Deklaration zum Beitritt der Union der Sozialistischen

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Deklaration zum Beitritt der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken zum Vertrag über
den Kriegsverzicht, der am 27. August 1928 in Paris
abgeschlossen wurde [Beitritt der UdSSR zum
Briand-Kellogg-Pakt], 6. September 1928
Zusammenfassung
Der Briand-Kellogg-Pakt, der auch der Kriegsächtungspakt oder der Pakt von Paris
genannt wird, gilt als ein Höhepunkt der Friedens- und Verständigungsbewegung der
1920er Jahre. An den Verhandlungen, die zum Abschluss dieses Paktes am 27.
August 1928 führten, war die Sowjetunion nicht beteiligt und ihre Vertreter übten
scharfe Kritik an dieser Ausgrenzungspolitik. Da dem Vertrag aber die
universalistische Idee zugrunde lag, den Weltfrieden zu begründen, waren nach
Paragraph 3 alle Staaten zum Beitritt aufgefordert. Unverzüglich änderte die
sowjetische Führung ihre Haltung zum Briand-Kellogg-Pakt, trat ihm nach wenigen
Tagen bei und ratifizierte ihn als erster Staat. Am 9. Februar 1929 unterzeichneten
die UdSSR und einige ihrer Nachbarstaaten das so genannte „Litvinov-Protokoll“,
das den Briand-Kellogg-Pakt vorzeitig in Kraft setzte. Die sowjetische Führung
brachte sich mit dieser geschickten Initiative als Anwalt der kollektiven Sicherheit in
die Weltöffentlichkeit ein. Sie nahm einerseits mit Hilfe der Kommunistischen
Internationale auf die internationale Arbeiter- und die Friedensbewegung Einfluss,
andererseits ging sie zu der diplomatischen Strategie über, den Sowjetstaat in das
internationale Sicherheitssystem zu integrieren.
Einleitung
Der Briand-Kellogg-Pakt, der auch der Kriegsächtungspakt oder der Pakt von Paris
genannt wird, gilt als ein Höhepunkt der Friedens- und Verständigungsbewegung der
1920er Jahre. Ihm lag die Auffassung zugrunde, dass der Völkerbund allein die
Aufgabe einer universellen Friedenssicherung nicht erfüllen könne. Nach dem Ersten
Weltkrieg war der Völkerbund die wichtigste institutionelle Neuschöpfung gewesen,
die
internationale
Sicherheit
durch
einen
neuartigen,
übernationalen
Zusammenschluss verbürgen sollte. Der Völkerbund entwickelte Prinzipien und
Verfahren zur friedlichen Schlichtung von Konflikten, bindende Vereinbarungen bis
hin zu gemeinsamen Verteidigungsmaßnahmen gegen Aggressoren und verfolgte
das Ziel einer allgemeinen Abrüstung. Eine innovative Rechtsauffassung, den Krieg
nicht wie bisher als Sache der souveränen Staaten zu betrachten, sondern ihn
völkerrechtlich bindend einzuschränken, fand in der Satzung des Völkerbunds von
1919 ihren juristischen Niederschlag. Doch traten Staaten wie die USA und die
UdSSR dem Völkerbund in den zwanziger Jahren nicht bei, so dass sein Ziel der
Universalität nicht erreicht wurde.
Die Hintergründe des Vertragsabschlusses von Paris am 27. August 1928 waren
vielschichtig. Zum einen spielte die amerikanische Kriegsächtungsbewegung der
zwanziger Jahre eine wichtige Rolle, die die Spaltung der amerikanischen
Gesellschaft in der Frage der internationalen Friedenssicherung zum Ausdruck
brachte. Engagierte Kriegsgegner wie der Industrielle Samuel Levinson hatten schon
1918 ein völkerrechtliches Verbot des Krieges gefordert, die Propagierung des
Gedankens der Kriegsächtung („outlawry of war“) fand immer breiteren Widerhall und
ergriff verschiedenartigste gesellschaftliche, neben politischen auch gerade religiöse
Gruppen und Organisationen der Frauenbewegung.
