Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) Die Vernichtung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen unter nationalsozialistischer Herrschaft Cet article a été publié avec le soutien de la Fondation pour la Mémoire de la Shoah [1]. Zusammenfassung 1939 bis 1945 wurden schätzungsweise 300.000 psychisch kranke und geistig behinderte Menschen im Deutschen Herrschaftsgebiet unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ ermordet. « Aktion T4 » und « Aktion 14f13 » sind die bekanntesten Aspekte dieser Politik. Der Beitrag beschreibt der Geschichte der Idee des „lebensunwerten Lebens“, ihre radikale und grausame Umsetzung in der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich wie in den besetzten Gebieten, differenziert die verschiedenen Aktionsformen des „Euthanasie“-Programms, beschreibt die Täter und ihre Motive und versucht, an die ermordeten Menschen zu erinnern. Schlüsselworte Aktion T4, Aktion 14f13, Nationalsozialismus, „Euthanasie“, Verfolgung von psychisch kranken und geistig behinderten Menschen, Krieg und Krankenmord Kontext und Vorgeschichte: „Euthanasie“-Debatten in Deutschland seit 1895 Zwischen 1939 und 1945 wurden unter dem Deckmantel der „Euthanasie“ im deutschen Herrschaftsbereich schätzungsweise 300.000 psychisch kranke und geistig behinderte Menschen, Frauen, Männer und Kinder ermordet: sie kamen in speziell eingerichteten Tötungsanstalten durch Kohlenmonoxydgas ums Leben, sie starben in den Heil- und Pflegeanstalten selbst durch Nahrungsmittelentzug, Vernachlässigung und überdosierte Medikamente. In den besetzten Gebieten Polens und der Sowjetunion wurden sie von SS-Sonder- und Einsatzkommandos erschossen, vergast oder auf andere brutale Weise getötet. An den Vernichtungsaktionen beteiligten sich Ärzte, Pflegepersonal, Verwaltungsfachleute und SS-Mitglieder. Auch wenn sich Organisation und Verantwortung bei den Mordaktionen unterschieden, gemeinsam war die Absicht: die mehr oder weniger planmäßige Vernichtung von „lebensunwertem Leben“ unter der Prämisse, angeblich unheilbar Kranke von ihrem Leiden zu erlösen und den „Volkskörper von Ballastexistenzen zu reinigen“. Von daher lassen sich die Morde an den Anstaltspatienten im Deutschen Reich und in den während des Zweiten Weltkriegs besetzten Gebieten nicht verstehen, ohne die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts aufkommende Debatte um die „Euthanasie“, die ärztliche Erlösung unheilbar Kranker, zu berücksichtigen1. 1895 veröffentlichte der Philosophiestudent Adolf Jost ein Buch mit dem Titel „Das Recht auf den Tod“. Das Individuum solle das Recht haben, autonom über seinen Tod zu verfügen, wenn das Leben durch Krankheit oder Behinderung wertlos geworden sei. Hinzu tritt das Motiv des Mitleids, welches Ärzte und Gesellschaft dazu verpflichte, die Erlösung vom Leiden durch Tötung zu gewähren: Page 1 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) „Wenn wir einen unheilbar Kranken auf seinem Lager unter unsäglichen Schmer¬zen sich winden sehen, mit der trostlosen Aussicht auf vielleicht noch monate¬langes Siechthum, ohne Hoffnung auf Genesung, wenn wir durch die Räume eines Irrenhauses gehen, und es erfüllt uns der Anblick des Tobsüchtigen oder des Paralytikers mit all dem Mitleid, dessen der Mensch fähig ist, dann muß doch trotz allen eingesogenen Vorurtheilen der Gedanke in uns rege werden: ‚haben diese Menschen nicht ein Recht auf den Tod, hat nicht die menschliche Gesell¬schaft die Pflicht, ihnen diesen Tod möglichst schmerzlos zu geben?“2 Bereits bei Jost kommt die Doppeldeutigkeit des „Euthanasie“-Gedankens zum Ausdruck: Das Recht des Einzelnen auf den Tod soll auch die Gesellschaft von denjenigen Leben entlasten, die für sie keinen Nutzen mehr haben. Vor dem 1. Weltkrieg beschränkte sich die Debatte um die „Euthanasie“ auf Einzelstimmen und Kreise, die durch sozialdarwinistisches Gedankengut geprägt waren. In der wirtschaftlichen Not der unmittelbaren Nachkriegszeit in Deutschland radikalisierten sich die Begriffe und der Angriffspunkt der Debatte. 1920 erschien die Schrift des bedeutenden Strafrechtlers Karl Binding und des bekannten Psychiaters Alfred Hoche mit dem programmatischen Titel: „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“. Ausgangspunkt war die Frage: „Gibt es Menschenleben, die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes einge¬büßt haben, daß ihre Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert ver¬loren hat?“ 3 Unheilbar Kranke, die dies wünschten, Bewußtlose, die zu einem namenlosen Elend erwachen würden, und die „geistig toten“ „Ballastexistenzen“ in den Heil- und Pflegeanstalten sollten von ihrem Leiden durch den Tod erlöst werden. Die „geistig Toten“ hätten weder den Willen zu leben, noch zu sterben, und so sei ihre Tötung kein Unrecht. Diese Entwertung des schwachen und der Hilfe und Pflege bedürftigen menschlichen Lebens, die im Begriff des „Lebensunwerts“ zum Ausdruck kommt, sollte eine unheilvolle Wirkung entfalten. Dies umso mehr als ökonomische Argumente ins Feld geführt werden, um die staatlich angeordnete Lebensvernichtung der „geistig völlig Toten“ unter den Anstaltspatienten zu rechtfertigen. Hoche wirft das „ungeheure Kapitel“ in die Waagschale, das dem Nationalvermögen durch die Pflege von etwa 30.000 Vollidioten und „Ballastexistenzen“, darunter 3.000 bis 4.000 „geistig völlig Tote“, für einen unproduktiven Zweck entzogen werde4. Er kommt zu dem Schluß, daß wir vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen werden, „daß die Beseitigung der geistig völlig Toten, kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmäßige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt5.“ Die Forderungen von Bindung und Hoche wurden in der Weimarer Republik unter Ärzten, Juristen und Politikern kontrovers diskutiert. Man sah ihn der Schrift von Binding und Hoche „ein rechtes Kind unsere zwiespältigen Zeit6“und störte sich erstaunlich wenig an der psychisch kranke und geistig behinderte Menschen abwertenden Begrifflichkeit. Aufschlußreich ist die Umfrage, die der Leiter einer evangelischen Erziehungs- und Pflegeeinrichtung für geistesschwache Kinder in Sachsen unter den Eltern seiner Schützlinge Anfang der 1920er Jahre durchführte. Auf die Frage, ob sie einer schmerzlosen Abkürzung des Lebens ihres Kin¬des einwilligen würden, wenn durch Sachverständige festgestellt sei, daß es unheilbar blöd ist, antworteten 119 mit „ja“ und nur 43 mit „nein“7. Die Intensität und Radikalität der Debatte um Euthanasie und „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ in der Weimarer Republik erwies sich abhängig von der sozioökonomischen Situation, sie kam Mitte der 1920er Jahre etwas zur Ruhe, um mit Beginn der Weltwirtschaftskrise wieder an Schärfe zuzunehmen. Radikale Einschnitte bei den Fürsorgeleistungen und Sparmaßnahmen in den psychiatrischen Anstalten mit Senkung der Pflegesätze und Kürzung bei Personal, Verpflegung und Heizung verschlechterten die Lebensbedingungen für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen. Zugleich gewannen eugenische und rassenhygienische Positionen an Einfluß: Durch Sterilisierung und Anstaltsverwahrung sollten die erblich minderwertigen Teile der Bevölkerung von der Fortpflanzung ausgeschlossen und so sollte dem Verfall des Volkes in geistiger, körperlicher und sozialer Hinsicht entgegengewirkt werden8.Mit der Ideen der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ und der mittlerweile wissenschaftlich etablierten Eugenik standen am Vorabend der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten in der wirtschaft¬lich und politisch zerrütteten Page 2 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) Weimarer Republik die unbedingte Achtung vor dem Leben und der Würde des Einzelnen zur Disposition. Der rassenhygienisch und sozialdarwinistisch inspirierte Gedanke der Opferung der Schwachen zur Stärkung der Gesunden und Starken gewann an Anziehungskraft für Ärzte, Politiker, Juristen, Ökonomen und Wissenschaftler. