Artenschutz !!!Vorsicht bei exotischen Souvenirs!!! Exotische Souvenirs beeindrucken durch ihre Besonderheit und durch ihre Einzigartigkeit. Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist daher ein einträgliches Geschäft. Allerdings mit dramatischen Folgen. Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht; nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben. Mancher Reisende erkennt nicht, dass der Kauf solcher Erinnerungsstücke außerdem ein böses Erwachen nach sich ziehen kann, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird und Strafen folgen. Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Insbesondere exotische Tier- und Pflanzenarten unterliegen daher mittlerweile strengen Einfuhrbestimmungen. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen" (Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) / CITES) Das Abkommen mit Sekretariat in Genf hat aktuell 175 Mitgliedstaaten, Deutschland ist 1976 beigetreten. Mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz. Ziel des WA ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu reglementieren. Das WA versteht unter dem Begriff „Handel“ jeden Transport über eine Grenze, unabhängig davon, aus welchem Grund dieser Transport erfolgt. Die folgenden geschützten Tiere und Pflanzen aus dem Land GHANA dürfen Sie NICHT ausführen!!!!! Pflanzen: Tiere: * Affen * Chamäleons * Elefanten * Huftiere * Korallen * Krokodile *Skorpione * Warane * Landschildkröten * Nashörner * Raubkatzen * Riesenschlangen * Aloe * Hahnenfußgewächse * Kakteen Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Aufzählung, da die Daten auf den bisherigen Beschlagnahmefällen basieren. Daher denken Sie bitte daran: Auch andere, hier nicht aufgeführte, Tier- und Pflanzenarten können geschützt sein. Sollten Sie Interesse an der Mitnahme hier nicht aufgeführter Arten haben, finden Sie nähere Informationen unter: www.wisia.de oder aber www.bfn.de/0302_regelungen.html !!!Wichtig!!!: Die Artenschutzregelungen gelten für lebende oder tote Tiere und Pflanzen, ihre Entwicklungsformen sowie alle aus Teilen davon oder aus ihnen gewonnene Erzeugnisse. Dabei genügt es, wenn aus irgendeinem Umstand hervorgeht, dass Waren Teile oder Erzeugnisse aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind oder solche enthalten. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei! Besser: Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Vielen Dank!