TGL_168-1002 Ingenieurgeologische Erkundung. Grundsätze und

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Deulsclle
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1 •
Ingenieurreologisch~
Grundsitze und Vorschriften für
Auslaugunpgetlhrdete Gebiete
Dezember 1966
DK 622:550. 8
m
Erkundung
168-1002
Grupp. 218
Zur Anwendung empfohlen
Inhaltsverzeichnis
Grundslltze
Begriffe
Karst
2. 2. Geologisches Alter verkarstbarer Gesteine
1.
2.
2.1.
3.
Formen der Auslaugung
3.1. Auslaugung v'on Gipsgesteinen
3. 2. Auslaugung voriSifzgesteinen
3. 3. Erdfllle über Grubengebluden alter Kali- und Steinsalzschlchte
3.4. Fremdein!Ulsse
Schaden °infolge Auslaugung
4.
4.1. Gelllndeschlden
4. 2. Schlden an Bauwerken
Verfahren zur ingenieurreologischen Untersuchung eines
Auslaugungsgebietes
5.1. Voruntersuchungen
5. 2. Spezielle Untersuchungen
5. 3. Auswertung der Untersuchungen
5.
EinschAtzung, der Bebauba.rkeit von Senkung•- und Erdf&u,ebieten
6. 1. Aufgabe des Ingenieurgeologen
6. 2. Beispiele für Empfehlungen
6.
7.
7.1.
7, 2.
7. 3.
Schutzmaßnahmen
Sicherungen
Beobachtung
Meldepflicht
8.
Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen
9.
Veneichnis auslaugungsgetlhrdeter Gebiete
1.
GRUNDS.ÄTZE
Die Erarbeitung einer volkswirtschaftlichen Aufgabenstellung darf für aualaucungsgeflhrdete Gebiete erst nach Vorlage eines ingenieurgeologiscben ·
Gutachtens beginnen. Das Ergebnis der ingenieurgeologiscben Untersuchun1en ist ein Gutachten. in dem auch Hinweise zu geben aind, in welchem Umfang~ ingenieurreologische Erkundungen in splteren Projelr:tierungsstadien erforderlich sind.
Bestltil(t: 23. 2. i967. VVB GeolOli•clie Forschunt und Erkunctunc. Berlin
11
TGL 1611-1002
Ingenieurgeologische Erkundungen in auslaugungsgefährdeten Gebieten erfordern gegebenenfalls ·Aufschlußarbeiten, die die Tiefen normaler Baugrundaufschlüsse um das Mehrfache übertreffen.und Vermessungsarbeiten,
die sich über mehrere Jahre erstrecken.
2.
BEGRIFFE
2. 1.
Karst .
Die Gesamtheit aller noch andauernden und abgeschlossenen Lösungserscheinungen sowie die sich im Zuge dieser Vorgänge· ergebenden Formen
in und über löslichen Gesteinen werden als Karst bezeichnet. Ver k a rs tun g ist der Vorgang der Auflösung. Karst tritt in folgenden wasserlöslichen Gesteinen auf:
Salzgesteine, Kalisalze, Steinsalz, Gips, Anhydrit, Kalkstein, Kreide,
Dolomit. In der aufgeführten Reihenfolge nimmt die Löslichkeit der Gesteine ab.
Salzgesteine, Gips und Anhydrit zählen zu den l~ichtlöslichen Gesteinen.
Die Auflösung dieser Gesteine wird auch als Aus 1 au g u n g bezeichnet.
Kalkstein, Kreide und Dolomit :tllhlen zu den schwer löslichen Gesteinen.
Die Auflösung dieser Gesteine wird als Verkarstung im engeren Sinne bezeichnet.
·
Ablaugung ist ein Stadi~derAuslaugung. Sie tritt bevorzugt bei leichtlöslichen Gesteinen auf und führt zur Bildung von mehr oder weniger ebenen Auflösungsflächen;
Die schwer löslichen Gesteine werden in diesem Standard nicht näher behandelt. Die in ihnen auftretenden Veränderungen gleichen denen im Gips.
Sanierungsmaßnahmen über Kalkstein- und Dolomituntergrund sind ähnlich
denen bei Gip°suntergrund durchzuführen.
2 . 2.
Geologisches Alter verkarstbarer Gesteine
Leichtlösliche Gesteine kommen im Gebiet der DDR in folgenden geologischen Abteilungen bzw. Stufen vor:
Mittlerer Keuper (Gipskeuper)
Mittlerer Muschelkalk
Oberer Buntsandstein (Röt)
Zechstein
Schwer lösliche Gesteine sind im Gebiet der DDR mit Ausnahme des Tertillrs und Quartärs fast in allen Systemen vertreten und können der Verkarstung unterliegen. Die Auflösung verläuft bei ihnen wesentlich langsamer als bei leichtlöslichen Gesteinen.
3.
FORMEN DER AUSLAUGUNG
3. 1.
Auslaugung von Gipsgesteinen
3.1. 1. Erdfl.lle über Gipsuntergrund
Erdfälle entstehen beim plötzli~hen zusammenbrechen von Hohlrf.umen
1
62
.
TGL 168-1002
im Gips. Der Gips kann dabei unter einer Schicht von Locker- oder Felagesteinen verborgen sein oder direkt zu Tage an•tehen.
