BAYERISCHE LANDESTIERÄRZTEKAMMER Bavariastr. 7a 80336 München Tel.: 0 89 / 21 99 08 - 0 Fax: 0 89 / 21 99 08 - 33 e-Mail: [email protected] Pressemitteilung 24. Juni 2004 Tötung von 15.000 Puten wegen Therapienotstand Tierärzte fordern geeignete Behandlungsmöglichkeiten statt Massentötungen Größter Ausbruch von Schwarzkopfkrankheit in Deutschland Der Präsident der Bayerischen Landestierärztekammer, Dr. Theo Mantel, fordert die zügige Zulassung von Wirkstoffen zur Prophylaxe oder Behandlung der Schwarzkopfkrankheit bei Puten. Aus Tierschutzgründen sei nicht hinnehmbar, dass Tausende von Tieren getötet werden müssen, weil keine geeigneten Medikamente mehr verabreicht werden dürfen. Seit 31.3.03 ist es verboten, den früher zur Vorbeugung der Schwarzkopfkrankheit zugelassenen Futterzusatzstoff bei Lebensmittel liefernden Tieren anzuwenden. Bereits 1998 wurde die Anwendung des letzten wirksamen Arzneimittels zur Behandlung der Tiere nach Ausbruch der Krankheit verboten. In der Humanmedizin finden vergleichbare Präparate jedoch weiterhin Einsatz. 15.000 Putenhähne im Alter von 8 Wochen wurden letzte Woche im Regierungsbezirk Schwaben getötet, nachdem das Institut für Geflügelkrankheiten der Ludwig-Maximilians-Universität München die Schwarzkopfkrankheit im Bestand diagnostiziert hatte. Die nach der Tötung anfallenden Tierkörper entsprachen einem Gewicht von ca. 75 Tonnen. Den finanziellen Verlust von ca. 150.000 € muss der Landwirt tragen. In jüngster Zeit brach die Krankheit in Deutschland in 6 großen Beständen mit insgesamt ca. 30.000 Tieren aus. Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, jedoch erkranken bis zu 90 % der Puten in den betroffenen Beständen. In kurzer Zeit verenden bis zu 70 % der erkrankten Puten. Wegen der fehlenden Behandlungsmöglichkeiten müssen die Tiere daher zur Vermeidung weiterer vorhersehbarer Leiden und Schmerzen getötet werden. Bei der Schwarzkopfkrankheit, auch Histomoniasis genannt, leiden die Tiere an massiver Blinddarm- und Leberentzündung, die der einzellige Parasit Histomonas meleagridis hervorruft. In den Bestand kommt der Erreger durch Ansteckung der Puten über einen Blinddarmwurm, der den Einzeller beherbergt, über Aufnahme von Regenwürmern oder über Ansteckung bei Hühnervögeln, die häufig keine Krankheitssymptome zeigen. Nach Infektion der ersten Pute breitet sich die Krankheit durch Übertragung über den frischen Kot seuchenhaft im Bestand aus. Der früher zugelassene Zusatzstoff Nifursol aus der Gruppe der Nitrofurane zur Vorbeuge gegen Schwarzkopfkrankheit wurde den Tieren über das Futter, die Therapeutika aus der Gruppe der Nitroimidazole über das Trinkwasser verabreicht. Die Anwendung wurde nach EU-Recht verboten, da keine Gewähr der gesundheitlichen Unbedenklichkeit möglicher Rückstände im Fleisch für den Menschen gegeben werden kann. Das Präparat Nitarson findet in den USA und Kanada zur Prophylaxe der Schwarzkopfkrankheit Verwendung. Es ist zu wünschen, dass ein solches Mittel zügig in der EU zugelassen wird und neue geeignete Medikamente auch zur Behandlung der Krankheit entwickelt werden. Kontakt: Dr. Pia Geppert, Bayerische Landestierärztekammer, Tel. 089/21990813 Prof. Dr. Rüdiger Korbel, Institut für Geflügelkrankheiten, Tel. 089/218076080