Formular ausfüllen - Der Norderneyer Obstacle Fight

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Einverständniserklärung
2017
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Daten des Teilnehmers (Mindestalter 10 bzw. 16 Jahre - je nach Disziplin - )
Name:________________________
Vorname: ________________________
Disziplin: ________________________
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Daten des Erziehungsberechtigten:
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Straße:
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PLZ, Ort:
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Telefon:
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E-Mail:
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Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. DER NORDERNEYER OBSTACLE FIGHT wird von König Event Marketing veranstaltet. DER NORDERNEYER OBSTACLE FIGHT ist ein Hindernissrennen mit
drei verschiedene Teilnahmemöglichkeit:
- Long-Distance: 16 - 20 Hindernisse | ca. 16 - 20 KM (ab 16 Jahre)
- Middle-Distance: 8 - 10 Hindernisse | ca. 8 - 10 KM (ab 16 Jahre)
- Short-Distance (KIDS): 4 - 6 Hindernisse | ca. 1 KM (ab 8 bis 15 Jahre)
Geplante Startzeiten (können sich kurzfristig ändern):
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09:30 h: Start Short-Distance
11:00 h: Start Long-Distance
12:30 h: Start Middle-Distance
2. Kosten der Teilnahme / Ausschluss des Widerrufsrecht
Die Teilnahme an der Veranstaltung hat zeitlich gestaffelte Teilnahmegebühren:
Meldephase 1: 27. Juni. - 04. September 2016
- Long-Distance: 65,- EUR
- Middle-Distance: 55,- EUR
- Short-Distance: 15,- EUR
- Team Long-Distance (3 Teilnehmer): 190,- EUR
- Team Middle-Distance (3 Teilnehmer): 160,- EUR
Meldephase 2: 05. September - 31. Dezember 2016
- Long-Distance: 80,- EUR
- Middle-Distance: 70,- EUR
- Short-Distance: 20,- EUR
- Team Long-Distance (3 Teilnehmer): 230,- EUR
- Team Middle-Distance (3 Teilnehmer): 200,- EUR
Meldephase 3: 01. – 22. Januar 2017
- Long-Distance: 95,- EUR
- Middle-Distance: 85,- EUR
- Short-Distance: 25,- EUR
- Team Long-Distance (3 Teilnehmer): 270,- EUR
- Team Middle-Distance (3 Teilnehmer): 240,- EUR
Die Teilnahmegebühren werden nach erfolgreicher Anmeldung direkt eingezogen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Teilnahmegebühr
von seinem Konto eingezogen wird. Nach erfolgreicher Anmeldung besteht gemäß § 312 b Abs. 3 BGB kein Anspruch auf Widerruf der Anmeldung und Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
3. Wettkampforganisation
Veranstalter König Event Marketing - Oskar-Jäger-Straße 173 - 50825 Köln
Ablauf:
Freitag, 03. Februar 2017
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16:00 h: Öffnung Wettkampfbüro (Startunterlagenausgabe / Nachmeldung bis 20:00 h) im Haus der Insel
19:00 h: Grünkohl- und Pastaparty im Haus der Insel
20:00 h: Programm im Haus der Insel (Einstimmung auf dem Wettkampf)
Samstag, 04. Februar 2017 (Wettkampftag)
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08:00 h: Öffnung Wettkampfbüro (Startunterlagenausgabe u. Nachmeldung) im Haus der Insel
08:00 h: Öffnung Umkleiden und Garderobe im Haus der Insel
09:30 h: Start Short-Distance (ab 8 bis 15 Jahre)
11:00 h: Start Long-Distance (ab 16 Jahre)
12:30 h: Start Middle-Distance (ab 16 Jahre)
17:30 h: Zielschluss
18:00 h: Schließung Wettkampfbüro, Umkleiden und Garderobe
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund außerhalb des Einfluss oder der Verantwortung von Veranstalter liegende Umstände (etwa Wetterumschwünge) zu Zeitverzögerungen und zur Absage der Veranstaltung kommen kann.