Erdfälle kommen häufig an geologischen Schwlchezonen vor, treten aber
· zeitlich 'und räumlich unregelmäßig auf. Eine Vorhersage über Entstehung
und Entwicklung von Erdfällen ist nicht mit Sicherheit möillch.
3. 1. 2. Gleitungen in Erdfallzonen
Iat mit dem Auftreten von mehreren Erdflllen gleichzeitig die Bildung einer größeren Einsenkung verbunden, ao treten an den Hingen Gleitbewegungen in den Lockergesteinen auf, die dadurch veruraacht werden, daß durch
die Einbruchstellen das Deckgebirge in einen unteri1·dischen Hohlraum abgezogen wird. Gleitungen können auch im Bereich einzeln auftretender
Erdfllle stattfinden.
3. 1. 3. Suffosionserscheinungen über verkantendem Gips
Kommen unterirdische Hohlrllume im Gip• ode.r unter einer Lockerge•tein•decke vor und reichen Spaltenzüge vom Hohlraum bi• an die Gipaoberfll.che,
so besteht die Möglichkeit, daß feinkörnige Bestandteile au• der Lockergeateinadecke durch das Grundwaaaer herausjiespUlt und in die Hohlrllume
abgeführt werden. Infolge der Auswaschung entatehen an der Erdoberflllche
meist bruchlose, kessel- oder wannenförmige Senkungen.
3. 2.
Auslaugung von Salzgesteinen
3. 2. 1. Begriffe
Die Auslaupng von Salzgesteinen geht achnell und weitflächig vor sich.
Oberflllchige Senkungserscheinungen treten vorwiegend bruchlos und allmllhlich in Form von Senkungswannen (llnglich) und Senkungs kess e 1 n (rund) ein.
Die meist geologisch weit zurückreichende Salzauslaugung .führt zu relativ
ebenen Auflösungsflllchen, die achwach geneigt mit Sa 1 z h an g oder horizontal mit Salz 11piege1 benannt werden. Die Gellndeoberfläche entspricht in ihrer Form etwa der Salzoberllllche.
Salzspiegel werden al11 aktiv bezeichnet, wenn die Auslaugung tätig ist, und
als inaktiv, wenn die Auslaugung abgeschlossen ist oder ein Ruhestadium
durchmacht. Durch Störung des jeweiligen Gleichgewichte&, infolge Anaerung der geologischen Verhllltnisse, kann ein inaktiver Salzspiegel wieder
in einen aktiven überführt werden. Hauptangriffspunkte der Auslaugunii
sind die Rinder von Salzspiegeln oder .Salzbingen; oberllllchige Senkungsgebiete treten demzufolge bevorzugt in diesen Bereichen auf.
3. 2. 2. Senkungswannen und Senkungskessel
Über Salzsp~egeln treten bevorz\l(t bruchloa verlaufende Senkungen in größerer regionaler Verbreitung auf. Die oberflllchigen Senkungs!ormen können auch unregelmlUlige UmriHe haben und innerhalb kurzer Z.it ihre Gestalt Andern.
·
3. 2. 3. Erdflllle über Salzuntergrund
Gelegentlich treten Erdflllle über Salzablaugungs!llchen auf, die sehr große Ausmaße haben kl5ilnen.
63
TGL 168-1002
3. 2. 4. Spalten am Rande von Salzauelaugunasgebieten
Spalten treten an den Rändern von Senkungewannen und -kesseln auf. Sie
entstehen~ wenn nicht in Auslaugung begriffene Gebiete in die Auslaugung
einbezogen werden. Es andelt sich'. um atektonische Spalten, die mei..St
parallel der Auslaugungsfront,aber auch gelegentlich unter Benutzung tektonisch gebildeter Klüfte und Störungen verlaufen.
3. 3.
Erdfllle über Grubengebluden alter Kali- und Steinsalzschlchte
Über alten ersoffenen Kali- und Steinsalzschichten können große Erdfllle
entstehen, wenn ein Austausch der im alten Grubengebllude 'stehenden Lauge
mit dem Grundwaaser stattfinden kann, die keine Salzlagerstltte abbauen,
aber die hydrogeologischen VerhAltniBBe im Bereich von Salzlage,rstltten
maßgeblich beeinfluHen (z. B. Kup!erschieferbergbau).
3. 4.
Frenid!!inflüsse
Durch ld!nstliche Eingriffe können Erdfall- und Senkungserscheinungen beeinflußt, veratlrkt und hervorgerufen. werden. Als Beispiele sind zu nennen:
a) Beribau (Wasserhaltung der Steiß&alz-, Kali-, KupferschieferachAchte)
b) Solegewinnung
cl Steinbruchbetrieb
d) Wuaeriewinnung
,
e) SchAden an Rohrleitungen (Wasserleitung, Abwlsserkanalisation).
4.
'
SCH.ÄDENINFOLGEAUSLAUGUNG
4.1.
