Staudenmischungen-Preisliste

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Preisliste 2017
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www.bauer-baumschulen.ch
Staudenmischungen
Staudenmischpflanzungen sind aufeinander abgestimmte
Staudengesellschaften, die eine ganzjährige Attraktivität bieten.
Wir haben uns viel Wissen in diesem Bereich angeeignet und
helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der korrekten Mischung.
Folgende Mischungen führen wir:
Mischung
Beschreibung
70cm, blau-grau mit orange,
Silbersommer
sonnig, trocken
80cm, orange-rot, sonnig,
Indian Sunset
frisch
80cm, Rosatöne, sonnig,
Pink Paradise
frisch-feucht
Sommernachts- 50cm, gelb-blau, weiss,
traum
trocken-frisch
50cm, gelb-blau, weiss,
Sommerwind
trocken-frisch
70cm, gelb-blau violett,
Schattenperle
trocken-frisch
Blütenschleier
40cm, gelb-blau, sonnig,
Perennix
trocken
Blütenwoge
40cm, gelb-rot-blau, sonnig,
Perennix
trocken
Blütenschatten 40m, blau-weiss, schattig,
Perennix
trocken
Ex. Blütensaum 35cm, violett-gelb-rosa,
Perennix
sonnig-halbschattig, trocken
Schottermisch. 50cm, gelb-violett, trocken,
Veitshöchheim vollsonnig
Preis
29 Fr/ m2 Pflanzen
12 Fr/m2 Geophyten
33 Fr/ m2 Pflanzen
16 Fr/m2 Geophyten
27 Fr/ m2 Pflanzen
24 Fr/m2 Geophyten
2
28 Fr/ m Pflanzen
2
12 Fr/m Geophyten
29 Fr/ m2 Pflanzen
2
9 Fr/m Geophyten
46 Fr/ m2 Pflanzen
15 Fr/m2 Geophyten
39 Fr/ m2 Pflanzen
15 Fr/m2 Geophyten
36 Fr/ m2 Pflanzen
2
9 Fr/m Geophyten
2
41 Fr/ m Pflanzen
2
12 Fr/m Geophyten
33 Fr/ m2 Pflanzen
15 Fr/m2 Geophyten
32 Fr/ m2 Pflanzen
keine Geophyten
Farbenspiel
Veitshöchheim
Blütenzauber
Veitshöchheim
Blütensaum
Veitshöchheim
45cm, gelb-blau, sonnig,
trocken
45cm, blau-gelb-rosa,
sonnig, trocken
30cm, blau-gelb-weiss,
sonnig-halbschattig, trocken
37 Fr/ m2 Pflanzen
9 Fr/m2 Geophyten
35 Fr/ m2 Pflanzen
9 Fr/m2 Geophyten
42 Fr/ m2 Pflanzen
12 Fr/m2 Geophyten
und viele weitere Mischungen auf Anfrage.
Gerne passen wir eine Mischung auch Ihren Bedürfnissen an.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Bilder und Beschreibungen dieser Staudenmischungen finden
Sie unter:
www.staudenmischung.ch
Geben Sie uns die Quadratmeter-Zahlen ihrer Fläche an, gerne
berechnen wir Ihnen die benötigten Pflanzen
Vorteile:
 vereinfachte Planung
 geringer Pflegeaufwand
 dynamisches Erscheinungsbild
 dauerhaft
 erprobte Mischungen
Geophyten/Zwiebelpflanzen
Gerne stellen wir Ihnen Zwiebelpflanzen und Geophyten bereit.
In der Regel sind diese ab Mitte September lieferbar.
Preise und Zahlung
Bei den Preisen handelt es sich um Stückpreise für Qualitätspflanzen ab Baumschule
Bottmingen in Schweizer Franken. Alle Preise sind inkl. 2,5 % MwSt
Die individuellen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und
Verkäufer gehen den vorliegenden AGB vor. Die AGB gelten als grundsätzliche
Regelungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für den Verkauf von Pflanzen durch Baumschulen (Verkäuferin) an gewerbliche Betriebe (Käufer), sofern die AGB als Vertragsbestandsteil vereinbart wurden. Die AGB gelten nicht für Käufe durch Konsumenten.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende
Rangordnung:
1.
2.
3.
Individuelle vertragliche Abmachungen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Pflanzen durch
Baumschulen;
Schweizerisches Obligationenrecht (OR).
Ergänzende Informationen, Hinweise und Erläuterungen zu den vorliegenden AGB finden
sich in den Qualitätsbestimmungen für Baumschulpflanzen von Jardin Suisse sowie in der
bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste für Baumschulpflanzen des Verkäufers.
2. Kaufvertrag
2.1. Angebot
Das Angebot der Verkäuferin bleibt, sofern im Angebot keine andere Frist festgehalten ist,
während 30 Tagen nach Abgabe verbindlich.
2.2. Abschluss
Der Kaufvertrag wird durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung oder durch
entsprechendes Handeln, insbesondere Abholung oder Lieferung der Pflanzen,
abgeschlossen.
