CityCards for ART Geschäftsbedingungen für die CityCards Künstler - Edition 1. Auftrag 1.1. Auftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über Herstellung und Verbreitung von Künstlerkarten durch die Publicity Werbung GmbH. Die Geschäftsbedingungen der Agentur, der schriftliche Auftrag und der jeweils gültige Preis sind für den Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird schriftlich erteilt und durch die Unterschrift des Künstlers oder der Künstlerin rechtsverbindlich. 1.2. Die Agentur behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Gestaltung 2.1. Alle Kunstkarten werden auf der Rückseite mit dem CityCards -Logo, der CityCards -Impressumszeile und mit dem "CityCards fördert Künstler"-Text versehen. 3. Nutzungsrechte 3.1. Die Agentur erhält für die verwendeten Entwürfe des Künstlers oder der Künstlerin das Nutzungsrecht für die Verwendung als Gratispostkarte, die Veröffentlichung im Internet und zur Eigenwerbung (wie z.B. Mediadaten). Es werden keine Eigentumsrechte übertragen. 3.2. Die vom Künstler oder von der Künstlerin überlassenen Unterlagen werden von der Agentur unter der Voraussetzung verwendet, dass er / sie zu deren Verwendung im Sinne des Urheberrechts berechtigt ist. 4. Haftung 4.1. Texte werden von der Agentur nach bestem Wissen sorgfältig gelesen. Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen werden bestmöglich umgesetzt. Die Agentur haftet nicht für mangelhaft ausgeführte Aufträge. 5. Auftragsabwicklung 5.1. Druck und Verteilung der Karten im Rahmen freier Plätze in den CityCards -Displays. 5.2. Der Künstler oder die Künstlerin erhält die gelieferte Vorlage nach der Produktion der Karten baldmöglich zurück, ein Anspruch auf Überlassung der von Publicity Werbung GmbH erstellten Filme besteht nicht. 5.3. Die Agentur übernimmt die Garantie für die Verteilung der kompletten Auflage der Künstlerkarten, nicht jedoch für die Verteilung an allen Standorten des CityCards -Netzes oder einem bestimmten Termin. 6. Zahlung 6.1. Die Rechnung ist sofort nach Abwicklung des ersten Druckes ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur die Abwicklung des Auftrages zurückstellen oder ganz ablehnen. 7. Sonstiges 7.1. Sollten ein oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bochum. Publicity Werbung GmbH Zollstr. 161 44867 Bochum Telefon 0 23 27 . 78 78 - 11 Fax 0 23 27 . 78 78 - 10 [email protected] www.publicity-werbung.de