Gellndeschlden
,
Unter Gellndeschlden versteht man derartiie Senkungserscheinungen, die
ein Gebiet zeitweilig oder dauernd für eine wirtschaftliche Nutzung minderwertig oder unbrauchbar machen. Als Gellndeschlden zlhlen ;
4. 1. 1. Erdfllle
4. 1. 2. Spaltenbildungen am Rande von Senkungsgebieten
\
4. 1. 3. Bildung von Senkungswannen und -keBBe~ und damit scheinbar verbundenes Steigen des Grun&wiLsserspiegelsl) sowie ROckllufigkeit der
Vorfluter.
4. 2.
Schielen an Bauwerken
Unter SenkungHchl.den an Bauwerken versteht man alle Verlnder1inien an
lJauwerken, die in!olfe von Senkungen der Erdoberfllche entstehen und
auf Aualauaung im Unterarund zurücqefOhrt werden können. Die Schaden
umluaen u. a. IUBbildungen und ZerdJ11ckunpn in 1'auwerken sowie Gebf.ud~neieuncen, die auf Grund von ungleichmlßigen Senkunpn der Erdoberf1Jlc!>8 eintreten und Teilschlden darstellen, die sich zu Totalachlden
1) Unter steilen des Grnndwasserapiegels wird hier in Wirklichkeit ein
gleichbleibender Grundwuaerapiegel, bezogen auf NN, verstanden,
jedoch senkt sich die Gellndeobe~lcbe, wodurch das Grundwaaaer
bis zu T81• treten kann.
M
TGL 168-1002
entwickeln können. Geblludefichllden über Erdfällen und Spalten können zu
katastrophenartigen yerllnderungen an Bauwerken führen, so daß je nach
Größe der Senkungsform ein Teil- oder Totalschaden eintritt.
Gebäudeschäden über Senkungswannen und -kesseln können sich von Einzelund Teilschi.den zu Totalschi.den entwickeln.
5.
VERFAHREN ZUR INGENIEURGEOLOOISCHEN UNTERSUCHUNG
EINES AUSLAUGUNGSGEBIETES
5. 1.
Vorunter41uchungen
Als Voruntersuchungen gelten Verfahren, die lediglich eine qualitative Beurteilunz der Senkungen zum Ziele haben.
·
5. 1. 1. Schürfe und Schürfgrlben
Schürfungen sind geeignet, um Senkungserscheinungen zu ~rkunden, deren
Auswirkungen sich bis in die Nlhe der Gellndeoberllll.che erstrecken,
z.B.:
alte eingeebnete Erdfllle,
Störungszonen,
Zerrattung des Gebirges.
Rohrleitungsgräben und Baugruben sind in ihrer Aussagekraft Schürfungen
gleichzusetzen.
5.1.2. Bohrungen
Bohrungen einschließlich geophysikalischer Bohrlochmessungen bis in den
tieferen Untergrund dienen in erster Linie der Kllrung geologischer Verhlltnisse. Die Bohrergebnisse müssen z.B. folgende Aussagen gestatten:
Vollstlndigkeit der geologischen Schichtenfolge,
·
Vorkommen von Laugen über Salzschichten,
ZerrQttung des Gebirges,
Auftreten von Spülverlusten,
Antreffen von Hohlrlumen.
Mittels geophysikalischer Bohrlochmessungen sollten physikalische Kennwerte ermittelt werden, wie Dichte und Porosität.
Eine So,hrung, die keine auslaugbaren Gesteine antrüft, bietet allein keine
Gewlhr, daß eine Auslaugung nicht möglich ist. In der Bohrung angetroffene auslaugbare Gesteine sind allein kein Beweis, daß die Auslaugurlg tätig
ist.
5.1. 3. Mlchtigkeiten bestimmter Gesteinsfolgen
2)
Außl!rgewöhnlich große Mlchtigkeiten von neozoischen Gesteinsserien ·
können Hinweise geben, daß die Auslaugung tltig war. Die Gefahr von SenJcunaen ist um so größer, je jünger die m~chtigen Schichten sind.
Die Untersuchung der Mlchtigkeit erfolgt durch Bohrungen und Schürfe.
5.1. 4. Isohypsenkarten 3) von geologischen Horizonten
FUr gewisse Gesteinshorizon!e können zum Nachweis von Senkungsers.c hei2) Neozoikum: das jüngste Erdzeitalter
3) Isobypaenkarten: Karten gleicher Tiefenlage für bestimmte Horizonte
65
i
TGL 168-1002
nungen Isohypsenkarten angefertigt werden. Die Darstellungen müssen anhand bereits vorliegender Bohrergebnisse angefertigt werden.
5. 1. 5. Morphologische Analyse
Di e morphologische Analyse anhand der speziellen Geländeformen sollte
in verstärktem Umfang zur Einschätzung der Senkungsgefahr herangezogen
werden.
5. 1. 6. Geophysikalische Methoden
Es muß in jedem einzelnen Fall überprüft werden, inwieweit geophysikalische Arbeitsmethoden für die Untersuchung geeignet sind. Dies gilt insbesondere zur Bestimmung von Teufenlagen und Mächtigkeit auslaugbarer Gesteine, zur Erarbeitung von Isohypsenkarten als auch für den direkten
Nachweis unterirdischer Hohlräume.
'
5. 1. 7. Hydrogeologische Methoden
Hydrogeologische und hydrochemische Untersuchu."lgen können Hinweise
auf die Möglichkeit und den Ablauf von Seii.kungen ergeben, z. B.