Die Abrüstungsinitiativen des Völkerbunds in den zwanziger Jahren hatten keinen
Erfolg, weil sich die großen Seemächte USA, Großbritannien, Japan, Frankreich und
Italien im Rüstungswettlauf befanden. So vertrat die französische Regierung die
Auffassung, dass nur ein hoher Rüstungsstand eine nationale Sicherheit
gewährleiste. Diese Position wurde in der amerikanischen Öffentlichkeit weithin als
militaristische Außenpolitik rezipiert. Hinzu kamen Differenzen zwischen der
französischen und der amerikanischen Regierung in der Frage der Rückzahlung von
Kriegskrediten. In dieser Situation entschloss sich der französische Außenminister
Aristide Briand nach einem Besuch des führenden Kopfes der amerikanischen
Carnegie Friedensstiftung James Thomson Shotwell in Paris zu einer Initiative, die
auch innenpolitisch motiviert war und den Einfluss der großmachtpolitisch orientierten
Politik des Ministerpräsidenten Poincaré zurückdrängen sollte. In einer „Botschaft an
das amerikanische Volk“ vom 6. April 1927, dem 10. Jahrestag des amerikanischen
Eintritts in den Ersten Weltkrieg, griff er Shotwells Progamm eines „Welt-Locarno“ in
Fortsetzung der Locarno-Verträge von 1926 auf, um eine gemeinsame
französisch-amerikanische Weltfriedenspolitik einzuleiten, die den Verzicht auf den
Krieg als Mittel nationaler Politik vorsehen sollte. Unter dem Druck der
amerikanischen Öffentlichkeit ließ sich die US-Regierung über ihren Außenminister
Frank B. Kellogg auf diplomatische Gespräche über einen „ewigen
Freundschaftsvertrag“ ein, dessen Kern die Ächtung des Krieges und die Lösung von
Konflikten mit friedlichen Mittel bildete.
Im selben Jahr fand die Jahresversammlung des Völkerbundes statt, auf der Polen
die Resolution vom 24. September 1927 anstieß und dabei die kleineren Staaten
hinter sich wusste, die den Stillstand der Abrüstungspolitik scharf kritisierten. Diese
Resolution, die den Weg zu einem Vertrag ebnete, glich bereits ihrem Inhalt nach
dem späteren Briand-Kellogg-Pakt.
Am 6. Februar 1928 erneuerten Frankreich und die USA ihren bilateralen
Schiedsvertrag von 1908. Nun ergriff der amerikanische Außenminister die Initiative:
Er schlug in Erweiterung der zweiseitigen Kriegsverzichtserklärung einen weltweiten
Vertrag vor. Bedeutsam war für dessen Zustandekommen, dass ihn nun eine „neue
Diplomatie“ vorantrieb, d. h. die systematische Beteiligung der Öffentlichkeit am
Prozess der politischen Willensbildung in bewusster Abkehr von der
Geheimdiplomatie der Vorkriegszeit. Kellogg überging bei den Verhandlungen
bewusst den Völkerbund, weil die USA ihm ja nicht beigetreten waren, stützte sich
aber
auf
die
Völkerbundsresolution
von
1927,
panamerikanische
Kriegsächtungsvorstellungen sowie Kontakte zu den Großmächten mit Ausnahme
der Sowjetunion, mit der die USA keine diplomatischen Beziehungen unterhielten.
Nach schwierigen Verhandlungen kamen am 27. August 1928 im Pariser
Außenministerium bei symbolischer, feierlicher Inszenierung die Vertreter von 15
Staaten zusammen, d. h. die Großmächte unter Einschluss der britischen Dominions,
Irlands und Indiens sowie der „Locarnomächte“ Belgien, Polen und die
Tschechoslowakei. Für die Signatarstaaten war es eine wesentliche Vorbedingung
für ihre Bereitschaft zur Vertragsunterzeichnung gewesen, dass bestehende
Sicherheitssysteme mit dem „Pakt von Paris“ nicht in Frage gestellt wurden. Mit dem
„Pakt von Paris“ verurteilten sie den Krieg als Mittel zur Lösung internationaler
Streitfälle und verzichteten auf den Krieg als Werkzeug der nationalen Politik in ihren
gegenseitigen Beziehungen. Alle Streitigkeiten und Konflikte zwischen den
Signatarstaaten sollten künftig ausschließlich mit friedlichen Mitteln beigelegt werden.
Damit wurde zum ersten Mal im modernen Völkerrecht prinzipiell eine Ächtung des
Krieges als Werkzeug der nationalen Politik ausgesprochen. Die Formulierungen des
Vertrags ließen allerdings weiterhin Verteidigungskriege zu, wie es schon in den
vorbereitenden Notenwechseln niedergelegt worden war. Auch fehlten Definitionen
des rechtwidrigen Angriffs, der Selbstverteidigung oder der friedlichen Mittel,
Verfahren zur Feststellung von Vertragsbrüchen und zur Regelung von
Streitbeilegung, Sanktionsregelungen und Garantien. Das verbindende Element
unter den Signatarstaaten war vor allem ein ideelles, wie es auch die Präambel
festhielt. In Artikel 3 wurde der Vertrag für den Beitritt aller anderen Staaten der Welt
geöffnet. Die amerikanische Regierung übermittelte den Vertragstext mit einer
Beitrittsaufforderung an die 48 von ihr als souverän anerkannten Staaten, die alle bis
1938 dem Vertrag beitraten.
