Grundsatzpapier (ASIIN-Policy) Thema: Ethische Fragen

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Grundsatzpapier (ASIIN-Policy)
Thema: Ethische Fragen
Allgemeine Informationen zum vorliegenden Dokument
Titel/Bezeichnung
Policy: Ethische Fragen
Datum Ausfertigung
2015-07-29
Kategorie/Zweck
Grundsatzpapier (ASIIN-Policy)
Geltungsbereich
e.V. + Consult
Status
Entwurf
Genehmigung durch
Erarbeitung durch Ethik-Beirat, Zustimmung durch AK Programme und AK Systeme, Vorstand
und FAs (nicht fachspezifisch) nehmen nur zur Kenntnis
Nutzer, die bei update
Geschäftsstelle ASIIN e. V. + Consult
informiert werden
alle Gremien e.V. + Consult
müssen
Historie
Dieses Dokument löst ab/schreibt fort: n.a. ( neues Dokument)
1. Zweck
Das vorliegende Papier dokumentiert die Grundsätze und Regeln der ASIIN nach innen und außen zum
Thema „Ethik“.
Grundsatzpapiere der ASIIN werden zu ausgewählten Themen erstellt. Sie sind als Bestandteil des
Qualitätsmanagementsystems der ASIIN e. V. Bindeglied zwischen Qualitätszielen und Ablaufvorgaben bzw.
Prozessbeschreibungen. Grundsatzpapiere sind eine Zusammenfassung einschlägiger Beschlüsse
verschiedener Gremien bzw. der Geschäftsstelle der ASIIN zu einem Thema zur Vereinfachung ihrer
Umsetzung und zur Erhöhung der Transparenz nach innen und außen. Im Zweifel sind die einzelnen
Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien maßgeblich.
Die Grundsatzpapiere der ASIIN sind Handlungsanleitung für alle Mitglieder der Agentur im Haupt- oder
Ehrenamt.
2. Anwendungsbereich
Das Grundsatzpapier „Ethische Fragen“ wird angewandt in den folgenden Tätigkeitsbereichen der ASIIN:
ASIIN e. V.:
Bereich Zertifizierung > Tätigkeitsfelder Programm- und Systemakkreditierung (Institutionelle
Akkreditierung)
ASIIN Consult GmbH:
Bereich Zertifizierung > Tätigkeitsfelder Modul- und Lehrgangszertifizierung
Das vorliegende Grundsatzpapier wird in folgenden Prozessen (Verfahren) benötigt:
> Angebotserstellung
> Verfahrensdurchführung (insgesamt)
Grundsatzpapier_Ethische_Fragen_2015-11-25.docx
> Beschlussfassung
3. Ethik-Verständnis
Ethik untersucht wissenschaftlich das menschliche Handeln in Hinblick auf seine Moralität. Moralität ist
eine Qualität von Handlungen, die sie als moralische, als gute Handlungen, auszeichnet. Die Ethik erörtert
die Probleme auf einer allgemeinen, grundsätzlichen und insofern abstrakten Ebene. Sie sagt, wie man dazu
kommt, etwas als gut zu beurteilen, sie sagt nicht, was das Gute in concreto ist.1 Denn spätestens seit
Mitscherlich & Mitscherlich sind wir uns bewusst, „dass Moral eben nicht als gegeben und unveränderlich
angesehen werden kann. Je nach Gruppe oder Kultur ist Moral etwas anderes.“ Es muss erkannt werden,
„dass nicht wir allein den einzig richtigen Weg zu einer sinnvollen Lebensform besitzen ...“2 und dass wir in
Konfrontation mit anderen Kulturen Moral als einen Prozess der Suche nach neuen Werten begreifen
sollten.
