Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. W ah lp erio d e
4756
Drucksache 15/
29. 06. 2010
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU)
und
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Förderprogramme für anerkannte Naturschutzverbände
Die Kleine Anfrage 3043 vom 7. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:
Anerkannte Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Naturparkträger nehmen vielfältige Aufgaben
im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes, der Umweltbildung sowie der naturnahen Erholung wahr. Diese Aufgaben können
nur durch angemessene Unterstützung und Förderung durch das Land erfüllt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Förderprogramme stehen für die o. g. Aufgaben zur Verfügung (bitte nach Ressorts, förderfähigen Vorhaben und förderfähigen Kosten aufgliedern)?
2. Welche Zuschüsse werden dabei als Anteilsfinanzierung, in welcher Höhe (bitte Prozentsatz), und welche als Festbetragsfinanzierung gewährt?
3. Auf welcher Grundlage – zum Beispiel gesetzliche Regelungen oder freiwillige Leistungen – beruhen die jeweiligen Förderprogramme?
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 28. Juni 2010 wie folgt beantwortet:
Die nach § 38 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) bzw. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereine bzw. Naturschutzvereinigungen (Naturschutzverbände) sind ein wichtiger Baustein in der Umwelt- und Naturschutzpolitik des Landes. Sie ergänzen in idealer Weise den amtlichen Naturschutz, der durch die Naturschutzverwaltung wahrgenommen wird. Ohne die ehrenamtliche Arbeit der Naturschutzverbände, aber auch ohne das ehrenamtliche Engagement zahlreicher sonstiger Vereine und Menschen in Rheinland-Pfalz wäre das gute Niveau des Natur- und Umweltschutzes in unserem Land nicht möglich.
Die wesentliche Arbeit im ehrenamtlichen Naturschutz wird von den insgesamt zehn anerkannten Naturschutzverbänden getragen.
Neben der Arbeit der Naturschutzverbände und der zahlreichen ehrenamtlich Tätigen sorgen mittlerweile acht Naturparke in
Rheinland-Pfalz, die Naturparke Südeifel, Pfälzerwald, Nordeifel, Nassau, Rhein-Westerwald, Saar-Hunsrück, Soonwald und
Vulkaneifel, für den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Kulturlandschaft und insbesondere für die naturnahe Erholung der
Bevölkerung.
Die Landesregierung unterstützt die vielfältigen Aktivitäten der anerkannten Naturschutzverbände, der Naturparkträger und der
zahlreichen ehrenamtlich Tätigen.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Land fördert die Arbeit der anerkannten Naturschutzverbände, indem es erhebliche Mittel für Projekte, Fachpublikationen,
Datenerhebungen, Pflegemaßnahmen, Umweltbildungsmaßnahmen etc. zur Verfügung stellt, die die Naturschutzverbände in
eigener Verantwortung, teilweise mit fachlicher Unterstützung der Naturschutzbehörden, durchführen. Hierfür stehen verschiedene Förder- und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2010
b. w.
4756
Drucksache 15/
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
I. Förderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz:
Zentrales Förderinstrument sind die „Fördergrundsätze Landespflege“ (Verwaltungsvorschrift 16. Dezember 1999, MinBlatt Nr. 2
vom 24. Januar 2000, S. 31). Hier sind die zahlreichen Fördertatbestände und die jeweilige Höhe der Förderung differenziert geregelt. Die Fördersätze betragen je nach Vorhaben oder Maßnahme zwischen 30 % und 100 %. Wegen der Fülle der einzelnen Fördertatbestände wird auf die Verwaltungsvorschrift verwiesen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Förderung des ehrenamtlichen Elements im Natur- und Umweltschutz Verbänden und
Einzelpersonen Zuschüsse für Pflegeaktionen (5 € pro Person und Tag), Wegstreckenentschädigung (15 Cent/km) oder Beschaffung
von Pflegematerial (30 % der Kosten) gewährt.
Soweit die anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen von § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) an Verfahren mitwirken, erhalten sie pro Beteiligungsfall eine Pauschale von 25 €.
Institutionelle Förderung:
Ein Teil der anerkannten Naturschutzverbände betreibt Einrichtungen der Umweltbildung oder Naturschutzzentren. In diesem
Fall erhalten sie eine institutionelle Förderung nach Maßgabe Haushaltsplans. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist im Haushaltsplan bei Kapitel 14 02 Titel 684 03 veranschlagt.