·
Überprüfung von Versickerungen und Versinkungen,
Vorhandensein von Solquellen,
Vorkommen von gespanntem Grundwasser.
Untersuchungen zur Feststellung der Fließbewegungen des unterirdischen
Wassers,
-.
·
Chlor- und Natriuml.onen im unterirdischen Wasser,
Lösungsgenossen4) können die Geschwindigkeit der Auslaugung erhöhen.
Eine chemisch_e Untersuchung des unterirdischen Wassers im Bereich alter ersoffener Steinsalz- und Kaligruben gibt Hinweise, ob mit Einbrüchen bzw. Erdfällen zu rechnen ist.
5. 1. 8. Bodenanzeigende Pflanzen
Salz- und 'gipsanzeigende Pflanzen deuten Auslaugungsgebiete an und geben Hinweise über die Grp ße des Gefah~engebietes.
5. 1. 9. Statistische Methoden
Bei der Untersuchung von Erdfallgebieten können folgende statistische Erhebungen angestellt und ausgewertet werden:
a) Anziµtl der Erdfälle pro Flächeneinheit,
b) Anzahl der Erdfälle pro Zeiteinheit,
c) Durchmesser der Erdfälle,
d) Tiefe der Erdfälle,
e) Form der E:rdfälle in Abhängigkeit des oberflächig anstehenden Ge:steines,
l
f) Häufigkeit der Erdfälle in Abhängigkeit vom Chemismus des Grundwassers,
g) Abhängigkeit der Entstehung von Erdfällen von außergewöhnlichen natürlichen (Tektonik, Neigung der Schicht usw.) und künstlichen (z.B.
undichte Wasserleitungsrohre) Verhältnissen.
4) Lösungsgenossen:. lösbare Bestandteile, die gleichzeitig mit dem Hauptbestandteil in Lösung gehen.
66
TGL 168-1002
5. 2.
Spezielle Untersuchungen
Hierzu zählen alle Untersuchungsmethoden, die quantitative Ergebnisse
über den Verlauf der Senkungen bringen.
Vermessungsgebiete werden entsprechend den Forderungen des Bauwesens
durch die Staatliche Bauaufsicht und die zuständige geologische Institution
festgelegt.
5. 2. 1. Nivellements und flächenmäßige Vermessung des Geländes
Ergebnisse über den Senkungsbetrag ergeben
a) die Neuvermessung eines Geländes und der Vergleich mit älteren Karten, insbesondere des Meßtischblattes, und
b) die Vermessung eines Geländes und Nachmes!!ungen in regelmäßigen
Zeitabständen.
·
5. 2. 2. Neigungsmessungen
An Bauwerken empfiehlt sich die Durchführung von Neigungsmessungen
und Messungen von Höhenänderungen an Gebäuden, um die Kipprichtung
eines Gebäudes oder von Gebäudeteilen zu ermitteln.
Bei Senkungserscheinungen größeren Ausmaßes in bebauten Gebieten, insbesondere in geschlossenen Ortschaften, können großräumige und iokale
Untersuchungen mittel's Nivellem~nt und bei einzelnen Objekten mit der
' Schlauchwafge durchgeführt werden.
5, 3.
Auswertung der Untersuchungen
"
5, 3. 1. Sämtliche Untersuchungsergebnisse der Abschnitte 5. 1. 1. bis
5. 2. 2. sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und komplex auszuwerten.
5. 3. 2. Der Nachweis, ob Senkungen stattfinden oder nicht, gilt als erbraclit, .wenn mehrere der unter Abschnitte 5. 1. 1. bis 5. 1. 8. aufgeführten Beobachtungen übereinstimmen oder wenn die unter Abschnitte 5 .2.
und 5. 2. 2. angeführten Messungen eine Senkungstendenz erkennen lassen.
6.
EINSCHÄTZUNG DER BEBAUBARKEIT VON SENKUNGS- UND
ERDF ALLGEBIETEN
6. 1.
Aufgabe des Ingenieurgeologen
Aufgabe des Ingenieurgeologen ist' es, die ingenieurgeologische Situation
unter Einsatz moderner ingenieurgeophysikalischer Arbeitsverfahren genau zu analysieren und nach Möglichkeit die voraussichtliche Entwicklung
aufzuzeigen.
Empfehlungen für die Behebung von Schäden sollen nur soweit gegeben werden, wie sie das Gelände oder den Baugrund bzw. Untergrund betreffen. ·
Empfehlungen für die Behebung der Schäden und Sicherung von Gebäuden .
können in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Bauaufsicht und erforderlichenfalls mit anderen Organen des Bauwesens gegeben werden.
6. 2,
Beispiele für Empfehlungen
6. 2. 1. Erdfälle über Gipsuntergrund
Wenn ;{uf Grund ingenieurgeologischer Untersuchungen ein Gelände als
67
TGL 168-1002
akutes Erdfallgebiet erkannt worden ist, dalll). ist folgendes zu berücksichtigen:
Bei Betriebserweiterungen ist die Fundamentierung in diesen Gebieten .so
zu wählen daß bei dem für das Gebiet bekannten größten Durchmesser eines Erdfailes Totalschäden gar nicht und Teilschäden nur in geringem Ausmaß auftreten können.
