Artenschutz !!!Vorsicht bei exotischen Souvenirs!!!

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Artenschutz
!!!Vorsicht bei exotischen Souvenirs!!!
Exotische Souvenirs beeindrucken durch ihre Besonderheit und durch ihre Einzigartigkeit.
Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist daher ein einträgliches
Geschäft. Allerdings mit dramatischen Folgen. Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind
in ihrer Existenz bedroht; nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben.
Mancher Reisende erkennt nicht, dass der Kauf solcher Erinnerungsstücke außerdem ein
böses Erwachen nach sich ziehen kann, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll
beschlagnahmt wird und Strafen folgen.
Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von
Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar.
Insbesondere exotische Tier- und Pflanzenarten unterliegen daher mittlerweile strengen
Einfuhrbestimmungen. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz
bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem
"Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten
frei
lebender
Tiere
und
Pflanzen"
(Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA) / CITES)
Das Abkommen mit Sekretariat in Genf hat aktuell 175 Mitgliedstaaten, Deutschland ist 1976
beigetreten. Mehr als 30.000 Tier- und Pflanzenarten stehen heute unter seinem Schutz. Ziel
des WA ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu reglementieren.
Das WA versteht unter dem Begriff „Handel“ jeden Transport über eine
Grenze, unabhängig davon, aus welchem Grund dieser Transport erfolgt.
Die folgenden geschützten Tiere und Pflanzen aus dem Land GHANA
dürfen Sie NICHT ausführen!!!!!
Pflanzen:
Tiere:
* Affen
* Chamäleons
* Elefanten
* Huftiere
* Korallen
* Krokodile
*Skorpione
* Warane
* Landschildkröten
* Nashörner
* Raubkatzen
* Riesenschlangen
* Aloe
* Hahnenfußgewächse
* Kakteen
Es handelt sich dabei nicht um eine abschließende Aufzählung, da die Daten auf den
bisherigen Beschlagnahmefällen basieren. Daher denken Sie bitte daran:
Auch andere, hier nicht aufgeführte, Tier- und Pflanzenarten können geschützt sein.
Sollten Sie Interesse an der Mitnahme hier nicht aufgeführter Arten haben, finden Sie nähere
Informationen unter: www.wisia.de oder aber www.bfn.de/0302_regelungen.html
!!!Wichtig!!!:
Die Artenschutzregelungen gelten für lebende oder tote Tiere und Pflanzen, ihre
Entwicklungsformen sowie alle aus Teilen davon oder aus ihnen gewonnene
Erzeugnisse. Dabei genügt es, wenn aus irgendeinem Umstand hervorgeht, dass Waren
Teile oder Erzeugnisse aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind oder solche
enthalten.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild
lebenden Tieren und Pflanzen bei!
Besser:
Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko
einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen
gefertigt wurden.
Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und
Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben.
Vielen Dank!
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