.,„. Deulsclle D1•1....... „........ 1 • Ingenieurreologisch~ Grundsitze und Vorschriften für Auslaugunpgetlhrdete Gebiete Dezember 1966 DK 622:550. 8 m Erkundung 168-1002 Grupp. 218 Zur Anwendung empfohlen Inhaltsverzeichnis Grundslltze Begriffe Karst 2. 2. Geologisches Alter verkarstbarer Gesteine 1. 2. 2.1. 3. Formen der Auslaugung 3.1. Auslaugung v'on Gipsgesteinen 3. 2. Auslaugung voriSifzgesteinen 3. 3. Erdfllle über Grubengebluden alter Kali- und Steinsalzschlchte 3.4. Fremdein!Ulsse Schaden °infolge Auslaugung 4. 4.1. Gelllndeschlden 4. 2. Schlden an Bauwerken Verfahren zur ingenieurreologischen Untersuchung eines Auslaugungsgebietes 5.1. Voruntersuchungen 5. 2. Spezielle Untersuchungen 5. 3. Auswertung der Untersuchungen 5. EinschAtzung, der Bebauba.rkeit von Senkung•- und Erdf&u,ebieten 6. 1. Aufgabe des Ingenieurgeologen 6. 2. Beispiele für Empfehlungen 6. 7. 7.1. 7, 2. 7. 3. Schutzmaßnahmen Sicherungen Beobachtung Meldepflicht 8. Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen 9. Veneichnis auslaugungsgetlhrdeter Gebiete 1. GRUNDS.ÄTZE Die Erarbeitung einer volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung darf für aualaucungsgeflhrdete Gebiete erst nach Vorlage eines ingenieurgeologiscben · Gutachtens beginnen. Das Ergebnis der ingenieurgeologiscben Untersuchun1en ist ein Gutachten. in dem auch Hinweise zu geben aind, in welchem Umfang~ ingenieurreologische Erkundungen in splteren Projelr:tierungsstadien erforderlich sind. Bestltil(t: 23. 2. i967. VVB GeolOli•clie Forschunt und Erkunctunc. Berlin 11 TGL 1611-1002 Ingenieurgeologische Erkundungen in auslaugungsgefährdeten Gebieten erfordern gegebenenfalls ·Aufschlußarbeiten, die die Tiefen normaler Baugrundaufschlüsse um das Mehrfache übertreffen.und Vermessungsarbeiten, die sich über mehrere Jahre erstrecken. 2. BEGRIFFE 2. 1. Karst . Die Gesamtheit aller noch andauernden und abgeschlossenen Lösungserscheinungen sowie die sich im Zuge dieser Vorgänge· ergebenden Formen in und über löslichen Gesteinen werden als Karst bezeichnet. Ver k a rs tun g ist der Vorgang der Auflösung. Karst tritt in folgenden wasserlöslichen Gesteinen auf: Salzgesteine, Kalisalze, Steinsalz, Gips, Anhydrit, Kalkstein, Kreide, Dolomit. In der aufgeführten Reihenfolge nimmt die Löslichkeit der Gesteine ab. Salzgesteine, Gips und Anhydrit zählen zu den l~ichtlöslichen Gesteinen. Die Auflösung dieser Gesteine wird auch als Aus 1 au g u n g bezeichnet. Kalkstein, Kreide und Dolomit :tllhlen zu den schwer löslichen Gesteinen. Die Auflösung dieser Gesteine wird als Verkarstung im engeren Sinne bezeichnet. · Ablaugung ist ein Stadi~derAuslaugung. Sie tritt bevorzugt bei leichtlöslichen Gesteinen auf und führt zur Bildung von mehr oder weniger ebenen Auflösungsflächen; Die schwer löslichen Gesteine werden in diesem Standard nicht näher behandelt. Die in ihnen auftretenden Veränderungen gleichen denen im Gips. Sanierungsmaßnahmen über Kalkstein- und Dolomituntergrund sind ähnlich denen bei Gip°suntergrund durchzuführen. 2 . 2. Geologisches Alter verkarstbarer Gesteine Leichtlösliche Gesteine kommen im Gebiet der DDR in folgenden geologischen Abteilungen bzw. Stufen vor: Mittlerer Keuper (Gipskeuper) Mittlerer Muschelkalk Oberer Buntsandstein (Röt) Zechstein Schwer lösliche Gesteine sind im Gebiet der DDR mit Ausnahme des Tertillrs und Quartärs fast in allen Systemen vertreten und können der Verkarstung unterliegen. Die Auflösung verläuft bei ihnen wesentlich langsamer als bei leichtlöslichen Gesteinen. 3. FORMEN DER AUSLAUGUNG 3. 1. Auslaugung von Gipsgesteinen 3.1. 1. Erdfl.lle über Gipsuntergrund Erdfälle entstehen beim plötzli~hen zusammenbrechen von Hohlrf.umen 1 62 . TGL 168-1002 im Gips. Der Gips kann dabei unter einer Schicht von Locker- oder Felagesteinen verborgen sein oder direkt zu Tage an•tehen. Erdfälle kommen häufig an geologischen Schwlchezonen vor, treten aber · zeitlich 'und räumlich unregelmäßig auf. Eine Vorhersage über Entstehung und Entwicklung von Erdfällen ist nicht mit Sicherheit möillch. 