Bestandsspezifischer Impfstoff für Schweine

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Gebrauchsinformation
Bestandsspezifischer Impfstoff für Schweine
Hergestellt entsprechend § 17c (4) Nr. 4a Tierseuchengesetz auf
7. ZIELTIERART:
Schweine.
Anforderung von:
8. DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART DER ANWENDUNG:
Zur Grundimmunisierung ist eine zweimalige Impfung im Abstand von
vier Wochen erforderlich. Eine Nachimpfung sollte nach 6 Monaten erfolgen.
Je nach Größe erhalten subkutan
1. Impfung
2. Impfung
Nachimpfung
Schweine
8–10 ml
8–10 ml
8–10 ml
Ferkel, Läufer
3–5 ml
3–5 ml
5–10 ml
Bei Jungtieren ist auch eine orale Applikation schon ab dem
1. Lebenstag möglich, ohne dass sich maternale Antikörper und oral
verabreichtes Antigen gegenseitig negativ beeinflussen:
Orale Applikation: 1 ml / Tier über 10 Tage
Für den Bestand:
1. NAME UND ANSCHRIFT DES PHARMAZEUTISCHEN UNTERNEHMERS UND, WENN UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS:
Pharmazeutischer Unternehmer:
WDT – Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG
Siemensstraße 14
30827 Garbsen
Hersteller:
Serumwerk Memsen
Memsen 13
27318 Hoyerhagen
2. BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS:
Bestandsspezifischer Impfstoff für Schweine
3. ARZNEILICH WIRKSAME BESTANDTEILE UND SONSTIGE BESTANDTEILE:
Suspension aus abgetöteten Keimen unter Verwendung des eingesandten Probenmaterials mit den im Bestand isolierten Krankheitserregern.
Konservierungsmittel:
Phenol
max. 0,5 %
4. ANWENDUNGSGEBIET:
Aktive Schutzimpfung (Prophylaxe, Metaphylaxe) von gesunden Tieren
in endemisch erkrankten Tierbeständen aller Nutzungs- und Altersrichtungen. Sofern ein zugelassener oder genehmigter Impfstoff nicht zur
Verfügung steht, darf ein bestandsspezifischer inaktivierter Impfstoff
verwendet werden. Der Impfstoff wird unter Verwendung eines in einem Bestand eines Betriebes isolierten Krankheitserregers hergestellt.
Er darf ausschließlich in dem Bestand eingesetzt werden, aus dem der
Krankheitserreger isoliert wurde.
9. HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG:
Um eine über längere Zeit belastungsfähige Immunität zu erreichen
empfiehlt es sich wegen des zu erwartenden Boostereffektes eine
zweite Impfung nach ca. 4 Wochen durchzuführen. Der Impfstoff
ist vor allem zur Muttertierschutzimpfung geeignet. Die Impfung bezweckt sowohl den Schutz der Muttertiere als auch der Neugeborenen
über eine Anreicherung des Kolostrums mit Antikörpern gegen die im
Bestand vorhandenen pathogenen Keime. Da bei Neugeborenen in
den ersten Lebenswochen die maternalen Antikörper eine eigene aktive Immunantwort unterdrücken, sollen diese Jungtiere erst etwa ab
der 5. Lebenswoche parenteral geimpft werden.
10. WARTEZEIT:
Null Tage.
11. BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE:
Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2–8 °C).
Vor Frost schützen.
Vor Licht schützen.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen
Verfallsdatum nicht mehr anwenden.
Haltbarkeit: 6 Monate nach Herstellung
Der Inhalt angebrochener Flaschen ist schnellstmöglich zu verbrau­
chen.
12. BESONDERE HINWEISE:
1. Bestandsspezifische Impfstoffe sind inaktivierte Impfstoffe, die unter Verwendung eines in einem bestimmten Bestand isolierten Krankheitserregers hergestellt worden sind und nur in diesem Bestand angewendet werden dürfen.
2. Die Anwendung des Impfstoffes darf nur durch Tierärzte erfolgen.
3. Der Tierhalter hat die Anwendung in das Stallbuch einzutragen, wobei Bezeichnung, Menge, Charge, Bezugsdatum, Zeitpunkt der Anwendung und Anzahl der geimpften Tiere dokumentiert werden.
Vor Gebrauch schütteln.
5. GEGENANZEIGEN:
Um eine Überforderung des Organismus zu vermeiden, sollen keine
anderen Impfungen gleichzeitig durchgeführt werden. Kranke Tiere
und solche, bei denen der Verdacht einer latenten Infektion besteht
oder Tiere, die unter Stress stehen, sollten solange von der Impfung
zurückgestellt werden, bis die Störungsursache beseitigt ist, da sonst
keine ausreichende Antikörperbildung erreicht wird. Immunsuppres- 13. Besondere VorsichtsmaSSnahmen für die Entsorsiva (z. B. Kortikoide) können die Immunitätsbildung beeinträchtigen. gung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von
Abfallmaterial, sofern erforderlich:
6. NEBENWIRKUNGEN:
An den Impfstellen können (impfbedingte) Schwellungen auftreten, die Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmasich jedoch alsbald resorbieren. Vereinzelt kann vorübergehende Mat- terialien sind entsprechend den nationalen Vorschriften zu entsorgen.
tigkeit, Muskelzittern und verstärktes Schwitzen beobachtet werden. Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Hausabfall entIn seltenen Fällen können auch, wie bei allen Fremdeiweißapplikati- sorgt werden.
onen möglich, übersteigerte oder anaphylaktische Reaktionen ablau- 14. GENEHMIGUNGSDATUM DER GEBRAUCHSINFORMATION:
fen. Nach der Impfung sollten die Tiere für ca. 1–2 Stunden beobach- März 2010
tet werden. Beim Eintreten von allergischen, anaphylaktischen oder
Schocksymptomen kommen die gebräuchlichen Therapien (z. B. An- 15. WEITERE ANGABEN:
tihistaminika, Kreislaufmittel und Kalziumpräparate) zur Anwendung. Packungsgrößen:
Falls Sie Nebenwirkungen (insbesondere solche, die nicht in der Pa- Flasche mit 50 ml, Flasche mit 100 ml, Flasche mit 500 ml
ckungsbeilage aufgeführt sind) bei geimpften Tieren feststellen, teilen Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr
Sie diese Ihrem Tierarzt mit.
gebracht.
06.10
Wirtschaftsgenossenschaft deutscher Tierärzte eG, Siemensstraße 14, 30827 Garbsen
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