Infektionsgefahr durch Legionellen/Legionärskrankheit

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Gesundheitsamt
Stainhartstr. 7 in 82362 Weilheim
Tel.: 0881/681-1600
Infektionsgefahr durch Legionellen/Legionärskrankheit
Erstmalig trat diese durch Bakterien ausgelöste Krankheit während eines Treffens
amerikanischer Legionäre auf. Daher wurde sie Legionärskrankheit genannt.
Erreger:
Legionellen sind Bakterien. Derzeit sind etwa 57 Arten bekannt.
Alle Legionellen sind als potenziell humanpathogen einzustufen.
Die für Erkrankungen des Menschen bedrohlichste Art ist
Legionella pneumophila, die für etwa 90 % aller Erkrankungen
verantwortlich ist. Nach einer Infektion können zwei
unterschiedliche Krankheitsbilder auftreten: die klassische
Legionellose und das Pontiac-Fieber.
Krankheitsverlauf: Die Legionellose hat einen schweren Krankheitsverlauf (hohes
Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Lungenentzündung und
weitere z. T. schwere Symptome). Wenn diese Form der
Krankheit nicht rechtzeitig behandelt wird, kann sie tödlich
verlaufen. Das Pontiac-Fieber ist durch einen leichten,
grippeähnlichen Krankheitsverlauf gekennzeichnet. Hier sind
keine Todesfälle bekannt
Vorkommen:
Der natürliche Lebensbereich der Legionellen ist das Wasser.
Man findet sie weltweit in Seen und Flüssen aber auch in
Klimaanlagen, Inhalationsgeräten, Whirlpools, Wasserleitungen,
Wasserspeichern, Duschköpfen und Wasserhähnen.
Sie sind also auch „natürlicher“ Bestandteil unseres
Trinkwassersystems. Bei Temperaturen von 30 - 50 °C können
sich die Legionellen allerdings sehr stark vermehren (in
Wasserleitungen oder im Warmwasserboiler); zusätzlich
begünstigend ist eine lange Stagnationszeit des Wassers. Bei
Temperaturen von > 70 °C werden die Bakterien nach wenigen
Minuten abgetötet.
Übertragung:
Nach den heutigen Erkenntnissen ist eine Übertragung von
Mensch zu Mensch ausgeschlossen. Die Krankheitserreger
werden ausschließlich durch sog. lungengängige Aerosole
übertragen. Damit ist das Einatmen eines Gemisches aus
feinsten Wassertröpfchen und Luft gemeint, wie es z. B. beim
Duschen entstehen kann. Gefährdet sind in erster Linie
Menschen mit schweren Grunderkrankungen: z. B. Herz- und
Lungenerkrankungen, Zuckerkranke und Kranke mit
geschwächtem Abwehrsystem.
Inkubationszeit:
Legionellose mit Pneumonie (Legionärskrankheit): ca. 2–
10 Tage
Legionellose ohne Pneumonie (Pontiac-Fieber): ca. 5–66
Erstellungsdatum: 07.03.2013
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Behandlung:
Schutz vor einer
Infektion:
Kontrollen:
Hinweis:
Meldepflicht:
Stunden
(im Durchschnitt 24–48 Stunden)
Bei Verdacht einer Legionärskrankheit ist ein Arzt aufzusuchen.
Bestimmte Antibiotika sind gegen Legionellen gut wirksam.
Eine Schutzimpfung gegen Legionellen gibt es nicht.
Das Warmwasser an allen Zapfstellen regelmäßig nutzen,
insbesondere die Dusche!
Perlatoren und Duschköpfe regelmäßig säubern oder
austauschen.
Werden Duschen wenig benutzt, das Wasser vor dem
Duschen ohne zu spritzen ablaufen lassen, bis heißes Wasser
kommt.
Stehendes Wasser über einen längeren Zeitraum ist unbedingt
zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für
• wenig genutzte Wohnungen
• leer stehende Wohnungen
• wenig genutzte Waschbecken, Badewannen, Duschen
etc.
Auch nach Rückkehr aus einem längerem Urlaub sollte an allen
Zapfstellen in der Wohnung das Wasser so lange ablaufen, bis
gleichmäßig heißes Wasser austritt.
Das Warmwasser wird gemäß der geltenden
Trinkwasserverordnung regelmäßig kontrolliert. Sie als
Bewohner werden über die Ergebnisse von der Hausverwaltung
informiert. Insbesondere dann, wenn die Anzahl der Legionellen
im Wasser den zulässigen Grenzwert überschritten haben sollte,
so dass Sie Ihr Verhalten darauf einstellen können.
Die Wasserhygiene in der Wohnanlage wird von der Nutzung der
Warmwasserzapfstellen in Ihrer Wohnung entscheidend
beeinflusst.
Durch Stagnationswasser in Ihrer Wohnung können die
benachbarten Wohnungen oder das komplette Leitungsnetz der
Wohnanlage kontaminiert werden.
Dies löst einen Desinfektions- und Nachuntersuchungsaufwand
für die komplette Wohnanlage aus, der mit erheblichen Kosten
verbunden ist.
Insoweit sind Sie als Wohnungsnutzer für die Wasserqualität im
Leitungsnetz mit verantwortlich.
Befunde, die eine Überschreitung des technischen
Maßnahmewertes (100 KBE/100 ml) aufzeigen sind vom
Betreiber der Wasserversorgung (i.d.R. der Vermieter, die
Hausinstallation) unverzüglich dem Gesundheitsamt zu
übermitteln. Das Gesundheitsamt legt dann gemeinsam mit dem
Betreiber fest, welche Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit ergriffen
werden.
Erstellungsdatum: 07.03.2013
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