das Konkursamt damit nicht einverstanden ist, hat Herr Umut 20 Tage Zeit, beim Richter am Konkursort zu klagen! Hält Herr Umut diese Frist nicht ein, so ist sein Anspruch verwirkt. Gesetzesartikel: Art. 242 SchKG AUFGABE 5b Welchem Zweck dient die Schuldbetreibung gemäss Artikel 38 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs? 3 Punkte Aus dem Gesetzbuch: "Zwangsvollstreckung von Geldforderungen und ausstehenden Sicherheitsleistungen (Kautionen)" Ein Gläubiger kann also den Betreibungsweg beschreiten, wenn ihm ein Schuldner seine Geldforderung nicht "freiwillig" gem. Zahlungsbedingungen bezahlt oder ihm z.B. sein neuer Mieter die Kaution (1-3 Monatsmieten) nicht bezahlt. Forderungen erfolgen in CHF oder in CHF umgewandelt, keine Ersatzwährungen (WIR) erlaubt. Mit einer Betreibung kann man keine polizeilichen Massnahmen auslösen, z.B. Ausweisung aus einer Wohnung, wenn der Mietzins nicht bezahlt worden ist. AUFGABE 5c Nennen Sie drei Angaben, welche auf einem Verlustschein ersichtlich sind. - 3 Punkte Name und Adresse des Gläubigers Name und Adresse des Schuldners Verlustschein-Betrag in CHF inkl. Zinsen und Kosten Hinweis wegen Verjährung (20 Jahre) - Rechtsbelehrung Vermerk, dass nicht verzinslich Angabe des Betreibungsverfahrens, an dessen Ende der Verlustschein ausgestellt wurde (VS infolge Pfändung) Aussteller: Betreibungsamt Beispiel eines Verlustscheines im Anhang. © swiss marketing academy GmbH Seite 6 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 6a Nennen Sie drei Dienstleistungsbereiche, welche gemäss Preisbekanntgabeverordnung die tatsächlich zu bezahlenden Preise in Schweizerfranken anzugeben haben. 3 Punkte 1. Taxis 2. Autogaragenbetriebe für Serviceleistungen 3. Coiffeure etc. Restaurants/Hotels (Gastgewerbe); Kosmetikinstitute; Fitnessinstitute, Eisbahnen etc.; Theater, Konzerte etc.; Messen, Ausstellungen etc. AUFGABE 6b 3 Punkte Entscheiden Sie, ob die nachstehend aufgedruckte Werbung "Gesund -" unter die Preisbekanntgabeverordnung fällt. Begründen Sie Ihre Antwort. Dieses Inserat fällt NICHT unter die PBV: Es sind keine Preise genannt, Aussage über Preise ist noch unverbindlich. Die Offerte müsste dann klare, miteinander vergleichbare und nicht irreführende Preise in CHF inkl. ev. Mehrwertsteuer enthalten. "Werbeinserate müssen keine Preise enthalten, wenn Preise genannt sind, müssten diese der PBV entsprechen!" AUFGABE 6c 5 Punkte Das Geschäft H verkauft die 75-cl-Flasche des Walliser Rotweins Cornalin 2011 vom 3. April bis 28. Mai, d.h. während 8 Wochen, zum Preis von Fr. 15.95. Ab 29. Mai senkt die Firma den Preis für diesen Walliser Wein auf Fr. 9.95. Die Preisanschrift im Geschäft lautet nun während vier Wochen, d.h. vom 29. Mai bis 25. Juni, "statt Fr. 15.95 nur Fr. 9.95". Entscheiden Sie, ob das nachstehende Inserat den Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung standhält. Begründen Sie Ihre Antwort. Die angegebenen Preise müssen CHF-Preise inkl. ev. Mehrwertsteuer sein! Das ist hier OK bzw. würde vom Konsumenten gem. PBV ("effektive Nettoverkaufspreise") so angenommen. Aber: Es braucht einen Bezug zur Menge! "CHF 9.95 pro 0.75-Liter-Flasche!" Eigentlich müsste nach PBV auch noch der Literpreis angegeben werden, was in der Praxis niemand tut! (im PBV gibt es den Artikel 5 und 6, der die Grundpreisangabe bei 0.75-Liter-Flaschen ausschliesst!) Art. Art. Art. Art. Art. 1: Preise klar, miteinander vergleichbar... 2: Endverbraucherpreise 3: ebenso 4: ...inkl. öffentlicher Abgaben... (Mehrwertsteuer!) 5 und 6 siehe oben, Flascheninhalt 0.75 Liter ist aber erforderlich! © swiss marketing academy GmbH Seite 7 von 8 Lösungsansatz VF Rechtskunde eidg. Fall 2014 AUFGABE 7 3 Punkte Wer hat nicht viele Wünsche und Bedürfnisse und nicht nur zu Weihnachten? Unsere finanziellen Mittel hindern uns jedoch daran, alle Wünsche sofort zu erfüllen. Livio Müller gehört auch dazu. Ihm hat die Werbung suggeriert, dass er sich seine neuen Felgen vielleicht endlich leisten kann. Ein Konsumkredit mit Teilzahlungen macht es möglich. Das Konsumkreditgesetz (KKG) bestimmt, dass für dieses Leasinggeschäft ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen ist. Nennen Sie drei Angaben, welche zwingend in diesem Vertrag ersichtlich sein müssen. Hinweis: Verwenden Sie den beiliegenden Auszug aus dem KKG. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Leasinggeber Leasingnehmer, also Livio Müller Leasinggegenstand, also die Felgen Leasingdauer in Monaten Leasing-Zahlung pro Monat Wenn der Leasingvertrag KKG-verpflichtet ist, muss der Vertrag einen Passus enthalten, der sagt, dass die Leasingdauer verkürzt werden kann und wie hoch die monatliche Leasingrate nach der Verkürzung ist! Also besonders DIESER Punkt ist zwingend! ANHANG: Beispiel eines Verlustscheines. © swiss marketing academy GmbH Seite 8 von 8