3. 1. 2. Gleitungen in Erdfallzonen Iat mit dem Auftreten von mehreren Erdflllen gleichzeitig die Bildung einer größeren Einsenkung verbunden, ao treten an den Hingen Gleitbewegungen in den Lockergesteinen auf, die dadurch veruraacht werden, daß durch die Einbruchstellen das Deckgebirge in einen unteri1·dischen Hohlraum abgezogen wird. Gleitungen können auch im Bereich einzeln auftretender Erdfllle stattfinden. 3. 1. 3. Suffosionserscheinungen über verkantendem Gips Kommen unterirdische Hohlrllume im Gip• ode.r unter einer Lockerge•tein•decke vor und reichen Spaltenzüge vom Hohlraum bi• an die Gipaoberfll.che, so besteht die Möglichkeit, daß feinkörnige Bestandteile au• der Lockergeateinadecke durch das Grundwaaaer herausjiespUlt und in die Hohlrllume abgeführt werden. Infolge der Auswaschung entatehen an der Erdoberflllche meist bruchlose, kessel- oder wannenförmige Senkungen. 3. 2. Auslaugung von Salzgesteinen 3. 2. 1. Begriffe Die Auslaupng von Salzgesteinen geht achnell und weitflächig vor sich. Oberflllchige Senkungserscheinungen treten vorwiegend bruchlos und allmllhlich in Form von Senkungswannen (llnglich) und Senkungs kess e 1 n (rund) ein. Die meist geologisch weit zurückreichende Salzauslaugung .führt zu relativ ebenen Auflösungsflllchen, die achwach geneigt mit Sa 1 z h an g oder horizontal mit Salz 11piege1 benannt werden. Die Gellndeoberfläche entspricht in ihrer Form etwa der Salzoberllllche. Salzspiegel werden al11 aktiv bezeichnet, wenn die Auslaugung tätig ist, und als inaktiv, wenn die Auslaugung abgeschlossen ist oder ein Ruhestadium durchmacht. Durch Störung des jeweiligen Gleichgewichte&, infolge Anaerung der geologischen Verhllltnisse, kann ein inaktiver Salzspiegel wieder in einen aktiven überführt werden. Hauptangriffspunkte der Auslaugunii sind die Rinder von Salzspiegeln oder .Salzbingen; oberllllchige Senkungsgebiete treten demzufolge bevorzugt in diesen Bereichen auf. 3. 2. 2. Senkungswannen und Senkungskessel Über Salzsp~egeln treten bevorz\l(t bruchloa verlaufende Senkungen in größerer regionaler Verbreitung auf. Die oberflllchigen Senkungs!ormen können auch unregelmlUlige UmriHe haben und innerhalb kurzer Z.it ihre Gestalt Andern. · 3. 2. 3. Erdflllle über Salzuntergrund Gelegentlich treten Erdflllle über Salzablaugungs!llchen auf, die sehr große Ausmaße haben kl5ilnen. 63 TGL 168-1002 3. 2. 4. Spalten am Rande von Salzauelaugunasgebieten Spalten treten an den Rändern von Senkungewannen und -kesseln auf. Sie entstehen~ wenn nicht in Auslaugung begriffene Gebiete in die Auslaugung einbezogen werden. Es andelt sich'. um atektonische Spalten, die mei..St parallel der Auslaugungsfront,aber auch gelegentlich unter Benutzung tektonisch gebildeter Klüfte und Störungen verlaufen. 3. 3. Erdfllle über Grubengebluden alter Kali- und Steinsalzschlchte Über alten ersoffenen Kali- und Steinsalzschichten können große Erdfllle entstehen, wenn ein Austausch der im alten Grubengebllude 'stehenden Lauge mit dem Grundwaaser stattfinden kann, die keine Salzlagerstltte abbauen, aber die hydrogeologischen VerhAltniBBe im Bereich von Salzlage,rstltten maßgeblich beeinfluHen (z. B. Kup!erschieferbergbau). 3. 4. Frenid!!inflüsse Durch ld!nstliche Eingriffe können Erdfall- und Senkungserscheinungen beeinflußt, veratlrkt und hervorgerufen. werden. Als Beispiele sind zu nennen: a) Beribau (Wasserhaltung der Steiß&alz-, Kali-, KupferschieferachAchte) b) Solegewinnung cl Steinbruchbetrieb d) Wuaeriewinnung , e) SchAden an Rohrleitungen (Wasserleitung, Abwlsserkanalisation). 4. ' SCH.