Hierzu zählte auch die Sowjetunion, die als sozialistischer Staat auf der Grundlage
der marxistisch-leninistischen Klassenanalyse eine eigene Auffassung von der
internationalen Sicherheitspolitik entwickelte, die die USA und die im Völkerbund
zusammengeschlossenen
Staaten
verfolgten.
Wie
Stalin
in
seinem
Rechenschaftsbericht auf den XV. Parteitag der Kommunistischen Partei der
Sowjetunion (Bol’ševiki) im Dezember 1927 ausführte, steigerten sich die
Widersprüche in der imperialistischen Welt in einer Weise, die auf einen neuen Krieg
hinausliefe. Hauptfeind sei die Sowjetunion als sozialistischer Staat, und ihre
Isolierung würde mit dem Ziel betrieben, sie zum künftigen Interventionsziel der
führenden kapitalistischen Mächte zu machen. Der Völkerbund spiele dabei die Rolle
einer Tarnorganisation zur Vorbereitung neuer Kriege. Diese Interpretation war ein
typisches Beispiel für Stalins bipolares, simplifizierendes Denken im Geist von
Verschwörungsvorstellungen. Aber diese Interpretation hatte auch eine sehr gezielte
innenpolitische Funktion, die Konstruktion einer akuten Kriegsgefahr zur
Mobilisierung der sowjetischen Gesellschaft für die Ziele der Parteiführung zu nutzen
und das Feindszenario auf die innerparteiliche Opposition zu übertragen, um sie
auszuschalten.
Stalins Ausführungen bauten allerdings auch eine Brücke zur außenpolitischen
Verständigung, die der sowjetischen außenpolitischen Konzeption des „friedlichen
Zusammenlebens“ mit der „kapitalistischen Welt“ in ihren zeitweiligen
Stabilisierungsphasen
entsprach:
Durch
politische
und
ökonomische
Zusammenarbeit sollten die äußere Sicherheit der Sowjetunion gesteigert und die
innere Entwicklung gefördert, zugleich auch kapitalistische Staaten an die UdSSR
gebunden werden, wie dies paradigmatisch durch den deutsch-sowjetischen Vertrag
von Rapallo 1922 geschehen war.
Trotz der Rückschläge, die die sowjetische Außenpolitik gegenüber China und
Großbritannien 1927 erfuhr, befand sich die Sowjetunion faktisch auf dem Weg der
Integration in das internationale System, die von einzelnen außenpolitischen
Niederlagen nicht aufgehalten werden konnte. In diesem Kontext ist die
Unterzeichnung des Briand-Kellogg-Paktes durch die UdSSR zu sehen. Auf Seiten
der Intitiatoren des Vertrages war lange umstritten, welche Rolle man der
Sowjetunion zugestehen solle. Da die USA sich weigerten, die UdSSR in die Reihe
der Staaten aufzunehmen, die den Vertrag am 27. August 1928 schlossen, fiel nach
der Unterzeichnung die Rolle an Frankreich, das diplomatische Beziehungen zur
Sowjetunion unterhielt, die sowjetische Regierung zum Beitritt aufzufordern. Schon
Anfang August wurde in der sowjetischen Presse scharf kritisiert, dass die UdSSR
von der Vertragsvorbereitung ausgeschlossen werde, und dies als imperialistische
Feindseligkeit
interpretiert.
Nachdem
die
sowjetische
Regierung
die
Vertragsunterlagen erhalten hatte, faßte das Präsidium des Zentralen
Exekutivkomitees der UdSSR schon am 29. August 1928 den Beschluss, dem Pakt
beizutreten. Litvinov unterzeichnete ihn stellvertretend für #i#erin, den
Volkskommissar für Auswärtige Anglegenheiten. Die sowjetische Interpretation
dieses Vorgehens lautete seither, dass die Sowjetführung den Vertrag nicht zur
Waffe einer antisowjetischen Politik hatte werden lassen wollen. Diese Sicht lag auf
der Linie der Argumentation gegenüber der „kapitalistischen Welt“, die schon Stalins
Rechenschaftsbericht 1927 gekennzeichnet hatte. Am 31. August 1928 teilte Litvinov
in einer Note an den französischen Botschafter die Auffassung der sowjetischen
Regierung über den Pakt mit. Dabei sparte er nicht an harscher Kritik im Umgang der
Erstunterzeichner mit der Sowjetunion. Auch kritisierte er den Paktinhalt und forderte
nachdrücklich Präzisierungen, um alle Formen zwischenstaatlicher bewaffneter
Konflikte zu ächten. Vor allem brachte Litvinov auch das sowjetische Engagement für
eine weltweite Abrüstung ein, die er als grundlegende Voraussetzung für eine
Vermeidung von Kriegen betrachtete. Er erklärte, dass die Sowjetunion den Pakt als
Forum nutzen wolle, um für eine allgemeine Abrüstung einzutreten. Damit blieb die
sowjetische Regierung bei ihrer kritischen, nunmehr aber konstruktiven Haltung
gegenüber dem Pakt.
