Das Jugend-Sparkonto

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Konten und Karten
Januar 2017
Das Jugend-Sparkonto
Ermöglichen Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben
Wissenswertes über das Jugend-Sparkonto
Sie wollen Ihrem Kind einen unbeschwerten Start in die
Zukunft ermöglichen. Mit dem Jugend-Sparkonto sparen
Sie das nötige Startkapital – mit Vorzugszins und kostenloser
Kontoführung. Das Jugend-Sparkonto kann von Ihnen als
Eltern im Namen Ihres Kindes oder vom Jugendlichen selbst
eröffnet werden. Im ersten Fall bleiben Sie bis zum Erreichen
der Volljährigkeit Ihres Kindes allein verfügungsberechtigt. Sie
können ihm jedoch die Verfügungsberechtigung übertragen,
sobald es mindestens zehn Jahre alt ist.
Konditionen
Jugend-Sparkonto
Währung
CHF
Altersbeschränkung1
Ab Geburt bis zum 23. Lebensjahr (Eröffnung
durch Eltern), ab 12 bis zum 23. Lebensjahr
(Eröffnung durch Jugendlichen)
Wohnsitzbeschränkung Schweiz
Zinssatz p. a.
1,00 %
Verrechnungssteuer
35 % des verrechnungssteuerpflichtigen
Habenzinses. Bei Konten mit jährlichem
Abschluss sind pflichtige Habenzinsen bis
CHF 200.– von der Verrechnungssteuer
befreit.
Verzinsungslimite
CHF 25’000.–, darüber 0,01 %
Verfügbarkeit
CHF 50’000.–/Jahr, höhere Beträge:
6 Monate Kündigungsfrist2, 3
Kontoführung
pro Monat
Kostenlos
Erstellung
Kontoauszug
Kostenlos per Ende Jahr
Abschluss
Kostenlos, jährlich mit Zinsausweis
Versand Kontoauszug
und Abschluss
Kostenlos
Cash Service-Karte4
• Jahresgebühr: kostenlos
• Ersatzkarte: CHF 20.–/Karte
Zahlungsverkehr
Für den Zahlungsverkehr nicht geeignet
Zuschlag auf Zahlungen CHF 5.–
Fremdspesen
Werden weiterverrechnet
Kontoüberziehung
Nicht erlaubt
Ihre Bedürfnisse
Sie möchten Spareinlagen für Ihr Kind eigenständig verwalten
und zu Vorzugskonditionen anlegen.
Ihre Vorteile
•
•
Kostenlose Kontoführung
Attraktive Verzinsung
Datenquelle: Credit Suisse
1 Nach Erreichen der genannten Altersgrenze wird das Jugend-Sparkonto
automatisch per 1. Januar des Folgejahres in ein reguläres Sparkonto
umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Konditionen des Sparkontos.
2 Bei Überziehung der Rückzugslimite ohne Einhaltung der Kündigungsfrist
erfolgt eine automatische Belastung in Höhe von 1,0 % des
limitenüberschreitenden Betrags. Keine Beschränkung bei Wertschriften- und
Edelmetallkäufen sowie für Zins- und Amortisationszahlungen bei der
Credit Suisse.
3 Ab 1.7.2017: Reduktion Kündigungsfrist auf 3 Monate.
4 Nur für Kontoinhaber und ab 12 Jahren möglich. Sperrung der Cash ServiceKarte: CHF 55.– pro Karte.
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Ihr Berater gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns unter 0848 880 840* an;
Mo–Fr, 8.00–20.00 Uhr.
Besuchen Sie uns für weitere Informationen auf:
credit-suisse.com/sparen
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