Gesundheitsamt Stainhartstr. 7 in 82362 Weilheim Tel.: 0881/681-1600 Infektionsgefahr durch Legionellen/Legionärskrankheit Erstmalig trat diese durch Bakterien ausgelöste Krankheit während eines Treffens amerikanischer Legionäre auf. Daher wurde sie Legionärskrankheit genannt. Erreger: Legionellen sind Bakterien. Derzeit sind etwa 57 Arten bekannt. Alle Legionellen sind als potenziell humanpathogen einzustufen. Die für Erkrankungen des Menschen bedrohlichste Art ist Legionella pneumophila, die für etwa 90 % aller Erkrankungen verantwortlich ist. Nach einer Infektion können zwei unterschiedliche Krankheitsbilder auftreten: die klassische Legionellose und das Pontiac-Fieber. Krankheitsverlauf: Die Legionellose hat einen schweren Krankheitsverlauf (hohes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Lungenentzündung und weitere z. T. schwere Symptome). Wenn diese Form der Krankheit nicht rechtzeitig behandelt wird, kann sie tödlich verlaufen. Das Pontiac-Fieber ist durch einen leichten, grippeähnlichen Krankheitsverlauf gekennzeichnet. Hier sind keine Todesfälle bekannt Vorkommen: Der natürliche Lebensbereich der Legionellen ist das Wasser. Man findet sie weltweit in Seen und Flüssen aber auch in Klimaanlagen, Inhalationsgeräten, Whirlpools, Wasserleitungen, Wasserspeichern, Duschköpfen und Wasserhähnen. Sie sind also auch „natürlicher“ Bestandteil unseres Trinkwassersystems. Bei Temperaturen von 30 - 50 °C können sich die Legionellen allerdings sehr stark vermehren (in Wasserleitungen oder im Warmwasserboiler); zusätzlich begünstigend ist eine lange Stagnationszeit des Wassers. Bei Temperaturen von > 70 °C werden die Bakterien nach wenigen Minuten abgetötet. Übertragung: Nach den heutigen Erkenntnissen ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch ausgeschlossen. Die Krankheitserreger werden ausschließlich durch sog. lungengängige Aerosole übertragen. Damit ist das Einatmen eines Gemisches aus feinsten Wassertröpfchen und Luft gemeint, wie es z. B. beim Duschen entstehen kann. Gefährdet sind in erster Linie Menschen mit schweren Grunderkrankungen: z. B. Herz- und Lungenerkrankungen, Zuckerkranke und Kranke mit geschwächtem Abwehrsystem. Inkubationszeit: Legionellose mit Pneumonie (Legionärskrankheit): ca. 2– 10 Tage Legionellose ohne Pneumonie (Pontiac-Fieber): ca. 5–66 Erstellungsdatum: 07.03.2013 -1- Behandlung: Schutz vor einer Infektion: Kontrollen: Hinweis: Meldepflicht: Stunden (im Durchschnitt 24–48 Stunden) Bei Verdacht einer Legionärskrankheit ist ein Arzt aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegen Legionellen gut wirksam. Eine Schutzimpfung gegen Legionellen gibt es nicht. Das Warmwasser an allen Zapfstellen regelmäßig nutzen, insbesondere die Dusche! Perlatoren und Duschköpfe regelmäßig säubern oder austauschen. Werden Duschen wenig benutzt, das Wasser vor dem Duschen ohne zu spritzen ablaufen lassen, bis heißes Wasser kommt. Stehendes Wasser über einen längeren Zeitraum ist unbedingt zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für • wenig genutzte Wohnungen • leer stehende Wohnungen • wenig genutzte Waschbecken, Badewannen, Duschen etc. Auch nach Rückkehr aus einem längerem Urlaub sollte an allen Zapfstellen in der Wohnung das Wasser so lange ablaufen, bis gleichmäßig heißes Wasser austritt. Das Warmwasser wird gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung regelmäßig kontrolliert. Sie als Bewohner werden über die Ergebnisse von der Hausverwaltung informiert. Insbesondere dann, wenn die Anzahl der Legionellen im Wasser den zulässigen Grenzwert überschritten haben sollte, so dass Sie Ihr Verhalten darauf einstellen können. Die Wasserhygiene in der Wohnanlage wird von der Nutzung der Warmwasserzapfstellen in Ihrer Wohnung entscheidend beeinflusst. Durch Stagnationswasser in Ihrer Wohnung können die benachbarten Wohnungen oder das komplette Leitungsnetz der Wohnanlage kontaminiert werden. Dies löst einen Desinfektions- und Nachuntersuchungsaufwand für die komplette Wohnanlage aus, der mit erheblichen Kosten verbunden ist. Insoweit sind Sie als Wohnungsnutzer für die Wasserqualität im Leitungsnetz mit verantwortlich. Befunde, die eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) aufzeigen sind vom Betreiber der Wasserversorgung (i.d.R. der Vermieter, die Hausinstallation) unverzüglich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Das Gesundheitsamt legt dann gemeinsam mit dem Betreiber fest, welche Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit ergriffen werden. Erstellungsdatum: 07.03.2013 -2-