Trotz aller Kritik, die gerade auch von der Kommunistischen Internationale geübt
wurde, beeilte sich die Sowjetunion, bereits am 6. September 1928 als erster Staat
die Ratifizierungsurkunde zu übermitteln. Sodann verhandelte sie seit Dezember
1928 mit mehreren Nachbarstaaten, mit denen sie zum Teil Nichtangriffsverträge
abgeschlossen hatte, über ein vorzeitiges Inkrafttreten des Briand-Kellogg-Paktes. In
Moskau wurde diesbezüglich am 9. Februar 1929 ein Protokoll zwischen der UdSSR,
Polen, Estland, Lettland und Rumänien unterzeichnet, dessen Ratifizierung im März
erfolgte. Litauen, Danzig, die Türkei und Persien schlossen sich kurz darauf diesem
Protokoll an. Es ist als „Litvinov-Protokoll“, benannt nach dem Stellvertretenden
Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten, in die Geschichte eingegangen.
Der Briand-Kellogg-Pakt trat am 24. Juli 1929 in Kraft, wodurch das Protokoll hinfällig
wurde.
Die Sowjetunion hatte sich mit der geschickten Initiative des „Litvinov-Protokolls“ als
Anwalt der kollektiven Sicherheit in die Weltöffentlichkeit eingebracht. Der
Kriegsächtungs-Pakt bot ihr die propagandistische Gelegenheit, sich international als
die führende Friedensmacht darzustellen. Mit dieser Politik nahm sie auf die
internationale Arbeiter- und die Friedensbewegung im Sinn der marxistischen
Theorie Einfluss, dass nur ein Staat der Werktätigen, der seinem Wesen nach
prinzipiell friedlich sei, weil er alle Ausbeutungsverhältnisse überwunden hätte, eine
wahre Friedenspolitik verfolgen könne. Diese Argumentation diente der
Kommunistischen Internationale als dem einen Instrument der sowjetischen
Außenpolitik zur Förderung revolutionärer Bewegungen weltweit und zur Propaganda
für den Sowjetstaat und seine Politik. Für das zweite Instrument der sowjetischen
Außenpolitik, die Diplomatie, bedeutete der Briand-Kellogg-Pakt einen wichtigen
Schritt auf dem künftigen Weg, für die Sowjetunion eine Strategie zu verwirklichen,
die ihre Grenzen schützte und sie in das internationale Sicherheitssystem integrierte.
Die sowjetische Historiographie war stark von der offiziellen zeitgenössischen
Deutung beeinflusst, die von einer Verschwörung kapitalistischer Staaten und einer
akuten Kriegsgefahr für den Sowjetstaat ausging und den Beitritt der UdSSR zum
Briand-Kellogg-Pakt als Maßnahme interpretierte, diese Politik zu unterminieren. In
der postsowjetischen Geschichtsforschung wird demgegenüber betont, dass die
Sowjetunion Ende der 1920er Jahre in der Diplomatie zur Realpolitik fand und eine
Integration in das internationale System vollzog, indem sie bereit war, im Rahmen
des Briand-Kellogg-Paktes Verantwortung zu übernehmen. Zugleich wird gezeigt,
dass Außenkommissar #i#erin aus einer antiamerikanischen Haltung heraus einen
Beitritt der UdSSR nicht befürwortete. Das Politbüro folgte jedoch dem Votum seines
Stellvertreters Litvinov, sich für eine am Völkerbund orientierte Sicherheitspolitik zu
engagieren.
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Deklaration zum Beitritt der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken zum Vertrag über den Kriegsverzicht, der am 27.
August 1928 in Paris abgeschlossen wurde
Kein deutscher Text vorhanden.
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AVP RF, ohne Signatur, Kopie.
© Faksimile. Ministerstvo inostrannych del Rossijskoj Federacii. Archiv vnešnej
politiki Rossijskoj Federacii (AVP RF). Moskau. 2003.
Quelle: http://1000dok.digitale-sammlungen.de/dok_0006_bri.pdf
Datum: 16. September 2011 um 16:57:24 Uhr CEST.
© BSB München
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