Hausordnung Gewalt, Diskriminierung, respektloses Benehmen, unhöfliche Ausdrucksweise sind gemeinschaftsschädigend und haben an unserer Schule keinen Platz! Dies gilt für uns alle! (SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern, Schulwart und Raumpflegepersonal) Die SchülerInnen haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit das schulische Geschehen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Dies betrifft den normalen Unterricht, Supplierstunden, Freigegenstände, verbindliche und unverbindliche Übungen, Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen. Die SchülerInnen müssen am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen. Die Anordnungen der LehrerInnen müssen befolgt werden. Informationen und Regeln für den reibungslosen Ablauf des Schulalltags Vor 7:25 Uhr darf kein/e SchülerIn einen Unterrichtsraum betreten. Bis zu diesem Zeitpunkt halten sich alle SchülerInnen ausnahmslos in der Halle auf. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird erwartet. Tragen von Hausschuhen für die SchülerInnen ist Pflicht (keine Turnschuhe). Auch für Pausen brauchen wir Regeln Kein Laufen, Raufen und Lärmen im Schulgebäude. Hinauslehnen oder Hinaussteigen aus den Fenstern sowie das Hinauswerfen von Gegenständen ist verboten. Das Öffnen der Fenster bzw. die Betätigung der Jalousien ist nur in Anwesenheit eines Lehrers / einer Lehrerin erlaubt. Das Sitzen auf den Stiegen ist nicht gestattet. Für das Verlassen des Schulhauses während der Unterrichtszeit ist die Erlaubnis einer Lehrperson einzuholen. 5-Minuten-Pausen dienen nur dem Raumwechsel und dem Vorbereiten für die nächste Stunde (Bücher, Hefte, …). Große Pausen: Aufenthalt nur in der Pausenhalle oder im Stockwerk der eigenen Klasse – Klassenwechsel erst kurz vor dem Läuten. Mittagspause: Der Aufenthalt ist nur in der Halle erlaubt. Die SchülerInnen werden in dieser Zeit vom Schulwart beaufsichtigt. Bei ungebührlichem Verhalten können sie sowohl von diesem als auch von einer Lehrkraft aus dem Schulhaus verwiesen werden. Was wir zu einer angenehmen und sicheren Umgebung beitragen können Einhaltung der Mülltrennung Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulhof Meldepflicht bei Beschädigungen des Schulinventars bzw. des Eigentums eines Mitschülers / einer Mitschülerin bei mutwilliger Zerstörung: Schadenersatz durch den Verursacher Was sicher nicht ins Schulhaus gehört gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, …) feuergefährliche Artikel (Feuerzeug, Zünder, Feuerwerkskörper, Knallkörper, …) Kaugummi, Eis Computerspiele Was nicht erlaubt ist im Schulgebäude: Handy benützen (ist ausgeschaltet und im Garderobenkasten), Musik hören im Schulgebäude und auf dem Schulgelände: FILMEN und FOTOGRAFIEREN Wenn man sich nicht an vereinbarte Regeln hält! 1. Ausgleichszeit Einem Schüler / einer Schülerin kann von einem Lehrer / einer Lehrerin Ausgleichszeit verordnet werden, um versäumte Unterrichtszeit einzubringen (mehrmaliges Zuspätkommen, Schwänzen, ...) oftmals versäumte Hausübungen nachzuholen Unterrichtsarbeit nachzuholen, die aufgrund von ungenutzter Unterrichtszeit nicht erbracht wurde. Die Ausgleichszeit findet am Nachmittag in einer für den / die SchülerIn unterrichtsfreien Zeit statt und wird von einem Lehrer / einer Lehrerin beaufsichtigt. 