Investierungen großen Ausmaßes, wie Industriegebiete und komplexe Wohngebiete, sind mit Rücksicht auf die unverhältnismäßig hohen Kosten nicht
zu empfehlen.
Folgende Bauwerke sind zu vermeiden:
Bauwerke, die Lasten punktförmig auf den Baugrund übertragen
Bauwerke in Großplattenweise
Bauwerke, in denen .auf Grund ihrer Funktion eine größere Menschenkonzentration stattfindet, wie Kulturhäuser, Lichtspieltheater, Theater,
Sportplätze, Schulen, Säle .
Einfache, gut ausgesteifte Bauwerke können in Erdfaligebieten ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen errichtet werden, wenn eine flächen- oder
streifenförmige Gründung erfolgt und die Bauwerke standortgebunden sind,
z.B.:
Landwirtschaftliche Nutzbauten (Flachbauten),
nicht komplexer Wohnungsbau,
,
Verkehrsbauten bis Landstraßen I. Ordnung (LIO),
Durchlässe
3 m Durchmesser
Nachfolgende Bauwerke dürfen zugelassen werden, wenn ~sondere, der
Erdfallgefahr Rechnung tragende Sicherungsmaßnahtnen vorgesehen werden:
z.B. Verkehrstrassen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen
Rohrleitungen mit streckenweisen Absperrvorrichtungen
Gasleitungen ILi.t streckenweisen Absperrvorrichtungen und in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmenden Überprüfungen.
6. 2. 2. Gleitungen in Erdfallzonen
In Gebieten, in denen Gle~tungen in Erdfallzonen nachgewiesen worden
sind, sind Neuinvestitionen jeglicher Art unzulässig. Das Gelände kann
für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben werden.
6. 2. 3. Suffosionserscheinungen über verkarstendem Gips
Besteht im Bereich der Suffosionserscheinungen di~ Möglichkeit von Erdfällen, so gelten die Empfehlungen des Abschnittes 6. 2. 1. Sonst ist die
Errichtung von setzungsuilempfindlichen Bauwerken jeder Art zulAssig,
z.B.:
gute ausgesteifte landwirtschaftliche Nutzbauten (Flachbauten),
Hallenbauten bis 8,4 m Höhe,
2
leichte Industriebauten bis 200 m Grundfläche,
oberirdische Behälter bis 6,0 m Durchmesser,
Verkehrsbauten,
Durchlllsse 3, 0 m.
68
TGL 168-1002
6. 2. 4. Senkungswannen ·und Senkungskessel
Durch Nivellement in regelmäßigen Zeitabständen ist die Senkungsgeschwindigkeit und die Möglichkeit ungleichmäßiger Senkungen festzustellen. Neuinvestitionen dürfen in aktiven Senkungswannen und Senkungskesseln nicht
erfolgen, mit Ausnahme örtlich gebundener Nutzbauten. Verkehrstrassen
sowie Leitungen, die der Aufrechterhaltung bestehender Wohnräume oder
Or~schaf~en dienen, müssen die unter Abschnitt 6. 2. 1. genannten Sicherungen enthalten.
·
6. 2. 5. Erdfälle über Salzuntergrund
Als akute Erdfallgebiete gelten solche durch ingenieurgeologische Untersuchungen umgrenzte Landstriche, in denen in historischer Zeit E::rdfälle
niedergegangen sind. Es handelt sich in den meisten Fällen um Erdfälle
mit großem Durchmesser und großer Tiefe.
Investitionen jeglicher Art sind in akuten Erdfallgebieten über Salz verboten.
6. 2. 6. Spalten am Rande von Salzauslaugungsgebieten
In Gebieten, die im Bereich von Spalten am Rande von Auslaugungsgebieten
liegen, sind Neuinvestitionen jeglicher Art verboten.
6. 2. 7. Erdfälle über Grubengebäuden alter Kali- und Steinsalzschächte
Im Bereich des Grenzwinkels sind Neuinvestitionen jeglicher Art verboten.
Vorhandene Bauwerke und das Gelände im Bereich des Bruchwinkels, wenn
es genutzt wird, sind hinsichtlich möglicher Senkungen und Ausweitung von
bestehenden Erdfällen durch Anbringen von Gips- und Glasplomben an
Bauwerken und Senkungspegel im Gelände· laufend zu beobachten. Im Bereich zwischen Bruchwinkel und Grenzwinkel dürfen Bauwerke, die der
Weiterführung und Erhaltung von Betriebsteilen dienen, nach ingenieurgeologischer Begutachtung \unter Hinzuziehung von Vertretern der Staatlichen
Bauaufsicht und der Bergbehörde ausgeführt werden.
Bruch- und Grenzwinkel sind unter Berücksichtigung alter Grubenrisse
und unter Hinzuziehung der Bergbehörde sowie anerkannter Experten des
Bergbaues festzulegen.
Erdfälle über Grubengebäuden müssen verfüllt werden •. Als Füllmaterial
sind in erster Linie rollige Gesteine zu verwenden.
7.
SCHUTZMASSNAHMEN
7. 1.
Sicherungen
.
