BHV1-Sanierung im Milchviehbestand

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BHV1-Sanierung im Milchviehbestand1
(mindestens 30% Kühe)
nach 3 Monaten
erneut
Sammelmilchprobenuntersuchung
Ergebnis
negativ
Ausmerzung der
BHV1-Reagenten5
nach 3 Monaten erneut
Sammelmilchprobenuntersuchung
Ergebnis negativ
Bestand BHV1-frei
Aufrechterhaltung
BHV1-Freiheitsstatus:
Sammelmilchproben im
Abstand von 6 Monaten
1)
2)
3)
4)
5)
30 Tagen
Ergebnis negativ
Frühestens nach
Sammelmilchprobenuntersuchung2 bis 30 Kühe/Probe und
Blutprobenuntersuchung3 aller weiblichen und der zur Zucht
vorgesehenen männlichen Rinder älter 9 Monate
Alternativ kann auch wie für
Mutterkuhbestände beschrieben
vorgegangen werden.
Milchuntersuchungen nur bei BHV1ungeimpften Tieren.
Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte
Tiere werden im gE-Test untersucht, nicht
geimpfte im Vollvirustest (gB) !
Grundimmunisierung bei freien Tieren nur
mit Lebendimpfstoff, reine ReagentenImpfungen nur mit Totimpfstoff.
BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive
Rinder .
LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006
Ergebnis positiv
Sofort Blut3 - oder
Einzelmilchuntersuchung2
aller Zuchtrinder (s.o.)
älter 9 Monate
Impfung4
der Masttiere,
der BHV1-Reagenten4,5
oder des Kuhbestandes,
besser des
Gesamtbestandes
Nachimpfung nach 6 Monaten
Frühestens 4 Wochen später:
Blut- und/oder Einzelmilch2Untersuchung aller zuvor BHV1negativen sowie der nachgewachsenen
Rinder älter 9 Monate
Ergebnis negativ
kontrollierter Impfbestand
Verbringung BHV1-freier Rinder nach
negativer Einzeluntersuchung möglich (ab 9
Monate, 14 Tage vor dem Verbringen)
alle 6 Monate:
Nachimpfung
Nachimpfung
1 x jährlich: Nachuntersuchung
aller BHV1-negativen Rinder älter
9 Monate
BHV1-Sanierung im Mutterkuhbestand
(mindestens 30% Kühe)
Ergebnis negativ
nach 5-12 Monaten2 erneut
Blutprobenuntersuchung aller
Rinder älter 9 Monate
30 Tagen
Frühestens nach
Blutprobenuntersuchung1 aller weiblichen und der zur Zucht
vorgesehenen männlichen Rinder älter 9 Monate
Ausmerzung der
BHV1Reagenten 3
Ergebnis negativ
Bestand BHV1-frei
Ergebnis positiv
Impfung4
der Masttiere,
der BHV1-Reagenten3
oder des Kuhbestandes,
besser des
Gesamtbestandes
Nachimpfung nach 6 Monaten
Aufrechterhaltung
BHV1-Freiheitsstatus:
1x jährlich
Blutprobenuntersuchung1
aller Rinder älter 24 Monate
1)
2)
3)
4)
Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte
Tiere werden im gE-Test untersucht,
nicht geimpfte im Vollvirustest (gB) !
Untersuchungsabstand zwingend
einzuhalten. Alternativ kann auch
schnelle Anerkennung durch 2 negative
Untersuchungen aller Zuchtrinder im
Abstand von 60 Tagen erfolgen !
BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive
Rinder.
Grundimmunisierung BHV1-freier Tiere
nur mit Lebendimpfstoff, reine
Reagenten-Impfungen immer mit
Totimpfstoff.
LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006
Frühestens 4 Wochen später:
Blutprobenuntersuchung1
aller zuvor BHV1-negativen sowie
der nachgewachsenen Rinder
älter 9 Monate
Ergebnis negativ
kontrollierter Impfbestand
Verbringung BHV1-freier Rinder nach
negativer Einzeluntersuchung möglich (ab 9
Monate, 14 Tage vor dem Verbringen)
Nachimpfung
alle 6 Monate: Nachimpfung
1 x jährlich: Nachuntersuchung1
aller BHV1-negativen Rinder älter 9
Monate
BHV1-Bekämpfung in Beständen mit
weniger als 30% Kühen
Bekämpfung
durch Impfung
Sanierung
Bestand BHV1-frei
Verbringung BHV1-freier
Rinder nach negativer
Einzeluntersuchung möglich
(ab 9 Monate, 14 Tage vor
dem Verbringen)
Aufrechterhaltung
BHV1-Freiheit:
Ausschließlich
Stallhaltung und
Abgabe nur zur
Schlachtung:
1x jährlich
Blutuntersuchung
aller Rinder älter 24
Monate
2)
3)
4)
Impfung3 des
Gesamtbestandes
Ausmerzung der
BHV1Reagenten2
Aufrechterhaltung
BHV1-Freiheit:
übrige Bestände:
1x jährlich
Blutuntersuchung
aller Rinder älter 9
Monate
1)
Ergebnis positiv
30 Tagen
Ergebnis negativ
Frühestens nach
Blutprobenuntersuchung1 aller Zuchtund Nutzrinder älter 9 Monate
Ausschließlich
Stallhaltung und
Abgabe nur zur
Schlachtung4:
nach 3-6 Monaten
1x Nachimpfung
Angeben ob geimpft oder nicht: Geimpfte
Tiere werden im gE-Test, nicht geimpfte
im Vollvirustest (gB) untersucht !