4. Zeitmessung
Brutto- und Nettozeitnahme! Die Zeitmessung erfolgt mit dem ChampionChip. Eigene Chips können benutzt werden. Die Teilnahme setzt die Verwendung
eines Chips voraus. Wer keinen Startchip besitzt bekommt diesen vom Veranstalter leihweise gestellt. Die Leihgebühr pro Chip beträgt 3,- EUR für die Short
Distance und 5,- EUR für die Middle- und Long Distance. Die Leihgebühr wird mit der Startgebühr vom Konto abgebucht. Die verwendeten Leihchips sind
NICHT käuflich. Der Einsatz bei anderen Sportveranstaltungen ist mit dem Leihchip nicht möglich. Der Leihchip MUSS am Veranstaltungstag bis 18:00 Uhr im
Wettkampfbüro (Haus der Insel) zurückgegeben werden. Bei Einbehalten des Leihchips erfolgt eine Rechnungsstellung durch den Veranstalter in Höhe von
25,00 EUR.
5. Haftung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter, sowie dessen Helfer oder Beauftragte, alle betroffenen
Gemeinden und sonstigen Personen oder Körperschaften zu stellen, die über Ansprüche aus einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung hinausgehen. Der
Teilnehmer bestätigt, gesund und in einem ausreichenden Trainingszustand für den Wettkampf zu sein und sich seine Ausrüstung in einwandfreiem Zustand
befindet. Der Teilnehmer hat die alleinige Verantwortlichkeit für seine persönlichen Besitzgegenstände und die Sportausrüstung und der damit verbundenen
Aktivität während der gesamten Veranstaltung. König Event Marketing übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl, Transportschäden oder sonstige Schadensfälle.
Teilnehmererklärung: Jeder Teilnehmer hat darüber hinaus bei Beginn des Events eine unterzeichnete Erklärung, u.a. betreffend Haftung, körperlicher Eignung zur Teilnahme sowie Bild- und Namennutzungsrechte abzugeben.
Die Verzichtserklärung wird den Teilnehmern per E-Mail geschickt und muss bei der Startunterlagenausgabe unterschrieben abgegeben werden. Der Veranstalter haftet gemäß geltendem Recht (a) für Schäden infolge von Verletzungen des Lebens und/oder der Gesundheit; (b) bei Vorsatz; (c) bei grober Fahrlässigkeit, wenn der Teilnehmer Konsument im Sinne des geltenden Konsumentenschutzgesetzes ist; und/oder (d) (soweit anwendbar) bei Verstößen der Veranstalter gegen die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Produkthaftung. Ohne Einschränkung des Vorstehenden besteht die Haftung vom Veranstalter für
leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzungen wesentlicher Verpflichtungen gemäß dieser AGB. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung auf typische und
vorhersehbare Schäden; in allen anderen Fällen besteht keine Haftung von Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit.
6. Nichtteilnahme / Eventabsage
Der DER NORDERNEYER OBSTACLE FIGHT wird im alleinigen Ermessen vom Veranstalter durchgeführt. Deren Entscheidungen sind in sämtlichen Belangen
des Events endgültig. Im Falle einer Nichtteilnahme (auch aufgrund Erkrankung) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr, es sei denn
König Event Marketing hat die Nichtteilnahme (etwa durch willkürliche Absage des Events) zu vertreten. Fälle höherer Gewalt oder eine Absage aufgrund
behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen (soweit dies nicht von König Event Marketing grob fahrlässig verursacht wird) sind nicht König Event
Marketing zuzurechnen.
