Bestandsspezifischer Impfstoff für Rinder

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Gebrauchsinformation
Bestandsspezifischer Impfstoff für Rinder
Hergestellt entsprechend § 17c (4) Nr. 4a Tierseuchengesetz auf
7. ZIELTIERART:
Rinder.
8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART DER ANWENDUNG:
Zur Grundimmunisierung ist eine zweimalige Impfung im Abstand von
vier Wochen erforderlich. Eine Nachimpfung sollte nach 6 Monaten erfolgen.
Je nach Größe erhalten subkutan
1. Impfung
2. Impfung
Nachimpfung
Rinder
10–15 ml
10–15 ml
10–15 ml
Für den Bestand:
Kälber
5 ml
5 ml
10 ml
Bei Jungtieren ist auch eine orale / nasale Applikation schon ab dem
1. Lebenstag möglich, ohne dass sich maternale Antikörper und
oral / nasal verabreichtes Antigen gegenseitig negativ beeinflussen:
Orale Applikation: 2 ml / Tier über 10 Tage
1. NAME UND ANSCHRIFT DES PHARMAZEUTISCHEN UNTER- Nasale Applikation: 2 ml / Nasenloch, 2 × im Abstand von 3 Wochen
NEHMERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS: 9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG:
Pharmazeutischer Unternehmer:
Um eine über längere Zeit belastungsfähige Immunität zu erreichen
WDT – Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG
empfiehlt es sich wegen des zu erwartenden Boostereffektes eine
Siemensstraße 14
zweite Impfung nach ca. 4 Wochen durchzuführen. Der Impfstoff
30827 Garbsen
ist vor allem zur Muttertierschutzimpfung geeignet. Die Impfung bezweckt sowohl den Schutz der Muttertiere als auch der Neugeborenen
Hersteller:
über eine Anreicherung des Kolostrums mit Antikörpern gegen die im
Serumwerk Memsen
Bestand vorhandenen pathogenen Keime. Da bei Neugeborenen in
Memsen 13
den ersten Lebenswochen die maternalen Antikörper eine eigene ak27318 Hoyerhagen
tive Immunantwort unterdrücken, sollen diese Jungtiere erst etwa ab
2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS:
der 5. Lebenswoche parenteral geimpft werden.
Bestandsspezifischer Impfstoff für Rinder
10. WARTEZEIT:
3. ARZNEILICH WIRKSAME BESTANDTEILE UND SONSTIGE BE- Null Tage.
STANDTEILE:
Suspension aus abgetöteten Keimen unter Verwendung des einge- 11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE:
sandten Probenmaterials mit den im Bestand isolierten Krankheitser- Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2–8 °C).
regern.
Konservierungsmittel:
Phenol
max. 0,5 % Vor Frost schützen.
Vor Licht schützen.
4. ANWENDUNGSGEBIET:
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen
Aktive Schutzimpfung (Prophylaxe, Metaphylaxe) von gesunden Tieren Verfallsdatum nicht mehr anwenden.
in endemisch erkrankten Tierbeständen aller Nutzungs- und Altersrichtungen. Sofern ein zugelassener oder genehmigter Impfstoff nicht zur Haltbarkeit: 6 Monate nach Herstellung
Verfügung steht, darf ein bestandsspezifischer inaktivierter Impfstoff Der Inhalt angebrochener Flaschen ist schnellstmöglich zu verbrau­
verwendet werden. Der Impfstoff wird unter Verwendung eines in ei- chen.
nem Bestand eines Betriebes isolierten Krankheitserregers hergestellt. 12. BESONDERE HINWEISE:
Er darf ausschließlich in dem Bestand eingesetzt werden, aus dem der 1. Bestandsspezifische Impfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, die unKrankheitserreger isoliert wurde.
ter Verwendung eines in einem bestimmten Bestand isolierten Krankheitserregers hergestellt worden sind und nur in diesem Bestand an5. GEGENANZEIGEN:
Um eine Überforderung des Organismus zu vermeiden, sollen keine gewendet werden dürfen.
anderen Impfungen gleichzeitig durchgeführt werden. Kranke Tiere 2. Die Anwendung des Impfstoffes darf nur durch Tierärzte erfolgen.
und solche, bei denen der Verdacht einer latenten Infektion besteht 3. Der Tierhalter hat die Anwendung in das Stallbuch einzutragen, wooder Tiere, die unter Stress stehen, sollten solange von der Impfung bei Bezeichnung, Menge, Charge, Bezugsdatum, Zeitpunkt der Anzurückgestellt werden, bis die Störungsursache beseitigt ist, da sonst wendung und Anzahl der geimpften Tiere dokumentiert werden.
keine ausreichende Antikörperbildung erreicht wird. Immunsuppres- Vor Gebrauch schütteln.
siva (z. B. Kortikoide) können die Immunitätsbildung beeinträchtigen. 13. Besondere VorsichtsmaSSnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von
6. NEBENWIRKUNGEN:
An den Impfstellen können (impfbedingte) Schwellungen auftreten, die Abfallmaterial, sofern erforderlich:
sich jedoch alsbald resorbieren. Vereinzelt kann vorübergehende Mat- Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmatigkeit, Muskelzittern und verstärktes Schwitzen beobachtet werden. terialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
In seltenen Fällen können auch, wie bei allen Fremdeiweißapplikati- Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Hausabfall entonen möglich, übersteigerte oder anaphylaktische Reaktionen ablau- sorgt werden.
fen. Nach der Impfung sollten die Tiere für ca. 1–2 Stunden beobach- 14. GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION:
tet werden. Beim Eintreten von allergischen, anaphylaktischen oder März 2010
Schocksymptomen kommen die gebräuchlichen Therapien (z. B. Antihistaminika, Kreislaufmittel und Kalziumpräparate) zur Anwendung. 15. WEITERE ANGABEN:
Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Pa- Packungsgrößen:
ckungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Flasche mit 50 ml, Flasche mit 100 ml, Flasche mit 500 ml
Sie diese Ihrem Tierarzt mit.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr
gebracht.
06.10
Anforderung von:
Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG, Siemensstraße 14, 30827 Garbsen
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