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 wurde die Rassenhygiene zur Leitwissenschaft für die Bevölkerungs- und Sozialpolitik. Staatliche Unterstützung und soziale Leistungen wie Ehestandsdarlehen sollten nach dem rassischen Wert der Menschen und der Beschaffenheit der Erbanlagen zugeteilt werden, zugleich legte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ fest, welche Teile der Bevölkerung durch zwangsweise Sterilisierung von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden sollten. Von 1934 bis 1945 sind 350.000 bis 400.000 Menschen gegen ihren Willen sterilisiert worden, weil sie an einer von acht Krankheiten litten, die als „Erbkrankheiten“ galten, unter ihnen „angeborener Schwachsinn“, „Schizophrenie“ und „Erbliche Fallsucht (Epilepsie).9Eine aufwendige rassenhygienische Propaganda sollte die Sterilisationspolitik der Bevölkerung gegenüber legitimieren verbunden mit einer massiven Abwertung der sozial und in der Beschaffenheit ihrer Erbanlagen als minderwertig angesehenen Menschen. Auch wenn mit den Begriffen der „Ausmerze“ und der „Reinigung des Volkskörpers“ operiert wurde, die Forderung nach „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ wurde selten offen ausgesprochen. Die Frage der „Euthanasie“ wollte Adolf Hitler erst mit Kriegsbeginn aufgreifen. Nachdem in den 1930er Jahren die Sparpolitik in den Anstalten rigoros fortgesetzt wurde, verschlechtern sich die Lebensbedingungen der Psychiatriepatienten und Anstaltsinsassen durch Überbelegung und Mittelkürzungen weiter. In einzelnen Krankengeschichten findet sich nun die von Binding und Hoche geprägten Begriffe des „lebensunwerten Lebens“. So schrieb der Oberarzt der Heil- und Pflegeanstalt Wiesloch, Dr. Gregor Overhamm, im Jahr 1938 über die an einer geistigen Behinderung leidende 32jährige Adelheid B., Tochter eines jüdischen Rechtsanwalts: „Weiterhin entsetzlich schwierig u. störend. Lebens¬unwertes Leben!“10Im Juni 1939 hieß es über die 47jährige Helene N.: „Weiter so. Geistig tot. Das Krankenblatt sollte abgeschlossen werden, da sich auch in Zukunft nichts ändern wird. Der einzige Eintrag, der sich noch lohnt, ist die Notiz des Sterbedatums.“11Diese Entmenschlichung der anvertrauten Patienten hat dazu beigetragen, sie dem nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programm zu überantworten. Das Verbrechen: Die Massenvernichtung der Anstaltspatienten Im Oktober 1939 unterzeichnete Adolf Hitler, rückdatiert auf den 1. September 1939, den Tag des Kriegsbeginns, ein Schriftstück mit folgendem Wortlaut: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“12 Mit dem Angriffskrieg auf Polen sollte nicht nur ein „Krieg nach außen“, sondern auch ein „Krieg nach innen“ beginnen. Dieser „Krieg nach innen“ umfaßte die Teile der Bevölkerung, die aus rassischen, erbbiologischen oder sozialen Gründen als minderwertig galten. Diejenigen Menschen, die der Gemeinschaft nicht mehr dienen, die aufgrund von Krankheit oder sozialer Auffälligkeit keine nutzbringende Arbeit mehr leisten konnten, sollten der Vernichtung anheimfallen. Diese Vernichtung jedoch sollte nach außen hin nicht als grausame Untat erscheinen, sondern den Charakter einer Erlösung vom Leiden annehmen. Die Vernichtung der psychisch kranken und geistig behinderten Menschen stand in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Republik Polen: Im besetzten Polen haben Sonderkommandos der SS unmittelbar nach Kriegsbeginn deutsche und polnische Anstaltspatienten durch Massenerschießungen und Vergasungen hingerichtet und einzelne Anstalten für Zwecke der SS und der Wehrmacht leergeräumt. Auch Patienten pommerscher Anstalten wurden von Oktober bis Dezember 1939 in einem Wald bei Neustadt in Westpreußen durch das SS-Sonderkommando Eimann erschossen und in Massengräbern verscharrt.13Das Sonderkommando Lange, für die Patientenmorde im Warthegau zuständig, benützte fahrbare Gaskammern. Auf diese Weise wurden von Mai bis Juni 1940 auch Patienten ostpreußischer Anstalten vergast. Die Zahl der Opfer dieser Aktion beläuft sich auf etwa 1.600 Menschen.14Insgesamt sind während der deutschen Besatzung in Polen mindestens 17.000 polnische Psychiatriepatienten ermordet worden, die Opfer von Hunger und Mangelversorgung nicht Page 3 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) eingerechnet.15Die Vernichtung der Psychiatriepatienten setzte sich auch im Krieg gegen die Sowjetunion fort, wo Einsatzkommandos der SS und des SD in Zusammenarbeit mit der Wehrmacht die Patienten psychiatrischer Krankenhäuser in Massenexekutionen ebenso ermordeten wie jüdische Menschen, Sinti und Roma, Partisanen und „Bolschewisten“. Die freigewordenen Krankenhäuser und die geraubten Lebensmittel wurden der Wehrmacht zur Verfügungen gestellt. Eine unvollständige Übersicht dokumentiert 17.000 ermordete Menschen. Die tatsächliche Zahl der Opfer liegt deutlich höher.16 Im Deutschen Reich begannen Planung und Vorbereitung der geheim gehaltenen „Euthanasie“-Maßnahmen wahrscheinlich erst im Frühjahr 1939.17Zwei Programme sind zu unterschieden: 1. Im Rahmen der „Kindereuthanasie“ sollten körperlich bzw. geistig behinderte Neugeborene und Kleinkinder bis dritten Lebensjahr erfaßt werden, die sich nicht in Anstaltspflege befanden. Die Kinder wurden in speziell eingerichtete „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen, beobachtet, selektiert und getötet. 2. Bei der „Aktion T4“, benannt nach dem Sitz der Organisationszentrale der Patiententötungen in der Berliner Tiergartenstraße 4, ging es um die Erfassung, Selektion und Vernichtung von Psychiatriepatienten, die in Heil- und Pflegeanstalten verwahrt wurden und in speziell eingerichteten Tötungsanstalten mit Kohlenmonoxydgas ermordet werden sollten. Beide Programme, „Kindereuthanasie“ und „Aktion T4“ wurden von der Kanzlei des Führers, einem von Philipp Bouhler geleiteten und Hitler unmittelbar unterstellten Amt, in Zusammenarbeit mit dem Reichsinnenministerium organisiert. In der Kanzlei des Führers sind Ende der 1930er Jahr mehrere Anfragen von Eltern eingegangen, die um den „Gnadentod“ für ihre schwerbehinderten Kinder nachsuchten. Unter ihnen erlangte der „Fall Kind Knauer“ die Bedeutung eines Präzedenzfalles. Der Vater des körperlich und geistig behinderten Säuglings hatte sich an Adolf Hitler gewandt. Nach einer Untersuchung durch Hitlers Begleitarzt Karl Brandt wurde das Kind in der Leipziger Universitätskinderklinik „eingeschläfert“.18Ab August 1939 waren alle Ärzte und Hebammen verpflichtet, geistig bzw. körperlich behinderte Kinder über die örtlichen Gesundheitsämter an den „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ zu melden. Die relativ differenzierten Meldebögen wurden an die drei Gutachter des „Reichsauschusses“ weitergeleitet, unter ihnen der Direktor der Leipziger Universitätskinderklinik Prof. Werner Catel. Die Gutachter entschieden über die Einweisung der behinderten Kinder in eine „Kinderfachabteilung“, wo den Eltern bestmögliche Behandlung und Pflege der Kinder versprochen, in Wahrheit jedoch selektiert und getötet wurde. Die Kinder wurden meistens mit überdosierten Medikamenten (Luminal oder Morphium-Scopolamin) zu Tode gebracht, sie starben an einer Lungenentzündung, was den Eltern eine scheinbar natürliche Todesursache vorspielen sollte. Ab März 1941 sollten auch diejenigen Kinder und Jugendlichen, die sich bereits in Anstaltspflege befanden, bis zum Alter von 14 Jahren in die Zuständigkeit des „Reichsausschusses“ fallen und in den Kinderfachabteilungen ermordet werden. Insgesamt wurden bis Kriegsende etwa 30 „Kinderfachabteilungen“ betrieben, auch in den besetzten Gebieten Polens und der Tschechoslowakei.19Die Zahl der in den Kinderfachabteilungen ermordeten behinderten Kinder und Jugendlichen ist schwer abzuschätzen, von etwa 5.000 ermordeten behinderten Kinder muß man ausgehen. In einzelnen „Kinderfachabteilungen“ wurden die Kinder vor ihrer Ermordung medizinischen Experimenten unterworfen, z. B. zur Erprobung von