Erdfälle über Gips, Salz und Grubengebäuden sowie o(fenstehende Spalten
am Rande von Salzspiegeln sind durch Einzäuni.ing und Aufstellen von Warnungstafeln vom Rechtsträger des Geländes zu sichern.
7. 2. ·. Beobachh,m g·
Gebiete, in denen Senkungserscheinungen festgestellt sind, sind nach Angaben der regional zuständigen geologischen Dienststelle und der Staatlichen Bauaufsicht zu beobachten.
Für alle Bauwerke in den unter Abschnitte 6. 2.1. bis 6. 2. 7. genannteni.
69
TGL 168- 1002
Gebieten besteht die Pflicht der laufenden Beobacht ung entsprechend der
Auflage der Staatlichen Bauaufsicht.
7 . 3'. . Meldepflicht
Auftretende ·schäden an Bauwerken sind umgehend der Staatlichen Bauaufsicht des Kreises und der zuständigen geologischen Dienststelle zu melden. Der Rechtsträger eines Geländes, in dem ein Erdfall auftritt , ist der
zustän\ligen geologischen Dienststelle gegenüber meldepflichtig.
8.
ZUSAMMENARBEIT VERSCHIEDENER DIENSTSTELLEN
Die geologisch zuständige Dienststelle, die Erdfall- oder Senkungsgefahren
zu begutachten hat, ist bei komplizierten Verhältni ssen verpflichtet, ande re Dienststellen in die Begutachtung mit einzubeziehen, z.B. Staatliche
Bauaufsicht, Bergbehörde, örtlicher Bergbau, örtliche Organe des Staates,
wissenschaftliche Institutionen sowie Einzelpersonen (Ortsansässige), die
über gewisse Erscheinungen Auskunft geben können.
9.
VERZEICHNIS AUSLAUGUNGSGEF ÄHRDETER GEBIETE
Bezirk Erfurt
Kreis
Stadt/Gemeinde
Apolda
Apolda, Flurstedt, Kleinromstedt, Niedertrebra,
Obertrebra, Reisdorf
Achelstedt, Alkersleben, Arnstadt, Bittstädt,
Bösleben, Crawinkel, Döllsi edt, Dörnfeld a. d. Ilm,
Dosdorf, Elleben, · Ellichleben, Elxleben, .Frankenhain, Görbitzhausen, Gösselborn, Gosse!, Gräfenroda, Großlieb~ingen, Gügleben, Haarhausen,
Holzhausen, Kleinliebringen, Marlishausen, Oberndorf, Osthausen, Plau·e , Rehestädt, Reinsfeld, Rippersroda, Singen, Wülfershausen, Wüllersleben
Berka v. d. Hainich, Berka a. d. Werra, Beuernfeld, Burkhardtsrod<;1., Creuzburg, Dankmarshausen, Eckartshausen, Eisenach, Ettenhausen a. d.
Suhl, Farnroda, Förtha, Göringen, Kahlenberg,
Kittelsthal, Kupfersunl, Lauchröden, Seebach,
Treffurt, ütteroda, Wolfsburg
Alperstedt, Andisleben, Bußleben-Ortsteil, Urbich, Eckstedt, Elxleben, Gebesee, Großfahner,
Großmölsen, Großrudestedt, Haßleben, Hayn,
Kerspleben, Kleinfahner, Kleinmölsen, Kranichborn, Kühnhausen, Markvippach, Mittelhausen,
Mönchenholzhausen, Nöda, Obernissa, Riethnordhausen, Ringleben, Schellroda, Schwerborn, Sohns t edt, Stotternheim, Wallichen, Walschleben
Bischleben, Dittelstedt, Erfurt, Gispersleben,
Hochheim, Möbisburg, Stedten
f\.rnstadt
Eisenaeh
Erfurt
Erfurt- Stadt
70
TGL 168-1002
Gotha
Heiligenstadt
Bad Langensalza
MUhlhausen
Nordhausen
Sömmerda
Sonderahauur
Ehenheim, Engelsbach, Ernstroda, Fischbach,
Friedrichroda, Fröttstädt, Georgenthal, Gospiteroda, Gotha, Günthersleben, Haina, Hörselgau ·
Laucha, Leina, Mühlberg, Schmerbach, Schönau
v. d. Wald, Seebergen, Tabarz, Trügleben, Waltershausen, Wangenheim, Weingarten, Wipperoda,
Wölfis
Bebendorf, Bernterode, Birkenfelde, Dietzenrode,
Geismar, Kella, Kro,mbach, Lenterode, Lutter,
Mackenrode, Missero<Je, Pfaffschwende, Röhrig,
Rüstungen, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden, Volkerode, Wiesenfeld
Alterstedt, Bad Langensalza, Ballhausen, Behringen, Craula, Crumbach, Eckardtsleben, Gräfentonna, Großwelsbach, !lieben, Lützensömmern,
Merxleben, Reichenbach, Schönstedt, Thamsbrück,
Tüngeda, Wiegleben, Wolfsbehringen, Zimmern
Beberstedt, Bickenriede, Dachrieden, Eigenrode,