3. Preis
3.1.Berechnung
Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Mindeststückpreise für Pflanzen
1. Qualität, gemäss Qualitätsbestimmungen der Fachgruppe Baumschulen von Jardin
Suisse Teuerungszuschläge sowie Zuschläge, die der Verkäuferin durch Ausgaben,
welche durch höhere Gewalt verursacht wurden, entstehen, bleiben vorbehalten.
„Solitärgehölze“ bzw. Pflanzen der Kategorie „Extra“, das heisst Pflanzen, welche
Seltenheitswert besitzen oder durch einen besonders schönen, interessanten oder extra
breiten Wuchs auffallen, werden höher bewertet.
Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen für das Ausgraben und die
Vorbereitung zum Transport, zum Beispiel bei Versand ausserhalb der normalen
Pflanzzeit, so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten für Verpackungen und Transport sind bei den vereinbarten Preisen nicht
inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.
Vereinbarte Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Falls von der Verkäuferin ein
betreibungsrechtliches Verfahren, ein Nachlassverfahren oder ein
Konkursverfahren eingeleitet wird, entfallen diese Rabatte.
Für Beratungen und Expertisen durch die Verkäuferin kann ein gesondertes Honorar
berechnet werden.
3.2. Bezahlung
Der Preis ist innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug
wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet. Erfüllungsort der Geldschulden ist am Sitz
der Verkäuferin.
4. Lieferung
4.1. Grundsatz
Auf Abruf (Lieferungszeitpunkt unbestimmt) bestellte Pflanzen müssen innerhalb einer
Pflanzsaison bezogen werden. Wenn sie nicht bezogen werden, hat die Verkäuferin das
Recht, dem Käufer für die bestellten Pflanzen Rechnung zu stellen.
Die Verkäuferin ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen, wenn
die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise zerstört sind.
4.2. Ablauf
Ohne anders lautende Abmachung werden die Pflanzen bei der Verkäuferin abgeholt.
Alternativ kann eine Lieferung durch die Verkäuferin oder durch Dritte
(Bahn/Post/Spediteur) vereinbart werden.
Die Bestellungen gelangen bei günstiger Witterung in der Reihenfolge Ihrer Bestellung zur
Ausführung. Falls bei schlechter Witterung nicht genügend produziert werden kann,
haben die ersten Käufer Vorrang.
4.3. Gefahrtragung
a. Abholung oder Lieferung durch Dritte
Nutzen und Gefahr der Sache gehen mit dem Abschluss des Vertrages auf den
Käufer über. Dieser trägt die Gefahr des Transports. Transportschäden sind umgehend
dem Transportunternehmen (Bahn, Post, Spediteur etc.) zu melden.
Eine Preisreduktion für Transportschäden ist nicht zulässig.
b. Lieferung durch Verkäuferin
Bei vereinbarter Lieferung durch die Verkäuferin gehen Nutzen und Gefahr erst mit
Übergabe der Sache auf den Käufer über.
4.4. Verpackung
Einwegverpackungen der Verkäuferin werden zurückgenommen, wenn sie
unbeschädigt und sauber sind.
Mehrwegverpackungen (Europaletten, schwarze Pflanzenkisten) werden in Rechnung
gestellt oder sind auf Kosten des Käufers an die Verkäuferin zurückzusenden.
5. Mängelhaftung
5.1. Grundsatz
Die Verkäuferin leistet Gewähr, dass ihre Pflanzen mängelfrei sind und haftet dafür.
5.2. Ausschluss
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere wird keine Haftung
übernommen für:
-
Das Anwachsen der Pflanzen.
Schäden und Folgeschäden aus unsachgemässer Verwendung der Pflanzen.
5.3. Rügepflicht
Der Käufer muss die Pflanzen bei der Abholung bzw. Anlieferung auf ihre Qualität,
Vollständigkeit und Gesundheit hin überprüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich,
spätestens aber 5 Tage nach der Abholung/Lieferung schriftlich bei der Verkäuferin zu
rügen. Allfällige sich aus verzögerter Rüge ergebende Schäden hat der Käufer selbst zu
tragen.
5.4. Versteckte Mängel
Für Schadorganismen, welche Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze
wesentlich beeinträchtigen, haftet die Verkäuferin während einer Vegetationsperiode,
längstens aber für ein Jahr. Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim
Kauf vom Schadorganismus infiziert war.
5.5. Sortenersatz
Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können von der Verkäuferin durch ähnliche,
gleichwertige Pflanzen ersetzt werden; es sei denn, der Käufer verbiete einen Ersatz
schriftlich bei der Bestellung. Der Käufer hat das Recht, die Waren innert 5 Tagen nach
Erhalt zurückzugeben, wenn er nicht damit einverstanden ist, dass eine ähnliche,
gleichwertige Pflanze geliefert wurde.
5.6. Pflanzenersatz
Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können von der Verkäuferin
durch Pflanzen abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden; es sei denn, der Käufer
verbiete einen Ersatz schriftlich bei der Bestellung. Der Käufer hat das Recht, die Waren
innert 5 Tagen nach Erhalt zurückzugeben, wenn er nicht damit
einverstanden ist, dass eine ähnliche, gleichwertige Pflanze geliefert wurde.
6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist 4103 Bottmingen.
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