Tuberkuloseimpfstoffen. Die Kanzlei des Führers richtete zwei Forschungsabteilungen zur Erforschung der Ursachen des „Schwachsinns“ und der Epilepsie ein, in der Anstalt Brandenburg-Görden und in der Anstalt Wiesloch. Einem großangelegten Forschungsprojekt zur Unterscheidung von erblichen und nichterblichen Ursachen geistiger Behinderung an der Heidelberger Psychiatrischen Universitätsklinik unter Prof. Carl Schneider fielen in den Jahren 1942 bis 1944 21 Kinder zum Opfer.20 Die „Aktion T4“ hatte den Charakter einer die Individualität der Opfer nivellierenden Massentötungsaktion.21Ab Oktober 1939 wurden über das Reichsinnenministerium und die Anstaltsbehörden der Länder und Provinzen die ersten Meldebögen versandt, mit denen die Anstaltspatienten zur Tötung ausgewählt werden sollten: Betroffen waren alle Patienten, die sich mindestens fünf Jahre in Anstaltsbehandlung befanden und nicht oder nur mit „mechanischen Arbeiten“ zu beschäftigen waren, zudem psychisch kranke Straftäter und Patienten, die „nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind“.22 Page 4 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) Anhand der Angaben auf dem einseitigen Meldebogen lassen sich die Selektionskriterien der rassischen Zugehörigkeit, der Unheilbarkeit des Leidens („Dauer der Anstaltsbehandlung“), des Fehlens produktiver Arbeitsleistung und „asozialen“ bzw. „kriminellen“ Verhaltens ableiten. Demgegenüber sollten aus Gründen politischer Opportunität Alterskranke, Weltkriegsteilnehmer und Ausländer zurückgestellt werden. Die ausgefüllten Meldebögen wurden in der „T4“-Dienststelle der Kanzlei des Führers registriert, photokopiert und an drei der insgesamt 42 medizinischen Gutachter versandt. Allein aufgrund der Angaben in dem Meldebogen entschieden diese über Tod und Leben der Betroffenen. Ein rotes + bedeutete Tötung, ein blaues – Überleben. Die endgültige Entscheidung trafen die Obergutachter, unter ihnen Herbert Linden vom Reichsinnenministerium und der Leiter der Medizinischen Abteilung der „T4“ Werner Heyde. Anhand von 30.000 erhaltenen Krankenakten der Opfer der „Aktion T4“ konnte nachgewiesen werden, daß das Fehlen produktiver Arbeitsleistung in der Anstalt tatsächlich das entscheidende Selektionskriterium der „Aktion T4“ gewesen ist. Darüber hinaus spielten die Länge des Anstaltsaufenthalts, Pflegebedürftigkeit und „störendes Verhalten“ eine Rolle. Eine Überlebenschance hatte nur, wer produktive Arbeit leistete.23Anschließend wurden Transportlisten mit den Namen der zum Tod selektierten Patienten zusammengestellt, die den betroffenen Anstalten über die vorgesetzten Anstaltsbehörden zugestellt wurden. Wenige Tage später fuhren die berüchtigten grauen oder roten Busse der „Gemeinnützigen Krankentransgesellschaft“ vor und transportierten die Patienten in eine der sechs Tötungsanstalten, die im Gebiet des Deutschen Reiches eingerichtet worden waren: Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, Brandenburg an der Havel, Sonnenstein bei Pirna in Sachsen, Hartheim bei Linz in Österreich, Bernburg an der Saale und Hadamar in Hessen. Im Verlauf der „Aktion T4“ wurde das Selektionsverfahren modifiziert, nachdem in den ersten Monaten des Jahres viele arbeitsfähige Patienten abtransportiert worden waren. Man wollte das Selektionsverfahren zielgenauer ausrichten: In einer Reihe kirchlicher Anstalten und in Österreich wurden Ärztekommissionen der „T4“ eingesetzt, um die Selektion der Patienten direkt vor Ort vorzunehmen.24Ab Sommer 1940 wurde das System der Zwischenanstalten eingeführt: Die Transporte gingen nun nicht mehr direkt in die Tötungsanstalten, sondern zunächst in Zwischenanstalten, wo die Patienten mehrere Wochen oder auch Monate auf den definitiven Transport in den Tod warteten. Diese Zwischenanstalten verschleierten die Transportwege und waren in der Nähe der Tötungszentren gelegen, um eine flexible und effektivere Organisation der industriell betriebenen Maschinerie der Tötungsanstalten zu ermöglichen. Manche der todgeweihten Patienten ahnten ihr Schicksal und setzten sich zur Wehr, sie erhielten beim Abtransport Beruhigungsspritzen. In der Tötungsanstalt angekommen, wurden sie vom dortigen Pflegepersonal in Empfang genommen, mußten ihre Kleidung ablegen und wurden dann einzeln den Tötungsärzten vorgeführt, die die Identität der Opfer überprüften und eine plausible Todesursache für die Sterbeurkunde eruierten. Vor der Tötung wurden die Opfer photographiert. Anschließend wurden sie in Gruppen in die als Duschraum getarnte Gaskammer geführt. Der Tötungsarzt öffnete das Ventil der Gasflaschen und das einströmende Kohlenmonoxyd führte zum Erstickungstod. Nach etwa zwei Stunden wurde die Gaskammer gelüftet und die Leichen durch die „Brenner“ herausgeschafft, den besonders markierten Leichen wurden die Goldzähne herausgebrochen. In Einzelfällen wurde zu wissenschaftlichen Untersuchungszwecken eine Sektion vorgenommen. Die Leichen wurden in einem an die Gaskammer anschließenden Krematoriumsofen verbrannt. Der leichengeschwängerte Rauch der Gasmordanstalten war in der Umgebung sichtbar und ruchbar. Der Tod der Opfer wurde bürokratisch abgewickelt.25Etwa zwei Wochen nach der Tötung erhielten die Angehörigen einen sogenannten Trostbrief mit den gefälschten Sterbeurkunden: „Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß Ihr ..., der am ... auf ministerielle Anordnung gemäß Weisung des Reichsverteidigungskommissars in die hiesige Anstalt verlegt werden mußte, unerwartet am ... infolge ... verstorben ist. Bei seiner schweren unheilbaren Erkrankung bedeutet sein Tod Erlösung für ihn.“26 Für den Zeitraum zwischen Tötung und Beurkundung des Todes, in der Regel zwei Wochen, kassierte die Zentralverrechungsstelle der „T4“ Pflegegelder, so daß mit dem Tötungsprogramm mehrere Millionen Reichsmark erwirtschaftet werden konnten. Trotz aller Geheimhaltungsmaßnahmen kam es innerhalb der Bevölkerung zu einer erheblichen Beunruhigung wegen der Krankenmorde. Nach der öffentlichen Protestpredigt des Münsteraner Bischofs Graf von Galen verfügte Hitler am 24. August 1941 die Einstellung der Vergasungen im Rahmen der „Aktion T4”. Offensichtlich wollte Hitler die ohnehin angeschlagene Kriegsmoral der Page 5 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) deutschen Bevölkerung durch die Fortführung der öffentlich gewordenen und umstrittenen „Euthanasie“-Aktion nicht weiter schwächen.27Bis August 1941 sind nach einer internen Statistik der Zentraldienststelle 70.273 Anstaltspatienten in den sechs Gasmordanstalten getötet worden. In den Regionen, die früh in die „Aktion T4“ einbezogen worden waren - wie Baden, Württemberg, Bayern und Österreich – betrug der Anteil der getöteten Anstaltspatienten 50% und mehr. Beim Stopp der „Aktion T4“ handelte es sich um eine taktische Entscheidung: Die Organisationsstruktur der „T4“ blieb erhalten, die Meldebogenerfassung der Anstaltspatienten wurde fortgesetzt, die „Kindereuthanasie“ lief unter Heraufsetzung des Alters der einzubeziehenden Kinder und Jugendlichen auf 16 Jahre bis Kriegsende unvermindert weiter. Auch die Gasmordanstalten Bernburg, Hartheim und Sonnenstein stellten ihre Tätigkeit nicht unmittelbar ein, sie dienten z. T. noch bis Ende 1944 der Tötung von arbeitsunfähigen, kranken und rassisch oder politisch unerwünschten Konzentrationslagerhäftlingen, die von Gutachterkommissionen der „T4“ ausgesucht worden waren. Dieser sogenannten „Aktion 14f13“ sind allein von 1941 bis 1943 etwa 20.000 Häftlinge aus vielen Nationen zum Opfer gefallen.28 Zugleich wurde die Tötung erwachsener Anstaltspatienten in dezentraler Form fortgesetzt. Die Opfer wurden nicht mehr aufgrund einer Selektionsentscheidung der „T4“ getötet, sondern in einzelnen Anstalten nach Maßgabe der Anstaltsdirektoren durch überdosierte Medikamente, systematisches Verhungernlassen und Vernachlässigung zu Tode gebracht. Die historische Forschung bezeichnet diese Form der Patientenmorde als „dezentrale Euthanasie“, um deutlich zu machen, daß diese