Faulungen, Heyrode, Hollenbach, Horsmar, Hüpstedt, Kaisershagen, Körner, Lengefeld, Mehrstedt, Menteroda, Mühlhausen, 'Reiser, Saalfeld,
Sollstedt, Urbach, Windeberg, Zella, Gebiete
westlich von Felchta, Kammerforst, Langura, -Oberdorla, und südlich von Flarchheim, ferner Niederdorla, Feichta, Langula, Oberdorla, Oppershausen und Flarchheim, Altengottern, Großengottern,
Heroldishausen, Höngeda, Seebach
Bleicherode, Branderode, Buchholz, Ellrich,
Großlohra, Gudersleben, Günz.erode, Haferungen,
Hainrode / Hainleite, Harzungen, Herreden, Holbach, Hörningen, Klein-Wechsungen, Klettenberg,
Liebenrode, Limlingerode, Mackenrode, Mauderode, Niedersachswerfen, Nordhausen, Obersachswerfen, Petersdorf, Pützlingen, Rehungen, Rüdigsdorf, Schiedungen, Steigerthal, Stempeda, Wernrode, Wo!!leben
Beichlingen, Buttstädt, Ellersleben, Eßleben,
Frömmstedt, Frohndorf, Ganglof!sömmern, Großbrembach, Großmonra, Großneuhausen, Günstedt,
Henschleben, Herrnschwende, Kleinbrembach,
Kleinneuhausen, Kölleda, Leubingen, Orlishausen,
Ottenhausen, Rastenberg, Schallenburg, 3cherndorf, Schillingstedt, Schönstedt, Schwerstedt,
Sömmerda, Sprötau, Tunzenhausen, Vogelsberg,
Weißensee, Wenigensömmern, Werningshausen,
Wundersleben
Badra, Bendeleben, Feldengel, Greußen, Groß71
TGL 168-1002
Weimar
Worbis
berndten, Großbrüchter, Grüninge~. Himmelsberg,
Hohenebra, Holzengel, Hachelbich, Holzthaleben,
Immenrode, Keula, Kirchengel, Kleinbrüchter,
Oberspier, Schernberg, Sondershausen, Thalebra,
Toba, Trebra, Westerengel, Wiedermuth
Bechstedtstraß, Buttelstedt, Daasdorf am Berge,
Ettersburg, Gelmeroda, Großobringen, Hottelstedt, Isseroda, Kleinobringen, Krautheim, Legefeld, Maina, Mechelroda, Nauendorf, Obergrünstedt, Ottmannshausen, Ottstedt am Berge, Possendorf, Saalborn, Schoppendorf, Sonstedt, Tiefengruben, Tonndorf, Troistedt, Vollersroda, Weimar
Birkungen, Bischofferode, Buhla, ·Büttstedt, Dingelstädt, Hainrode, Holungen, Kefferhausen,
Kirchworbis, Kleinbartloff, Küllstedt, Rtldigershagen, Silberhausen, Vollenborn, Wallrode, Wehnde,
Wintzingerode, Worbis
Bezirk Gera
Kreis
Stadt /Gemeinde
Gera
Aga, Bad Köstritz, Bethenhausen, Bui::kersdorf
(Stadt- und Landkreis) b. Weida, Caaschwitz, Debschwitz, Falka, ·Frießnitz, Gera, Gleina, Großeberslach, Hain, Hartmannsdorf, Hirschfeld, Korbußen, Langenberg,
Liebschwitz, Milbitz, Oberröppisch, Pölzig, Reichardtsdorf, Roben, Rubitz, Stublach, Thieschitz,
Töppeln, Untermhaus, Unterröppisch, Wolfsgefährth, :Wünschendorf, Zedlitz, Zeulsdorf
Eisenberg
Aubitz, Bürgel, Döllsct,iütz, Droschka, Eisenberg,
Graitschen, Hainspitz, Klengel, Krossen, Lucka,
Nausnitz, Poxdorf, Pretschwitz, Rodigast, ·Seifartsdorf, Sllbitz, Tauchlitz, Taupadel
Jena
Altenberga, Bucha, Camburg, Dienstl.dt, Dorndorf a. d. Saale, Drackendorf-Illmnitz, Eichenberg,
Geunitz, Göschwitz, Golmsdorf, Greuda, Großlöbichau, Hainichen, Isserstedt, Jena, Jena-i..öbnitz, , Jenaprießnitz, .Kahla, Kunitz, Laasan,
Leutra,. Löberschütz, Nerkewitz, Neuengönna,
Orlamünde, Reinstlldt, Rodias, Röttelmisch,
Schirnewitz, Steudnitz, Stiebritz ~ Wogau, Zimmritz, ZwQbitz
Rudolstadt
Allendorf, Altremda, Aschau, Bad Blankenburg,
Bechstedt, Catharinau, Cordobimg, Cumbach,
Dörnfeld, Eichfeld, Engerda, Geitersdorf, Großgölitz, Heilsberg, Horba, Keilbau, Kleingölitz,
Kleinkochberg, Köditz, Königsee, Leutnitz,
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TGL 168-1002
Saalfeld
Stadtroda
Pößneck
Lichstedt, Lichta, Milbitz b. Rottenbach, Milbitz
b. Teichel, Quittelsdorf, Rottenbach, Rudolstadt,
Schlopkulm, Schmieden, Solsdorf, Sundremda,
Teichel, Thalendorf, Unterpreilipp, Zeigerheim