7. Datenverwendung und Datenschutz
Sämtliche vom Teilnehmer zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der anwendbaren Datenschutzgesetze und nur für Zwecke erhoben, verarbeitet und genutzt, die sich aus dem Gesetz ergeben oder für welche der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben sondern nur innerhalb des Veranstalters, dessen Konzerngesellschaften und an vom Veranstalter autorisierte
Dienstleister weitergegeben. Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt, die Daten der Teilnehmer, soweit dies erforderlich ist, an seine Kooperationspartner und
Mitveranstalter zu übermitteln, um die Teilnahme am Event zu ermöglichen. Insbesondere werden personenbezogene Daten nicht verkauft, vermietet oder
gehandelt. In Fällen, in denen es erforderlich ist, personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister im Zusammenhang mit der DER NORDERNEYER
OBSTACLE FIGHT zu übertragen, wird der Veranstalter personenbezogene Daten nur in dem Ausmaß übermitteln, als es für die Erfüllung seiner Aufgaben im
Rahmen dieser Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen notwendig ist. In solchen Fällen wird der Veranstalter dafür sorgen und sicherstellen, dass
die Dienstleister alle personenbezogenen Daten gemäß sämtlichen anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandeln, und dass
diese personenbezogenen Daten sofort gelöscht werden, sobald ihr jeweiliger Nutzen im Zusammenhang mit dem Event erfüllt wurde. Der Teilnehmer nimmt
zur Kenntnis, dass der Veranstalter keine vollständige Kontrolle über die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Dritte hat und dass der Veranstalter, soweit
dies rechtlich zulässig ist, keine Verantwortung für mögliche Verstöße durch externe Dienstleister übernimmt.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Zwecke verwendet und übertragen, die im Zusammenhang mit DER NORDERNEYER OBSTACLE
FIGHT stehen. Sie werden nur so lange von dem Veranstalter und allfälligen Dienstleistern bewahrt, als dies für den ursprünglichen Zweck ihrer Einholung,
welcher direkt im Zusammenhang mit DER NORDERNEYER OBSTACLE FIGHT, notwendig ist. Dies kann über den Zeitraum des Events hinausgehen, wie
beispielsweise zum Zweck der Durchführung der gebotenen Leistungen, zur Einladung an etwaigen künftigen König Event Marketing-Veranstaltungen, sowie
für steuerbezogene oder andere rechtlichen Anfragen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass er vom Veranstalter auch bzgl. etwaiger Folgeveranstaltungen von König Event Marketing kontaktiert werden kann. Der Veranstalter hat eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um personenbezogene Daten im angemessenen Umfang und adäquat zu schützen. Es werden nicht wissentlich Daten von Personen unter dem Alter von 15 Jahren erfasst. Der
Teilnehmer hat das jederzeitige Recht, die Richtigstellung, Aktualisierung und/oder die teilweise oder gänzliche Löschung seiner personenbezogenen Daten
per E-Mail an kem@koenig-events zu beantragen. Der Veranstalter wird im Falle einer dementsprechenden Aufforderung unverzüglich für die Löschung der
Daten sorgen. Der Teilnehmer hat auch jederzeit das Recht sich hinsichtlich der personenbezogenen Daten, welche vom Veranstalter und/oder dessen Kooperationspartner aufbewahrt werden zu informieren.
8. Bildrechte / biographische Daten
Der Veranstalter oder von ihm gegebenenfalls autorisierte Dritte sind berechtigt, Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotos der Veranstaltung sowie
Namen, Bild, Stimme, Darbietung und Biografie meiner Person für jegliche Zwecke zu jeder Zeit (auch kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke) in allen
Medien zu verwenden. Der Veranstalter hat das Recht, sämtliches Material zu benutzen, auszustrahlen, abzubilden, zu vervielfältigen und/oder in sämtlichen
Medien, wie insbesondere im Radio, Fernsehen, Kino, bei Events, auf Datenträgern oder im Internet uneingeschränkt zu veröffentlichen. Der Veranstalter
ist weiters berechtigt, jegliche Änderungen, Bearbeitungen, Unterbrechungen, Streichungen oder sonstige Modifikationen an dem Material vorzunehmen
und dieses Material uneingeschränkt zu verwenden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, diese Rechte an Dritte zu übertragen. Der Teilnehmer hat
keinen Anspruch auf Genehmigung der Materialien, auf Nennung als Teilnehmer oder auf Gewährung eines finanziellen Vorteils bei Erwähnung oder Erscheinung auf Bild- oder Tonmaterial.
Der Veranstalter und die mit ihm verbundene Unternehmen haben das Recht, die Ergebnisse von DER NORDERNEYER OBSTACLE FIGHT im Internet und
in den anderen Medienkanälen unter Angabe des Teilnehmers zu veröffentlichen und darüber zu berichten. Der Teilnehmer stimmt dieser Berichterstattung
ausdrücklich zu und räumt den Veranstaltern hiermit unentgeltlich und unwiderruflich alle für die genannte Berichterstattung erforderlichen Nutzungsrechte
sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt und exklusiv ein.
9. Mit der Registrierung stimmt der Teilnehmer den Teilnahme- und Geschäftsbedingungen vollinhaltlich zu. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese
Teilnahme- und Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen, abzuändern oder durch neue Bedingungen zu ersetzen.
10. Diese Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand November 2015
Hiermit erkenne ich die Teilnahmebedingungen für die oben genannte Person an.
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Ort, DatumUnterschrift
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