P R E S S E M I T T E I L U N G

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24.01.2017
PRESSEMITTEILUNG
Umgang mit invasive Arten - bmt kritisiert Umsetzung der EU-Verordnung
Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium (BMU) ein Gesetz, um die EU-Verordnung (EU) Nr.
1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten national umzusetzen. Ziel ist es, die Einbringung von
derzeit 37 gelisteten Tier- und Pflanzenarten („Unionsliste“) EU-weit zu verhindern, die sich außerhalb
ihres Ursprungsraumes ausbreiten und dadurch eine Gefahr für die einheimische Tier- und
Pflanzenwelt darstellen können. Für Deutschland relevant sind bspw. Nutria, Waschbär und die
Gelbwangen-Schmuckschildkröte. Tier- und Naturschutzverbände können noch bis Ende Januar hierzu
eine Stellungnahme abgeben.
Der bmt kritisiert das Regelwerk scharf. „Das Ziel, das Einbringen bzw. die Ausbreitung invasiver Tierund Pflanzenarten zu verhindern, ist zwar völlig richtig. Allerdings gibt es im Regelwerk viele offene
Fragen und teilweise gravierende fachliche Fehleinschätzungen. In vielen Fällen droht der Tierschutz
schlicht auf der Strecke zu bleiben“, so Karsten Plücker, Bundesvorsitzender der bmt. „So ist bereits
die Liste der als invasiv eingestuften Tier- und Pflanzenarten vielfach kaum nachvollziehbar, wie bspw.
die Zuordnung des Waschbären. Diese in den 30er Jahren in Deutschland ausgesetzte Tierart lässt sich
nicht mehr zurückdrängen. Da ihre potentielle ökologische Schädlichkeit bestenfalls regional begrenzt
ist, plädiert der bmt wie auch die großen Naturschutzverbände für eine friedliche Koexistenz anstatt
eine nicht zielführende Ausrottungsstrategie gesetzlich vorzuschreiben. Für die Tierschutzverbände
stellt sich auch die Frage, wie zukünftig mit verletzt aufgefundenen Waschbären in Auffangstationen
umzugehen ist. Mehrere Anfragen des bmt bei den zuständigen Behörden blieben bis jetzt
unbeantwortet“, so Plücker weiter.
Besonders bedenklich ist, dass im nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung offensichtlich
die Tötung der Tiere das Mittel der Wahl gesehen wird. So heißt es in der Begründung, dass dadurch
„Schmerzen, Leiden und Qualen für wild lebende Tiere oft eher vermieden werden als durch andere
Maßnahmen (Einfangen und Haltung in Gefangenschaft, Sterilisierung)“.
Die nun vom Leipziger Zoo angedrohte Tötung von Muntjaks (Kleinhirsche), die ebenfalls in der
Unionsliste zu finden sind, hält der bmt allerdings für klar vermeidbar. Denn derzeit gilt eine rechtliche
Übergangsfrist, die der Zoo nutzen kann, seine Tiere noch wie gewünscht abzugeben. Nicht
auszuschließen ist, dass die Bundesrepublik ohnehin für entsprechend begründete Ausnahmen ein
Genehmigungssystem erstellt. Zudem zwingt die EU-Verordnung den Zoo nicht diese Tiere zu töten.
Diese Tiere könnten weiterhin in Leipzig gehalten werden. Sollte der Zoo jedoch seine Ankündigung
umsetzen und die Tiere töten, wird der bmt rechtliche Schritte prüfen.
Kontakt
Dipl. biol. Torsten Schmidt / [email protected]
Tel.: 04642 922407 / mobil: 0152 54000 475
www.bmt-tierschutz.de
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