Grundsatzpapier (ASIIN-Policy) Thema: Ethische Fragen Allgemeine Informationen zum vorliegenden Dokument Titel/Bezeichnung Policy: Ethische Fragen Datum Ausfertigung 2015-07-29 Kategorie/Zweck Grundsatzpapier (ASIIN-Policy) Geltungsbereich e.V. + Consult Status Entwurf Genehmigung durch Erarbeitung durch Ethik-Beirat, Zustimmung durch AK Programme und AK Systeme, Vorstand und FAs (nicht fachspezifisch) nehmen nur zur Kenntnis Nutzer, die bei update Geschäftsstelle ASIIN e. V. + Consult informiert werden alle Gremien e.V. + Consult müssen Historie Dieses Dokument löst ab/schreibt fort: n.a. ( neues Dokument) 1. Zweck Das vorliegende Papier dokumentiert die Grundsätze und Regeln der ASIIN nach innen und außen zum Thema „Ethik“. Grundsatzpapiere der ASIIN werden zu ausgewählten Themen erstellt. Sie sind als Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der ASIIN e. V. Bindeglied zwischen Qualitätszielen und Ablaufvorgaben bzw. Prozessbeschreibungen. Grundsatzpapiere sind eine Zusammenfassung einschlägiger Beschlüsse verschiedener Gremien bzw. der Geschäftsstelle der ASIIN zu einem Thema zur Vereinfachung ihrer Umsetzung und zur Erhöhung der Transparenz nach innen und außen. Im Zweifel sind die einzelnen Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien maßgeblich. Die Grundsatzpapiere der ASIIN sind Handlungsanleitung für alle Mitglieder der Agentur im Haupt- oder Ehrenamt. 2. Anwendungsbereich Das Grundsatzpapier „Ethische Fragen“ wird angewandt in den folgenden Tätigkeitsbereichen der ASIIN: ASIIN e. V.: Bereich Zertifizierung > Tätigkeitsfelder Programm- und Systemakkreditierung (Institutionelle Akkreditierung) ASIIN Consult GmbH: Bereich Zertifizierung > Tätigkeitsfelder Modul- und Lehrgangszertifizierung Das vorliegende Grundsatzpapier wird in folgenden Prozessen (Verfahren) benötigt: > Angebotserstellung > Verfahrensdurchführung (insgesamt) Grundsatzpapier_Ethische_Fragen_2015-11-25.docx > Beschlussfassung 3. Ethik-Verständnis Ethik untersucht wissenschaftlich das menschliche Handeln in Hinblick auf seine Moralität. Moralität ist eine Qualität von Handlungen, die sie als moralische, als gute Handlungen, auszeichnet. Die Ethik erörtert die Probleme auf einer allgemeinen, grundsätzlichen und insofern abstrakten Ebene. Sie sagt, wie man dazu kommt, etwas als gut zu beurteilen, sie sagt nicht, was das Gute in concreto ist.1 Denn spätestens seit Mitscherlich & Mitscherlich sind wir uns bewusst, „dass Moral eben nicht als gegeben und unveränderlich angesehen werden kann. Je nach Gruppe oder Kultur ist Moral etwas anderes.“ Es muss erkannt werden, „dass nicht wir allein den einzig richtigen Weg zu einer sinnvollen Lebensform besitzen ...“2 und dass wir in Konfrontation mit anderen Kulturen Moral als einen Prozess der Suche nach neuen Werten begreifen sollten. 4. Grundsätze („policies“) A. Funktion/Zweck des Ethik-Beirates 1. Die Einrichtung des Ethik-Beirates soll zur Klärung von ethischen Fragen beitragen. 2. Die Aufgabe des Ethik-Beirates ist es, die jeweils zur Beratung stehende ethisch relevante Frage eingehend zu analysieren und damit den Gremien der ASIIN ihre eigene Bewertung des Problems zu erleichtern. Der Ethik-Beirat kann nicht moralische Entscheidungen abnehmen und stellt auch keine moralisch kompetentere Instanz dar als die Gremien der ASIIN selbst. Er kann allenfalls die logische Struktur des Problems und mögliche Bewertungsstrategien aufzeigen.3 3. Der Ethik-Beirat stellt ein beratendes Organ der Gesamtorganisation ASIIN und aller ihrer Gremien dar. Die Geschäftsstelle bittet den Ethik-Beirat in Zweifelsfällen, z.B. bei der Angebotserstellung und in laufenden Verfahren, um eine Einschätzung und Empfehlung zum Vorgehen. 4. Alle Gremienmitglieder und Gutachter können jederzeit den Ethik-Beirat bzw. einzelne seiner Mitglieder ansprechen. Hierdurch soll eine möglichst niedrige Hemmschwelle erreicht werden. Die Mitglieder des Ethik-Beirates werden die aufgeworfenen Fragestellungen an den gesamten Beirat weitergeben und die Geschäftsstelle einbeziehen. B. Selbstverständnis 1. Der Ethik-Beirat analysiert die an ihn herangetragenen Einzelfälle und gibt den Entscheidungsträgern Orientierungshilfen in ethischen Problemfällen. Der Ethik-Beirat spricht keine pauschalen Handlungsempfehlungen aus. 2. Der Ethik-Beirat konzentriert sich bei der Analyse von ethischen Problemfällen auf bildungsrelevante Aspekte. 3. Der Ethik-Beirat gibt Empfehlungen für die Weiterentwicklung von Verfahren und Kriterien im Hinblick auf deren ethische Relevanz ab. 4. Der Ethik-Beirat kann zu jeder Phase eines Verfahrens bzw. Projektes hinzugezogen werden. 5. Alle Anfragen, Analysen und Empfehlungen werden dokumentiert und archiviert. 5. Zuordnung Verantwortung und Rollenverteilung in der Agentur 1 Angelehnt an Annemarie Pieper, Einführung in die Ethik Mitscherlich & Mitscherlich, „Die Unfähigkeit zu trauern“2001 ,S.159. 3 Angelehnt an Annemarie Pieper, Einführung in die Ethik 2 2 Grundsatzpapier_Ethische_Fragen_2015-11-25.docx Vereinsvorstand ASIIN e.V.: generelle Zuständigkeit mit Ausnahme der laut Satzung ASIIN e. V. anderen Gremien vorbehaltenen Regelungsbereichen; hier: abschließende Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme der relevanten Beschlüsse anderer Gremien in deren Zuständigkeit und Verabschiedung des Grundsatzpapiers als Sammlung der einschlägigen Beschlüsse Akkreditierungskommission für Studiengänge ASIIN e. V.: Zuständigkeit für Kriterien und Verfahrensvorgaben in der Programmakkreditierung Akkreditierungskommission für Qualitätsmanagementsysteme ASIIN e. V. : Zuständigkeit für Kriterien und Verfahrensvorgaben in der Systemakkreditierung Geschäftsstelle ASIIN e. V.: Zuständigkeit für Dokumentation relevanter Vorgänge mit Bezug zum Thema des Grundsatzpapiers; Umsetzung, Überwachung und Fortschreibung der Grundsätze Die Geschäftsstelle der ASIIN e. V. passt das vorliegende Grundsatzpapier sukzessive an neue oder geänderte Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien zu diesem Thema an. Zertifizierungsausschuss ASIIN Consult GmbH: Zuständigkeit für Kriterien und Verfahrensvorgaben für die Zertifizierung von Modulen und Lehrgängen jenseits von Hochschul-Studiengängen i. S. d. europäischen bzw. nationalen Qualifikationsrahmens 3