BHV1-Sanierung im Milchviehbestand1 (mindestens 30% Kühe) nach 3 Monaten erneut Sammelmilchprobenuntersuchung Ergebnis negativ Ausmerzung der BHV1-Reagenten5 nach 3 Monaten erneut Sammelmilchprobenuntersuchung Ergebnis negativ Bestand BHV1-frei Aufrechterhaltung BHV1-Freiheitsstatus: Sammelmilchproben im Abstand von 6 Monaten 1) 2) 3) 4) 5) 30 Tagen Ergebnis negativ Frühestens nach Sammelmilchprobenuntersuchung2 bis 30 Kühe/Probe und Blutprobenuntersuchung3 aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder älter 9 Monate Alternativ kann auch wie für Mutterkuhbestände beschrieben vorgegangen werden. Milchuntersuchungen nur bei BHV1ungeimpften Tieren. Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte Tiere werden im gE-Test untersucht, nicht geimpfte im Vollvirustest (gB) ! Grundimmunisierung bei freien Tieren nur mit Lebendimpfstoff, reine ReagentenImpfungen nur mit Totimpfstoff. BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive Rinder . LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006 Ergebnis positiv Sofort Blut3 - oder Einzelmilchuntersuchung2 aller Zuchtrinder (s.o.) älter 9 Monate Impfung4 der Masttiere, der BHV1-Reagenten4,5 oder des Kuhbestandes, besser des Gesamtbestandes Nachimpfung nach 6 Monaten Frühestens 4 Wochen später: Blut- und/oder Einzelmilch2Untersuchung aller zuvor BHV1negativen sowie der nachgewachsenen Rinder älter 9 Monate Ergebnis negativ kontrollierter Impfbestand Verbringung BHV1-freier Rinder nach negativer Einzeluntersuchung möglich (ab 9 Monate, 14 Tage vor dem Verbringen) alle 6 Monate: Nachimpfung Nachimpfung 1 x jährlich: Nachuntersuchung aller BHV1-negativen Rinder älter 9 Monate BHV1-Sanierung im Mutterkuhbestand (mindestens 30% Kühe) Ergebnis negativ nach 5-12 Monaten2 erneut Blutprobenuntersuchung aller Rinder älter 9 Monate 30 Tagen Frühestens nach Blutprobenuntersuchung1 aller weiblichen und der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder älter 9 Monate Ausmerzung der BHV1Reagenten 3 Ergebnis negativ Bestand BHV1-frei Ergebnis positiv Impfung4 der Masttiere, der BHV1-Reagenten3 oder des Kuhbestandes, besser des Gesamtbestandes Nachimpfung nach 6 Monaten Aufrechterhaltung BHV1-Freiheitsstatus: 1x jährlich Blutprobenuntersuchung1 aller Rinder älter 24 Monate 1) 2) 3) 4) Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte Tiere werden im gE-Test untersucht, nicht geimpfte im Vollvirustest (gB) ! Untersuchungsabstand zwingend einzuhalten. Alternativ kann auch schnelle Anerkennung durch 2 negative Untersuchungen aller Zuchtrinder im Abstand von 60 Tagen erfolgen ! BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive Rinder. Grundimmunisierung BHV1-freier Tiere nur mit Lebendimpfstoff, reine Reagenten-Impfungen immer mit Totimpfstoff. LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006 Frühestens 4 Wochen später: Blutprobenuntersuchung1 aller zuvor BHV1-negativen sowie der nachgewachsenen Rinder älter 9 Monate Ergebnis negativ kontrollierter Impfbestand Verbringung BHV1-freier Rinder nach negativer Einzeluntersuchung möglich (ab 9 Monate, 14 Tage vor dem Verbringen) Nachimpfung alle 6 Monate: Nachimpfung 1 x jährlich: Nachuntersuchung1 aller BHV1-negativen Rinder älter 9 Monate BHV1-Bekämpfung in Beständen mit weniger als 30% Kühen Bekämpfung durch Impfung Sanierung Bestand BHV1-frei Verbringung BHV1-freier Rinder nach negativer Einzeluntersuchung möglich (ab 9 Monate, 14 Tage vor dem Verbringen) Aufrechterhaltung BHV1-Freiheit: Ausschließlich Stallhaltung und Abgabe nur zur Schlachtung: 1x jährlich Blutuntersuchung aller Rinder älter 24 Monate 2) 3) 4) Impfung3 des Gesamtbestandes Ausmerzung der BHV1Reagenten2 Aufrechterhaltung BHV1-Freiheit: übrige Bestände: 1x jährlich Blutuntersuchung aller Rinder älter 9 Monate 1) Ergebnis positiv 30 Tagen Ergebnis negativ Frühestens nach Blutprobenuntersuchung1 aller Zuchtund Nutzrinder älter 9 Monate Ausschließlich Stallhaltung und Abgabe nur zur Schlachtung4: nach 3-6 Monaten 1x Nachimpfung Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte Tiere werden im gE-Test, nicht geimpfte im Vollvirustest (gB) untersucht ! BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive Rinder. Grundimmunisierung BHV1-freier Tiere nur mit Lebendimpfstoff ! In Einzelfällen Befreiung von der Untersuchungspflicht durch die Veterinärämter