24.01.2017 PRESSEMITTEILUNG Umgang mit invasive Arten - bmt kritisiert Umsetzung der EU-Verordnung Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium (BMU) ein Gesetz, um die EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten national umzusetzen. Ziel ist es, die Einbringung von derzeit 37 gelisteten Tier- und Pflanzenarten („Unionsliste“) EU-weit zu verhindern, die sich außerhalb ihres Ursprungsraumes ausbreiten und dadurch eine Gefahr für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt darstellen können. Für Deutschland relevant sind bspw. Nutria, Waschbär und die Gelbwangen-Schmuckschildkröte. Tier- und Naturschutzverbände können noch bis Ende Januar hierzu eine Stellungnahme abgeben. Der bmt kritisiert das Regelwerk scharf. „Das Ziel, das Einbringen bzw. die Ausbreitung invasiver Tierund Pflanzenarten zu verhindern, ist zwar völlig richtig. Allerdings gibt es im Regelwerk viele offene Fragen und teilweise gravierende fachliche Fehleinschätzungen. In vielen Fällen droht der Tierschutz schlicht auf der Strecke zu bleiben“, so Karsten Plücker, Bundesvorsitzender der bmt. „So ist bereits die Liste der als invasiv eingestuften Tier- und Pflanzenarten vielfach kaum nachvollziehbar, wie bspw. die Zuordnung des Waschbären. Diese in den 30er Jahren in Deutschland ausgesetzte Tierart lässt sich nicht mehr zurückdrängen. Da ihre potentielle ökologische Schädlichkeit bestenfalls regional begrenzt ist, plädiert der bmt wie auch die großen Naturschutzverbände für eine friedliche Koexistenz anstatt eine nicht zielführende Ausrottungsstrategie gesetzlich vorzuschreiben. Für die Tierschutzverbände stellt sich auch die Frage, wie zukünftig mit verletzt aufgefundenen Waschbären in Auffangstationen umzugehen ist. Mehrere Anfragen des bmt bei den zuständigen Behörden blieben bis jetzt unbeantwortet“, so Plücker weiter. Besonders bedenklich ist, dass im nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung offensichtlich die Tötung der Tiere das Mittel der Wahl gesehen wird. So heißt es in der Begründung, dass dadurch „Schmerzen, Leiden und Qualen für wild lebende Tiere oft eher vermieden werden als durch andere Maßnahmen (Einfangen und Haltung in Gefangenschaft, Sterilisierung)“. Die nun vom Leipziger Zoo angedrohte Tötung von Muntjaks (Kleinhirsche), die ebenfalls in der Unionsliste zu finden sind, hält der bmt allerdings für klar vermeidbar. Denn derzeit gilt eine rechtliche Übergangsfrist, die der Zoo nutzen kann, seine Tiere noch wie gewünscht abzugeben. Nicht auszuschließen ist, dass die Bundesrepublik ohnehin für entsprechend begründete Ausnahmen ein Genehmigungssystem erstellt. Zudem zwingt die EU-Verordnung den Zoo nicht diese Tiere zu töten. Diese Tiere könnten weiterhin in Leipzig gehalten werden. Sollte der Zoo jedoch seine Ankündigung umsetzen und die Tiere töten, wird der bmt rechtliche Schritte prüfen. Kontakt Dipl. biol. Torsten Schmidt / [email protected] Tel.: 04642 922407 / mobil: 0152 54000 475 www.bmt-tierschutz.de