ÄDENINFOLGEAUSLAUGUNG 4.1. Gellndeschlden , Unter Gellndeschlden versteht man derartiie Senkungserscheinungen, die ein Gebiet zeitweilig oder dauernd für eine wirtschaftliche Nutzung minderwertig oder unbrauchbar machen. Als Gellndeschlden zlhlen ; 4. 1. 1. Erdfllle 4. 1. 2. Spaltenbildungen am Rande von Senkungsgebieten \ 4. 1. 3. Bildung von Senkungswannen und -keBBe~ und damit scheinbar verbundenes Steigen des Grun&wiLsserspiegelsl) sowie ROckllufigkeit der Vorfluter. 4. 2. Schielen an Bauwerken Unter SenkungHchl.den an Bauwerken versteht man alle Verlnder1inien an lJauwerken, die in!olfe von Senkungen der Erdoberfllche entstehen und auf Aualauaung im Unterarund zurücqefOhrt werden können. Die Schaden umluaen u. a. IUBbildungen und ZerdJ11ckunpn in 1'auwerken sowie Gebf.ud~neieuncen, die auf Grund von ungleichmlßigen Senkunpn der Erdoberf1Jlc!>8 eintreten und Teilschlden darstellen, die sich zu Totalachlden 1) Unter steilen des Grnndwasserapiegels wird hier in Wirklichkeit ein gleichbleibender Grundwuaerapiegel, bezogen auf NN, verstanden, jedoch senkt sich die Gellndeobe~lcbe, wodurch das Grundwaaaer bis zu T81• treten kann. M TGL 168-1002 entwickeln können. Geblludefichllden über Erdfällen und Spalten können zu katastrophenartigen yerllnderungen an Bauwerken führen, so daß je nach Größe der Senkungsform ein Teil- oder Totalschaden eintritt. Gebäudeschäden über Senkungswannen und -kesseln können sich von Einzelund Teilschi.den zu Totalschi.den entwickeln. 5. VERFAHREN ZUR INGENIEURGEOLOOISCHEN UNTERSUCHUNG EINES AUSLAUGUNGSGEBIETES 5. 1. Vorunter41uchungen Als Voruntersuchungen gelten Verfahren, die lediglich eine qualitative Beurteilunz der Senkungen zum Ziele haben. · 5. 1. 1. Schürfe und Schürfgrlben Schürfungen sind geeignet, um Senkungserscheinungen zu ~rkunden, deren Auswirkungen sich bis in die Nlhe der Gellndeoberllll.che erstrecken, z.B.: alte eingeebnete Erdfllle, Störungszonen, Zerrattung des Gebirges. Rohrleitungsgräben und Baugruben sind in ihrer Aussagekraft Schürfungen gleichzusetzen. 5.1.2. Bohrungen Bohrungen einschließlich geophysikalischer Bohrlochmessungen bis in den tieferen Untergrund dienen in erster Linie der Kllrung geologischer Verhlltnisse. Die Bohrergebnisse müssen z.B. folgende Aussagen gestatten: Vollstlndigkeit der geologischen Schichtenfolge, · Vorkommen von Laugen über Salzschichten, ZerrQttung des Gebirges, Auftreten von Spülverlusten, Antreffen von Hohlrlumen. Mittels geophysikalischer Bohrlochmessungen sollten physikalische Kennwerte ermittelt werden, wie Dichte und Porosität. Eine So,hrung, die keine auslaugbaren Gesteine antrüft, bietet allein keine Gewlhr, daß eine Auslaugung nicht möglich ist. In der Bohrung angetroffene auslaugbare Gesteine sind allein kein Beweis, daß die Auslaugurlg tätig ist. 5.1. 3. Mlchtigkeiten bestimmter Gesteinsfolgen 2) Außl!rgewöhnlich große Mlchtigkeiten von neozoischen Gesteinsserien · können Hinweise geben, daß die Auslaugung tltig war. Die Gefahr von SenJcunaen ist um so größer, je jünger die m~chtigen Schichten sind. Die Untersuchung der Mlchtigkeit erfolgt durch Bohrungen und Schürfe. 5.1. 4. Isohypsenkarten 3) von geologischen Horizonten FUr gewisse Gesteinshorizon!e können zum Nachweis von Senkungsers.c hei2) Neozoikum: das jüngste Erdzeitalter 3) Isobypaenkarten: Karten gleicher Tiefenlage für bestimmte Horizonte 65 i TGL 168-1002 nungen Isohypsenkarten angefertigt werden. Die Darstellungen müssen anhand bereits vorliegender Bohrergebnisse angefertigt werden. 5. 1. 5. Morphologische Analyse Di e morphologische Analyse anhand der speziellen Geländeformen sollte in verstärktem Umfang zur Einschätzung der Senkungsgefahr herangezogen werden. 5. 1. 6. Geophysikalische Methoden Es muß in jedem einzelnen Fall überprüft werden, inwieweit geophysikalische Arbeitsmethoden für die Untersuchung geeignet sind. Dies gilt insbesondere zur Bestimmung von Teufenlagen und Mächtigkeit auslaugbarer Gesteine, zur Erarbeitung von Isohypsenkarten als auch für den direkten Nachweis unterirdischer Hohlräume. ' 5. 