möglich. LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006 übrige Bestände: regelmäßige Nachimpfung alle 6 Monate BHV1-Bekämpfung in Rheinland-Pfalz Die Sanierung aller Rinderbestände, in denen die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) vorhanden ist, ist in ganz Deutschland durch die BHV1-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Das Ziel ist die baldige BHV1-Freiheit aller Bestände. Grundlegendes In Beständen mit BHV1-positiven Tieren (=Reagenten) muss konsequent halbjährlich geimpft werden. Am sichersten ist die Impfung des Gesamtbestandes ab einem Alter von 3-6 Monaten. Die Grundimmunisierung und die weiteren Impfungen BHV1-freier Tiere sollten immer mit Lebendimpfstoff erfolgen (Erstimpfung möglichst in die Nase). Werden ausschließlich die BHV1-Reagenten geimpft, hat das mit Totimpfstoff zu erfolgen. Das Risiko eines Sanierungsrückschlages ist bei Reagenten-Impfung bedeutend größer als bei der Impfung des gesamten Bestandes. Die Impfung verhindert in erster Linie die Erkrankung durch BHV1, in geringerem Maße die Virusausscheidung und die Infektion. Eine große Sicherheit vor Rückschlägen bei der Sanierung wird nur durch Entfernung der Reagenten aus einem Bestand erreicht. Die bei BHV1-negativen Rindern mindestens einmal jährlich vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen müssen bei geimpften Rindern stets über Blutproben erfolgen, da Milchproben bei geimpften Tieren immer positiv reagieren. BHV1-Untersuchungen Seit Ende 2004 müssen nicht geimpfte Tiere bei den jährlichen Pflichtuntersuchungen im Vollvirustest, geimpfte Tiere im Feldvirustest (gE-ELISA) untersucht werden. Kennzeichnen Sie deutlich auf dem Untersuchungsantrag, wenn Tiere BHV1 geimpft sind. Ergeben sich bei einer Untersuchung unverständliche Ergebnisse, nehmen Sie bitte sofort die Beratung der unten stehenden Ansprechpartner in Anspruch ! Reagentenkennzeichnung mit roten Ohrmarken Reagenten, d.h. BHV1-Feldvirus positive Tiere (im gE-ELISA positiv), müssen zusätzlich mit runden, roten Ohrmarken gekennzeichnet werden, die die Aufschrift BHV1 tragen. Die Kennzeichnung der Reagenten muss so bald wie möglich erfolgen, spätestens anlässlich der nächsten BHV1Bestandsuntersuchung. Die Ohrmarken, nicht deren Versand, werden von der Tierseuchenkasse bezahlt. Sie können beim LKV in Bad Kreuznach bezogen werden. Auch die Veterinärbehörden aller Kreisverwaltungen sind gebeten worden, die BHV1-Ohrmarken zur Abholung bereit zu halten. Schwachpunkte bei der BHV1-Sanierung konsequent ausräumen BHV1-positive Tiere müssen beim Abkalben und bei Krankheit von BHV1-negativen getrennt sein, um nicht die Infektion zu verbreiten. Nur zwei oder mehr Abkalbeboxen/Quarantäneställe mit Luftraumtrennung (mindestens durch ca. 2 m hohe Bretterwand) bieten Sicherheit gegen BHV1Ausbreitung. Im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten (BHV1, Paratuberkulose) sollten die Kälber in der Milchviehhaltung möglichst sofort nach der Geburt von den Muttertieren getrennt werden. Das häufige Energiedefizit nach dem Kalben kann auch das Immunsystem beeinträchtigen und die BHV1-Ausscheidung fördern. Dem sollte durch Fütterungsverbesserung und Gabe von Propylenglycol (mind. für 3 Wochen nach dem Kalben) entgegengewirkt werden. BHV1-Reagenten sollten möglichst nicht mit Corticoiden (Cortison) behandelt werden. Tierseuchenkasse Die Kosten für die BHV1-Laboruntersuchungen im Landesuntersuchungsamt in Koblenz werden von der Tierseuchenkasse zu 100% getragen. Die Impfung wird von der Tierseuchenkasse nicht mehr unterstützt. Lediglich für Bestände, die ausschließlich in Stallhaltung mästen, Rinder nur zur Schlachtung abgeben und von der Untersuchungspflicht befreit sind, wird der Impfstoff auch weiterhin von der Tierseuchenkasse finanziert. Die BHV1-Ausmerzungsbeihilfe der Tierseuchenkasse für die Merzung der letzten fünf BHV1-positiven Tiere eines Bestandes sollte verstärkt genutzt werden. Für bis zu sechs Jahre alte Tiere wird eine Beihilfe in Höhe von 300 gewährt, für über sechs Jahre alte Tiere beträgt die Beihilfe 150 . Herdbuchtiere erhalten nochmals einen Zuschlag von 50 . Ihr Hoftierarzt, Ihr zuständiges Veterinäramt, der Rindergesundheitsdienst, Ihre Zuchtorganisation und die Tierseuchenkasse erteilen gerne Auskunft zur BHV1-Sanierung Ihres Bestandes LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006 [email protected]