Form der Patientenmorde nicht von der „T4“-Zentrale organisiert worden ist, Initiative und Verantwortung hingegen bei den Anstaltsbehörden der Länder und Provinzen und den Anstaltsdirektoren lag. Die Entscheidung, welcher Patient getötet werden soll, wurde vor Ort getroffen. Bereits während der „Aktion T4“ war es in verschiedenen Regionen, wie z. B. in Sachsen, durch schlechte Ernährung und gezielt eingesetzte überdosierte Medikamente zu einem deutlichen Anstieg der Sterblichkeit in den Anstalten gekommen. In der oldenburgischen Anstalt Wehnen spielte Hunger als Tötungsmethode bereits seit Kriegsbeginn eine entscheidende Rolle.29In den bayerischen Anstalten, vor allem in Eglfing-Haar bei München und in Kaufbeuren, haben die Anstaltsdirektoren aufgrund eines Erlasses des Bayerischen Innenministeriums ab 1942 den systematischen Nahrungsentzug, die sogenannte E-Kost, in speziell eingerichteten Hungerhäusern als Tötungsmittel eingesetzt.30 Die Zentraldienststelle der „T4“, die unter der Tarnbezeichnung „Reichsarbeitsgemeinschaft Heilund Pflegeanstalten“ in Erscheinung trat, versuchte nach dem Stopp der „Aktion T4“ die dezentralen Formen der Patiententötungen unter ihre Kontrolle zu bringen, eruierte unter den Anstaltsdirektoren die Bereitschaft, sich an weiteren „Euthanasie“-Maßnahmen zu beteiligen und lieferte auch die notwendigen Tötungsmedikamente (Morphium und Scopolamin) an ausgewählte Anstalten, es gelang ihr jedoch nicht, eine Wiederaufnahme der zentral gesteuerten Krankentötungen zu erreichen. Mit der dem zunehmenden Luftkrieg gegen deutsche Städte stieg der Bedarf an zivilen Krankenhausbetten in den luftgefährdeten Gebieten West- und Norddeutschlands ab 1942 31 deutlich an und erreichte im Sommer 1943 einen Höhepunkt. Bereits am 24. August 1941, dem Tag des Stopps der „Aktion T4“, war Karl Brandt, Hitlers „Euthanasie“-Beauftragter und ab 1942 sein Generalkommissar für das zivile und militärische Gesundheitswesen, damit beauftragt worden, für die besonders vom Luftkrieg betroffene Städte Ersatzkrankenhäuser zu schaffen und dabei auch die Heil- und Pflegeanstalten einzubeziehen.32Zusammen mit dem „Reichsbeauftragten für die Heil- und Pflegeanstalten“, dem Ministerialrat im Reichsinnenministerium Herbert Linden, der wiederum in enger Verbindung mit „T4“-Zentrale stand, oblag es Karl Brandt, bei Bedarf für die schnelle Wegverlegung von Psychiatriepatienten aus den luftgefährdeten Gebieten in Norddeutschland, in Rheinland, in Westfalen und im Großraum Berlin zu sorgen, um Platz für Ausweich- und Hilfskrankenhäuser für körperlich kranke und Bombenopfer zu schaffen. Die Initiative für diese Verlegungen ging von den städtischen und regionalen Gesundheitsbehörden sowie den Gauleitern aus, die möglichst viele alte, chronisch Kranke und eben auch Psychiatriepatienten aus ihrem Verantwortungsbereich herausschaffen wollten.Dabei standen die Psychiatriepatienten ganz unten in der Hierarchie medizinischer Versorgung und unterlagen einem tödlichen Verdrängungswettbewerb. Die Aufnahmeregionen und Aufnahmeanstalten in Mittel-, Ost und Süddeutschland sowie in den besetzten Gebieten Polens lösten das Problem der Überfüllung auf ihre Weise. Wenn die verlegten Psychiatriepatienten nicht ohnehin durch Hunger und Vernachlässigung starben, brachten Ärzte und Page 6 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) Pflegepersonal sie in den Anstalten durch überdosierte Medikamente um, so z. B. in Kaufbeuren-Irsee in Schwaben, in Meseritz-Obrawalde in Pommern, in Tiegenhof im besetzen Polen, in Wiesengrund oder Kosmanos in der 1938 besetzten Tschechoslowakei. Allein aus dem Rheinland sind 1943 bis 1944 etwa 8.000 Psychiatriepatienten wegverlegt worden, die meisten von ihnen kamen ums Leben. Die Anstalt Hadamar in Hessen, nachdem sie 1941 als Gasmordanstalt der „T4“ gedient hatte, wurde 1942 wurde unter der Leitung des Bezirksfürsorgeverbandes Wiesbaden als Tötungsanstalt reaktiviert: Getötet wurde nun im Rahmen eines scheinbar normalen Anstaltsbetriebs mit überdosierten Medikamenten. Die Patienten wurden in Absprache mit der „T4“ und dem Reichsinnenministerium aus Norddeutschland, dem Rheinland, Baden-Elsaß und Brandenburg nach Hadamar verlegt, um in diesen Regionen Platz für Ausweichkrankenhäuser zu schaffen. Von den 4.861 in Hadamar aufgenommen Patienten wurden bis zum 26. März 1945 4.411 zu Tode gebracht, das sind 91%.33 Die Zahl der nach dem scheinbaren Stopp der „Euthanasieaktion“ im August 1941 allein im Deutschen Reich (ohne Österreich) getöteten Anstaltspatienten wird auf etwa 90.000 geschätzt.34Darin enthalten sind auch die an Tuberkulose oder psychischen Erkrankungen leidenden Zwangsarbeiter, vorwiegend aus Polen und der Sowjetunion. Sie wurden ab 1944, wenn ihre Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden konnte, in vorgegebene Heil- und Pflegeanstalten, wie Kaufbeuren oder Hadamar, eingewiesen und systematisch mit überdosierten Medikamenten ermordet.35 Die „Euthanasie“-Aktion steht mit dem Genozids an den europäischen Juden in einer engen Verbindung: Die Anstaltspatienten jüdischer Herkunft wurden ab Frühjahr 1940 in bestimmten Sammelanstalten konzentriert und unterschiedslos allein aufgrund ihrer Abstammung in den Gasmordanstalten der „Aktion T4“ umgebracht. Ihre Tötung war sowohl ökonomisch als auch rassistisch motiviert. So kann die systematische Ermordung der Anstaltspatienten jüdischer Herkunft als ein erster Schritt zum Genozid an den europäischen Juden verstanden werden.36Bei der Genese des Holocaust spielten die bei der „Aktion T4“ gewonnenen Erfahrungen der industriellen Massenvernichtung eine entscheidende Rolle: So wurden die drei Vernichtungslager der „Aktion Reinhard“ Bełżec, Sobibor und Treblinka von etwa 120 T4-Männern entwickelt und betrieben, unter ihnen Christian Wirth, Büroleiter in verschiedenen T4-Töungsanstalten, er stieg zum Inspekteur der „Aktion Reinhard“ auf, der von Oktober 1941 bis November 1943 etwa 1,6 Millionen vorwiegend polnische Juden zum Opfer fielen.37 Das Schicksal der Psychiatriepatienten während des Zweiten Weltkriegs in den von Deutschland besetzten westeuropäischen Ländern ist noch weitgehend unerforscht. Für die Niederlande wurden erste Arbeiten zum Hungersterben in niederländischen Heil- und Pflegeanstalten begonnen.38Im besetzten Frankreich einschließlich der Landesteile, die der Vichy-Regierung unterstanden, sind in den Jahren 1940 bis 1944 statistisch gesehen 40.000 bis 45.000 Anstaltspatienten mehr gestorben, als unter Friedensbedingungen zu erwarten gewesen wäre. Dabei gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die deutlich erhöhten Sterberaten auf einen bewußten Nahrungsmittelentzug39oder auf die durch die Kriegs- und Besatzungsverhältnisse erheblich verschlechterte Ernährungslage zurückzuführen sind. Isabelle von Bueltzingsloewen zeigt, wie die Versorgung mit Lebensmitteln in den Anstalten trotz einiger Bemühungen der Anstaltsdirektoren und der Präfekten immer prekärer wurde. Aufgrund von Rationierung, steigenden Preisen, bürokratischen Hindernissen, Unterschlagung und der Unfähigkeit, sich auf dem Schwarzmarkt zu versorgen, gelang es den Anstalten nicht, für eine ausreichende Ernährung der Patienten zu sorgen: Sie waren aufgrund ihrer sozialen Isolation benachteiligt und mußten vielfach an Auszehrung und Unterernährung sterben.40 Die Täter und ihre Motive Zu den Hauptverantwortlichen der nationalsozialistischen Patientenmorde zählen die beiden „Euthanasie“-Beauftragten Hitlers Reichsleiter Philipp Bouhler, Chef der Kanzlei des Führers, und Karl Brandt, Hitlers Begleitarzt und späterer Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen. Während Philipp Bouhler sich 1945 suizidierte, wurde Karl Brandt 1946 im Nürnberger Ärzteprozeß angeklagt und zum Tode verurteilt. Er verteidigte seine Beteiligung am „Euthanasie“-Programm wie folgt: Bei der Euthanasie sei es nicht um Besei-tigung eines Menschen überhaupt ge¬gangen, „[...] Page 7 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) sondern es hat sich darum gehandelt, ihn frei zu machen von dem Leiden, das auf ihm lag.