1. 7. Hydrogeologische Methoden Hydrogeologische und hydrochemische Untersuchu."lgen können Hinweise auf die Möglichkeit und den Ablauf von Seii.kungen ergeben, z. B. · Überprüfung von Versickerungen und Versinkungen, Vorhandensein von Solquellen, Vorkommen von gespanntem Grundwasser. Untersuchungen zur Feststellung der Fließbewegungen des unterirdischen Wassers, -. · Chlor- und Natriuml.onen im unterirdischen Wasser, Lösungsgenossen4) können die Geschwindigkeit der Auslaugung erhöhen. Eine chemisch_e Untersuchung des unterirdischen Wassers im Bereich alter ersoffener Steinsalz- und Kaligruben gibt Hinweise, ob mit Einbrüchen bzw. Erdfällen zu rechnen ist. 5. 1. 8. Bodenanzeigende Pflanzen Salz- und 'gipsanzeigende Pflanzen deuten Auslaugungsgebiete an und geben Hinweise über die Grp ße des Gefah~engebietes. 5. 1. 9. Statistische Methoden Bei der Untersuchung von Erdfallgebieten können folgende statistische Erhebungen angestellt und ausgewertet werden: a) Anziµtl der Erdfälle pro Flächeneinheit, b) Anzahl der Erdfälle pro Zeiteinheit, c) Durchmesser der Erdfälle, d) Tiefe der Erdfälle, e) Form der E:rdfälle in Abhängigkeit des oberflächig anstehenden Ge:steines, l f) Häufigkeit der Erdfälle in Abhängigkeit vom Chemismus des Grundwassers, g) Abhängigkeit der Entstehung von Erdfällen von außergewöhnlichen natürlichen (Tektonik, Neigung der Schicht usw.) und künstlichen (z.B. undichte Wasserleitungsrohre) Verhältnissen. 4) Lösungsgenossen:. lösbare Bestandteile, die gleichzeitig mit dem Hauptbestandteil in Lösung gehen. 66 TGL 168-1002 5. 2. Spezielle Untersuchungen Hierzu zählen alle Untersuchungsmethoden, die quantitative Ergebnisse über den Verlauf der Senkungen bringen. Vermessungsgebiete werden entsprechend den Forderungen des Bauwesens durch die Staatliche Bauaufsicht und die zuständige geologische Institution festgelegt. 5. 2. 1. Nivellements und flächenmäßige Vermessung des Geländes Ergebnisse über den Senkungsbetrag ergeben a) die Neuvermessung eines Geländes und der Vergleich mit älteren Karten, insbesondere des Meßtischblattes, und b) die Vermessung eines Geländes und Nachmes!!ungen in regelmäßigen Zeitabständen. · 5. 2. 2. Neigungsmessungen An Bauwerken empfiehlt sich die Durchführung von Neigungsmessungen und Messungen von Höhenänderungen an Gebäuden, um die Kipprichtung eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen zu ermitteln. Bei Senkungserscheinungen größeren Ausmaßes in bebauten Gebieten, insbesondere in geschlossenen Ortschaften, können großräumige und iokale Untersuchungen mittel's Nivellem~nt und bei einzelnen Objekten mit der ' Schlauchwafge durchgeführt werden. 5, 3. Auswertung der Untersuchungen " 5, 3. 1. Sämtliche Untersuchungsergebnisse der Abschnitte 5. 1. 1. bis 5. 2. 2. sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und komplex auszuwerten. 5. 3. 2. Der Nachweis, ob Senkungen stattfinden oder nicht, gilt als erbraclit, .wenn mehrere der unter Abschnitte 5. 1. 1. bis 5. 1. 8. aufgeführten Beobachtungen übereinstimmen oder wenn die unter Abschnitte 5 .2. und 5. 2. 2. angeführten Messungen eine Senkungstendenz erkennen lassen. 6. EINSCHÄTZUNG DER BEBAUBARKEIT VON SENKUNGS- UND ERDF ALLGEBIETEN 6. 1. Aufgabe des Ingenieurgeologen Aufgabe des Ingenieurgeologen ist' es, die ingenieurgeologische Situation unter Einsatz moderner ingenieurgeophysikalischer Arbeitsverfahren genau zu analysieren und nach Möglichkeit die voraussichtliche Entwicklung aufzuzeigen. Empfehlungen für die Behebung von Schäden sollen nur soweit gegeben werden, wie sie das Gelände oder den Baugrund bzw. Untergrund betreffen. · Empfehlungen für die Behebung der Schäden und Sicherung von Gebäuden . können in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Bauaufsicht und erforderlichenfalls mit anderen Organen des Bauwesens gegeben werden. 