BHV1-Reagenten sind BHV1-gE-positive
Rinder.
Grundimmunisierung BHV1-freier Tiere
nur mit Lebendimpfstoff !
In Einzelfällen Befreiung von der
Untersuchungspflicht durch die
Veterinärämter möglich.
LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006
übrige
Bestände:
regelmäßige
Nachimpfung
alle 6 Monate
BHV1-Bekämpfung in Rheinland-Pfalz
Die Sanierung aller Rinderbestände, in denen die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1)
vorhanden ist, ist in ganz Deutschland durch die BHV1-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben. Das Ziel
ist die baldige BHV1-Freiheit aller Bestände.
Grundlegendes
In Beständen mit BHV1-positiven Tieren (=Reagenten) muss konsequent halbjährlich geimpft werden.
Am sichersten ist die Impfung des Gesamtbestandes ab einem Alter von 3-6 Monaten. Die
Grundimmunisierung und die weiteren Impfungen BHV1-freier Tiere sollten immer mit Lebendimpfstoff
erfolgen (Erstimpfung möglichst in die Nase). Werden ausschließlich die BHV1-Reagenten geimpft, hat
das mit Totimpfstoff zu erfolgen. Das Risiko eines Sanierungsrückschlages ist bei Reagenten-Impfung
bedeutend größer als bei der Impfung des gesamten Bestandes. Die Impfung verhindert in erster Linie die
Erkrankung durch BHV1, in geringerem Maße die Virusausscheidung und die Infektion. Eine große
Sicherheit vor Rückschlägen bei der Sanierung wird nur durch Entfernung der Reagenten aus einem
Bestand erreicht. Die bei BHV1-negativen Rindern mindestens einmal jährlich vorgeschriebenen
Kontrolluntersuchungen müssen bei geimpften Rindern stets über Blutproben erfolgen, da Milchproben
bei geimpften Tieren immer positiv reagieren.
BHV1-Untersuchungen
Seit Ende 2004 müssen nicht geimpfte Tiere bei den jährlichen Pflichtuntersuchungen im Vollvirustest,
geimpfte Tiere im Feldvirustest (gE-ELISA) untersucht werden. Kennzeichnen Sie deutlich auf dem
Untersuchungsantrag, wenn Tiere BHV1 geimpft sind. Ergeben sich bei einer Untersuchung
unverständliche Ergebnisse, nehmen Sie bitte sofort die Beratung der unten stehenden Ansprechpartner
in Anspruch !
Reagentenkennzeichnung mit roten Ohrmarken
Reagenten, d.h. BHV1-Feldvirus positive Tiere (im gE-ELISA positiv), müssen zusätzlich mit runden,
roten Ohrmarken gekennzeichnet werden, die die Aufschrift BHV1 tragen. Die Kennzeichnung der
Reagenten muss so bald wie möglich erfolgen, spätestens anlässlich der nächsten BHV1Bestandsuntersuchung. Die Ohrmarken, nicht deren Versand, werden von der Tierseuchenkasse
bezahlt. Sie können beim LKV in Bad Kreuznach bezogen werden. Auch die Veterinärbehörden aller
Kreisverwaltungen sind gebeten worden, die BHV1-Ohrmarken zur Abholung bereit zu halten.
Schwachpunkte bei der BHV1-Sanierung konsequent ausräumen
BHV1-positive Tiere müssen beim Abkalben und bei Krankheit von BHV1-negativen getrennt sein, um
nicht die Infektion zu verbreiten. Nur zwei oder mehr Abkalbeboxen/Quarantäneställe mit
Luftraumtrennung (mindestens durch ca. 2 m hohe Bretterwand) bieten Sicherheit gegen BHV1Ausbreitung. Im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten (BHV1, Paratuberkulose) sollten die
Kälber in der Milchviehhaltung möglichst sofort nach der Geburt von den Muttertieren getrennt werden.
Das häufige Energiedefizit nach dem Kalben kann auch das Immunsystem beeinträchtigen und die
BHV1-Ausscheidung fördern. Dem sollte durch Fütterungsverbesserung und Gabe von Propylenglycol
(mind. für 3 Wochen nach dem Kalben) entgegengewirkt werden. BHV1-Reagenten sollten möglichst
nicht mit Corticoiden (Cortison) behandelt werden.
Tierseuchenkasse
Die Kosten für die BHV1-Laboruntersuchungen im Landesuntersuchungsamt in Koblenz werden von der
Tierseuchenkasse zu 100% getragen. Die Impfung wird von der Tierseuchenkasse nicht mehr unterstützt.
Lediglich für Bestände, die ausschließlich in Stallhaltung mästen, Rinder nur zur Schlachtung abgeben
und von der Untersuchungspflicht befreit sind, wird der Impfstoff auch weiterhin von der
Tierseuchenkasse finanziert. Die BHV1-Ausmerzungsbeihilfe der Tierseuchenkasse für die Merzung der
letzten fünf BHV1-positiven Tiere eines Bestandes sollte verstärkt genutzt werden. Für bis zu sechs Jahre
alte Tiere wird eine Beihilfe in Höhe von 300
gewährt, für über sechs Jahre alte Tiere beträgt die
Beihilfe 150 . Herdbuchtiere erhalten nochmals einen Zuschlag von 50 .
Ihr Hoftierarzt, Ihr zuständiges Veterinäramt, der Rindergesundheitsdienst, Ihre Zuchtorganisation und die
Tierseuchenkasse erteilen gerne Auskunft zur BHV1-Sanierung Ihres Bestandes
LUA Koblenz, Rindergesundheitsdienst 2006
[email protected]
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