“41 Karl Brandt stilisierte sich im Nürnberger Ärzteprozeß als Idealist mit humanen Intentionen42die operative Durchführung des „Euthanasie“-Programms habe bei Philipp Bouhler und der Kanzlei des Führers gelegen. Geleitet wurde die „Euthanasie“-Abteilung „T4“ von Viktor Brack, einem Wirtschaftsingenieur, mit einer engen Beziehung zum Reichsführer SS Heinrich Himmler. Auch Viktor Brack wurde im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und wie Karl Brandt 1948 hingerichtet. Der „T4“-Apparat mit seinem Hauptsitz in der Berliner Tiergartenstraße 4 umfaßte etwa 60 – 80 Personen: Ärzte, Verwaltungsangestellte, Handwerker und Kraftfahrer. In den Tötungsanstalten der „T4“ waren jeweils zwei Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungs- und Büropersonal, Standesbeamte, Fahrer, Wachmänner und Leichenbrenner tätig, insgesamt 60 – 100 Personen. Das Personal wurde von der „T4“ angeworben, zum Teil auch über die Gauleiter der NSDAP dienstverpflichtet und genoß zahlreiche Privilegien: man mußte nicht an die Front, regelmäßig wurden Betriebsausflüge und Feierlichkeiten organisiert. Die 42 ärztlichen Gutachter, darunter namhafte Lehrstuhlinhaber der Psychiatrie, unterstanden der Medizinischen Abteilung der „T4“, die bis 1941 von Prof. Dr. Werner Heyde aus Würzburg und dann von Prof. Hermann Paul Nitsche geleitet wurde. Unter den „T4“-Gutachtern finden sich überzeugte Rassenhygieniker, opportunistische und ehrgeizige Karrieristen, wie der Eichberger Anstaltsdirektor Friedrich Mennecke, und an Gehorsam und Pflichterfüllung gewöhnte akribische Beamte wie der Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, Hermann Pfannmüller. In vorauseilendem Gehorsam schlug er seiner vorgesetzten Behörde, der Regierung von Oberbayern eine „wirkliche Sparmaßnahme“ vor: „Ich erachte es an dieser Stelle für angebracht einmal offen und mit aller Deutlichkeit auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass wir Ärzte hinsichtlich ärztlicher Betreuung lebensunwerten Lebens auch die letzte Konsequenz im Sinne der Ausmerze ziehen.“43 Viele Psychiater hatten das Gefühl, durch das „Euthanasie“-Programm an einem großen „Erlösungswerk“ mitzuwirken. Unter den älteren „T4“-Psychiatern sind Hermann Paul Nitsche oder Valentin Faltlhauser aus Kaufbeuren während der Weimarer Republik für die Reformbestrebungen der offenen Fürsorge, der Familienpflege und der Frühentlassung in der Psychiatrie eingetreten.44Der bereits erwähnte Heidelberger Lehrstuhlinhaber Carl Schneider setzte sich in den 1930er Jahren für die aktive Krankenbehandlung und die Arbeitstherapie ein. Für ihn – wie für viele andere „T4“-Psychiater – stellten Heilen und Vernichten keinen Gegensatz dar.45Die durch die Vernichtung der unheilbar kranken eingesparten Mittel sollten für eine intensive Therapie der heilbaren Patienten mit den Methoden der modernen Schocktherapien (Insulinkoma-, Cardiazol- bzw. Elektrokrampftherapie) und der Arbeitstherapie eingesetzt werden. In einer von Carl Schneider, Hermann Paul Nitsche und Ernst Rüdin verfaßten Denkschrift zur Lage der Psychiatrie aus dem Jahr 1943 heißt es: „Aber auch die Massnahmen der Euthanasie werden umso mehr allgemeines Verständnis und Billigung finden, als sichergestellt und bekannt wird, dass in jedem Fall bei psychischen Erkrankungen alle Möglichkeiten erschöpft werden, um die Kranken zu heilen oder doch so weit zu bessern, dass sie, sei es in ihren Berufen, sei es in einer anderen Form volkswirtschaftlicher wertvoller Betätigung zugeführt werden.“46 Aber nicht nur für die „T4“-Ärzte war die Ideologie der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ entscheidendes Motiv ihrer Beteiligung an den Patientenmorden. Auch das unmittelbar an der Ausführung der Morde beteiligte Personal hatte die rassenhygienische und ökonomische Abwertung der betroffenen Menschen verinnerlicht. So sagte Georg Frentzel, als Mitglied des Einsatzkommandos 8 an der Vernichtung der Psychiatriepatienten in Mogilew/Weißrußland beteiligt, in dem in der DDR gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren aus: „Durch ihre Krankheit waren diese Menschen mit ‚ungesunden Erbanlagen‘ behaftet, somit minderwertig, arbeitsunfähig und stellten außerdem nutzlose Esser dar.“47 Die Opfer Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“ gehörten zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft. Aufgrund von seelischer Krankheit oder geistiger Behinderung hätten sie der Fürsorge Page 8 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) und Unterstützung bedurft, de facto jedoch wurden sie durch jahre- bis jahrzehntelange Anstaltsverwahrung aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen und oft auch von ihren Familien entfremdet. Die Opfer waren Frauen, Männer und Kinder, vom Säugling bis zum hochbetagten Menschen, sie kamen aus allen Schichten der Bevölkerung. Für die Opfer der „Aktion T4“ läßt sich nachweisen, daß ihre Herkunft nach sozialer Schicht der Schichtzusammensetzung der Bevölkerung des Deutschen Reiches entsprach. Menschen aus der Unterschicht waren bei den „T4“-Opfern nicht überproportional vertreten.48Unter den „T4“-Opfern überwogen die Frauen (54 %) gegenüber den Männern (46%). Frauen hatten durch ihr Geschlecht ein höheres Risiko, zur Tötung selektiert zu werden. 82% der „T4“-Opfer waren ledig, geschieden oder verwitwet, deutlich mehr als in der Gesamtbevölkerung: bedingt durch die oft Jahre bis Jahrzehnte währende Anstaltsverwahrung waren viele „T4“-Opfer sozial isoliert.Zwei Gruppen waren besonders gefährdet, im Rahmen der „Aktion T4“ zur Tötung selektiert zu werden: Zum einen die chronisch kranken Langzeitpatienten mit der Diagnose Schizophrenie, die man als „Endzustände“ beschrieben hat, als „abgelaufene Fälle“, bei denen sich keine Therapie mehr lohnte und die man als „unbrauchbar“ ansah, weil sie – in den Anstalten - keine „produktive Arbeit“ leisteten, zum anderen die Patienten mit der Diagnose „Schwachsinn“, deren Intelligenzminderung als besonders ausgeprägt galt, die man also als „geistig tot“ ansah. Die wegen Straftaten gerichtlich eingewiesenen Patienten standen zu Beginn der „Aktion T4“ im Fokus des Selektionsverfahrens: Sie wurden aus einzelnen Anstalten wie Bedburg-Hau oder Waldheim unterschiedslos in die Tötungsanstalten deportiert, dann hatten sie aufgrund ihrer häufig guten Arbeitsleistung eine Überlebenschance, ab 1944 sollten sie in den Konzentrationslagern zur „Vernichtung durch Arbeit“ herangezogen werden. Im Verlauf des Krieges erweiterte sich der Kreis der Opfer der „Euthanasie“-Maßnahmen in den Heilund Pflegeanstalten. Vermehrt wurden verwirrte ältere Menschen, z. T. Bombengeschädigte, Fürsorgezöglinge und psychisch bzw. körperlich kranke Zwangsarbeiter in die Heil- und Pflegeanstalten eingewiesen und kamen dort durch Vernachlässigung, Hunger und überdosierte Medikamente ums Leben. Entgegen dem die Individualität der Menschen auslöschenden Vernichtungsprogramm der „T4“-Organisatoren: jedes Opfer hatte seine eigene Geschichte, wie Benjamin Traub aus Mühlheim an der Ruhr, der aus einer baptistischen Predigerfamilie stammte und im Alter von 16 Jahren nach einer tiefen seelischen Krise in die Heil- und Pflegeanstalt Bedburg-Hau kam, wo es ihm zeitweise besser ging und der Kontakt zu seiner Familie aufrecht erhalten konnte. Er wurde am 13. März 1941 in der Gaskammer von Hadamar ermordet.49Die „T4“-Opfer litten oft ohnehin unter Ängsten und lebten in ihrer eigenen Welt, wie die 35jährige Telegraphenmanipulantin Leopoldine aus Wien, die in der Gaskammer von Hartheim in Oberösterreich um ihr Leben gebracht wurde. Das vor ihrer Tötung aufgenommene Photo verrät die tiefe und existentielle Beunruhigung, die bereits ihr eingeschränktes Leben in der Heil- und Pflegeanstalt Steinhof in Wien bestimmt hatte.50Manche fühlten sich vielleicht in ihrer Einrichtung wohl und geborgen, wie Wilhelmine Haußner, die im Alter von 5 Jahren wegen Unruhe und einer Verzögerung ihrer geistigen Entwicklung in die katholische Pflegeanstalt Schönbrunn in Oberbayern aufgenommen wurde und oft Besuch von ihrer Familie erhielt. 