6. 2, Beispiele für Empfehlungen 6. 2. 1. Erdfälle über Gipsuntergrund Wenn ;{uf Grund ingenieurgeologischer Untersuchungen ein Gelände als 67 TGL 168-1002 akutes Erdfallgebiet erkannt worden ist, dalll). ist folgendes zu berücksichtigen: Bei Betriebserweiterungen ist die Fundamentierung in diesen Gebieten .so zu wählen daß bei dem für das Gebiet bekannten größten Durchmesser eines Erdfailes Totalschäden gar nicht und Teilschäden nur in geringem Ausmaß auftreten können. Investierungen großen Ausmaßes, wie Industriegebiete und komplexe Wohngebiete, sind mit Rücksicht auf die unverhältnismäßig hohen Kosten nicht zu empfehlen. Folgende Bauwerke sind zu vermeiden: Bauwerke, die Lasten punktförmig auf den Baugrund übertragen Bauwerke in Großplattenweise Bauwerke, in denen .auf Grund ihrer Funktion eine größere Menschenkonzentration stattfindet, wie Kulturhäuser, Lichtspieltheater, Theater, Sportplätze, Schulen, Säle . Einfache, gut ausgesteifte Bauwerke können in Erdfaligebieten ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen errichtet werden, wenn eine flächen- oder streifenförmige Gründung erfolgt und die Bauwerke standortgebunden sind, z.B.: Landwirtschaftliche Nutzbauten (Flachbauten), nicht komplexer Wohnungsbau, , Verkehrsbauten bis Landstraßen I. Ordnung (LIO), Durchlässe 3 m Durchmesser Nachfolgende Bauwerke dürfen zugelassen werden, wenn ~sondere, der Erdfallgefahr Rechnung tragende Sicherungsmaßnahtnen vorgesehen werden: z.B. Verkehrstrassen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen Rohrleitungen mit streckenweisen Absperrvorrichtungen Gasleitungen ILi.t streckenweisen Absperrvorrichtungen und in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmenden Überprüfungen. 6. 2. 2. Gleitungen in Erdfallzonen In Gebieten, in denen Gle~tungen in Erdfallzonen nachgewiesen worden sind, sind Neuinvestitionen jeglicher Art unzulässig. Das Gelände kann für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben werden. 6. 2. 3. Suffosionserscheinungen über verkarstendem Gips Besteht im Bereich der Suffosionserscheinungen di~ Möglichkeit von Erdfällen, so gelten die Empfehlungen des Abschnittes 6. 2. 1. Sonst ist die Errichtung von setzungsuilempfindlichen Bauwerken jeder Art zulAssig, z.B.: gute ausgesteifte landwirtschaftliche Nutzbauten (Flachbauten), Hallenbauten bis 8,4 m Höhe, 2 leichte Industriebauten bis 200 m Grundfläche, oberirdische Behälter bis 6,0 m Durchmesser, Verkehrsbauten, Durchlllsse 3, 0 m. 68 TGL 168-1002 6. 2. 4. Senkungswannen ·und Senkungskessel Durch Nivellement in regelmäßigen Zeitabständen ist die Senkungsgeschwindigkeit und die Möglichkeit ungleichmäßiger Senkungen festzustellen. Neuinvestitionen dürfen in aktiven Senkungswannen und Senkungskesseln nicht erfolgen, mit Ausnahme örtlich gebundener Nutzbauten. Verkehrstrassen sowie Leitungen, die der Aufrechterhaltung bestehender Wohnräume oder Or~schaf~en dienen, müssen die unter Abschnitt 6. 2. 1. genannten Sicherungen enthalten. · 6. 2. 5. Erdfälle über Salzuntergrund Als akute Erdfallgebiete gelten solche durch ingenieurgeologische Untersuchungen umgrenzte Landstriche, in denen in historischer Zeit E::rdfälle niedergegangen sind. Es handelt sich in den meisten Fällen um Erdfälle mit großem Durchmesser und großer Tiefe. Investitionen jeglicher Art sind in akuten Erdfallgebieten über Salz verboten. 6. 2. 6. Spalten am Rande von Salzauslaugungsgebieten In Gebieten, die im Bereich von Spalten am Rande von Auslaugungsgebieten liegen, sind Neuinvestitionen jeglicher Art verboten. 6. 2. 