Mit CO2 gegen Schmerzen - NAV-Virchow-Bund

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ABRECHNUNGSTIPPS IGeL
der niedergelassene arzt 7/2015
Subkutane Carboxytherapie
Mit CO2 gegen Schmerzen
Die auch Quellgastherapie genannte
subkutane Carboxytherapie hat ein
breites Indikationsspektrum. Dazu zählt
auch die Behandlung bei Rückenschmerzen.
U
rsprünglich wurde die Therapie in
Heilbädern entwickelt. Daher rührt
wohl auch die Bezeichnung „Quellgastherapie“ und begründet auch, dass diese Therapie vorwiegend in Kur­bädern anzutreffen
ist. Dabei sind es nicht nur niedergelassene
Ärzte, die Quellgas-Therapie anwenden,
auch in Kurkliniken wird sie angewandt
und sie erfuhr sogar universitäre Beachtung
(z. B. an der Universität Magdeburg). Der
Patient muss für diese Therapie nicht in ein
Kurbad fahren, sie ist auch in der hausärztlichen Praxis einfach durchzuführen.
Indikationen, Gegenanzeigen
Indikationen für die subkutane Carboxytherapie sind zum Beispiel Schmerzen in
nahezu allen Körperbereichen, Durchblutungsstörungen, Wundtherapie, Narbenbehandlung und die Reduktion von Cellulite.
Somit sind Patienten, bei denen diese Therapie angewandt werden kann, in der hausärztlichen Praxis häufig. Hinsichtlich
Schmerzbehandlung hat sich die Therapie
besonders bei chronisch/funktionellen Verlaufsformen bewährt. Häufig führt sie zu
einer erheblichen Medikamenteneinsparung. Die Therapie ist auch für ältere Menschen und Allergiker geeignet.
In der Regel zeigt sich bis auf eine lokale
Wärmereaktion keine Nebenwirkung. Selten treten Kreislaufprobleme auf, die sich
aber in kurzer Zeit spontan zurückbilden.
Trotzdem sollte die Therapie bei schwerer
Herz-, Nieren- oder Ateminsuffizienz, sehr
hohem Blutdruck, Schwangerschaft, frischer Thrombose und Epilepsie sowie in
Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion
und Archiv finden Sie auch unter
www.abrechnungstipps.de – kostenlos!
infizierten Körperbereichen nicht angewandt werden.
Durchführung der Behandlung
Zur Anwendung kommt meist reines Kohlendioxidgas. Es gibt aber auch die Auffassung, gerade der in Quellgasen neben etwa
93 Prozent Kohlendioxid enthaltene Sauerstoff, Stickstoff und geringe Anteile von
Edelgasen und Schwefelwasserstoff, insbesondere der Edelgasanteil bei Herkunft des
Gases aus mineralischen Quellen sei wichtig für den Therapieerfolg.
Etwa 10 bis 50 ml Kohlendioxid werden subkutan injiziert. Das Gas verteilt
sich leicht und bewirkt eine in der Regel
als angenehm empfundene lokale Hyperthermie mit einer Rötung und Schwellung
(„Popcorneffekt“). Es kommt zu einer
Mehrperfusion, reflektorisch nimmt auch
die Durchblutung in tieferen Schichten zu,
es kommt zu einer Stoffwechselverbesserung, insbesondere zu einer „Entsäuerung“.
Die Therapie ist damit dem Bereich der
sogenannten „Reflextherapien“ zuzuordnen. Das Kohlendioxid wird schnell resorbiert und abgeatmet.
Zur Schmerztherapie sind im Allgemeinen bis zum vollständigen Abklingen der
Schmerzen fünf bis zehn Therapiesitzungen notwendig. Die Behandlungen erfolgen
zwei- bis dreimal wöchentlich, die Injektionen sind aber auch täglich möglich. Die
meisten Patienten spüren schon nach der
ersten Behandlung eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden.
Quellgastherapie ist IGeL
Die Therapie ist als Kohlendioxid-Insufflation (Quellgasbehandlung) unter der Nr. 36
in der Anlage II („Methoden, die nicht als
vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der
Krankenkassen erbracht werden dürfen“)
der Richtlinie „Methoden der vertragsärztlichen Versorgung“ angeführt und somit
eindeutig eine IGeL. Manche Privatversi-
WICHTIG
• Die subkutane Carboxytherapie („Quellgasbehandlung“) weist Indikationen
auf, die in der hausärztlichen Praxis auf
viele Patienten zutreffen, darunter auch
Rückenschmerzen
• Die Therapie ist sehr risikoarm, trotzdem sollten die genannten Gegen­
anzeigen beachtet werden
• Die Therapie ist ohne Zweifel IGe-Leis­
tung
• Da auch private Krankenversicherungen
und Beihilfen nicht unbedingt erstatten, sollte auch mit Privatpatienten
ein schriftlicher Behandlungsvertrag
­geschlossen werden
• Die Abrechnung erfolgt je Injektion mit
der Nr. 252 GOÄ, zuzüglich der Kosten
für das verbrauchte Gas
• Die Kosten der Behandlung werden bei
mehreren Injektionen pro Sitzung oft
auf etwa 15 € begrenzt
cherungen und Beihilfen erstatten diese
Therapie auch nicht, so dass auch bei privat
versicherten Patienten vor der Behandlung
mit dem Patienten ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden sollte.
Für die subkutane Carboxytherapie als
IGeL muss die Abrechnung in jedem Fall
nach der GOÄ erfolgen. Da es sich um subkutane Injektionen handelt, erfolgt die
Berechnung mit der Nr. 252 GOÄ (Injek­
tion, subkutan ...). Die anteiligen Kosten für
das Kohlendioxid oder Quellgas können
nach § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden. Bei mehreren Injektionen in einer Sitzung kann Nr. 252 GOÄ entsprechend
mehrfach angesetzt werden. Hier kann man
erwägen, ob aus Gründen höherer Akzeptanz die Abrechnung der Behandlung bei
etwa 15 Euro je Sitzung „abgeregelt“ werden
sollte. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder selber
entscheiden.
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