Influenza 1 - Landkreis Heidenheim

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Merkblatt Influenza (Grippe)
1. Influenza
akute hoch ansteckende Infektion der Atemwege.
2. Erreger
Influenzaviren vermehren sich in den Zellen des gesamten Atemtraktes.
3. Übertragung
durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen oder durch direkten Kontakt (z.B.
Hände, Türklinken, ...). Schnelle Ausbreitung bei häufigen und engen Kontakten (Menschenansammlungen, kleine Räume).
4. Ansteckung
Erkrankte sind 3 Tage bis ca. 1 Woche ansteckungsfähig, Kinder sogar bis 10 Tage!
Größte Ansteckungsfähigkeit kurz vor Einsetzen der Krankheitszeichen.
5. Erkrankung
Nach der Infektion treten innerhalb von 24 bis 72 Stunden die ersten Krankheitszeichen
auf. Charakteristisch ist ein plötzlicher, schlagartiger Beginn mit:
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hohem Fieber (> 38,5° C)
schwerem Krankheitsgefühl
trockenem Husten, Halsschmerzen
Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen
Krankheitsdauer bei komplikationslosem Verlauf 5 bis 7 Tage. Bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen mit verminderter Abwehrfunktion ist das Risiko einer bakteriellen Zusatzinfektion besonders hoch. Als Komplikation kann eine Lungenentzündung auftreten.
6. Behandlung
Für die Therapie stehen Medikamente (Neuraminidase-Hemmer) zur Verfügung. Die Behandlung sollte innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Krankheitszeichen beginnen. Generell gilt beim Auftreten von Infektzeichen:
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Bettruhe einhalten
körperliche Belastung vermeiden
viel Flüssigkeit trinken
7. Schutzmaßnahmen und allgemeine Hygieneregeln im täglichen Umgang:
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Händegeben sowie Anhusten oder Anniesen anderer Personen vermeiden.
Nach Husten, Niesen und dem Naseputzen Hände waschen.
Einmaltaschentücher verwenden, die in einer flüssigkeitsdichten Plastiktüte gesammelt und hinterher verschlossen im Hausmüll entsorgt werden.
Berühren von Augen, Nase oder Mund vermeiden (viele Viren in diesen Schleimhautbereichen).
Hände nach Personenkontakt (Händegeben), Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor dem
Essen gründlich waschen (Austrocknung der Haut vermeiden, auf ausreichende Hautpflege achten).
Räume sollten regelmäßig intensiv belüftet werden.
Der Kontakt zu (möglicherweise) erkrankten Personen ist zu meiden.
Erkrankte sollten, insbesondere zum Schutz von Säuglingen, Kindern, Personen mit chronischen
Krankheiten und Personen mit geschwächter Abwehrfunktion, zumindest für die Dauer der Krankheit
(ca. 1 Woche) abgesondert werden. Absprache im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt.
Auf den Besuch von Veranstaltungen und Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten,
Schulen, Pflegeheime) sollte während der Zeit der Ansteckungsfähigkeit verzichtet werden.
8. Schutzimpfung
Die jährliche Schutzimpfung gegen Influenza ist die wirksamste Maßnahme eine Erkrankung zu verhindern. Besonders wichtig ist die Schutzimpfung für alle Personen mit einem
Grundleiden wie Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, chronische Herzkreislauferkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen. Diese Risikogruppen sollten vor Beginn der
Grippesaison (Dezember bis März) geimpft sein. Eine Impfung ist jedoch auch später möglich, der Impfschutz setzt ca. 2 Wochen nach der Impfung ein. Die Impfung wird vom Hausoder Kinderarzt kostenlos durchgeführt.
Weitere Informationen zur Influenza finden Sie im Internet unter www.rki.de oder www.grippe-info.de .
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachbereiches Gesundheit unter 07321 / 321 - 2600 zur Verfügung.
Stand 03/2011
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