 
                                Voraussetzungen Verfassungsinitiative  Einheit der Materie: Zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen  Einheit der Form: Entweder allgemeine Anregung oder ausgearbeiteter Entwurf  Einhaltung zwingendes Völkerrecht Politische Rechte 1. Wahlrecht 2. Abstimmungen 3. VoIksinitiative 4. Referenden 5. Wahlvorschläge Inhalt Unterschriftenliste Art. 68 BPR  Kanton und polit. Gemeinde, wo der Unterzeichner stimmberechtigt ist  Titel und Wortlaut der Initiative; das Datum der Veröffentlichung im Bundesblatt  Vorbehaltlose Rückzugsklausel  Hinweis auf Art. Art. 281 und 282 StGB  Namen und Adressen von mindestens sieben oder höchstens 27 stimmberechtigten Urhebern der Initiative (Initiativkomitee) Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich Volksinitiative – Ablauf Text Initiativkomitee ⇓ Vorprüfung Bundeskanzlei Form der Unterschriftenliste, Titel, Übersetzungen ⇓ Unterschriftensammlung 18 Monate ⇓ Einreichung bei Bundeskanzlei ⇓ Überprüfung Bundeskanzlei Anzahl Unterschriften, Stimmberechtigung ⇓ Verfügung Bundeskanzlei über Zustandekommen ⇓ Veröffentlichung der Verfügung ⇓ Botschaft Bundesrat an BVers. ⇓ Behandlung in den Räten ⇓ Bundesbeschluss ⇓ Ansetzung Volksabstimmung Bundesrat ⇓ Volksabstimmung Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich Bundesgesetz über die politischen Rechte: Volksinitiative Art. 69 Vorprüfung Aufgaben Bundeskanzlei 1 Vor Beginn der Unterschriftensammlung: Verfügung über formelle Gesetzesmässigkeit der Unterschriften liste. 2 Irreführender Titel, kommerzielle/persönliche Werbung, Gefahr von Verwechslung: Änderung. 3 Prüfung der Initiativtexte auf ihre sprachlichen Übereinstimmungen – Übersetzungen. 4 Veröffentlichung von Titel und Text der Initiative sowie der Namen der Urheber im Bundesblatt. Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich Volk Demokratie Rechtsstaat Politische Rechte Einwohner Bürger Stimmberechtigt