Eine institutionelle Förderung erhalten auch die acht Naturparkträger. Gefördert werden die Sachkosten mit einer Pauschale von
10 200 € und die Personalkosten pro Stelle mit 30 700 €. Im Jahre 2009 wurden die Naturparkträger mit insgesamt rund 521 000 €
gefördert.
Projekt- und Maßnahmenförderung:
Projekte anerkannter Naturschutzverbände können gefördert werden, wenn sie naturschutzfachlich geboten sind und entsprechende
Haushaltsmittel (Kapitel 14 02 Titel 541 01 bzw. 633 11/12 zur Verfügung stehen; in der Regel wird von dem Projektträger ein
Trägeranteil von 10 % gefordert. Darüber hinaus können für Projekte, die der Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen und die im Auftrag von Naturschutzbehörden durchgeführt werden, Mittel aus Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6
BNatSchG zur Verfügung gestellt werden; in diesem Fall erfolgt eine 100 %-Förderung.
Die vielfältigen Naturparkmaßnahmen wie zur Unterhaltung von Wanderwegen, Veranstaltungen etc. werden aus Kapitel 14 02
Titel 892 01 gefördert. Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach den „Fördergrundsätzen Landespflege“ und beträgt in der Regel
50 % und 100 %. Für den Naturpark Pfälzerwald, der auch grenzüberschreitendes Biosphärenreservat ist, stehen in dieser Eigenschaft bei Kapitel 14 02 Titel 892 03 zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Die Landeszentrale für Umweltbildung fördert im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als freiwillige Leistung Projekte von Naturschutzverbänden, die Modellcharakter haben bzw. von landesweiter Bedeutung sind, wobei eine Förderung zwischen 10 % und 100 % möglich ist.
Im Rahmen von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen und den bei Kapitel 14 02 Titel 684 07 zur Verfügung stehenden Mitteln können
Projekte anerkannter Naturschutzverbände gefördert werden, wie z. B. die Ausbildung von Wassertrainern.
Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ergänzt das Förderspektrum der Naturschutzbehörden, indem sie Projekte anerkannter Naturschutzverbände (z. B. Ankauf von Grundstücken oder Pflegemaßnahmen) unterstützt. Über Höhe der Festbetragsbzw. Anteilsfinanzierung entscheidet im Einzelfall der Stiftungsvorstand bzw. die Stiftungsvorsitzende.
II. Förderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:
Anerkannte Naturschutzverbände können von den Förderangeboten des ELER-Entwicklungsprogramms PAUL (EntwicklungsProgramm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung) und hier insbesondere von den Umweltprogrammen profitieren. Das umfangreiche und sehr differenzierte Programm ist auf der Webseite www.eler-paul.rlp.de dargestellt.
Zu den Fragen 2 und 3.:
Ob eine Anteils- oder Festbetragsfinanzierung erfolgt, richtet sich grundsätzlich nach dem Einzelfall. So werden z. B. Maßnahmen
im Rahmen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements wie Pflegearbeiten oder Anschaffung von Gerätschaften (z. B. Freischneider) mit Festbeträgen gefördert, Projekte hingegen als Anteilsfinanzierung.
Grundlage für die Förderung bzw. Unterstützung der anerkannten Verbände sind § 50 LNatSchG, der jeweils geltende Haushaltsplan und die „Fördergrundsätze Landespflege“. Da die Verbände eine Fülle von Aufgaben des praktischen Naturschutzes (Pflegemaßnahmen, Umweltbildungsmaßnahmen etc.), aber auch grundlegende Arbeiten (z. B. Datenerhebungen) wahrnehmen, die für
den amtlichen Naturschutz von erheblicher Bedeutung sind, ist eine Flexibilität bei der Förderung wichtig. Diese wird durch den
Haushaltsplan, in dem jeweils die naturschutzfachlich und naturschutzpolitisch erforderlichen Schwerpunkte gesetzt werden, gewährleistet und durch die eingangs erwähnten „Fördergrundsätze Landespflege“ konkretisiert.
In Vertretung:
Jacqueline Kraege
Staatssekretärin
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