1941 mußte sie Schönbrunn verlassen und kam in einem Sammeltransport in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar, wo sie 1942 in der „Kinderfachabteilung“ mit überdosierten Medikamenten ermordet wurde.51Manche versuchten den hoffnungslosen Verhältnissen in der Anstalt zu entkommen, wie die Schauspielerin Emmy R. aus Hamburg, die wegen abfälliger Äußerungen über das NS-Regime inhaftiert und infolge Schuldunfähigkeit in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar eingewiesen wurde. 1944 kam sie ins Hungerhaus für Frauen und wurde durch Nahrungsmittelentzug zu Tode gebracht wurde.52Grigorij S. gehörte zu den im Rahmen der „Euthanasie“-Aktion ermordeten Zwangsarbeitern. Er stammte aus der Ukraine und mußte beim IG-Farben-Konzern in Wiesbaden arbeiten. Wegen einer offenen Tuberkulose wurde am 2. März 1945 nach Hadamar gebracht und wenige Tage später mit überdosierten Medikamenten getötet.53 Die Reaktionen der Angehörigen, der Gesellschaft und Widerstand Entgegen allen Versuchen der Geheimhaltung der „Aktion T4“ wußte man in den betroffenen Familien und in kirchlichen Kreisen sehr bald um die wahren Ursachen der gehäuften Todesfälle Page 9 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) unter den Anstaltspatienten. In Einzelfällen ist es Angehörigen in letzter Minute gelungen, ihre Familienmitglieder vor der Gaskammer zu retten. Die Mutter von Alfred N. aus Ulm, der an den Folgen einer Kopfverletzung aus dem 1. Weltkrieg litt, hat durch ein Telegramm an Adolf Hitler dafür gesorgt, daß ihr Sohn aus der Tötungsanstalt Grafeneck in die Anstalt Schussenried zurückgebracht wurde.54 Doch längst nicht alle Versuche, die bedrohten Familienmitglieder aus der Anstalt nach Hause zu holen, und Protestschreiben waren erfolgreich. Demgegenüber wird ein größerer Teil der Angehörigen die Nachricht vom plötzlichen Tod ihres Familienmitglieds hingenommen haben, ohne eine Reaktion nach außen kundzutun. Auf der anderen Seite des Spektrums stehen Äußerungen von Angehörigen, die die „Erlösung vom Leiden“ erleichtert aufnahmen oder sogar befürworteten. So schrieben die Eltern von Katharina W. aus Ostpreußen am 23. August 1941 an die sächsische Zwischenanstalt Zschadraß: „Gestern erhielten wir Ihre Depesche mit der Nachricht vom Hinscheiden unserer lieben einzigen Tochter Katharina, die ja eigentlich bereits vor 22 Jahren für uns mehr als gestorben ist, denn einen geliebten Angehörigen als unheilbar geisteskrank in einer Anstalt zu wißen ist schmerzlicher als sein Tod. Darum sind wir jetzt natürlich voll Trauer, aber wir empfinden das Sterben unserer Tochter in erster Linie als eine endliche Erlösung für sie.“55 Insgesamt zeigen die Angehörigen der Opfer ein breites Spektrum von Reaktionen auf die Patientenmorde zwischen Hinnahme, Protest und Befürwortung, ohne daß sich dieses Spektrum nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung in quantifizieren ließe.56Bei der „Kindereuthanasie“ sind neben den Protesten der Eltern auch ausdrückliche Bitten um Erlösung ihrer behinderten Kinder überliefert. So schrieb der Vater des zweijährigen Heinz F. am 25. Oktober 1941 an den Leiter der Kinderfachabteilung Eichberg: „So haben wir nur noch eine Bitte an Sie, wenn schon keine Rettung u. Besserung, oder mit der Zeit eine Heilung vorhanden ist; So lasst den kleinen, lieben Jungen nicht mehr allzulange sein schweres Leiden ertragen.57 Widerstand gegen die „Euthanasie“-Aktion haben nur einzelne geleistet wie die Wiener Krankenschwester Anna Wödl, die eine kleine Demonstration vor der Heil- und Pflegeanstalt Am Steinhof organisierte, die lokale Widerstandsgruppe um die Brüder Schuhmann, die in Flugblättern die „Euthanasie“-Morde in der Tötungsanstalt Hartheim anprangerte oder der Brandenburger Amtsrichter Lothar Kreyssig, der die Verlegung der von ihm als Amtsvormund betreuten Patienten untersagte. Der evangelische Pfarrer und Leiter der Hoffnungsthaler Anstalten Lobethal Paul Braune verfaßte 1940 in Absprache mit Friedrich von Bodelschwingh, dem Leiter der Betheler Anstalten, eine mit detaillierten Informationen versehene Denkschrift gegen die Tötung der Anstaltspatienten, die er an die Reichskanzlei schicken ließ. Daraufhin wurde er von der Geheimen Staatspolizei für drei Monate in Haft genommen. Während sich die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche zumeist auf nichtöffentliche, diplomatische Bemühungen um eine Einstellung oder Modifikation der „Euthanasie“-Aktion beschränkten, war es die öffentliche Protestpredigt des Münsteraner Bischofs Clemens Graf von Galen vom 3. August 1941, die wesentlich zur Einstellung der Patientenmorde beitrug.58In der Predigt wurde die Tatsache der Krankenmorde detailliert beschrieben und verurteilt: „Jetzt wird auch das 5. Gebot: ‚Du sollst nicht töten‘ beiseite gesetzt und unter den Augen der zum Schutz der Rechtsordnung und des Lebens verpflichteten Stellen übertreten, da man es sich herausnimmt, unschuldige, wenn auch kranke Mitmenschen, vorsätzlich zu töten, nur weil sie ‚unproduktiv‘ sind, keine Güter mehr produzieren können.“59Der Text der Predigt wurde heimlich vervielfältigt und verbreitete sich im ganzen Deutschen Reich. Der im katholischen Münsterland sehr populäre Bischof blieb unangetastet, aber Menschen, die die Predigt verbreiteten, wurden verfolgt und verhaftet. Von Seiten der Psychiater ist kein aktiver Widerstand gegen die „Euthanasie“-Aktion überliefert, allenfalls ließen sich Anstaltsdirektoren in den Ruhestand versetzen, um nicht in die Patientenmorde verwickelt zu werden. Die deutsche Justiz deckte die Morde an den Anstaltspatienten, obwohl diese nach geltendem Recht den Straftatbestand des Mordes erfüllten. Nachkriegsgeschichte: Die Reaktionen der Justiz Amerikanische und deutsche Gerichte kamen in der juristischen Bewertung der Page 10 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen in den Jahren unmittelbar nach dem Krieg zu eindeutigen Urteilen: es handele sich um Mord an unschuldigen Menschen und um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So wurde z. B. 1947 der Obergutachter und ärztliche Leiter der „T4“-Zentraldienststelle Hermann Paul Nitsche und andere Ärzte und Pfleger aus Sachsen im Dresdner „Euthanasie“-Prozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Doch durften die ärztlichen Täter ab 1948/49 auf eine erstaunliche Milde insbesondere der westdeutschen Justiz hoffen, sie wurden zum Teil unter Verweis auf das hochstehende sittliche Problem der Euthanasie entschuldet. Darüber hinaus konnten sich die Täter auf Verbotsirrtum oder Pflichtenkollision als Schuldausschließungsgründe berufen, was zum Freispruch führt. Zwar galt die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ als rechtswidrig, doch hätten die Ärzte die Rechtswidrigkeit ihres Handelns nicht erkennen können oder sie wären auf ihrem Posten geblieben, um Schlimmeres zu verhüten und einen Teil der Betroffenen zu retten. In vielen Fällen wurden die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen. So blieb Prof. Werner Catel, einer der Hauptverantwortlichen für die „Kindereuthanasie“, unbehelligt und konnte 1954 Lehrstuhlinhaber für Pädiatrie in Kiel werden. Es ist dem Engagement des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zu verdanken, daß die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anfang der 1960er Jahre den Versuch unternahm, den Komplex der „Euthanasie“-Verbrechen juristisch aufzuarbeiten, doch die Hauptverantwortlichen entzogen sich der Verantwortung zumeist durch Suizid oder Verhandlungsunfähigkeit. Ihren Tiefpunkt erreichte die juristische Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen mit dem Freispruch für drei Ärzte der Tötungsanstalten der „Aktion T4“ durch das Landgericht Frankfurt am Main 1967. Durch ihre Unerfahrenheit hätten die Ärzte