2. Eintragung ins Klassenbuch 2.1. Mit Sonderbetreuung Ein Lehrer schickt eine(n) SchülerIn zur Sonderbetreuung, wenn diese(r) trotz mehrmaliger Vorwarnung nicht aufhört, den Unterricht und damit SchülerInnen und LehrerInnen beim Arbeiten zu stören. Der Schüler / die Schülerin wird zum Konferenzzimmer geschickt, wo er / sie von einem Lehrer / einer Lehrerin für den Rest der Stunde beaufsichtigt wird. LehrerInnen übernehmen in ihren Freistunden abwechselnd diesen Dienst. Am Ende der Stunde meldet sich der / die SchülerIn wieder bei seinem / ihrem Klassenlehrer bzw. seiner/ihrer Klassenlehrerin. Sollte die Störung erst am Ende der Unterrichtseinheit erfolgen, nur mehr „Vermerk“ bzw. „Eintragung“ ins Klassenbuch! • Sonderbetreuung • „Vermerk“ bzw. „Eintragung“ ins Klassenbuch • bei „Eintragung“ Benachrichtigung der Eltern 2.2. Ohne Sonderbetreuung SchülerInnen, die durch freche, provokante, nicht tolerierbare Bemerkungen auffällig werden, die aber das Unterrichten und Arbeiten nicht unmöglich machen, also nicht einer Sonderbetreuung bedürfen, werden ins Klassenbuch eingetragen. Bei schwerwiegendem Nichteinhalten der Hausordnung (Rauferei, mutwillige Verunreinigung, …) kann der Schüler / die Schülerin ins Klassenbuch eingetragen werden. • „Eintragung“ ins Klassenbuch • Benachrichtigung der Eltern Vorgangsweise Erste „Eintragung“ ins Klassenbuch: die Eltern werden benachrichtigt, eventuell Verhaltensnote Zweite „Eintragung“ ins Klassenbuch: die Eltern werden verständigt und zu einem beratenden Gespräch geladen, 1. Verwarnung, Verhaltensnote Gesetzestext: „...wenn das Verhalten eines Schülers / einer Schülerin auffällig ist, wenn der Schüler / die Schülerin seinen/ihren Pflichten gemäß § 43, Abs. 1 in schwerwiegender Weise nicht erfüllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und dem Schüler / der Schülerin sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder vom unterrichtenden Lehrer bzw. von der unterrichtenden Lehrerin im Sinne des § 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben..." (SCHUG, §19, Abs. 4) Dritte „Eintragung“ ins Klassenbuch: die Eltern werden nochmals verständigt und zu einem beratenden Gespräch geladen, Lehrergremium tritt zusammen, weitere Verwarnung oder Beiziehung Psychologischer Dienst, Jugendwohlfahrt, Bezirksschulrat, Suspendierung vom Unterricht … In außerordentlichen Fällen kann die Klassenkonferenz dieses Verfahren verkürzen. Die Verhaltensvereinbarungen und die Hausordnung wurden von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen gemeinsam beschlossen. Ihre Beachtung erleichtert eine erfolgreiche Arbeit und sorgt für ein angenehmes Schulklima. Helfen wir also alle zusammen! _______________ Schüler _______________ Eltern _______________ für die Schule: Hermann Pohn Schritt 1: Erste „Eintragung“ ins Klassenbuch Eltern werden benachrichtigt eventuell Verhaltensnote Schritt 2: Zweite „Eintragung“ ins Klassenbuch Eltern werden zu einem beratenden Gespräch geladen 1. Verwarnung Verhaltensnote Schritt 3: Dritte und weitere „Eintragung“ ins Klassenbuch Eltern werden zu einem beratenden Gespräch geladen Lehrergremium tritt zusammen weitere Verwarnung oder Schritt 4 Schritt 4: Beiziehung Psychologischer Dienst, Jugendwohlfahrt, Bezirksschulrat, Suspendierung vom Unterricht … In außerordentlichen Fällen kann die Klassenkonferenz dieses Verfahren verkürzen. A U S G L E I C H S Z E I T WENN MAN SICH NICHT AN VEREINBARTE REGELN HÄLT!