Institut für Zivilrecht Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski Übung Privatrecht I WS 2013/14 Hausarbeit Gregor, der eine Vorliebe für Antiquitäten hat, erbt von seiner Großtante eine wertvolle Wanduhr im Wert von EUR 2.000,00, die leider nicht funktioniert. In der Meinung eine Reparatur zahle sich kostenmäßig nicht aus, beschließt er diese seinem Neffen Emil zu schenken. Dieser lässt die Uhr um EUR 300,00 reparieren. Anfang des Jahres beschließt Gregor, sich von seinem Weihnachtsgeld wieder einmal etwas Schönes zu leisten und besucht gemeinsam mit seinem Bruder Bruno den Antiquitätenhändler und Restaurateur Friedrich. Gregor verliebt sich sofort in eine noch zu restaurierende, alte Bauernkommode, die ihm Friedrich um EUR 700,00 anbietet. Während Gregor über das Angebot nachsinnt, nimmt sein Bruder Bruno Friedrich beiseite und gibt ihm zu erkennen, dass er den Preis für überhöht hält. Er erwarte einen fairen Preisnachlass von EUR 200,00 andernfalls würde er, Bruno, den Finanzbehörden einige Hinweise zuspielen. Dennoch lässt sich Friedrich vorerst nicht beeinflussen und verfasst mit dem von diesem Gespräch nichts ahnenden Gregor ein Schriftstück über den Verkauf der restaurierten Kommode. Außerdem wird festgehalten, dass Abänderungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen. Als er jedoch zu Hause Brunos Warnung noch einmal überdenkt, entschließt er sich, diese nicht in den Wind zu schlagen. Daher ruft er noch am selben Abend bei Gregor an und erklärt ihm, er habe sich die Kommode noch einmal angesehen, da wäre nicht so viel zu tun, daher kämen die Arbeiten billiger. Er könne ihm daher die Kommode um EUR 500,00 anbieten. Gregor ist damit selbstverständlich einverstanden. Drei Wochen später wird ihm die Kommode geliefert. Kurz Zeit später stellt sich heraus, dass besagtes Möbelstück eigentlich gar nicht zum Verkauf gestanden wäre. Denn es handelt sich dabei um jene Kommode, die Anna zuvor dem Friedrich ausschließlich zur Restaurierung übergeben hatte. Als Gregor beim nächsten Familientreffen von der günstigen Reparatur erfährt, fordert er von Emil die Wanduhr zurück, die er erklärtermaßen „um jeden Preis“ wiederhaben will. Friedrich fordert von Gregor den „vereinbarten“ Kaufpreis iHv EUR 700,00, Gregor verweigert aber die Bezahlung des die EUR 500,00 übersteigenden Betrages. Anna, die inzwischen vom Verkauf an Gregor erfahren hat, wendet sich selbst an Gregor und verlangt ihre Kommode heraus. Wie ist die Rechtslage? Formalien: Umfang: maximal 12 Seiten (exklusive Deckblatt, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis); Schriftgröße: 12 Punkt; Zeilenabstand: 1,5; Seitenrand: links 2 cm, rechts 6 cm. Abgabetermin: spätestens am Di, 03.12.2013 in der Übung oder im Sekretariat bei Frau Hochstöger/Sommerauer, Juridicum 2. Stock, Stiege A, Zi 210 A.