BAYERISCHE LANDESTIERÄRZTEKAMMER

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BAYERISCHE LANDESTIERÄRZTEKAMMER
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Pressemitteilung
24. Juni 2004
Tötung von 15.000 Puten wegen Therapienotstand
Tierärzte fordern geeignete Behandlungsmöglichkeiten
statt Massentötungen
Größter Ausbruch von Schwarzkopfkrankheit in Deutschland
Der Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer, Dr. Theo Mantel, fordert die
zügige Zulassung von Wirkstoffen zur Prophylaxe oder Behandlung der
Schwarzkopfkrankheit bei Puten. Aus Tierschutzgründen sei nicht hinnehmbar, dass
Tausende von Tieren getötet werden müssen, weil keine geeigneten Medikamente
mehr verabreicht werden dürfen. Seit 31.3.03 ist es verboten, den früher zur
Vorbeugung der Schwarzkopfkrankheit zugelassenen Futterzusatzstoff bei
Lebensmittel liefernden Tieren anzuwenden. Bereits 1998 wurde die Anwendung
des letzten wirksamen Arzneimittels zur Behandlung der Tiere nach Ausbruch der
Krankheit verboten. In der Humanmedizin finden vergleichbare Präparate jedoch
weiterhin Einsatz.
15.000 Putenhähne im Alter von 8 Wochen wurden letzte Woche im
Regierungsbezirk Schwaben getötet, nachdem das Institut für Geflügelkrankheiten
der Ludwig-Maximilians-Universität München die Schwarzkopfkrankheit im Bestand
diagnostiziert hatte. Die nach der Tötung anfallenden Tierkörper entsprachen einem
Gewicht von ca. 75 Tonnen. Den finanziellen Verlust von ca. 150.000 € muss der
Landwirt tragen. In jüngster Zeit brach die Krankheit in Deutschland in 6 großen
Beständen mit insgesamt ca. 30.000 Tieren aus.
Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, jedoch erkranken bis zu
90 % der Puten in den betroffenen Beständen. In kurzer Zeit verenden bis zu 70 %
der erkrankten Puten. Wegen der fehlenden Behandlungsmöglichkeiten müssen die
Tiere daher zur Vermeidung weiterer vorhersehbarer Leiden und Schmerzen getötet
werden.
Bei der Schwarzkopfkrankheit, auch Histomoniasis genannt, leiden die Tiere an
massiver Blinddarm- und Leberentzündung, die der einzellige Parasit Histomonas
meleagridis hervorruft. In den Bestand kommt der Erreger durch Ansteckung der
Puten über einen Blinddarmwurm, der den Einzeller beherbergt, über Aufnahme von
Regenwürmern oder über Ansteckung bei Hühnervögeln, die häufig keine
Krankheitssymptome zeigen. Nach Infektion der ersten Pute breitet sich die
Krankheit durch Übertragung über den frischen Kot seuchenhaft im Bestand aus.
Der früher zugelassene Zusatzstoff Nifursol aus der Gruppe der Nitrofurane zur
Vorbeuge gegen Schwarzkopfkrankheit wurde den Tieren über das Futter, die
Therapeutika aus der Gruppe der Nitroimidazole über das Trinkwasser verabreicht.
Die Anwendung wurde nach EU-Recht verboten, da keine Gewähr der
gesundheitlichen Unbedenklichkeit möglicher Rückstände im Fleisch für den
Menschen gegeben werden kann.
Das Präparat Nitarson findet in den USA und Kanada zur Prophylaxe der
Schwarzkopfkrankheit Verwendung. Es ist zu wünschen, dass ein solches Mittel
zügig in der EU zugelassen wird und neue geeignete Medikamente auch zur
Behandlung der Krankheit entwickelt werden.
Kontakt:
Dr. Pia Geppert, Bayerische Landestierärztekammer, Tel. 089/21990813
Prof. Dr. Rüdiger Korbel, Institut für Geflügelkrankheiten, Tel. 089/218076080
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