36 ABRECHNUNGSTIPPS IGeL der niedergelassene arzt 7/2015 Subkutane Carboxytherapie Mit CO2 gegen Schmerzen Die auch Quellgastherapie genannte subkutane Carboxytherapie hat ein breites Indikationsspektrum. Dazu zählt auch die Behandlung bei Rückenschmerzen. U rsprünglich wurde die Therapie in Heilbädern entwickelt. Daher rührt wohl auch die Bezeichnung „Quellgastherapie“ und begründet auch, dass diese Therapie vorwiegend in Kur­bädern anzutreffen ist. Dabei sind es nicht nur niedergelassene Ärzte, die Quellgas-Therapie anwenden, auch in Kurkliniken wird sie angewandt und sie erfuhr sogar universitäre Beachtung (z. B. an der Universität Magdeburg). Der Patient muss für diese Therapie nicht in ein Kurbad fahren, sie ist auch in der hausärztlichen Praxis einfach durchzuführen. Indikationen, Gegenanzeigen Indikationen für die subkutane Carboxytherapie sind zum Beispiel Schmerzen in nahezu allen Körperbereichen, Durchblutungsstörungen, Wundtherapie, Narbenbehandlung und die Reduktion von Cellulite. Somit sind Patienten, bei denen diese Therapie angewandt werden kann, in der hausärztlichen Praxis häufig. Hinsichtlich Schmerzbehandlung hat sich die Therapie besonders bei chronisch/funktionellen Verlaufsformen bewährt. Häufig führt sie zu einer erheblichen Medikamenteneinsparung. Die Therapie ist auch für ältere Menschen und Allergiker geeignet. In der Regel zeigt sich bis auf eine lokale Wärmereaktion keine Nebenwirkung. Selten treten Kreislaufprobleme auf, die sich aber in kurzer Zeit spontan zurückbilden. Trotzdem sollte die Therapie bei schwerer Herz-, Nieren- oder Ateminsuffizienz, sehr hohem Blutdruck, Schwangerschaft, frischer Thrombose und Epilepsie sowie in Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos! infizierten Körperbereichen nicht angewandt werden. Durchführung der Behandlung Zur Anwendung kommt meist reines Kohlendioxidgas. Es gibt aber auch die Auffassung, gerade der in Quellgasen neben etwa 93 Prozent Kohlendioxid enthaltene Sauerstoff, Stickstoff und geringe Anteile von Edelgasen und Schwefelwasserstoff, insbesondere der Edelgasanteil bei Herkunft des Gases aus mineralischen Quellen sei wichtig für den Therapieerfolg. Etwa 10 bis 50 ml Kohlendioxid werden subkutan injiziert. Das Gas verteilt sich leicht und bewirkt eine in der Regel als angenehm empfundene lokale Hyperthermie mit einer Rötung und Schwellung („Popcorneffekt“). Es kommt zu einer Mehrperfusion, reflektorisch nimmt auch die Durchblutung in tieferen Schichten zu, es kommt zu einer Stoffwechselverbesserung, insbesondere zu einer „Entsäuerung“. Die Therapie ist damit dem Bereich der sogenannten „Reflextherapien“ zuzuordnen. Das Kohlendioxid wird schnell resorbiert und abgeatmet. Zur Schmerztherapie sind im Allgemeinen bis zum vollständigen Abklingen der Schmerzen fünf bis zehn Therapiesitzungen notwendig. Die Behandlungen erfolgen zwei- bis dreimal wöchentlich, die Injektionen sind aber auch täglich möglich. Die meisten Patienten spüren schon nach der ersten Behandlung eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden. Quellgastherapie ist IGeL Die Therapie ist als Kohlendioxid-Insufflation (Quellgasbehandlung) unter der Nr. 36 in der Anlage II („Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen“) der Richtlinie „Methoden der vertragsärztlichen Versorgung“ angeführt und somit eindeutig eine IGeL. Manche Privatversi- WICHTIG • Die subkutane Carboxytherapie („Quellgasbehandlung“) weist Indikationen auf, die in der hausärztlichen Praxis auf viele Patienten zutreffen, darunter auch Rückenschmerzen • Die Therapie ist sehr risikoarm, trotzdem sollten die genannten Gegen­ anzeigen beachtet werden • Die Therapie ist ohne Zweifel IGe-Leis­ tung • Da auch private Krankenversicherungen und Beihilfen nicht unbedingt erstatten, sollte auch mit Privatpatienten ein schriftlicher Behandlungsvertrag ­geschlossen werden • Die Abrechnung erfolgt je Injektion mit der Nr. 252 GOÄ, zuzüglich der Kosten für das verbrauchte Gas • Die Kosten der Behandlung werden bei mehreren Injektionen pro Sitzung oft auf etwa 15 € begrenzt cherungen und Beihilfen erstatten diese Therapie auch nicht, so dass auch bei privat versicherten Patienten vor der Behandlung mit dem Patienten ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden sollte. Für die subkutane Carboxytherapie als IGeL muss die Abrechnung in jedem Fall nach der GOÄ erfolgen. Da es sich um subkutane Injektionen handelt, erfolgt die Berechnung mit der Nr. 252 GOÄ (Injek­ tion, subkutan ...). Die anteiligen Kosten für das Kohlendioxid oder Quellgas können nach § 10 GOÄ in Rechnung gestellt werden. Bei mehreren Injektionen in einer Sitzung kann Nr. 252 GOÄ entsprechend mehrfach angesetzt werden. Hier kann man erwägen, ob aus Gründen höherer Akzeptanz die Abrechnung der Behandlung bei etwa 15 Euro je Sitzung „abgeregelt“ werden sollte. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder selber entscheiden.