Beulwitz, Birkigt, Dorfkulm, Könitz, Leutenberg,
Oberwellenborn, Saalfeld, Unterwellenbom
Kleinbockedra, Obergneus, Rabis, Scplöben,
Schöngleina, Trockenborn
Döbritz, Dreitzsch, Geroda, Grätehdorf, Herschdorf, Kolba, Krölpa, Lausnitz bei Könitz, Lausnitz
b. Neustadt/Orla, Lichtenau, Miesitz, Mittelpöllnitz, Mcilbitz, Neunhofen, Neustadt /Orla, Oelsen,
Oppurg, Porstendorf, Pößneck, Rehmen, Rockendorf, Schweinitz, Trannroda, Triptis
Bezirk Halle
Kreis
Artern
Aschersleben
Bernburg
Eisleben
'llettstedt
Naumburg
Quedlinburg
Querfurt
Stadt /Gemeinde
Artern, Bad Frankenhausen, Borxleben, Bottendorf, Esperstedt, Etzleben, Göllingen, Gorsleben,
Günsrode, Hemleben, Ichstedt, Kalbsrieth, Reinsdorf; Ringleben, Roßleben, Rottleben, Schönewerda, Steinthaleben, Udersleben
Aschersleben, Drohndorf, Ermsleben, Großschierstedt, Kleinschierstedt, Mehringen, Meisdorf
Beesenlaublingen, Gnölbzig, Könnern
Ahl.sdorf, Arnsdorf, Aseleben, Augsdorf, Benndorf,
Burgsdorf, Dederstedl, Eisleben, Erdeborn, Hedersleben, Helbra, Helfta (Ortsteil von Eisleben),
Hergisdorf, Htlbitz, Klostermansfeld, Lüttchendorf, Neehausen, Oberrißdorf, Polleben, Röblingen,
Rottelsdorf, Schwittersdorf, Seeburg, Siersleben,
Unterrißdorf, Volkstedt, . Wansleben/ See, Wimmelburg, Wolferode
Endorf, Freckleben, Freist, Friedeburg, Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Großörner, H~iligenthal,
Hettstedt, Ihlewitz, Mansfeld, Quenstedt, Welbsleben, Wiederstedt, Zabenstedt
Eckartsberga, Herrengosaeratedt, Kleinjena,
Millingsdorf, Naumburg, Schieben, Wethau, Burgscheidungen, Freyburg / Unstrut, Golzen, Kirchscheidungen, Korsdorf, Laucha, Memleben
Ballenstedt, Gernrode, Rieder, Stecldenberg,
Suderode/ Bad, Thale, Timmenrode
Domstedt, Gatterstldt, Grockstlldt, Hornburg,
Leimbach, Lodersleben, Querfurt, Schmon,
Steigra, Vitzenburg, Weißenschirmbach
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TGL 168-1002
Saalkreis
Sangerhausen
Zeitz
Angers'd orf, Höhnstedt, Langenbogen, Salzmünde,
Schochwitz, Teutschenthal, Wettin, Zappendorf,
Zscherben
Alls tedt, Bennungen, Berga, Blankenheim, Bösenrode, Breitungen, Brücken, Dittichenrode, Drebsdorf, Einzingen, Emseloh, Gonna, Großleinungen,
Hackpfüffel, Hainrode, Hohlstedt, Katharinenrieth,
Kelbra, Klei nleinungen, Lengefeld, Martinsrieth,
Morungen, Niederröblingen, Oberröblingen, Obersdorf, P ölsfeld, Questenberg, Riestedt, Riethnordhausen, Roßla, Rosperwenda, Rottleberode, Sangerhausen, Sittendorf, Thürungen, Tilleda, Uftrungen, Wallhausen, Wettelrode, Wickerode
Tröglitz, Zeitz
Bezirk Magdeburg
Kreis
Stadt / Gemeinde
Halberstadt
Haldensleben
Osterwieck
1
Allertal; Großbartensleben, Kleinbartensleben,
Schwanefeld
Dalldorf, Gröningen, Gemeindeteil Günthersdorf,
Oschersleben
Egeln, Rathmannsdorf, Staßfurt, Tarthun, Westeregeln
Hadmersleben, Seehausen
Benzingerode, Blankenburg/Harz, Darlingerode,
Ilsenburg, Wernigerode
Oschersleben
Staßfurt
Wanzleben
Wernigerode
Bez i rk Suhl
Kreis
Stadt / Gemeinde
Bad Salzungen
Bad Salzungen, Barchfeld, Dönges, . Frauensee,
Gräfen-Nitzendorf, Immelborn, Ki eselbach,
Möhra, Oberrohn, Tiefenort, Unterrohn, Witzelroda
Werra - Kaligebiet
Elgersburg, Ilmenau
Hermannsfeld/Thurmgut
Asbach, Breitungen, Floh, Seligenthal, Tru11ethal
Gethles, Rappelsdorf, Schleusingen
Bad Sälzungen
Ilmenau
Meiningen
Schmalkalden
Suhl
Hinweise
Di e vorliegende TGL 168-1002 entstand unter Berücksichti gung der TGL
• 168-1000. Ingenieurgeologische Erkundungen :.. Allgemeine Grundslltze und
Vorschriften für die Durchführung.
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