7. Erdfälle über Grubengebäuden alter Kali- und Steinsalzschächte Im Bereich des Grenzwinkels sind Neuinvestitionen jeglicher Art verboten. Vorhandene Bauwerke und das Gelände im Bereich des Bruchwinkels, wenn es genutzt wird, sind hinsichtlich möglicher Senkungen und Ausweitung von bestehenden Erdfällen durch Anbringen von Gips- und Glasplomben an Bauwerken und Senkungspegel im Gelände· laufend zu beobachten. Im Bereich zwischen Bruchwinkel und Grenzwinkel dürfen Bauwerke, die der Weiterführung und Erhaltung von Betriebsteilen dienen, nach ingenieurgeologischer Begutachtung \unter Hinzuziehung von Vertretern der Staatlichen Bauaufsicht und der Bergbehörde ausgeführt werden. Bruch- und Grenzwinkel sind unter Berücksichtigung alter Grubenrisse und unter Hinzuziehung der Bergbehörde sowie anerkannter Experten des Bergbaues festzulegen. Erdfälle über Grubengebäuden müssen verfüllt werden •. Als Füllmaterial sind in erster Linie rollige Gesteine zu verwenden. 7. SCHUTZMASSNAHMEN 7. 1. Sicherungen . Erdfälle über Gips, Salz und Grubengebäuden sowie o(fenstehende Spalten am Rande von Salzspiegeln sind durch Einzäuni.ing und Aufstellen von Warnungstafeln vom Rechtsträger des Geländes zu sichern. 7. 2. ·. Beobachh,m g· Gebiete, in denen Senkungserscheinungen festgestellt sind, sind nach Angaben der regional zuständigen geologischen Dienststelle und der Staatlichen Bauaufsicht zu beobachten. Für alle Bauwerke in den unter Abschnitte 6. 2.1. bis 6. 2. 7. genannteni. 69 TGL 168- 1002 Gebieten besteht die Pflicht der laufenden Beobacht ung entsprechend der Auflage der Staatlichen Bauaufsicht. 7 . 3'. . Meldepflicht Auftretende ·schäden an Bauwerken sind umgehend der Staatlichen Bauaufsicht des Kreises und der zuständigen geologischen Dienststelle zu melden. Der Rechtsträger eines Geländes, in dem ein Erdfall auftritt , ist der zustän\ligen geologischen Dienststelle gegenüber meldepflichtig. 8. ZUSAMMENARBEIT VERSCHIEDENER DIENSTSTELLEN Die geologisch zuständige Dienststelle, die Erdfall- oder Senkungsgefahren zu begutachten hat, ist bei komplizierten Verhältni ssen verpflichtet, ande re Dienststellen in die Begutachtung mit einzubeziehen, z.B. Staatliche Bauaufsicht, Bergbehörde, örtlicher Bergbau, örtliche Organe des Staates, wissenschaftliche Institutionen sowie Einzelpersonen (Ortsansässige), die über gewisse Erscheinungen Auskunft geben können. 9. VERZEICHNIS AUSLAUGUNGSGEF ÄHRDETER GEBIETE Bezirk Erfurt Kreis Stadt/Gemeinde Apolda Apolda, Flurstedt, Kleinromstedt, Niedertrebra, Obertrebra, Reisdorf Achelstedt, Alkersleben, Arnstadt, Bittstädt, Bösleben, Crawinkel, Döllsi edt, Dörnfeld a. d. Ilm, Dosdorf, Elleben, · Ellichleben, Elxleben, .Frankenhain, Görbitzhausen, Gösselborn, Gosse!, Gräfenroda, Großlieb~ingen, Gügleben, Haarhausen, Holzhausen, Kleinliebringen, Marlishausen, Oberndorf, Osthausen, Plau·e , Rehestädt, Reinsfeld, Rippersroda, Singen, Wülfershausen, Wüllersleben Berka v. d. Hainich, Berka a. d. Werra, Beuernfeld, Burkhardtsrod<;1., Creuzburg, Dankmarshausen, Eckartshausen, Eisenach, Ettenhausen a. d. Suhl, Farnroda, Förtha, Göringen, Kahlenberg, Kittelsthal, Kupfersunl, Lauchröden, Seebach, Treffurt, ütteroda, Wolfsburg Alperstedt, Andisleben, Bußleben-Ortsteil, Urbich, Eckstedt, Elxleben, Gebesee, Großfahner, Großmölsen, Großrudestedt, Haßleben, Hayn, Kerspleben, Kleinfahner, Kleinmölsen, Kranichborn, Kühnhausen, Markvippach, Mittelhausen, Mönchenholzhausen, Nöda, Obernissa, Riethnordhausen, Ringleben, Schellroda, Schwerborn, Sohns t edt, Stotternheim, Wallichen, Walschleben Bischleben, Dittelstedt, Erfurt, Gispersleben, Hochheim, Möbisburg, Stedten f\.rnstadt Eisenaeh Erfurt Erfurt- Stadt 70 TGL 168-1002 Gotha Heiligenstadt Bad Langensalza MUhlhausen Nordhausen Sömmerda Sonderahauur Ehenheim, Engelsbach, Ernstroda, Fischbach, Friedrichroda, Fröttstädt, Georgenthal, Gospiteroda, Gotha, Günthersleben, Haina, Hörselgau · Laucha, Leina, Mühlberg, Schmerbach, Schönau v. d. Wald, Seebergen, Tabarz, Trügleben, Waltershausen, Wangenheim, Weingarten, Wipperoda, Wölfis Bebendorf, Bernterode, Birkenfelde, Dietzenrode, Geismar, Kella, Kro,mbach, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Missero<Je, Pfaffschwende, Röhrig, Rüstungen, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Volkerode, Wiesenfeld Alterstedt, Bad Langensalza, Ballhausen, Behringen, Craula, Crumbach, Eckardtsleben, Gräfentonna, Großwelsbach, !lieben, Lützensömmern, Merxleben, Reichenbach, Schönstedt, Thamsbrück, Tüngeda, Wiegleben, Wolfsbehringen, Zimmern Beberstedt, Bickenriede, Dachrieden, Eigenrode, Faulungen, Heyrode, Hollenbach, Horsmar, Hüpstedt, Kaisershagen, Körner, Lengefeld, Mehrstedt, Menteroda, Mühlhausen, 'Reiser, Saalfeld, Sollstedt, Urbach, Windeberg, Zella, Gebiete westlich von Felchta, Kammerforst, Langura, -Oberdorla, und südlich von Flarchheim, ferner Niederdorla, Feichta, Langula, Oberdorla, Oppershausen und Flarchheim, Altengottern, Großengottern, Heroldishausen, Höngeda, Seebach Bleicherode, Branderode, Buchholz, Ellrich, Großlohra, Gudersleben, Günz.erode, Haferungen, Hainrode / Hainleite, Harzungen, Herreden, Holbach, Hörningen, Klein-Wechsungen, Klettenberg, Liebenrode, Limlingerode, Mackenrode, Mauderode, Niedersachswerfen, Nordhausen, Obersachswerfen, Petersdorf, Pützlingen, Rehungen, Rüdigsdorf, Schiedungen, Steigerthal, Stempeda, Wernrode, Wo!!leben Beichlingen, Buttstädt, Ellersleben, Eßleben, Frömmstedt, Frohndorf, Ganglof!sömmern, Großbrembach, Großmonra, Großneuhausen, Günstedt, Henschleben, Herrnschwende, Kleinbrembach, Kleinneuhausen, Kölleda, Leubingen, Orlishausen, Ottenhausen, Rastenberg, Schallenburg, 3cherndorf, Schillingstedt, Schönstedt, Schwerstedt, Sömmerda, Sprötau, Tunzenhausen, Vogelsberg, Weißensee, Wenigensömmern, Werningshausen, Wundersleben Badra, Bendeleben, Feldengel, Greußen, Groß71 TGL 168-1002 Weimar Worbis berndten, Großbrüchter, Grüninge~. Himmelsberg, Hohenebra, Holzengel, Hachelbich, Holzthaleben, Immenrode, Keula, Kirchengel, Kleinbrüchter, Oberspier, Schernberg, Sondershausen, Thalebra, Toba, Trebra, Westerengel, Wiedermuth Bechstedtstraß, Buttelstedt, Daasdorf am Berge, Ettersburg, Gelmeroda, Großobringen, Hottelstedt, Isseroda, Kleinobringen, Krautheim, Legefeld, Maina, Mechelroda, Nauendorf, Obergrünstedt, Ottmannshausen, Ottstedt am Berge, Possendorf, Saalborn, Schoppendorf, Sonstedt, Tiefengruben, Tonndorf, Troistedt, Vollersroda, Weimar Birkungen, Bischofferode, Buhla, ·Büttstedt, Dingelstädt, Hainrode, Holungen, Kefferhausen, Kirchworbis, Kleinbartloff, Küllstedt, Rtldigershagen, Silberhausen, Vollenborn, Wallrode, Wehnde, Wintzingerode, Worbis Bezirk Gera Kreis Stadt /Gemeinde Gera Aga, Bad Köstritz, Bethenhausen, Bui::kersdorf (Stadt- und Landkreis) b. Weida, Caaschwitz, Debschwitz, Falka, ·Frießnitz, Gera, Gleina, Großeberslach, Hain, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Korbußen, Langenberg, Liebschwitz, Milbitz, Oberröppisch, Pölzig, Reichardtsdorf, Roben, Rubitz, Stublach, Thieschitz, Töppeln, Untermhaus, Unterröppisch, Wolfsgefährth, :Wünschendorf, Zedlitz, Zeulsdorf Eisenberg Aubitz, Bürgel, Döllsct,iütz, Droschka, Eisenberg, Graitschen, Hainspitz, Klengel, Krossen, Lucka, Nausnitz, Poxdorf, Pretschwitz, Rodigast, ·Seifartsdorf, Sllbitz, Tauchlitz, Taupadel Jena Altenberga, Bucha, Camburg, Dienstl.dt, Dorndorf a. d. Saale, Drackendorf-Illmnitz, Eichenberg, Geunitz, Göschwitz, Golmsdorf, Greuda, Großlöbichau, Hainichen, Isserstedt, Jena, Jena-i..