einen möglichen Lebenswillen ihrer Opfer nicht erkennen können und an die Rechtmäßigkeit der „Euthanasie“ im Sinne von Binding und Hoche geglaubt. Das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 1988 mit sehr niedrigen Haftstrafen machten die Sache nicht besser.60 Der Milde der westdeutschen Justiz den Tätern gegenüber spiegelt sich in der fehlenden Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Rassenhygiene und „Euthanasie“-Politik. Weder die nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ihrer Fortpflanzungsfähigkeit beraubten Menschen noch die Angehörigen der „Euthanasie“-Opfer erhielten eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid. Trotz einer Härtefall-Regelung sind die zwangssterilisierten Menschen und die Familien der „Euthanasie“-Opfer bis heute nicht mit den anderen Gruppen nationalsozialistischer Verfolgung gleichgestellt.61 Das Vermächtnis der Opfer In einem Klima fehlender gesellschaftlicher Anerkennung und fortwirkender Stigmatisierung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen gehörten die zwangssterilisierten Menschen und die „Euthanasie“-Toten lange zu den „vergessenen“ bzw. verdrängten Opfern des Nationalsozialismus, dies sowohl in der offiziellen Erinnerungskultur als auch in den betroffenen Familien selbst. Dabei zeigt sich in den letzten Jahren ein zunehmendes Bedürfnis der nachgeborenen Generationen, an die aus Familiengedächtnis verschwundenen Menschen zu erinnern, ihr Schicksal zu erforschen und das erlittene Unrecht zu benennen. Beispielhaft genannt seien die Recherchen von Sigrid Falkenstein zum Leben und zur Ermordung ihrer Tante Anna Lehnkering, die 1940 in die Tötungsanstalt Grafeneck deportiert wurde.62Der 2014 am historischen Ort der Organisation der Patientenmorde in der Berliner Tiergartenstraße 4 eingerichtete Gedenkund Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde ist ein spätes Zeichen für ein öffentliches Gedenken an die „Euthanasie“-Opfer. Er ergänzt die dort seit 1989 bestehende Gedenkplatte: Eine blaue Glaswand steht für die Erinnerung an die ermordeten Menschen und eine barrierefreie Open-Air-Ausstellung bietet Informationen zur Vorgeschichte, zur Durchführung und zu den Nachwirkungen der nationalsozialistischen Patientenmorde. Die Texte sind auch in Leichter Sprache verfügbar, die nicht nur von Menschen mit Lernschwierigkeiten genutzt wird.63 Was bleibt ist die Erinnerung an außergewöhnliche Menschen, die ihr Leben oft über Jahrzehnte in Heil- und Pflegeanstalten verbrachten und dort versuchten, unter den Bedingungen der Anstaltsordnung ihre Würde zu bewahren, wie der Mecklenburger Kutscher Karl Ahrendt dies 1933 in einem Brief an die Direktion der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch zum Ausdruck brachte: „ich vor meine wenigkeit halthe demnag als das Menschliche dasein in mier selpst auvregt“. Auch er wurde Page 11 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) mit 87 Jahren ein Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“.64 Bibliographie Aly, Götz (1985a): Medizin gegen Unbrauchbare, in: Aly, Götz et al. 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Oder bekommt er eines Tages ‚Lungenentzündung’ (...) und wir bekommen die Urne???“ [1] – Die Angehörigen von Anstaltspatienten während der nationalsozialistischen Krankenmordaktion „T4“, Praxis – Schweizerische Rundschau für Medizin 96, S. 1281-1286 Rieß, Volker (1995): Die Anfänge der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland 1939/1940, Frankfurt/M. u.a.: Peter Lang Rotzoll, Maike (2007): Karl Ahrendt – „Fürst Carl Wilhem Ahrendt v. Ahrendtberg“, in: Fuchs, Petra; Rotzoll, Maike; Müller, Ulrich; Richter, Paul; Hohendorf, Gerrit (Hg.) (2007): „Das Ver¬gessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“ – Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“, 3. Aufl. 2014, Göttingen: Wallstein, S. 99-104 Rotzoll, Maike; Hohendorf, Gerrit; Fuchs, Petra; Richter, Paul; Mundt, Christoph; Eckart, Wolfgang U. (Hg.) (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer – Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich: Schöningh Rotzoll, Maike (2010): Wahnsinn und Kalkül – Einige kollektivbiografische Charakteristika erwachsener Opfer der „Aktion T4“, in: Rotzoll, Maike; Hohendorf, Gerrit; Fuchs, Petra; Richter, Paul; Eckart, Wolfgang U.; Mundt, Christoph (Hg.) (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion „T4“ und ihre Opfer - Geschichte und Ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn, München, Wien, Zürich: Schöningh, S. 272-283 Rotzoll, Maike; Fuchs, Petra; Richter, Paul; Hohendorf, Gerrit (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasie-Aktion T4“ - Historische Forschung, Individuelle Lebensgeschichten und Erinnerungskultur, Der Nervenarzt 81, S. 1326-1332 Schmidt, Gerhard (1965): Selektion in der Heilanstalt 1939-1945, Stuttgart: Evangelisches Verlagswerk Schmidt, Ulf (2007): Karl Brandt: The Nazi Doctor – Medicine and Power in the Third Reich, London, New York: Hambledon Continuum Schmuhl, Hans-Walter (1987): Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie - Von der Verhütung zur Vernichtung ‚lebensunwerten‘ Lebens, 1890-1945 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 75), Göttingen 2. Aufl. 1992: Vandenhoeck & Ruprecht Schmuhl, Hans-Walter (1991): Reformpsychiatrie und Massenmord, in: Prinz, Michael; Zitelmann, Rainer (Hg.) (1991): Nationalsozialismus und Modernisierung, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2. erg. Aufl. 1994, S. 239-266 Schwartz, Michael (1998): „Euthanasie“-Debatten in Deutschland (1895-1945), Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 46, S. 617-665 Siemen, Hans-Ludwig (1987): Menschen blieben auf der Strecke ... – Psychiatrie zwischen Reform und Nationalsozialismus, Gütersloh 1987: Jakob van Hoddis Süß, Winfried (2003): Der Volkskörper im Krieg – Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialsitischen Deutschland 1939-1945 (= Studien zur Zeitgeschichte 65), München: Oldenbourg aan de Stegge, Cecile (2014): Die Situation der Psychiatrie in den Niederlanden während der deutschen Besatzung 1940-1945, in: Hohendorf, Gerrit; Raueiser, Stefan; v. Cranach, Michael; v. Tiedemann, Sibylle (Hg.) (2014): Die „Euthanasie“-Opfer zwischen Stigmatisierung und Anerkennung – Forschungs- und Ausstellungsprojekte zu den Verbrechen an psychisch Kranken und die Frage der Namensnennung der Münchner „Euthanasie“-Opfer (= Berichte des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation 10), Münster: Kontur Verlag, S. Page 15 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) 81-95 Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas; Beyer, Christof; Fuchs, Petra; Hinz-Wessels, Annette; Hohendorf, Gerrit; Rotzoll, Maike; Thiel, Jens; Thelen, Hedwig (Hg.) (2015): Tiergartenstrasse 4 - Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Morde, Berlin: Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Tiedemann, Sibylle v. (2014): Emmy R. – Opfer der Hungerkost in: Hohendorf, Gerrit; Raueiser, Stefan; v. Cranach, Michael; v. Tiedemann, Sibylle (Hg.) (2014): Die „Euthanasie“-Opfer zwischen Stigmatisierung und Anerkennung – Forschungs- und Ausstellungsprojekte zu den Verbrechen an psychisch Kranken und die Frage der Namensnennung der Münchner „Euthanasie“-Opfer (= Berichte des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialistischen „Euthanasie“ und Zwangssterilisation 10), Münster: Kontur Verlag, S. 194-196 Topp, Sascha (2004): Der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ – Zur Organisation der Ermordung minderjähriger Kranker im Nationalsozialismus 1939-1945, in: Beddies, Thomas; Hübener, Kristina (Hg.) (2004): Kinder in der NS-Psychiatrie (= Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg 10), Berlin: be.bra, S. 17-54 Topp, Sascha; Fuchs, Petra; Hohendorf, Gerrit; Richter, Paul; Rotzoll, Maike (2008): Die Provinz Ostpreußen und die nationalsozialistische „Euthanasie“: SS-„Aktion Lange“ und „Aktion T4“, Medizinhistorisches Journal 43, S. 20-55 Traub. Hartmut (2013). Ein Stolperstein für Benjamin – Den namenlosen Opfern der NS-„Euthanasie“, Essen: Klartext Verlag Tümmers, Henning (2011): Anerkennungskämpfe – Die Nachgeschichte der nationalsozialistischen Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik (= Beiträge zur Geschichte des 20. 