4. Grundsätze („policies“)
A. Funktion/Zweck des Ethik-Beirates
1. Die Einrichtung des Ethik-Beirates soll zur Klärung von ethischen Fragen beitragen.
2. Die Aufgabe des Ethik-Beirates ist es, die jeweils zur Beratung stehende ethisch relevante Frage
eingehend zu analysieren und damit den Gremien der ASIIN ihre eigene Bewertung des
Problems zu erleichtern. Der Ethik-Beirat kann nicht moralische Entscheidungen abnehmen
und stellt auch keine moralisch kompetentere Instanz dar als die Gremien der ASIIN selbst. Er
kann allenfalls die logische Struktur des Problems und mögliche Bewertungsstrategien
aufzeigen.3
3. Der Ethik-Beirat stellt ein beratendes Organ der Gesamtorganisation ASIIN und aller ihrer
Gremien dar. Die Geschäftsstelle bittet den Ethik-Beirat in Zweifelsfällen, z.B. bei der
Angebotserstellung und in laufenden Verfahren, um eine Einschätzung und Empfehlung zum
Vorgehen.
4. Alle Gremienmitglieder und Gutachter können jederzeit den Ethik-Beirat bzw. einzelne seiner
Mitglieder ansprechen. Hierdurch soll eine möglichst niedrige Hemmschwelle erreicht werden.
Die Mitglieder des Ethik-Beirates werden die aufgeworfenen Fragestellungen an den gesamten
Beirat weitergeben und die Geschäftsstelle einbeziehen.
B. Selbstverständnis
1. Der Ethik-Beirat analysiert die an ihn herangetragenen Einzelfälle und gibt den
Entscheidungsträgern Orientierungshilfen in ethischen Problemfällen. Der Ethik-Beirat spricht
keine pauschalen Handlungsempfehlungen aus.
2. Der Ethik-Beirat konzentriert sich bei der Analyse von ethischen Problemfällen auf
bildungsrelevante Aspekte.
3. Der Ethik-Beirat gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Verfahren und Kriterien im
Hinblick auf deren ethische Relevanz ab.
4. Der Ethik-Beirat kann zu jeder Phase eines Verfahrens bzw. Projektes hinzugezogen werden.
5. Alle Anfragen, Analysen und Empfehlungen werden dokumentiert und archiviert.
5. Zuordnung Verantwortung und Rollenverteilung in der Agentur
1
Angelehnt an Annemarie Pieper, Einführung in die Ethik
Mitscherlich & Mitscherlich, „Die Unfähigkeit zu trauern“2001 ,S.159.
3
Angelehnt an Annemarie Pieper, Einführung in die Ethik
2
2
Grundsatzpapier_Ethische_Fragen_2015-11-25.docx
Vereinsvorstand ASIIN e.V.: generelle Zuständigkeit mit Ausnahme der laut Satzung ASIIN e. V. anderen
Gremien vorbehaltenen Regelungsbereichen; hier: abschließende Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme
der relevanten Beschlüsse anderer Gremien in deren Zuständigkeit und Verabschiedung des
Grundsatzpapiers als Sammlung der einschlägigen Beschlüsse
Akkreditierungskommission für Studiengänge ASIIN e. V.: Zuständigkeit für Kriterien und
Verfahrensvorgaben in der Programmakkreditierung
Akkreditierungskommission für Qualitätsmanagementsysteme ASIIN e. V. : Zuständigkeit für Kriterien und
Verfahrensvorgaben in der Systemakkreditierung
Geschäftsstelle ASIIN e. V.: Zuständigkeit für Dokumentation relevanter Vorgänge mit Bezug zum Thema
des Grundsatzpapiers; Umsetzung, Überwachung und Fortschreibung der Grundsätze
Die Geschäftsstelle der ASIIN e. V. passt das vorliegende Grundsatzpapier sukzessive an neue oder
geänderte Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien zu diesem Thema an.
Zertifizierungsausschuss ASIIN Consult GmbH: Zuständigkeit für Kriterien und Verfahrensvorgaben für die
Zertifizierung von Modulen und Lehrgängen jenseits von Hochschul-Studiengängen i. S. d. europäischen
bzw. nationalen Qualifikationsrahmens
3
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