öbnitz, , Jenaprießnitz, .Kahla, Kunitz, Laasan, Leutra,. Löberschütz, Nerkewitz, Neuengönna, Orlamünde, Reinstlldt, Rodias, Röttelmisch, Schirnewitz, Steudnitz, Stiebritz ~ Wogau, Zimmritz, ZwQbitz Rudolstadt Allendorf, Altremda, Aschau, Bad Blankenburg, Bechstedt, Catharinau, Cordobimg, Cumbach, Dörnfeld, Eichfeld, Engerda, Geitersdorf, Großgölitz, Heilsberg, Horba, Keilbau, Kleingölitz, Kleinkochberg, Köditz, Königsee, Leutnitz, 72 TGL 168-1002 Saalfeld Stadtroda Pößneck Lichstedt, Lichta, Milbitz b. Rottenbach, Milbitz b. Teichel, Quittelsdorf, Rottenbach, Rudolstadt, Schlopkulm, Schmieden, Solsdorf, Sundremda, Teichel, Thalendorf, Unterpreilipp, Zeigerheim Beulwitz, Birkigt, Dorfkulm, Könitz, Leutenberg, Oberwellenborn, Saalfeld, Unterwellenbom Kleinbockedra, Obergneus, Rabis, Scplöben, Schöngleina, Trockenborn Döbritz, Dreitzsch, Geroda, Grätehdorf, Herschdorf, Kolba, Krölpa, Lausnitz bei Könitz, Lausnitz b. Neustadt/Orla, Lichtenau, Miesitz, Mittelpöllnitz, Mcilbitz, Neunhofen, Neustadt /Orla, Oelsen, Oppurg, Porstendorf, Pößneck, Rehmen, Rockendorf, Schweinitz, Trannroda, Triptis Bezirk Halle Kreis Artern Aschersleben Bernburg Eisleben 'llettstedt Naumburg Quedlinburg Querfurt Stadt /Gemeinde Artern, Bad Frankenhausen, Borxleben, Bottendorf, Esperstedt, Etzleben, Göllingen, Gorsleben, Günsrode, Hemleben, Ichstedt, Kalbsrieth, Reinsdorf; Ringleben, Roßleben, Rottleben, Schönewerda, Steinthaleben, Udersleben Aschersleben, Drohndorf, Ermsleben, Großschierstedt, Kleinschierstedt, Mehringen, Meisdorf Beesenlaublingen, Gnölbzig, Könnern Ahl.sdorf, Arnsdorf, Aseleben, Augsdorf, Benndorf, Burgsdorf, Dederstedl, Eisleben, Erdeborn, Hedersleben, Helbra, Helfta (Ortsteil von Eisleben), Hergisdorf, Htlbitz, Klostermansfeld, Lüttchendorf, Neehausen, Oberrißdorf, Polleben, Röblingen, Rottelsdorf, Schwittersdorf, Seeburg, Siersleben, Unterrißdorf, Volkstedt, . Wansleben/ See, Wimmelburg, Wolferode Endorf, Freckleben, Freist, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Großörner, H~iligenthal, Hettstedt, Ihlewitz, Mansfeld, Quenstedt, Welbsleben, Wiederstedt, Zabenstedt Eckartsberga, Herrengosaeratedt, Kleinjena, Millingsdorf, Naumburg, Schieben, Wethau, Burgscheidungen, Freyburg / Unstrut, Golzen, Kirchscheidungen, Korsdorf, Laucha, Memleben Ballenstedt, Gernrode, Rieder, Stecldenberg, Suderode/ Bad, Thale, Timmenrode Domstedt, Gatterstldt, Grockstlldt, Hornburg, Leimbach, Lodersleben, Querfurt, Schmon, Steigra, Vitzenburg, Weißenschirmbach 73 TGL 168-1002 Saalkreis Sangerhausen Zeitz Angers'd orf, Höhnstedt, Langenbogen, Salzmünde, Schochwitz, Teutschenthal, Wettin, Zappendorf, Zscherben Alls tedt, Bennungen, Berga, Blankenheim, Bösenrode, Breitungen, Brücken, Dittichenrode, Drebsdorf, Einzingen, Emseloh, Gonna, Großleinungen, Hackpfüffel, Hainrode, Hohlstedt, Katharinenrieth, Kelbra, Klei nleinungen, Lengefeld, Martinsrieth, Morungen, Niederröblingen, Oberröblingen, Obersdorf, P ölsfeld, Questenberg, Riestedt, Riethnordhausen, Roßla, Rosperwenda, Rottleberode, Sangerhausen, Sittendorf, Thürungen, Tilleda, Uftrungen, Wallhausen, Wettelrode, Wickerode Tröglitz, Zeitz Bezirk Magdeburg Kreis Stadt / Gemeinde Halberstadt Haldensleben Osterwieck 1 Allertal; Großbartensleben, Kleinbartensleben, Schwanefeld Dalldorf, Gröningen, Gemeindeteil Günthersdorf, Oschersleben Egeln, Rathmannsdorf, Staßfurt, Tarthun, Westeregeln Hadmersleben, Seehausen Benzingerode, Blankenburg/Harz, Darlingerode, Ilsenburg, Wernigerode Oschersleben Staßfurt Wanzleben Wernigerode Bez i rk Suhl Kreis Stadt / Gemeinde Bad Salzungen Bad Salzungen, Barchfeld, Dönges, . Frauensee, Gräfen-Nitzendorf, Immelborn, Ki eselbach, Möhra, Oberrohn, Tiefenort, Unterrohn, Witzelroda Werra - Kaligebiet Elgersburg, Ilmenau Hermannsfeld/Thurmgut Asbach, Breitungen, Floh, Seligenthal, Tru11ethal Gethles, Rappelsdorf, Schleusingen Bad Sälzungen Ilmenau Meiningen Schmalkalden Suhl Hinweise Di e vorliegende TGL 168-1002 entstand unter Berücksichti gung der TGL • 168-1000. Ingenieurgeologische Erkundungen :.. Allgemeine Grundslltze und Vorschriften für die Durchführung. 74