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(2010): Krieg und Psychiatrie 1914-1950 (= Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus 26), Göttingen: Wallstein, S. 75-103 Page 16 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) 1. Vgl. Schmuhl, Hans-Walter (1987): Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie, S. 106-125; Schwartz, Michael (1998): „Euthanasie“-Debatten in Deutschland; Benzenhöfer, Udo (1999): Der gute Tod?, S. 92-108; Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 27-71. 2. Jost, Adolf (1895): Das Recht auf den Tod, S. 6, Hervorhebung im Original. 3. Binding, Karl; Hoche, Alfred (1920): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, S. 27 u. 51, Hervorhebung im Original. 4. A. a. O. S. 54. 5. A. a. O. S. 57, Hervorhebung im Original. 6. Gaupp, Robert (1920): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, S. 336. 7. Meltzer, Ewald (1925): Problem der Abkürzung „lebensunwerten Lebens“, S. 88. 8. Vgl. Weingart, Peter; Kroll, Jürgen; Bayertz, Kurt (1988): Rasse, Blut und Gene und Weindling, Paul (1989): Health, race and German politics. 9. Vgl. Bock, Gisela (1986): Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. 10. Zitiert nach Hohendorf, Gerrit (2009): Adelheid B.. 11. Zitiert nach Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 66. 12. Zit. n. Klee, Ernst (2010): „Euthanasie“ im Dritten Reich, S. 114. 13. Vgl. Rieß, Volker (1995): Die Anfänge der Vernichtung „lebensunwerten Lebens“, S. 53-117. 14. Vgl. Topp, Sascha; Fuchs, Petra; Hohendorf, Gerrit; Richter, Paul; Rotzoll, Maike (2008): Die Provinz Ostpreußen. 15. Vgl. Jaroszewski, Zdzisław (1993): Die Ermordung der Geisteskranken in Polen 1939-1945, S. 226f.. 16. Vgl. Winkler, Ulrike; Hohendorf, Gerrit (2010): „Nun ist Mogiljow frei von Verrückten“. 17. Aufgrund fehlender schriftlicher Quellen ist die Planungsphase der NS-„Euthanasie“ schwer zu rekonstruieren, vgl. Benzenhöfer, Udo (2001): Planung der NS-„Euthanasie“. 18. Vgl. Benzenhöfer, Udo (2008): Der Fall Leipzig. Eine genaue Datierung des Falles „Kind Knauer“ ist bisher nicht gelungen, da die sich die Identifizierung des Kindes nicht als tragfähig erwiesen hat. 19. Vgl. Topp, Sascha (2004): Der „Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erbund anlagebedingter schwerer Leiden“. 20. Hohendorf, Gerrit; Roelcke, Volker; Rotzoll, Maike (1996): Innovation und Vernichtung und Hohendorf, Gerrit; Rotzoll, Maike (2014): Medical Research and National Socialist Euthanasia. 21. Zur „Aktion T4“ und den nationalsozialistischen Krankenmorden insgesamt siehe Burleigh, Michael (1994): Death and Deliverance; Friedlander, Henry (1995): The Origins of Nazi Genocide; Klee, Ernst (2010): „Euthanasie“ im Dritten Reich; Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 72-131. 22. Zit. nach Klee, Ernst (2010): „Euthanasie“ im Dritten Reich, S. 92. 23. Vgl. Rotzoll, Maike; Fuchs, Petra; Richter, Paul; Hohendorf, Gerrit (2010): Die nationalsozialistische „Euthanasieaktion T4“ und Rotzoll, Maike et al. (Hg.): Die nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion „T4“, S. 297-324. 24. Vgl. Neugebauer, Wolfgang; Czech, Herwig (2010): Die „Aktion T4“ in Österreich. 25. Vgl. Hinz-Wessels, Annette; Fuchs, Petra; Hohendorf, Gerrit; Rotzoll, Maike (2005): Zur bürokratischen Abwicklung eines Massenmords. 26. Zit. nach Klee, Ernst (2010): „Euthanasie“ im Dritten Reich, S. 148. 27. Vgl. Faulstich, Heinz (1998): Hungersterben in der Psychiatrie, S. 271-288 und Süß, Winfried (2003): Der Volkskörper im Krieg, S. 127-151. 28. Vgl. Ley, Astrid (2011): Die „Aktion 14f13“ in den Konzentrationslagern. 29. Vgl. Harms, Ingo (1996): „War mööt wi hier smachten ...“. 30. Vgl. Faulstich, Heinz (1998): Hungersterben in der Psychiatrie, S. 317ff und 633ff. Zu Eglfing-Haar siehe Schmidt, Gerhard (1965): Selektion in der Heilanstalt. 31. In der historischen Forschung wird der Zusammenhang zwischen der Schaffung von Ausweichkrankenhäusern und der Ermordung der verlegten Psychiatriepatienten oft als „Aktion Brandt“ bezeichnet. Ob mit der sogenannten „Aktion Brandt“ eine systematische Wiederaufnahme der Patiententötungen intendiert war, ist umstritten, vgl. Aly, Götz (1985a): Medizin gegen Unbrauchbare, S. 56-63; Walter, Bernd (1996): Psychiatrie und Gesellschaft, S. 744-766; Süß, Winfried (2003): „Volkskörper im Krieg, S. 319-369 und Lilienthal, Georg Page 17 of 18 Published on Encyclopédie des violences de masse (http://ww w.sciencespo.fr/mass-violence-war-massacre-resistance) (2010): Von der „zentralen“ zur kooperativen Euthanasie“. 32. Vgl. Faulstich, Heinz (1998): Hungersterben in der Psychiatrie, S. 598-602. 33. Vgl. Lilienthal, Georg (2006): Gaskammer und Überdosis, S. 168-171. 34. Vgl. Faulstich, Heinz (2000): Die Zahl der „Euthanasie“-Opfer. 35. Vgl. Hamann, Matthias (1985): Die Morde an polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern. 36. Vgl. Friedlander, Henry (1995): The Origins of Nazi Genocide und Hinz-Wessels, Annette (2013): Antisemitismus und Krankenmord. 37. Vgl. Berger, Sara (2013): Experten der Vernichtung. 38. Vgl. aan de Stegge, Cecile (2014): Die Situation der Psychiatrie in den Niederlanden während der deutschen Besatzung. 39. Lafont, Max (2000): L’extermination douce. 40. Bueltzingsloewen, Isabelle von (2007): L’Hécatombe des Fous. 41. Zit. n. Dörner, Klaus; Ebbinghaus, Angelika; Linne, Karsten (Hg.) (2000): Der Nürnberger Ärzteprozeß, S. 2/2436, siehe auch 2/2450. 42. Vgl. Schmidt, Ulf (2007): Karl Brandt. 43. Staatsarchiv München, Staatsanwaltschaft München 1b Js 1791/47, Ermittlungsverfahren gegen Hermann Pfannmüller, Bd. 3, Bericht Dr. Schmidt. 44. Vgl. Schmuhl, Hans-Walter (1991a): Reformpsychiatrie und Massenmord, S. 240-249. 45. Vgl. Aly, Götz (1985): Der saubere und der schmutzige Fortschritt. 46. Zit. n. Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 128. 47. Zitiert nach Winkler, Ulrike; Hohendorf, Gerrit (2010): „Nun ist Mogiljow frei von Verrückten“, S. 88. 48. Vgl. Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 114. 49. Vgl. Traub, Hartmut (2013): Ein Stolperstein für Benjamin. 50. Vgl. Fuchs, Petra et al. (Hg.): „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“, S. 271. 51. Vgl. Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 308. 52. Vgl. Tiedemann, Sibylle v. (2014): Emmy R.. 53. Vgl. Baader, Gerhard; Cramer, Johannes; Winter, Bettina (1991): „Verlegt nach Hadamar“, S. 145. 54. Vgl. Aly, Götz (2013): Die Belasteten, S. 39. 55. Zit. n. Hohendorf, Gerrit (2013): Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 118. 56. Vgl. Nowak, Kurt (1991): Widerstand, Zustimmung, Hinnahme und Rauh, Philipp (2007): „Ist mein Bruder in der Anstalt noch seines Lebens sicher?“. 57. Zit. n. Hohendorf, Gerrit (2013) Der Tod als Erlösung vom Leiden, S. 83, vgl. auch Lutz, Petra (2006): Mit Herz und Vernunft. 58. Vgl. Nowak, Kurt (1978): „Euthanasie“ und Sterilisierung im Dritten Reich, S. 161-172.. 59. Predigt Bischof Clemens Graf von Galen in der Lambertikirche zu Münster vom 3.8.1941, abgedruckt in: Dörner, Klaus et al. (Hg.) (1989): Der Krieg gegen die psychisch Kranken, S. 112-128, hier S. 121. 60. Vgl. Benzler, Susanne (1988): Justiz und Anstaltsmord und Loewy, Hanno; Winter, Bettina (Hg.) (1996): NS-„Euthanasie” vor Gericht. 61. Vgl. Tümmers, Henning (2011): Anerkennungskämpfe. 62. Vgl. Falkenstein, Sigrid (2012): Annas Spuren. 63. Vgl. Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas u. a. (Hg.) (2015): Tiergartenstrasse 4 und www.t4-denkmal.de [2]sowie www.gedenkort-t4.eu. [3] 64. Vgl. Rotzoll, Maike (2007): Karl Ahrendt. Pour en savoir plus Page 18 of 18 Powered by TCPDF (www.tcpdf.org)